Baugenossenschaft Gartenstadt Rastatt eG Baugenossenschaft Gartenstadt Rastatt e G Carl-Schurz-Straße 7 76437 Rastatt Telefon 0 72 22 / 15 992 - 0 Telefax 0 72 22 / 15 992 - 20 E-Mail: [email protected] www.baugenossenschaft-gartenstadt.de Sitz der Genossenschaft Rastatt Registergericht: Mannheim GnR Nr. 520010 Rastatt, im Mai 2016 Einladung zu der am Donnerstag, 09. Juni 2016, um 19.00 Uhr in der REITHALLE RASTATT BÜRGERSAAL AM SCHLOSSPLATZ 9 76437 RASTATT stattfindenden Ordentlichen Mitgliederversammlung Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2015 3. Bericht des Aufsichtsrates 4. Bekanntgabe des Berichts über die vom Prüfungsverband durchgeführte gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 5. Genehmigung des Jahresabschlusses 2015 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinns 2015 7. Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 a) Vorstand b) Aufsichtsrat 8. Satzungsänderung bzw. Ergänzung des § 22 Abs. 2 (Vertretung der Genossenschaft) § 22 Abs. 2 der Satzung wird ergänzt: Einzelne oder alle Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Aufsichtsrats vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181, zweiter Fall BGB befreit werden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Genossenschaft und der GB Gartenstadt Bauträgergesellschaft mbH handelt. – Seite 2 – 9. Satzungsänderung von § 24 Abs. 4 (Erhöhung der Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats) Bisherige Regelung: § 24 Abs. 4: Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Schluss der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, indem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Wiederwahl ist zulässig. Wahl bzw. Wiederwahl können nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen. Dauernd verhinderte Aufsichtsratsmitglieder sind durch die Mitgliederversammlung abzuberufen und durch Wahl zu ersetzen. Neue Regelung: Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Schluss der Mitgliederversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, indem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Wiederwahl ist zulässig. Wahl bzw. Wiederwahl können nur vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgen. Dauernd verhinderte Aufsichtsratsmitglieder sind durch die Mitgliederversammlung abzuberufen und durch Wahl zu ersetzen. 10. Beschlussfassung einer Kredithöchstgrenze gem. § 49 GenG „Bei der Gewährung von Krediten oder Sicherheiten an die GB Gartenstadt Bauträgergesellschaft mbH darf ein Gesamtbetrag von 2.000.000,00 € nicht überschritten werden.“ 11. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 12. Behandlung eingehender Anträge 13. Mitgliederehrungen Anträge, über die Beschluss zu fassen sind, müssen in der vorgeschriebenen Weise gemäß § 33 Abs. 4 und 5 der Satzung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Der geprüfte Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2015 liegt im Büro der Genossenschaft, Carl-Schurz-Straße 7, 76437 Rastatt, während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Der Aufsichtsratsvorsitzende Reinhold Merklinger
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