Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 1 Jahrgang 09 • Forst (Lausitz), den 14. Mai 2016 • Nummer 05 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jahresabschluss des Jahres 2014 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße Seite 1 Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße Seite 1 Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße, Land Brandenburg, zum 31. Dezember 2015 Seite 2 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße vom 21.04.2016 Seite 10 SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN Eintragung von Grundstücken als Bodendenkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg Seite 12 Jahresabschluss des Jahres 2014 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße Gemäß § 33 (3) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird hiermit der Jahresabschluss des Jahres 2014 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises SpreeNeiße wurde in der Sitzung des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße am 07.10.2015 mit folgendem Wortlaut beschlossen (Beschlussnummer: 080-10/2015): 1. 2. 3. 4. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserleitung DN 110 einschließlich Absperrschieber in der Gemarkung Burg Seite 14 Beschlüsse des Kreistages Spree-Neiße Seite 14 NICHTAMTLICHER TEIL Öffentliche Stellenausschreibung Seite 15 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM FOKUS Seite 16 SPREE-NEUISSE-TOUR Seite 17 Der Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße informiert Seite 18 bildungsfenster Seite 20 Der Landrat gratuliert Seite 20 IMPRE SSUM Herausgeber: Landkreis Spree-Neiße – Der Landrat – Verantwortlich: Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Tel.: (03562) 986-100 06, Fax: (03562) 986-100 88 www.landkreis-spree-neisse.de, E-Mail: [email protected] Verlag: Wochenkurier Lokalverlag GmbH & Co. KG Geierswalder Str. 14, 02979 Elsterheide OT Bergen Tel.: (03571) 467101, E-Mail: [email protected] Druck. DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Geierswalder Str. 14, 02979 Elsterheide OT Bergen Auflage: 61.900 Exemplare Das Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße, Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis SpreeNeiße verteilt. Es erscheint bei Bedarf einmal im Monat als Beilage im periodischen Druckwerk „Spree-Neiße-Kurier“. Einzelne Exemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu bestellen. 5. 6. Der Kreistag beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2014 festzustellen. Der Kreistag beschließt, die Werkleitung zu entlasten. Der Kreistag beschließt, den aus dem BgA resultierenden Gewinn in Höhe von 34.008,01 EUR der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. Der Kreistag beschließt, den Verlust des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aus der Aufzinsung der Sanierungsrückstellung in Höhe von 1.133.131,68 EUR mit der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zu verrechnen. Der Kreistag beschließt, aus dem Zinsergebnis die Planzinsen in Höhe von 242.346,88 EUR der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“ zuzuführen. Der Kreistag beschließt, die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 54.976,04 EUR der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dem Jahresabschluss wurde am 11. Mai 2015 durch den Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm den Jahresabschluss ohne eigene Feststellungen zur Kenntnis und bestätigte dies mit Schreiben vom 14.07.2015. Der Jahresabschluss 2014 sowie der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Veröffentlichung, eine Woche beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer B. 2.13, zur Einsichtnahme aus. Forst (Lausitz), den 31.03.2016 Harald Altekrüger Landrat Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße Aufhebung der Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen Gemäß § 12 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in Verbindung mit den §§ 1 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) werden hiermit das Sperrgebiet und die in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.08.2015 angeordneten Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen aufgehoben. Das Sperrgebiet umfasste die Ortsteile Komptendorf, Roggosen, Koppatz, Sergen, Kahsel, Drieschnitz, Laubsdorf, Kathlow und Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree. Da alle Untersuchungen im Sperrgebiet einen negativen Befund hatten und sich keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben haben, gilt die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Land Spree-Neiße als erloschen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Forst (Lausitz), den 15.04.2016 Dr. Vogt Amtstierarzt Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 2 Seite 2 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße, Aktivseite Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 EUR 1. 2. 3. 4. 5. Barreserve a) Kassenbestand b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank EUR 31.12.2014 Tsd. EUR EUR 28.346.389,95 55.630.070,02 Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen b) Wechsel Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) andere Forderungen 83.976.459,97 23.462 31.342 54.804 0,00 0 0 0 88.278.086,47 793.523.864,09 51.830 19 51.849 744.425 0,00 0,00 88.262.043,90 16.042,57 Forderungen an Kunden darunter: durch Grundpfandrechte 378.819.686,38 EUR gesichert Kommunalkredite 27.981.703,07 EUR ( ( Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ab) von anderen Emittenten 0,00 darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR 0 ( 0) 0 ( 0) 0 0,00 b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 751.582.064,05 EUR bb) von anderen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 1.248.177.215,06 EUR c) eigene Schuldverschreibungen Nennbetrag 7. Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten an Finanzdienstleistungsinstituten 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Anteile an verbundenen Unternehmen darunter: an Kreditinstituten an Finanzdienstleistungsinstituten Treuhandvermögen darunter: Treuhandkredite 701.972 701.972 ) 1.289.770 ( 1.272.841 ) 1.991.742 0 0) 1.991.742 0 0 ( 2.013.508.698,17 0,00 0,00 5.200.513,48 5.160 0,00 EUR ( 0) 0,00 EUR ( 0) 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 0 ( 0) ( 0) 0 ( 0) 0,00 0,00 EUR Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch Immaterielle Anlagewerte a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten c) Geschäfts- oder Firmenwert d) geleistete Anzahlungen Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten Aktive latente Steuern Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Summe der Aktiva ( 1.261.926.634,12 0,00 EUR Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Handelsbestand 8. 751.582.064,05 2.013.508.698,17 0,00 6. 6a. 360.450 ) 24.487 ) 0,00 0 0,00 0 98.554,13 0,00 0,00 98.554,13 49.072.668,92 1.019.433,36 18.986,25 0,00 0,00 49 0 0 49 52.243 1.181 25 0 0 3.034.697.264,84 2.901.478 Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 3 14. Mai 2016 - Seite 3 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa der Sparkasse Spree-Neiße Land Brandenburg, zum 31. Dezember 2015 Passivseite EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist EUR 31.12.2014 Tsd. EUR EUR 0,00 38.875.546,38 2 38.001 38.003 38.875.546,38 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 1.144.975.420,37 1.034.838 206.657.500,23 239.946 1.274.784 1.351.632.920,60 b) andere Verbindlichkeiten ba) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 745.275.370,23 350.406.859,46 664.081 388.188 1.052.269 2.327.053 1.095.682.229,69 2.447.315.150,29 3. 3a. 4. 5. 6. 6a. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten darunter: Geldmarktpapiere eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR Handelsbestand Treuhandverbindlichkeiten darunter: Treuhandkredite 0,00 EUR Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Passive latente Steuern Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen b) Steuerrückstellungen c) andere Rückstellungen Sonderposten mit Rücklageanteil Nachrangige Verbindlichkeiten Genussrechtskapital darunter: vor Ablauf von 2 Jahren fällig Fonds für allgemeine Bankrisiken darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen 0 ) ( 0 ) 0 0 0 0 ) 1.563 209 0 0,00 0,00 0,00 ( 1.286.936,75 191.569,09 0,00 9.253.089,00 0,00 10.288.626,90 0,00 EUR 8.655 1.271 9.435 19.361 0 54.238 0 ( 0 ) 249.500 ( 507 ) 270.000.000,00 126.652,37 EUR 0,00 0,00 0 0 219.850.776,79 0,00 Eventualverbindlichkeiten a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen * c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Andere Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen c) Unwiderrufliche Kreditzusagen * Über eine weitere nicht quantifizierbare Eventualverpflichtung wird im Anhang berichtet. 223.477.278,63 208.041 0 208.041 3.510 211.551 3.034.697.264,84 2.901.478 219.850.776,79 3.626.501,84 Summe der Passiva 2. ( 19.541.715,90 0,00 34.009.067,80 0,00 d) Bilanzgewinn 1. 0 0 0,00 4.996.572,77 0 7.391 0,00 4.996.572,77 0 7.391 75.287.346,56 0 0 67.528 67.528 0,00 0,00 75.287.346,56 Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 4 Seite 4 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 1. 2. Zinserträge aus a) Kredit- und Geldmarktgeschäften darunter: aus der Abzinsung von Rückstellungen b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen EUR EUR 1.1.-31.12.2014 Tsd. EUR EUR 35.527.251,60 37.149 0,00 EUR ( 64.507.504,01 68.973 106.122 18.478 100.034.755,61 14.291.482,73 Zinsaufwendungen darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 16.759,01 EUR ( 85.743.272,88 3. Laufende Erträge aus a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren b) Beteiligungen c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 611.276,21 0,00 5. 6. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen Provisionserträge Provisionsaufwendungen Nettoertrag des Handelsbestandes darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 8. 9. Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 10. 380.754,41 EUR Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand aa) Löhne und Gehälter ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung darunter: für Altersversorgung 1.532.113,88 EUR 12. 13. 14. 0 13.231 1.199 12.032 1.121 ( 2.454.616,60 0,00 102.095.096,48 19.751 4.999.396,35 5.865 ( Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 401.510,66 EUR Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 42.803.687,29 2.444 ) 25.616 16.829 42.445 4.416.929,81 2.937.922,56 3.581 2.427 ( 4.214.120,16 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren Aufwendungen aus Verlustübernahme Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 69.359 69.359 97.875 26.668 0 0 0 14.894 0,00 0,00 EUR 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der Sicherheitsrücklage b) aus anderen Rücklagen Bilanzgewinn 0 0 0 14.794.562,13 Jahresüberschuss Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 29. 0,00 0,00 0,00 25. 26. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die Sicherheitsrücklage b) in andere Rücklagen 0 20.880.754,41 26.841.682,25 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 28. 0,00 0,00 0,00 24. 5 ) 0 4.214.120,16 15. 125 ) 2.531 0 103.637 19.837.241,69 24.836.638,04 17.967.049,25 b) andere Verwaltungsaufwendungen 11. 0,00 14.559.762,20 1.273.831,41 13.285.930,79 0,00 7. 53 ) 87.644 25 284 0 309 611.276,21 4. 0 ) ( 14.915.180,41 11.926.501,84 0,00 11.926.501,84 0 ) 263 15.157 11.510 0 11.510 0,00 11.926.501,84 0 0 0 11.510 8.300.000,00 3.626.501,84 8.000 0 8.000 3.510 120.618,28 0,00 0,00 8.300.000,00 0,00 Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 5 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 14. Mai 2016 - Seite 5 Der Anhang der Sparkasse Spree-Neiße zum Jahresabschluss 31. Dezember 2015 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. In der Bilanz wurde eine teilweise Verwendung des Jahresergebnisses (Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage) berücksichtigt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Bei den Forderungen an Kunden wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen dem akuten Ausfallrisiko Rechnung getragen. Auf den latent gefährdeten Forderungsbestand wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, basierend auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung wird entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994 sowie in Anlehnung an die BFA-Stellungnahme 1/90 des IDW ermittelt. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Wertpapiere Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt. Beteiligungen Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen Die Sparkasse hat die im Geschäftsjahr 2015 entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben des IDW- Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Die "Immateriellen Anlagewerte" ab insgesamt 410,00 EUR sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 150,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 410,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear Gewinn mindernd aufzulösen ist. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Auf Grund der Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 3 und 4 EGHGB allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands, liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss 2015 der Sparkasse etwa fünf Prozent über dem Betrag, der ansonsten auszuweisen gewesen wäre. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Niederstwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2005 von Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1,90 % sowie Rentensteigerungen von 1,90 % ermittelt. Abweichend zum Vorjahr wurde aufgrund des erwarteten weiteren Absinkens des maßgeblichen Rechnungszinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen ein auf das Jahresende 2015 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 3,88 % für eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 veröffentlichten Zinssatz von 3,89 % ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung) und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und verrechnet. Die Sparkasse Spree-Neiße ist aufgrund der Anwendung des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Altersvorsorge-TV-Kommunal) vom 01. März 2002 verpflichtet, für die anspruchsberechtigten Beschäftigten und Auszubildenden eine zur betrieblichen Altersversorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse (Brandenburg) abzuschließen. Die Sparkasse erfüllt diese Verpflichtung durch die Anmeldung der anspruchsberechtigten Mitarbeiter bei der Zusatzversorgungskasse (Brandenburg). Träger der Zusatzversorgungskasse (Brandenburg) ist der Kommunale Versorgungsverband Brandenburg – ZVK (KVBbg-ZVK) mit Sitz in Gransee. Die KVBbg-ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Kombinationsmodell. Bei diesem Modell werden die Ansprüche der Bestandsrentner und der Versicherten aus dem Gesamtversorgungssystem und ein bestimmter Anteil der neu entstehenden Anwartschaften aus dem Punktemodell durch Umlage finanziert. Die Finanzierung übriger, neu entstehender Anwartschaften aus dem Punktemodell erfolgt durch kapitalgedeckte Zusatzbeiträge. Der von der Sparkasse alleine zu tragende Umlagesatz beträgt 1,1 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag beträgt derzeit 4 % und wird jeweils hälftig von der Sparkasse und dem Arbeitnehmer getragen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Versicherten bis zum Rentenbeginn erworbenen so genannten Versorgungspunkte, die auf der Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts ermittelt werden. Neben einer lebenslangen Altersrente werden Rentenleistungen auch im Fall der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die Hinterbliebenen erbracht. Die Rentenleistungen werden jährlich um 1 % angehoben. Die Durchführung der Versorgungszusage über die KVBbg-ZVK begründet eine mittelbare Versorgungsverpflichtung, die die Sparkasse durch regelmäßige Zahlung der satzungsmäßig geforderten Umlagen und Zusatzbeiträge erfüllt. Aufgrund der benannten Kombinationsfinanzierung besteht bei der Zusatzversorgungskasse eine (Rechnerische) Unterdeckung, die jährlich vom verantwortlichen Aktuar der Zusatzversorgungskasse festgestellt wird. Hieraus ergibt sich als Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung der auf den einzelnen Arbeitgeber entfallende Anteil der (rechnerischen) Unterdeckung durch Multiplikation mit dem für den Arbeitgeber maßgeblichen Anteilsatz. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 6 Seite 6 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Für die Ermittlung des Anteilsatzes wird zunächst für jeden einzelnen bei der KVBbg-ZVK pflichtversicherten Arbeitnehmer der versicherungsmathematische Barwert seiner vom Bilanzstichtag bis zum Eintritt des Versicherungsfalls für die Umlagebemessung maßgeblichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelte berechnet. Als Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2005 G“ von K. Heubeck und ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % p.a. verwendet. Das rechnungsmäßige Pensionsalter wird mit dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Beginns der vorzeitigen Altersrente nach § 36 i. V. m. §§ 236 und 237a SGB VI in Ansatz gebracht. Eine Entgeltdynamik wird nicht berücksichtigt. Der für den einzelnen Arbeitgeber maßgebliche Anteilsatz ergibt sich als Verhältnis aus der Summe der für den Teilbestand der über den einzelnen Arbeitgeber pflichtversicherten Arbeitnehmer ermittelten Barwert zur Summe der für den Gesamtbestand der Pflichtversicherten der KVBbg-ZVK ermittelten Barwerte. Dabei wird zwar sowohl für den Teilbestand als auch für den Gesamtbestand von den Verhältnissen am Bilanzstichtag ausgegangen, jedoch von den persönlichen Daten, die in dem Gutachten vom 27.04.2015 über die versicherungstechnische Bilanz für die Pflichtversicherung zum 31. Dezember 2014 erfasst sind. Der Betrag der (rechnerischen) Unterdeckung zum Bilanzstichtag wurde aus dem Betrag der im o.g. Gutachten ermittelten Soll-Deckungsrückstellung und dem Betrag des Vermögens der ZVKBbg-ZVK zum 31. Dezember 2014 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf den 31. Dezember 2015 fortgeschrieben. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 ergibt sich der im Anhang auszuweisende Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung unter Berücksichtigung des Vermögens der KVBbg-ZVK wie folgt: Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Für den für die Abrechnungszeiträume 01.01. – 31.12.2015 und 01.01. – 31.12.2016 erwarteten Aufwendungsersatzes werden die im Jahr 2013 gebildeten Rückstellungen in Höhe von 707 TEUR fortgeführt. Aus der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hatte sich beim Ostdeutschen Sparkassenverband aufgrund von dauerhaften Wertminderungen ein Bewertungsaufwand ergeben. Die Verbandsgeschäftsführung hatte in 2013 beschlossen, bei den Mitgliedssparkassen für den Verlustausgleich des OSV eine Sonderumlage zu erheben. Für den im Jahr 2017 noch zu erwartenden Umlagebetrag besteht die im Jahr 2013 gebildete Rückstellung in Höhe von 914 TEUR. Auf die Ausführungen unter III. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Posten: Passiva unter dem Strich, Eventualverbindlichkeiten wird verwiesen. Für die unwiderrufliche Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe wurden Rückstellungen in Höhe von 2.171 TEUR (Barwert) gebildet. Auf die Ausführungen zu den künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 des Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkanntes Einlagensicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe unter Abschnitt „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“ (nach § 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Fonds für allgemeine Bankrisiken Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte eine Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB, der zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäftes dotiert wurde. Weiterhin besteht gemäß § 340 e Abs. 4 HGB ein Sonderposten, der dem „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340 g HGB zugeordnet ist. (Rechnerische) Unterdeckung der KVBbg-ZVK zum 31.12.2015 Maßgeblicher Anteilsatz für den Arbeitgeber Sparkasse Spree-Neiße Für mittelbare Pensionsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung auszuweisender Gesamtbetrag 402.000.000,00 EUR 0,71659 % Strukturierte Produkte Die Sparkasse hat zum Bilanzstichtag eine festverzinsliche Anleihe mit dem Nebenrecht einer bonitätsabhängigen Verzinsung im Bestand. Dieses Papier wurde zum Jahresabschluss ohne Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und bewertet. Die Bewertung erfolgte über veröffentlichte Börsenkurse. 2.880.692,00 EUR Die Summe der umlagefähigen Gehälter betrug im Jahr 2015 insgesamt 17.765.998,83 EUR. Für das Jahr 2016 sind voraussichtlich folgende Beiträge an die Zusatzversorgungskasse zu entrichten: - Umlage 1,1 v. H. - Zusatzbeitrag 4,0 v. H. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Bei einer Restlaufzeit zwischen 2 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 2,22 % und 3,54 % (Werte November 2015). Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Daneben hat die Sparkasse zum Bilanzstichtag im Bereich des Kundengeschäftes strukturierte Finanzinstrumente in Form von Forward-Darlehen, Darlehen mit Forward-Zinsvereinbarung, Darlehen mit Sonderkündigungsrechten der Kunden und Spareinlagen mit Sonderkündigungsrechten der Kunden im Bestand. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) Gemäß den Anforderungen des IDW RS BFA 3 hat die Sparkasse im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 analysiert, ob ein Verpflichtungsüberschuss aus der Bewertung sämtlicher bilanzieller Positionen des Zinsbuches besteht. Methodisch hat die Sparkasse hierbei das barwertige Verfahren gemäß der Umsetzungshilfe des OSV zu „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuches“ angewandt. Im Ergebnis war eine Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 nicht notwendig. Währungsumrechnung Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zu den am Jahresende 2015 geltenden Ankaufskursen der Landesbank umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlust Rechnung berücksichtigt. III. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite: Um nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ein besseres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden erstmals im Jahresabschluss 2015 das Verfahren zur Ermittlung von Rückstellungen für bestimmte Ratensparverträge mit künftig steigenden Prämien geändert. Durch die Änderung der Bewertungsmethode ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute In diesem Posten sind enthalten: Forderungen an die eigene Girozentrale 28.167.892,16 EUR ____________________________________________________________ Posten 4: Forderungen an Kunden Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Bestand am Bilanzstichtag Bestand am 31.12. des Vorjahres 258.962,50 EUR 258.962,50 EUR Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 7 14. Mai 2016 - Seite 7 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: börsennotiert 2.013.508.698,17 EUR sowie nicht börsennotiert 0,00 EUR Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen 18.986,25 EUR Bestand am 31.12. des Vorjahres Der gesamte Wertpapierbestand wurde zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. ____________________________________________________________ Posten 6a: Handelsbestand Der Bilanzposten gliedert sich auf in: - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0,00 EUR - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 EUR ____________________________________________________________ Posten 7: Beteiligungen Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet. ____________________________________________________________ Posten 12: Sachanlagen Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 27.613.394,04 EUR Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 4.464.403,03 EUR ____________________________________________________________ 25.534,75 EUR ____________________________________________________________ Posten 15: Aktive latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2015 Steuerlatenzen. Dabei hat die Sparkasse absehbare Steuerentlastungen in Höhe von 17.170.373,53 EUR ermittelt. Diese resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung sowie bei den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,87 % (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). ____________________________________________________________ Mehrere Posten betreffende Angaben: Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beträgt 64.370,51 EUR ____________________________________________________________ Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd. EUR) Anschaffungs-/Herstellungskosten Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Zuschreibungen Abschreibungen kumuliert lfd. Jahr Buchwerte 01.01.15 Zugänge Umbuchungen Abgänge lfd. Jahr 31.12.15 31.12.14 604 139 0 435 0 209 89 99 49 122.418 1.472 0 3.656 0 71.161 4.327 49.073 52.243 10.988 10.988 5.201 5.160 Veränderungen +/Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 Beteiligungen +41 Die Abschreibungen des laufenden Jahres sind kein rechnerischer Bestandteil des Anlagenspiegels. Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite: Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In diesem Posten sind enthalten: Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 0,00 EUR Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf: 38.875.546,38 EUR Posten 7: Rückstellungen In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden zum Bilanzstichtag Vermögensgegenstände mit deren beizulegenden Zeitwert in Höhe von 70.193,53 EUR einbezogen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen vollständig verrechnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag oder passivischer Überhang ergab sich hieraus nicht. ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von 1.255.244,62 EUR angefallen. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen § 10 Abs. 5 a KWG a. F.. Die Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 2,66 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 16.687.072,10 EUR zur Rückzahlung fällig. ____________________________________________________________ Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 110.738,29 EUR Bestand am 31.12. des Vorjahres 141.210,30 EUR Posten 11: Fonds für allgemeine Bankrisiken Von dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 126.652,37 EUR auf den Sonderposten gemäß § 340 e Abs. 4 HGB. Die Auflösung aus diesem Sonderposten wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 7 Nettoaufwand/Nettoertrag des Handelsbestandes ausgewiesen. ____________________________________________________________ Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Bestand am Bilanzstichtag 4.300.000,00 EUR Bestand am 31.12. des Vorjahres 4.300.000,00 EUR Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 8 Seite 8 - 14. Mai 2016 Passiva unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, anteilig für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Hinsichtlich der Bildung von Rückstellungen wird auf die Ausführungen unter II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Posten: Rückstellungen verwiesen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig noch greifen kann, ist nicht quantifizierbar. ____________________________________________________________ Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG und wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem anerkannt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe („Sicherungssystem“) belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.518 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährlich Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 2.500 TEUR wurden aufgrund einer unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Posten: Rückstellungen wird verwiesen. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Restrukturierungsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) betragen am Bilanzstichtag 21 TEUR. Restlaufzeitengliederung Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten: Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre Angaben in EUR Aktiva 3 b) andere Forderungen an Kreditinstitute 3.520,90 6.260,76 6.260,91 0,00 12.288.115,12 36.741.292,53 180.042.302,62 501.787.887,17 881.549,05 2.197.176,20 11.165.669,02 24.630.746,73 Passiva 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten 56.344.886,70 94.245.233,41 56.067.380,12 0,00 Passiva 2 b bb) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 182.006.921,50 61.052.597,52 88.517.709,21 18.743.607,04 Aktiva 4 Forderungen an Kunden Passiva 1 b) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 62.613.926,64 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden: EUR Posten Aktiva 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 168.997.045,00 Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 9 14. Mai 2016 - Seite 9 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2015 wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet: Den Organen der Sparkasse Spree-Neiße gehören an: - für Abschlussprüfungsleistungen 112 TEUR - für andere Bestätigungsleistungen 21 TEUR ____________________________________________________________ Verwaltungsrat Vorsitzender Altekrüger, Harald Landrat des Landkreises Spree-Neiße 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Kelch, Holger Oberbürgermeister der Stadt Cottbus 2. Stellvertreter des Vorsitzenden Drogla, Reinhard geschäftsführender Gesellschafter, piccolo-Theater GmbH Mitglieder: Giesecke, Christina Dr. Haidan, Michael Ruhestand Ruhestand Gesellschafter DURÄUMAT-Agrotec Agrartechnik GmbH Landow, Andreas Ruhestand Loehr, Matthias Mitglied des Landtages Schulz-Höpfner, Monika Ruhestand Elßner, Lutz Abteilungsleiter, Sparkasse Spree-Neiße Konrad, Ursula Abteilungsleiterin, Sparkasse Spree-Neiße Müller, André Sachbearbeiter Revision, Sparkasse Spree-Neiße Walter, Sven Geschäftsstellenleiter, Sparkasse Spree-Neiße ____________________________________________________________ Vorstand Vorsitzender: Lepsch, Ulrich Mitglieder: Braun, Ralf Heinze, Thomas ____________________________________________________________ Der Vorstandsvorsitzende, Herr Ulrich Lepsch, ist Mitglied des Verbandsvorstandes des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Aufsichtsratsmitglied bei der Öffentlichen Leben Versicherung Berlin-Brandenburg AG sowie bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherung AG, Aufsichtsratsmitglied bei der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Aufsichtsratsmitglied bei der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Beiratsmitglied bei der Hauptverwaltung Berlin der Deutschen Bundesbank, Mitglied des Aufsichtsrates der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH. Er ist Vorstandsmitglied beim Deutschen Fußball-Bund e.V., Aufsichtsratsmitglied bei der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie Aufsichtsratsmitglied bei der DFL Sports Enterprises GmbH. Das Vorstandsmitglied, Herr Ralf Braun, ist Vorstandsmitglied der Stiftung der BTU Cottbus-Senftenberg. Cottbus, 24. März 2016 Lepsch Braun Der Vorstand Heinze Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sparkasse Spree-Neiße für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Sparkasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Vorstandsmitglied, Herr Thomas Heinze, ist erster Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der e. G. Wohnen 1902 sowie Mitglied der Vollversammlung der IHK Cottbus und Vorstandsmitglied im Förderverein der BTU Cottbus- Senftenberg e.V.. ____________________________________________________________ Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 77 TEUR. ____________________________________________________________ Berlin, 24. März 2016 Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. für deren Hinterbliebene bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 Rückstellungen für laufende Pensionen (2.110 TEUR), für Pensionsanwartschaften (4.183 TEUR) und für ähnliche Verpflichtungen (525 TEUR) in Höhe von insgesamt 6.818 TEUR. ____________________________________________________________ Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen, und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband) - Prüfungsstelle Rose Wirtschaftsprüfer Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 1.323 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 1.684 TEUR gewährt. ____________________________________________________________ Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse SpreeNeiße in seiner Sitzung am 25.04.2016 festgestellt worden. Im Jahresdurchschnitt wurden bei der Sparkasse Spree-Neiße beschäftigt: Cottbus, 26.04.2016 Vollzeitkräfte: 329 Teilzeitkräfte: 54 ----Insgesamt: 383 Lepsch Braun Der Vorstand Heinze Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 10 Seite 10 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße vom 21.04.2016 Präambel Der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße hat auf Grund der § 131 und § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr.19 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) i.V.m. § 112 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vom 02.08.2002 (GVBl. I/02, Nr.08 S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) in seiner Sitzung vom 20.04.2016 die folgende Satzung beschlossen: § 1 Grundsatz Der Landkreis Spree-Neiße ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, im Nachfolgenden als „Schüler“ bezeichnet, an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, unter den in § 2 geregelten Tatbestandsvoraussetzungen in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich. Diese Satzung regelt die Bedingungen für die Erstattung von notwendigen Schülerfahrtkosten. § 2 Anspruchsberechtigte (1) Anspruchsberechtigt im Sinne dieser Satzung sind volljährige Schüler sowie die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Schülern, sofern diese Schüler im Landkreis Spree-Neiße ihre Wohnung haben bzw. im Landkreis Spree-Neiße ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben und 1. eine allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft oder 2. eine Ersatzschule besuchen oder 3. Bildungsgänge einer beruflichen Schule besuchen und diese Ausbildung vor der Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben. (2) Als Wohnung gilt die Wohnung im Sinne der §§ 15 und 16 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg. § 3 Ausschluss der Anspruchsberechtigung (1) Keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Übernahme von Fahrkosten haben: - Schüler in Ausbildungsstätten des öffentlichen Dienstes, - Schüler in Heilberufen und Heilhilfsberufen, sofern sie nicht nach § 10 Abs. 9 einen Anspruch auf einen pauschalen Zuschuss haben, - Schüler in Ergänzungsschulen oder entsprechenden Bildungsgängen, - Schüler an Fachschulen, - Schüler an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (Kolleg), - Schüler, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolvieren. (2) Schüler, die wegen Verstoßes gegen die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) von der Beförderung zeitweise ausgeschlossen wurden, verlieren für diesen Zeitraum den Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten. § 4 Maßgebende Schule (1) Für die in § 2 genannten Schüler besteht grundsätzlich der Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für den Weg zwischen der Wohnung und 1. der nach § 106 BbgSchulG zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule der gewählten Schulform im Landkreis Spree-Neiße oder in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße, 2. einer Schule mit besonderer Prägung entsprechend § 8a BbgSchulG bzw. 3. der nächsterreichbaren Schule mit Leistungsund Begabungsklassen. (2) Wenn ein Schüler der besuchten Schule nach § 50 Abs.2 und 4 BbgSchulG zugewiesen wurde, gilt die besuchte Schule als zuständige Schule. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Zuweisung ausschließlich entsprechend des Elternwahlrechtes erfolgt. (3) Wird der Schüler an der nächsterreichbaren Schule wegen ausgeschöpfter Kapazitäten nicht aufgenommen, gilt die besuchte Schule als zuständige oder nächsterreichbare Schule. In diesem Fall ist die Ablehnung durch die nächsterreichbare Schule bei Antragstellung nachzuweisen. (4) Liegt die besuchte Schule außerhalb des Landkreises Spree-Neiße, ist für die Berechnung der Fahrtkosten die Schule maßgebend, die außer der Schule, deren Kapazitäten erschöpft ist, die nächsterreichbare Schule wäre, die sich im Landkreis Spree-Neiße oder in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße befindet. (5) Ab der Sekundarstufe I werden Waldorfschulen der Schulform einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe gleichgestellt. (6) Schulen, die am Witaj-Projekt teilnehmen, gelten als nächsterreichbare Grundschule. (7) Schüler, deren sorgeberechtigte Eltern auf der Grundlage einer Entscheidung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) oder nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung bzw. sonstige betreute Wohnform) erhalten, haben ihre Wohnung dort, wo sie sich tatsächlich überwiegend aufhalten. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie den Besuch einer anderen Schule für notwendig hält. § 5 Feststellung der Anspruchsberechtigung (1) Der Antrag auf Fahrkostenerstattung muss beim Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße gestellt werden. Der Anspruch entsteht am ersten Schultag des jeweiligen Schuljahres, sofern der Antrag vor Beginn des Schuljahres gestellt wurde. Im Übrigen besteht der Anspruch ab dem Monatsersten des Monats, in dem der Antrag beim Landkreis SpreeNeiße eingeht. (2) Der Landkreis Spree-Neiße entscheidet über die Anspruchsberechtigung des Schülers durch Verwaltungsakt. Sofern der Antrag auf Fahrkostenerstattung spätestens 2 Monate vor Beginn des jeweiligen Schuljahres eingeht, erfolgt die Bescheiderteilung vor Beginn des Schuljahres. Später eingehende Anträge werden fortlaufend bearbeitet. (3) Die Anspruchsberechtigung gilt für das jeweilige Schuljahr, sofern keine maßgebenden Änderungen in den anspruchsbegründenden Tatbestandsvoraussetzungen eintreten. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Bildungsganges, wenn der Träger der Schülerbeförderung nicht bis spätestens 2 Monate vor Beginn des nächsten Schuljahres eine neue Satzung erlässt. (4) Die nach dieser Satzung anspruchsberechtigten Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, jede Änderung der Anspruchsberechtigung dem Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße unverzüglich mitzuteilen. Verstöße gegen die festgelegte Informationspflicht können zur Entziehung der Bewilligung; vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige, unvollständige Angaben können zur Aufhebung des Bescheides und zur Rückforderung der Fahrkosten führen. (5) Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten haben die Pflicht, das Beförderungsunternehmen unverzüglich zu informieren, wenn die Beförderungsleistung, zum Beispiel aufgrund der Erkrankung des Schülers, nicht in Anspruch genommen wird. Gleichfalls ist das Beförderungsunternehmen zu informieren, ab wann die Beförderungsleistung wieder in Anspruch genommen wird. Den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. § 6 Schulweg (1) Für die Berechnung der Fahrkostenerstattung ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen der Haustür der Wohnung des Schülers und dem nächstgelegenen Eingang der besuchten Schule zu Grunde zu legen. Bei Schulen mit mehreren Standorten ist auf den Ort des regelmäßigen Unterrichts abzustellen. Soweit einem Schüler im Rahmen der Schulwegsicherung ein bestimmter Weg empfohlen wird, gilt dieser als der nächste Weg. (2) Ausnahmsweise können die Fahrkosten für einen längeren Schulweg bei der Fahrkostenerstattung zugrunde gelegt werden, wenn der betreffende Schüler die Klassenstufen 6 oder 10 oder die gymnasialen Oberstufe besucht und während dieser Zeit seinen Wohnsitz innerhalb des Landkreises Spree-Neiße wechselt (3) Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung entsteht für Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 6) ab einer Mindestentfernung von 1 km; für Schüler der Sekundarstufe I und II (ab Klasse 7) ab einer Mindestentfernung von 3 km zwischen Wohnung und Schule. § 7 Beförderungsarten (1) Die Beförderung erfolgt a) vorrangig durch öffentliche Verkehrsmittel, sofern deren Nutzung entsprechend § 9 zumutbar ist oder b) mit, vom Landkreis Spree-Neiße angemieteten Kraftfahrzeugen im Rahmen des freigestellten Verkehrs nach der Freistellungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (Schülerspezialverkehr) oder c) in begründeten Ausnahmefällen mit sonstigen Fahrzeugen oder d) in Sonderfällen durch die Kombination von a) und b). (2) Die Schüler haben das vom Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße bestimmte Beförderungsmittel zu nutzen. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl eines Beförderungsmittels. (3) Fahrkosten für Begleitpersonen werden erstattet, wenn die Begleitung wegen der körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eines Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 11 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa einer Begleitung ist durch die Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen H) oder im Einzelfall auf Verlangen durch eine amtsärztliche Begutachtung des Schülers nachzuweisen. In diesem Fall gelten für die Fahrkostenerstattung gegenüber der Begleitperson dieselben Grundsätze, wie sie gegenüber dem anspruchsberechtigten Schüler angewandt werden. § 8 Voraussetzungen für die Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr (1) Ist die Beförderung mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Überschreitung der Fahr- oder Wartezeiten nicht zumutbar und liegt kein Fall von § 9 Abs.4 vor bzw. ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, kann die Beförderung durch einen Schülerspezialverkehr erfolgen. Über die Zumutbarkeit entscheidet der Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße als Träger der Schülerbeförderung nach entsprechender Antragstellung. (2) Schülern kann die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund vorhandener dauernder oder vorübergehender Behinderungen nicht zumutbar sein. Die Unzumutbarkeit ist in diesen Fällen durch entsprechende Nachweise zu führen. Ein solcher Nachweis kann durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B (auf ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder G (erhebliche Gehbehinderung) oder H (Hilflosigkeit) oder eines amtsärztlichen Attests, das eine vergleichbare Behinderung bescheinigt, erbracht werden. Im Falle einer nur vorübergehenden Behinderung ist ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes oder ein amtsärztliches Gutachten vorzulegen. Die ärztliche Bescheinigung muss Aufschluss über die Dauer und den Umfang der Behinderung geben, es muss aus ihr ersichtlich sein, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. (3) Für den Weg zwischen der Wohnung und dem Fahrzeug des Schülerspezialverkehrs einschließlich einer erforderlichen Begleitung sind die Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern deren Eltern zuständig. Ein Anspruch auf Anpassung der Fahrzeiten an familiäre Bedürfnisse besteht nicht. § 9 Zumutbare Fahr- und Wartezeiten (1) Fahrzeiten Fahrzeit ist die Zeitdifferenz zwischen den nächstgelegenen Haltestellen am Wohnort des Schülers und der jeweils nächstgelegenen Haltestelle am Schulort, die in der kürzesten Fahrzeit vom ÖPNV angefahren werden kann. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel zumutbar, wenn die Fahrzeit (einschließlich Wartezeiten für Umsteigen) in einer Richtung (Hin- oder Rückfahrt) regelmäßig - für Schüler der Primarstufe (Klassen 1 – 6) und in Leistungs- und Begabungsklassen (Klasse 5 45 Minuten und 6) - für Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 – 10) 60 Minuten - für Schüler der Sekundarstufe II an weiterführenden allgemein bildenden Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen Klassen 11 – 13) 90 Minuten - an Oberstufenzentren und anderen beruflichen 120 Minuten Schulen nicht übersteigt. Die Benutzung des täglich freigestellten Schülerverkehrs (Schülerspezialverkehr) ist unzumutbar, wenn eine Fahrzeit von 60 Minuten je Richtung überschritten wird. (2) Wartezeiten Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist zumutbar, wenn von der nach Abs.1 Satz 1 nächstgelegenen Haltestelle - die Ankunft bei Schülern der Primarstufe (Klassen 1 – 6) innerhalb von 30 Minuten, - und bei allen anderen Schülern innerhalb von 60 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn (1. Stunde) erfolgt, sowie - die Abfahrt nach Schulschluss innerhalb von 60 Minuten erfolgt. (3) Ist eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel nach Absatz 1 und 2 nicht zumutbar, kann die Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr oder die Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen beantragt werden. Dieser Bedarf ist zu begründen. Ein von der Schule bestätigter Stundenplan des Schülers ist diesem Antrag beizufügen. (4) Das kurzzeitige Überschreiten der Fahr- und Wartezeiten aufgrund von Baumaßnahmen des Schienennetzes oder von Straßen begründen in der Regel keine generelle Unzumutbarkeit im Sinne von Abs.1 und 2. (5) Die in Abs.1 und Abs.2 festgelegten Fahr- und Wartezeiten gelten nicht, - wenn auf eigenen Wunsch eine andere, als die nach § 106 BbgSchulG zuständige bzw. nächsterreichbare Schule der gewählten Schulform im Landkreis Spree-Neiße oder in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße besucht wird, - für anspruchsberechtigte Schüler, die auf eigenen Wunsch eine Schule außerhalb des Landkreises Spree-Neiße besuchen, - für Schüler, die eine außerhalb des Landkreises Spree-Neiße liegende Schule mit besonderer Prägung besuchen, - für Schüler, die am Witaj-Projekt teilnehmen, aus Wohnorten, die nicht dem Grundschuleinzugsbezirk dieser Schulen angehören. § 10 Höhe der Fahrkostenerstattung (1) Berücksichtigungsfähig sind die notwendigen Fahrtkosten. Notwendige Fahrtkosten sind die Kosten nach § 4 Abs.1, die bei Benutzung des vom Landkreis Spree-Neiße vorgegebenen Verkehrsmittels unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Zumutbarkeit für den Schüler anfallen; sie sind begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Kosten. (2) Anspruchsberechtigte Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter erhalten nach Abzug des nach § 12 festgelegten Eigenanteils bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die notwendigen Fahrkosten des jeweils günstigsten Tarifes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erstattet. (3) Ist die Benutzung des öffentlichen Linien- oder des Schülerspezialverkehrs entsprechend § 9 nicht zumutbar, kann ein Privatfahrzeug genutzt werden. Erstattet werden dann abzüglich des Eigenanteils die Kosten für eine Schülerzeitkarte in Höhe des jeweils günstigsten ÖPNV-Tarifs nach § 4 zur zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule der gewählten Schulform, die bei der Nutzung des ÖPNV entstehen würden, und zwar unabhängig von der Anzahl der beförderten Schüler. Werden anlässlich der Benutzung eines Privatfahrzeuges weitere anspruchsberechtigte Schü- 14. Mai 2016 - Seite 11 ler mitbefördert, haben diese keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Mit der Erstattung der Kosten in Höhe der jeweils günstigsten Zeitkarte des ÖPNV sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatfahrzeuges abgegolten. (4) Schülern, denen eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist und die im Außenbereich wohnen, erhalten ab einer Entfernung von mehr als 2 km Fußweg von der Haustür der Wohnung bis zur nächsten Haltestelle des ÖPNV 0,20 EUR je km. Durch den Träger der Schülerbeförderung wird in der Regel in diesen Fällen keine Beförderung zwischen Haustür der Wohnung und der nächstgelegenen bzw. regelmäßig angefahrenen Haltestelle des ÖPNV durchgeführt. (5) Schülern, die gemäß § 99 Abs.2 BbgSchulG einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz wahrnehmen, werden die Kosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt nach der für den Landkreis Spree-Neiße kostengünstigsten Variante, entsprechend den Grundsätzen dieser Satzung, erstattet. Bei Nutzung eines Wohnheimplatzes bzw. anderer auswärtiger Unterbringung im Zusammenhang mit dem Besuch von Schulen werden keine Kosten für die Fahrt zwischen Wohnheim bzw. Unterbringungsort und Schulort erstattet. (6) Der Anspruch nach § 2 Abs.1 besteht nur bei dem Besuch der nach dem Lehr- oder Stundenplan regelmäßig vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen. Hierzu gehören auch Betriebspraktika, wenn diese nach den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie berufsbildenden Schulen durchgeführt werden. Fahrtkosten zu sonstigen Veranstaltungen (Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalten, Studien- oder Theaterfahrten) sind nicht erstattungsfähig. (7) Wird eine andere als die zuständige bzw. nächsterreichbare Schule der gewählten Schulform besucht, werden die Aufwendungen erstattet, die für den Besuch der zuständigen Schule bzw. nächsterreichbaren Schule der gewählten Schulform im Landkreis Spree-Neiße entsprechend dieser Satzung notwendig wären (fiktive Fahrkosten). In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf Schülerspezialverkehr. (8) Liegt die nächste erreichbare Schule bzw. der nach Absatz 6 maßgebliche Praktikumsort außerhalb des Landkreises Spree-Neiße, beschränkt sich der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten auf die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg. Der Anspruch ist der Höhe nach maximal auf die Kosten beschränkt, die der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für eine ermäßigte Zeitkarte des ÖPNV als Tarif für die Tarifstufe „CB+SPN-Karte“ berechnet. Diese Beschränkung gilt nicht für Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. (9) Schüler in einer beruflichen Erstausbildung, die keine Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsbeihilfe erhalten und nicht die in § 2 genannten Anspruchsberechtigungen erfüllen, können für den Besuch einer Berufsschule einen pauschalen Zuschuss bis zur Höhe der Fahrkosten, maximal bis zu einem Betrag von bis zu 30 EUR monatlich beantragen. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 12 Seite 12 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa (10) Für anspruchsberechtigte Schüler, deren nächsterreichbare weiterführende Schule außerhalb des Landkreises Spree-Neiße liegt, die aber dennoch eine Schule im Landkreis Spree-Neiße oder in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße besuchen und die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, werden die Fahrkosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch dann in voller Höhe erstattet, wenn die gewählte Schule nicht die kostengünstig nächsterreichbare Schule der jeweiligen Schulform im Land Brandenburg ist. (5) Bei Verlust der Zeitkarten wird durch den Landkreis Spree-Neiße kein Ersatz geleistet und keine zusätzlich entstehenden Kosten übernommen. § 12 Eigenanteil (1) Schüler, die einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung bzw. -übernahme nach dieser Satzung haben bzw. deren gesetzliche Vertreter müssen sich grundsätzlich an den Fahrkosten beteiligen (Eigenanteil). Der Eigenanteil beträgt für jeden Monat, in dem eine Fahrkostenabrechnung erfolgt, 10,00 EUR. § 11 Erstattungs- und Übernahmeverfahren (1) Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Anspruchsberechtigung nach § 5 Abs.1. Sie setzt voraus, dass der anspruchsberechtigte Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Antrag unter Vorlage der Originalfahrausweise beim Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße stellt. (Abrechnungsantrag). Abgerechnet werden können ermäßigte Zeitkarten (Jahreskarten, Monatskarten, Wochenkarten). Schülern, die eine Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsbeihilfe über 300,00 EUR (Brutto) monatlich erhalten, werden nur 50 % der erstattungsfähigen Fahrkosten erstattet. Schülern, die eine Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsbeihilfe über 400,00 EUR (Brutto) monatlich erhalten, werden keine Fahrkosten erstattet. (2) Der Abrechnungsantrag soll fortlaufend für jeweils 3 aufeinander folgende Monate eines Schuljahres gestellt werden und spätestens 6 Wochen nach Ablauf des letzten Antragsmonats beim Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße eingegangen sein. Verspätet eingegangene Abrechnungsanträge können ggf. abgelehnt werden. (2) Schüler, die mit einem Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück befördert werden bzw. deren gesetzliche Vertreter haben einen Eigenanteil von 10,00 EUR pro Monat, in dem Beförderung erfolgt, auf das vom Landkreis vorgegebene Konto bzw. bei dem Fahrdienst einzuzahlen. Erst nach Bestätigung des Zahlungseinganges erfolgt die Beauftragung des Fahrdienstes. (3) Die Höhe der Schülerfahrkostenerstattung wird aufgrund des Abrechnungsantrages durch Verwaltungsakt festgestellt. Nach Erlass dieses Bescheides erfolgt die Kostenerstattung unbar durch Überweisung des Erstattungsbetrages auf das vom Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter angegebene Konto. (3) Auf Antrag wird der Eigenanteil von Schülerinnen und Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern auf 5,00 EUR pro Monat bzw. für Inhaber von Jahreskarten, pauschal auf 50,00 EUR ermäßigt, wenn sie: (4) Beim Abschluss eines Vertrages über eine ABO-Jahreskarte oder Jahreskarte des VBB erhalten die anspruchsberechtigten Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter den Fahrausweis gegen Vorlage des Bescheides, in dem ihre Anspruchsberechtigung nach § 5 Abs. 2 festgestellt worden ist, über die Servicebüros der Verkehrsunternehmen. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Verkehrsunternehmen direkt an den Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße. Dieses Verfahren gilt auch, wenn ein ABO-Vertrag für mindestens 6 laufende Monate abgeschlossen wurde. Inhaber von Jahreskarten, tragen einen Eigenanteil von pauschal 100,00 EUR. - laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder - Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten bzw. einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben. (4) Wenn mehr als 2 Kinder einer Familie zur gleichen Zeit eine allgemein bildende Schule bis Jahrgangsstufe 13 besuchen, können die gesetzlichen Vertreter dieser Schüler für das 3. und alle weiteren Kinder einen Antrag auf Minderung des Eigenanteils auf 5 EUR je Monat, in dem Beförderungsleistungen in Anspruch genommen werden, stellen. Als erstes Kind zählt grundsätzlich das älteste, für das ein Eigenanteil zu erbringen ist. (5) Ein Nachweis für die Anspruchsberechtigung ist vom Antragsteller mit dem Antrag auf Minderung des Eigenanteils vorzulegen. Die Minderung des Eigenanteils gilt nur ab Antragstellung für das laufende Schuljahr und ist für jedes Schuljahr neu zu beantragen. Eine auf frühere Schuljahre rückwirkende Minderung vom Eigenanteil erfolgt nicht. (6) Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter können auf Antrag auch dann von der Zahlung des Eigenanteils entsprechend Abs. 3 teilweise befreit werden, wenn sie zwar nicht zu dem in Absatz 3 genannten Personenkreis gehören aber nachweisen, dass sie deshalb keine Leistungen nach den in Absatz 3 genannten Vorschriften erhalten, weil ihr einzusetzendes Einkommen das nach den dort genannten Vorschriften maßgebliche Einkommen maximal in der Höhe überschreitet, der dem in Absatz 1 festgelegten Eigenanteil entspricht. (7) Die gesetzlichen Vertreter der Schüler und die volljährigen Schüler, die auf der Grundlage einer Entscheidung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße Leistungen nach § 39 SGB VIII erhalten, werden von der Eigenanteilszahlung befreit. (8) Schüler, die auf Grund ihrer Behinderung eine Förderschule oder eine Integrationsklasse an einer Regelschule besuchen, werden von Eigenanteilszahlungen freigestellt. § 13 In-Kraft-Treten Die Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Spree-Neiße vom 09.01.2014 (Kreistagsbeschluss Nr. 310-037/2013 vom 18.12.2013) tritt mit Ablauf des 31.07.2016 außer Kraft. Die vorliegende Satzung tritt ab 01.08.2016 in Kraft. Forst (Lausitz), den 21.04.2016 Altekrüger Landrat SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN Eintragung von Grundstücken als Bodendenkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg Der Landkreis Spree-Neiße hat als Untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg – Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 215) die Verfügungsberechtigten (Eigentümer, Mieter, Pächter o. ä.) von Denkmalen zu ermitteln und über die Eintragung oder Löschung zu unterrichten. Wurden mehr als 20 Verfügungsberechtigte für ein Denkmal ermittelt, so können diese über die Eintragung oder Löschung durch eine Bekanntmachung im amtlichen Verkündungsblatt, hier: im Amtsblatt des Landkreises Spree-Neiße, unterrichtet werden. Die Bodendenkmale wurde gemäß § 3 Abs. 1 - 3 BbgDSchG durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Die als Bodendenkmal geschützten Flurstücke betreffen nach Ermittlungen der Unteren Denkmalschutzbehörde jeweils mehr als 20 Verfügungsberechtigte. Bodendenkmal Nr.: 120045 Gemarkung: Klein Kölzig Bezeichnung: Turmhügel und Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120045 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Klein Kölzig Flur: 3, Flurstücke: 28/1, 28/3, 28/5, 28/6, 29, 30/2, 30/4, 30/7, 31/2, 31/5, 97, 98, 99, 100, 101, 102 Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 13 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Gemarkung: Klein Kölzig Flur: 4, Flurstücke: 4/1, 4/2, 4/3, 5, 6/1, 6/4, 7/1, 7/4, 8, 11/1, 12, 13/1, 13/8, 13/9, 31/1, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 107, 108, 109/1, 109/2, 110/2, 111, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116/1, 116/2, 117/1, 117/3, 117/4, 117/5, 118, 119, 120, 121, 122, 123/1, 123/2, 135, 136, 358, 359, 376, 377, 402, 416. Bodendenkmal Nr.: 120051 Gemarkung: Reuthen Bezeichnung: Dorfkern mit Kirche, Friedhof, Turmhügel und Schloss, deutsches Mittelalter/Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120051 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Reuthen Flur: 1, Flurstücke: 3, 4, 5/4, 5/5, 5/2, 5/3, 6/1, 6/2, 7, 8/3, 8/2, 8/1, 9, 10, 11, 13/3, 13/2, 14, 15/2, 15/1, 16, 17, 18, 19, 20, 31, 33, 34, 35, 37/2, 38/1, 38/2, 39/3, 39/4, 39/2, 40, 41/2, 41/1, 42/1, 42/2, 42/3, 43/2, 44/1, 44/3, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 85, 107, 112, 144/2, 144/1, 145, 146, 326/1, 449, 450, 453, 454, 455, 456, 494, 495, 537, 538, 539, 540, 541. Bodendenkmal Nr.: 120068 Gemarkung: Jerischke Bezeichnung: Turmhügel und Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120068 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Jerischke Flur: 9, Flurstücke: 10, 11, 13, 16/1, 16/3, 17/1, 18, 20/3, 21/3, 22, 23, 24/1, 26, 27/2, 28, 29, 30, 31, 33, 130, 139. Bodendenkmal Nr.: 120351 Gemarkung: Jocksdorf Bezeichnung: Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120351 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Jocksdorf Flur: 2, Flurstücke: 110/5, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122/1, 122/2, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 168, 169. Gemarkung: Jocksdorf Flur: 3, Flurstücke: 115, 117/1, 117/2, 118/1, 119, 121, 122, 123, 124, 125, 127/2, 127/3, 127/4, 128/1, 128/2, 129, 131, 132, 133, 134, 140/1, 140/2, 159, 160, 161, 162, 170, 173, 174, 175, 177, 178, 179, 180, 181, 233, 234, 237, 238, 239, 240, 242, 243, 244, 246, 247, 248, 249. Gemarkung: Jocksdorf Flur: 4, Flurstücke: 117/3. Bodendenkmal Nr.: 120436 Gemarkung: Schenkendöbern Bezeichnung: Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit (Wilschwitz) Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120436 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Schenkendöbern Flur: 6, Flurstücke: 55, 57/1, 59/1, 59/2, 60/1, 62, 63/2, 64/1, 64/2, 66, 119, 124/1, 132/2, 132/3, 133/2, 134/2, 139, 140/1, 140/2, 141/2, 141/3, 141/4, 142/1, 142/2, 143, 144, 145, 146/1, 146/2, 147/2, 148/3, 148/4, 149, 150, 151, 152, 208, 221, 226, 227, 228, 229, 230, 231/1, 231/2, 232/2, 232/3, 241, 242, 244, 246, 278, 279, 281, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 306, 307, 308, 312, 324, 325, 350, 357, 361, 368, 378, 384, 397, 402, 405, 406. 14. Mai 2016 - Seite 13 51/5, 51/2, 53, 55, 56/3, 56/2, 56/4, 57/1, 57/2, 58, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 518, 519, 522, 528, 529. Gemarkung: Klein Loitz Flur: 2, Flurstück: 13 Bodendenkmal Nr.: 120453 Gemarkung: Schorbus Bezeichnung: Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120453 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Schorbus Flur: 3, Flurstücke: 1, 4/1, 15, 17, 18, 20, 50/2, 51/54, 51/58, 51/57, 51/56, 51/37, 51/47, 51/43, 51/42, 51/53, 51/51, 51/52, 51/55, 51/38, 103, 104, 108, 109, 110, 111, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 202, 208, 210, 211, 212. Bodendenkmal Nr.: 120455 Gemarkung: Jämlitz Bezeichnung: Dorfkern Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120455 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Jämlitz Flur: 1, Flurstücke: 88, 95, 96, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 112, 113, 131, 133, 134, 159, 160, 162, 163, 164, 166 Gemarkung: Jämlitz Flur: 2, Flurstücke: 15, 16, 17, 18, 19/2, 19/6, 19/7, 21/1, 21/2, 21/3, 22, 23, 24, 35/1, 35/2, 35/3, 36, 37/2, 37/4, 38, 39, 40/1, 40/2, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49/1, 49/2, 50, 51, 52/1, 52/2, 53/1, 53/2, 54, 55/1, 55/2, 56/1, 56/2, 57, 58, 59, 66, 107, 108/10, 108/7, 108/8, 108/9, 109/4, 110/1, 110/2, 111, 113, 115/1, 115/2, 116, 122, 124, 136, 148, 149, 150, 152, 153, 154, 155. Bodendenkmal Nr.: 120456 Gemarkung: Preschen Bezeichnung: Dorfkern Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120456 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Preschen Flur: 9, Flurstücke: 1, 2, 3/1, 5, 6, 8, 21/1, 21/2, 22, 23, 24, 25, 26, 28/1, 28/2, 32/1, 33, 34, 35/3, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 44, 45, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55. Gemarkung: Preschen Flur: 10, Flurstücke: 16/1, 16/2, 17, 24, 31. Bodendenkmal Nr.: 120458 Gemarkung: Jerischke Bezeichnung: Dorfkern Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120458 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Jerischke Flur: 2, Flurstücke: 54, 89 Gemarkung: Jerischke Flur: 4, Flurstücke: 31, 32/1, 33/1, 33/3, 33/4, 34/1, 34/2, 35/1, 35/2, 36/1, 36/2, 37, 38/1, 38/2, 39/1, 39/2, 40/1, 40/2, 41/1, 41/2, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 46/1, 46/2, 47, 48, 49/1, 49/2, 50, 51, 52, 54/1, 55/3, 56/3, 56/5, 57/1, 61/1, 62/1, 62/2, 63/1, 68/1, 68/4, 68/5, 68/6, 69/1, 69/2, 74, 75/1, 75/2, 76/1, 76/2, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 79, 80 , 84, 86/1, 86/4, 86/5, 87, 144, 146, 147/1, 147/2, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 186, 189, 190, 196, 197, 198, 300, 301. Bodendenkmal Nr.: 120452 Gemarkung: Klein Loitz Bezeichnung: Turmhügel deutsches Mittelalter, Schloss Neuzeit, Dorfkern Neuzeit Bodendenkmal Nr.: 120459 Gemarkung: Preschen Bezeichnung: Dorfkern mit Kirche und Friedhof deutsches Mittelalter/Neuzeit Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120452 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Klein Loitz Flur: 1, Flurstücke: 19, 23, 24/1, 25/8, 25/7, 25/4, 25/3, 25/6, 25/5, 26/2, 26/1, 27, 28, 29, 31, 32, 33, 34/1, 34/2, 35/3, 35/4, 35/2, 36/1, 36/2, 37/6, 37/5, 37/4, 38/2, 38/1, 40, 41, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51/6, 51/1, 51/3, 51/4, Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal Nr. 120459 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet. Gemarkung: Preschen Flur: 3, Flurstücke: 4, 5/1, 5/3, 5/4, 6, 7/1, 7/2, 8, 9, 10/1, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19/1, 19/2, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28/1, 28/2, 29, 31/1, 31/2, 32, 33/2 , 34/2, 35, 36, 37/3, 40/4, 40/6, 44/1, 45/1, 45/2, 46, 47, 48, 52/5, 64/1, Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 14 Seite 14 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa 64/2, 64/3, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 85, 86, 87, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111. Gemarkung: Preschen Flur: 5, Flurstücke: 1/1, 1/2, 2 , 3/1, 3/2, 4, 5 , 6 , 7, 8, 9, 11/1, 11/3, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23/2, 24/2, 25/2, 26/2, 27/2, 28/2, 30, 31, 32, 33, 35, 36/1, 36/2, 37, 38, 191, 192, 194, 195, 200, 201, 206, 207. Die Verfügungsberechtigten haben im Rahmen des Zumutbaren das Denkmal zu erhalten, zu schützen und zu pflegen und so zu nutzen, dass seine Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist (§ 7 Abs. 1, 2 BbgDSchG). Veränderungen an Denkmalen oder ihrer Umgebung bedürfen gemäß § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Als Veränderungen an Bodendenkmalen gelten insbesondere Ausschachtungen oder die Errichtung baulicher Anlagen. Es besteht die Möglichkeit, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises SpreeNeiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Einsicht in die Denkmalliste zu nehmen. Für weitere Auskünfte steht Herr Noack von der Unteren Denkmalschutzbehörde unter der Rufnummer 03562 986-16152 gern zur Verfügung. Beschlüsse des Kreistages Spree-Neiße Der Kreistag (KT) hat in seiner 13. Sitzung am 20. April 2016 folgende Beschlüsse gefasst: Kreistagsbeschluss-Nr.: 109-13/2016 1. Der KT beschließt nicht erneut den KreistagsbeschlussNr.: 099-12/2016 vom 10.02.2016, Haushaltssatzung des Landkreises Spree-Neiße für das Haushaltsjahr 2016, der gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf vom Landrat beanstandet wurde. 2. Der KT hebt den Kreistagsbeschluss-Nr.: 098-12/2016 vom 10.02.2016, Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016, auf. 3. Der KT hebt den Kreistagsbeschluss-Nr.: 100-12/2016 vom 10.02.2016, Haushaltssicherungskonzept 2016 – 2019 auf. Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserleitung DN 110 einschließlich Absperrschieber in der Gemarkung Burg Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts – Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald), Hauptstraße 46 in 03096 Burg (Spreewald) beim Landkreis Spree-Neiße als Untere Wasserbehörde für die oben genannte Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich Ersatzneubau der bereits vorhandenen Trinkwasserleitung zu betreten und zu benutzen, Wasser in der Leitung zu führen sowie die für die Fortleitung auf den jeweiligen Grundstücken eingerichteten Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instand zu setzen und zu erneuern und von dem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten zu verlangen, dass er auf dem Schutzstreifen keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet bzw. errichten lässt und keine Einwirkungen oder Maßnahmen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten übertragen werden. Die dafür in Anspruch genommenen Flächen befinden sich auf den Grundstücken: Gemarkung Burg, Flur 10, Flurstücke 75/6, 101, 128, 179. Gemäß § 7 Abs. 2 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen von dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße, Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa, im Zeitraum vom 14.05.2016 bis 13.06.2016 beim Landkreis SpreeNeiße, Fachbereich Umwelt, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz), Haus B, Zimmer 2.21 bzw. 2.35 sowie beim Amt Burg (Spreewald), Bürgerservice, Hauptstraße 46 in 03096 Burg (Spreewald), Zimmer 1.03 während der Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Ebenso können die Antragsunterlagen auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de abgerufen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind dort in der Rubrik „Bürgerservice“ im Unterpunkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Widersprüche können von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten während des Auslegungszeitraumes nur bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Harald Altekrüger Landrat Kreistagsbeschluss-Nr.: 110-13/2016 Die Einwendungen der Städte Guben, Forst (Lausitz), Drebkau, Spremberg und Welzow, der Gemeinden Kolkwitz, Schenkendöbern und Neuhausen/Spree sowie der Ämter Burg (Spreewald), Döbern–Land und Peitz richten sich gegen die Höhe der Kreisumlage. Den Einwendungen der Stadt Guben, der Stadt Forst (Lausitz), der Stadt Drebkau, der Stadt Spremberg, der Stadt Welzow, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Schenkendöbern, der Gemeinde Neuhausen/Spree, des Amtes Burg (Spreewald), des Amtes Döbern-Land, des Amtes Peitz wird insoweit entsprochen, als dass der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 43,40 v. H. festgesetzt wird. Kreistagsbeschluss-Nr.: 111-13/2016 Der KT beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Spree-Neiße für das Haushaltsjahr 2016.einschließlich des folgenden Änderungsantrages. 1. Absenkung der Haushaltsplanansätze gemäß den in der Anlage 1 aufgeführten Kürzungsbeträgen in den Budgets/ Teilproduktplänen des Kreishaushaltes 2016 in Höhe vom insgesamt 1.689 TEUR unter Einbeziehung der neuen Umlagegrundlagen vom 01.04.2016. 2. Begrenzung der ausgebrachten Stellen im Stellenplan 2016 gemäß Anlage 2 auf 697,009 Vollzeiteinheiten mit den ausgebrachten Befristungen in der Spalte Erläuterungen. Dies betrifft insbesondere die Befristung der wegen des derzeit hohen Arbeitsumfanges neu zu schaffenden Stellen für Asylaufgaben auf zwei Jahre. 3. Festsetzung des Kreisumlagesatzes auf Grund der zusätzlichen Einsparungen (Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 2) auf 43,4 v.H., bezogen auf den Absolutbetrag in Höhe von 54.713,9 TEUR. Kreistagsbeschluss-Nr.: 112-13/2016 Der KT beschließt das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2019 im Rahmen der Haushaltssatzung 2016. Kreistagsbeschluss-Nr.: 113-13/2016 Der KT beschließt die Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße vom 21.04.2016. Kreistagsbeschluss-Nr.: 114-13/2016 Der KT beschließt die Richtlinie zur Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis Spree-Neiße vom 22.04.2016. Kreistagsbeschluss-Nr.: 115-13/2016 Der KT beschließt die Vergabe von Bauleistungen nach VOB für die Außenanlagen Teil II an den Bieter Nr. 1, die ALPINA AG, NL Cottbus, Am Gewerbepark 3, 03050 Cottbus zur Angebotssumme von 662.584,46 EUR incl. 1% Nachlass. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 15 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Kreistagsbeschluss-Nr.: 116-13/2016 Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Spree-Neiße die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung der „Serviceeinheit Jugend“ mit den dort genannten Landkreisen und kreisfreien Städten abzuschließen. Kreistagsbeschluss-Nr.: 117-13/2016 Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Spree-Neiße die als Vereinbarungsmuster beigefügten zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Einrichtung der „Serviceeinheit Jugend“ (Zusatzvereinbarungen) mit den Landkreisen/kreisfreien Städten abzuschließen. Kreistagsbeschluss-Nr.: 118-13/2016 1. Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, vor dem Abschluss des Anhörungsverfahrens (Öffentlichkeitsbeteiligung) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) an das Bundesverkehrsministerium die Forderung zu stellen, den zweigleisigen Ausbau der Regionalbahnstrecke 2 zwischen Cottbus und Lübbenau/Spreewald in der höchsten Priorität einzuordnen, indem die Landesregierung die notwendige Klarstellung und Aufwertung der Maßnahme vertritt. 2. Der KT beschließt folgende Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030: Stellungnahme des Kreistages Spree-Neiße zu Projektnummer N24 lfd. Nr. 35, Anlage 2 – Projektliste Schiene (Projekte der Energieregion Lausitz) Der Kreistag Spree-Neiße nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Bundesverkehrswegeplan 2030 der vollständige zweigleisige Ausbau des Streckenabschnittes Königs Wusterhausen – Cottbus und die Elektrifizierung des Abschnittes Cottbus – Görlitz vorgesehen ist. Beide Projekteile müssen gemeinsam auf einander abgestimmt geplant und gebaut werden. Gerade die Lausitz steht durch den im Zusammenhang mit dem Braunkohlenausstieg bevorstehenden grundlegenden Strukturwandel vor enormen Herausforderungen. Eine Infrastruktur, die möglichen Investoren Chancen für erfolgreiches wirtschaftliches Engagement bietet und den Bürgern der Region das Pendeln in andere Landesteile in vertretbarem Zeitaufwand ermöglicht, ist dafür ein bedeutender Schlüssel. Für die Weiterentwicklung des Tourismus in der Lausitz ist dieser Ausbau ebenfalls von besonderer Bedeutung. Mit der bisherigen Eingleisigkeit des Abschnittes Lübbenau – Cottbus und dem unzureichenden Ausbau der Strecke Cottbus – Görlitz sind erhebliche Nachteile für die Geschwindigkeit und den Streckendurchsatz festzustellen. Durch den daraus resultierenden zeitweisen Wegfall von Verkehrshalten sind die Bürger des Landkreises besonders betroffen. Deshalb ist der zügige und zeitnahe Ausbau dieser Strecken von höchster Bedeutung für die Lausitz. Kreistagsbeschluss-Nr.: 119-13/2016 Die CDU-Fraktion beantragt die folgende Neu- bzw. Umbesetzung in den Ausschüssen des Kreistages: Herr Jörg Patzig scheidet als ordentliches Mitglied aus dem Kultur- und Bildungsausschuss aus und wird für den Ausschuss als Stellvertreter benannt. Der Stellvertreter im Ausschuss Herr Rüdiger Krause wird als neues ordentliches Mitglied benannt. Herr Julian Brüning scheidet als sachkundiger Einwohner aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus. Als neuer sachkundiger Einwohner wird Herr Paul Priebe aus Drebkau benannt. Alle Beschlüsse können im Büro des Kreistages in der Kreisverwaltung, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (L.), Zimmer A.1.28, eingesehen werden. Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße ENDE DES AMTLICHEN TEILS 14. Mai 2016 - Seite 15 NICHTAMTLICHER TEIL ÖFFENTLICHE STELLENAUSSCHREIBUNG Im Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I, Fachbereich Umwelt, ist eine Stelle als Sachbearbeiter/in wasserrechtlicher Vollzug/Gewässerbenutzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Vertretung der Stelleninhaberin während der Mutterschutzzeit und ggf. der anschließenden Elternzeit zu besetzen. Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: - Durchführung von Genehmigungsverfahren für Gewässerbenutzungen, - Überwachung und Abnahme der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Prüfung der Einhaltung der Auflagen, - Zuarbeit bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG und BBG, - Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen, - Erlass und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen, - Erarbeitung von Stellungnahmen zu Verfahren der Planfeststellung/Plangenehmigung sowie Vorprüfungen nach dem UVPG, - Antragsbearbeitung zu Erdaufschlüssen, Gemein- und Anliegergebrauch, - Bearbeitung von Anträgen zum Setzen oder Verändern von Staumarken, - Erarbeitung der fachlichen Begründung innerhalb von Widerspruchsverfahren, - ordnungsbehördliche Tätigkeiten, - fachliche Mitarbeit in der Trinkwasserschutzzonenkommission, - Organisation und Führung von Einsatzkräften zur Hochwasserabwehr, - Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen an Gewässern und Wasserbauwerken, - Prüfung und Entscheidung zu Indirekteinleiterverfahren, - Erarbeitung von Kanalnetzgenehmigungen, - Überprüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten, - Überwachung und Auswertung der amtlichen Abwasserüberwachung, - Zuarbeiten für turnusmäßige Berichterstattungen an die EU, - Festlegungen zur Gewässerunterhaltungspflicht sowie zur Mitbenutzung von Grundstücken und Anlagen, Folgende Anforderungen werden gestellt: - abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom-Ingenieur/in (FH)) oder BachelorAbschluss im Bereich Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft oder Wasserbau bzw. Umwelt- und Verfahrenstechnik, - umfassende Kenntnisse des Wasser- und Verwaltungsrechts, - umfassende Kenntnisse in den Bereichen Hydromechanik, Hydrochemie und Hydrobiologie, - umfassende Kenntnisse in den Bereichen der Siedlungswasserwirtschaft, Wasserbewirtschaftung und Wasserbau, - umfassende Kenntnisse wasserwirtschaftlicher Kreisläufe sowie über Betriebs- und Produktionsabläufe in der territorial ansässigen Industrie und der gewerblichen Wirtschaft und deren direkte oder indirekte Auswirkung auf den Wasserhaushalt, - gründliche Kenntnisse über Verwaltungsabläufe und fachübergreifende Zusammenhänge, - Führerschein Klasse B, - Fähigkeit zu ganzheitlichem Denken und Handeln, - Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, - Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit, - Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit, - Organisationsvermögen. Bewertet ist die Stelle nach der Entgeltgruppe 11 TVöD. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Aussagefähige und vollständige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 25.05.2016 an den Landkreis Spree-Neiße Fachbereich Haupt- und Personalverwaltung Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurück-geschickt werden können, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Bewerbungen per E-Mail können unter der E-Mail-Adresse [email protected] lediglich zur Fristwahrung berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in Papierform nachzureichen. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:35 Seite 16 Seite 16 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM FOKUS Liebe Leserinnen und Leser, in der heutigen Ausgabe berichten wir über ein gefördertes Projekt aus dem Bereich Umweltbildung in der LEADER-Region Spreewald-Plus. Naturerlebnis im „Alten Forsthaus“ - Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V. Die Anfänge des Vereins reichen ins Jahr 1982 zurück. Damals hatte die Gemeinde Kolkwitz in einer Zeitungsannonce zur Gründung eines „Naturschutzaktivs“ aufgerufen. In der Bevölkerung gab es große Besorgnis darüber, ob der Kohleabbau auch in unser Gemeindegebiet kommt und wie sich die zugespitzte Umweltsituation bei Kraftwerksimmisionen, Melioration, Abwasser und wilden Müllablagerungen abändern lässt. Viele Mitglieder dieses Aktivs organisierten in dieser Zeit Veranstaltungen und Aktivitäten im Naturschutz. 1994 gründeten sie den gemeinnützigen Verein „Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V.“ und sind seitdem eine Ortsgruppe des NABU Regionalverband Cottbus. Dank der großen Unterstützung der Gemeinde Kolkwitz und EU-Fördermitteln konnte das ehemalige Forsthaus in ein attraktives Natur- und Umweltzentrum umgewandelt werden. Die feierliche Einweihung des „Alten Forsthauses“ fand im Mai 2003 statt. Das Natur- und Umweltzentrum erfreut sich großer Beliebtheit und die Besucherzahlen steigen stetig. Waren es im Jahr 2003 noch 2.490, so konnten im zurückliegenden Jahr über 4.400 Gäste begrüßt werden. Dreiviertel der Besucher sind Kinder und Schüler. Aber auch Erwachsenengruppen wie die Seniorenakademie der BTU, Lehrergruppen, Parteien und Vereine nutzen die Bildungsangebote. Im 1800 Quadratmeter großen Forsthausgarten mit Backhaus führt ein Rundweg an Heilkräuter- und Bauerngarten, Tastpfad, Insektenhotel und Nisthilfengalerie vorbei. Eine vers bah Tag Sta Eine entf tung Von ges Altes Forsthaus im Sommer Eine deutschlandweite Besonderheit ist das Freilandformicarium im angrenzenden Vereinswald. Das Freilandformicarium ist ein spezielles Terrarium für Ameisen. In dem Formicarium werden Waldameisen unter naturnahen Bedingungen gehalten. Mittels spezieller Kameratechnik können diese dann hundertfach vergrößert auf einer Bildwand beobachtet werden. Diese Anlage wurde mit LEADER-Mitteln gefördert. Im Gebiet der Gemeinde Kollwitz liegen drei Naturschutz- und zwei Landschaftsschutzgebiete sowie Teile des Biosphärenreservats Spreewald. Insgesamt sind über 45% der Gemeindefläche unter Schutz gestellt. Der Verein organisiert jährliche Erfassungen von wildwachsenden Orchideen, Amphibien, Fledermäusen, Schwalben, Störchen, Schleiereulen und Turmfalken in ausgewählten Gebieten. Mit dieser systematischen Arbeit wird das Ziel verfolgt, die Entwicklung zu dokumentieren, um daraus ableitend Landwirten, Naturschutzmitarbeitern und Interessierten praktische Hilfestellung zu geben. Die Ergebnisse der jährlichen Erfassung sind im Forsthaus auf Übersichtstafeln nachzulesen. Auch die Umgebung des Forsthauses mit seinem über 160-jährigen Mischwaldbestand bietet viele Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene um die Natur hautnah zu erleben. Dafür stehen drei Lehr- und Erlebnispfade sowie zwei Bodenprofilstationen zur Verfügung. Auch über den ökologischen Waldumbau eines Kiefernwaldes können sich Besucher einen Einblick verschaffen. Der mit Spr MO Tou Ameisennest am Freilandformicarium Traditionell findet im Juni der „Tag der offenen Gärten der Lausitz“ und im Oktober der „Tag der offenen Tür“ statt. Ein Besuch im „Alten Forsthaus“ lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Text und Fotos: Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V. Nac wir Sta Jac man Deu mus Eise eim ess hän mitt man sich und Kilo ein sch Jah eine Mög Die Alt. Blic gara Göt Vom pun Kra Kontaktdaten: Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V. Koschendorfer Straße 35, 03099 Kolkwitz http://www.naturschutzverein-kolkwitz.de Tel.: 0355 5298651 Mail: [email protected] Wartung am Schwalbenhaus Ansprechpersonen in der LEADER-Region “Spree-Neiße-Land” Katrin Lohmann und Manuela Tilch Raum A1.17, Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz) Telefon: 03562 986-16199 Internet: www.spree-neisse-land.de Ansprechperson in der LEADER-Region “Spreewald-Plus” Lutz Habermann Am Kleinen Hain 3 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 8426 Internet: www.spreewaldverein.de A Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:35 Seite 17 14. Mai 2016 - Seite 17 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa SPREE-NEISSE-TOUR Tourentipp vom: MAI 2016 Amt Peitz Kultur- und Tourismusamt Schulstraße 6 03185 Peitz Der Landkreis Spree-Neiße startet auch in diesem Jahr gemeinsam mit den Touristinformationen von März bis Oktober mit der “SPREE-NEISSE-TOUR DES MONATS” in die Radlersaison 2016. Das dichte Radwegenetz im Landkreis Spree-Neiße bietet viele Möglichkeiten für größere und kleinere Touren. Jeder hat die Möglichkeit, die TOUR DES MONATS individuell zu befahren. Zusätzlich im jeweiligen Monat gibt es aber auch auf derselben Strecke eine geführte Tour für diejenigen, die nicht allein fahren möchten. Lassen Sie sich überraschen ........ Vom Karpfenteich zur Rodelbahn Die Familienerlebnistour Preisfrage Mai Streckenlänge: ca. 18 km Wieviel Stufen hat der Aussichtsturm im Erlebnispark Teichland? Einen erlebnisreichen Tag für die ganze Familie, das verspricht die Radtour „Vom Karpfenteich zur Rodelbahn“. Ob Groß oder Klein, jeder kommt an diesem Tag auf seine Kosten. Bitte senden Sie die richtige Antwort bis 02.06.2016 an das Amt Peitz Kultur- und Tourismusamt Schulstraße 6, 03185 Peitz Mail: [email protected] Start und Ziel ist die historische Altstadt von Peitz. Einen Katzensprung vom Startpunkt Rathaus entfernt steht das Wahrzeichen der Stadt, der Festungsturm, oder liebevoll auch der „Dicke“ genannt. Von seinem Dachreiter aus kann man fast die gesamte Strecke überblicken. Viel Glück !!! Der Gewinner erhält eine 4-Stunden-Flatrate für die Sommerrodelbahn im Erlebnispark Teichland. Nach dem Aufstieg (ca. 35 Höhenmeter) empfehlen wir eine kleine Belohnung mit dem weit über die Stadtgrenzen hinaus beliebten Peitzer Eis im Café Jacob am Anger. Über die Dammzollstraße radelt man nun zum historischen Hüttenwerk. Einzigartig in Deutschland ist hier das Eisenhütten- und Fischereimuseum. Neben der technischen Ausstellung zur Eisenerzverarbeitung ist für Kinder auch das Fischereimuseum mit Diorama und Aquarium sowie die Mineralien- und Fossilienausstellung interessant. Nur wenige Meter hinter dem Hüttenwerk beginnt Europas größte zusammenhängende Teichlandschaft mit einer beeindruckenden Pflanzen- und Tierwelt. Der Radweg mitten durch die Teiche zur Maustmühle ist wohl das schönste Stück der Tour. Hier sollte man tief durchatmen und die Landschaft auf sich wirken lassen. Übrigens befindet man sich auf dem Schäperclaus-Teichlehrpfad mit viel Wissenswertem zur Fischzucht, Flora und Fauna. Das idyllische Dorf Maust hinter sich lassend gelangt man nach wenigen Kilometern zum Mauster Kiessee und weiter nach Teichland-Neuendorf. In Neuendorf lohnt ein Abstecher zum Aussichtspunkt am Tagebau, dem künftigen Cottbuser Ostsee. Noch schaut man hier in die gigantische Grube des alten Tagebaues Cottbus-Nord, die in wenigen Jahren geflutet werden soll. Alternativ kann man auf dem schönen Spielplatz in Neuendorf eine Rast einlegen und die Kinder toben lassen. Sommerrodelbahn Möglichkeiten dazu bietet auch die hinter der Gaststätte Kastanienhof beginnende Seeachse. Diese führt direkt zum Erlebnispark Teichland mit 18 attraktiven Angeboten für Jung und Alt. Auch hier sollte man unbedingt den Turm erklimmen und aus dieser Position den weiten Blick in die Landschaft genießen. Sommerrodelbahn, Sky-Dive, Tubingbahn und Minigolf garantieren Spaß und gute Laune. Im Slawischen Götterhain und auf dem Pfad der kleinen Götter erfährt man Wissenswertes und Interessantes aus der Sagenwelt der Lausitz. Vom Erlebnispark gelangt man über Peitz-Ost zurück zum Ausgangspunkt. Vom Güterbahnhof hat man einen guten Blick auf die Anlagen des Kraftwerkes Jänschwalde. Rodelklause mit Spielplatz Foto: Dubrau Download-Link GPS-Daten Auflösung der Preisfrage April Eine geführte Tour findet am 28. Mai 2016 um 13:00 Uhr statt. Ab Peitz am historischen Rathaus, Markt 1 bis zum Erlebnispark Teichland (Rückfahrt vom Erlebnispark nach Peitz individuell) An wie vielen Orten in Cottbus haben Radfahrer die Möglichkeit, Räder und Gepäck sicher abzustellen, um Besichtigungen vorzunehmen oder eine Erfrischung zu sich zu nehmen? Die richtige Antwort lautet: Es gibt drei Standorte (Fahrradboxen am Tierpark, am Besucherparkplatz in Branitz und hinter der Stadthalle am Punkthochhaus). Aus den richtigen Antworten wurde Teilnahmegebühr: 3,00 EUR (ohne Eintritt in Museen). Die Teilnahmegebühr wird im Rathaus entrichtet. Ute Koch aus Cottbus ermittelt, sie erhält eine Familienfreikarte für zwei Erwachsene und bis zu zwei Kinder für eine Postkutscher-Abendführung 2016. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:35 Seite 18 Seite 18 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Der Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße informiert: Fünf Jahre Bildung und Teilhabe Vor fünf Jahren, im Jahr 2011, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Ziel dieses Pakets ist die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Es ermöglicht den Kindern mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule am Vereinsleben teilzunehmen, zu musizieren, in Schule, Kita oder Hort Mittag zu essen, oder auch eine gezielte Lernförderung zu erhalten, wenn die Versetzung gefährdet ist. Was kann für Kinder- und Jugendlichen beantragt werden? 1. Eintägige Schul- und Kitaausflüge/mehrtägige Klassenfahrten - hier Übernahme der tatsächlichen Kosten, wenn es sich um ein Ereignis außerhalb von Schule und Kita handelt, - Klassenfahrt entsprechend der schulrechtlichen Bestimmungen 2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf - Auszahlung jeweils zum Schulhalbjahr (August i.H.v. 70,00 EUR; Februar i.H.v. 20,00 EUR) 3. Schülerbeförderung (Hinweis beachten) 4. Lernförderung zur Erreichung des gefährdeten Lernzieles - Bestätigung der Versetzungsgefährdung durch Schule erforderlich 5. Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen 6. Soziale und kulturelle Teilhabe - Beantragt werden können zehn Euro monatlich für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. - zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit. - Möglich ist auch eine Ansparung des Betrages für die Teilnahme an der Jugendweihe. Wer kann die Leistungen beantragen? Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Eckdaten des Eigenbetriebes im April 2016 Bedarfsgemeinschaften Standort Forst (Lausitz) 2.209 Standort Spremberg 1.563 Standort Guben 1.484 Standort Cottbus 1.104 Gesamt Landkreis Spree-Neiße 6.360 Veränderung ggü. Vormonat 1 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße Personen Leistungsempfänger nach dem SGB II gesamt 10.752 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) 7.981 davon weiblich 3.919 davon männlich 4.062 davon unter 25 Jahre Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) 811 Wo können die Leistungen beantragt werden? Als leistungsberechtigter Bürger können Sie bei den Sachbearbeitern Service an Ihrem zuständigen Standort des Jobcenters Leistungen aus dem BuT-Paket beantragen, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr bzw. für Leistungen zur Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten (§ 28 Abs. 7 SGB II), das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu ist ein Antrag notwendig, in dem Sie darlegen, welche Leistungen Sie für Ihr Kind in Anspruch nehmen und beantragen möchten. Welche Nachweise eingereicht werden müssen, wie z. B. Verträge mit dem Sportverein oder der Musikschule, Beitragsrechnungen des Essenanbieters oder Bestätigungen der Schule für Klassenfahrten, erfahren Sie auf der Internetseite www.jobcenter-spree-neisse.de und bei den Sachbearbeitern Service. Beantragen Sie eine Lernförderung, haben Sie auch die Möglichkeit einen Anbieter für die Lernförderung zu benennen. Jeder Anbieter einer Lernförderung wird vor Beginn der Lernförderung durch das Jobcenter auf seine Geeignetheit hin beurteilt, um die fachliche Eignung einzuschätzen und den Erfordernissen des Kinderschutzes gerecht zu werden. Empfehlungen zu möglichen Anbietern für Lernförderung können Sie auch bei den Sachbearbeitern Service am Standort erhalten. Wie erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrags? Die Bewilligung der Leistungen erfolgt für die Bereiche Ausflüge und Klassenfahrten durch Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung. Im Bereich der Lernförderung erhalten Sie einen Gutschein, diesen können Sie bei Ihrem Anbieter einlösen. Für die Bereiche des Zuschusses zum Mittagessen und der sozialen und kulturellen Teilhabe erfolgt die Bewilligung durch eine Direktzahlung an den Anbieter, dieser erhält dazu vom Jobcenter eine Kostenübernahmeerklärung. Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf wird an die leistungsberechtigten Bürger gezahlt. Für Schüler, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss eine Schulbescheinigung eingereicht werden. Hinweis Die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung erfolgt im Landkreis Spree-Neiße durch das Schulverwaltungsamt auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:35 Seite 19 14. Mai 2016 - Seite 19 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Arbeitslosenzahlen im April 2016 (Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen) Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) Landkreise/ kreisfreie Stadt gesamt aktuell (absolut) im Bereich Veränderung ggü. Vorjahresmonat Arbeitslosen Quote SGB II aktuell (absolut) Veränderung ggü. Vorjahresmonat SGB III Arbeitslosen Quote (absolut) aktuell Veränderung ggü. Vorjahresmonat Arbeitslosen Quote Spree-Neiße 5.323 -760 8,3% 3.933 -442 6,1% 1.390 -318 2,2% Stadt Cottbus 5.019 -285 9,5% 4.151 -284 7,9% 868 -1 1,6% Elbe-Elster 5.449 -729 9,7% 4.151 -569 7,4% 1.298 -160 2,3% Oberspreewald-Lausitz 6.690 -712 11,0% 5.475 -403 9,0% 1.215 -309 2,0% Mit Qualifizierung in den (neuen) Job Ansprechpartner Jobcenter Postanschrift Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) Tel.: (03562) 986 155 01 Außenstelle Forst (Lausitz) Richard-Wagner-Str. 37, 03149 Forst (Lausitz) (zuständig für die Stadt Forst (L.) und das Amt DöbernLand), Tel.: (03562) 69 81 955 41 Außenstelle Guben, Bahnhofstraße 4, 03172 Guben (zuständig für die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern und den Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde) Tel.: (03561) 547-655 01 Außenstelle Spremberg, Gerberstraße 3a, 03130 Spremberg (zuständig für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow) Tel.: (03563) 57-255 01 Außenstelle Cottbus, Makarenkostraße 5, 03050 Cottbus (zuständig für die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt Drebkau, die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald) und das Amt Peitz), Tel.: (0355) 866 94-355 01 Sprechzeiten: Dienstag 08:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung Arbeitgeberservice Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) Tel.: (03562) 986 155 75 E-Mail: [email protected] Vermittlungen seit Januar 2016 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße 1. Arbeitsmarkt 618 Ausbildung 17 Ausbildungsvorbereitung 53 Existenzgründung 10 Fort- und Weiterbildung 52 weitere Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt 414 Arbeitsgelegenheiten (2. Arbeitsmarkt) 506 Unter diesem Motto führt das Fallmanagement Guben in diesem Jahr eine Veranstaltungsreihe mit verschiedenen regionalen Bildungsträgern durch, um erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Perspektiven und Chancen aufzuzeigen, die mit einer beruflichen Weiterbildung möglich sind. Qualifizierungsdefizite, Berufsentfremdung auf Grund von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit sowie steigende Anforderungen des Arbeitsmarktes und dessen stetiger Wandel sind maßgebliche Faktoren, die einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen können. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eines der wirksamsten Instrumente der aktiven Arbeitsförderung, weil damit im Vergleich zu anderen Eingliederungsleistungen die beste Nachhaltigkeit erreicht werden kann (Aufnahme einer Arbeit/Beschäftigung, Verringerung bzw. Wegfall der Hilfebedürftigkeit). In den zurückliegenden drei Jahren war die Zahl der vom Jobcenter Spree-Neiße geförderten Weiterbildungsmaßnahmen stetig steigend, so auch im Sozialraum Guben. Hier konnten durchschnittlich 75% der Personen, die eine Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben, eine Beschäftigung aufnehmen. Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen. Vor der Aushändigung eines Bildungsgutscheines wird in einem umfassenden Beratungsprozess das optimale Bildungsziel gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erarbeitet. Um diesen Prozess noch informativer und transparenter zu gestalten, organisiert das Fallmanagement Guben seit Anfang des Jahres Informationsveranstaltungen mit verschiedenen regionalen Bildungsträgern. Die Informationsveranstaltungen sollen den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten das breite Spektrum der Bildungsträger und ihrer Angebote eröffnen, denn sie haben die Wahl, bei welchem Bildungsträger sie ihren Bildungsgutschein einlösen möchten. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe, die in den Räumlichkeiten der Bildungsträger stattfindet, werden verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote sowie die sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten vorgestellt. Außerdem wird den Teilnehmenden der Informationsveranstaltungen die Möglichkeit gegeben, die Schulungsräume zu besichtigen und einen Eignungstest für die gewählte Maßnahme zu absolvieren. Fragen rund um den Bildungsgutschein, zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen beantworten die Fallmanager/-innen vor Ort. Die erste Informationsveranstaltung fand am 10.02.2016 mit 10 Teilnehmenden bei der Handwerkskammer Cottbus statt. Sowohl gewerkspezifisch als auch übergreifend wurde die Vielfalt der Tätigkeitsbereiche sowie der Weiterbildungen präsentiert u. a. für Bau und Ausbau, Elektrotechnik, Holzbe- und -verarbeitung, Metallbearbeitung und Schweißen. Der Einladung des Fallmanagement Guben zur zweiten Informationsveranstaltung am 13.04.2016 bei der Lausitzer Wirtschafts- und Gesundheitsakademie (LWGA) in Cottbus folgten 26 Interessenten. Vorgestellt wurden die Dienstleistungsbereiche Altenpflege und Betreuungsfachkraft, Hauswirtschaft mit Schnittstelle zur Pflege sowie Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsdienst. Foto: Jobcenter Spree-Neiße Vermittlungen im April 2016 Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße 1. Arbeitsmarkt Ausbildung 184 6 Im Jahresverlauf sind vom Fallmanagement Guben weitere Informationsveranstaltungen geplant. Gute Beschäftigungschancen bieten sich insbesondere im Handwerk, in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Altenpflege und in der Gastronomie. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n Fallmanager/-in, besprechen Sie mit ihr/ihm Ihre berufliche Perspektive und fragen Sie nach den Möglichkeiten einer Weiterbildungsförderung. Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:35 Seite 20 Seite 20 - 14. Mai 2016 Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße gratuliert ganz herzlich zum Geburtstag im Monat Mai Mehr als 150 frei- und nebenberufliche Dozenten unterrichten in sechs Fachbereichen lernwillige Teilnehmer an der Kreisvolkshochschule Spree-Neiße. Wenn auch Sie Interesse haben und außer Ihrer fachlichen Qualifikation, didaktisches Geschick und Kontaktfreudigkeit mitbringen, möchten wir Sie gern kennenlernen. Bewerben Sie sich als Dozent, gern auch mit neuen Angeboten. FORST (LAUSITZ) Tabellenkalkulation mit Excel ab Dienstag, 17. Mai 2016. von 17:00 - 19:15 Uhr (7 Termine) Belastungssituationen für Erzieher im Alltag – Wie gehe ich damit um? Gemeinsam wollen wir über Möglichkeiten der Reduzierung von Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag diskutieren. Donnerstag, 19. und 26. Mai 2016, von 17:30 - 19:00 Uhr (2 Termine) Gänseblümchen, Löwenzahn und Co. Sammeln von Kräutern für Salat und Tee, sowie Tipps zur Verarbeitung. Sonntag, 22. Mai 2016 von 13:00 - 14:30 Uhr, Teichland, Mauster Dorfstraße 15 Musik und Bewegung - Anforderungen von der Krippe bis zum Kindergarten Didaktisch-methodische Unterschiede und deren Umsetzung im Kita-/Krippen-Alltag. Donnerstag, 26. Mai und 2. Juni 2016, von 17:30 - 19:00 Uhr (2 Termine) Kinderbekleidung und Kreatives Mit fachlicher Anleitung und Unterstützung, von der Idee bis zur Ausführung, halten Sie dann Ihr individuelles Ergebnis in den Händen. Samstag, 28. Mai 2016 von 9:00 - 12:00 Uhr GUBEN Patchwork Workshop Arbeit mit Sun-Printfarben und experimentieren mit Siebdruck Samstag, 21. Mai 2016 von 9:30 - 14:30 Uhr Stempel schnitzen Unter Anleitung erlernen Sie kleine Tricks und Kniffe, wie ein Stempel entsteht. ab Montag, 23. Mai 2016, von 19:00 - 20:30 Uhr (2 Termine) Das Betriebssystem Windows 10 für Einund Umsteiger Montag und Mittwoch, 23. und 25. Mai 2016 von 17:00 - 19:15 Uhr Meditation ab Mittwoch, 25. Mai 2016, von 16:30 - 18:00 Uhr (6 Termine) Regeln und Rituale im Alltag Kinder brauchen zur Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit anerzogene Ordnungsmuster. Diese geben ihnen Sicherheit. Es ist wichtig, an bestimmten Werten, Regeln und Ritualen festzuhalten. Donnerstag, 9. und 16. Juni 2016, von 17:30 - 19:00 Uhr Zeichnen in der Landschaft Denken Sie bitte an einen Klappstuhl und eine feste Unterlage! Samstag und Sonntag, 11. und 12. Juni 2016, von 14:00 - 17:00 Uhr Erweiterte Nutzung von Tablet und Smartphone Bringen Sie Ihr Gerät mit, um die Übungen nachvollziehen zu können. ab Montag, 13. Juni 2016, von 17:00 - 19:15 Uhr (3 Termine) SPREMBERG Computerschreiben in nur 4 Stunden ab Donnerstag, 19. Mai 2016, von 17:00 - 18:00 Uhr (4 Termine) ab Donnerstag, 19. Mai 2016, von 18:30 - 19:30 Uhr (4 Termine) Selbstverteidigung ab Donnerstag, 19. Mai 2016, von 17:30 - 19:00 Uhr (6 Termine) Erleben Sie die Faszination Filzen Erschaffen Sie mit Ihren Händen aus fluffigen Wollhäufchen stoffliche Objekte. ab Montag, 23. Mai 2016, von 17:30 - 19:45 Uhr (5 Termine) Klasse Filme – Videobearbeitung mit Adobe Premiere Elements 13 Wie schneidet man störende oder verwackelte Sequenzen heraus, fügt Texte ein und schafft harmonische Übergänge? ab Mittwoch, 1. Juni 2016, von 18:00 - 20:15 Uhr (4 Termine) Grundlagen der Fotografie Wochenendworkshop - Außenaufnahmen Samstag, 4. Juni 2016 von 9:00 - 17:00 Uhr Sonntag, 5. Juni 2016 von 9:00 - 13:00 Uhr Glutenfrei Kochen und Backen In dem Kurs stellen Sie Brot und verschiedene vollwertige Grundgerichte aus glutenfreiem Getreide und biologischen Zutaten her. Donnerstag, 9. Juni 2016 von 17:00 - 21:00 Uhr Polnischer Kochabend Freitag, 1. Juli 2016 von 17:00 - 21:00 Uhr ANMELDUNGEN, FRAGEN & BERATUNGEN: für Kurse in FORST (LAUSITZ) Tel.: (03562) 69 38 16, E-Mail: [email protected] für Kurse in GUBEN und PEITZ Tel.: (03561) 26 48, E-Mail: [email protected] für Kurse in SPREMBERG, Tel.: (03563) 90 647, E-Mail: [email protected] 90. Geburtstag Frau Christa Kallnik Frau Elisabeth Lieske Frau Erna Schellnack Frau Edeltraut Kubisch Frau Erna Brunsch Frau Waltraud Starus Herrn Erwin Zerna Frau Anna Walkiewicz Frau Waltraud Wahner Frau Frieda Blinde Frau Gisela Skrypek Herrn Hans Berendt Frau Rosa Koch Herrn Helmut Adam Herrn Harry Möbus Frau Hildegard Niemeyer Frau Gertrud Völzke Frau Dora Arentewicz Frau Marianne Pawel Frau Hildegard Kieschke Herrn Werner Krüger Herrn Rudolf Harke Herrn Richard Storp Frau Martha Karraß Herrn Horst George 95. Geburtstag Frau Erika Geppert Herrn Günther Kraske Frau Gerda Niepraschk Frau Irmgard Stahn Herrn Erwin Jahn in Spremberg in Guben in Guben, Ortsteil Groß Breesen in Neiße-Malxetal, Ortsteil Klein Kölzig in Kolkwitz, Ortsteil Papitz in Tschernitz, Ortsteil Wolfshain in Groß Schacksdorf in Burg (Spreewald) in Spremberg in Tauer in Neuhausen/Spree in Forst (Lausitz) in Spremberg in Tschernitz, Ortsteil Wolfshain in Spremberg, Ortsteil Schwarze Pumpe in Schenkendöbern, Ortsteil Groß Gastrose in Guben, Orteil Deulowitz in Guben in Spremberg, Ortsteil Trattendorf in Spremberg in Neuhausen/Spree in Forst (Lausitz) in Spremberg in Spremberg, Ortsteil Türkendorf in Burg (Spreewald) Frau Irma Kühn in Guben in Spremberg in Forst (Lausitz) in Spremberg in Guben, Ortsteil Groß Breesen in Spremberg, Ortsteil Trattendorf in Spremberg 101. Geburtstag Frau Wanda Oberknapp Frau Elfriede Gärtner in Kolkwitz in Forst (Lausitz) 104. Geburtstag Frau Else Schuster in Spremberg Frau Anna Schimmang Alles Gute und vor allem Gesundheit! Das nächste Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa - erscheint am 10. Juni 2016 Redaktion Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:36 Seite 2 Seite 2 - 14. Mai 2016 ... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung .... für den Landkreis Spree-Neiße unterwegs Liebe Bürgerinnen und Bürger, sicher freuen Sie sich auf das lange Pfingst-Wochenende und genießen die freien Tage bei herrlichem Wetter im Garten beim Grillen oder bei einer schönen Fahrrad-Tour mit der Familie. Ein ereignisreicher Tag steht uns am 28.05.2016 bevor. Dann wird die offizielle Aufnahme des Geopark Muskauer Faltenbogen in den UNESCO –Geoparkstatus durch das Auswärtige Amt vollzogen. Damit wird ein wichtiger Meilenstein für den Tourismus in unserer Region gelegt. Wir Lausitzer erhalten ein Alleinstellungsmerkmal, welches für die Zukunft neue, touristische und wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven eröffnet. Als Vorsitzender der Euroregion Spree-Neiße-Bober erfreue ich mich an der stetig wachsenden Entwicklung internationaler Partnerschaften. Die russische Euroregion „Kursker Oblast“ und die deutsche Euroregion „Spree-Neiße-Bober“ bekundeten im Jahr 2013 Interesse an einer gemeinsamen Zusammenarbeit. Schön, dass die beiden Städte Spremberg und Schelesnogorsk mit dem in diesen Tagen unterzeichneten Partnerschaftsvertrag offiziell den Traum einer deutsch-russischen Kooperation mit Leben erfüllen. Ein neues zu Hause hat seit dem 19.April 2016 unser Landkreisarchiv. Erstmalig in der Geschichte wurden die Akten an einem zentralen Ort zusammengeführt. Platz haben wir in der Elsässer Straße 2 in Forst (L.) nun für ca. 10.000 laufende Meter Aktenbestand. Zu den Öffnungszeiten können Sie gern Ihre Recherchen, Ahnenforschungen oder Chroniken mit Hilfe des Bestands vervollständigen. Ein weiterer Termin führte mich in diesen Tagen nach Guben, in die schöne Stadt an der Neiße. Dort besuchte ich die Blaulichtmeile und hatte für die ehrenamtlich Tätigen vom DRK ein großes „Geschenk“ im Gepäck. Der „Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren“ steht ab sofort ein neues, leistungsstarkes Motorrettungsboot für Rettungseinsätze, zur Beseitigung von Treibgut und bei Hochwassergefahren zur Verfügung. Überwältigt war ich vom „10. Tag des Tanzes“, welcher wieder von der kreislichen Musikund Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ organisiert wurde. Beeindruckende Tänze, grandiose Kostüme, Temperament und Lebensfreude pur sorgten für einen neuen Teilnehmerrekord. Da konnte ich es mir natürlich nicht nehmen lassen, selbst das Tanzbein zu schwingen. Apropos, Freizeitgestaltung im Landkreis Spree-Neiße. Ein Tipp von mir für das bevorstehende Pfingst-Wochenende! Also ich lasse mir die Spreewälder Sagennacht nicht entgehen. Vom 13. bis 15. Mai 2016 ist unter dem Titel „Die List“ eine neue sagenumwobene Geschichte um den Wendenkönig zu erleben. Wo? Am Bismarckturm in Burg (Spreewald)! Egal wie Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen ein schönes, langes, erholsames Wochenende. Ihr Landrat Harald Altekrüger Auch in diesem Jahr freut sich der Landkreis Spree-Neiße gemeinsam mit dem Landkreis Oberspreewald Lausitz auf die „16. Internationale Folklorelawine“ ... mit freundlicher Unterstützung der Sparkassen Spree-Neiße und Niederlausitz Nach den eindrucksvollen Darbietungen der unterschiedlichsten Kulturen und den unvergesslichen Erlebnissen der Folklorelawine 2015 laufen die Vorbereitungen für das diesjährige Folklorewochenende auf Hochtouren. Zahlreiche Bewerbungen aus allen Teilen der Welt sind inzwischen im Forster Kreishaus wieder eingegangen. Die „Internationale Folklorelawine“ präsentiert sich: am 24. Juni 2016 in Senftenberg, am 25. Juni 2016 in Neuhausen/Spree und am 26. Juni 2016 in Lübbenau Ein internationales Festival also, das Weltoffenheit und Kulturgenuss vom Feinsten in allen Facetten verspricht! Und außerdem sind ein farbenfroher Trachtenreigen der verschiedensten Völker und ein bunter Mix aus Musik, Tanz und Temperament an allen drei Veranstaltungstagen garantiert! Sie sind herzlich eingeladen, sich davon zu überzeugen! www.internationale-folklorelawine.de tritt Ein i fre S tandpunkte – Projekte – N achrichten Bürgersprechstunde bei Landrat Altekrüger Die nächste Bürgersprechstunde findet am Dienstag, dem 17. Mai 2016, in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr im Raum A.1.10 im Kreishaus, Heinrich-Heine-Straße 1 in Forst (L.) statt. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Sorgen in dieser Zeit direkt an den Landrat wenden oder ihn telefonisch unter Tel.: (03562) 986-10001 erreichen. Pressestelle Landkreis Spree-Neiße Landrat Altekrüger zum Vattenfall-Verkauf des Braunkohlegeschäfts Zur von der Konzernführung von Vattenfall bekannt gegebenen Verkaufsentscheidung ihrer deutschen Braunkohlesparte an den tschechischen Energiekonzern EPH und die Investmentgruppe PPF erklärt Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger: „Mit der Verkaufsentscheidung kommt endlich wieder Bewegung in den für die Lausitz so wichtigen Energie- und Wirtschaftszweig. Für viele Betriebe, Arbeitnehmer, Lehrlinge sowie Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis SpreeNeiße endet eine große Zeit der Unsicherheit. Die Fördersignale stehen jetzt wieder auf grün. Und natürlich hegen wir als Kreisverwaltung auch eine große Erwartungshaltung an den neuen Eigner EPH, der in Zukunft unserer erster Ansprechpartner sein wird. Ein möglichst schneller Vollzug des Verkaufs verspricht Planungssicherheit für alle Seiten. Mit einem neuen aktiven Partner können wir den Kurs der Lausitzer Braunkohlewirtschaft zügig wieder aufnehmen. Ich bin überzeugt davon, dass wir den unabwendbaren Strukturwandel in unserer Region gemeinsam mit der Braunkohle erfolgreich realisieren können. Bei aller Kreativität und Leistungswillen sind wir dabei natürlich auf die Hilfe und Unterstützung der Bundesund Landesebene angewiesen, die uns Lausitzer durch ihre jüngsten klima- und energiepolitischen Entscheidungen arg in Zugzwang gesetzt haben.“ Pressestelle Landkreis Spree-Neiße Redaktion Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:36 Seite 3 S tandpunkte – Projekte – N achrichten ... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung 14. Mai 2016 - Seite 3 Flüchtlinge im Landkreis Spree-Neiße – Wie erfolgt die Begleitung und Unterstützung? Im Jahr 2015 hat der Landkreis Spree-Neiße 1392 Asylbewerber aufgenommen. In unserer Abbildung finden Sie die Anzahl der im Landkreis lebenden Asylbewerber. Diese Anzahl umfasst nur die geflüchteten Menschen, die noch im Asylverfahren sind und Leistungen über das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie leben in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbunden und Wohnungen im Landkreis. Für die Begleitung, Betreuung und Beratung gibt es vor Ort Träger, die für die Menschen mit Migrationshintergrund direkte Ansprechpartner sind. Sie arbeiten regional im Arbeitskreis der Fachdienste für Migranten im Landkreis Spree-Neiße eng mit der Kreisverwaltung zusammen. In den folgenden Ausgaben stellen wir Ihnen diese Träger vor. In dieser Ausgabe: Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. Wer sind wir? Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. In ihr haben sich Frauen und Männer als Mitglieder und als ehren- und hauptamtlich Tätige zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und um den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. erbringt Beratungs-, Bildungs-, Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und in der Stadt Cottbus. Wie unterstützen wir die zugewanderten Menschen? Für die zugewanderten, bleiberechtigten erwachsenen Migranten sowie für ihre Familien bieten wir eine qualifizierte Beratung und Begleitung bei ihrer Integration in unsere Gesellschaft an. Unsere Angebote beinhalten eine bedarfsorientierte Einzelfallberatung in folgenden Fragen: - Spracherwerb - Vermittlung in Integrationskurse - Schule, Beruf - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Aufenthaltsrecht - Einbürgerung - Familiennachzug - Soziale Leistungen - Gesundheit, Schwerbehinderung - Pflegeleistungen - Ehe, Familie - Erziehung, Kinderbetreuung - Wohnen - Freizeit - Verbraucherfragen Darüber hinaus kann eine psychosoziale Beratung in Krisensituationen, Hilfe bei Anträgen, Formularen und im Umgang mit Behörden angeboten werden und eine Weiterleitung an Regeldienste und Unterstützungsangeboten erfolgen. Für welchen Bereich sind wir zuständig? Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. ist zuständig für alle bleiberechtigten erwachsenen Zuwanderer mit dem Wohnsitz in Forst (Lausitz) und Umgebung im Landkreis Spree-Neiße und für die Stadt Cottbus. Welche Angebote bieten wir an? In unserer Beratungsstelle in Forst (L.): - migrationsspezifische soziale Beratung - psychosoziale Beratung - Beratung von Mitarbeitern der Regeldienste und Verwaltungen in interkulturellen Fragen - Netzwerkarbeit - Öffentlichkeitsarbeit Wie sind wir erreichbar? Unser Hauptstandort für den Landkreis SPN und für die Stadt Cottbus befindet sich in Cottbus, in der Straße der Jugend 33, Telefon: 0355 4837394. Folgenden Standort haben wir im Landkreis: Standort: Parkstraße 7 in Forst (Lausitz) Ansprechpartner: Frau Schmidt Telefon: 0152 54503538 Sprechzeiten: Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr E-Mail: [email protected] Homepage: www.awo-bb-sued.de Über das Online-Portal HelpTo - www.helpto.de - können sich Organisationen, Initiativen, Unternehmen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert auf lokaler Ebene über das austauschen, was bei der Betreuung und Integration von Flüchtlingen benötigt wird. Auch die Flüchtlinge selbst gehören zur Zielgruppe, daher werden die meisten Informationen ebenfalls auf Englisch bereitgestellt. Die Nutzer können in zehn verschiedenen Kategorien Angebote und Gesuche in das Portal einstellen: Sachspenden, Fahrdienste und Transporte, Familie und Kinder, Arbeit, Bildung und Wissenschaft, Arbeit, Begleitung und Beratung, Freizeit, Sprache, Projekte und Idee sowie Wohnen. Diese Hauptkategorien sind noch einmal in weitere Untermenüs aufgefächert. Ein internes Nachrichten-System ermöglicht eine geschützte Kommunikation zwischen Anbietendem und Interessenten. Die Nutzung von HelpTo ist kostenfrei. Erforderlich ist lediglich eine Online-Registrierung mit Benutzername und E-Mail-Adresse. www.helpto.de Verteilung der Asylbewerber auf die Kommunen (Stand 21.04.2016) Gemeinde Schenkendöbern 0 Stadt Guben 439 Amt Peitz 74 Amt Burg (Spreewald) 2 Gemeinde Kolkwitz 50 Kreisstadt Forst (Lausitz) 448 Gemeinde Neuhausen/Spree 0 Amt Döbern-Land 22 Stadt Spremberg 327 Stadt Welzow Stadt Drebkau 3 14 Ehrenamtliche Initiativen und Netzwerke zur Unterstützung von FLÜCHTLINGEN im Landkreis Spree-Neiße FORST (LAUSITZ) Flüchtlingsnetzwerk (FlüNet) Forst (Lausitz) Ansprechpartnerin: Frau M. Kohlbacher Kontakt: [email protected] Forster Brücke Ansprechpartnerin: Ev. Kirchengemeinde Forst (Lausitz) Kontakt: [email protected] GUBEN: Flüchtlingsnetzwerk „Flucht und Migration“ Guben Ansprechpartnerin: Frau R. Bellack Kontakt: [email protected] SPREMBERG: Netzwerk (NW) „Spremberger Allianz für Toleranz“ Ansprechpartnerin: Frau C. Bieder Kontakt: [email protected] Runder Tisch für Ausländer — gegen Gewalt in Spremberg Ansprechpartnerin: Frau M. Wagschal Kontakt: [email protected] Bündnis „Spremberg hilft“ Ansprechpartner: Benny Stobinski Kontakt: [email protected] DÖBERN : Netzwerk für Vielfalt im Amt Döbern-Land Ansprechpartnerin: Frau I. Lutzens Kontakt: : [email protected] WELZOW: Arbeitskreis Willkommenskultur Welzow (AKWW) Ansprechpartner: Herr D. Pusch Kontakt: [email protected] Im Aufbau befinden sich Netzwerke in der Gemeinde Kolkwitz und im Amt Burg (Spreewald). Redaktion Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:36 Seite 4 Seite 4 - 14. Mai 2016 S tandpunkte – Projekte – N achrichten ... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung Landrat liest Wilhelm Busch Eine sehr persönliche Einladung hatten die Schülerinnen und Schüler der Wiesenwegschule aus Spremberg an den Landrat des SpreeNeiße-Kreises gerichtet. Gern folgte Harald Altekrüger dieser Bitte am 25. April 2016 und hatte als Überraschung eine Vorlesestunde im Gepäck. Ganz gespannt lauschten die Mädchen und Jungen den lustigen und lehrreichen Geschichten über die Streiche von Max und Moritz, so dass die Zeit viel zu schnell verging. Und was die Lausbuben von Wilhelm Busch noch so alles anstellten, das las Annett Noack, Integrations- und Behindertenbeauftragte des Landkreises, den Kindern am darauffolgen Morgen vor. Landrat Altekrüger: „Bei dieser Vorleseaktion haben wir viel gelacht und sehr lebendige Momente miteinander erlebt. Gemeinsam Geschichten zu entdecken, verbindet Jung und Alt, Groß und Klein, Menschen mit und ohne Behinderung. Ein großer Spaß, dem wir in unserem Computer-Alltag einfach ein Plätzchen einräumen sollten.“ Workshop zum Bundesmodelvorhaben Wie bereits in der ersten Ausgabe des Amtsblatts für den Landkreis Spree-Neiße am 16.01.2016 berichtet wurde, arbeiten die Landkreise Spree-Neiße und OberspreewaldLausitz im Bundesmodelvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ als Kooperationspartner unter dem Titel „Spree-Neiße + Oberspreewald-Lausitz auch in der Zukunft mobil und gut versorgt!“ eng zusammen. Ziel des Modellvorhabens: Im Rahmen des Modellvorhabens sollen Mobilitätsangebote, die über das Grundangebot hinausgehen, gesichert, weiterentwickelt und mit dem klassischen Personennahverkehr vernetzt werden. Ein weiteres Ziel ist, Angebote der Daseinsvorsorge mittel- bis langfristig an räumlich möglichst günstigen Standorten zu bündeln, um damit deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und Erreichbarkeit langfristig sicherzustellen. Pflegekind aufnehmen Welche Kriterien Pflegeeltern erfüllen müssen Ein Pflegekind aufzunehmen ist eine große Herausforderung und eine Bereicherung zugleich. Die Pflegeeltern müssen sich auf Unvorhergesehenes einlassen können, dabei müssen sie aber auch formale Kriterien erfüllen. Die idealen Pflegeeltern haben Erziehungserfahrung oder einen entsprechenden Beruf, sie haben ein offenes Herz für das Pflegekind und können es mit allem, was es mit sich bringt, annehmen, ohne zu große Erwartungen an das Kind zu stellen. Das Kind bringt eine Vorgeschichte mit und noch andere Personen, die in dem Leben der Pflegeeltern nun eine Rolle spielen. Wie zum Beispiel: die Herkunftseltern, Geschwister, andere Verwandte, Sozialarbeiter/Vormund Die Pflegeeltern müssen bereit sein, sich auf viel Neues einzulassen und eine einschneidende Änderung in Kauf nehmen, die den bisherigen Alltag umgestaltet. Haben die Pflegeeltern bereits eigene Kinder, müssen die Auswirkungen der Aufnahme des Pflegekindes genau bedacht werden. Je nachdem, um was für ein Pflegeverhältnis es sich handelt, müssen sich die Pflegeeltern von Anfang an mit dem Gedanken anfreunden, dass sie eine Trennung verschmerzen müssen, nachdem sie das Kind in ihr Herz geschlossen haben, weil das Kind wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehrt. Verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende jeweils mit oder ohne Kinder können Pflegeeltern werden. Die Pflegeeltern durchlaufen ein Prüfverfahren und absolvieren eine spezielle Schulung. Sie müssen über genügend Wohnraum verfügen, ein eigenes Kinderzimmer ist ideal, aber es darf auch unter Umständen ein Kinderzimmer mit einem leiblichen Kind geteilt werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Pflegeeltern muss abgesichert sein. Von Bewerbern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Die Pflegeeltern müssen ein ärztliches Gutachten vorlegen, ihr Gesundheitszustand muss erlauben, eine Erziehungsaufgabe wahrzunehmen. Die Religionszugehörigkeit kann dann eine Rolle spielen, wenn die Herkunftsfamilie diesbezügliche Wünsche hat. Pflegeeltern brauchen die Bereitschaft mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zu kooperieren. Für Sonderpflegestellen, zum Beispiel für behinderte Kinder , werden erhöhte Anforderungen gestellt. Ihre Ansprechpartner: Für die Stadt Guben, Ämter Peitz und Burg, Gemeinde Schenkendöbern und Kolkwitz Petra Hirthe, Tel.: 03562 986 15123 [email protected] Für die Städte Forst und Döbern, Gemeinde Groß Schacksdorf/Simmersdorf, Neiße-Malxetal, Wiesengrund und Jämlitz/Düben Katrin Coumont, Tel.: 03562 986 15133 [email protected] Für die Städte Spremberg, Welzow, Drebkau, Gemeinde Neuhausen, Felixsee, Tschernitz und Hornow/Wadelsdorf Nicole Huckauf, Tel.: 03562 986 15132 [email protected] Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Wir laden Sie ein, uns Ihre Erfahrungen, Anregungen und Ideen aus Ihren Wohnorten mitzuteilen. Denn nur gemeinsam kann es gelingen, Lösungen zu finden. Die Termine unserer Workshop-Veranstaltungen sind: Spreehafen-Burg Natur pur Donnerstag, 26. Mai, 18:00 Uhr Im Kleinen Saal der Kreisverwaltung Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz), Mittwoch, 1.Juni 2016, 18:00 Uhr Ausstellungsraum Bibliothek/Musikschule Gasstraße 4, 03172 Guben Donnerstag, 2.Juni 2016, 18:00 Uhr, „Haus der Begegnung“ Am Bahndamm 12 B, 03096 Burg (Spreewald) Freitag, 3.Juni 2016, 18:00 Uhr, Freizeitzentrum „Bergschlösschen“ Bergstr. 11, 03130 Spremberg Kahnfahrten täglich ab 10:00 Uhr 1 bis 5-stündige Touren Radverleih - Bootsverleih - Gurken vom Fass Exklusiv Kahn der Sinne - Kamin-Kahnfahrten - Frühstücks-Kahnfahrten Glühwein-Kahnfahrten - Mondschein-Kahnfahrten www.spreewald-resort.de Redaktion Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:36 Seite 5 S tandpunkte – Projekte – N achrichten ... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung „Spreewald Kräuterey“ startet in die Saison 14. Mai 2016 - Seite 5 Landräte aus EE, OSL und SPN lehnen vorliegenden Leitbildentwurf zur Verwaltungsstrukturreform 2019 entschieden ab Klare Kante: Brandenburgs Landkreise lehnen den vorliegenden Leitbildentwurf der Landesregierung zur geplanten Verwaltungsstrukturreform 2019 entschieden ab. Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss fasste der Vorstand des Landkreistages Brandenburg in seiner jüngsten Sitzung am 3. Mai 2016. Auch die Landräte der südbrandenburgischen Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße stehen geschlossen hinter dem deutlichen Abstimmungsergebnis. In einem gemeinsamen Statement äußern sich die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski (Elbe-Elster, CDU), Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz, parteilos) und Harald Altekrüger (Spree-Neiße, CDU) am Mittwoch, den 4. Mai 2016, wie folgt: Hand in Hand: feinste Burger Gemüse- und Kräuterprodukte für Ihren Küchentisch präsentieren Spreewald-Koch Peter Franke, Sandra Dobenecker von den Lebenshilfe Werkstätten und Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger. Die Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand g GmbH sind neuer Pächter für den Kräutergarten auf dem Schlossberghof Burg (Spreewald), Byhleguhrer Straße 17. Der überregional bekannte Kräutergarten wird seit März dieses Jahres unter dem Namen „Spreewald Kräuterey“ von den Mitarbeitern der Lebenshilfe nach den Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet und soll zu neuer Blüte gebracht werden. Das Inklusionsprojekt will zudem Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen fördern und durch allerlei Kreativangebote übers Jahr zum aktiven Mitmachen einladen. Die Spreewald Kräuterey hält seit der Saisoneröffnung am 1. Mai allerlei Überraschungen für seine Besucherinnen und Besucher bereit. Das Angebot im Hofladen und Kräutergarten umfasst Bio-Samen, frisches Saisongemüse, Teemischungen, Pflanzen für den heimischen Garten und kreative Produkte der Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand. Naturfreunde und Neugierige sind herzlich willkommen, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder per Auto einen Zwischenstopp einzulegen – schauen Sie vorbei! Musikschulunterricht in Peitz Die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße erweitert am Unterrichtstandort in Peitz mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 das Unterrichtsangebot. Dazu finden am Freitag, dem 20. Mai, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr und von 16:30 Uhr bis 17:15 Uhr Schnupperstunden im Fachbereich Gitarre für alle Interessenten statt. Die Musikpädagogin Cornelia Konzack wird dann auch Fragen zur Ausbildung an der Musik- und Kunstschule beantworten und um 16:00 Uhr zu einem kleinen Konzert zur Einstimmung einladen. Am Samstag, dem 21. Mai, sind Interessierte für den Fachbereich Klavier herzlich willkommen, wenn die Musikpädagogin Wanning Hu von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr zum Schnupperunterricht einlädt. Der Unterricht kann grundsätzlich von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werden und findet in der Oase 99 in Peitz statt. Auch auf unserer Internetseite sind unter www.musikschule-spn.de viele weitere wertvolle Informationen aufbereitet. So gewährt die Musik- und Kunstschule zum Beispiel umfassende Sozialermäßigungen, Ermäßigungen für ein zweites Unterrichtsfach, Geschwisterermäßigungen oder Förderungen bei besonderen musikalischen Leistungen. Bis zum 18.05.2016 können sich Interessenten telefonisch unter 03563 593340-12 zu einer der Schnupperstunden anmelden oder sich direkt zur Unterrichtsaufnahme für das neue Schuljahr vormerken lassen. Für Fragen zur Unterrichtsdurchführung stehen die Mitarbeiter der Musik- und Kunstschule ebenfalls auch telefonisch gern zur Verfügung. „Das klare Nein zum vorliegenden Leitbildentwurf setzt ein wichtiges Zeichen in Richtung Potsdam. Der überarbeitete Entwurf, der bereits im Juni durch den Landtag des Landes Brandenburg bestätigt werden soll, ist nach wie vor eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Diese gilt es zwingend zu lösen, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen.“ Offen bleiben laut den Verwaltungschefs gleich mehrere wichtige Punkte, unter anderem im Hinblick auf die Ausfinanzierung der Reform. Hinzu kommt: Klare und belastbare Aussagen im Hinblick auf die angestrebte vorausgehende Funktionalreform sucht der Leser im Leitbildentwurf vergeblich: „Die Funktionalreform sieht eine Aufgabenübertragung von höheren hin zu untergeordneten Verwaltungsebenen vor. Geht es nach dem vorliegenden Leitbildentwurf, so findet eine solche - durchaus sinnvolle und notwendige - Funktionalreform de facto jedoch nicht statt. Sowohl Inhalt als auch Umfang stellt der Entwurf unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt. Soll heißen: Wer zukünftig welche Aufgaben abgibt bzw. wahrnimmt und wer letztendlich die Kosten dafür trägt, wird nicht beantwortet.“ Allesamt Themen, die bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden sind. Im August 2015 formulierte der Vorstand des Landkreistages auf Grundlage umfangreicher Zuarbeiten aus den Landkreisen sieben Kernthesen mit konkreten Forderungen an einen vertretbaren Leitbildentwurf. Auch die Finanzierung und Funktionalreform nehmen darin wichtige Positionen ein. Im erneut überarbeiteten Leitbildentwurf, der im Sommer beschlossen werden soll, finden jedoch nur wenige der Forderungen Beachtung. Der deutliche Beschluss des Vorstandes des Landreistages wird daher im nächsten Schritt Anfang Juni in der Anhörung im Innenausschuss des Landtages vertreten. Die Landräte aus Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße erwarten davon, dass sich die Forderungen und Wünsche der Landkreise im einzig logischen Ergebnis eines erneut angepassten Leitbildentwurfes widerspiegeln. „Hervorzuheben bleibt: Niemand verschließt sich notwendigen Strukturveränderungen. Eine Verwaltungsstrukturreform kann nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen. Eine Reform zu Lasten der Landkreise und damit in der weiteren Folge auch zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist abzulehnen.“ Die Landräte der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße Künftig mehr Frauen im Ehrenamt der HWK Cottbus Die neue Vollversammlung (VV) der Handwerkskammer Cottbus (HWK) wird weiblicher. 25 Prozent der künftigen VV-Mitglieder und Stellvertreter sind Frauen. Derzeit sind es knapp 14 Prozent. Der Wahlausschuss hatte in seiner öffentlichen Sitzung die Wahlvorschläge nach eingehender Prüfung einstimmig zugelassen. Die Arbeitgeber entsenden 21 Frauen (29 Prozent) in die neue Vollversammlung. Bei den Arbeitnehmern sind es sieben (19 Prozent). Eine Besonderheit bei den Handwerkskammern im Vergleich zu anderen Wirtschaftskammern ist die Arbeitnehmerbeteiligung in allen Gremien. Seit Mitte Februar waren die Mitglieder der Handwerkskammer Cottbus aufgerufen, Wahlvorschläge einzureichen. Da nur je ein Vorschlag für die "Vertreter des selbstständigen Handwerks, des handwerksähnlichen Gewerbes, der Kleingewerbetreibenden sowie für die Vertreter der Gesellen oder anderer Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung" vorliegt, gelten die Bewerber als gewählt. Die Legislaturperiode der neuen Vollversammlung geht bis 2021. Am 30. Juni konstituiert sich das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer Cottbus. Dann werden auch das Präsidium und der Vorstand neu gewählt. Handwerkskammer Cottbus Redaktion Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:36 Seite 6 Seite 6 - 14. Mai 2016 ... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung Rennrollstühle für die Bauhausschule S tandpunkte – Projekte – N achrichten Landrat zu Besuch in Kolkwitz Ausbildung wird in Kolkwitz groß geschrieben Am 13. April 2016 führte es Landrat Harald Altekrüger zu einem Arbeitsbesuch in die Gemeinde Kolkwitz. In einem zweistündigen Verwaltungsgespräch informierte Bürgermeister Fritz Handrow zunächst über eine geplante Beteiligung an einer Windkraftanlage in Eichow. Die daraus erwirtschafteten Gewinne sollen den Bürgerinnen und Bürgern zukommen. Landrat Harald Altekrüger zeigte sich beeindruckt von der Idee, die er als sehr zukunftsorientiert und positiv einschätzt. „Ich bin wirklich gespannt wie sich dieses Projekt weiterentwickeln wird“, so der Landrat. Auch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Spree-Neiße war ein Schwerpunkt in der Gesprächsrunde. Bürgermeister Fritz Handrow warb erneut für die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Kolkwitz. Der Landrat verdeutlichte, dass eine zukunftsfähige Etablierung nur mit langfristig ausreichenden Schülerzahlen möglich ist. Allein durch die Gemeinde Kolkwitz ist dies nicht zu realisieren. Ein Lösungsansatz könnte die Beteiligung durch das Amt Burg (Spreewald) und die Stadt Drebkau sein. Am Donnerstag, dem 21.04.2016, überreichte stolz Landrat Harald Altekrüger als Vorsitzender des Fördervereins der Bauhausschule einen symbolischen Scheck aus der PSLotterie der Sparkasse Spree-Neiße an die Sportlehrerin Elke Krampitz. Die 2 500 EUR können nun für die Anschaffung von Rennrollstühlen für die Schülerinnen und Schüler der Bauhausschule in Cottbus verwendet werden. Foto: Michael Helbig Bürgermeister und Landrat lobten das aktive Vereinsleben der Gemeinde Kolkwitz insbesondere die gute Entwicklung in der Kinderbetreuung. Auch die ehrenamtlich Tätigen in der freiwilligen Feuerwehr sind ein wesentlicher Baustein und gut aufgestellt. Bedauerlich ist jedoch, dass immer mehr Einsätze der sogenannten „Tragehilfe“ verzeichnet werden. Darunter fallen mittlerweile 10-15 % der Einsätze im Landkreis. Der Landrat teilte mit, dass der Landkreis die Landesregierung aufgefordert hat, diese Art der Einsätze zu prüfen. Bürgersprechstunde mit der Kreistagsvorsitzenden fällt aus Die Bürgersprechstunde der Kreistagsvorsitzenden am 07.06.2016 fällt aus. In dringenden Fällen können Nachrichten und Anfragen über das Kreistagsbüro unter derRufnummer: 03562 986 10007 bzw. per E-Mail: [email protected] an Frau Schulz-Höpfner weitergeleitet werden. Spree-Neiße-Ansichten in Aquarell Kunst verbindet – das sagen die beiden Hobbykünstlerinnen Karin Gollos aus Turnow und Helga Richter aus Taubendorf. Die beiden sympathischen Frauen lernten sich bei einem Kurs in der Volkshochschule Spree-Neiße kennen und sind seit dem künstlerisch nicht mehr zu trennen. Gemeinsam stellen Sie ihre Werke aus und feilen an ihrem Können. Kunstkurse an der Volkshochschule und der BTU Cottbus-Senftenberg gehören mittlerweile zum festen Bestandteil ihrer Freizeit. Einen Einblick in ihr kreatives Schaffen geben die Künstlerinnen derzeit im Forster Kreishaus. Zur Ausstellungseröffnung kamen viele Freunde und Wegbegleiter, so auch ihr Mentor Manfred Ewersbach. Die Ausstellung zeigt 40 Hobbyarbeiten, größtenteils Aquarelle ergänzt um Ölbilder und Zeichnungen, mit naturalistischen und verträumten Motiven rund um die Stadt Peitz bis zum Spreewald. Vor allem Blumen- und Landschaftsmotive sind den beiden ans Herz gewachsen. Diese können nun bis 01. Juni 2016 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung bestaunt werden. Auch bei der enviaM ist das Thema Fachkräftesicherung durch Auszubildende auf der Tagesordnung. Mit anderen Unternehmen gibt es bereits Kooperationen zur betrieblichen Ausbildung. Im Anschluss an die Gesprächsrunde besuchten Landrat und Bürgermeister den Energiedienstleister enviaM. Die enviaM-Gruppe ist gemessen am Umsatz und Absatz der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland. Der Unternehmensverbund versorgt rund 1,4 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energie-Dienstleistungen. Zur Unternehmensgruppe mit rund 3.500 Beschäftigten gehören die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, sowie weitere Gesellschaften, an denen enviaM mehrheitlich beteiligt ist. Das Unternehmen ist regional verankert. Gemeinsam mit der SAG GmbH bieten sie am Standort in Kolkwitz fast 220 Mitarbeitern einen Arbeitsplatz. Geeignete Fachkräfte zu finden wird bei vielen hiesigen Firmen immer schwieriger. EnviaM bietet zahlreiche Ausbildungsmöglichkeiten, dazu zählen Kaufmann/-frau für Büromanagement, Industriekaufmann/-frau, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Mechatroniker/-in oder auch Anlagenmechaniker/-in. Abiturienten können auch das duale Studium nutzen, welches mit dem Bachelor in der Elektrotechnik abschließt. Die Ausbildung findet je nach Ausbildungsberuf an einem der Standorte in Chemnitz, Cottbus, Crimmitschau, Falkenberg/Elster, Halle (Saale), Lichtenstein oder Stollberg statt. Das „bildungszentrum energie GmbH“ koordiniert die Ausbildung der enviaM-Gruppe. Interessierte können sich auf der Internetseite www.enviam.de informieren bzw. ein persönliches Gespräch vereinbaren. Nach dem Unternehmensbesuch trafen sich der Landrat und der Bürgermeister mit den ehrenamtlichen Ortsvorstehern. Sie informierten sich über die Kreisgebietsreform, über Baumaßnahmen im Straßen- und Radwegenetz, Geschwindigkeitsbegrenzungen und vieles mehr und danktem dem Landkreis für die Begleitung des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“. Landkreis Spree-Neiße Fachbereich ist umgezogen Die Außenstelle des Fachbereiches Soziales des Landkreises Spree-Neiße in Spremberg ist in die Dresdener Straße 12, 03130 Spremberg umgezogen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten in diesem Zusammenhang neue Telefonnummern. Die Betreuungsbehörde ist dann unter der Rufnummer 03563 57 75032, der Pflegestützpunkt unter der Rufnummer 03563 57 75040 sowie der Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter der Rufnummer 03563 57 75040 erreichbar. Sprechzeiten ändern sich Der Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Fachbereiches Soziales ändert die Sprechzeiten. Ab Mai 2016 findet in der Außenstelle Spremberg, Dresdener Straße 12, im Raum 4 nur noch jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr die Sprechstunde statt.
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