Besucherordnung

Stadt Karlsruhe
Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe
Wir heißen Sie im Zoologischen Stadtgarten willkommen!
Damit alle Gäste die Anlage genießen können, gilt folgende
Besucherordnung
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Nehmen Sie auf andere Rücksicht und geben Sie Behinderten Vorrang.
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Bleiben Sie auf den Wegen und bringen Sie keine Hunde mit. Ballspielen und
Joggen sind nicht erlaubt. Fahrräder sowie Luftballons dürfen aus Rücksicht auf
Tiere und Mitmenschen nicht benutzt werden. Schalten Sie bitte keine
Tonwiedergabegeräte ein.
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Bei Einbruch der Dunkelheit muss die Anlage verlassen werden (Ausnahme: besondere
Veranstaltungen).
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Was selbstverständlich ist: Tiere nicht necken, belästigen oder gar quälen und die Gehege
nicht betreten. Halten Sie aus Sicherheitsgründen Abstand zu unseren freilaufenden
Tieren und vermeiden Sie Tierkontakte an den Gehegeeinfriedungen und Umwehrungen.
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Nicht angeln!
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Das Füttern der Tiere ist verboten. Erlaubt ist das Füttern im Streichelzoo mit dem dort in
Automaten angebotenen Futter. Der Kontakt zu den Tieren im Streichelzoo erfolgt auf
eigene Gefahr.
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Gewerbliches Fotografieren ist nur mit Zustimmung des Gartenbauamtes und der
Zooverwaltung möglich.
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Fundgegenstände bitte an der Kasse abgeben.
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Bewahren Sie die Eintrittskarte auf und zeigen sie diese auf Verlangen dem
Aufsichtspersonal vor. Das Personal darf im Interesse der Ordnung Weisungen erteilen.
Besucher, die durch nachhaltige Störungen auffallen, müssen den Zoologischen Stadtgarten
verlassen.
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Daneben gilt die städtische Grünanlagenverordnung, die bei ernsten Verstößen Bußgelder
vorsieht. Sie liegt an den Kassen auf.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Beachten Sie bitte noch:
Vor Öffnung der Kassen wird in der Anlage im Winter nicht geräumt und gestreut. Auf Nebenwegen
wird allgemein kein Winterdienst verrichtet.