KOMM ZUR RUHR! - Metropole Ruhr

 RuhrTour
2016
www.ruhrtour.metropoleruhr.de
KOMM
ZUR
RUHR!
Sonderfahrten Metropole Ruhr zu Fuß
RuhrTour
Der Preis pro Person und Tages­etappe beträgt
30,- EUR und beinhaltet folgende Leistungen:
XX Teilnahme an der Etappe – wie beschrieben
XX sachkundige Kommentierung unterwegs
XX Mittagessen
XX Bustransfer wie beschrieben
Was Sie beachten müssen:
XX Die Teilnahme an der RuhrTour „auf der
Walz“ erfordert körperliche Fitness, die ein­
zelnen Etappen sind aber für einen geübten
Fußgänger gut zu bewältigen.
XX Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung
sind unbedingt notwendig.
XX Am Ende einer jeden Tagestour können Sie
problemlos mit dem ÖPNV zum Ausgangs­
punkt zurückkehren oder direkt die Heim­
reise antreten.
XX Die Wege sind meist nicht barrierefrei.
„auf
der
Walz“
XX Die An- und Abreise zum Beginn bzw. Ende
einer jeden Tagesetappe liegt in Ihrer Ver­
antwortung. Die Anfangszeiten sind auf ­­­X
den Fahrplan des Regionalverkehrs im VRR
abgestimmt; auf Fahrplanänderungen oder
Zugausfälle haben wir jedoch keinen Ein­-X
fluss.
Die Metropole Ruhr zu Fuß entdecken auf einer
informativen und unterhaltsamen Erkundungstour: So lautet die Philosophie der RuhrTour
„auf der Walz“.
Dabei geht es nicht ums „Meilenmachen“, sondern darum, Sehens- und Wissenswertes entlang der Route kennenzulernen und mehr über
Geschichte und Wandel des Ruhrgebiets und
die zahlreichen Aktivitäten des Regionalverbands Ruhr und seiner Tochtergesellschaften zu
erfahren.
Gleichzeitig schärft die reduzierte Geschwindigkeit Ihre Sinne und Sie erleben Ihre Umgebung intensiver; Ihre Gesundheit sowie die
Umwelt profitieren ebenfalls.
XX Das Mitführen von Haustieren ist nicht
gestattet.
2016 gehen wir an drei Samstagen zwischen
Mai und September „auf die Walz“:
XX Bei der RuhrTour „auf der Walz“ ist die Teil­
nehmerzahl auf 45 Personen pro Termin
begrenzt.
XX Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
1. Etappe: Geologische Wand, Essen-Heisingen.
Foto: RVR / GeoPark Ruhrgebiet
A Etappe
Samstag, 21. Mai 2016
rund 20 km, davon 5 km per Schiff
Beginn: 8.00 Uhr im Verbandsgebäude des
RVR, Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen
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1. Etappe: Historische Sammlung der Ruhrwasserwirschaft.
Fotoarchiv Ruhrverband
2. Etappe: Innenhafen Duisburg. Foto: RVR / J.Schumacher
3. Etappe: Siedlung Moers-Meerbeck. Foto RVR
Strecke: RVR – Wiebeanlage – Annental /
„Haus der Ruhrwasserwirtschaft“ des Ruhrverbandes – Leinpfad Richtung Heisingen –
Fährhaus Rote Mühle – NSG „Heisinger Aue“ –
Geologische Wand Heisingen – Schifffahrt
auf dem Baldeneysee von Heisingen zum
Hardenbergufer – Rundgang durch Werden
Ende: gegen 17.00 Uhr am S-Bahnhof
Essen-Werden
3. Etappe: Halde Rheinpreussen / Geleucht.
Foto RVR / J. Schumacher
C Etappe
3. September 2016
rund 19 km
B Etappe
Beginn: 8.35 Uhr Duisburg-Ruhrort,
„Tausendfensterhaus“, Ruhrorter Straße
Beginn: 8.30 Uhr Oberhausen Hbf.,
Bahnhofsvorplatz
Strecke: Rundgang Ruhrort – Friedrich-EbertBrücke – Rheinpreußenhafen – Rheindeich –
Uettelsheimer See – Zeche Rheinpreußen
Schacht IV – Siedlung Moers-Meerbeck –
Friedhof Meerbeck – Halde Rheinpreussen /
Geleucht – Rheinuferweg – Duisburg-Baerl
Ende: gegen 17.10 Uhr am Bahnhof Ruhrort
Hinweise zur Buchung der RuhrTour-Sonderfahrten
Samstag, 2. Juli 2016
rund 19 km
Strecke: Friedensplatz – Altmarkt – Südmarkt –
Styrumer Allee – Ruhrpark Alstaden –
Ruhrdeich – Aakerfährbrücke – Innenhafen
Duisburg – Garten der Erinnerungen –
„Buckelbrücke“ – Ruhrwehr – Ruhrort –
Schifferbörse – Mühlenweide – Museum der
Deutschen Binnenschifffahrt
Tipp
2016 finden Sie auf der
Rückseite.
Bustransfer zum Hauptbahnhof Duisburg
(über „Tausendfensterhaus“)
Ende: gegen 17.30 Uhr am Hauptbahnhof
Duisburg
3
Metropole Ruhr per Schiff
RuhrTour
Der Preis pro Person beträgt 57,50 Euro und
beinhaltet folgende Leistungen:
XX Teilnahme an der kombinierten
Schiff-Bus-Sonderfahrt in der gewählten
Variante und wie beschrieben
XX sachkundige Kommentierung während X
der Fahrt
XX Besuch Ausstellungshalle Henrichenburg X
und Spaziergang Phoenix See
XX Mittagsimbiss an Bord des Schiffes
XX Kaffee und Kuchen „unterwegs“ (Variante 1)
bzw. an Bord des Schiffes (Variante 2)
Was Sie beachten müssen:
XX Bei der Schiff-Sonderfahrt 2016 stehen max.
180 Plätze zur Verfügung. Die Mindestteil­
nehmerzahl ist auf 140 Personen festgelegt.
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
XX Wir werden pünktlich um 8.30 Uhr (Variante 1)
bzw. 9.15 Uhr (Variante 2) mit den Bussen
vom Bahnhofsvorplatz in Herne abfahren;
seien Sie daher bitte rechtzeitig dort.
XX Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das
Ende dieser Fahrt z. B. durch Verspätung von
der genannten Zeit abweichen kann.
XX An Bord herrscht Rauchverbot, außer auf
dem Freideck.
XX Das Verzehren von mitgebrachten Speisen
und Getränken ist an Bord nicht gestattet.
XX Das Mitführen von Haustieren ist nicht
gestattet.
„Unterwegs…
… auf Rhein-Herne- und
Dortmund-Ems-Kanal“
Am 19. August 2016, dem letzten Freitag der
Sommerferien in Nordrhein-Westfalen, geht die
RuhrTour „aufs Wasser“. Ziel sind die Binnen­
wasserstraßen im Großraum Dortmund, Herne
und Datteln. Dabei verbringen Sie die eine Hälfte
der Tagestour per Schiff „auf dem Wasser“, die
andere Hälfte sind Sie per Bus „am Wasser“
unterwegs. Ausstiege gehören dazu und tolle
Ein- und Ausblicke sind garantiert.
Beginn und Ende
XX Die Schiff-Sonderfahrt 2016 ist nicht
barrierefrei.
der Sonderfahrt ist am Bahnhof Herne, Bahnhofsvorplatz. Sie erreichen ihn bequem per ÖPNV, z. B.
per Eisenbahn (S 2, RB 43, RE 3) oder mit der U 35
von Bochum aus.
Phoenix See, Dortmund. Foto: RVR / J. Schumacher
Das Schiff
Das Motorfahrgastschiff „Santa Monika III“ wurde
auf der Hammer Schiffswerft erbaut und 1975 in
Dienst genommen: Es ist baugleich mit den Schwes­ter­­schiffen Santa Monika I und II, aber exklusiver
ausgestattet. Die kleine Flotte ist nicht nach der
kalifornischen Partnerstadt von Hamm, sondern
4
Die Santa Monika III. Foto RVR
Schleusenpark Henrichenburg, Waltrop.
Foto RVR / J. Schumacher
einen Spaziergang am Phoenix See unternehmen,
der auf dem Areal eines ehemaligen Hüttenwerkes
entstanden ist. Durch die Innenstadt geht es zum
Stadthafen Dortmund.
Tipp
Hinweise zur Buchung der RuhrTour-Sonderfahrten
2016 finden Sie auf der
Zwei Varianten
Rückseite.
Die Schiffsonderfahrt 2016 ist eine kombinierte
Schiff-Bus-Sonderfahrt, d. h. die eine Hälfte des
Tages verbringen Sie an Bord der Santa Monika III,
die andere Hälfte sind Sie mit dem Bus unterwegs.
Sie können bei der Buchung wählen, in welcher
Reihenfolge Sie die beiden Verkehrsmittel nutzen
wollen:
A Variante
nach der Tochter des Schiffseigners benannt, weshalb sich Monika auch mit „k“ schreibt.
Die Schifffahrt – das „Wasserprogramm“
Vom Anleger in Herne-Horsthausen geht es über
den Rhein-Herne-Kanal in den Dortmund-EmsKanal (DEK), den wir – vorbei an den Einmündungen
von Datteln-Hamm-Kanal und Wesel-Datteln-Kanal
voraussichtlich bis Höhe Lippebrücke befahren werden. Danach geht es, mit Passieren der Schleuse in
Henrichenburg, bis zum Anfang des DEK im Stadthafen Dortmund.
Die Busrundfahrt – das „Landprogramm“
Von Herne geht es zunächst zu den Abstiegsbauwerken Henrichenburg, einer einzigartigen Kombination von zwei Hebewerken und zwei Schleusen,
die zwischen 1899 und 1989 erbaut wurden. Wir
besuchen die Ausstellungshalle der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung, wo Sie Wissenswertes über
„Wasserstraßen und Schifffahrt" erfahren und sich
anhand zahlreicher Modelle und Schaubilder mit
Schleusen- und Hebewerkstechnik vertraut machen
können. Von der Besucherplattform an der Schleusenkammer können Sie den Schiffsbetrieb aus
unmittelbarer Nähe beobachten. Weiter geht es
Richtung Dortmund, wo Sie im Stadtteil Hörde
Freitag, 19. August 2016
Schifffahrt – Busrundfahrt
Beginn: Herne Bahnhof, Bahnhofsvorplatz,
um 8.30 Uhr.
Programm: Bustransfer, Schifffahrt HerneHorsthausen – Stadthafen Dortmund,
Umstieg in den Bus, Busrundfahrt über
Phoenix-See und Abstiegsbauwerke
Henrichenburg.
Ende: Herne Bahnhof gegen 18.30 Uhr.
B Variante
Freitag, 19. August 2016
Busrundfahrt – Schifffahrt
Beginn: Herne Bahnhof, Bahnhofsvorplatz,
um 9.15 Uhr.
Programm: Busrundfahrt über Abstiegsbauwerke Henrichenburg und Phoenix-See,
Umstieg aufs Schiff im Stadthafen Dortmund,
Schifffahrt Dortmund – Herne-Horsthausen,
Bustransfer
Ende: Herne Bahnhof gegen 18.15 Uhr.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten
Sie uns, dem Ver­an­stalter
Ruhr Tourismus GmbH, den
Abschluss ­eines Vertrages
verbindlich an.
Ihre Anmeldung kann
online oder fernmündlich
vorgenommen werden. Die
Anmeldung erfolgt durch
Sie auch für ­alle in der An­
meldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Ver­
tragsverpflichtung Sie wie
zu Ihrer eigenen Verpflich­
tung einstehen, sofern ­Sie
insoweit eine gesonderte
Verpflichtung durch aus­
drückliche und gesonderte
Erklärung auf der Anmel­
dung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch die Ruhr
Tourismus GmbH ­zustande.
Die Annahme erfolgt
grund­sätzlich schrift­lich
durch Zusendung unserer
Bestätigung / Rechnung.
Weicht der Inhalt unserer
Bestätigung / Rechnung
vom Inhalt Ihrer An­mel­
dung ab, so liegt ein neues
Angebot unsererseits vor,
an das wir für die Dauer
von 10 Tagen gebunden
sind. Wenn Sie uns inner­
halb dieser Bindungs­frist
die Annahme ­erklären,
kommt auf der Grundlage
dieses neuen Ange­botes
der Vertrag zustande.
2. Bezahlung
Extra- sowie SonderTouren
sind sofort bei Buchung zur
Zahlung fällig. Bei Studien- sowie ErlebnisTouren hat
die Bezahlung bis grund­
sätzlich 28 Tage vor Touren­
beginn zu erfolgen, sofern
Ihre Buchung nicht so kurz­
fristig erfolgt, dass diese
Frist nicht einzuhalten ist.
Maßgeblich ist in allen
­Fällen der auf der Bestäti­
gung / Rechnung genannte
Zahlungstermin.
6
Ist Ihre Zahlung nicht bis
zur auf der Bestätigung /X
Rechnung ­gesetzten Frist
erfolgt, behalten wir uns
vor, Sie von der Teilnahme
auszuschließen und die
Tour anderweitig zu ver­
geben (das entbindet Sie
jedoch nicht von der Zah­
lungsverpflichtung gemäß
Ziffer 5.1).
Im Falle einer nachträg­lichen
Änderung einer we­sentlichen
Leistung ­setzen wir Sie
davon unverzüglich, spä­
testens jedoch 21 Tage vor
Touren‑Termin, in Kennt­nis.
In einem solchen Fall sind Sie
berechtigt, ohne Gebüh­ren
vom Vertrag zu­rück­zutreten.
Diesen Rücktritt haben X
Sie bei uns unverzüglich
geltend zu machen.
3. Leistungen
Welche Leistung vertraglich
vereinbart ist, ergibt sich aus
den Beschreibungen im Pro­
spekt, im ­In­ternet und aus
den hierauf bezugnehmen­
den Angaben in der Bestäti­
gung / Rechnung. Die im Pro­
spekt enthaltenen Angaben
sind für die Ruhr Tourismus
GmbH bindend. ­Wir behal­
ten uns je­doch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtig­
ten, erheb­lichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Ände­
rung der Prospektangaben
zu erklären, über die Sie vor
Buchung selbstverständlich
informiert werden.
5. Rücktritt durch
den Kunden,
­Umbuchungen,
Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit
von dem von Ihnen ge­
buchten Touren‑Termin
zurücktreten.
Treten Sie vom Vertrag
zurück oder treten Sie
die Tour nicht an, ver­
langen wir Er­satz für
unsere Aufwendungen.
Diese Aufwendungen
pauschalieren wir je
nach Zeitpunkt Ihres
Rücktritts wie folgt:
– bis 28. Tag vor Touren‑X
Termin ­kostenfrei,
– ab 27. bis 7. Tag vor
Touren‑Termin 50 %,
– ab 6. Tag vor Touren‑X
Termin 75 % des
Rechnungs­betrages,
– ein Tag vor Touren-Ter­
min 100 % des Rech­
nungsbetrages.
Maßgeblich ist der
­Zugang Ihrer Rück­
trittserklärung bei uns.
Wir empfehlen Ihnen,
den Rücktritt schriftlich
zu erklä­ren.
4. Leistungs­
änderungen
Änderungen oder Abwei­
chungen einzelner Teile der
von Ihnen gebuchten Tour,
die nach Ver­trags­schluss
notwendig werden und die
von uns nicht ­wider Treu
und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestat­
tet, soweit die Änderun­
gen oder ­Abweichungen
nicht ­erheblich sind und
den Ge­samtzuschnitt
der ­gebuchten Tour nicht
­beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleis­
tungsansprüche bleiben
unberührt, ­so­weit die
geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet
sind. Wir verpflichten uns,
Sie über Änderungen oder
Abweich­ungen unverzüg­
lich in Kenn­tnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden wir
Ihnen einen kosten­losen
Rücktritt ­­an­bie­ten.
Mögliche anderwei­-X
ti­ge Verwendungen der
Leistung werden be­
rücksichtigt. 50 % des
Rechnungsbetrages
werden ab dem 27. Tag
vor Touren‑ Termin
jedoch grund­sätzlich
als Aufwands­pau­schale
einbehalten.
Es bleibt Ihnen vor­
behalten uns nach­
zuweisen, dass der
bei uns tatsächlich
ein­getretene Schaden
­geringer ist.
5.2 Umbuchungen sind
möglich, sofern ent­
sprechende Touren‑ Termine noch frei sind.
Ab dem 27. Tag vor
­Touren‑Termin können
Ihre Umbuchungswün­
sche nur nach Rücktritt
vom Vertrag zu Bedin­
gungen gemäß Ziff.
5.1 und gleichzei­tiger
Neu­­­anmeldung durch­
geführt werden.
5.3 Bis zum Touren‑Termin
können Sie verlan­gen,
dass statt ­Ihnen ein
Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem
Vertrag eintritt. Wir
können dem Eintritt
des Dritten wider­
sprechen, wenn die­
ser den besonderen
Erfordernissen nicht
genügt oder seiner
Teilnahme gesetz­­liche
Vorschriften oder be­
hördliche Anordnungen
entgegen­stehen.
Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften
er und Sie als Gesamt­
schuldner gegenüber
der Ruhr Tourismus
GmbH für den verein­
barten Preis und die
durch den Eintritt des
Drit­ten ggf. entstehen­
den Mehrkosten.
6. Rücktritt und Kündigung durch
die Ruhr Touris­
mus GmbH
Wir können in folgenden
Fällen vor Beginn der Tour
vom Vertrag zurücktreten
oder nach Beginn der Tour
den Vertrag ­kündigen:
a) Ohne Einhal­
tung einer Frist
Wenn Sie eine Erleb­nis­
Tour oder StudienTour
mit einem Bus durch­
führen wollen, der
nicht unseren Anforde­
rungen entspricht:
funktionierende Mikro­
fonanlage, max. 12 m
lang, max. 3,7 m hoch,
kein Linienbus.
Wenn Sie die Durchfüh­
rung der Tour ungeach­
tet einer münd­li­chen
Abmahnung durch
uns nachhaltig stören
oder wenn Sie sich in
solchem Maße vertrags­
widrig ver­halten, dass
die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerecht­
fertigt ist.
Aus Sicherheitsgründen
müssen wir Sie bei den
ExtraTouren „Schienen­
verkehr“, Bergbau“ und
„Rund um den Stahlbe­
reich von thyssenkrupp“
von der Teilnahme
ausschließen, wenn Sie
nicht die aus­drück­lich
geforderte Bekleidung
(festes, geschlossenes
Schuh­werk, lange
­Hosen, ­bedeckte Schul­
tern / Arme) ­tragen.
Kündigen wir in sol­
chen Fällen die Teil­
nahme an einer Tour,
so behalten wir den
Anspruch auf den Preis
dieser Tour.
b) Bis 2 Wochen
vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der
ausgeschriebenen oder
be­hörd­lich fest­gelegten
Mindestteilnehmer­
zahl. In jedem Fall
verpflichten wir uns,
Sie un­ver­züglich nach
Eintritt der Voraus­
setzung für die Nicht­
durchführung der Tour
hiervon in Kenntnis zu
setzen und Ihnen die
Rück­tritts­erklärung un­
verzüglich zu­zu­leiten.
Den eingezahlten Tou­
renpreis erhalten Sie
unverzüglich zu­rück.
Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt er­
sichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wer­den
kann, werden wir Sie
davon unterrichten.
7. Aufhebung des
Vertrages wegen
außergewöhn­
licher Umstände
9. Beschränkung der
Haftung
9.1 Die vertragliche
Haftung der Ruhr
Tourismus GmbH für
Schäden, die nicht Kör­
perschäden sind, ist auf
den 3‑fachen Touren­
preis beschränkt,
1. Die gewissenhafte
Tourenvorbereitung;
2. Die sorgfältige Aus­
wahl und die Überwa­
chung der Leistungs­
träger;
3. Die Richtigkeit der
Beschreibung aller im
RuhrTour‑Prospekt
­angegebenen Inhalte,
sofern wir nicht gem.
Ziff. 3 vor Vertrags­
abschluss eine Ände­
rung der Prospektan­
gaben erklärt haben;
4. Die ordnungs­gemäße
Erbringung der vertrag­
lich ­ver­einbarten Leis­
tungen.
8.2 Wir haften nur für Vor­­­­
satz und grobe Fahr­
lässigkeit der mit der
Leistungserbringung
betrauten Person.
2. soweit wir für einen
Ihnen entstehenden
Schaden allein wegen
eines Ver­schul­dens
eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
Die Ver­­­­jäh­rung ­beginnt mit
dem Tage, an dem die Tour
dem Vertrag nach enden
sollte. Haben Sie solche An­
sprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis
zu dem Tag ­gehemmt, an
dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubten
Handlungen unterliegen
der gesetzlichen Verjäh­
8. Haftung der
Ruhr Tourismus
GmbH
1. soweit Ihnen ein
Schaden weder vor­
sätzlich noch grob fahr­
lässig herbeigeführt
wird oder
9.2 Deliktische Haftung
8.1 Als Veranstalter haf­
ten wir analog der
Sorg­falts­­pflicht eines
ordent­lichen Kauf­
manns für:
Ihre Ansprüche verjähren
innerhalb von 12 Monaten.
Wird die Tour infolge X
bei Vertragsschluss nicht
vorausseh­barer höherer
Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträch­
tigt, so können sowohl wir
als auch Sie den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für
die ­bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Tour
noch zu erbringen­den Leis­
tungen eine angemessene
Entschädigung verlan­gen.
dem Ende der Tour gegen­
über uns schriftlich geltend
zu machen. Nach Ablauf
der Frist können Sie An­
sprüche geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist
verhindert worden sind.
Für alle Ihre Schadens­
ersatzansprüche gegen
uns aus uner­laubter
Handlung haften wir
bei Personenschäden
bis 75.000 Euro je Per­
son und Tour.
rungsfrist.
12. Gerichtsstand und
Erfüllungsort
Gerichtsstand und
­Erfüllungsort ist der Sitz der
Ruhr Tourismus GmbH (RTG)
in Oberhausen.
Die Haftungsbe­
schränkung für Sach­
schäden beträgt 4.000
Euro je Person und Tour
Stand: 1. Dezember 2015
10.Mitwirkungs­
pflicht
Sie sind verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungs­
störungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmun­
gen mitzuwir­ken, eventu­
elle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere
­verpflichtet, Ihre Bean­stan­
dungen unverzüglich un­
serem Tourenbegleiter zur
Kenntnis zu geben.
11. Ausschluss von
Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbrin­
gung der Tour haben Sie in­
nerhalb eines Monats nach
7
RuhrTour
2016 www.ruhrtour.metropoleruhr.de
Sonderfahrten www.ruhrtour.metropoleruhr.de
c / o Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261, 46047 Oberhausen
[email protected]
www.ruhr-tourismus.de
Buchung der RuhrTour-Sonderfahrten 2016
Die RuhrTour „auf der Walz“ sowie die
Schiff-Bus-Sonderfahrt können Sie nur online oder
telefonisch buchen:
XX online unter www.ruhrtour.metropoleruhr.de
Sonderfahrten
XX telefonisch über das Ruhr Tourismus-Service
Center unter 01806 / 181620 (€ 0,20/Anruf aus
dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise max.
€ 0,60/Anruf)
Bei Fragen zu Inhalt oder Ablauf wenden Sie sich
gerne telefonisch an uns.
Ihre Ansprechpartner sind Holger Lippeck und
Rainhard de Witt, Fon: 0201.2069-297 / -365.
Es gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RuhrTour.
Impressum
Herausgeber:
Regionalverband Ruhr . Die Regionaldirektorin .
Kronprinzenstraße 35 . D-45128 Essen
Redaktion:
Rainhard de Witt, Holger Lippeck
Gestaltung und Layout:
Team Kommunikationsdesign . RVR
Änderungen vorbehalten.