Staatliche Beihilfen: Kommission erklärt Vertrag des

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission erklärt Vertrag des dänischen
Übertragungsnetzbetreibers Energinet.dk mit DONG Energy für beihilfefrei
Brüssel, 23. Mai 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein Vertrag zwischen dem dänischen
Übertragungsnetzbetreiber Energinet.dk und DONG Energy über die kurzfristige Lieferung
von Strom keine staatliche Beihilfe enthält. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der
Vertrag DONG Energy keinen selektiven Vorteil verschafft.
Im Dezember 2010 unterzeichnete Energinet.dk mit dem dänischen Energiekonzern DONG Energy
einen Vertrag über Hilfsdienste im östlichen Teil Dänemarks. Gemäß diesem Vertrag, der von
Januar 2011 bis Ende 2015 lief, sollte DONG Energy kurzfristig Strom an das Netz liefern, um den
Bilanzausgleich und die technische Stabilität der dänischen Stromversorgung zu gewährleisten.
Nachdem Wettbewerber in Beschwerden vorgebracht hatten, dass DONG Energy durch den FünfJahres-Vertrag eine staatliche Beihilfe erhalte, leitete die Kommission im Jahr 2013 eine eingehende
Prüfung dieses Vertrags ein, in deren Rahmen Dänemark, die Marktteilnehmer und betroffene Dritte
Gelegenheit erhielten, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Die Kommission prüfte
insbesondere, ob der Vertrag DONG Energy als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen
einen selektiven Vorteil verschaffte. Wäre der Vertrag nicht zu marktüblichen Bedingungen geschlossen
worden, läge eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften vor. In diesem Fall hätte die
Kommission prüfen müssen, ob die Beihilfe mit den gemeinsamen Kriterien vereinbar ist, nach denen
Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen gewähren können, wenn sie bestimmte Ziele von gemeinsamem
Interesse fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Nun hat die Kommission festgestellt, dass DONG Energy aus dem Vertrag mit Energinet.dk kein
selektiver Vorteil entstanden ist. Diese Beurteilung stützt sich auf die die eingegangenen
Stellungnahmen Dritter und weitere von Dänemark übermittelte Informationen. Zudem hat die
Kommission den DONG Energy gezahlten Preis mit den Preisen anderer Anbieter verglichen und ist
dabei zu dem Schluss gelangt, dass Energinet.dk für die benötigten Hilfsdienste in Ostdänemark einen
marktüblichen Preis vereinbart hat.
Hintergrund
2011 gingen bei der Kommission Beschwerden ein, denen zufolge Änderungen auf dem Markt für
Hilfsdienste in Dänemark zur Folge hätten, dass dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch
KWK-Beihilfen, die die Kommission im November 2005 genehmigt hatte, eine Überkompensation
erhielten und DONG Energy im Rahmen des Vertrags über Hilfsdienste in den Genuss staatlicher
Beihilfen kam. 2013 stellte die Kommission fest, dass keine Überkompensation der KWK-Anlagen
vorlag und dass die 2005 genehmigten Beihilfen nach wie vor mit dem Binnenmarkt vereinbar waren.
Gleichzeitig leitete sie ein förmliches Prüfverfahren zu dem obengenannten Vertrag mit DONG Energy
für Hilfsdienste ein.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter den Nummern SA.32669 und SA.32184 zugänglich gemacht.
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