Postfach 70 01 20 81301 München Telefon: 089 74 28 72 10 Telefax: 089 74 28 72 20 Machtlfinger Str. 26 81379 München [email protected] www.vb-crasselt.de Kfz-Kasko-Schadenanzeige Versicherungsgesellschaft Schadennummer 1. Versicherungsnehmer/-in 2. Schadendaten Anrede Name, Vorname Versicherungsschein-Nr. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Handynummer Schadentag Telefonnummer Beruf Faxnummer Email Uhrzeit Schadenort (PLZ und Ort) Art des Betriebs, der Branche Schadenort (Straße und Hausnr.) 3. Fahrzeuglenker Anrede Name, Vorname Geburtsdatum Beruf Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Handynummer Telefonnummer Faxnummer E-Mail Führerschein-Listennummer: Führerschein: ausgestellt am: Klasse: Ausstellende Behörde: Omnibusschein ausgestellt am: Ablauf am: Ausstellende Behörde: Taxi-/Mietwagenschein ausgestellt am: Ablauf am: Der Lenker war: festangestellter Fahrer Ausstellende Behörde: Gesellschafter Mieter Ehegatte 4. Versichertes Fahrzeug Amtlichen Kennzeichen Erstzulassung KW PS Fahrzeug-Identifikationsnummer ja Fahrzeughersteller Krad: ccm Art des Fahrzeuges /Verwendung Nur bei Totalschaden oder Fahrzeug-Diebstahl beantworten: Anschaffungspreis Tacho-Stand nein Einsatz im Fernverkehr Mit welchem Zubehör war das Fahrzeug ausgestattet? Wieviele Kilometer war das Fahrzeug schon gelaufen (falls abweichend vom Tachostand)? km Wann und in welchem Umfang hatte Ihr Fahrzeug bereits vorher Schäden erlitten? (Durch Unfall, Diebstahl, Brand usw. ) Waren diese Beschädigungen durch Reparatur vollständig behoben? ja nein nein ja bei Welche Fahrzeugteile wurden ausgetauscht oder erneuert? Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeug? Besteht eine Verkehrsservice-Versicherung oder besitzen Sie einen Schutzbrief? Mitglieds-Nr. 5. Zweck der Fahrt Geschäftsfahrt Privatfahrt ___________________________________________________________________________________________ Erfolgte die Fahrt mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers? ja nein, weil 6. Wie ereignete sich der Schaden/Unfall? (Genaue Schilderung der Ursachen und der näheren Umstände des Schadenereignisses durch den Fahrer; ggf. Angaben über Fahrbahnbeschaffenheit, Geschwindigkeit, Witterungsverhältnisse usw.) Postfach 70 01 20 81301 München Telefon: 089 74 28 72 10 Telefax: 089 74 28 72 20 Machtlfinger Str. 26 81379 München [email protected] www.vb-crasselt.de 7. Aufnehmende Polizeidienststelle Aufnehmende Polizeidienststelle: Aktenzeichen/Tagebuch-Nr.: Hatte der Fahrzeuglenker vor dem Unfall Alkohol zu sich genommen? nein ja Erfolgte eine Blutuntersuchung? Wurde der Führerschein vorläufig beschlagnahmt? nein ja Welcher Beteiligte mußte ein Verwarnungsgeld zahlen? Hatte Ihr Fahrzeug Mängel/Vorschäden? nein ja, welche: Waren diese Beschädigungen durch Reparatur vollständig behoben? ja nein nein ja, Ergebnis ‰ 8. Zeugen Name, Vorname: A B Anschrift/Telefon: 9. Andere beteiligte Fahrzeuge Amtl. Kennzeichen: A B Name des Halters: Anschrift/Telefon: Versicherer des Halters: Erheben Sie Schadenersatzansprüche gegen einen dieser Halter/Versicherer? nein ja 10. Schäden am eigenen Fahrzeug Welche Fahrzeugteile wurden beschädigt/entwendet? (bitte genaue Beschreibung der Beschädigungen) Wie hoch ist der Schaden ungefähr? € Wo kann das Fahrzeug besichtigt werden (Anschrift/Telefon)? Wurde bereits ein Sachverständiger/Gutachter beauftragt? nein ja, durch wen? Welcher Sachverständige (Anschrift/Telefon)? Spezielle Frage für Brand-, Diebstahl- oder Wildschäden (bei Diebstahlschäden über 200,- €, Brand- und Wildschäden über 600,- €, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei erforderlich; Bescheinigung der Behörde bitte beifügen) Erfolgte eine Berührung mit dem Wild nein Wie war das Fahrzeug gegen Diebstahl gesichert? Fenster geschlossen durch Kette u. Schloss Lenkradschloss gesperrt Verdeck/Schiebedach geschlossen Befanden sich folgende Gegenstände im Kfz? Kfz-Schlüssel Fahrzeugschein ja, Art des Wildes: Zündschlüssel gezogen Türen abgeschlossen oder wie sonst Welche Alarmanlage? nein nein ja ja Wodurch ist der Brand entstanden? 11. Entschädigung Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? nein ja Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen? nein ja Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug? nein ja, Name und Anschrift des Leasinggebers: Die Auszahlung der Entschädigung durch Verrechnungsscheck - vorbehaltlich evtl. Abtretung- soll erfolgen an: Achtung: Falschangaben (unwahre oder unvollständige Angaben) führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen und/oder dem Versicherer dadurch ein Nachteil entsteht. Für den Fall, dass dem Versicherer durch Ihre grob fahrlässigen Falschangaben ein Nachteil entsteht, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Hiermit bestätige ich, , den Erhalt der gesonderten wichtigen Information gemäß § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls. Ort Datum Unterschrift des Fahrers Postfach 70 01 20 81301 München Telefon: 089 / 74 28 72-10 Telefax: 089 / 74 28 72-20 Machtlfinger Str. 26 81379 München [email protected] www.vb-crasselt.de Wichtige Informationen zum Schadenfall Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls. Auskunft- und Aufklärungsobliegenheiten Nach dem bestehenden Versicherungsvertrag ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht (Auskunftsobliegenheit) erforderlich ist. Hierbei kann der Versicherer auch die Beibringung geeigneter Belege verlangen. Leistungsfreiheit Macht der Versicherungsnehmer entgegen der vorgenannten vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellt er vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verliert der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung dieser Obliegenheiten, geht der Anspruch zwar nicht vollständig verloren, jedoch kann der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Der Anspruch auf die Versicherungsleistung bleibt bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat oder das die Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, wird der Versicherer in jedem Fall von der Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis: Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zu Beschaffung von Belegen verpflichtet.
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