Stadt Karlsruhe Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe Wir heißen Sie im Zoologischen Stadtgarten willkommen! Damit alle Gäste die Anlage genießen können, gilt folgende Besucherordnung - Nehmen Sie auf andere Rücksicht und geben Sie Behinderten Vorrang. - Bleiben Sie auf den Wegen und bringen Sie keine Hunde mit. Ballspielen und Joggen sind nicht erlaubt. Fahrräder sowie Luftballons dürfen aus Rücksicht auf Tiere und Mitmenschen nicht benutzt werden. Schalten Sie bitte keine Tonwiedergabegeräte ein. - Bei Einbruch der Dunkelheit muss die Anlage verlassen werden (Ausnahme: besondere Veranstaltungen). - Was selbstverständlich ist: Tiere nicht necken, belästigen oder gar quälen und die Gehege nicht betreten. Halten Sie aus Sicherheitsgründen Abstand zu unseren freilaufenden Tieren und vermeiden Sie Tierkontakte an den Gehegeeinfriedungen und Umwehrungen. - Nicht angeln! - Das Füttern der Tiere ist verboten. Erlaubt ist das Füttern im Streichelzoo mit dem dort in Automaten angebotenen Futter. Der Kontakt zu den Tieren im Streichelzoo erfolgt auf eigene Gefahr. - Gewerbliches Fotografieren ist nur mit Zustimmung des Gartenbauamtes und der Zooverwaltung möglich. - Fundgegenstände bitte an der Kasse abgeben. - Bewahren Sie die Eintrittskarte auf und zeigen sie diese auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vor. Das Personal darf im Interesse der Ordnung Weisungen erteilen. Besucher, die durch nachhaltige Störungen auffallen, müssen den Zoologischen Stadtgarten verlassen. - Daneben gilt die städtische Grünanlagenverordnung, die bei ernsten Verstößen Bußgelder vorsieht. Sie liegt an den Kassen auf. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Beachten Sie bitte noch: Vor Öffnung der Kassen wird in der Anlage im Winter nicht geräumt und gestreut. Auf Nebenwegen wird allgemein kein Winterdienst verrichtet.
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