Präsentation zum - Inklusive Bildung: Wege in die Zukunft

Konferenz
Inklusive Bildung – Wege in die
Zukunft
24. Mai 2016
Graz
www.easpd.eu
Inklusion
Franz Wolfmayr - Präsident
Inklusion
Menschen mit Behinderungen wollen
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gleiche Chancen haben,
selbst über ihr Leben entscheiden,
vor dem Recht als Person anerkannt sein,
eine Wahl haben und wählen können,
an der Gesellschaft teilhaben können,
die bestmögliche Bildung und Ausbildung erhalten,
(mit Unterstützung) selbständig leben können,
durch Arbeit ihr Leben bestreiten und etwas beitragen können,
frei von Vorurteilen leben können,
Fehler machen dürfen,
….
Franz Wolfmayr - Präsident
Es geht um: Recht statt Gnade
„Wohltätigkeit ist das
Ersäufen des Rechts im
Mistloch der Gnade“
Johann Heinrich Pestalozzi
1746 - 1827
Franz Wolfmayr - Präsident
EASPD
EASPD ist der Europäische Verband der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit
Behinderungen.
Ziel
Das wesentliche Ziel von EASPD ist, gleiche Chancen der Menschen mit
Behinderungen durch effektive und qualitativ hochwertige Dienstleistungssysteme
in Europa zu erreichen.
Mitglieder mehr als 12.000 Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich in mehr
als 34 Staaten. Sie unterstützen Menschen mit allen Formen von Behinderungen im
gesamten Lebenslauf.
Franz Wolfmayr - Präsident
EASPD
EASPD Politik
Stimme der Dienstleistungsanbieter in
Europa zur Schaffung geeigneter
Rahmenbedingungen
EASPD Information
über Europäische Politik an unsere
Mitgliedsorganisationen und über
Entwicklungen in den Staaten an die
Europäischen Ínstitutionen
Newsflashes, Newsletter, Webseite,
facebook, twitter
Franz Wolfmayr - Präsident
EASPD
EASPD Innovation
in Themenbereichen wie
Personalentwicklung
Aufbau gemeindenaher Dienstleistungen
Sozialwirtschaft
Nutzung neuer Technologien
Organisation lebenslanger Bildung
Arbeit
Unabhängige Lebensführung,
….
Franz Wolfmayr - Präsident
Die Entwicklung der Internationalen
Rahmenbedingungen
1948
1989
2006
Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte
wirtschaftliche und soziale Rechte mit dem Recht
auf Bildung
Erklärung über die Rechte
des Kindes
Kinder mit Behinderungen erhalten eine Bildung, die auf die
möglichst vollständige Integration und Entwicklung abzielt
Erklärung über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union baut
darauf auf und wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon in fast
allen Mitgliedsstaaten verbindlich gemacht
Franz Wolfmayr - Präsident
Die UN Behindertenrechtskonvention BRK
Die Umsetzung
 Österreich hat die UN BRK 2008 unterzeichnet und
ratifiziert, bindet damit auch die Bundesländer
 Die EU hat die UN BRK 2010 unterzeichnet und ratifiziert
 Österreich hat zur Umsetzung 2010 einen Nationalen
Aktionsplan entwickelt und in der Bundesregierung
beschlossen
 Die Steiermark hat zur Umsetzung 2012 und 2015 einen
Steirischen Aktionsplan entwickelt und beschlossen
 Das BMBF hat 2015 eine verbindliche Richtlinie zur
Umsetzung inklusiver Modellregionen u.a. in der
Steiermark erlassen Franz Wolfmayr - Präsident
Meine Botschaft lautet daher
Es gibt in Österreich ein Recht auf
Inklusive Bildung
Inklusive Bildung ist eine bessere
Bildung für alle Menschen weil sie
Diversität und Individualität beachtet
Die Frage ist daher nicht mehr ob,
sondern wie machen wir es?
Franz Wolfmayr - Präsident
Die UN Behindertenrechtskonvention
Was ist neu?
 Es geht um Recht statt Gnade
 Die Konvention verlangt eine neue Sicht auf Behinderung
Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen sind behindert, sie
werden – durch Barrieren in der Umwelt – behindert
 Konsequenzen daraus
Abgehen vom medizinischen Behinderungsbegriff (auch in den
nationalen Gesetzen) mit dem Feststellen von Defiziten und
deren Behandlung hin zur Beseitigung von Barrieren und
aktiver Unterstützung
Deinstitutionalisierung und Aufbau gemeindenaher
Unterstützungssysteme
Design für Alle
Franz Wolfmayr - Präsident
Die UN Behindertenrechtskonvention
Was ist neu?
Die Umsetzung betrifft alle Lebens- und damit
alle Verwaltungsbereiche
Inklusion beginnt mit der Geburt und ist ein
lebenslanger Prozess im Mainstream der
Gesellschaft; es ist die gesamte Regierung
betroffen, nicht nur das Sozialressort
Franz Wolfmayr - Präsident
Die UN Behindertenrechtskonvention BRK
Allgemeine Grundsätze
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die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen
Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen,
sowie seiner Unabhängigkeit;
die Nichtdiskriminierung;
die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die
Gesellschaft;
die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen
und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der
Menschheit;
die Chancengleichheit;
die Zugänglichkeit;
die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit
Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Franz Wolfmayr - Präsident
Die UN Behindertenrechtskonvention BRK
Allgemeine Verpflichtungen
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten
für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu
gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,
• alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in
diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen
• alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder
Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
• den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen
politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;
• Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür
zu sorgen, dass die staatliche n Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem
Übereinkommen handeln;
• alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch
Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;
• die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal
auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund
dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können
Franz Wolfmayr - Präsident
Die UN Behindertenrechtskonvention BRK
Spezielle Verpflichtungen
Die Vertragsstaaten garantieren ein inklusives Bildungssystem
auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen. Dazu stellen sie
sicher, dass
 Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft,
in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen
Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
 angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
 Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die
notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu
erleichtern;
 in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Inklusion wirksame individuell
angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche
schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
Franz Wolfmayr - Präsident
Erfahrungen
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7.
Eindeutige Politische Entscheidungen für Inklusion mit
Umsetzungsstrategien und Aktionsplänen (inklusive den notwendigen
Ressourcen)
Gutes Regieren orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Partizipation,
Verantwortlichkeit, Effektivität, Kohärenz
vgl. Weißbuch der EU über gutes Regieren 2001
Inklusion beginnt mit der Geburt
Ausrichtung der Gesetzgebung (Recht auf inklusive Bildung auf allen
Ebenen, Schulunfähigkeit ausschließen, angemessene Vorkehrungen
definieren, Scheitern akzeptieren)
Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig
Qualifizierung des Schulischen Personals auf allen Ebenen
Sicherung und Erhalt sonderpädagogischen Knowhows im System
Unterstützung für regionale und lokale schulische Entwicklungsprozesse
Franz Wolfmayr - Präsident
Erfahrungen
6. Übergänge brauchen Planung, zusätzliche
Finanzierung und Steuerung
7. Begleitforschung
8. Sicherstellung im Mainstream Bildungssystem von
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Barrierefreiheit von Schulhäusern, Transport und Materialien
Angemessene Vorkehrungen in der Umwelt, im
Unterrichtsstil und der Schulorganisation
Adäquate Ressourcen
Notwendige Unterstützung
9. Austausch über Erfahrungen und gute Beispiele
Franz Wolfmayr - Präsident
Erfahrungen
10.Zwischen Ländern und unterschiedlichen Ministerien
braucht es Koordination und Abstimmung
11.Staaten brauchen Strategien für Lebenslanges Lernen
12.Übergänge brauchen gute Vorbereitung und Planung
13.Einbeziehung von Eltern,
Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit
Behinderungen, Dienstleistungsanbietern,
Gewerkschaften, … in die Entwicklung und
Vorbereitung aller Maßnahmen
14.Jede schulische Entwicklung auf die UN BRK beziehen;
so wird bekannt, welche Rechte sie gibt
Franz Wolfmayr - Präsident
Das Kommittee der UN interpretiert
Artikel 24 so
Es gibt ein Recht auf Inklusion
Das Recht ist einklagbar
“geeignete Vorkehrungen” müssen
umgehend getroffen werden
Transfer in reguläre Schulen ist zu planen
Inklusion ist von “Integration” zu
unterscheiden
Finanzierungen von Sondermaßnahmen sind
für inklusive Angebote umzuwandeln
Qualität der Bildung ist zu sichern
Franz Wolfmayr - Präsident
Danke für die
Aufmerksamkeit!
Franz Wolfmayr
EASPD - Präsident
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Franz Wolfmayr - Präsident