Die SVP des Kantons Freiburg rekurriert an das Bundesgericht

PRESSEMITTEILUNG
Die SVP des Kantons Freiburg rekurriert an das Bundesgericht
Die SVP des Kantons Freiburg hat heute beim Bundesgericht einen Rekurs eingereicht mit dem
Ziel, den Entscheid des Freiburger Grossen Rates vom 18. März 2016, die Initiative «Gegen die
Eröffnung eines Zentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg: Nein zu einer
staatlichen Imam-Ausbildung» für ungültig zu erklären, zu bestreiten.
Wie die SVP des Kantons Freiburg dem Bundesgericht ausführt, ist sie der Meinung, dass die
Ungültig-Erklärung aus rein politischen und ideologischen Motiven erfolgte und aus diesem
Grund eine krasse Verletzung unserer demokratischen Rechtsordnung, des Rechtsstaates und
der politischen Rechte darstelle.
Insbesondere wirft die SVP-FR dem Grossen Rat vor, die Möglichkeit nicht genügend
analysiert zu haben, im Rahmen seines Ermessensspielraums im Hinblick auf eine eventuelle
Inkraftsetzung eine konforme Auslegung der Initiative vorzunehmen, war doch die Initiative in
allgemein gehaltenen Worten abgefasst. Indem der Grosse Rat diese Möglichkeit nicht in
Betracht zog, habe er den Grundsatz «in dubio pro populo» verletzt.
Die SVP blickt der Prüfung der Begründung und Rechtmässigkeit der Ungültigerklärung der
genannten Initiative gelassen entgegen. Wie auch immer der Entscheid ausfallen mag, ist
dieser Rekurs auch eine Respektbezeugung gegenüber den 8734 Personen, welche die
Initiative unterschrieben haben.
SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI
DES KANTOS FREIBURG
Roland Mesot, Kantonalpräsident 079 411 60 65
17. Mai 2016 / E-Mail: info@udc-fr