RA-MICRO International SE Berlin ISIN: DE000A0LYDS1 | WKN: A0LYDS Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, 28. Juni 2016, um 10:00 Uhr Am Borsigturm 56,13507 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RA-MICRO International SE und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der RA-MICRO International SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastungen der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2015 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2015 geschäftsführenden Direktoren Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. amtierenden TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Peter. K. Bade, Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Allgemeine Hinweise Auslage von Unterlagen Die zu Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Borsigturm 56, 13507 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss gem. § 13 Abs. 1 der Satzung der RAMICRO International SE in Verbindung mit § 123 Absatz 3 AktG bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 21.06.2016, erfolgen und der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 07.06.2016, 0:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein: RA-MICRO International SE Am Borsigturm 56, 13507 Berlin Fax: +49 30 700 1431 002 E-Mail: [email protected] Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung: RA-MICRO International SE Am Borsigturm 56, 13507 Berlin Fax: +49 30 700 1431 002 E-Mail: [email protected] Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens mit Ablauf 27. Juni 2016 bei der Gesellschaft unter vorgenannten Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: Bestellungen an die vorgenannte Adresse zu richten. Anfragen und Anträge von Aktionären Anfragen oder Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an vorgenannte Adresse zu richten. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung (Gegenanträge) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft gem. § 126 AktG bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, also bis spätestens 13. Juni 2016, unter der oben genannten Adresse zugehen, werden nebst etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den Aktionären im Internet unter www.ra-micro-international.de/investor-relations.html zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Berlin, im Mai 2016 RA-MICRO International SE Der Verwaltungsrat
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