Vereinspokal 4. 6. 2016 Ausrichtender Club Wassersportverein Biggesee e.V. (WSVB) Klasse Yardstickregatta für alle Bootsklassen der am Biggesee beheimateten Clubs (max.10 Boote pro Club). Es sind nur Boote mit einer Yardstickzahl bis max. 130 startberechtigt. Meldung Nur über die Sportwarte der teilnehmenden Clubs. Teilnehmerlisten der jeweiligen Clubs mit den aktuellen Yardstickzahlen der gemeldeten Boote müssen am 4. 6. 2016 bis 12.00 Uhr der Wettfahrtleitung im Regattabüro des WSVB vorliegen oder bis 3.6.2015 per E-Mail an [email protected] Für jedes Vereinsteam ist ein Obmann (mit Mobilnummer) zu nennen, der vor, während und nach der Wettfahrt erreichbar ist. Anzahl der Wettfahrten eine Wettfahrt Erstes Signal Samstag, 4. 6. 2016, 15:00 Uhr Wertung Für jeden Club sind max. 10 Boote startberechtigt. Alle gezeiteten Boote werden mit ihrer absoluten Punktzahl nach Yardstick gewertet. Gewinner ist der Club mit der niedrigsten Punktzahl seiner 7 bestplatzierten Boote. Bei Punktgleichheit entscheidet die Platzierung des besten Bootes der teilnehmenden Clubs. Siegerehrung im Anschluss der Wettfahrt im Clubhaus des WSVB/ASC Danach gemütliches Beisammensein im Clubhaus Telefonnummer Wettfahrtleitung 0170 36 66 689 Meldeadresse per E-Mail an regatta@wsvb-olpe Information Rolf Kantelhardt Leipziger Straße 5 57462 Olpe Tel. 0170 36 66 869 Segelanweisung Vereinspokal 2016 Wassersportvereins Biggesee e.V. 1 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln 2013 2016“ festgelegt sind. Weiterhin gilt die aktuelle Freizeitverordnung des Ruhrverbandes mit den Informationen für SeglerInnen und AnglerInnen an den Ruhrverbandstalsperren (www.ruhrverband.de/sportfreizeit/freizeitordnung/). Regattateilnehmer müssen während der Regatta die Flagge U zeigen. Die Flagge U wird als Aufkleber zur Verfügung gestellt und muss auf der Steuerbord- und Backbordseite am Bug befestigt werden. 2 Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind nur Segelteams der Biggeseevereine ASC, AYCS, WSVB, YCL und YRCA, die über die Sportwarte der jeweiligen Vereine gemeldet sind. Pro Verein dürfen bis zu zehn Teams gemeldet werden. Es sind nur Boote bis zu einer Yardstickzahl von 130 startberechtigt. 3 Mitteilungen für die Teilnehmer Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich am Fenster des Regattabüros. 4 Änderungen der Segelanweisungen Änderungen der Segelanweisungen werden bis zu zwei Stunden vor dem ersten Signal im Regattabüro ausgehängt 5 6 Signale an Land Signale an Land werden am Regattabüro mit Tafeln gesetzt. Es gelten folgende Signale Tafel D Auslaufen, Start erfolgt in kürze auf der Regattabahn Tafel AP Wenn die Tafel AP an Land gesetzt wird, ist ‘1 Minute’ durch ‘nicht weniger als 30 Minuten’ in dem Wettfahrtsignal AP zu ersetzen Tafel AP über Tafel H die Boote dürfen den Hafen nicht verlassen. 7 Zeitplan der Wettfahrten Erstes Signal am Samstag, 4. 6. 2016, 15:00 Uhr. Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass die Wettfahrt beginnt, wird die orangefarbene Startlinien-Flagge mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt. 8 Die Bahnen Die abzusegelnde Bahn wird bestimmt durch die Bahnmarken, deren Reihenfolge durch Anzeigetafeln auf dem Startschiff angezeigt wird. Die angezeigte Buchstabenfolge bildet eine Runde. Die Anzahl der Runden wird durch eine Tafel/Flagge angezeigt. Die vorgeschriebene Seite zur Rundung der Bahnmarke ergibt sich aus der Farbe der Zahlentafel/-flagge (Rundenangabe). Bei Rot sind alle Bahnmarken an Backbord zu runden. Bei Grün sind alle Bahnmarken an Steuerbord zu runden. Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn gemäß Bahnskizze an. Die Bahnmarke A liegt in Luv der Startlinie. Die anderen Bahnmarken sind entsprechend den angezeigten Tafeln auf dem Startschiff abzusegeln Kursschema gelegt worden. 9 Bahnmarken Die Bahnmarken sind gelbe Bojen die Kennzeichen mit Buchstaben tragen. Start- und Zielmarken sind Bojen oder Boote mit Spieren mit oranger Flagge. 10 Start Zur Startkontrolle haben alle Boote vor ihrem Ankündigungssignal das Startschiff/ prahm auf der abgewandten Seite der Startlinie von Luv nach Lee zu passieren. Die Startlinie wird gebildet durch Stangen mit orangen Flaggen auf den Zielbahnmarken. Boote, die nicht 10 Minuten nach dem Startsignal gestartet sind, werden ohne Verhandlung als DNC oder DNS gewertet (Änderung WR 28.1). Anzahl der Wettfahrten Es wird eine Wettfahrt gesegelt. 1 Druckdatum: 15.05.2016 Segelanweisung Vereinspokal 2016 Wassersportvereins Biggesee e.V. 11 Bahnänderung, Bahnabkürzung Um den nächsten Schenkel der Bahn zu ändern, legt die Wettfahrtleitung eine neue Bahnmarke (oder verlegt die Ziellinie) und entfernt die ursprüngliche Bahnmarke so bald wie möglich. Wird bei einer weiteren Änderung eine neue Bahnmarke ersetzt, so geschieht das durch die ursprüngliche Bahnmarke 12 Das Ziel Die Ziellinie wird gebildet durch Stangen mit orangen Flaggen auf den Zielbahnmarken. 13 Zeitlimits und Sollzeiten Sollzeiten und Zeitlimits sofern nicht anders ausgeschrieben sind Sollzeit 45 min, Zeitlimit 120 min Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a). Die Wettfahrt ist spätestens 60 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben, „DNF“ gewertet. Das ändert die Regel WR 35, A4 und A5. 14 Proteste, Ersatzstrafen Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht werden. Die die Protestfrist beträgt 60 Minuten nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes der Wettfahrt Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Verhandlungsraum im Clubhaus abgehalten und beginnen um die ausgehängte Zeit. Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information der Boote nach Regel 61.1(b) ausgehängt. 2 15 Wertung Gewertet wird gemäß Anhang A der WR. Alle gezeiteten Boote werden nach Yardstick 2016 des DSV gewertet. Die Punkte der 7 besten Ergebnisse eines Teams werden addiert. Vereinsmeister wird das Team mit der geringsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet die Platzierung des besten Bootes der teilnehmenden Clubs. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Yardstickzahlen gemäß den DSV Zahlen 2016 zu korrigieren. 16 Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung Das Ersetzen von Teilnehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt. Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden. 17 Funkverkehr und Telefon Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 18 Ordnung und Abfall Im Hafengelände sind alle Boote, Trailer und Fahrzeuge ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 19 Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe WR Regel 4 - Teilnahme an der Wettfahrt - . Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang. Druckdatum: 15.05.2016 Haftungsausschluß zum Vereinspokal 2016 Das Kleingedruckte: Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel 1. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatz-verpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Ver-letzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Das gemeldete Boot ist mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio € haftpflichtversichert. 3. Der Steuermann und seine Mannschaft sind damit einverstanden, dass die Daten elektronisch gespeichert und im Internet veröffentlich werden sowie mit der Übertragung der Rechte von Bildern, die während der Veranstaltung gemacht werden an den WSVB
© Copyright 2024 ExpyDoc