Vereinspokal 4. 6. 2016

Vereinspokal 4. 6. 2016
Ausrichtender
Club
Wassersportverein Biggesee e.V. (WSVB)
Klasse
Yardstickregatta für alle Bootsklassen der am Biggesee
beheimateten Clubs (max.10 Boote pro Club).
Es sind nur Boote mit einer Yardstickzahl bis
max. 130 startberechtigt.
Meldung
Nur über die Sportwarte der teilnehmenden Clubs.
Teilnehmerlisten der jeweiligen Clubs mit den aktuellen
Yardstickzahlen der gemeldeten Boote müssen am 4. 6. 2016 bis
12.00 Uhr der Wettfahrtleitung im Regattabüro des WSVB
vorliegen
oder bis 3.6.2015 per E-Mail an [email protected]
Für jedes Vereinsteam ist ein Obmann (mit Mobilnummer) zu
nennen, der vor, während und nach der Wettfahrt erreichbar ist.
Anzahl der
Wettfahrten
eine Wettfahrt
Erstes Signal
Samstag, 4. 6. 2016, 15:00 Uhr
Wertung
Für jeden Club sind max. 10 Boote startberechtigt. Alle gezeiteten
Boote werden mit ihrer absoluten Punktzahl nach Yardstick
gewertet. Gewinner ist der Club mit der niedrigsten Punktzahl
seiner 7 bestplatzierten Boote. Bei Punktgleichheit entscheidet die
Platzierung des besten Bootes der teilnehmenden Clubs.
Siegerehrung
im Anschluss der Wettfahrt im Clubhaus des WSVB/ASC
Danach gemütliches Beisammensein im Clubhaus
Telefonnummer
Wettfahrtleitung
0170 36 66 689
Meldeadresse
per E-Mail an regatta@wsvb-olpe
Information
Rolf Kantelhardt
Leipziger Straße 5
57462 Olpe
Tel. 0170 36 66 869
Segelanweisung Vereinspokal 2016
Wassersportvereins Biggesee e.V.
1
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie
in den „Wettfahrtregeln Segeln 2013 2016“ festgelegt sind.
Weiterhin gilt die aktuelle Freizeitverordnung des Ruhrverbandes mit den Informationen für SeglerInnen und AnglerInnen an den Ruhrverbandstalsperren
(www.ruhrverband.de/sportfreizeit/freizeitordnung/).
Regattateilnehmer müssen während der
Regatta die Flagge U zeigen. Die Flagge
U wird als Aufkleber zur Verfügung gestellt und muss auf der Steuerbord- und
Backbordseite am Bug befestigt werden.
2
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind nur Segelteams
der Biggeseevereine ASC, AYCS, WSVB,
YCL und YRCA, die über die Sportwarte
der jeweiligen Vereine gemeldet sind. Pro
Verein dürfen bis zu zehn Teams gemeldet werden. Es sind nur Boote bis zu einer Yardstickzahl von 130 startberechtigt.
3
Mitteilungen für die Teilnehmer
Mitteilungen für die Teilnehmer werden an
der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich am
Fenster des Regattabüros.
4
Änderungen der Segelanweisungen
Änderungen der Segelanweisungen werden bis zu zwei Stunden vor dem ersten
Signal im Regattabüro ausgehängt
5
6
Signale an Land
Signale an Land werden am Regattabüro
mit Tafeln gesetzt. Es gelten folgende
Signale
Tafel D
Auslaufen, Start erfolgt in kürze auf der Regattabahn
Tafel AP Wenn die Tafel AP an Land
gesetzt wird, ist ‘1 Minute’
durch ‘nicht weniger als 30 Minuten’ in dem Wettfahrtsignal
AP zu ersetzen
Tafel AP über Tafel H
die Boote dürfen den Hafen
nicht verlassen.
7
Zeitplan der Wettfahrten
Erstes Signal am
Samstag, 4. 6. 2016, 15:00 Uhr.
Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass die Wettfahrt beginnt, wird die
orangefarbene Startlinien-Flagge mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt.
8
Die Bahnen
Die abzusegelnde Bahn wird bestimmt
durch die Bahnmarken, deren Reihenfolge durch Anzeigetafeln auf dem Startschiff angezeigt wird. Die angezeigte
Buchstabenfolge bildet eine Runde. Die
Anzahl der Runden wird durch eine Tafel/Flagge angezeigt.
Die vorgeschriebene Seite zur Rundung
der Bahnmarke ergibt sich aus der Farbe
der Zahlentafel/-flagge (Rundenangabe).
Bei Rot sind alle Bahnmarken an Backbord zu runden. Bei Grün sind alle Bahnmarken an Steuerbord zu runden.
Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit
dem Ankündigungssignal die zu segelnde
Bahn gemäß Bahnskizze an.
Die Bahnmarke A liegt in Luv der Startlinie. Die anderen Bahnmarken sind entsprechend den angezeigten Tafeln auf
dem Startschiff abzusegeln Kursschema
gelegt worden.
9
Bahnmarken
Die Bahnmarken sind gelbe Bojen die
Kennzeichen mit Buchstaben tragen.
Start- und Zielmarken sind Bojen oder
Boote mit Spieren mit oranger Flagge.
10
Start
Zur Startkontrolle haben alle Boote vor ihrem Ankündigungssignal das Startschiff/ prahm auf der abgewandten Seite der
Startlinie von Luv nach Lee zu passieren.
Die Startlinie wird gebildet durch Stangen
mit orangen Flaggen auf den Zielbahnmarken.
Boote, die nicht 10 Minuten nach dem
Startsignal gestartet sind, werden ohne
Verhandlung als DNC oder DNS gewertet
(Änderung WR 28.1).
Anzahl der Wettfahrten
Es wird eine Wettfahrt gesegelt.
1
Druckdatum: 15.05.2016
Segelanweisung Vereinspokal 2016
Wassersportvereins Biggesee e.V.
11
Bahnänderung, Bahnabkürzung
Um den nächsten Schenkel der Bahn zu
ändern, legt die Wettfahrtleitung eine
neue Bahnmarke (oder verlegt die Ziellinie) und entfernt die ursprüngliche Bahnmarke so bald wie möglich. Wird bei einer
weiteren Änderung eine neue Bahnmarke
ersetzt, so geschieht das durch die ursprüngliche Bahnmarke
12
Das Ziel
Die Ziellinie wird gebildet durch Stangen
mit orangen Flaggen auf den Zielbahnmarken.
13
Zeitlimits und Sollzeiten
Sollzeiten und Zeitlimits sofern nicht anders ausgeschrieben sind
Sollzeit 45 min,
Zeitlimit 120 min
Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein
Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a).
Die Wettfahrt ist spätestens 60 Minuten
nach Zieldurchgang des ersten Bootes
beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben,
„DNF“ gewertet. Das ändert die Regel WR
35, A4 und A5.
14
Proteste, Ersatzstrafen
Protestformulare sind im Wettfahrtbüro
erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme
müssen dort innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht werden.
Die die Protestfrist beträgt 60 Minuten
nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes der Wettfahrt
Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf
der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über
Verhandlungen zu informieren, bei denen
sie Partei sind oder als Zeugen benannt
wurden. Die Verhandlungen werden im
Verhandlungsraum im Clubhaus abgehalten und beginnen um die ausgehängte
Zeit.
Bekanntmachungen von Protesten durch
die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information der Boote
nach Regel 61.1(b) ausgehängt.
2
15
Wertung
Gewertet wird gemäß Anhang A der WR.
Alle gezeiteten Boote werden nach Yardstick 2016 des DSV gewertet. Die Punkte
der 7 besten Ergebnisse eines Teams
werden addiert. Vereinsmeister wird das
Team mit der geringsten Punktzahl. Bei
Punktgleichheit entscheidet die Platzierung des besten Bootes der teilnehmenden Clubs.
Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Yardstickzahlen gemäß den DSV Zahlen 2016
zu korrigieren.
16
Ersetzen von Besatzung und
Ausrüstung
Das Ersetzen von Teilnehmern ist nur mit
vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch die WL erlaubt.
Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden.
17
Funkverkehr und Telefon
Außer im Notfall darf ein Boot während
der Wettfahrt weder über Funk senden
noch Funkmitteilungen empfangen, die
nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
18
Ordnung und Abfall
Im Hafengelände sind alle Boote, Trailer
und Fahrzeuge ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen.
Abfall darf nicht ins Wasser geworfen
werden und muss an Land in die dafür
vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
19
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe
WR Regel 4 - Teilnahme an der Wettfahrt
- . Der Veranstalter haftet nur in dem im
Meldeformular dargelegten Umfang.
Druckdatum: 15.05.2016
Haftungsausschluß zum
Vereinspokal 2016
Das Kleingedruckte:
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
1. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit
auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung
und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der
Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der
Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen
besteht keine Schadenersatz-verpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund,
für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Ver-letzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von
der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer
und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt
worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie
die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und
werden ausdrücklich anerkannt.”
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Das gemeldete Boot ist mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio €
haftpflichtversichert.
3. Der Steuermann und seine Mannschaft sind damit einverstanden, dass die Daten
elektronisch gespeichert und im Internet veröffentlich werden sowie mit der
Übertragung der Rechte von Bildern, die während der Veranstaltung gemacht
werden an den WSVB