Medieninformation Landesdirektion Sachsen Ihr Ansprechpartner Dr. Holm Felber Durchwahl Telefon +49 371 532 1010 Telefax +49 371 532 271016 [email protected]* 18.11.2016 Dresdner Stadtrat kann keine Beschlüsse zum Vollzug des Versammlungsrechts fassen Versammlungsgeschehen in der Landeshauptstadt kann dennoch im Stadtparlament diskutiert werden Die Anträge von Fraktionen des Dresdner Stadtrates, einen zeitweiligen beratenden Ausschuss zu vermuteten Missständen in der Dresdner Versammlungsbehörde einzusetzen bzw. eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Versammlungsgeschehen in Dresden durchzuführen, können – folgt ihnen der Stadtrat in der vorliegenden Form – nicht zu rechtskonformen Beschlüssen führen. Mit dieser Einschätzung hat die Landesdirektion Sachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf eine Bitte des Dresdner Rechtsamtes um Stellungnahme zu den Stadtratsanträgen reagiert. Beim Vollzug des Versammlungsrechts handelt es sich um eine Weisungsaufgabe, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Oberbürgermeisters fällt. Mangels Zuständigkeit kann der Stadtrat keine Beschlüsse in dieser Sache fassen und demzufolge auch keine vorbereitenden Maßnahmen für solche Beschlüsse beantragen. Darüber hinaus sind sächsische Kommunen generell nicht legitimiert, Ausschüsse zur Untersuchung etwaiger Verwaltungsmissstände zu bilden. Nach der Bewertung der Landesdirektion hat der Stadtrat zum Vollzug des Versammlungsrechtes zwar keine Entscheidungs- durchaus aber eine Befassungskompetenz. Es handele sich bei den Antragsgegenständen um Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Somit stünde einer Stadtratsdebatte zum Versammlungsgeschehen in der Landeshauptstadt nichts im Wege. Seite 1 von 1 Hausanschrift: Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz www.lds.sachsen.de * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen.
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