PRESSEMITTEILUNG Die SVP des Kantons Freiburg rekurriert an das Bundesgericht Die SVP des Kantons Freiburg hat heute beim Bundesgericht einen Rekurs eingereicht mit dem Ziel, den Entscheid des Freiburger Grossen Rates vom 18. März 2016, die Initiative «Gegen die Eröffnung eines Zentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg: Nein zu einer staatlichen Imam-Ausbildung» für ungültig zu erklären, zu bestreiten. Wie die SVP des Kantons Freiburg dem Bundesgericht ausführt, ist sie der Meinung, dass die Ungültig-Erklärung aus rein politischen und ideologischen Motiven erfolgte und aus diesem Grund eine krasse Verletzung unserer demokratischen Rechtsordnung, des Rechtsstaates und der politischen Rechte darstelle. Insbesondere wirft die SVP-FR dem Grossen Rat vor, die Möglichkeit nicht genügend analysiert zu haben, im Rahmen seines Ermessensspielraums im Hinblick auf eine eventuelle Inkraftsetzung eine konforme Auslegung der Initiative vorzunehmen, war doch die Initiative in allgemein gehaltenen Worten abgefasst. Indem der Grosse Rat diese Möglichkeit nicht in Betracht zog, habe er den Grundsatz «in dubio pro populo» verletzt. Die SVP blickt der Prüfung der Begründung und Rechtmässigkeit der Ungültigerklärung der genannten Initiative gelassen entgegen. Wie auch immer der Entscheid ausfallen mag, ist dieser Rekurs auch eine Respektbezeugung gegenüber den 8734 Personen, welche die Initiative unterschrieben haben. SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI DES KANTOS FREIBURG Roland Mesot, Kantonalpräsident 079 411 60 65 17. Mai 2016 / E-Mail: info@udc-fr
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