Drucksachen allgemein - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode
Drucksache 17/5754
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/5603 -
SKB- und LKA-Datei: Beteiligung der Landesbeauftragten für den Datenschutz
Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung,
eingegangen am 18.04.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 21.04.2016
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.05.2016,
gezeichnet
Boris Pistorius
Vorbemerkung der Abgeordneten
Der damalige Landesbeauftragte für den Datenschutz hat viele Jahre nichts von den SKB-Dateien
über Fußballfans in Niedersachsen gewusst. Er wurde erst 2006 bzw. 2009 bzw. 2014 über die
Existenz der Dateien informiert. Erst dann und nicht vor Errichtung der Dateien hat er bzw. sie entsprechende Verfahrensbeschreibungen erhalten. In seinen bzw. ihren Tätigkeitsberichten wurden
die Dateien bisher überhaupt nicht erwähnt.
Es gab bisher auch keine Gesamtüberprüfung der SKB-Dateien, sondern auf Bitten einer gespeicherten Person eine Überprüfung von individuellen Datensätzen der SKB-Datei Hannover, die dann
auch zu zwei Teillöschungen von Datensätzen führte.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ist gemäß Artikel 62 Abs. 3 der
Niedersächsischen Verfassung unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden. Im Einzelnen
ergeben sich die Aufgaben, Rechte und Pflichten der LfD aus dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) und dort aus den §§ 21 bis 23.
(Verfahrens-)Beschreibungen gemäß § 8 NDSG sind der LfD zu übersenden, wenn die Verarbeitungen zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den sogenannten SKB-Dateien findet ihre Rechtsgrundlage in diesem Gesetz. Die vorgelegten Beschreibungen gaben keinen Anlass für eine Kritik aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Am 25.06.2014 erfolgte aufgrund der Eingabe eines Petenten bei der LfD eine Überprüfung der zu
seiner Person gehörenden Eintragungen in der SKB-Datenbank der Polizeidirektion Hannover.
Diese Prüfung führte zu zwei Teillöschungen der vorhandenen Speicherungen, da diese Erkenntnisse zur polizeilichen Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Fußballspielen nicht erforderlich
waren. Die grundsätzliche Speicherung des Petenten in der SKB-Datei wurde jedoch als zulässig
erkannt.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
1.
Drucksache 17/5754
Wie findet die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten vor der potenziellen Einrichtung der neuen LKA-Datei statt, und inwiefern ist das Innenministerium hier direkt eingebunden?
Am 17.09.2015 fand im Rahmen einer Besprechung im Ministerium für Inneres und Sport eine erste Einbeziehung der LfD zu der Planung einer landesweiten Datei unter der Federführung des Landeskriminalamts Niedersachsen statt.
In der Folge hat das Landeskriminalamt Niedersachsen einen Prüfauftrag erhalten, der in entsprechende Dokumente münden wird, die der LfD im Wege der weiteren Beteiligung vorgelegt werden.
Die frühzeitige und auch ausreichende Beteiligung der LfD an diesem Vorhaben ist somit sichergestellt.
2.
Die Landesregierung hat betont, dass diesmal die Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig und vor der Einrichtung der neuen Datei einbezogen werde. Warum
wurde so nicht seit 2002 mit den eingerichteten SKB-Dateien in Niedersachsen verfahren?
Siehe Vorbemerkungen.
3.
Wann überprüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz die drei bestehenden SKBDateien grundsätzlich, und wurde dies von der Polizei oder dem Innenministerium aktiv
angeregt (speziell Kontrolle der Löschfristen, Speicherung von Zeugen, Begleit- und
Kontaktpersonen, Umfang der gespeicherten Informationen, insbesondere Angaben
zum Arbeitgeber)?
Nach der möglichen Einrichtung einer landesweiten Datei werden sämtliche vorhandene Datensätze auf ihre datenschutzrechtliche Konformität überprüft. Hierbei fließen auch die Erkenntnisse aus
der anlassbezogenen Überprüfung der LfD vom 25.06.2014 ein. Die LfD wird, bei entsprechendem
Ausgang der andauernden Prüfung über die Einrichtung einer landesweiten Datei, im Vorfeld über
diese Vorgehensweise informiert. Insofern erübrigt sich aus Sicht der Landesregierung eine Prüfung der drei bestehenden SKB-Dateien durch die LfD.
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(Ausgegeben am 26.05.2016)