Algemeine Bedingungen 2011 1. Algemein 1.1 Primär findet

Algemeine Bedingungen 2011
1.
1.1
Algemein
Primär findet sich die letzte Version der niederländischen Speditionsbedingungen
Anwendung, die von der Föderation niederländischer Speditionsorganisationen
(Fenex) bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Breda hinterlegt sind. Im Fall
von Lager findet sich die Pysical Distribution Bedingungen Anwendung, hinterlegt bei
der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Amsterdam.
Diese Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage
zugeschickt.
1.2
Sekundär findet sich den Genfer internationalen Übereinkommen über den
Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR) und die allgemeine
niederländischen Transportbedingungen (Algemene Vervoers Condities-A.V.C. 2002)
Anwendung.
Unsere internationalen Transporte werden von unseren Charterern entsprechend den
CMR durchgeführt. Unsere nationalen Transporte werden von unseren Charterern auf
der Grundlage des AVC durchgeführt.
1.3
Nachdrücklich weisen wir Sie darauf dass diese Bedingungen nichts mit
Versicherungen zu tun haben, sondern die Haftung regeln. Die Ware sind während
das Transport nicht versichert. Daneben werden durch diese Bedingungen den
Schadenersatz schuldig für die Folgeschade, extra Frachtkosten für das Ersetzen
einer Sendung, Reisekosten, Expertisekosten, Umsatzverlust u.a. ausgeschlossen.
1.4
Sichtbare Schade soll auf dem Frachtbrief notiert werden. Unsichtbare Schade soll
innerhalb sieben Tage nach dem abgeben einer Handzeichnung für guten Empfang,
schriftlich eingereicht werden. Die Bedingungen AVC / CMR finden bei dieser
Anwendung.
2.
2.1
Transportauftrage
Ein kompletten ausgefüllten Transportdokument soll mit alle Sendungen mitgeschickt
werden.
2.2
Die Ware sollen deutlich gekennzeichnet und etikettiert angeboten werden, sollen
transportfähig verpackt werken und sollen nicht aus dem Palette stechen. Welsi
übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten, die durch das Fehlen hiervon
entstehen, und stellt diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung.
2.3
Das maximum Gewicht einer Europalette ist 750kg. Wenn eine Europalette zu schwer
ist, werden zwei Europalette in Rechnung gestellt. Für eine Blockpalette geltet ein
maximum Gewicht von 875Kg. 1 Lademeter ist 1750kg.
2.4
Falls mehr Platz benötigt wird, als angegeben wurde, werden zu dem zusätzlichen
Platz auch etwaige Zusatzkosten in Rechnung gestellt, die sich aus der Änderung
unserer Planung ergeben.
2.5
Im Falle der Auftragsannullierung am Tag der Ladung werden dem Auftraggeber 75%
der gesamten Frachtkosten in Rechnung gestellt.
2.6
Palette werden nicht gewechselt durch Welse B.V., es sei denn anders
übereingekommen.
2.7
Wir empfehlen Sie Ihre Transportauftrage 24-48 Stunde im Voraus durch zu geben.
3.
3.1
Tarifbedingungen
Die allgemeine Zahlungsbedingungen der niederländischen Transport und
Logistikorganisation (Transport en Logistiek Nederland) finden Anwendung, die bei
der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Den Haag am 1. Oktober 1003 unter der
Aktenummer 238 hinterlegt wurden.
3.2
Alle Tarife sind exklusiv Mehrwertsteuer.
3.3
Wir behalten uns das Recht vor, die aufgeführten Tarife infolge der Einführung
etwaiger behördlicher Maßnahmen, z.B. Kilometerabgaben, anzupassen.
3.4
Die Tarife dieses Kostenvoranschlags gelten für:
-Ungefährliche Handelswaren.
-Gefährliche Handelswaren, die nach den ADR-Vorschriften verpackt sind und vom
Gesetz her auf der Straße transportiert werden dürfen. Waren, die unter ADR Klasse
1 fallen, sind hiervon ausgenommen.
3.5
Bezahlung der Transportrechnung erwarten wir innerhalb 20 Tage nach dem
Rechnungsdatum.
3.6
Beschwerden über die Transportrechnungen sollen innerhalb 10 Tage nach dem
Rechnungsdatum schriftlich an Welsi B.V. (Debitorenverwaltung) gemeldet werden.
3.7
Wir akzeptieren keine Rückbezahlungen oder Verrechnungen auf unsere
Transportrechnungen, es sei denn dass hier schriftliche Verabredungen über
gemacht sind mit Welsi B.V. (Debitorenverwaltung).