CARE 2/2016 (PDF 3.22 MB)

CARE
Höhenflüge
Himmlischer Genuss
Locker durch die Lüfte
Kribbeln im Bauch
Das richtige Essen für die Luftreise
Gymnastik im Flugzeug
Das Fliegen lässt uns selten kalt
Seite 6
Seite 8
Seite 11
CARE 2
Juni 2016
Inhalt
Impressum
Redaktionsadresse
CONCORDIA,
Redaktion CARE
Bundesplatz 15
6002 Luzern
www.concordia.ch
[email protected]
Rückforderungsbelege
usw. senden Sie bitte an
Ihre CONCORDIA-Agentur
oder -Geschäftsstelle.
Adressänderungen
bitte an:
CONCORDIA
Adressänderungen
Bundesplatz 15
6002 Luzern
adressaenderungen@
concordia.ch
Fotos und Illustrationen
Seiten 1, 3, 11, 12, 22,
23 und 25:
Daniel Felder
Seiten 4, 6 und 31:
iStockphoto
Seiten 8 , 9, 10, 14, 15 und 16:
Mirjam Beyeler
Seite 14:
Bruno Arnold
Seite 20:
Verein ESAF2016
Seite 21:
David Künzler
Layout und Gestaltung
FelderVogel
Kommunikation in Wirtschaft
und Gesellschaft AG
Zürichstrasse 43
6004 Luzern
Gesund bewegen
Thema
Gesund essen
Himmlischer Genuss
Locker durch
die Lüfte
4
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CONCORDIA
Info
Gesund leben
Kribbeln im Bauch
concordiaMed:
Fliegende Plagegeister
CONCORDIA
Partner
11
14
20
CONCORDIA
Family
CONCORDIA
Active
27
29
Höhenflüge
Helvetische
Sommerspiele
eCARE
CARE elektronisch als
ePaper lesen auf
www.concordia.ch
CARE
Das Magazin der
CONCORDIA
erscheint viermal jähr­lich in
Deutsch, Französisch und
Italienisch.
Druck
Multicolor Print AG
Sihlbruggstrasse 105a
6341 Baar
Gedruckt auf Plano Jet,
weiss matt, holzfrei, Offset.
Nachdruck nur mit
schrift­licher Genehmigung.
CONCORDIA
Info
Geschäftsjahr 2015:
Positives
Jahres­ergebnis
22
2
Conci –
Die Entführung
8 vergünstigte
Aktivitäten
Fliegen Sie gut!
Als kleines Mädchen träumte ich eines
Nachts, ich könne fliegen. An einem
herrlichen Sommertag schwebte ich mit
ausgebreiteten Armen
über eine Wiese. Als ich
aufwachte, wehrte ich
mich dagegen, das wun­
derbare Gefühl loszu­
lassen. Noch heute erin­
nere ich mich daran, wie
leicht, frei und sorglos
ich mich im Traum
gefühlt hatte – einfach
glücklich.
Agnes Durrer
Oft habe ich versucht,
dieses Gefühl im Wach­
zustand nochmals zu
erleben. Als der Föhn
durch unser Tal brauste,
schnappten sich meine
Geschwister und ich Bettlaken und ban­
den deren Ecken an unseren Hand- und
Fussgelenken fest. Manchmal hob der
Wind uns tatsächlich ein paar Zentimeter
vom Boden ab. Wir kreischten vor Freude.
Als Jugendliche fuhr ich an der LUGA
zum ersten Mal mit der Achterbahn und
lasse seither keine Gelegenheit für eine
solche Fahrt aus. Später begeisterte mich
das Carven auf der Skipiste. Auch den
Flug mit dem Gleitschirm und sogar den
freien Fall probierte ich aus (natürlich
mit allen nötigen Sicherheitsvorkehrun­
gen). Das alles machte mir grossen Spass.
Doch das Gefühl aus meinem Traum
blieb unerreicht.
Persönlich
leicht, frei, sorglos und glücklich fühle.
Ich entdeckte, dass ich dafür keine Flug­
geräte brauche und auch nicht vom
Boden abheben muss. Es reicht, auf die
positiven Dinge in meinem Leben zu
achten. Denn je bewusster ich sie wahr­
nehme, desto leichter fühle ich mich.
Der Aufenthalt in der wunderschönen
Natur verleiht mir ein Gefühl von Frei­
heit. Und in einer fröhlichen Runde
mit guten Freunden fühle ich mich auf­
gehoben und sorglos. Wenn ich in dieser
Stimmung die Augen schliesse und meine
Arme ausbreite, gleite ich im Wachtraum
wieder über die Wiese neben unserem
Haus und bin – einfach glücklich.
Versuchen Sie’s selbst: Schenken Sie den
guten Dingen in Ihrem Leben so viel
Beachtung wie möglich. Geniessen Sie
die fröhlichen Stunden mit Ihren Lieben
und erfreuen Sie sich an Ihrer Umge­
bung. Damit geben Sie Ihren eigenen
Gefühlen Auftrieb – und diese werden
auch Sie zum Fliegen bringen.
Agnes Durrer
Stv. CEO
Erst vor ein paar Jahren ging mir ein
Licht auf. Statt Situationen zu suchen,
die dem Fliegen nahekommen, begann
ich darauf zu achten, wann ich mich
3
Thema
4
Höhenflüge
Einfach in ein Flugzeug steigen und dem Alltag
entfliegen. Die Vorstellung beflügelt. Der Traum vom
Fliegen, die Sehnsucht nach der Ferne lässt uns
schwelgen, vielleicht sogar abheben. Doch oftmals stehen
uns die Verpflichtungen des Alltags im Weg, halten uns
auf dem Boden fest. Was können wir tun, um auch ohne
Flugzeug in luftiger Höhe zu schweben?
In der Schwerelosigkeit sich treiben
lassen, dem Gang der Dinge auf der
Erde entfliehen, das verbinden wir mit
Fliegen. Doch können wir auch in
Gedanken einfach mal wegfliegen,
Höhe gewinnen, aufsteigen, abheben?
Wir können nicht nur, wir müssen
sogar. Gedankenausflüge ermöglichen
uns von Zeit zu Zeit, Leichtigkeit und
Unbeschwertheit zu geniessen, die
Übersicht zu behalten, die Gedanken
kreisen und fliegen zu lassen. Das befreit,
denn nach der sicheren Landung ist es
gut, wieder festen Boden unter den
Füssen zu spüren.
Auf und davon
Der Alltag gibt Halt, manchmal engt uns
der Trott aber auch ein. Dann suchen wir
nach Möglichkeiten der Befreiung.
Aufsteigen und davonfliegen, ganz in
Gedanken versunken. Träumen, schwel­
gen, sinnieren, schweben, fantasieren,
aufbrechen, davonkommen. Das alles
lässt sich auch ohne Flugzeug ganz gut
machen. Alles, was dafür nötig ist, sind
Zeit und Musse. Inmitten täglicher Hek­
tik und Routine sind Auszeiten umso
wichtiger. Wir schöpfen neue Kraft,
wenn wir uns einfach treiben lassen,
Thema
unsere Bodenhaftung bewusst
preisgeben. Wir kommen wieder von
Neuem an, wenn wir uns ab und zu aus
dem Staub machen. Machen wir uns
doch einfach auf den Weg, machen wir
uns öfter mal auf und davon.
Flügel und Feder
Wie ein Vogel fliegen, vom Flügelschlag und Wind getragen
sein: für uns Menschen die Vorstellung vollendeter Freiheit.
Gefiederte Flugkünstler und Kunstflieger machen es uns vor,
findige Pioniere haben sie in der Geburtsstunde der Fliegerei
gekonnt kopiert. Bionik nennt man die Wissenschaft, die sich
von der Natur inspirieren lässt und so neue Technologien auf
unseren Alltag überträgt. Immerwährender Fortschritt beflügelt
uns im wahrsten Sinne, regt unsere Fantasie an und erlaubt die
Frage, wie es denn weitergehen könnte. Fliegen wird nicht nur
immer sicherer, sondern auch schneller, komfortabler, unbe­
schwerter und umweltverträglicher. Wenn man den Visionen
glauben darf, geht die Reise stets weiter, zuerst in Gedanken und
dann auch im Flugzeug. Wohin der Wind uns auch immer
treibt, wohin uns Flügel auch immer tragen. Es ist eine Reise
mit unbestimmtem Ziel. Geben wir uns federleicht einer span­
nenden Zukunft hin und geniessen.
Hin und weg
Beflügelt gehen wir leichter durch den
Alltag. Doch was verleiht uns wirklich
Flügel? Ist es ein persönliches Erfolgs­
erlebnis? Eine angenehme Überraschung
am Arbeitsplatz? Oder eine spannende
Begegnung? Es können so viele Dinge
sein, die uns leichten Fusses durch den
Alltag tragen. Wichtig ist, dass wir die
schönen Kleinigkeiten erkennen und uns
beflügeln lassen. Raum und Zeit brau­
chen wir, um uns wie selbstverständlich
auszuklinken. Weggehen, wieder hin­
kommen, einfach ausprobieren und
schon sind wir hin und weg und genies­
sen die täglichen Höhenflüge.
5
Gesund essen
Himmlischer Genuss
Das Fliegen in 10’000 Metern Höhe stellt
so einiges mit unserem Körper an. Die
geringere Luftfeuchtigkeit und der tiefe
Luftdruck in der Kabine erzeugen seltsame
Geschmackserlebnisse.
Haben Sie sich auch schon gefragt,
warum das Essen im Flugzeug oft fad
schmeckt? Das liegt nicht an den
Köchen, sondern vor allem am tiefen
Luftdruck in der Höhe.
Video:
Über den
Wolken
www.concordia.ch/
concordiaTV
6
Kabinendruck ändert den
Geschmack
Steigt das Flugzeug, sinkt der Luftdruck
und mit ihm die Luftfeuchtigkeit. Die
Nasenschleimhaut wird trocken, wir
produzieren weniger Speichel. Der Sauerstoffgehalt im
Blut sinkt, die Geschmacksknospen verlieren an
Empfindlichkeit. So ist die Geschmackswahr­nehmung
stark reduziert: Salz und Gewürze nehmen wir bis
zu 30 Prozent weniger intensiv wahr.
Tomatensaft an Bord
Die veränderte Geschmackswahrneh­
mung ist wohl auch die Erklärung für
das Phänomen Tomatensaft. Selbst
wer am Boden nie Tomatensaft trinkt,
bestellt in der Luft gerne mal das blut­
rote Getränk. Das fruchtige Aroma
wird durch den niedrigeren Luftdruck
stärker wahrgenommen als der muffige
Geschmacksanteil. Tabascosauce, Salz
und Pfeffer machen das Getränk noch
frischer und würziger.
Trinken gegen Trockenheit
Wer sich trotz Höhenluft nicht mit
Tomatensaft anfreunden kann, trinkt
während der Flugreise am besten Wasser
oder Fruchtsäfte. Wichtig ist vor allem,
viel zu trinken, damit der Körper in
der trockenen Flugzeugluft genügend
Flüssigkeit erhält. Als Nebeneffekt erhal­
ten Sie mit dem häufigeren Gang zur
Toilette Bewegung und können den
Bluttransport fördern (siehe auch Seite
10). Alkohol wirkt im Gegenzug gefäss­
erweiternd. Zu viel davon sollte auf dem
Luftweg darum vermieden werden.
Völlegefühl
Weniger geeignet für Flüge sind auch kohlensäurehaltige
Getränke. Denn sie sorgen für ein Völlegefühl und für Magen­
drücken. Schwere Mahlzeiten wie Frittiertes, Gratins und
kalorienreiche Snacks haben dieselbe Wirkung. Wer einem
prall gefüllten Bauch entgegenwirken will, verzichtet besser
darauf.
Salz und Gewürze nehmen
wir im Flugzeug bis zu 30 Prozent
weniger intensiv wahr.
Luftgefüllt
Luft im Bauch ist grundsätzlich ganz
normal. Pro Mahlzeit bilden sich bei der
Spaltung der Nahrung etwa 1.5 Liter
Darmgase. Diese Menge ist vergleichbar
mit einem gefüllten Luftballon. 1.3 Liter
davon werden über die Darmschleim­
haut ins Blut transportiert und abgeat­
met, der Rest verlässt den Körper durch
den Darmausgang. Durch den tiefen
Luftdruck beim Fliegen dehnen sich die
Darmgase besonders aus. Das hat ver­
mehrte Blähungen zur Folge. Wer sich
dessen bewusst ist, kann vorbeugen und
blähende Nahrungsmittel wie Zwiebeln,
Kohlgemüse und Hülsenfrüchte mög­
lichst meiden. Nicht erst beim Fliegen
selber, sondern idealerweise schon vor
dem Abflug.
Gesund essen
Spezialmenüs
Viele Fluggesellschaften bieten für Langstreckenflüge
die Möglichkeit, Spezialmenüs bis zu 24 Stunden vor
dem Abflug zu buchen. Nicht nur für Kinder und Babys
stehen Sondermenüs bereit. Im Spezialangebot finden
sich meist auch vegetarische, vegane, gluten- oder
laktosefreie Speisen. Haben Sie aus religiösen Gründen
besondere Menüwünsche? Auch solchen Bedürfnissen
kommen zahlreiche grössere Fluggesellschaften nach.
Gut gerüstet
Mit leichten, nicht blähenden Speisen
und mit Getränken ohne Kohlensäure
beeinflussen Sie Ihre Flugreise positiv.
Noch angenehmer gestalten Sie den
Aufenthalt im Flugzeug mit bequemer,
lockerer Kleidung, um einem Engegefühl
vorzubeugen. Wenn Sie dann noch auf
Bewegung vor und während dem Flug
achten, bleiben Verdauung und Kreislauf
in Schwung. So ist Ihr Körper für die
Reise in der Höhe bestens gerüstet.
Marlène Gautschi,
dipl. Ernährungsberaterin HF
Im eCARE
Spezialmenüs
bei der SWISS
Marlène Gautschi
Haben Sie Ernährungsfragen?
Marlène Gautschi, dipl. Ernährungs­beraterin HF, beantwortet
sie gern. Nehmen Sie mit ihr über E-Mail Kontakt auf:
[email protected]
Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis.
7
Gesund bewegen
Locker durch
die Lüfte
Unser Kreislauf braucht Bewegung,
auch im Flugzeug. Wir zeigen
Ihnen, wie Sie sogar bei engen
Platzverhältnissen Ihren Körper
aktiv halten.
Video:
Über den
Wolken
www.concordia.ch/
concordiaTV
8
Auf Langstreckenflügen sitzen wir stun­
denlang auf unserem Sitz, die Beine
angewinkelt und eingeengt. Diese Sitz­
position ist auf Dauer nicht nur unange­
nehm, sie stellt auch eine Belastung für
die Beine dar. Denn die Muskelpumpe
der Unterschenkel kann so nicht effizient
arbeiten. Der Blutfluss verlangsamt sich,
das Thromboserisiko steigt. Umso wich­
tiger ist es, beim langen Sitzen den Kreis­
lauf bewusst in Schwung zu halten. Bei­
spielsweise mit Gymnastikübungen, die
auch auf engstem Raum möglich sind.
Übungen für Vielsitzer
Folgende Übungen können Sie einfach im Sitzen ausführen
und in beliebiger Reihenfolge wiederholen. Achten Sie
dabei auf eine gute Körperhaltung. Halten Sie die Position
mit angespannter Muskulatur für einige Sekunden und lösen
Sie die Bewegung sanft (10 bis 30 Wiederholungen).
Gesund bewegen
Füsse
Kopf
• Venen-Muskel-Pumpe aktivieren:
Fersen im Sekundentakt anheben
und senken, dann Fussballen anheben
und senken (links und rechts)
• Fussgelenke mobilisieren: abwechselnd Innen- und Aussenseiten
hochziehen (links und rechts)
• Blick nach hinten über die Schulter
richten, ohne die Schulter
mitzu­drehen (abwechselnd links
und rechts)
• Ohr in Richtung Schulter neigen
(abwechselnd links und rechts)
• Abwechselnd Kinn in Richtung
Brustbein senken und zur Decke
heben
Schultern
Rücken
• Schultern heben und senken,
vor- und rückwärts kreisen
• Brustkorb öffnen, Schulterblätter
zusammenführen
• Die Stirne auf die Knie senken und
die Schultern hängen lassen
• Aufrichten und den unteren Rücken
nach hinten zum Sitz drücken.
Druck wieder lösen
Beine
• Oberschenkel zusammenpressen
• Beine heben und «Fahrradfahren»
• Füsse abwechselnd am Boden nach
vorne schieben und zurückziehen
• Oberschenkel mit Knie anheben,
Beine strecken
Arme
Becken
• Hände vor der Brust zusammen­
drücken
• Hand in den Nacken legen (links und
rechts)
• Arme über den Kopf strecken, Hände
falten und die Handinnenfläche zur
Decke strecken
• Gesäss abwechselnd heben und
senken (links und rechts)
• Becken abwechselnd nach hinten
und vorne kippen
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Gesund bewegen
Locker am Platz
Solche regelmässige Gymnastik lockert
die Muskeln und bringt die Blutzirkula­
tion in Gang. Der Fantasie sind keine
Grenzen gesetzt. Alle Muskeln lassen sich
durch An- und Entspannung lockern.
Die Gelenke können Sie durch Auf- und
Ab- oder durch Kreisbewegungen
mobilisieren. Wichtig ist, nicht passiv
sitzen zu bleiben. Denn Bewegung ist
das wirkungsvollste Mittel zur Verhinde­
rung von Thrombosen.
Mittel gegen Verspannungen
Irgendwann wird jeder Sessel unbequem,
der Rücken verspannt sich. So können
Sie die Wirbelsäule effektiv entlasten:
• Stossen Sie sich mit den Händen
von den Armlehnen ab und
halten Sie sich einige Sekunden
in dieser Position.
• Oder richten Sie sich auf, ziehen
Sie den Bauch ein und spannen
Sie die Gesässmuskeln an. Ziehen
Sie sich lang, als ob ein Faden am
Kopf ziehen würde.
Was ist eine Thrombose?
Eine Thrombose ist ein Blutpfropf, der das Blutgefäss
teilweise oder komplett verschliesst. Am häufigsten bilden
sich Thrombosen in den Venen, insbesondere in den
Beinen und beim Becken. Sollten bei Ihnen Risikofaktoren
(zum Beispiel Schwangerschaft, Übergewicht, Anti-BabyPille) für eine Thrombose vorliegen, empfiehlt es sich,
vor längeren Flügen eine medizinische Fachperson um
Rat zu fragen.
Gute Durchblutung
Achten Sie zudem darauf, die Beine
nie längere Zeit zu überkreuzen. Und
gönnen Sie sich während des Fluges
viel Wasser. Denn Flüssigkeitsmangel
führt zur Eindickung des Blutes, was
die Gefahr einer Thrombose verstärkt.
10
Ausgleich zum Sitzen
Aufstehen tut gut, gerade auf langen
Reisen. Stehen Sie mindestens einmal
stündlich auf. Diese Freiheit sollten Sie
sich unbedingt nehmen, auch wenn
es unangenehm ist, den Sitznachbarn
zu stören. Gehen Sie ein paar Schritte
durchs Flugzeug. Strecken Sie sich,
nehmen Sie die Arme über den Kopf,
kreisen Sie die Hüften, bewegen Sie
Rücken, Beine und Füsse. So kommen
Sie locker am Zielort an.
Denise Rudin,
Turn- und Sportlehrerin, MHA
Denise Rudin
Antonia Bundi
Zur Autorin
Denise Rudin, Master in Health
Administration (MHA) und
dipl. Turn- und Sport­lehrerin,
arbei­tet in der Gesundheitsförderung
und leitet Kon­di­tionstrainings.
Haben Sie Fragen zu
den Themen Fitness und
Bewegung?
Antonia Bundi, PhD, dipl. Natw.
ETH (Bewegungswissenschaften),
beantwortet sie gern. Neh­men Sie
Kontakt auf über E-Mail:
[email protected]
Für CONCORDIA-Versicherte ist
diese Dienstleistung gratis.
Kribbeln im Bauch
Gesund leben
Ein bevorstehender Flug lässt die wenigsten kalt. oft mit Ferien verknüpft. Fliegen heisst
Aufgeregt, freudig, mit mulmigen oder gemischten Gefühlen für viele, den Alltag zurückzulassen und
machen wir uns auf den Weg zum Abfluggate. aufzubrechen in eine andere Welt voller
Erholung und neuer Eindrücke.
Endlich im Flugzeug. Mario und Cornelia
geniessen das Gefühl. Ihre Arbeit und
ihren Alltag haben sie hinter sich gelassen.
Nun freuen sie sich auf das, was fernab
von zu Hause vor ihnen liegt.
Weg vom Alltag
Für die meisten Menschen ist Fliegen
mit positiven Emotionen verbunden.
Denn die ersten Flugerfahrungen sind
Vorbereitung gegen Unruhe
Bei manchen lösen die Reisevorberei­
tungen fast so positive Gefühle aus wie
die eigentlichen Ferien. Vorfreude ist
bekanntlich die schönste Freude. Sind
Sie trotzdem etwas nervös vor der Flug­
reise? Dann hilft eine gute Vorbereitung.
Wer auf den Arbeitsbeginn nach dem
Urlaub gut vorbereitet ist, kann gelöster
verreisen. Beim Packen gilt: Besser
rechtzeitig beginnen und eine Packliste
erstellen, statt in aller Eile Kleider und
Reiseutensilien in den Koffer zu legen.
Video:
Über den
Wolken
www.concordia.ch/
concordiaTV
11
Gesund leben
So sind Sie vor dem Abflug nicht
besorgt, das Wichtigste vergessen zu
haben. Planen Sie ausserdem genügend
Zeit für die Anreise zum Flughafen
ein, um nicht wegen fünf Minuten Stau
in Stress zu geraten.
Entspannter Aufbruch
Wie viel schöner und erholsamer ist es
doch, entspannt am Flughafen anzu­
kommen, die spezielle Atmosphäre
aufzunehmen, am Abfluggate noch
einen Kaffee zu trinken und die Gedan­
ken in die Ferne schweifen zu lassen.
So können Sie bereits die Anreise zum
Urlaub machen und geniessen.
Fliegen heisst für viele, den Alltag
zurückzulassen und aufzubrechen
in eine andere Welt voller Erholung
und neuer Eindrücke.
Panik statt Vorfreude?
Ist Freude am Fliegen für Sie ein Fremd­
wort? Löst bereits der Gedanke an ein
Flugzeug Unwohlsein oder gar Panik
aus? Flugangst ist ein häufiges Phänomen,
sogar unter Vielfliegern.
Im eCARE
Flugangstseminar
der SWISS
12
Kontrollverlust
Für manche ist ein unruhiger Flug der
Auslöser, für andere führen ungewohnte
Geräusche im Flugzeug zum beklem­
menden Gefühl. Wieder andere fühlen
sich hilflos ausgeliefert beim Gedanken,
in der Höhe eingesperrt zu sein und
keine Kontrolle zu haben. Gibt es dann
noch Medienberichte über einen Flug­
zeugabsturz irgendwo auf der Welt,
bekommt man es erst recht mit der
Angst zu tun. Die emotional aufbereite­
ten Beiträge können sogar bei Flugfans
ein mulmiges Gefühl hervorrufen.
Minimales Risiko
Dass die statistische Wahrscheinlichkeit
eines Flugzeugabsturzes minimal ist, hilft
kaum weiter. Die Angst bleibt. Daraus
entsteht die Gefahr, das Fliegen und
damit das Angstgefühl zu meiden. Klar,
manche Orte erreicht man auch mit dem
Zug oder Schiff gut. Der Angstsituation
völlig auszuweichen, ist aber keine gute
Lösung. Denn so verstärkt sich das
Gefühl der Hilflosigkeit und Abhängig­
keit.
Manchmal ist ein unruhiger Flug
der Auslöser für Flugangst.
Wissenschaftlich gesehen ist es viel hilf­
reicher, sich der Angst bewusst zu stellen
und zu lernen, mit ihr umzu­gehen. Hier
einige Tipps zum Auspro­bieren:
Hilfreich bei leichten Ängsten
Um Ängste abzubauen, helfen Entspan­
nungsverfahren, tiefes Atmen und auch
Sport. Zudem hilft es, die Angst aktiv
anzugehen und sich zu fragen, was einem
konkret Angst bereitet und wie man
dagegen angehen kann.
Stellen Sie sich vor, was Sie an
schönen Erlebnissen verpassen
würden, wenn die Reise wegen
Flugangst ausbleibt.
Erfolgsgefühle
Vielleicht erinnern Sie sich noch daran,
was beim letzten erfolgreich überstan­
denen Flug oder bei anderen Angstsitua­
tionen im Alltag geholfen hat. Ist es
die Musik, die Sie immer in schönen
Momenten hören? Ein Glücksbringer
oder ein Kuscheltier für Kinder? Ein
Buch oder Film, die für Ablenkung
sorgen? Das Gespräch mit dem Sitznach­
barn oder die Planung der weiteren
Reise im Flugzeug? Ein kniffliges Rätsel,
das Ihnen volle Konzentration abver­
langt? Stellen Sie sich vor, was Sie an
schönen Erlebnissen verpassen würden,
wenn die Reise wegen Flugangst aus­
bleibt. Wäre das nicht schade?
Wann fachliche Hilfe sinnvoll ist
Sind die Angstgefühle in bestimmten
Situationen mehr als ein ungutes Gefühl
und kommen Herzrasen, Atemnot,
Zittern und Schweissausbrüche dazu,
spricht man von einer Angststörung. Das
Gefühl, nichts gegen die Ängste tun zu
können, und die stark eingeschränkte
Lebensqualität sind typisch dafür. In
solchen Fällen können Psychotherapie
oder – in Bezug auf Flugangst – speziell
zugeschnittene Trainings helfen.
Gesund leben
Flugangst-Seminare
In Flugangst-Seminaren, wie sie grosse
Fluggesellschaften wie die SWISS anbie­
ten, lernen Sie, die Flugangst langsam
abzubauen. Damit auch Sie künftigen
Reisen per Flugzeug erwartungsvoll
entgegen­blicken.
Christoph Eichhorn,
Dipl.-Psychologe Universität
Christoph Eichhorn
Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder zu den
Themenkreisen Stressbewältigung und Burnout?
Christoph Eichhorn, Dipl.-Psychologe Universität, beant­wor­tet
sie Ihnen gerne. Er ist klinischer Psychologe/Psy­chotherapeut,
Supervisor und Buch­autor und hat langjährige Erfahrung als
Trainer mit den Schwerpunkten Gesundheits­psychologie
und Stress­bewältigung. Nehmen Sie mit ihm über E-Mail
Kontakt auf:
[email protected]
Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis.
13
CONCORDIA
Info
Fliegende Plagegeister
Im Sommer kommen sie in Scharen zu Besuch: Insekten
aller Art. Mücken, Bienen und Wespen schwirren um
uns herum und stören uns beim gemütlichen Essen unter
freiem Himmel. Manchmal tragen wir auch juckende
Stiche davon. Was dagegen hilft und wann der Gang zum
Arzt nötig ist, weiss Dr. med. Martin Denz, Ärztlicher
Leiter von concordiaMed.
Meist sind Insektenstiche
harmlos, aber unangenehm.
Was verspricht bei juckenden
Stichen schnelle Linderung?
Es gibt unzählige Mittel und Rezepte zur
Behandlung. Die beste Hilfe ist das
Wissen um die Harmlosigkeit eines
Insektenstichs. Der menschliche Orga­
nismus kann mit solchen «Angriffen»
problemlos umgehen.
Gegen Juckreiz und eine allfällige Schwel­
lung hilft vor allem Kühlung: Spülen
Sie die Stelle mit kaltem Wasser oder
legen Sie einen Eisbeutel darauf. Auch
Schwarzteebeutel oder aufgetragener
Lehm kühlen. Die Insekten-Gels aus der
Apotheke wirken ebenfalls hauptsächlich
über die Kühlung. Darüber hinaus ent­
halten solche Präparate Antihistaminika,
welche die Entwicklung einer lokalen
Entzündung bremsen.
Dr. med. Martin Denz,
Ärztlicher Leiter von concordiaMed
Herr Denz, sind Insektenstiche
bei concordiaMed ein grosses
Thema?
Ja. Wir erhalten Anrufe von Menschen,
die nach einem Stich beunruhigt sind
über starke Symptome oder über Insekten­
stiche an unüblichen Stellen. Etwa bei
einem Mückenstich am Augenlid. Oder
wenn nach einem Wespenstich am Finger
die ganze Hand anschwillt. Klar sind
da Betroffene beunruhigt. Sie fragen sich,
ob das gefährlich ist.
14
Woran erkennt man eine
gefährliche allergische Reaktion?
Eine gefährliche allergische Reaktion liegt vor, wenn nach
einem Bienen- oder Wespenstich nicht nur um die Einstich­
stelle Symptome auftreten, sondern am ganzen Körper.
Typisch ist ein juckender Hautausschlag – oft mit Quaddeln –,
der rasch an verschiedenen Stellen auftritt. Alarmsymptome
sind das Anschwellen der Lippen, Augenlider oder des ganzen
Gesichts. Sie weisen auf eine gefährliche «allergische Sofort­
reaktion» hin, die sich auf alle Organsysteme ausdehnen kann:
mit Engegefühl in der Brust, Atemnot, Kopfschmerzen,
Übel­keit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Blutdruckabfall bis
zum Kollaps.
Wann ist ärztliche Hilfe
erforderlich?
Ein Notfall liegt vor, sobald eines der
erwähnten Zeichen der Sofortreaktion
auftritt. Kommen also zusätzlich zu den
concordiaMed
concordiaMed ist eine 24-h-Gesundheitsberatung für alle
CONCORDIA-Versicherten. Bei medizinischen Fragen sind
unsere Gesundheitsbe­raterinnen kostenlos für Sie da:
+41 41 210 02 50
Nummer jetzt auf Ihrem Handy abspeichern und
für den Fall der Fälle sofort bereithaben.
Symptomen an der Einstichstelle plötzlich weitere am ganzen
Körper hinzu, muss sofort ein Arzt aufgesucht werden.
Rasches Handeln ist dann sehr wichtig. Als Notfälle gelten
zudem alle Bienen- oder Wespenstiche im Mund oder Rachen.
Zika-Virus
Aktuell sind Insektenstiche auch im
Zusammenhang mit dem Zika-Virus ein
Thema. Denn das Virus wird hauptsäch­
lich über Mückenstiche (Gelbfiebermü­
cke und asiatische Tigermücke) auf den
Menschen übertragen. Es stammt aus
tropischen Zonen Afrikas und Südostasi­
ens. Seit 2014 breitet sich das Zika-Virus
rasch in Süd- und Mittelamerika sowie
in der Karibik aus.
Grippeähnliche Infektion
Für gesunde Kinder und Erwachsene scheint das Zika-Fieber
nicht gefährlich zu sein. Infektionen verlaufen oft ohne Symp­
tome. Bei etwa einem Fünftel der Ansteckungen kommt es
zu einem Hautausschlag, zu Fieber und grippeartigen Gelenkund Muskelbeschwerden, häufig auch zu einer Reizung der
Augen-Bindehaut. Manchmal kommen Kopfschmerzen und
Erbrechen hinzu. Selten treten später lebensgefährliche Läh­
mungen auf.
Gefahr bei Schwangerschaft
Das Zika-Virus kann bei schwangeren
Frauen auf das ungeborene Kind über­
tragen werden. Es gibt Hinweise, dass
sich das Risiko für kindliche Schädelund Hirnmissbildungen (Mikroze­
phalie) bei einer Zika-Infektion in der
Auch wenn man gleichzeitig von sehr
vielen (über zehn) Insekten gestochen
wurde, ist schnelle ärztliche Hilfe angesagt.
CONCORDIA
Info
Gut zu wissen: Eine starke Reaktion, die
sich nur um die Einstichstelle ausbreitet,
führt nicht zu einer allergischen Allge­
meinreaktion. Sie kann zwar sehr unan­
genehm sein und in seltenen Fällen
lokale Kompli­kationen hervorrufen,
doch lebensgefährlich ist sie nicht.
Vielen Dank für die Auskünfte,
Herr Denz!
Schwangerschaft erhöht. Deshalb wird
Schwangeren von Reisen in Zika-Prob­
lemgebiete (besonders Mittel- und Süd­
amerika) abgeraten.
Allgemeine Vorsichtsmass­
nahmen
Zur Vorbeugung einer Zika-Infektion
sollten sich Reisende vor Mücken schüt­
zen. Dazu eignen sich sogenannte Repel­
lentien, die als Spray oder Lotion auf die
Haut aufgetragen werden, sowie helle,
lange Arm- und Beinkleidung. Zudem
sollten sie stehende Gewässer meiden.
Da auch Virus-Übertragungen über
sexuelle Kontakte nachgewiesen wurden,
wird das Benutzen von Kondomen emp­
fohlen.
Weitere Informationen
• Bei concordiaMed erhalten Sie telefonische Beratung
zu allen reisemedizinischen Fragen: 24-h-Gesundheits­
beratung: +41 41 210 02 50
• Aktuelle Informationen zum Zika-Virus vom Bundesamt
für Gesundheit: www.bag.admin.ch
• Informationen von gynécologie suisse zum Risiko für
Schwangere: www.sggg.ch
• Reiseinformationen von Safetravel: www.safetravel.ch
15
CONCORDIA
Info
Auf und davon
Die wohlverdienten Ferien rücken näher. Nun fehlt
nur noch die passende Absicherung für Ihren Ausland­
aufenthalt. Die CONCORDIA bietet umfassenden
Schutz für Ihre Reise – schnell und unkompliziert.
Damit Sie mit einem sicheren Gefühl in
die Ferne schweifen können, ist die
CONCORDIA mit der Ferien- und
Reiseversicherung für Sie da. So sind
Sie weltweit vor den finanziellen Folgen
von Krankheit und Unfall geschützt.
Und dies erst noch preiswert.
Gut versichert im Ausland
Die Ferien- und Reiseversicherung der CONCORDIA umfasst
unter anderem die Deckung ambulanter und stationärer
Heilungskosten, der Heimschaffungskosten sowie Beiträge
an Such- und Rettungsaktionen. Auch Spitalkostenvorschüsse
und die Besuchsreise einer nahestehenden Person ins aus­
ländische Spital gehören dazu. Damit ist die Ferien- und
Reisever­sicherung eine sinnvolle Ergänzung zur obligatorischen
Krankenpflegeversicherung.
Alle Vorteile auf einen Blick finden
Sie auf Seite 17 oder im eCARE auf
www.concordia.ch.
Schnell und einfach
Das Beste an der Ferien- und Reisever­
sicherung: Man kann sie ganz einfach
per Einzahlungsschein abschliessen
(Seiten 17 und 18). So ist der Abschluss
auch kurz vor der Reise noch möglich.
Im eCARE
Mehr zur
Ferien- und Reiseversicherung der
CONCORDIA
16
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur Ferien- und Reiseversiche­
rung steht Ihnen Ihre CONCORDIAAgentur oder -Geschäftsstelle gerne zur
Verfügung.
Nicht vergessen
• Die CONCORDIA-Versichertenkarte (mit der
Europäischen Krankenver­sicherungskarte für Reisen
im EU- und EFTA-Raum auf der Rückseite)
• Die Notfallkarte (Seite 18), wenn Sie die Ferien- und
Reisever­sicherung abgeschlossen haben
Hilfe bei Fragen oder Notfällen
Bei medizinischen Fragen oder Unsicherheiten bezüglich
einer Behandlung im Ausland ist unser concordiaMed24-h-Notrufservice auch in den Ferien für Sie da:
+41 41 210 02 50
In folgenden Fällen ist der Anruf beim
concordiaMed-24-h-Notrufservice zwingend
erforderlich:
• Wenn Sie sich stationär im Spital behandeln lassen
müssen.
• Wenn eine medizinisch notwendige Heimschaffung
an den Wohnort / ins zuständige Spital in der Schweiz
oder in Liechtenstein durchgeführt werden muss.
• Bei speziellen Leistungen wie Such-, Bergungs- und
Rettungsaktionen, Heimschaffung von Verstorbenen
sowie bei Kostenvorschüssen oder Besuchsreisen von
Verwandten.
Bei einem Unfall während des Auslandaufenthalts
Informieren Sie bitte umgehend Ihren Arbeitgeber.
Melden Sie das Unfallereignis nach der Rückkehr mit
einer Unfallmeldung auch der CONCORDIA.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Ferien- und Reiseversicherung
Ausgabe 1997
I.
Begriff und Inhalt
4.2
1Inhalt
Durch den Abschluss einer Ferien- und Reise­ver­si­che­­rung
werden im Sinne der nachfolgenden Bestim­mun­gen folgende, während einer Ferien- oder Ge­schäfts­­reise im Ausland entstehende Risiken versichert:
– ambulante und stationäre Heilungskosten;
– Kranken- und Unfalltransporte;
– Such- und Rettungsaktionen;
–Heimschaffungen;
–Spitalkostenvorschüsse;
–Krankenbesuche;
–Notfallhilfe.
2 Krankheit und Unfall
Leistungen aus der Ferien- und Reise­ver­siche­rung gewährt
die CONCORDIA Versicherungen AG, im Folgenden
CONCORDIA genannt, bei Krankheit und Unfall. Mass­
gebend sind die Definitionen der schweizerischen Gesetz­
gebung (KVG, UVG).
II.Versicherungsmöglichkeiten
3 Einzelperson-, Paar- oder Familien­versicherung
3.1 Die Ferien- und Reiseversicherung kann so­wohl für Einzel­
personen (Einzelper­son­­ver­­siche­rung) als auch für ein Paar
(Paar­­ver­siche­rung) sowie auch für eine Familie (Familien­ver­
siche­rung) abgeschlossen wer­­­den.
3.2
Als Paarversicherung erstreckt sich der Ver­­­si­che­rungs­schutz
auf den Versicherungsnehmer und einen im selben Haus­halt
lebenden oder mit dem Ver­si­che­rungs­nehmer verwandten
Reise­­begleiter.
3.3 Als Familienversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgenden Perso­nen­­kreis:
–Versicherungsnehmer
– Ehe- oder im selben Haushalt lebender Lebenspartner des
Versiche­rungs­nehmers
– Kinder des Versicherungsnehmers bis zu deren 25. Altersjahr
3.4 Paar- und Familienversicherung sind nur bei einer gemeinsamen Reise des erwähnten Per­so­nen­kreises abschliessbar.
Individuell reisende Familienmitglieder bedürfen einer Einzel­
person­versicherung.
III.Leistungen
4
4.1
4.3
5
Heilungskosten
Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder un­vor­­her­­ge­se­he­ner
Niederkunft werden im Nach­gang zu den bestehenden
Versicherungen (Art.14) fol­gen­de Heilungskosten zu den
ortsüblichen Tarifen übernommen:
5.1 ärztliche Behandlungen (nur in der Schweiz anerkannte Heilanwendungen);
5.2Medikamente;
5.3Analysen;
5.4 Behandlungen bei Chiropraktoren;
5.5 unfallbedingte Zahnbehandlungen;
5.6 stationäre Behandlungen in Akutspitälern.
6
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.2
Notrufzentrale
Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall, un­vor­her­­­ge­sehener Niederkunft und Tod, welche Not­fall­hilfe oder die Hospitalisation
eines Versicher­ten erforderlich machen, ist unver­­züglich die
Not­rufzentrale der CONCORDIA zu benachrichtigen.
Die notwendige Notfallhilfe wird durch die von der «medicall» betriebene Notrufzent­rale der CONCORDIA angeordnet, organisiert und im Be­darfsfall durchgeführt und von der
CONCORDIA vergütet.
Die Kosten von nicht durch die Notrufzen­t­rale der CONCORDIA
angeordneter Notfallhilfe werden nur so weit übernommen,
als diese auch bei der Durchführung der Mass­nahmen durch
die Notrufzentrale der CONCORDIA entstanden wären.
7
Notfallhilfe
Bei ernsthafter Erkrankung, schwerem Un­fall oder Tod übernimmt die CONCORDIA folgende von «medicall» organisierten Leis­tungen:
medizinisch notwendige Rettungs­aktionen und Transporte;
Suchaktionen zur Rettung und Bergung eines Versi­cher­ten bis
zu einem Maximalbetrag von CHF 10’000;
bei medizinischer Notwendigkeit Heimschaffung des erkrankten oder verunfallten Versicherten an den Wohn­ort bzw. ins
zustän­dige Spital;
Bergung und Heimschaffung eines ver­stor­benen Versicherten
an den vor der Abreise bestandenen Wohnort in der Schweiz;
Kostenvorschüsse bis maximal CHF 10’000, wenn ein Versicherter im Ausland hospitalisiert werden muss. Der Kos­
tenvorschuss ist innert 30 Tagen nach der Rückkehr in die
Schweiz rückzu­erstatten, soweit die CONCORDIA ihn nicht
mit ihren Leistungen verrechnen kann;
bei länger als 10 Tage dauerndem Spitalaufenthalt eines Versicherten die Reisekosten einer von der Not­rufzentrale organisierten Besuchsreise eines Verwand­ten oder einer dem Versicherten sehr nahestehenden Per­son (Bahn­billett 1. Klasse,
Flugticket Economy-Class, jedoch ohne Unterkunfts- und
Verpflegungs­kosten).
Werden Such-, Rettungs- oder Transportmassnahmen durch
Streik, Wirren, kriegerische Handlungen, Radioaktivität,
höhere Gewalt oder ähnliche Ursachen ver­unmög­licht, kann
deren Durchführung nicht ver­langt werden.
Leistungsdauer
Die Leistungen werden nur bis zum Zeitpunkt einer medizinisch zumutbaren Heimreise oder Verlegung in die in der
Schweiz zuständige Heil­an­stalt, längstens jedoch bis 90 Tage
nach Ablauf der Versicherungsdauer ausgerichtet.
IV.
Verschiedene Bestimmungen
8
8.1
Örtlicher Geltungsbereich
In der Ferien- und Reiseversicherung gilt der Versicherungsschutz ausserhalb der Schweiz welt­weit.
Für Grenzgänger ist ein Grenzkorridor von 20 km ab der
Schweizer Landesgrenze der Schweiz gleichgestellt.
8.2
9
9.1
Abschluss
Die Ferien- und Reiseversicherung kann ohne Rücksicht auf
das Alter abschliessen, wer in der Schweiz Wohnsitz hat oder
als Grenz­gänger im Grenzkorridor von 20 km ab der Schweizer Landes­grenze wohnt.
9.2 Die Versicherung wird abgeschlossen durch die Bank- oder
Postzahlung der entsprechenden Prämie und die vollständige
Angabe der für die Durchführung der Versicherung notwendigen Daten.
9.2.1 Bei Postzahlung ist der hierfür vorge­se­hene Einzahlungsschein vollständig auszufüllen und die Einzahlung vor der
Abreise durch die Post zu quittieren.
9.2.2 Bei Bankzahlung ist der hierfür vorgese­he­ne Einzahlungsschein vollständig auszufüllen und vor der Abreise der Bank
zwecks Über­wei­sung der Prämien zuzu­stellen. Zusätzlich sind
die auf dem Einzahlungsschein enthaltenen Daten zur
Durch­füh­rung der Versicherung (ver­sicherte Per­son/en,
Policen-Nummer, Beginn und Dauer der Versi­che­rung) der
CONCORDIA vor Abreise schriftlich zu übermitteln.
9.3 Sind die Angaben der für die Durchfüh­rung der Versicherung
notwendigen Daten un­voll­­ständig oder entsprechen sie nicht
den tat­säch­lichen Gegebenheiten, so gilt die Ver­­siche­rung
als nicht zustande gekommen.
10 Versicherungsbeginn
Die Versicherung beginnt mit dem auf dem Ein­zah­lungsschein
genannten Datum, früh­es­tens je­doch mit der Abreise vom
Wohnort und nicht frü­her als das Datum des Poststempels
(Post­­zahlung) bzw. der Bank­gutschrift an die CON­COR­DIA
(Bankzahlung).
11 Versicherungsdauer
11.1Die Versicherung kann wahlweise für die feste Vertragsdauer
von 8, 15, 22, 30, 60, 90, 120, 150, 180 oder 365 Tagen
abgeschlossen werden.
11.2 Die gewünschte Versicherungsdauer ist auf der Abschluss­
erklärung genau zu bezeichnen.
11.3 Ist die Prämie für eine kürzere als die be­­­­an­­tragte Dauer einbezahlt worden, gilt die sich aus der Prä­mienzahlung errechnete Versiche­rungs­dauer ab Versicherungsbeginn gemäss
Art. 10.
12 Leistungsausschluss
12.1 Krankheiten und Unfälle, die in Zusam­men­­­hang mit nachstehenden Ereignissen auf­treten, sind von der Versicherung
ausgeschlossen:
Vorwahl für die concordiaMed-Notrufzentrale:
Australien
0011
Belgien
00
Dänemark
00
Deutschland
00
Finnland
00
Frankreich
00
Griechenland 00
Grossbritannien 00
Holland
00
41
41
41
41
41
41
41
41
41
Hongkong
Indonesien
Irland
Israel
Italien
Kanada/USA
Marokko
Mexiko
Österreich
001
001
00
00
00
011
00
00
00
41
41
41
41
41
41
41
41
41
Portugal
Singapur
Spanien
Thailand
Tunesien
Türkei
Zypern
00
001
00
001
00
00
00
41
41
41
41
41
41
41

Heraustrennen und zu den
Reisedokumenten legen!
+41 (0)41 210 02 50
Das bietet die Ferien- und Reise­versicherung
• Deckung ambulanter und stationärer Heilungskosten weltweit
• Beiträge an Such- und Rettungsaktionen
• Deckung der Heimschaffungskosten
• Spitalkostenvorschüsse
• Besuchsreise eines Verwandten oder einer nahestehenden
Person ins ausländische Spital
• concordiaMed-24-h-Notruf­service weltweit
• Individuell wählbare Versicherungsdauer
• Einfacher Versicherungsabschluss per Einzahlungsschein
Wählen Sie die passende Variante
Prämie in CHF
Ferientage
Einzel­
person
Paar
Familie
8
15
22
30
60
90
120
150
180
365
16
32
49
65
117
162
200
240
280
350
31
61
92
122
220
306
380
453
527
598
36
72
108
144
260
360
446
533
620
690
Unter «Paar» wird der Versicherungs­
nehmer und eine im selben Haushalt
lebende oder verwandte Person ver­stan­
den. Die Paar- und Familienver­sicherung
ist nur bei einer gemein­samen Reise
gültig. Individuell reisende Familien­mit­
glieder müssen je eine Einzelper­sonen­
versicherung abschliessen.
– Folgen von kriegerischen Ereignissen; wird der Versicherte
jedoch im Land, wo er sich aufhält, vom Ausbruch solcher
Ereignisse überrascht, erlischt der Versicherungsschutz erst
14 Tage nach deren erstmaligem Auftreten.
– ausländischer Militärdienst;
– Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Ter­rorakten;
– Teilnahme an Unruhen, Demonstrationen oder ähnlichen
Anlässen;
– vorsätzliche oder grobfahrlässige Ausübung von Ver­
brechen und Vergehen;
– Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn,
der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt
worden;
– Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt,
dass er andere stark provoziert;
– Einwirkung ionisierender Strahlen und Schäden aus Atomenergie;
– Konsum von Drogen, Betäubungs- und Suchtmitteln sowie
Alkohol- und Medikamenten­miss­brauch;
– versuchte oder vollendete Selbsttötung oder Selbstverstümmelung.
12.2 Keine Leistungen werden zudem aus­ge­richtet für:
– Zellulartherapie, Abmagerungskuren, Kräftigungstherapien;
– Behandlungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und
Wirtschaftlichkeit nach wissen­schaftlichen Methoden nicht
nachgewiesen sind;
– Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruch­tung sowie
Sterilitäts­behand­lung­en;
–kosmetische Behandlungen (inkl. Kompli­ka­tio­­nen und
Spätfolgen);
– Kostenbeteiligungen (Franchisen und Selbst­­­be­halte) der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung und anderer
Versiche­rungen;
–Kuren;
– Behandlungen und Notfallhilfe in der Schweiz.
12.3 Krankheiten und Unfälle, die in der vor der Abreise bestehenden Versicherung unter Vor­­be­halt fallen oder die bereits bei
Abschluss der Versicherung bzw. bei Beginn der Reise
bestan­den haben, sind ausge­schlos­sen.
12.4 Begeben sich Versicherte zur Behandlung, Pflege, Kur oder
Niederkunft ins Ausland, wer­den aus der Ferien- und Reiseversicherung keine Leistungen ausgerichtet.
13 Leistungskürzungen
13.1 Die versicherten Leistungen werden ge­kürzt und in besonders schwerwiegenden Fällen ver­weigert:
– wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicher­te seinen
Verpflichtungen und Ob­lie­genheiten nicht nachkommt, es
sei denn, er weist nach, dass die Pflichtverletzung un­ver­
schuldet erfolgt ist;
– bei grobfahrlässiger Herbeiführung des ver­si­cher­ten Ereignisses durch den Versiche­rungs­­nehmer bzw. den Versicherten;
– bei Unfällen als Folge von Wagnissen.
Wag­nisse sind Handlungen, mit denen sich der Ver­­si­cher­te
einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen
zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein
vernünftiges Mass beschränken. Rettungshandlungen
zu­gunsten von Per­sonen sind indessen auch dann ver­
sichert, wenn sie an sich als Wagnisse zu betrachten sind.
13.2 Allfällige in anderen Versicherungen der CON­CORDIA oder
in bei einem anderen Kranken- oder Unfallversicherer bestehenden Ver­siche­rungen vorgenommene Kürzungen werden
durch die Ferien- und Reiseversicherung nicht gedeckt.
13.3 Macht eine Organisation die Rechnungs­stel­lung für geleistete
Hilfeleistungen von den Leis­tungen der CON­CORDIA abhängig, so werden die Leistungen um 50 % ge­kürzt.
15.4 Werden dem Versicherten bereits vor der Abreise bezahlte
Ferien- oder Reisekos­ten, die durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall unnötig oder unbrauchbar geworden
sind, durch den Reise­ver­an­stalter oder das Trans­port­
unternehmen rück­er­stat­tet, so ist dies der CONCORDIA
unver­züg­lich zu melden.
15.5 Der Versicherte hat den Versicherer über Art und Ausmass
aller Leistungen zu orientieren, die er bei Krankheit oder
Unfall von aus unerlaub­ter Handlung, Vertrag oder Gesetz
leis­tungs­pflichtigen Dritten beanspruchen kann oder ausbezahlt erhält.
14 Ausrichtung der Leistungen, Subsidiarität
14.1 Die Leistungen der Ferien- und Reisever­siche­rung werden im
Nachgang zu den Leis­tun­gen gemäss der schwei­zerischen
Bun­des­gesetz­gebung über die Kranken-, Unfall-, Militär- und
Invalidenversicherung sowie ent­sprechender aus­ländischer
Versicherungsträger erbracht. Hat der Versicherte Anspruch
auf Leistungen der ge­nan­n­ten Sozial­versicherungen, werden
die Leis­tungen nur gewährt, wenn der Fall diesen Versi­che­
rungs­trägern rechtzeitig angemeldet worden ist.
14.2 Bestehen privatrechtliche Versicherungsverträge bei mehreren leistungspflichtigen Ver­sicherern, so werden die Leistungen gesamthaft nur einmal vergütet. In diesem Fall wird
er­mit­telt, wie viel jeder Versicherer aus der bei ihm beste­
henden Versicherung zu zahlen hätte, wenn er allein leis­
tungs­pflichtig wäre, und hierauf die Gesamtsumme dieser
Leistungen errechnet. Von dieser Summe hat jeder Ver­siche­
rer nur jenen Teil zu übernehmen, der seinem Anteil der
Gesamtsumme entspricht.
14.3 Wird die CONCORDIA anstelle eines haftpflichtigen Dritten
oder dessen Versicherers in Anspruch genommen, so hat der
Versicherte der CONCORDIA seine An­­sprüche im Rahmen
der ausgerichteten Leistungen abzutreten. Ent­schä­digungen,
die von einem haftpflich­tigen Dritten oder dessen Haftpflichtversicherer über­nommen worden sind, werden von den Leistungen der CONCORDIA in Abzug gebracht.
14.4 Keine Leistungspflicht besteht, wenn der Ver­sicherte ohne
Zustimmung des Versiche­rers mit einem leistungspflichtigen
Dritten einen teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf Ver­
siche­rungs- oder Scha­­den­­er­satz­­leis­tungen oder eine Kapitalabfindung vereinbart hat.
16 16.1
15 15.1
Meldepflichten
Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder un­­­vor­her­ge­se­hener
Niederkunft ist der CON­COR­DIA unverzüglich Meldung zu
erstatten (Art. 4.1).
15.2 Der CONCORDIA sind baldmöglichst die detaillierten Originalrechnungen, die Leis­tungs­ab­rechnung allfälliger anderer
Ver­sicherer und die notwendigen medizinischen Angaben
ein­zureichen.
15.3 Der Versicherungsnehmer bzw. der Versi­cherte hat zudem
vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft über alles zu
geben, was sich auf den Schadenfall sowie auf frühere Krank­
heiten und Unfälle bezieht, und entbindet die Leis­tungs­­
erbringer, die ihn behandeln oder behandelt haben, von der
beruflichen Schweige­pflicht gegenüber dem Versicherer.
So einfach können Sie sich versichern
1.Einzahlungsschein ausfüllen und Posteinzahlung oder Banküberweisung vornehmen.
2.Bei Überweisung mittels E-Banking/E-Finance sind die Angaben («Einzelperson, Paar,
Familie») sowie «Name/Vorname versicherte Personen» und der «Versicherungsbeginn»
und «Anzahl Tage» im Mitteilungstext zu erfassen.
3.Versicherungsbeginn: Mit dem auf dem Einzahlungsschein genannten Datum, frühestens jedoch mit der Abreise vom Wohnort und nicht bevor der Prämienbetrag per Post
(Datum des Poststempels) oder Bank (Datum der Bankgutschrift an die CONCORDIA)
bezahlt worden ist.
Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta
Dieser Empfangsschein – mit Poststempel oder Banküber­weisungs­
bestätigung versehen – gilt als Versicherungsausweis.
Tragen Sie diesen Versicherungsausweis während der Reise auf sich.
Policen-Nummer:
Einzahlung Giro
Einzelperson
Paar
Zahlungspflicht
Honorarschuldner gegenüber den Leis­tungs­er­brin­gern ist
grundsätzlich der Versicherte.
16.2 Bei durch die Notrufzentrale der CON­COR­­DIA angeordneter
Notfallhilfe ist Art. 4.2 anwendbar.
17 Abrechnung
17.1 Die Abrechnung der CONCORDIA erfolgt anhand der eingereichten Originalrechnungen, der Leis­tungsabrechnung allfälliger anderer Versicherer und der notwendigen medizinischen
Angaben.
17.2 Sind die Rechnungsdetails ungenügend und werden die
ergänzenden Angaben auf Verlangen nicht zur Verfügung
gestellt, setzt die CONCORDIA ihre Leistungen unter Berück­
sichtigung der Schwere der Krank­heit bzw. des Unfalls nach
pflichtgemässem Ermessen fest.
17.3 Rückerstattungen gemäss Art. 15.4 werden von den Leistungen der Ferien- und Reiseversicherung abgezogen.
18 Abtretung
Die Ansprüche auf die versicherten Leis­tungen können weder
abgetreten noch ver­pfändet werden.
19 Prämien
19.1 Die Prämien werden in einem besonderen Prämientarif festgelegt.
19.2 Die einbezahlte Prämie hat der gewählten Ver­si­che­rungs­
möglichkeit und Versiche­rungs­dauer zu entsprechen.
20 21 Anwendung dieser Allgemeinen Versicherungs­
bedingungen
Für alle in diesen Allgemeinen Versicher­ungs­be­din­gun­gen
nicht geregelten Fragen gilt das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gerichtsstand
Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen dem schweizerischen Recht. Sie können am Wohnsitz des Versicherten oder
am Hauptsitz der CONCORDIA in Luzern gerichtlich geltend
ge­macht werden.
Notfallkarte
Policen-Nummer:
concordiaMed-24-h-Notrufservice
Telefon 041 210 02 50
(Vorwahl siehe Rückseite)
Versement Virement
Familie Versamento Girata
Policen-Nummer:
Versicherungsbeginn:
Anzahl Tage:
Name/Vorname versicherte Personen
Einzahlung für / Versement pour / Versamento per
Einzahlung für / Versement pour / Versamento per
CONCORDIA, Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung Ferien- und Reiseversicherung
6002 Luzern
Konto/Compte/Conto 60-14200-0
Konto/Compte/Conto 60-14200-0
CHFc.
CHFc.
t
t
t
t
•
•
Einbezahlt von / Versé par / Versato da
202
Die Annahmestelle
L’office de dépôt
L’ufficio d’accettazione
Giro aus Konto
Virement du compte
Girata dal conto
Einbezahlt von / Versé par / Versato da
441.02
CONCORDIA, Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung
Ferien- und Reiseversicherung
6002 Luzern
Ausgeglichene
Risiken
Der Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern ist
ein wichtiges, jedoch für Versicherte weitgehend
unbekanntes Thema. Was versteht man genau darunter
und welchen Zweck hat er?
Frauen und Männer, Ältere und Jüngere,
Kranke und Gesunde – die Kundinnen
und Kunden eines Krankenversicherers
sind bunt gemischt. Manchmal dominiert
jedoch eine Alters- oder Geschlechts­
gruppe im Versichertenbestand. Das hat
Folgen für die Krankenpflegekosten und
Prämien.
Gute und schlechte Risiken
Gibt es bei einem Krankenversicherer beispielsweise viele junge
Männer mit geringerem Krankheitsrisiko im Versichertenbe­
stand, besteht eine Häufung sogenannter «guter Risiken» mit
tieferen Krankheitskosten. Das wirkt sich vorteilhaft auf die
Prämien aus. Bei anderen Versicherern überwiegen vielleicht
die «schlechten Risiken», also Personen mit hohem Krankheits­
risiko und höheren Kosten. Dazu zählen insbesondere Frauen
und ältere Personen (siehe Kasten).
Differenzen bereinigen
Es gibt Krankenversicherer, bei denen
die guten Risiken überwiegen und solche
mit vermehrt schlechten Risiken. Diese
Unterschiede haben zur Folge, dass
Lasten ungleich zwischen Versicherern
verteilt sind. Der Risikoausgleich wurde
eingeführt, um Prämiendifferenzen, die
auf der unterschiedlichen Risikostruktur
beruhen, möglichst gut auszugleichen.
So funktioniert der
Risikoausgleich
Krankenversicherer mit guten Risiken
müssen eine Abgabe in einen Aus­
gleichsfonds entrichten. Diese Abgabe
kommt Versicherern mit vorwiegend
schlechten Risiken zugute. Dadurch
wird die Risiko­selektion minimiert.
Das gezielte Anwerben von Personen
mit tiefem Krankheitsrisiko bringt keine
Vorteile mehr. Auf diese Weise schaffen
die Ausgleichszahlungen ein Gleich­
gewicht zwischen den Versicherern,
ihrer Risikostruktur und den Prämien.
Wissen
Detaillierte
Informationen
zum Risikoausgleich
und zu den gesetzlichen Grundlagen
finden Sie auf
www.kvg.org >
Versicherer >
Risikoausgleich
Risikoausgleich: Einführung und Verfeinerung
Der Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern
wurde 1993 eingeführt. Die Ausführungsbestimmungen
dazu sind in der Verordnung über den Risikoausgleich
in der Krankenversicherung (VORA) enthalten. Seit 2014
ist der Risikoausgleich ohne Befristung im Krankenver­
sicherungsgesetz (KVG) verankert.
Als Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko gelten
derzeit Alter, Geschlecht und der Aufenthalt in einem
Spital oder Pflegeheim im Vorjahr. Im Oktober 2014 hat
der Bundesrat beschlossen, den Risikoausgleich zu
verfeinern:
1. Schritt: Der Risikoausgleich wird mit dem Indikator
«Arzneimittelkosten im Vorjahr» ergänzt. Die Änderung
tritt (mit revidierter VORA) per 1. Januar 2017 in Kraft.
2. Schritt: Als zusätzlicher Indikator sollen pharma­
zeutische Kostengruppen hinzukommen. Diese
Anpassung wird voraussichtlich für den Risikoausgleich
2019 zur Anwendung kommen.
19
CONCORDIA
Partner
Helvetische
Sommerspiele
Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest ist der
grösste regelmässig stattfindende Sportanlass in der
Schweiz. Isabelle Emmenegger ist als Direktorin für
das Volksfest verantwortlich. Sie schwärmt von
Herausforderungen, Heimatgefühlen und
Heldentaten.
Alle drei Jahre packen sich kräftige
Männer im Sägemehl gegenseitig an
den Hosen und Hunderttausende Besu­
cherinnen und Besucher stürmen die
Arena drum herum. Das «Eidgenössische»
zieht die Massen an und begeistert
Jung und Alt, Stadt und Land, Isabelle
Emmenegger und die CONCORDIA.
20
Ganz in Edelweiss
Bis auf den letzten Platz gefüllte Säle an
Jodelabenden und Jugendliche in Edel­
weisshemden sind Zeichen dafür, dass
Traditionen wieder an Attraktivität
gewinnen. Schweizerinnen und Schweizer
besinnen sich vermehrt auf traditionelle
Werte. Der Schwingsport spielt dabei
eine wichtige Rolle. Bodenständigkeit,
Einfachheit, gegenseitiger Respekt und
Fairness sind beim Schwingen allgegen­
wärtig. Die Helden im Sägemehl sind
Vorbilder für die Jugend und Persönlich­
keiten, mit denen sich die Fans gerne
identifizieren.
Gut und böse
«Die Bösen» werden sie genannt, obwohl
sie eigentlich ganz lieb sind: die rund
280 Schwinger, die am Eidgenössischen
zupacken. Sie kämpfen um Ruhm, Ehre
und die Gunst des Publikums. Über­
haupt sind die Zuschauerinnen und
Zuschauer ein wichtiger Faktor für
Isabelle Emmenegger und ihr Team. Sie
sind es, die das Eidgenössische zum
Volksfest machen.
Jetzt Tickets gewinnen!
CONCORDIA
Partner
Möchten Sie hautnah mit dabei sein,
wenn im Sägemehl zusammenge­
griffen und rundherum gemeinsam
gefeiert wird? Die CONCORDIA
verlost Tickets für das Eidgenös­sische
Schwing- und Älplerfest (ESAF) vom
26. – 28. August in Estavayer-le-Lac.
www.concordia.ch/esaf16
Zurück ins Sägemehl
Isabelle Emmenegger ist mit Herzblut
bei der Sache. Als Direktorin arbeitet sie
rund vier Jahre an der Organisation
des Grossanlasses. Sie koordiniert, orga­
nisiert und führt ein Dreamteam aus
mehr als 200 freiwilligen Helferinnen
und Helfern.
«Das Wichtigste ist die
persönliche Nähe.»
Isabelle Emmenegger, Direktorin des Eidgenössischen
Schwing- und Älplerfests 2016 und CONCORDIA-Kundin
Aber nicht nur der Schwingsport ist ein
Publikumsmagnet. Hornussen und
Steinstossen sind genauso wichtig. «Das
Eidgenössische ist alle drei Jahre der
Anlass, an dem wir Schweizer unser
Heimatgefühl, das Kulturgut und unsere
Nationalsportarten pflegen», hält die
Direktorin fest. Ähnlich wie bei olympi­
schen Spielen stellen Zuschauer und
Athleten die Teilnahme in den Mittel­
punkt, geniessen die lange Vorfreude und
die einzigartige Atmosphäre. Man kennt
sich, ist unter Gleichgesinnten, feiert die
gemeinsame Leidenschaft.
Obwohl Isabelle Emmenegger durch
einen Zufall in das Projekt geriet, hat sie
ihre Berufung gefunden. Im Entlebuch
aufgewachsen, kam sie früh in Kontakt
mit dem Schwingsport. Danach wurde
sie Lehrerin, es folgte das Studium der
Rechts­wissenschaften in Fribourg. Sie
war aktive Fussballerin und als Juristin
Teil der Projektorganisation für die Fuss­
ball-Europameisterschaft 2008. «Ich
habe nach diesem Projekt nicht daran
gedacht, wieder einmal an einem sport­
lichen Grossanlass beteiligt zu sein», sagt
Isabelle Emmenegger. Mit dem Engage­
ment als Direktorin des ESAF schliesst
sich für Isabelle Emmenegger ein Kreis.
Sie geniesst die Festatmosphäre, die tägli­
chen Herausforderungen, die spannen­
den Wettkämpfe und vor allem den
Kontakt zur Schwingerszene. Diese sei
boden­ständig, fröhlich, traditionell und
ehrenamtlich engagiert.
Selber hat sich Isabelle Emmen­egger
noch nie mit Zwilchhosen ins Sägemehl
gewagt. «Das ist auch gar nicht nötig.
Die Nähe erlebe ich durch viele interes­
sante Begegnungen.»
21
CONCORDIA
Info
Geschäftsjahr 2015
Positives Jahresergebnis
Die CONCORDIA hat im Geschäftsjahr 2015 ein
sehr gutes Jahresergebnis erzielt. Die steigenden
Leistungsaus­gaben in der obligatorischen Krankenpflege­
versicherung konnten zwar nur teilweise durch höhere
Prämienerträge aufgefangen werden. Trotzdem schlossen
sowohl die Versicherungen nach dem Bundesgesetz
über die Krankenversicherung als auch diejenigen nach
dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag mit
einem positiven Jahresergebnis ab.
Gesamtergebnis über alle
Versicherungszweige Schweiz
und Liechtenstein
Sowohl die obligatorische Krankenpfle­
geversicherung als auch die Zusatzver­
sicherungen trugen zum erfreulichen
Gesamtergebnis bei. Das gesamte Eigen­
kapital erhöhte sich dank des erzielten
Ertragsüberschusses von CHF 99 Mio.
auf CHF 855.7 Mio., was einer
Eigenkapitalquote von rund 34 % ent­
spricht. Darüber hinaus verfügt die
CONCORDIA über alle notwendigen
natürlich
CONCORDIA Geschäftsstelle Meggen
OKP-Nettoleistungen 2015 der CONCORDIA pro versicherte Person und Kanton (inkl. HMO, ohne FL)
CHF
6’000
5’000
4’000
Ø Schweiz 3’173
3’000
5’059
4’416
4’276
4’230
4’025
3’752
3’716
3’545
3’307
3’115
3’034
2’946
2’909
2’843
2’809
2’796
2’743
2’699
2’696
2’616
2’521
2’362
2’360
2’278
2’101
1’000
5’387
2’000
GE
BS
BL
JU
SO
GL
ZH
TI
SH
AG
TG
NE
BE
ZG
LU
SG
GR
UR
SZ
FR
OW
AR
VD
VS
NW
AI
0
22
repräsentativ
CONCORDIA
Agentur Bellinzona
Rückstellungen, um den finanziellen
Verpflichtungen gegenüber ihren Kun­
dinnen und Kunden jederzeit nachzu­
kommen.
Die verdienten Prämien stiegen im
Jahr 2015 um CHF 66.3 Mio. (+ 2.8 %)
auf CHF 2.5 Mia., während sich
der Leistungsaufwand um 4.3 % auf
CHF 2.3 Mia. erhöhte.
Im Bereich der Kapitalanlagen hat der
Erhalt des Vermögens der Versicherten
für die CONCORDIA oberste Priorität.
Trotz einer vorsichtigen Anlagestrategie
und einem anspruchsvollen Marktum­
feld konnte mit 1.5 % (CONCORDIA
Schweizerische Kranken- und Unfall­
versicherung AG) und 1.1 %
(CONCORDIA Versicherungen AG)
eine positive Anlageperformance erzielt
werden. Daraus resultierte ein Kapitalan­
lageergebnis von rund CHF 30 Mio. Ein
Teil dieses Ertrags wurde für die Verstär­
kung der Wertschwankungsrückstel­
lungen verwendet. Diese Rückstellungen
dienen der Abfederung von Kurs­
schwankungen. Die CONCORDIA
verfügt per Bilanzstichtag über Wert­
schwankungsrück­­stel­lungen von insge­
samt CHF 327 Mio. Dies entspricht
rund 16 % der ausgewiesenen Kapitalan­
lagen. Dadurch kann die CONCORDIA
ihre Prämien unabhängig von negativen
Entwicklungen an den Kapitalmärkten
festlegen.
Versicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Bei den Versicherungen nach KVG resul­
tierte ein Ertrags­überschuss von CHF
61.4 Mio. (Vorjahr CHF 126.8 Mio.).
Während sich die Prämieneinnahmen im
Vergleich zum Vorjahr um 2.9 % erhöh­
ten, stiegen die ausbezahlten Leistungen
mit rund 4 % deutlich stärker an und
CONCORDIA
Info

Fortsetzung auf
Seite 25
OKP-Bruttoleistungen 2015 der CONCORDIA nach Kostengruppen (inkl. HMO, ohne FL)
Übrige
6.6 % (CHF 128 Mio.)
Physiotherapie
3.0 % (CHF 60 Mio.)
Spitex
2.5 % (CHF 49 Mio.)
Pflegeheim
6.7 % (CHF 133 Mio.)
Medikamente Apotheke
10.1 % (CHF 199 Mio.)
Arzt ambulant
22.9 % (CHF 452 Mio.)
Spital stationär
23.1 % (CHF 455 Mio.)
Spital ambulant
17.5 % (CHF 346 Mio.)
Medikamente Arzt
7.6 % (CHF 150 Mio.)
23
CONCORDIA
Info
Obligatorische Krankenpflegeversicherung:
Die Kennzahlen
Kennzahlen OKP Schweiz (inkl. EU/EFTA, Mio. CHF)
Verdiente Prämien
Schaden- und Leistungsaufwand
davon Leistungen
davon Kostenbeteiligungen
davon Risikoausgleich
Betriebsaufwand
Ergebnis
Ergebnis pro versicherte Person
Schadensatz
Kostensatz
Combined Ratio
Stand der Rückstellungen
Stand der Reserven gemäss statutarischem Abschluss
2015
1’723.9
– 1’588.2
– 1’975.9
259.1
128.6
– 85.2
60.7
CHF 113
91.6 %
4.9 %
96.5 %
435.0
577.3
2014
1’675.5
– 1’524.0
– 1’904.0
252.8
127.2
– 86.8
126.1
CHF 233
91.4 %
5.2 %
96.6 %
443.5
516.6
Anteil per
1.1.2016
Anteil per
1.1.2015
54.2 %
8.1 %
4.0 %
11.2 %
4.9 %
17.7 %
54.9 %
8.3 %
4.2 %
12.1 %
5.6 %
14.9 %
+/– in %
2.9 %
4.2 %
3.8 %
2.5 %
1.1 %
– 1.8 %
0.2 %
– 5.8 %
– 0.1 %
– 1.9 %
11.7 %
OKP Schweiz Franchisenwahl der Erwachsenen (ab 19 J.)
Grundfranchise
Wahlfranchise
Wahlfranchise
Wahlfranchise
Wahlfranchise
Wahlfranchise
CHF 300
CHF 500
CHF 1’000
CHF 1’500
CHF 2’000
CHF 2’500
OKP Bestände CH/FL
1.1.2016
1.1.2015
+/– in %
Anzahl Versicherte
OKP Gesamtverband
Anteil Liechtenstein
Anteil Schweiz
576’450
28’739
547’711
566’362
29’040
537’322
1.8 %
– 1.0 %
1.9 %
Schweiz: Jugendliche und Erwachsene mit Wahlfranchise
194’245
188’560
3.0 %
Schweiz: Hausarzt-Versicherung
Schweiz: HMO-Versicherung
Total Managed Care
380’279
60’774
441’053
377’803
48’400
426’203
0.7 %
25.6 %
3.5 %
24
bei den Versicherungen nach VVG ein
positives Ergebnis von CHF 39.1 Mio.
erzielt werden.
CONCORDIA
Info
Versicherungen nach dem Gesetz
über die Krankenversicherung
des Fürstentums Liechtenstein
Die Versicherungen im Fürstentum
Liechtenstein schlossen 2015 mit einem
Gewinn von CHF 4.6 Mio. ab. Während
sich der Leistungsaufwand gegenüber
dem Vorjahr um 0.7 % leicht vermin­
derte, stiegen die Prämienerträge um
3.3 %. Die Reserven belaufen sich auf
CHF 57.6 Mio., was rund 30 % der
verdienten Prämien (inkl. Staatsbeitrag)
entspricht.
Anteil CONCORDIA-Kundinnen und -Kunden in
alternativen Versicherungsmodellen der OKP
90 % 80 %
70 %
Versicherungen nach dem
Bundesgesetz über den
Versicherungsvertrag (VVG)
Während sich die Prämieneinnahmen
um 2.1 % erhöhten, war bei den Leis­
tungsausgaben ein Anstieg von rund
7.5 % zu verzeichnen. Diese Zunahme
ist ins­besondere auf eine überdurch­
schnittliche Kostensteigerung bei den
Spitalzusatz­versicherungen zurückzufüh­
ren. Trotz dieser Entwicklung konnte
50 %
40 %
30 %
76.8
78.2 79.3 80.5
0 %
74.5 10 %
71.3 20 %
65.2 beliefen sich auf CHF 1.7 Mia. Die
Reserven in der obligatorischen Kran­
kenpflegeversicherung erhöhten sich auf
CHF 577.3 Mio. und liegen damit deut­
lich über den aufsichtsrecht­lichen Sol­
venzanforderungen. Die CONCORDIA
legt grossen Wert darauf, ihre Verwal­
tungskosten tief zu halten. Im letzten
Jahr sanken diese im Vergleich zum
Vorjahr um CHF 2 Mio. (– 2.1 %) auf
CHF 85.9 Mio. Sie betragen damit bei
den Versicherungen nach KVG nur
noch 4.9 % der ver­dienten Prämien.
55.1
sympathisch
CONCORDIA
Agentur Cernier
60 %
1.1.09
1.1.10
1.1.11
1.1.12
1.1.13
1.1.14
1.1.15
1.1.16
Weitere Informa­
tionen sowie den
ganzen Geschäfts­
bericht 2015 der
CONCORDIA
zum Herunter­laden
finden Sie auf
www.concordia.ch
25
CONCORDIA
Info
Prämienkorrektur:
Auszahlungen 2016
Von 2015 bis 2017 werden Ungleichgewichte bei den Für in anderen Kantonen wohnhafte
Prämienniveaus zwischen den Schweizer Kantonen Versicherte gilt für 2016 Folgendes:
korrigiert. Im Juni erfolgt die Auszahlung der Prämiengutschriften für 2016. Kantone mit Prämienzuschlag
Allen Grund-Versicherten, die am
1.1.2016 ihren Wohnsitz in den
Kantonen AI, FR, GE, GR, TG, TI,
VD, ZG oder ZH hatten, wird im Juni
eine Prämiengutschrift ausbezahlt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
hat die Höhe der Gutschriften für das
Jahr 2016 folgendermassen festgesetzt:
Gutschrift pro
versicherte Person
Kanton
Appenzell
Innerrhoden
CHF 20.75
Fribourg
Genf
Graubünden
Thurgau
Tessin
Waadt
Zug
Zürich
CHF 16.25
CHF 57.30
CHF 0.45
CHF 48.10
CHF 60.75
CHF 86.05
CHF 13.35
CHF 37.00
26
Alle Grund-Versicherten, die ihren
Wohnsitz am 1.1.2016 in den Kantonen
AR, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW,
SH, SO oder UR hatten, bezahlen einen
Prämienzuschlag. Dieser ist auf der
Police bereits vermerkt (kantonaler
Zuschlag Art. 106 Abs. 1 KVG).
Nicht betroffene Kantone
Grund-Versicherte, die ihren Wohnsitz
am 1.1.2016 in den Kantonen AG,
BS, NE, SG, SZ oder VS hatten, sind
von der Prämienkorrektur nicht
betroffen.
Darum geht es bei der Prämienkorrektur
gemäss Art. 106 des Krankenversicherungs­
gesetzes (KVG)
In den Jahren 1996 bis 2013 sind kantonale Ungleichgewichte bei den Prämienniveaus entstanden. Es handelt
sich dabei um unterschiedliche Verhältnisse zwischen
Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(OKP) und Leistungskosten in den einzelnen Kantonen.
Im Frühling 2014 hat das Parlament entschieden, diese
unterschiedlichen Prämienniveaus nicht wie bisher über
Prämienanpassungen in der Zukunft auszugleichen. Stattdessen sollen sie rückwirkend umverteilt werden, und
zwar in den Jahren 2015 bis 2017. Über die Umsetzung
hat der Bundesrat abschliessend mit einer Verordnung
entschieden.
CONCORDIA
ACTIVE
CARE 2 / Juni 2016
Danke für Ihre
Treue und viel
Vergnügen
Wichtige Hinweise
•Die CONCORDIA-Active-Angebote gelten
ausschliesslich für Versicherte der CONCORDIA.
•Die Angebotspartner behalten sich das Recht
vor, die Versicherten­karte bei Abgabe des Bons
zu kontrollieren.
•Die Bons sind ausschliesslich als Original gültig.
Die Weitergabe an Dritte, das Kopieren der
Bons oder der Verkauf/Weiterverkauf sind nicht
gestattet.
Benötigen Sie zusätzliche Active-Bons? Einfach nachbestellen auf www.concordia.ch/active
Natur- und Tierpark Goldau
Parkstrasse 40
6410 Goldau
Telefon 041 859 06 06
[email protected]
www.tierpark.ch
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Spa Leukerbad
Dorfplatz 1
3954 Leukerbad
Telefon 027 472 17 56
[email protected]
www.alpentherme.ch
Swissminiatur SA
6815 Melide
Telefon 091 640 10 60
www.swissminiatur.ch
Plättli Zoo
Hertenstrasse 41
8500 Frauenfeld
Telefon 052 720 81 91
[email protected]
www.plaettli-zoo.ch
Schatzkammer Liechtenstein
c/o Liechtensteinisches
Landesmuseum
Städtle 43
9490 Vaduz
Telefon +423 239 68 20/30
www.schatzkammer.li
Tropenhaus Frutigen AG
Tropenhausweg 1
3714 Frutigen
Telefon 033 672 11 44
www.tropenhaus-frutigen.ch
Bains de la Gruyère
Gros Plan 30
1637 Charmey
Telefon 026 927 67 67
Fax 026 927 67 68
www.bainsdelagruyere.ch
Sportbahnen Atzmännig AG
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8638 Goldingen
Telefon 055 284 64 34
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Vom Fürstentum über die Welt ins Weltall
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100 europäische Wildtierarten in gross­zügigen
Anlagen. In der Freilaufzone lassen sich Mufflons
und Sikahirsche gerne füttern und streicheln.
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Schatzkammer Liechtenstein
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eine repräsentative Auswahl von Kostbarkeiten
der Fürstlichen Sammlungen und weitere
besondere Schätze. Herausragend ist die Fülle
an wertvollen russischen Ostereiern, darunter
das weltbekannte «Apfelblütenei» von Fabergé.
Weitere Höhepunkte bilden Mondgesteine der
Apollo-11-Mission und der Apollo-17-Mission.
Wie der Fisch auf den Berg kam
Walliser Alpentherme & Spa Leukerbad
Tropenhaus Frutigen
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Kirchen und andere Bauten zeigen die Schweiz
im Kleinen. Auf 3’500 Metern Schiene verkehren
18 Züge und Bergbahnen. Die Modelle sind
den grossen Vorbildern im Massstab 1:25 nachgebaut. Von blühender Vielfalt ist auch die
Flora mit über 15’000 Blumen und 1’500 Pflanzen.
Selbstbedienungsrestaurant.
Mitten in den Freiburger Voralpen laden die
Bains de la Gruyère zum Entspannen ein. Neben
einem Aussen- und Innenschwimmbecken (34° C)
stehen auch drei verschiedene Saunen, ein
Hammam und türkische Dampfbäder zur Verfügung. Im ersten Stock befindet sich die WellnessOase, wo Massagen und Schönheitsbehand­
lungen Entspannung bieten.
Von Bergriesen umgeben und der Sonne verwöhnt, liegt die Alpentherme & Spa Leukerbad
am historischen Dorf­platz. Mit ihren alpinen
Quellen verwöhnt sie ihre Gäste mit trendigen
und traditionellen Spa-Erlebnissen, dem MedicalWellness-Angebot sowie Beauty-Träumen.
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runden das Angebot 365 Tage im Jahr ab.
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Früchte zu züchten und echten Stör-Kaviar zu
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werden spielerisch vermittelt und geben
Gelegenheit, Neues zu erfahren sowie selbst
aus­zuprobieren.
Bains de la Gruyère
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Freizeit pur!
Mit den verschiedensten Tierarten aus aller
Welt. Bei den Kindern besonders beliebt
sind der Streichelzoo und der grosse Spielplatz.
Das dazugehörige Restaurant mit toller Gartenwirtschaft lädt zum Verweilen ein. Täglich offen,
rollstuhlgängig, grosser Parkplatz.
Atzmännig, das Freizeitparadies vor den Toren
Zürichs, bietet Spass und Nervenkitzel mitten in
der Natur. Erwachsene und Kinder erfreuen sich
hier an zahlreichen Attraktionen, angefangen vom
kostenfreien Streichelzoo mit Spielplatz über die
700 Meter lange Rodelbahn und dem Seilpark bis
hin zur Sesselbahn, die herrliche Aussichten auf
den Obersee und das Alpen-Panorama gewährt.
Der familienfreundliche Plättli Zoo
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Plättli Zoo
Vergünstigung
Swissminiatur Melide
Vergünstigung Walliser
Alpentherme & Spa Leukerbad
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Gratiseintritt für 1 Kind in
Begleitung eines Erwachsenen
oder 50 % Ermässigung auf einen
Erwachsenen-Eintritt
20 % Ermässigung auf die regulären
Eintrittspreise 2016:
10 % Ermässigung auf Einzel­e intritte*
oder 10 % Ermässigung auf alle
Anwendungen
* Thermalbäder, Walliser Saunadorf oder
Römisch-Irisches Bad
CHF 2 Vergünstigung auf
Einzeleintritte
• Bon gültig für 1 Person
• Keine Kumulation mit anderen
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–Erwachsene:
CHF 15.20 statt CHF 19
– Senioren ab 65 Jahre:
CHF 12 statt CHF 15
– Kinder 6 –15 Jahre:
CHF 9.60 statt CHF 12
• Bon gültig für max. 2 Personen
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erforderlich
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Vergünstigungen
• Bon gültig für 1 Person
(Kinder oder Erwachsene)
• Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Öffnungszeiten
Die Gutscheine CONCORDIA Active sind nur als Original gültig.
1.4.2016 – 31.10.2016
• Keine Kumulation mit anderen
Mo – Fr
9 – 18 Uhr
Vergünstigungen
Bestellen Sie9 – 17 Uhr
Ihre Gutscheine hier.
Sa, So und Feiertage
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Täglich
Sommerzeit
Winterzeit
Gültigkeit 1.6.2016 – 31.12.2016
Öffnungszeiten
Täglich
9 – 18 Uhr
Informationen zu Abendöffnungen
unter www.swissminiatur.ch
365 Tage im Jahr
Thermalbäder
Römisch-Irisches Bad
und Walliser Saunadorf
1.11.2016 – 31.1.2017
8 – 20 Uhr
9 – 18 Uhr
9 – 19 Uhr
9 – 17 Uhr
Gültigkeit 22.5.2016 – 31.01.2017
10 – 20 Uhr
Gültigkeit 22.5.2016 – 23.10.2016
Gültigkeit 1.6.2016 – 31.12.2016
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
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20 % Ermässigung auf Einzelfahrten
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(ohne Wellnessbehandlungen)
10 % Rabatt auf den Eintrittspreis
Erwachsene: CHF 5 statt CHF 8
• Bon gültig für 1 Person
• Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
• Bon gültig für max. 4 Personen
• Kinder unter 4 Jahren haben keinen
Zutritt
• Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
• Bon gültig für max. 4 Personen
• Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
• Bon gültig für max. 2 Personen
• Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Öffnungszeiten
Di – So
Öffnungszeiten
Mo – Do
Fr/Sa
So
Letzter Eintritt 17 Uhr. Montags geschlossen.
Öffnungszeiten
Mo – So
Öffnungszeiten
www.atzmaennig.ch
Gültigkeit 22.5.2016 – 23.10.2016
9 – 21 Uhr
9 – 22 Uhr
9 – 20 Uhr
9 – 18 Uhr
10 – 17 Uhr
Gültigkeit 22.5.2016 – 31.12.2016
Gültigkeit 1.6.2016 – 20.12.2016
Gültigkeit 18.6.2016 – 30.11.2016
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
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CONCORDIA Spitalliste:
transparent, informativ
CONCORDIA
Info
bei solchen Vertragsverhandlungen eine
Lösung gefunden. Es gibt schweizweit
einige wenige Kliniken, deren Tarife
überhöht sind. Ein Vertrag zwischen der
CONCORDIA und diesen Kliniken
würde die Prämien der Spitalversiche­
rungen in die Höhe treiben.
Die CONCORDIA führt deshalb eine
Liste derjenigen Spitäler und Kliniken,
mit denen noch keine vertragliche
Lösung gefunden werden konnte. Die
vollständige Liste finden Sie im Inter­net
auf www.concordia.ch/spitalliste.
Selbst­ver­ständlich gibt Ihnen auch Ihre
CONCORDIA-Agentur oder
-Geschäftsstelle gerne Auskunft zur
Versicherungsdeckung in einer
bestimmten Klinik.
Im Interesse ihrer Versicherten setzt sich
die CONCORDIA für eine qualitativ
hochstehende und kostengünstige Medi­
zin ein. Darum bemüht sie sich, mit den
Spitälern Verträge zu vertretbaren Kondi­
tionen abzuschlies­sen. Nicht immer wird
Informieren Sie sich bitte vor einem
Spitaleintritt über die Anerkennung der
gewählten Klinik beziehungsweise
Abteilung. So können Sie sicher sein,
dass die Versicherungsdeckung gewähr­
leistet ist.
Weitere
Informationen
www.concordia.ch/
spitalliste
Gut beraten mit Generika
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concordiaMed: 041 210 02 50
31
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