Evangelische Akademikerschaft in Deutschland Landesverband Bayern e. V. ! Elke!Münster,!Vorsitzende!!!!!!!! Dr.!Hans!Birkel,!Vorsitzender! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Nürnberg,!7.April!2016! Einladung)zur)außerordentlichen)Mitgliederversammlung)des) Landesverbandes)Bayern)der)EAiD!am)Samstag)7.)Mai)um)11)Uhr)im) Gemeindezentrum)St.Paul)in)Nürnberg,)Bauernfeindstr.)21) (UCBahnlinie!1!Langwasser,!Haltestelle!Bauerndfeindstr.,!gegenüber!dem!UCBahnCAusgang! durch!den!dort!zu!sehenden!Torbogen!ca.!500m,!5C10!Min.!in!!Richtung!Kirche!gehen!)! Folgende!Tagesordnung!ist!vorgesehen:! 1.! Beschluss!über!die!Änderung!der!derzeit!gültigen!Satzung!unseres!Landesverbandes! 2.! Sonstiges! Erläuterung:) Das!für!unseren!Verband!zuständige!Finanzamt!München!verlangt!von!uns!zwecks! Anerkennung!der!Gemeinnützigkeit!eine!Präzisierung!unserer!Satzung!hinsichtlich!unserer! Arbeitsweise!und!der!Zwecke!unseres!Vereins.!Entsprechend!gibt!es!einen!neuen!§!3!in!der! der!Satzung,!der!wir!hier!unterhalb!der!Tagesordnung!abdrucken.!Desweiteren!hat!der! Vorstand!beschlossen,!im!Falle!der!Auflösung!des!Vereins!das!Vermögen!nicht!mehr,!wie! bisher,!der!Arbeitsgemeinschaft!Evangelischer!Erwachsenenbildung!(AEEB),!sondern!der! Stiftung!der!Evangelischen!Akademikerschaft!i.D.!zukommen!zu!lassen.!Auch!das!ist!in!dem! neuen!Satzungsentwurf!neu!geregelt.! Folgende!Änderungen!sind!vorgesehen:! Neu: § 3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt seine Ziele vor allem durch das Angebot von Tagungen, die Förderung von Gesprächskreisen und die Durchführung von theologischen Hauskreisen. Der Verein beteiligt sich an Projekten in Kirche und Gesellschaft, die den christlichen Auftrag erfüllen helfen. In diesem Rahmen unterstützt er sozial Schwache und Hilfsbedürftige. Er arbeitet dazu mit Gruppen, Einrichtungen sowie mit Kirchengemeinden zusammen. Verändert: § 33 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er erstrebt keinen Gewinn und unterhält keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke gem. § 1 dieser Satzung verwendet werden. 35 Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seiner jetzigen Zwecke fällt sein Vermögen an die Stiftung Evangelische Akademikerarbeit, die es ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke gem. § 1 dieser Satzung zu verwenden hat. (Veränderungen rot!) Gez.!Elke!Münster,!Vorsitzende!!!!Dr.Hans!Birkel,!Vorsitzender! ) Außerdem)laden)wir)im)Zusammenhang)mit)dieser)a.o.)Mitgliederversammlung)zu)einem) Vortrag)mit)Pfarrer)Dr.)Cristian)Düfel)ein,)er)ist)Beauftragter)des)Dekanats)Nürnberg)für) das)Reformationsjubiläum)2017.))Der)Vortrag)beginnt)um)11)Uhr,)die)MV)um)14)Uhr.)Wir) bitten)um)zahlreiches)Erscheinen!)))))))))) )Mit!herzlichen!Grüßen!!Ihre!Elke!Münster!und!Dr.!Hans!Birkel)
© Copyright 2024 ExpyDoc