Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission erklärt Vertrag des dänischen Übertragungsnetzbetreibers Energinet.dk mit DONG Energy für beihilfefrei Brüssel, 23. Mai 2016 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein Vertrag zwischen dem dänischen Übertragungsnetzbetreiber Energinet.dk und DONG Energy über die kurzfristige Lieferung von Strom keine staatliche Beihilfe enthält. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Vertrag DONG Energy keinen selektiven Vorteil verschafft. Im Dezember 2010 unterzeichnete Energinet.dk mit dem dänischen Energiekonzern DONG Energy einen Vertrag über Hilfsdienste im östlichen Teil Dänemarks. Gemäß diesem Vertrag, der von Januar 2011 bis Ende 2015 lief, sollte DONG Energy kurzfristig Strom an das Netz liefern, um den Bilanzausgleich und die technische Stabilität der dänischen Stromversorgung zu gewährleisten. Nachdem Wettbewerber in Beschwerden vorgebracht hatten, dass DONG Energy durch den FünfJahres-Vertrag eine staatliche Beihilfe erhalte, leitete die Kommission im Jahr 2013 eine eingehende Prüfung dieses Vertrags ein, in deren Rahmen Dänemark, die Marktteilnehmer und betroffene Dritte Gelegenheit erhielten, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Die Kommission prüfte insbesondere, ob der Vertrag DONG Energy als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen einen selektiven Vorteil verschaffte. Wäre der Vertrag nicht zu marktüblichen Bedingungen geschlossen worden, läge eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften vor. In diesem Fall hätte die Kommission prüfen müssen, ob die Beihilfe mit den gemeinsamen Kriterien vereinbar ist, nach denen Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen gewähren können, wenn sie bestimmte Ziele von gemeinsamem Interesse fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Nun hat die Kommission festgestellt, dass DONG Energy aus dem Vertrag mit Energinet.dk kein selektiver Vorteil entstanden ist. Diese Beurteilung stützt sich auf die die eingegangenen Stellungnahmen Dritter und weitere von Dänemark übermittelte Informationen. Zudem hat die Kommission den DONG Energy gezahlten Preis mit den Preisen anderer Anbieter verglichen und ist dabei zu dem Schluss gelangt, dass Energinet.dk für die benötigten Hilfsdienste in Ostdänemark einen marktüblichen Preis vereinbart hat. Hintergrund 2011 gingen bei der Kommission Beschwerden ein, denen zufolge Änderungen auf dem Markt für Hilfsdienste in Dänemark zur Folge hätten, dass dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch KWK-Beihilfen, die die Kommission im November 2005 genehmigt hatte, eine Überkompensation erhielten und DONG Energy im Rahmen des Vertrags über Hilfsdienste in den Genuss staatlicher Beihilfen kam. 2013 stellte die Kommission fest, dass keine Überkompensation der KWK-Anlagen vorlag und dass die 2005 genehmigten Beihilfen nach wie vor mit dem Binnenmarkt vereinbar waren. Gleichzeitig leitete sie ein förmliches Prüfverfahren zu dem obengenannten Vertrag mit DONG Energy für Hilfsdienste ein. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.32669 und SA.32184 zugänglich gemacht. IP/16/1885 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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