heiEDUCATION - StuRa Uni Heidelberg

heiEDUCATION
KOOPERATIVE LEHRERBILDUNG
IN HEIDELBERG
UMSTELLUNG DER LEHRAMTSSTUDIENGÄNGE
IN DAS BA- UND MA-FORMAT
BEGLEITPAPIER ZU DEN MINISTERIELLEN
GRUNDSÄTZEN ZUR UMSETZUNG DER REFORM
DER LEHRERBILDUNG
MAI 2014
heiEDUCATION
Begleitpapier zu den „Grundsätzen zur Umsetzung der Reform
der Lehrerbildung vom 10.04.2014“
(Stand 16.05.2014)
1. Einleitung
Basierend auf dem Eckpunktepapier der Landesregierung von Baden-Württemberg
vom 03.12.2013 zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung haben am 10.04.2014 Ministerin Bauer und Minister Stoch die „Grundsätze“ für die Umsetzung der Reform
der Lehrerbildung in Baden-Württemberg gemeinsam gebilligt (vgl. Anlage 1). Diese
legen die Rahmenbedingungen für die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf
BA- und MA-Studiengänge fest und liefern somit eine offizielle Grundlage, um die
Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg umzusetzen. Alle Lehramtsfächer
werden daher gebeten, die Umstellung auf ein BA- und MA-Format in Abstimmung
mit den Gremien und den Akteuren entsprechend dem angehängten Zeitplan zu vollziehen (vgl. Anlage 2).
Um dieser Herausforderung begegnen zu können, hat die Universität Heidelberg
gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg bereits im Dezember
2013 den Prozess heiEDUCATION eingeleitet. Im heiEDUCATION-Papier „Grundlagen und gemeinsame Zielsetzung“ vom Januar 2014 werden auf der Basis einer kooperativen Lehrerbildung durch die Universität und die Pädagogische Hochschule
Heidelberg die rechtlichen, strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen zur Umstellung
der Lehramtsstudiengänge auf das BA- und MA-System, die Etablierung eines gemeinsamen Master of Education mit den Profilen Lehramt für die Sekundarstufe I
(Lehramtstyp 3)1 und Lehramt für Gymnasien (Lehramtstyp 4)2, die Einrichtung einer
Heidelberg School of Education und die Förderung dieser Teilprojekte durch die
Bund-Länder-Antragslinie „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ genau beschrieben. Das
heiEDUCATION-Papier „Arbeitsaufträge und Anregungen für die Werkstätten“, ebenfalls vom Januar 2014, legt die Struktur der für den Prozess insgesamt zuständigen
Steuerungsgruppe und der Werkstätten dar und gibt erste Arbeitsaufträge für die
Werkstätten, die Ideen und konkrete Vorschläge für den Qualitätsoffensive-Antrag
entwickeln, dabei aber auch grundsätzliche Fragen zu Umstellung und Kooperation
exemplarisch diskutieren.
Seit Januar 2014 haben die jeweils mit Mitgliedern aus beiden Hochschulen besetzte
Steuerungsgruppe, das Schreibteam und die Werkstätten intensiv, informiert und
kollegial heiEDUCATION als Heidelberger Weg zur Umstellung erarbeitet. An diesen
Prozessen sind die Studierenden ebenfalls nachhaltig beteiligt. Die generierten Er 1
Die Kultusministerkonferenz hat sich auf die Festlegung der folgenden Lehrämter verständigt, die
auch der Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung in Baden-Württemberg zugrunde gelegt werden:
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Lehramtstyp 2: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
(Quelle:
http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/lehrer/anerkennung-derabschluesse.html)
2
Im Folgenden impliziert der gemeinsame Master of Education jeweils die beiden genannten Profile.
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gebnisse wurden außerdem in die Entscheidungsfindung der zuständigen Ministerien
in Stuttgart eingespeist.
Am 05.05.2014 fand in Stuttgart auf Einladung der Landesregierung die Auftaktveranstaltung für die Arbeit der Fachkommissionen statt. Dies nahmen die beteiligten
Ministerien zum Anlass, den aktuellen Sachstand der Reform der Lehrerbildung zu
referieren.
Das vorliegende heiEDUCATION „Begleitpapier zu den ‚Grundsätzen zur Umsetzung
der Reform der Lehrerbildung vom 10.04.2014’“, welches den ministeriellen Vorgaben wie auch den Zielsetzungen der beteiligten Heidelberger Hochschulen folgt, dokumentiert nun primär den Sachstand der Überlegungen vor Ort zur Realisierung der
ministeriellen Grundsätze für die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf das BAund MA-Format. Ziel dieses Papiers ist es außerdem, im Sinne einer Regieanweisung, die von der Landesregierung festgelegte, zeitlich höchst ambitionierte Umstellung deutlich zu erleichtern.
Die hier beschriebenen Maßnahmen sind zwischen den beteiligten Hochschulen abgestimmt. Seitens der
Universität Heidelberg findet
am Donnerstag, dem 05.06.2014, von 13.15 Uhr bis 14.45 Uhr,
in HS 10 der Neuen Universität,
eine universitätsöffentliche Informationsveranstaltung
zur Reform der Lehrerbildung statt.
Alle am Prozess beteiligten Akteure sind hierzu herzlich eingeladen. Am Standort der
Pädagogischen Hochschule findet die Informationsveranstaltung am 03.06.14 oder
am 04.06.2014 statt (der genaue Termin wird noch bekannt gegeben). Daran anschließend erhalten die Werkstätten die von der Steuerungsgruppe und dem
Schreibteam erarbeiteten Rückmeldungen zu ihren Konzepten.
Der Zeitpunkt für die Ausschreibung „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ wird im Moment für Juli 2014 erwartet. Auch hier haben die Steuerungsgruppe und die Werkstätten bereits innovative Konzepte zur Beantragung der vorgesehenen Landes- und
Bundesmittel für die Lehrerbildung entwickelt. Diese werden in einem gesonderten
Papier kommuniziert.
Auch weiterhin wird der Prozess heiEDUCATION mit größtmöglicher Transparenz in
allen Bereichen und der Beteiligung aller an der Reform der Lehrerbildung beteiligten
Fächer und Akteure betrieben.
Prof. Dr. Beatrix Busse
Prorektorin für Studium und Lehre
Universität Heidelberg
Prof. Dr. Gerhard Härle
Prorektor für Studium und Lehre
Pädagogische Hochschule Heidelberg
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2. Aktueller Planungsstand
Vorbemerkungen
Zurzeit gehen die Planungen dahin, dass auf eine von der Universität und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg jeweils eigenverantwortlich gestaltete BachelorPhase ein von beiden Institutionen gemeinsam getragener Master of Education mit
den Profillinien Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium folgt. Auf der
Grundlage des Entwurfs der Rahmenverordnung des Landes für die künftigen Lehramtsstudiengänge wird dabei weiterhin von Zwei-Hauptfächer-Kombinationen ausgegangen.
Für die künftige Lehrerbildung an der Universität Heidelberg ist in diesem Zusammenhang ein möglichst polyvalenter Fach-Bachelor geplant, der sowohl auf den gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule getragenen Master of Education als
auch auf einen universitären Fach-Master vorbereitet. Der Fach-BA soll die Basis für
eine Zwei-Fächer-Kombination im Master of Education bilden können und idealerweise in Form eines 50-50-Bachelor-Abschlusses erfolgen; Major-Minor-Lösungen
werden dabei nicht angestrebt.
Bachelor-Phase:
2015/2016)
Möglichst
polyvalenter
Fach-Bachelor
(ab
Wintersemester
In den Lehramtsfächern, in denen bereits 50-50-Bachelor-Abschlüsse angeboten
werden, kann das neue BA- und MA-Format darauf aufbauen, wobei deutlich sein
muss, dass im Vergleich zum derzeitig existierenden Curriculum des gymnasialen
Lehramtes in der neuen BA- und MA-Struktur etwa 20 CP pro Fach weniger zur Verfügung stehen. Außerdem muss beachtet werden, dass jetzt 74 CP pro Fach auf die
BA-Phase verteilt und 16 CP pro Fach auf die MA-Phase verteilt werden (plus 4 CP
pro Fach für die MA-Arbeit, die insgesamt mit 17 CP bepunktet werden wird).
Die Übergreifenden Kompetenzen (ÜK) (20 CP) ermöglichen es BA-Studierenden,
Kompetenzen in Bereichen außerhalb der studierten Fächer/des studierten Fachs zu
erwerben. Für die sog. Lehramtsoption im BA repräsentieren die 20 CP der Übergreifenden Kompetenzen 16 CP (der 45) für die Bildungswissenschaften. Wir bieten hier
also mit variablen Wahlpflichtmodulen eine spezielle Lehramtsoption an, die aber
dennoch die Polyvalenz des BA weiterhin garantiert. Die Übergreifenden Kompetenzen (20 CP) sollen in der Lehramtsoption das Fachbachelor auf der Grundlage aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse (z.B. Inklusion als Möglichkeit der Teilhabe in
allen Lebensbereichen) zu Fachübergreifenden Kompetenzen (FK) weiter entwickelt
werden. Im FK-Bereich werden für Bachelor-Studierende zwei orientierende Praktika
vorgesehen, die als berufsorientierende Praxisphasen in einer Schule oder in einer
bildungsbezogenen Institution zu absolvieren sind und zu einer grundsätzlichen Orientierung hinsichtlich des künftigen studien- und berufsbiographischen Weges beitragen sollen.
Aufgrund einer MWK-Vorgabe sind darüber hinaus für die zukünftigen Lehramtsstudierenden fachdidaktische Inhalte bereits in der Bachelor-Phase vorzusehen. Um die
größtmögliche Polyvalenz des Bachelor-Abschlusses zu gewährleisten, werden die
fachdidaktischen Inhalte mit insgesamt 4 CP ausgewiesen und in den Punkterahmen
der Fachübergreifenden Kompetenzen (20 CP) eingegliedert: Bachelor-Studierende,
die von vornherein die Lehramtsoption wählen, studieren also 16 CP des bildungs 3
wissenschaftlichen FK-Angebots und jeweils 2 CP in der Fachdidaktik ihrer beiden
Fächer. Bewerber/innen für den Master of Education, die diesen fachdidaktischen
Wahlbereich in der Bachelor-Phase nicht absolviert haben, müssen diese Kompetenzen im Rahmen des Master-Studiums erwerben, um die für den Lehramtstyp 4
(M.Ed.-Profil Lehramt an Gymnasien) erforderlichen 15 CP Fachdidaktik in jedem
Fach nachweisen zu können (vgl. Anlage 5), wobei sie die entsprechenden Wahlpflichtmodule der Bachelorphase belegen können.
In den Fächern, die derzeit nicht auf der Grundlage des 50-50-Modells studiert werden (insbes. Naturwissenschaften und Sportwissenschaft mit einem 100% BA), lässt
sich das angestrebte Ziel der Polyvalenz des Bachelor-Abschlusses (d.h. ein Bachelor-Abschluss, der sowohl in einen Fach-Master als auch in den Master of Education führen soll) unter den Prämissen einer Beibehaltung von zwei gleich berechtigten Hauptfächern im Lehramt und einer Beibehaltung der freien Kombinierbarkeit
dieser Hauptfächer mit einigen Einschränkungen umsetzen – entweder als BA of Arts
(50/50) mit einem naturwissenschaftlichen Fach und z. B. einem zweiten geisteswissenschaftlichen Fach oder einem BA of Science mit zwei naturwissenschaftlichen
Fächern. Ein Übergang zum BA of Science (100%) innerhalb der ersten zwei bis drei
Semester ist ohne große Probleme möglich, da in beiden Studiengängen dieselben
Lehrveranstaltungen besucht werden sollen, die wiederum ohne Einschränkungen
bei einem Studiengangwechsel anerkannt werden können. Danach werden die Einschränkungen und die ggf. bei einem Wechsel des BA (z.B. von 50% BA auf 100%
BA) nachzuholenden Veranstaltungen und Modulprüfungen explizit kommuniziert.
Die Entscheidung für die Fortsetzung des Studiums in einem Fach-Master oder einem Lehramts-Master kann bis zu diesem Zeitpunkt also ohne Folgen für die Studiendauer getroffen werden. Eine Entscheidung hinsichtlich der Master-Phase zu
einem späteren Zeitpunkt bedeutet allerdings, dass Lehrveranstaltungen der Fächer
nachgeholt werden müssen (vertiefende Vorlesungen, Praktika etc.). Dies gilt sowohl
für den Übergang aus dem B.A. in den M.Sc. als auch für den Übergang vom B.Sc.
in den M.Ed. Im Falle eines 50-50-BA müssten fachwissenschaftliche Kernkompetenzen nachgeholt werden, während beim Übergang von einem 100% B.Sc. in den
M.Ed. ein zweites Fach sowie bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Module
nachstudiert werden müssen. Mit der entsprechenden Studienzeitverlängerung ist
der Wechsel also auch in diesem Fall grundsätzlich möglich.
Ab dem Wintersemester 2015/2016 gelten die vorhandenen und hinsichtlich der
Fachübergreifenden Kompetenzen bis dahin weiter entwickelten 50-50-BachelorStudien- und Prüfungsordnungen mit allen Optionen einheitlich für alle BachelorStudierenden der Universität Heidelberg (d.h. es werden keine spezifischen Studienund Prüfungsordnungen für das Lehramt erstellt).
Zum Wintersemester 2015/2016 treten in den Fächern, in denen bisher 100% Bachelor vorhanden sind, Bachelor-Prüfungsordnungen in Kraft, die den Erfordernissen
eines 50/50 Bachelors im Lehramt Rechnung tragen und die Fortsetzung des Studiums im gemeinsamen M.Ed. Lehramt ermöglichen.
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Master-Phase: M.Ed. Lehramt für die Sekundarstufe I und für Gymnasien (ab Wintersemester 2018/2019)
Im Rahmen des von Universität Heidelberg und Pädagogischer Hochschule Heidelberg gemeinsam getragenen M.Ed. erfolgt die Ausbildung in den Lehramtstypen 3
und 4 in den Bereichen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften
auf der Grundlage der Rahmenvorgaben des Landes für die Lehrerbildung. Das Modell eines möglichst polyvalenten Fach-Bachelors hat dabei Auswirkungen auf die
Master-Phase (vgl. Anlage 5) insbesondere in den folgenden Bereichen:
Fachdidaktik: Für das Lehramt an Gymnasien sehen die Rahmenvorgaben des Landes 15 CP pro Fach für den Bereich Fachdidaktik vor. Da im Rahmen der Fachübergreifenden Kompetenzen des Fach-Bachelors an der Universität Heidelberg ein
fachdidaktischer Wahlpflichtbereich (je 2 CP pro Fach) vorgesehen ist, bleiben für die
Master-Phase noch pro Fach 13 CP Fachdidaktik übrig. Wenn allerdings während
des Bachelor-Studiums keine Fachdidaktik-Veranstaltungen besucht wurden, sind
die fehlenden Kompetenzen während der Master-Phase zu erwerben, um den
Nachweis von 15 CP Fachdidaktik erbringen zu können.
Bildungswissenschaften: Für die Bildungswissenschaften sind von der Rahmenverordnung des Landes im Lehramt Gymnasium insgesamt 45 CP (Bachelor- und Master-Phase) vorgesehen, wobei diesem Bereich auch orientierende Praktika sowie die
Bereiche Inklusion, DaZ, Diagnostik etc. zugeordnet werden. Den Bildungswissenschaften wird der Bereich der Fachübergreifenden Kompetenzen (FK) in der Lehramtsoption der Bachelor-Phase zugeordnet. Aufgrund des fachdidaktischen Wahlpflichtbereichs reduziert sich in diesem Fall – bei früher Ausrichtung auf den M.Ed. –
die Zahl der bildungswissenschaftlichen Leistungspunkte in der Bachelor-Phase auf
16 CP, so dass für die Master-Phase 29 CP zur Verfügung stehen. Wenn sich Studierende in der BA-Phase zu Gunsten des fachdidaktischen Wahlpflichtbereichs entschieden haben, werden Bildungswissenschaften in der MA-Phase (Master of Education) im Umfang von 29 CP studiert. Wurde diese Option nicht gewählt, werden
Bildungswissenschaften in der MA-Phase im Umfang von 25 CP studiert und Fachdidaktik im Umfang von 30 CP [= 0 CP FD im Bachelor + 2 x 15 CP FD im Master =
30 CP].
Master-Arbeit: Die Rahmenverordnung des KM sieht für die Bachelor- und die Master-Arbeit insgesamt 21 CP vor und legt fest, dass im M.Ed. Lehramt für Gymnasien
die Masterarbeit nur in den Bereichen Fachwissenschaften oder Fachdidaktik, nicht
aber in den Bildungswissenschaften abgeschlossen werden kann. Die Steuerungsgruppe hat am 15.05.2014 einstimmig dafür votiert, dass noch einmal das Anliegen
an die politisch Verantwortlichen herangetragen werden soll, auch bildungswissenschaftliche MA-Arbeiten zuzulassen, sofern die gleiche Anzahl auf CP wie in
den Fächern aus den Bildungswissenschaften für die MA-Arbeit transferiert werden
kann.
Da bei der Planung eines möglichst polyvalenten Fach-Bachelors an der Universität
analog zu den bisherigen Bachelor-Studiengängen für die Bachelor-Arbeit weiterhin
12 CP anzusetzen sind, bleiben für die Master-Arbeit aus dem Punktekontingent der
„Grundsätze“ noch 9 CP übrig. Diese geringe Anzahl wird in den Fächern als problematisch wahrgenommen, da sie nicht den im Fach-Master üblicherweise vergebenen Leistungspunkten sowie der KMK-Untergrenze von 15 CP für eine MA-Arbeit
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entspricht und somit den Lehramts-Master gegenüber einem Fach-Master – insbesondere hinsichtlich der Anschlussfähigkeit zur Promotion – abwertet.
Es wird daher vorgeschlagen, aus dem Punktekontingent der Fachwissenschaften
(90-94 CP) jeweils 4 CP für die Master-Prüfung anzusetzen, die damit einen Umfang
von 17 CP erreichet.3 Die Verwendung von bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungspunkten für die Masterprüfung ist laut Auskunft von MWK und
KM ausgeschlossen.
Es ist jedem Fach überlassen, eine mündliche Abschlussprüfung im M.Ed. zu konzipieren. Allerdings sind die dafür nötigen CP aus den Fachpunkten und nicht aus den
Punkten für die Masterarbeit zu generieren.
Trotz der getroffenen Maßnahmen zur Stärkung fachwissenschaftlicher Kompetenzen wird zu gegebener Zeit die Frage der Anschlussfähigkeit des M.Ed. zum Promotionsstudium zu stellen und ggf. bei den Novellierungen der Promotionsordnungen zu
berücksichtigen sein.
Beim kombinierten Studium eines künstlerischen und eines wissenschaftlichen
Fachs entspricht der Studienumfang von Letzterem den im Strukturschema (vgl. Anlage 5) angegebenen Leistungspunkten.
Eine Regelung für das Studium des Fachs Gesundheit und Gesellschaft / CARE in
Kombination mit einem allgemeinbildenden Fach ist nach Auskunft der verantwortlichen Ministerien in Vorbereitung. Hinsichtlich des Übergangs zum Vorbereitungsdienst (allgemeinbildende Gymnasien – berufliche Schulen) ist davon auszugehen,
dass die erforderlichen Regelungen von den zuständigen Ministerien rechtzeitig
kommuniziert werden. Mit Blick auf ein drittes Studienfach regelt die RahmenVO-KM,
dass ein „zusätzliches Fach [...] als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudium [...] studiert werden [kann], sofern hierfür seitens der Hochschule ein Erweiterungsstudiengang eingerichtet worden ist.“ Zur Kategorie der ausschließlich als
Erweiterungsfach zu studierenden Disziplinen zählen in diesem Zusammenhang:
„Andere lebende Fremdsprachen, Astronomie, Erziehungswissenschaft, Geologie,
Hebräisch und Psychologie.“ (RahmenVO-KM, §5,10) Einzelregelungen durch das
Ministerium sind in Vorbereitung.
Die Studien- und Prüfungsordnungen für den von Universität Heidelberg und Pädagogischer Hochschule Heidelberg gemeinsam getragenen Studiengang Master of
Education treten zwar spätestens zum Wintersemester 2018/2019 in Kraft, doch gibt
es bereits jetzt in drei zentralen Bereichen zeitnahen Handlungsbedarf:
1. Die im Kontext der geplanten Rahmenverordnung des Landes ab 05.05.2014 arbeitenden Fachkommissionen zur Erstellung der (die Bachelor- und die MasterPhase in den Blick nehmenden) Fachpapiere auf Landesebene für die weiter
entwickelte Lehramtsausbildung (Ergebnisse werden im Juli 2014 vorgelegt) machen die Auseinandersetzung mit Fachinhalten für die Bachelor- und die MasterPhase bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Daher möchten wir alle Fächer
3
Wenn MA-Arbeiten in den Bildungswissenschaften erlaubt würden, und man aus drei Bereichen
(jeweils 3 CP aus den Fachpunkten und 3 Punkte aus den Bildungswissenschaften), käme man bei
der MA-Arbeit auf 18 CP. Diese Option ist aber zurzeit aufgrund der ministeriellen Vorgaben nicht
erlaubt.
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bitten, die Diskussion in den Fächern und ggf. mit den Fachkommissionsvertretern schon jetzt zu führen.
2. Die Fachkommissionen zur Erarbeitung der Kompetenzkataloge arbeiten im Bereich Sekundarstufe I in jenen Fächern schularten- und hochschulübergreifend
zusammen, die sowohl in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule (bzw.
den herkömmlichen Werkreal-, Haupt- und Realschulen) als auch im Gymnasium
angeboten werden; hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachvertretungen aus Universität und PH sinnvoll. Bei diesen Fächern erfolgt eine Differenzierung der Kompetenzen erst auf der Ebene der gymnasialen Sekundarstufe II. Bei
jenen Fächern, die nur an Gymnasien angeboten werden, entstehen Kompetenzkataloge für die gymnasiale Sekundarstufe I und II; diese Kommissionen sind
ausschließlich universitär besetzt.
3. Da die Rahmenverordnung die Lehramtsausbildung phasenübergreifend für den
Bachelor- und den Master regelt, ist es auf jeden Fall notwendig, Überlegungen
zur Gestaltung beider Studienabschnitte bereits jetzt anzustellen, um im Konzeptions- und Anhörungsstadium dieser Rahmenverordnung, deren endgültige Version im Juli 2014 vorgelegt werden soll, die Interessen des Standorts Heidelberg in
angemessener Weise vertreten zu können und auch inhaltlich neue Konzepte
zumindest anzudenken. Hinsichtlich des Übergangs vom BA- zum MA-Studium
wird im Konzept heiEDUCATION eine Zulassung auf der Basis der individuell erzielten Abschlussnoten in Verbindung mit einem individuellen Assessment angestrebt.
4. Die Notwendigkeit der Beschäftigung mit der Master-Phase gilt in besonderer
Weise mit Blick auf die Antragstellung bei der Ausschreibung „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“: Bei der Vorbereitung dieser Antragstellung muss die inhaltliche
und strukturelle Grundkonzeption des geplanten M.Ed. vor dem Hintergrund der
Output-Orientierung des Gesamtprozesses (vgl. Anlage 3, Absolventenprofil) bereits zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls unter dem Gesichtspunkt innovativer Prozesse in der Lehrerbildung in den Blick genommen werden, auch wenn detaillierte
Prüfungsordnungen derzeit noch nicht vorzulegen sind. Alle Fächer sind weiterhin
dazu aufgerufen, zu diesem Prozess beizutragen.
3. Nächste Schritte
3.1 Grundsätze
Bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung und deren Umstellung auf BA- und MAStudiengänge lassen wir uns am Standort Heidelberg von folgenden Grundsätzen
leiten:
• Output-Orientierung: Entwicklung der inhaltlichen Konzeptionen ausgehend
von einem Absolventenprofil für den Master of Education (s. Anlage 3)
• Synergienutzung: Konzeptionelle Verzahnung von Universität, Pädagogischer
Hochschule, Staatlichem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien)
Heidelberg sowie Partnerschulen in der Region
• Proaktives Handeln: Kommunikation der Heidelberger Impulse auf Landesebene
• Fundierte Fachlichkeit: Forschungsbasierte exzellente Fachwissenschaft und
Fachdidaktik mit größtmöglicher Verzahnung sowie Praxisorientierung
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3.2 Konzeptionelle Umsetzung
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich die folgenden Schritte der Umsetzung:
•
Definition der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalte und
Kompetenzen der Lehrerbildung am Standort Heidelberg
Verfahren: Einrichtung von Sozietäten4, bestehend aus
- 1 Vertreter Uni
- 1 Vertreter PH
- 1 Vertreter SSDL Gym
- 1 Studierendenvertreter Uni
- 1 Studierendenvertreter PH
•
Umsetzung der fachlichen Ziele und Interessen der Universität und der
Pädagogischen Hochschule Heidelberg durch Kontaktaufnahme mit den
ministeriellen Fachkommissionen (Listen mit Mitgliedern der Fachkommissionen s. Anlagen 4) im Anschluss an die Auftaktveranstaltung, die am
05.05.2014 in Stuttgart stattfand.
•
Zuordnung der fachlichen Inhalte zur BA- und MA-Phase (vgl. Strukturschema mit Leistungspunkten, Anlage 5). Bestehende 50-50-BAStudiengänge bleiben erhalten, wenn sich auf dieser Grundlage die Umstellung realisieren lässt; andernfalls muss (besonders in den Naturwissenschaften) eine Modifikation für die Lehramts-Option des Fachbachelor
erfolgen; Major-Minor-Lösungen streben wir nicht an.
Das Landeshochschulgesetz sieht die Möglichkeit des Teilzeitstudiums
ausdrücklich vor. Dies ist bei der Konzeption der Studiengänge durch die
Fächer in angemessener Weise zu berücksichtigen.
•
Konzeption des gemeinsam von Universität und Pädagogischer Hochschule verantworteten Studiengangs Master of Education (Studienordnung,
Prüfungsordnung, Modulhandbücher) auf der Grundlage der RahmenVOKM. Dies beinhaltet auch die Erarbeitung von Voraussetzungen und Übergangsregeln für den Wechsel von Profil Sekundarstufe I zum Profil Lehramt Gymnasium.
•
Möglichst zeitnahe Formulierung des Antrags zur Ausschreibung „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“.
4
„Sozietäten sind institutionenübergreifende Arbeitsgruppen, in denen inhaltliche Themen zwischen
den Phasen der Lehrerbildung abgestimmt werden. Sie sind keine Entscheidungsgremien, da die
inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung von den Fakultäten der beteiligten Hochschulen einerseits
und vom Landesinstitut für Lehrerbildung, Abteilung Ausbildung, andererseits eigenständig verantwortet wird. Sozietäten [werden] nach Ausbildungs- und Prüfungsfächern, Fachgruppen / Lernbereichen /
Berufsfeldgruppen, übergreifenden Themen gebildet – und zwar schulform- und schulstufenübergreifend. […] Mitglieder einer Sozietät sind Vertreterinnen und Vertreter aller an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen. […]. Die Sozietäten sollen auch weiterhin den inhaltlichen Dialog über Wege, Ziele
und Ergebnisse der Reform der Lehrerausbildung begleiten.“ (http://www.zlh-hamburg.de/zentrumfuer-lehrerbildung/sozietaten/).
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Anlagen:
Übersicht
1.
Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg: Grundsätze für die Umsetzung (gemeinsames Papier von Wissenschafts- und Kultusministerium)
2.
Universitätsinterner Zeitplan für die Einrichtung von neuen bzw. modifizierten
Bachelor-Prüfungsordnungen zum Wintersemester 2015/16
3.
Absolventenprofil Master of Education am Standort Heidelberg
4.
Liste mit Mitgliedern der von den Ministerien und LRKs im Zuge der Reform
der Lehrerbildung eingesetzten allgemeinen Kommission Lehramt Gymnasium, Fachkommissionen Lehramt Gymnasium, Fachkommissionen Lehramt
Sekundarstufe I und Gymnasium und der Fachkommission Inklusion
5.
Möglicher Modellstudienplan als Orientierungsrahmen, Master of Education,
Profil Lehramt Gymnasium (Lehramtstyp 4)
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Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg: Grundsätze für die Umsetzung
Vorbemerkung
Gute Schulen brauchen in erster Linie eines: gute Lehrerinnen und Lehrer. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lehrerbildung weiterzuentwickeln, um künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich für ihren Beruf vorzubereiten.
Am 3. Dezember 2013 hat die Landesregierung per Kabinettsbeschluss Eckpunkte für
die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung verabschiedet: Alle Lehramtsstudiengänge
werden zum Wintersemester 2015/16 auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge für die Sekundarstufe I und für
Sonderpädagogik wird auf zehn Semester verlängert, die für das Lehramt Gymnasium
bereits heute gilt. Die Länge des Studiengangs Lehramt Grundschule bleibt unverändert. Universitäten, Pädagogische Hochschulen und weitere Hochschulen werden künftig intensiver in der Lehrerausbildung kooperieren, um neue Konzeptionen der Lehramtsstudiengänge umzusetzen. Die Qualität der Lehrerbildung wird vor allem durch eine stärkere Professionsbezogenheit weiterentwickelt: Die neuen Studiengänge verbinden ein starkes fachwissenschaftliches Fundament mit darauf abgestimmter forschungsbasierter Fachdidaktik und Bildungswissenschaften. Alle Lehramtsstudierenden
werden eine Grundbildung zu Fragen der Inklusion erhalten. Studierenden wird künftig
ermöglicht, sich erst verbindlich für den Lehrerberuf zu entscheiden, nachdem sie im
Bachelor bereits erste Eindrücke über das künftige Berufsfeld gesammelt haben.
Die Eigenständigkeit der Lehramtsstudiengänge mit ihren spezifischen Profilen bleibt
erhalten, die Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen wird erhöht. Die Berücksichtigung der Vorgaben der KMK sichert die länderübergreifende Anschlussfähigkeit.
Die hier vorliegenden Grundsätze beschreiben den Rahmen für die Umsetzung der vom
Kabinett beschlossenen Eckpunkte. Die Umsetzungsvorgaben wurden vom Wissenschaftsministerium und Kultusministerium erarbeitet und in einem Lenkungskreis mit
den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Musikhochschulen sowie den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung weiterentwickelt.
Sie dienen als Grundlage für die Gestaltung der Rahmenverordnung für die neuen Studiengänge. Alle an der Lehrerbildung beteiligten Akteure erhalten durch diese Grundsätze Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge.
Grundsätze zur Umsetzung der Reform der Lehrerbildung
I.
Allgemeines
1.
Die Vorgaben der KMK sind einzuhalten.
2.
Die Studiengänge werden gemäß den KMK-Lehramtstypen bezeichnet.
3.
Alle Lehramtsstudiengänge werden zum Wintersemester 2015/16 auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt.
4.
Die Akkreditierung erfolgt nachlaufend innerhalb von drei Jahren. Das Kultusministerium ist beteiligt. Das konkrete Verfahren wird noch festgelegt.
5.
Die Vorbereitungsdienste für alle Lehrämter haben weiterhin eine Dauer von 18
Monaten.
6.
Die Studienanteile Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft
werden jeweils als Summe innerhalb der Gesamtleistung (300 ECTS) für einen
BA/MA-Studiengang ausgewiesen.
7.
Die Bildungswissenschaften werden professionsbezogen und die Fachdidaktiken forschungsbasiert ausgerichtet.
8.
Die lehramtsbezogenen Studienabschlüsse sind ein Bachelor of Education oder
ein Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Bachelor of Fine Arts, Bachelor of
Music und ein Master of Education (siehe auch 11.).
9.
In den lehramtsbezogenen BA und MA sind jeweils entsprechend den Vorgaben
der KMK Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft und schulpraktische Anteile enthalten.
10 . Die Regelstudienzeiten sind:
! Lehramt (LA) Sekundarstufe I, LA Gymnasium, LA Sonderpädagogik 10 Semester (6 + 4)
! LA Grundschule: 8 Semester (6 + 2) + 60 ECTS aus dem Vorbereitungsdienst) mit Verleihung des Mastergrads nach Anerkennung des Anteils aus
dem Vorbereitungsdienst
11. Der Übergang von einem Bachelor auf einen Master eines (anderen) Lehramts
wird via Nachqualifizierung ermöglicht (auch unterschiedliche Lehrämter und
unterschiedliche Hochschultypen), zum Beispiel:
! Übergang von BA (LA Grundschule) auf MA (Lehramt Sekundarstufe I),
! Übergang von BA (LA Sekundarstufe I) auf MA (LA Gymnasium)
! Übergang von BA (Kindheitspädagogik) auf MA (LA Grundschule),
! Übergang von einem Fachbachelor auf MA (Lehramt Sekundarstufe I, Gymnasium),
! Übergang von einem BA (LA Sonderpädagogik) auf MA (LA Grundschule)
12. Das Studium für das LA Gymnasium kann von Pädagogischen Hochschulen
nicht allein angeboten werden wie auch das Studium für das LA Grundschule
nicht allein von Universitäten angeboten werden kann.
13. Strukturierte, institutionalisierte Kooperationen im Master-Bereich sollen ! soweit möglich ! zwischen Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und weiteren Hochschulen angestrebt werden; andernfalls sind gleichwertige Konzepte
vorzulegen (Ausnahme: Studium LA Grundschule).
II. Alle Lehramtsstudiengänge
1.
Rahmenverordnungen regeln die Grundlagen der Lehramtsstudiengänge: LA
Gymnasium, LA Sekundarstufe I, LA Grundschule, LA Sonderpädagogik.
2.
Fachpapiere (als Anlage der Rahmenverordnungen) basieren auf den KMKFachpapieren für alle Studienfächer und die Bildungswissenschaften:
! Lehramt Grundschule: alle Fächer
! Lehramt Sekundarstufe I: Alltagskultur und Gesundheit, Technik
! Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium: Gemeinsame Fachpapiere für Sekundarstufe I und Gymnasium: Fächer, die an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten/ Musikhochschulen/ Kunsthoch"#$%&'()"*%+,'-*).'-+'()/0(('()12'%*"#$3)45*$'65*,/3)78
!
!
Lehramt Gymnasium: Fächer, die nur im gymnasialen Lehramt vorkom6'()195*',(3):';-<,"#$78
Lehramt Sonderpädagogik: sonderpädagogischen Grundlagen, Fachrichtungen und Handlungsfelder
3.
Die Module zu Grundfragen der Inklusion werden in allen Lehramtsstudiengängen etabliert und im Bereich der bildungswissenschaftlichen Studienanteile verortet (mindestens 6 ECTS).
4.
In den Rahmenverordnungen werden die Summen (Bachelor und Master) der
Studienanteile der Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und Schulpraxisanteile für jedes Lehramtsstudium konkretisiert, damit die
spezifischen Profilierungen der Lehrämter ausgestaltet werden können.
5.
Im Bachelor und im Master werden Schulpraxisphasen absolviert.
! LA Grundschule und LA Sonderpädagogik:
Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester im Bachelor und
!
ggf. weitere Praktika im Master
LA Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium:
Orientierungspraktikum im Bachelor und
Schulpraxissemester im Master
6.
In allen Lehrämtern können optionale Vertiefungsfächer aus dem Bereich der
Sonderpädagogik angeboten werden.
III. Lehramtsspezifische Regelungen
1. Lehramt Grundschule
1.1 Grundbildung Deutsch für alle Studierenden mit Studienanteilen Deutsch
als Zweitsprache
1.2 Grundbildung Mathematik für alle Studierenden
1.3 Studienfach 1: Deutsch oder Mathematik
1.4 Studienfach 2: Sachunterricht mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen, Kunst, Musik, Sport, Theologien, Fremdsprachen (Englisch,
Französisch)
1.5 Erhöhung der fachwissenschaftlichen Anteile in den beiden Studienfächern durch Wegfall eines Kompetenzbereichs (im Verhältnis zu GPO I
von 2011)
1.6 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines weiteren Fachs als Erweiterungsfach (50 ECTS oder abweichende ECTS in weiteren Fächern, sofern
eine Studien- und Prüfungsordnung vorliegt).
Lehramt Grundschule
ECTS
Fächer
insgesamt 126
Grundbildung Deutsch oder Mathematik
mindestens
21
Fach 1
(Deutsch oder Mathematik)
mindestens
50
Fach 2
mindestens
50
Bildungswissenschaften
inklusive: Modulen zu Grundfragen der
63
Inklusion (mind. 6 ECTS)
Schulpraxis
30
BA/MA-Arbeit
21
Summe
2.
240
Lehramt Sonderpädagogik
2.1 Studium Grundbildung Mathematik oder Deutsch für alle Studierenden der
Sonderpädagogik (in Anlehnung an Lehramt Grundschule)
2.2 Erhöhung des fachwissenschaftlichen Anteils des einen zu studierenden
wissenschaftlichen Faches (in Anlehnung an Lehramt Sekundarstufe I)
2.3 Stärkung sonderpädagogischer Fachlichkeit
2.4 Beibehaltung des Studiums sonderpädagogischer Handlungsfelder (z. B.
sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote)
2.5 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines Faches (90 ECTS Sekundarstufe I oder 50 ECTS Grundschule oder abweichende ECTS in weiteren Fächern, sofern eine Studien- und Prüfungsordnung vorliegt) oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung (60 ECTS) als Erweiterungsfach.
Lehramt Sonderpädagogik
ECTS
Fächer
insgesamt 86
Deutsch oder Mathematik
mindestens
21
Fach
mindestens
60
Sonderpädagogische
Fachrichtungen (FR)
1. FR
2. FR
insgesamt 66
mindestens
mindestens
38
20
Sonderpädagogische
Handlungsfelder
30
Sonderpädagogische
Grundlagen einschließlich MedizinModulen
17
Bildungswissenschaften
inklusive: Modulen zu Grundfragen der
Inklusion (mind. 6 ECTS)
46
Schulpraxis
34
BA/MA-Arbeit
21
Summe
3.
300
Lehramt Sekundarstufe I
3.1 Studium von zwei Fächern
3.2 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines weiteren Fachs als Erweiterungsfach (90 ECTS oder abweichende ECTS in weiteren Fächern, sofern
eine Studien- und Prüfungsordnung vorliegt).
Lehramt Sekundarstufe I
ECTS
2 Fächer
insgesamt 186
Fachwissenschaft
insgesamt
je Fach mindestens
138
65
Fachdidaktik
insgesamt
je Fach mindestens
48
21
Bildungswissenschaften
inklusive: Modulen zu Grundfragen der
63
Inklusion (mind. 6 ECTS)
Schulpraxis
30
BA/MA-Arbeit
21
Summe
4.
300
Lehramt Gymnasium
4.1 Beibehaltung des Studienanteils der Fachwissenschaften
4.2 Erhöhung des Studienanteils der Fachdidaktiken
4.3 Erhöhung des Anteils der Bildungswissenschaften und gleichzeitige Neukonzeption der Bildungswissenschaften
4.4 Das Orientierungspraktikum ist Teil der Bildungswissenschaften.
4.5 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines weiteren Fachs als Erweiterungsfach (120 oder 90 ECTS).
4.6 ECTS aus dem Bereich der Fachwissenschaften können für MA-Arbeiten
und ggf. auch BA-Arbeiten vorgesehen werden.
Lehramt Gymnasium
ECTS
2 Fächer
Fachwissenschaft
Fachdidaktik
insgesamt 218
insgesamt
je Fach mindestens
188
90
je Fach
15
Bildungswissenschaften
inklusive: Modulen zu Grundfragen der
Inklusion (mind. 6 ECTS)
45
Schulpraxis (Schulpraxissemester)
16
BA/MA-Arbeit
21
Summe
300
Universität Heidelberg, Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg
Heidelberg, den 16.05.2014
Prof. Dr. Beatrix Busse
Tel. +49 6221 54-2498
Fax +49 6221 54-2147
[email protected]
Anlage 2:
Universitätsinterner Zeitplan für die Einrichtung von neuen bzw. angepassten
1
Bachelor-Prüfungsordnungen zum Wintersemester 2015/2016
Auf der Grundlage der Verfahrensregelungen bei der Genehmigung von
Prüfungsordnungen und angesichts des abgestimmten Gremienkalenders ist für eine
Einführung modifizierter bzw. neuer Bachelor-Prüfungsordnungen zum Wintersemester
2015/2016 grundsätzlich von nachstehendem internen Zeitplan auszugehen.
Für diejenigen Fächer, in denen eine neue 50/50-Bachelor-Prüfungsordnung erst noch
erarbeitet und durch Universitätsrat und Ministerien genehmigt werden muss, sollte
spätestens im Mai 2015 die Zustimmung durch den Senat erfolgen.
In denjenigen Fächern, in denen Prüfungsordnungen für 50/50 Bachelor bestehen, die
nur hinsichtlich der Lehramts-Option gemäß den Vorgaben modifiziert werden müssen,
ist nach Auskunft von Frau Reiher kein ministerielles Genehmigungsverfahren
erforderlich, so dass es ausreichend ist, wenn die Gremienbeschlüsse für die
Anpassung von bestehenden 50/50 Bachelor-Prüfungsordnungen spätestens in der
Senatssitzung am 21. Juli 2015 erfolgen.
1
Die Einführung der Studiengänge mit dem Abschlussziel Master of Education ist für
das Wintersemester 2018/2019 vorgesehen, so dass die damit verbundenen Studienund Prüfungsordnungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erarbeiten sind. Allerdings
haben die für die Masterphase vorzusehenden Studienelemente Rückwirkungen auf die
Bachelorphase, und wir bitten deshalb darum, die neue Studienstruktur vom Master of
Education her zu denken und somit beide Phasen in den Blick zu nehmen.
Seite 1 von 2
Universität Heidelberg
Rektorat
Grabengasse 1
69117 Heidelberg
www.uni-heidelberg.de
Vorgeschlagener Zeitplan:
bis
Oktober 2014
Erarbeitung neuer bzw. modifizierter Studien- und Prüfungsordnungen in den
Fakultäten (Ansprechpartnerin: Frau I. Reiher, Tel. 54-2427)
August –
Dezember 2014
Begutachtung der Entwürfe der neuen Studien- und Prüfungsordnungen
durch ein externes Gutachten (vgl. Checkliste zum Einrichtungsprozess von
Studiengängen an der Universität Heidelberg - Ansprechpartnerin: Frau J.
Stievermann, Tel.54-2745)
Grundsätzlich sollen hier operable Lösungen gefunden werden.
Oktober –
Dezember 2014
Beschluss neuer bzw. modifizierter Studien- und Prüfungsordnungen in den
Fakultäten und Überweisung an den Senatsausschuss Lehre (SAL)
Januar/Februar 2015
Beratung und Beschluss der neuen bzw. modifizierten Studien- und Prüfungsordnungen im Senatsausschuss Lehre
März - Mai 2015
Beschluss der neuen bzw. modifizierten Studien- und Prüfungsordnungen im
Senat
21. Juli 2015
Spätester Zeitpunkt für den Beschluss von neuen bzw. modifizierten Studienund Prüfungsordnungen im Senat
April –
September 2015
Wenn die BA -Studiengänge zunächst als neu einzurichtende Studiengänge
zu genehmigen sind: Zustimmung des Universitätsrats zu den neuen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Genehmigung der neuen Studien- und
Prüfungsordnungen durch die Ministerien (MWK und KM)
1. Oktober 2015
Inkrafttreten der neuen bzw. angepassten Studien- und Prüfungsordnungen
für die Bachelor-Phase
Seite 2 von 2
Anlage 3:
Entwurf:
Absolventenprofil Master of Education am Standort Heidelberg
Stand 16.05.14
1.
Präambel
Leitgedanke der Heidelberg School of Education (HSE) und ihres Konzepts
heiEDUCATION ist die Bildung von Fachleuten für das Lehren und Lernen („Experts
in Education“) im Sinne des Leitbilds für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten der
Kultusministerkonferenz (KMK). Grundlage des Absolventenprofils in fachlicher und
bildungswissenschaftlicher Hinsicht sind die ländergemeinsamen Vorgaben und
Standards der KMK.
Die innovative Qualität von heiEDUCATION resultiert im gesamten Ansatz und
in den einzelnen Komponenten aus der Leitvorstellung einer exzellenten, am
Wissenschaftsstandort Heidelberg verankerten und in der Metropolregion integrierten
sowie alle relevanten Akteure (Universität, Pädagogische Hochschule, Staatliche
Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, Partnerschulen und außeruniversitäre
Wissenschaftseinrichtungen) verbindenden Bildung von angehenden Lehrerinnen
und Lehrern.
heiEDUCATION ist unter dem Dach der HSE als Mittelpunkteinrichtung
konzentriert und konsequent den folgenden übergeordneten Zielen und
Qualitätskriterien verpflichtet:
•
•
•
•
•
•
Fachliche Fundierung: In der wechselseitigen Synergie der in sich
eigenständigen, theoretisch fundierten und forschungsbasierten Perspektiven
fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Wissens und Könnens wird
„fachliche Kompetenz in der Lehrerbildung“ generiert, die einen profunden
Professionsbezug ermöglicht.
Bildungswissenschaftliche Fundierung: Die bildungswissenschaftlichen
Komponenten der Lehrerbildung umfassen erziehungswissenschaftliche und
entwicklungspsychologische Kompetenzen sowie Grundfragen der Bildung.
Sie eröffnen eine theoretisch begründete und empirisch fundierte
wissenschaftliche
Auseinandersetzung
mit
Sozialisationsund
Bildungsprozessen über die menschliche Lebensspanne mit einem
besonderen Fokus auf die Altersphase Kindheit und Jugend. Sie sind
verknüpft mit Praxisphasen im Handlungsfeld Schule und verfolgen das Ziel,
das Fundament für differentielle Wahrnehmung, professionelle Reflexivität und
adaptive Expertise zu legen.
Entwicklung von professionsbezogenem Denken und Handeln: Der
Professionsbezug in der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern fokussiert die
Vermittlung von Fähigkeiten zu vernetztem Denken, zu praxisorientierter
Problemanalyse und Problemlösung, zu Teamarbeit und zur Einbindung
externer Expertise. Er schließt die Kompetenz zum didaktisch reflektierten
Einsatz von zeitgemäßen Medien und E-Learning-Konzepten ein.
Entwicklung von personalen und sozialen Kompetenzen unter besonderer
Berücksichtigung der Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie der
Selbstreflexivität.
Entwicklung inter- und transdisziplinärer Dialogkompetenzen.
Internationalisierung der Ausbildung und Sensibilisierung für internationale
Bildungsprozesse.
•
•
Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Wahrnehmung gesellschaftlicher
und persönlicher Verantwortung auf der Grundlage der erworbenen
Kompetenzen.
Qualitätssicherung durch Systemakkreditierung und kontinuierliche Evaluation.
Mit Blick auf die angestrebte Professionsorientierung der Bildung von Lehrerinnen
und Lehrern ist die gegenseitige Ergänzung fachlicher, bildungswissenschaftlicher
und
persönlichkeitsbezogener
Kompetenzen
einerseits
sowie
deren
forschungsbasierter Vermittlung andererseits Kerngedanke des Heidelberger
Konzeptes heiEDUCATION.
2.
Profilbeschreibung für Absolventinnen und Absolventen der HSE
(Master of Education Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium)
Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs zeichnen sich dadurch
aus, dass sie
•
•
•
•
•
•
•
in fachwissenschaftlicher Hinsicht sich umfassendes Wissen angeeignet
haben, mit an exemplarischen Vertiefungen eingeübten Methoden und
Denkweisen auf dem aktuellen Erkenntnisstand vertraut und überdies in der
Lage sind, sich selbstständig, problembewusst und kritikfähig neues
fachwissenschaftliches Wissen und Können anzueignen.
in fachdidaktischer Hinsicht die genannten fachwissenschaftlichen Fähigkeiten
und Fertigkeiten mit Konzepten forschungsbasierter Fachdidaktik verzahnen
können und so die Voraussetzungen für ein schularten- und stufenspezifisch
erfolgreiches Reflektieren und Handeln erfüllen.
in bildungswissenschaftlicher Hinsicht über differenzierte Grundlagen und
vertiefte profilbezogene Kenntnisse (z.B. in den Bereichen Diagnostik,
Differenzierung, Beratung, Evaluation und Schulentwicklung) verfügen.
in diversitäts- und inklusionsbezogener Hinsicht ein Basiswissen aufweisen,
das sie in ihrer beruflichen Praxis zum adäquaten Umgang mit Heterogenität
und Zieldifferenzierung in Bildungsprozessen (z.B. im Bereich Deutsch als
Zweitsprache) befähigt.
in berufsvorbereitender Hinsicht ihre professionsbezogenen Kompetenzen in
Praxisphasen weiter entwickeln und erproben konnten.
in persönlichkeitsbezogener Hinsicht ihre sozial-kommunikativen und selbstreflexiven Handlungskompetenzen erweitert und vertieft haben und im
Bewusstsein ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Verantwortung – auch
hinsichtlich der Bedeutung der Wissenschaften und der Schulbildung für die
Gesellschaft – denken und handeln. in inter- und transdisziplinärer Hinsicht die erworbenen Kenntnisse produktiv
vernetzen und anwenden können.
Kommission
für
Gymnasium
KM / MWK
Titel
Vorname Name
Ina Gonnermann
Martina Oesterle
Günter Hörz
Dr. Andrea Rendel
Prof. Dr.
Prof. Dr.
Prof. Dr.
Beatrix
Anneliese
Matthias
Petra
Klaus
Michael
Busse
Wellensiek
Hermann
von Olschowski
Teichmann
Burgenmeister
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Karin
Ulrich
Werner
Ulrich
Klaus
Marion
Wolfgang
Thomas
Sandra
Irene
Roland
Amos
Stadtmüller
Knapp
Druwe
Jerger
Barthold-Weilandt
Schöberle
Dreher
Vöhringer
Kolodey
Purkl
Eberhard Karls Universität Tübingen
Prof. Dr.
Sekundarstufe I
Ina Gonnermann
Thomas Schwarz
Simone Dingfelder
Prof. Dr.
Prof. Dr.
Prof. Dr.
Prof. Dr.
Prof. Dr.
Dr.
Grundschule
Sonderpädagogik
Annely Zeeb
Dr. Barbara Unteutsch
Dieter v. Alberti
Dr.
Prof. Dr.
Edgar Denk
Gerd Friedrich
Prof. Dr.
Prof´n Dr.
Prof´. Dr.
Prof. Dr.
Dienststelle
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Staatliche Hochschule für Musik u. Darstellende Kunst Stuttgart
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (Gymn.) Karlsruhe
Theodor-Heuss-Gymnasium Esslingen
Universität Ulm
Pädagogische Hochschule Weingarten
Pädagogische Hochschule Freiburg
Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (GWHS) Rottweil
Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (RS) Karlsruhe
Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (Gymn.) Stuttgart
Realschule Bildungszentrum Seefälle Bonlanden
Glemstalschule Schwieberdingen-Hemmingen (GMS)
Lembergschule Nagold (GWRS)
Goethe-Gymnasium Gaggenau
Christine Böckelmann
Fix
Martin
Christoph Straub
Oelhaf
Judith
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Wolfgang Mack Vertr. für:
HielscherMartina
Fastabend
Werner Vertr. für:
Birgit
Sarimski
Klaus
Thomas Stöppler
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (GWHS) Albstadt
Burgbergschule Überlingen/ Bodensee (GS)
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Fachkommissionen Gymnasium (Stand 17.04.2014)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
1
Chinesisch
Vogel*
Prof. Dr.
2
Chinesisch
Mittler
Prof. Dr.
3
Chinesisch
Schick
4
Erziehungsw.
Fromm*
5
Erziehungsw.
6
Hans-Ulrich
Universität Tübingen
Lehrstuhl f. Geschichte / Gesellschaft [email protected]
Chinas
Barbara
Universität Heidelberg
Fachbereich Sinologie
[email protected]
Vera
Seminar Tübingen (Gym)
Lehrbeauftragte Chinesisch
[email protected]
Prof. Dr.
Martin
Univ. Stuttgart
Abt. Pädagogik
[email protected]
Nückles
Prof. Dr
Matthias
Univ. Freiburg
Institut für Erziehungswissenschaft
[email protected]
Erziehungsw.
Dürr
Prof.
Rolf
Seminar Tübingen (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
7
Griechisch
Männlein-Robert*
Prof. Dr.
Irmgard
Universität Tübingen
Philologisches Seminar
[email protected]
8
Griechisch
Grethlein
Prof. Dr.
Jonas
Univ. Heidelberg
Seminar für Klassische Philologie
[email protected]
9
Griechisch
Neumann
Dr.
Uwe
Seminar Stuttgart (Gym)
Lehrbeauftragter
[email protected]
10
Hebräisch
Neef*
Prof. Dr.
Heinz-Dieter
Universität Tübingen
A. Testament / Sprachen- Hebräisch
[email protected]
11
Hebräisch
Kilwing
AOR
Norbert
Univ. Freiburg
Institut für Biblische und Historische
[email protected]
12
Hebräisch
Gnandt
Prof.
Georg
Seminar Freiburg (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
13
Italienisch
Weiand
Prof. Dr.
Christof
Universität Heidelberg
Romanisches Seminar
[email protected]
14
Italienisch
Stein*
Prof. Dr.
Achim
Universität Stuttgart
Institut f. Linguistik und Romanistik
[email protected]
15
Italienisch
Ruess
Monika
Seminar Stuttgart (Gym)
Lehrbeauftragte
[email protected]
16
Jüd. Religionsl. Krochmalnik*
Daniel
Hochschule für Jüd. Studien HD
Lehrstuhl für Jüdische Religionslehre [email protected]
17
Jüd. Religionsl. Stein-Krochmalnik
Dorothea
Seminar Heidelberg (Gym)
Lehrbeauftragte
*Koordinator
Prof. Dr.
E-Mail dienstlich
[email protected]
Fortsetzung Fachkommissionen Gymnasium (* Koordinator)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
19
Latein
Schwindt*
Prof. Dr.
Jürgen Paul
Univ. Heidelberg
Seminar für Klassische Philologie
[email protected]
20
Latein
Leonhardt
Prof. Dr.
Jürgen
Universität Tübingen
Philologisches Seminar
[email protected]
21
Latein
Scholz
Ingvelde
Seminar Stuttgart (Gym)
Fachleiterin f. Latein
[email protected]
22
NwT
van Slageren
Prof. Dr.
Joris
Univ. Stuttgart
Physikalische Chemie
[email protected]
23
NwT
Quast*
Prof. Dr.
Günter
KIT Karlsruhe
Institut für experimentelle Kernphysik [email protected]
24
NwT
Schmälzle
Prof. Dr.
Peter
Seminar Karlsruhe (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
25
Psychologie
Spinath*
Prof. Dr.
Birgit
Univ. Heidelberg
Psychologisches Institut
[email protected]
26
Psychologie
Renkl
Prof. Dr.
Alexander
Univ. Freiburg
Päd. Entwicklungspsychologie
[email protected]
27
Psychologie
Weber
Anke
Seminar Esslingen (Gym)
Lehrbeauftragte
[email protected]
28
Russisch
Cheauré*
Prof. Dr.
Elisabeth
Univ. Freiburg
Slavisches Seminar
[email protected]
29
Russisch
Berger
Prof. Dr.
Tilman
Universität Tübingen
Slavisches Seminar
[email protected]
30
Russisch
Brokoph
Antje
Seminar Stuttgart (Gym)
Lehrbeauftragte
[email protected]
31
Spanisch
Müller-Lancé*
Prof. Dr.
Johannes
Universität Mannheim
Romanisches Seminar
[email protected]
32
Spanisch
Kaiser
Prof. Dr.
Georg
Univ. Konstanz
FB Sprachwissenschaft
[email protected]
33
Spanisch
Leicht
Lucie
Seminar Karlsruhe (Gym)
Fachleiterin
[email protected]
34
andere lebende Eschbach-Szabo
Fremdsprachen
Prof. Dr.
Viktoria
Univ. Tübingen
Japanologie
[email protected]
35
andere lebende Grage
Fremdsprachen
Prof. Dr.
Joachim
Skandinavistik
[email protected]
Univ. Freiburg
Fachkommissionen Sek I / Gymnasium (Stand: 17.04.2014)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
1
Bildende Kunst
Opiolka*
Prof. Dr.
Andreas
Bildende Kunst
Klant
Prof. Dr.
Michael
Professor für Allgemeine künstlerische Ausbildung
Professor
[email protected]
2
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
PH Freiburg
3
Bildende Kunst
Söller
H.
Seminar Esslingen (Gym)
Fachleiter BK/IG
[email protected]
4
Bildende Kunst
Noltze
Katja
SSDL (GWHS) Pforzheim
Lehrbeauftragte
5
Biologie
Kummer
Prof. Dr.
Ursula
Univ. Heidelberg
6
Biologie
Schaal*
Prof. Dr.
Steffen
PH Ludwigsburg
Centre for Organismal Studies
Heidelberg
Professor
[email protected]
[email protected]
[email protected]
7
Biologie
Drös
Dr.
Seminar Heidelberg (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
8
Biologie
Ehrenfeld
Uwe
SSDL (RS) Ludwigsburg
Bereichsleiter
[email protected]
9
Chemie
Dreuw
Prof. Dr.
Andreas
Univ. Heidelberg
Uni
[email protected]
10
Chemie
Habekost*
Prof. Dr.
Achim
PH Ludwigsburg
Professor
[email protected]
11
Chemie
Wiese
Karsten
Seminar Heilbronn (Gym)
Lehrbeauftragter für Chemie
[email protected]
12
Chemie
Krieg
Andreas
Seminar Ludwigsburg (RS)
Fachleiter Chemie
[email protected]
13
Deutsch
Braungart
Prof. Dr.
Georg
Univ. Tübingen
Deutsches Seminar
[email protected]
14
Deutsch
Jost*
Prof. Dr.
Roland
PH Ludwigsburg
Professor
[email protected]
15
Deutsch
Bentrop
Sabine
Seminar Karlsruhe (Gym)
Bereichsleiterin
[email protected]
16
Deutsch
Beuchert
Patrick
SSDL (RS) Freiburg
Bereichsleiter
17
Englisch
Hochbruck
Wolfang
Univ. Freiburg
Englisches Seminar: Literaturwissenschaft
[email protected]
[email protected]
* Koordinator
Prof. Dr.
[email protected]
Fortsetzung Fachkommissionen Sek I und Gymnasium (* Koordinator)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
18
Englisch
Trips
Prof. Dr.
Carola
Univ. Mannheim
Anglist. Linguistik/ Diachronie
[email protected]
19
Englisch
Schocker*
Prof. Dr.
Marita
PH Freiburg
Professorin
[email protected]
20
Englisch
Miller
Martin
Seminar Freiburg (Gym)
Fachleiter
[email protected]
21
Englisch
Richter
Prof.
Nicole
SSDL (RS) Ludwigsburg
Bereichsleiterin
[email protected]
22
Ev. Theologie
Nüssel
Prof. Dr.
Friederike
Univ. Heidelberg
Ökumenisches Institut
[email protected]
23
Ev. Theologie
Schlenke*
Prof. Dr.
Dorothee
PH Freiburg
Professorin
[email protected]
24
Ev. Theologie
Kliemann
Dr.
Peter
Seminar Tübingen (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
25
Ev. Theologie
Crocoll
Katja
SSDL (RS) Karlsruhe
Lehrbeauftragte
[email protected]
26
Ev. Theologie
Kuhn
Manfred
Kirchenvertreter
Ev. Oberkirchenrat Karlsruhe
[email protected]
27
Französisch
Krüger
Prof. Dr.
Reinhard
Univ. Stuttgart
[email protected]
28
Französisch
Mertens*
Prof. Dr.
Jürgen
PH Ludwigsburg
Institut für Literaturwissenschaft
Professorin
29
Französisch
Demharter
Prof. Dr.
Hermann
Seminar Heidelberg (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
30
Französisch
Sélam
Delphine
SSDL (RS) Freiburg
Fachleiterin
[email protected]
31
Geographie
inkl. Gym: Geologie
Geographie
inkl. Gym: Geologie
Geographie
inkl. Gym: Geologie
Geographie
inkl. Gym: Geologie
Gebhardt
Prof. Dr.
Hans
Univ. Heidelberg
Lehrstuhl f. Anthropogeogr.
[email protected]
Kirchner*
Prof. Dr.
Peter
PH Ludwigsburg
Professor
[email protected]
Hoffmann
Dr.
Thomas
Seminar Karlsruhe (Gym)
Fachleiter f. Geographie
[email protected]
Tobias
SSDL (RS) Reutlingen
Fachleiter Geographie
Geschichte
Signori
Gabriela
Univ. Konstanz
FB Geschichte und Soziologie
32
33
34
35
Litz
Prof. Dr.
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fortsetzung Fachkommissionen Sek I und Gymnasium (* Koordinator)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
36
Geschichte
Alavi*
Prof. Dr.
Bettina
PH Heidelberg
Professorin
[email protected]
37
Geschichte
Denne
Dr.
Ulrike
Seminar Rottweil (Gym)
Bereichsleiterin
[email protected]
38
Geschichte
Linster
Ute
SSDL (RS) Reutlingen
Fachleiterin Geschichte
[email protected]
39
Informatik
Becker*
Prof. Dr.
Bernd
Univ. Freiburg
[email protected]
40
Informatik
Spannagel
Prof. Dr.
Christian
PH Heidelberg
Lehrstuhl für Rechnerarchitektur
Professor
41
Informatik
Heußer
Theo
Seminar Heidelberg (Gym)
Lehrbeauftragter
[email protected]
42
Informatik
Bieser
Herbert
SSDL (RS) Reutlingen
Fachleiter
[email protected]
43
Isl. Theologie
Demiri*
Prof. Dr.
Lejla
Univ. Tübingen
Lehrstuhl für Isl. Glaubenslehre [email protected]
44
Isl. Theologie
Hakki Yavuzcan
Dr.
Ismail
wiss. MA, Studiendirektor
[email protected]
45
Isl. Theologie
Ourghi
Dr.
Abdelhakim
Religionsgemeinschaft d.
Islam. Religionsunterrichts Sunnitischer Prägung
PH Freiburg
akad. MA
[email protected]
46
Kath. Theologie
Bier*
Prof. Dr.
Georg
Univ. Freiburg
[email protected]
47
Kath. Theologie
Riedl
Prof. Dr.
Hermann
PH Freiburg
Institut für Praktische Theologie
Professor
48
Kath. Theologie
Gnandt
Prof.
Georg
Seminar Freiburg (Gym)
Bereichsleiter
[email protected]
49
Kath. Theologie
Mehrtens-Sucher
Beate
SSDL (GWHS) Offenburg
Bereichsleiterin
50
Kath. Theologie
Orth
Susanne
Kirchenvertreterin
Studiendirektorin i.K.
[email protected]
[email protected]
51
Mathematik
Wewers*
Prof. Dr.
Stefan
Univ. Ulm
Institut für Reine Mathematik
[email protected]
52
Mathematik
Leuders
Prof. Dr.
Timo
PH Freiburg
Prorektor
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fortsetzung Fachkommissionen Sek I und Gymnasium (* Koordinator)
Fach
Name
53
Mathematik
54
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
Goy
Axel
Seminar Weingarten (Gym)
Fachleiter
[email protected]
Mathematik
Müller-Heinze
Michaela
SSDL (GWHS) Pforzheim
Bereichsleiterin
[email protected]
55
Musik
Hermann*
Matthias
Musikhochschule Stuttgart
Prorektor
[email protected]
56
Musik
Imort
Peter
PH Ludwigsburg
Professor
[email protected]
57
Musik
Sauter
Markus
Seminar Heilbronn (Gym)
Fachleiter f. Musik
[email protected]
58
Musik
Deufel-Keck
Marcus
SSDL (GWHS) Laupheim
Fachleiter
[email protected]
59
Philosophie / Ethik
N.N.
60
Philosophie / Ethik
Petermann
Dr.
61
Philosophie / Ethik
Schwitzer
Dr.
62
Philosophie / Ethik
Heintzeler
63
Physik
(Gym.: Astronomie)
Physik
(Gym.: Astronomie)
Physik
(Gym.: Astronomie)
Physik
(Gym.: Astronomie)
Marti*
67
Politik-/ Wirtschaftsw.
Stefani*
68
Politik-/ Wirtschaftsw.
N.N.
64
65
66
Titel
Prof. Dr.
Univ.
Prof. Dr.
HansBernhard
Boris
PH Heidelberg
AOL
[email protected]
Seminar Heidelberg (Gym)
Lehrbeauftragter
[email protected]
Ulrike
SSDL (RS) Ludwigsburg
Lehrbeauftragte
[email protected]
Othmar
Univ. Ulm
Institut f. Experimentelle Physik [email protected]
Kasper
Prof. Dr.
Lutz
PH Schwäbisch Gmünd
Professor
Lübeck
Dr.
H.
Seminar Esslingen (Gym)
Lehrbeauftragter
Herbert
SSDL (RS) Schwäbisch
Gmünd
Fachleiter
[email protected]
Ulrike
Univ. Konstanz
Department of Economics
[email protected]
Fallscheer
Prof. Dr.
Uni
[email protected]
[email protected]
Fortsetzung Fachkommissionen Sek I und Gymnasium (* Koordinator)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
69
Politik-/ Wirtschaftsw.
Schöne
Prof. Dr.
Helmar
PH Schwäbisch Gmünd
Professor
[email protected]
70
Politik-/ Wirtschaftsw
Wiepcke
Prof. Dr.
Claudia
PH Weingarten
71
Politik-/ Wirtschaftsw.
Müller
H. Erik
Seminar Tübingen (Gym)
Lehrbeauftragter
[email protected]
72
Politik-/ Wirtschaftsw.
Knödler
Bernd
SSDL (RS) Ludwigsburg
Fachleiter
[email protected]
73
Sport
Alt*
Prof. Dr.
Wilfried
Univ. Stuttgart
Institut für Sportwissenschaft
[email protected]
74
Sport
König
Dr.
Stefan
PH Weingarten
Professor
[email protected]
75
Sport
Roschmann
Seminar Rottweil (Gym)
Fachleiter
[email protected]
76
Sport
Dischinger
Bernhard
SSDL (RS) Freiburg
Fachleiter Sport
[email protected]
77
Bildungsw.:
Bohl
Erziehungswissenschaft
Bildungsw.:
Kotthoff*
Erziehungswissenschaft
Prof. Dr.
Thorsten
Univ. Tübingen
Institut für Erziehungswissenschaft
[email protected]
Prof. Dr.
Hans-Georg PH Freiburg
Professor
[email protected]
Prof.
Silke
Seminar Freiburg (Gym)
Bereichsleiterin
[email protected]
Thomas
SSDL (GWHS) Rottweil
Bereichsleiter
78
[email protected]
79
Bildungswissenschaften Donnermeyer
80
Bildungswissenschaften Rajh
81
Bildungsw.: Soziologie
Pohlmann
Prof. Dr.
Markus
Univ. Heidelberg
Max-Weber-Institut f.Soziologie
82
Bildungsw.: Soziologie
Bittlingmayer
Prof. Dr.
Uwe
PH Freiburg
Professor
83
Bildungsw.:
Pädagog. Psychologie
Münzer
Prof. Dr.
Stefan
Univ. Mannheim
Lehrstuhl für [email protected]
gie
84
Bildungsw.: Päd. Psy.
Reichle
Prof. Dr.
Barbara
PH Ludwigsburg
Professorin
[email protected]
85
Bildungsw.: Philosophie Hühn
Prof. Dr.
Lore
Univ. Freiburg
Philosophisches Seminar
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fachkommissionen Sek I (Stand: 17.04.2014)
Fach
Name
Titel
Vorname
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
1
Alltagskultur und
Gesundheit
Rusch*
Prof. Dr.
Waltraud
PH Karlsruhe
Professorin
[email protected]
2
Alltagskultur und
Gesundheit
Lührmann
Prof. Dr.
Petra
PH Schwäbisch Gmünd
Professorin
[email protected]
3
Alltagskultur und
Gesundheit
N.N.
Technik
Schlagenhauf*
Prof. Dr.
Wilfried
PH Freiburg
Professor
[email protected]
Technik
Windelband
Prof. Dr.
Lars
PH Schwäbisch Gmünd
Professor
[email protected]
Technik
Waibel
Dietmar
SSDL(RS) Schwäbisch
Gmünd
Fachleiter
[email protected]
4
5
6
(* Koordinator)
SSDL
Fachkommissionen Inklusion (Stand 15.4.2014)
Kommission für
Name
Vorname
1
Grundfragen d. Inklusion
N.N.
2
Grundfragen d. Inklusion
Terfloth
Prof. Dr.
Karin
3
Grundfragen d. Inklusion
Merz-Atalik*
Prof. Dr.
4
Grundfragen d. Inklusion
Lang-Wojtasik
5
Grundfragen d. Inklusion
Donnermeyer
6
Grundfragen d. Inklusion
7
Grundfragen d. Inklusion
Dienststelle
Dienstl. Funktion
E-Mail dienstlich
PH Heidelberg
Professorin SoPäd
[email protected]
Kerstin
PH Ludwigsburg
Professorin SoPäd
[email protected]
Prof. Dr.
Gregor
PH Weingarten
Professor EZW
[email protected]
Prof.
Silke
Seminar Freiburg (Gym)
Bereichsleiterin
[email protected]
Stenzel-Karg
Daniela
SSDL (RS) Reutlingen
Bereichsleiterin
[email protected]
Bahn
Petra
SSDL (GWHS) Sindelfingen
Bereichsleiterin
[email protected]
* Koordinator
Titel
Universität
heiEDUCATION
Anlage 5: MÖGLICHER MODELLSTUDIENPLAN als ORIENTIERUNGSRAHMEN, MASTER OF EDUCATION,
PROFIL LEHRAMT GYMNASIUM (LEHRAMTSTYP 4)1
1.) Schematische Umsetzung der Bepunktung in den „ministeriellen Grundsätzen“ (vgl. Anlage 1)
Ausbildungselemente
Fach 1 & 2:
ECTS
insges. 218, davon:
FW
mind. 90 CP je Fach (90-94 CP)
FD
15 CP je Fach
BiWi
45 CP
Schulpraxis
16 CP
BA- & MA-Arbeit
21 CP insgesamt
Summe
300 CP
Kürzel
BiWi:
CP:
FD:
FW:
1
Der Strukturvorschlag für den Lehramtstyp 3, Lehramt SEK I, ist in Vorbereitung. Bildungswissenschaften
Credit Points
Fachdidaktik
Fachwissenschaft
2.) Bachelorphase an der Universität Heidelberg2 (Strukturvorschlag, möglicher Orientierungsrahmen)
Fachsemester
Ausbildungselemente für die „Lehramts-Option“ des Fach-Bachelor
6
5
BA-Arbeit (12 CP)
FW (12 CP je Fach)
FW (6 CP je Fach)
FK BOP 2 (3 CP)
4
FW (12 CP je Fach)
3
FW (14 CP je Fach)
FK Basismodul Inklusion (6
CP)
FK BOP 1 (3 CP)
2
FW (14 CP je Fach)
1
FW (16 CP je Fach)
Fach 1
FW (74 CP)
Fach 2
FW (74 CP)
FK
(20 CP = BiWi-Punkte)5
oder
FK + FD (16 CP + 4 CP)
BA-Arbeit:
12 CP
Gesamtpunktzahl:
180 CP
FK Begleitung zu BOP 2 (2 CP
ohne FD / 1 CP mit FD)
FK Basismodul (4 CP ohne
FD / 2 CP mit FD)
Wahlpflicht: FD
Fach 2 (2 CP)4
FK Begleitung zu BOP 1 (2 CP
ohne FD / 1 CP mit FD)
Wahlpflicht: FD
Fach 1 (2 CP)3
ECTS
180 CP
24 CP
29 CP
(28 CP3)
30 CP
(32 CP2)
33 CP
(32 CP2)
32 CP
32 CP
Kürzel
BOP 1: Berufsorientierende Praxisphase 1 (in Schule oder bildungsbezogener Institution)
BOP 2: Berufsorientierende Praxisphase 2 (in Schule oder bildungsbezogener Institution)
FD:
Fachdidaktik
FK:
Fachübergreifender Kompetenzaufbau (= übergreifende Kompetenzen)
FW:
Fachwissenschaft
2
Die Bachelorphase wird von beiden Hochschulen eigenverantwortlich gestaltet. Die Umsetzung an der Universität Heidelberg zielt auf einen möglichst polyvalenten Fachba-­‐
chelor ab. Dieser soll die Basis für eine Zwei-­‐Fächer-­‐Kombination im Master of Education bilden können und in Form eines 50-­‐50-­‐Bachelors erfolgen; Major-­‐Minor-­‐Lösungen sind ausgeschlossen. 3
Die Punktzahl stellt die „Lehramts-­‐Option“ dar. 4
Nach Auskunft des MWK vom 30.04.2014 sind fachdidaktische Inhalte in der Bachelor-­‐Phase zwingend vorzusehen, wenn die „Lehramtsoption“ studiert wird. Im Rahmen des geplanten Fach-­‐Bachelors kann dies über einen Wahlpflichtbereich im Punkterahmen der FK geschehen (z.B. 16 CP aus den FK + jeweils 2 CP Fachdidaktik pro Fach). Bewer-­‐
ber/innen für den M.Ed., die den fachdidakt. Wahlpflichtbereich (2 CP Fachdidaktik je Fach) in der Bachelor-­‐Phase nicht absolviert haben, müssen diese Kompetenzen zusätz-­‐
lich in der Master-­‐Phase erwerben, wofür sie die entsprechenden Wahlpflichtmodule des BA belegen können. 5
Die fachübergreifenden Kompetenzen für die Lehramtsoption im polyvalenten BA stellen vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse (z.B. Inklusion als Teilhabe in allen Lebensbereichen) eine Weiterentwicklung der bisherigen übergreifenden Kompetenzen dar.. 2 3.) Masterphase: MASTER OF EDUCATION LEHRAMT GYMNASIUM (LEHRAMTSTYP 4) (Strukturvorschlag,
möglicher Orientierungsrahmen)
Modell Standort Heidelberg (gemeinsam getragen durch Universität und Pädagogische Hochschule Heidelberg)
Fachsemester
4
3
2
1
Ausbildungselemente
65 CP
MA (17 CP)6
FW (10 CP je
Fach)
SPS (16 CP)7
FW (6 CP je Fach)
29 CP
BiWi (6 CP)
BiWi (5 CP)
26 CP
FD (4 CP je Fach)
ECTS
120 CP
23 CP
33 CP
BiWi (8 CP)
BiWi (10 CP, incl. DaZ, Päd. Psych, Diagnostik)
FD (4 CP je Fach)
FD (5 CP je Fach)
32 CP
32 CP
Fach 1
FW (16 CP)
FD (13 CP8)
Fach 2
FW (16 CP)
FD (13 CP7)
BiWi: 29 CP9
SPS: 16 CP
MA-Arbeit: 17 CP (9 CP gem. §5 Abs. 1 RahmenVO-KM sowie je 4 CP aus FW)
Gesamtpunktzahl: 120 CP
Kürzel
FW:
BiWi:
FD:
SPS:
DaZ:
Fachwissenschaft
Bildungswissenschaften
Fachdidaktik
Schulpraktikum
Deutsch als Zweitsprache
6
Die vorgesehene Anzahl von 17 CP ist unabhängig davon, ob die Masterarbeit im Bereich der Fachwissenschaften oder der Fachdidaktik angefertigt wird. Laut KM-­‐Auskunft vom 30.04.2014 zu § 5 Abs. 16 der RahmenVO-­‐KM ist im Lehramtstyp 4 (allgemeinbildendes Gymnasium) eine Anfertigung der Master-­‐Arbeit in den Bildungswissenschaften ausgeschlossen. Die Verwendung von bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungspunkten für die Masterarbeit ist ebenfalls ausgeschlossen. Für mündliche Mas-­‐
terprüfungen können Leistungspunkte aus dem jeweiligen Fach vorgesehen werden. Die studienbegleitenden Modulprüfungen müssen mit Leistungspunkten des jeweiligen Studienbereichs hinterlegt werden. 7
Gemäß §5 Abs. 1 der RahmenVO-­‐KM findet das SPS im Lehramtstyp 4 (allgemein bildendes Gymnasium) in der Masterphase statt. 8
Insgesamt sind im M.Ed. Lehramt Gymnasium 15 CP Fachdidaktik je Fach nachzuweisen. Wenn während des Bachelor-­‐Studiums keine Fachdidaktik besucht wurde (2 CP pro Fach im Wahlpflichtbereich), sind die fehlenden Kompetenzen zusätzlich während der Master-­‐Phase zu erwerben. 9
Da während der Bachelor-­‐Phase ein fachdidaktischer Wahlpflichtbereich vorzusehen ist, reduziert sich die Zahl der bildungswissenschaftlichen Leistungspunkte in der Ba-­‐
chelor-­‐Phase auf 16 CP, so dass für die Master-­‐Phase 29 CP zur Verfügung stehen (insgesamt 45 CP). Wurde diese Option nicht gewählt, werden Bildungswissenschaften in der MA-­‐Phase im Umfang von 25 CP studiert und Fachdidaktik im Umfang von 30 CP [= 0 CP FD im Bachelor + 2x15 CP FD im Master = 30 CP]. 3