/ Digital Single Market – EU Kommission präsentiert neue Vorschläge für audio-visuelle Medien und OnlinePlattformen 28.05.20-1 Gewerblicher Rechtsschutz & Medien Die finbeziehung von Online-Platormen in die Medien- und elekommunikatonsregulierung bleibt eines der zentralen hemen der Digital-Single-Market-Strategie der EU. Das zeigen die am 25. Mai 20-1 vorgestellten Politkvorschläge der furopäischen Kommission. 1. Überarbeitung der AVMD-Richtlinie Zum einen hat die furopäische Kommission einen fntwura zur Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste d20-0/-7/fUc d„AVMD-Richtlinie“c vorgelegt. Zentrales Anliegen dieser Überarbeitung ist es, den gewandelten Medienmärkten gerecht zu werdene Audiovisuelle Medien werden heute nicht mehr ausschließlich oder überwiegend über klassische, lineare Fernsehangebote konsumiert; vielmehr erobern On-Demand-Dienste dwie bspw. Netlixc oder Videoplatormen dwie bspw. You ubec stetg Marktanteile. Dies wirf einerseits die Frage aua, wie diese Platormen in den bestehenden Rechtsrahmen einbezogen werden können; andererseits rechtertgt diese gewandelte Medienlandschaf nach Ansicht der Kommission auch eine punktuelle Deregulierung der Vorschrifen aür traditonelle Fernsehveranstalter. Zentrale Vorschläge zur Überarbeitung der AVMD-Richtlinie sinde FörderongeeorouäischereWerkep On-Demand-Plattaormen sollen dazu verpalichtet werden, in ihren Katalogen zu mindestens 20% europäische Werke anzubieten. Zudem erhalten die Mitgliedstaaten das Recht, On-Demand-Plattaormen darüber hinaus zur ainanziellen Beteiligung an der Herstellung europäischer Werke zu verpalichten. FlexibilisierongedereRegelnefüreFernsehwerbonge Fernsehsender sollen die Verteilung der Werbezeit zukünatig areier gestalten düraen. fs bleibt zwar bei der Obergrenze von 20 % Werbeanteil zwischen 8 Uhr und 27 Uhr – es soll aber den endern vorbehalten bleiben, wie sie von dieser Werbezeit Gebrauch machen. ÖffnongefüreProduct Placemente Während Product Placement bisher generell untersagt und nur aür bestimmte Formate dbspw. Kinoailme, erienc zulässig war, soll das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt werdene Product Placement soll generell erlaubt sein und nur in bestimmten Formaten dbspw. Nachrichten- oder Kindersendungenc verboten bleiben. Grundsätzlich sollen die Zuschauer aber über das Product Placement inaormiert werden. JogendschotzeondeSchotzevoreHassinhaltene Auch Videoplattaormen sollen zukünatig dazu verpalichtet sein, Minderjährige vor schädlichen _nhalten dwie Pornograaie und Gewaltdarstellungenc zu schützen; _nhalte, die zum Hass auastacheln, sollen generell verhindert werden. RolleedereRegolierongsbehördene Die AVMD-Richtlinie soll künatig klare Vorgaben an die Unabhängigkeit der Medienregulierungsstellen in den Mitgliedstaaten enthalten. Zugleich sollen den nationalen Regulierern neue Beaugnisse – etwa zur Durchsetzung der Jugendschutzvorschriaten – verliehen werden. 2. Weitere Vorhaben zu Online-Plattformen Gleichzeitg mit dem fntwura zur AVMD-Richtlinie hat die Kommission zudem fckpunkte aür einen weitergehenden Rechtsrahmen aür Online-Platormen bekannt gegeben. Begleitend dazu hat die furopäische Kommission ein Arbeitspapier d taf Working Documentc zur Rolle von Online-Platormen vorgelegt d WDd20-1c -82c. Die Kommission betont hier erneut die zentrale Bedeutung die Online-Platormen – uchmaschinen, soziale Netzwerke, Vergleichsportale, f-Commerce-Anbieter etc. – aür Wirtschaf und Gesellschaf erlangt haben und unterzieht die unterschiedlichen Geschäfsmodelle einer eingehenden Anallse. Als zentrales Handlungsaeld nennt die Kommission dabei insbesondere das Ziel,evergleichbareedigitaleeDienstleistongen denselbeneodereähnlicheneRegelnezoeonterwerfen sowie insgesamt das Ausmaß der bestehenden Regulierung aua den Prüastand zu stellen. Wie die Kommission diese Politkziele – insbesondere in der anstehenden Überarbeitung des KRechtsrahmens – umsetzen will, bleibt mit pannung abzuwarten. Der fntwura aür eine Überarbeitung der AVMD-Richtlinie sowie das Arbeitspapier zu Online-Platormen sind daua fnglischc abrufar unter htpe//europa.eu/rapid/press-release3_P--1--1873de.htm HabeneSieeFragen? Kontakteren ie gernee Julian von Lucius oder Anna-Lisa Kühn Practcee rooup Gewerblicher Rechtsschutz & Medien Ansprechpartner Dr.eJolianevoneLocios,eLL.M.e(Cardozo) Mitglied der Practice Group elekommunikation Mitglied der Practice Group Regulierung & Governmental Aaaairs Rechtsanwalt, Mediator +49 70 2094 2772 Dr.eAnna-LisaeKühn,eM.Jor. Mitglied der Practice Group Gewerblicher Rechtsschutz & Medien Rechtsanwältin +49 70 20942-58 www.noerr.com twitter.com/NoerrLLP xing.com/companies/NoerrLLP
© Copyright 2024 ExpyDoc