amtlicher teil - Landkreis Spree

Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 1
Jahrgang 09 • Forst (Lausitz), den 14. Mai 2016 • Nummer 05
Inhaltsverzeichnis
AMTLICHER TEIL
AMTLICHER TEIL
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Jahresabschluss des Jahres 2014 des
Eigenbetriebes Abfallwirtschaft
des Landkreises Spree-Neiße
Seite 1
Tierseuchenallgemeinverfügung
des Landkreises Spree-Neiße
Seite 1
Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße,
Land Brandenburg, zum 31. Dezember 2015
Seite 2
Satzung über die Schülerbeförderung
im Landkreis Spree-Neiße vom 21.04.2016
Seite 10
SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN
Eintragung von Grundstücken als
Bodendenkmal in die Denkmalliste
des Landes Brandenburg
Seite 12
Jahresabschluss des Jahres 2014
des Eigenbetriebes
Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße
Gemäß § 33 (3) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird hiermit der
Jahresabschluss des Jahres 2014 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises
Spree-Neiße bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises SpreeNeiße wurde in der Sitzung des Kreistages des Landkreises Spree-Neiße am 07.10.2015
mit folgendem Wortlaut beschlossen (Beschlussnummer: 080-10/2015):
1.
2.
3.
4.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
des Antrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) zur
Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Trinkwasserleitung DN 110
einschließlich Absperrschieber in der
Gemarkung Burg
Seite 14
Beschlüsse
des Kreistages Spree-Neiße
Seite 14
NICHTAMTLICHER TEIL
Öffentliche Stellenausschreibung
Seite 15
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM FOKUS
Seite 16
SPREE-NEUISSE-TOUR
Seite 17
Der Eigenbetrieb Jobcenter
des Landkreises Spree-Neiße informiert
Seite 18
bildungsfenster
Seite 20
Der Landrat gratuliert
Seite 20
IMPRE SSUM
Herausgeber:
Landkreis Spree-Neiße – Der Landrat –
Verantwortlich:
Landrat des Landkreises Spree-Neiße,
Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz),
Tel.: (03562) 986-100 06, Fax: (03562) 986-100 88
www.landkreis-spree-neisse.de, E-Mail: [email protected]
Verlag:
Wochenkurier Lokalverlag GmbH & Co. KG
Geierswalder Str. 14, 02979 Elsterheide OT Bergen
Tel.: (03571) 467101,
E-Mail: [email protected]
Druck.
DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG,
Geierswalder Str. 14, 02979 Elsterheide OT Bergen
Auflage:
61.900 Exemplare
Das Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße, Amtske łopjeno za Wokrejs
Sprjewja-Nysa wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis SpreeNeiße verteilt. Es erscheint bei Bedarf einmal im Monat als Beilage im periodischen Druckwerk „Spree-Neiße-Kurier“. Einzelne Exemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu bestellen.
5.
6.
Der Kreistag beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2014 festzustellen.
Der Kreistag beschließt, die Werkleitung zu entlasten.
Der Kreistag beschließt, den aus dem BgA resultierenden Gewinn in Höhe von
34.008,01 EUR der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen.
Der Kreistag beschließt, den Verlust des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers aus der Aufzinsung der Sanierungsrückstellung in Höhe von
1.133.131,68 EUR mit der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“
zu verrechnen.
Der Kreistag beschließt, aus dem Zinsergebnis die Planzinsen in Höhe von
242.346,88 EUR der „Rücklage aus der Abzinsung von Rückstellungen“
zuzuführen.
Der Kreistag beschließt, die kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 54.976,04 EUR
der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Dem Jahresabschluss wurde am 11. Mai 2015 durch den Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg nahm den Jahresabschluss ohne
eigene Feststellungen zur Kenntnis und bestätigte dies mit Schreiben vom 14.07.2015.
Der Jahresabschluss 2014 sowie der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der
Veröffentlichung, eine Woche beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1,
03149 Forst (Lausitz), Zimmer B. 2.13, zur Einsichtnahme aus.
Forst (Lausitz), den 31.03.2016
Harald Altekrüger
Landrat
Tierseuchenallgemeinverfügung
des Landkreises Spree-Neiße
Aufhebung der Schutzmaßregeln
gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
Gemäß § 12 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in Verbindung mit den §§ 1
und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) werden
hiermit das Sperrgebiet und die in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 24.08.2015
angeordneten Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen aufgehoben.
Das Sperrgebiet umfasste die Ortsteile Komptendorf, Roggosen, Koppatz, Sergen, Kahsel,
Drieschnitz, Laubsdorf, Kathlow und Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree.
Da alle Untersuchungen im Sperrgebiet einen negativen Befund hatten und sich keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben haben, gilt die Amerikanische Faulbrut
der Bienen im Land Spree-Neiße als erloschen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Forst (Lausitz), den 15.04.2016
Dr. Vogt
Amtstierarzt
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Seite 2 - 14. Mai 2016
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße,
Aktivseite
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank
EUR
31.12.2014
Tsd. EUR
EUR
28.346.389,95
55.630.070,02
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
b) Wechsel
Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
b) andere Forderungen
83.976.459,97
23.462
31.342
54.804
0,00
0
0
0
88.278.086,47
793.523.864,09
51.830
19
51.849
744.425
0,00
0,00
88.262.043,90
16.042,57
Forderungen an Kunden
darunter: durch Grundpfandrechte
378.819.686,38 EUR
gesichert
Kommunalkredite
27.981.703,07 EUR
(
(
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten
0,00
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR
ab) von anderen Emittenten
0,00
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR
0
(
0)
0
(
0)
0
0,00
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
751.582.064,05 EUR
bb) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
1.248.177.215,06 EUR
c) eigene Schuldverschreibungen
Nennbetrag
7.
Beteiligungen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
Treuhandvermögen
darunter:
Treuhandkredite
701.972
701.972 )
1.289.770
(
1.272.841 )
1.991.742
0
0)
1.991.742
0
0
(
2.013.508.698,17
0,00
0,00
5.200.513,48
5.160
0,00 EUR
(
0)
0,00 EUR
(
0)
0,00
0,00 EUR
0,00 EUR
0
(
0)
(
0)
0
(
0)
0,00
0,00 EUR
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
c) Geschäfts- oder Firmenwert
d) geleistete Anzahlungen
Sachanlagen
Sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive latente Steuern
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Summe der Aktiva
(
1.261.926.634,12
0,00 EUR
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Handelsbestand
8.
751.582.064,05
2.013.508.698,17
0,00
6.
6a.
360.450 )
24.487 )
0,00
0
0,00
0
98.554,13
0,00
0,00
98.554,13
49.072.668,92
1.019.433,36
18.986,25
0,00
0,00
49
0
0
49
52.243
1.181
25
0
0
3.034.697.264,84
2.901.478
Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 3
14. Mai 2016 - Seite 3
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
der Sparkasse Spree-Neiße
Land Brandenburg, zum 31. Dezember 2015
Passivseite
EUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
EUR
31.12.2014
Tsd. EUR
EUR
0,00
38.875.546,38
2
38.001
38.003
38.875.546,38
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
1.144.975.420,37
1.034.838
206.657.500,23
239.946
1.274.784
1.351.632.920,60
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
745.275.370,23
350.406.859,46
664.081
388.188
1.052.269
2.327.053
1.095.682.229,69
2.447.315.150,29
3.
3a.
4.
5.
6.
6a.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
darunter:
Geldmarktpapiere
eigene Akzepte und
Solawechsel im Umlauf
0,00
0,00
0,00 EUR
0,00 EUR
Handelsbestand
Treuhandverbindlichkeiten
darunter: Treuhandkredite
0,00 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Passive latente Steuern
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
b) Steuerrückstellungen
c) andere Rückstellungen
Sonderposten mit Rücklageanteil
Nachrangige Verbindlichkeiten
Genussrechtskapital
darunter:
vor Ablauf von 2 Jahren
fällig
Fonds für allgemeine Bankrisiken
darunter:
Sonderposten nach § 340e
Abs. 4 HGB
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
0 )
(
0 )
0
0
0
0 )
1.563
209
0
0,00
0,00
0,00
(
1.286.936,75
191.569,09
0,00
9.253.089,00
0,00
10.288.626,90
0,00 EUR
8.655
1.271
9.435
19.361
0
54.238
0
(
0 )
249.500
(
507 )
270.000.000,00
126.652,37 EUR
0,00
0,00
0
0
219.850.776,79
0,00
Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten
Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen *
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten
Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen
* Über eine weitere nicht quantifizierbare Eventualverpflichtung wird im Anhang berichtet.
223.477.278,63
208.041
0
208.041
3.510
211.551
3.034.697.264,84
2.901.478
219.850.776,79
3.626.501,84
Summe der Passiva
2.
(
19.541.715,90
0,00
34.009.067,80
0,00
d) Bilanzgewinn
1.
0
0
0,00
4.996.572,77
0
7.391
0,00
4.996.572,77
0
7.391
75.287.346,56
0
0
67.528
67.528
0,00
0,00
75.287.346,56
Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 4
Seite 4 - 14. Mai 2016
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
1.
2.
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
darunter: aus der Abzinsung
von Rückstellungen
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
EUR
EUR
1.1.-31.12.2014
Tsd. EUR
EUR
35.527.251,60
37.149
0,00 EUR
(
64.507.504,01
68.973
106.122
18.478
100.034.755,61
14.291.482,73
Zinsaufwendungen
darunter: aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
16.759,01 EUR
(
85.743.272,88
3.
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Beteiligungen
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen
0,00
611.276,21
0,00
5.
6.
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen
Provisionserträge
Provisionsaufwendungen
Nettoertrag des Handelsbestandes
darunter:
Entnahmen aus dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken
8.
9.
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
10.
380.754,41 EUR
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
darunter: für Altersversorgung
1.532.113,88 EUR
12.
13.
14.
0
13.231
1.199
12.032
1.121
(
2.454.616,60
0,00
102.095.096,48
19.751
4.999.396,35
5.865
(
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
darunter: aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
401.510,66 EUR
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im
Kreditgeschäft
42.803.687,29
2.444 )
25.616
16.829
42.445
4.416.929,81
2.937.922,56
3.581
2.427
(
4.214.120,16
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zuführungen zum Fonds für
allgemeine Bankrisiken
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB
0,00
69.359
69.359
97.875
26.668
0
0
0
14.894
0,00
0,00 EUR
27.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage
b) aus anderen Rücklagen
Bilanzgewinn
0
0
0
14.794.562,13
Jahresüberschuss
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
29.
0,00
0,00
0,00
25.
26.
Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage
b) in andere Rücklagen
0
20.880.754,41
26.841.682,25
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen
28.
0,00
0,00
0,00
24.
5 )
0
4.214.120,16
15.
125 )
2.531
0
103.637
19.837.241,69
24.836.638,04
17.967.049,25
b) andere Verwaltungsaufwendungen
11.
0,00
14.559.762,20
1.273.831,41
13.285.930,79
0,00
7.
53 )
87.644
25
284
0
309
611.276,21
4.
0 )
(
14.915.180,41
11.926.501,84
0,00
11.926.501,84
0 )
263
15.157
11.510
0
11.510
0,00
11.926.501,84
0
0
0
11.510
8.300.000,00
3.626.501,84
8.000
0
8.000
3.510
120.618,28
0,00
0,00
8.300.000,00
0,00
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Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
14. Mai 2016 - Seite 5
Der Anhang der Sparkasse Spree-Neiße zum Jahresabschluss 31. Dezember 2015
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße wurde nach den für
Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und
der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. In der Bilanz wurde eine
teilweise Verwendung des Jahresergebnisses (Vorwegzuführung zur
Sicherheitsrücklage) berücksichtigt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir mit dem Nennwert
bilanziert.
Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die
erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig.
Bei den Forderungen an Kunden wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen dem akuten Ausfallrisiko Rechnung getragen. Auf den latent
gefährdeten Forderungsbestand wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, basierend auf den Erfahrungswerten der
Vergangenheit. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung wird entsprechend
dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994
sowie in Anlehnung an die BFA-Stellungnahme 1/90 des IDW ermittelt.
Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind
Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten
vorgenommen worden.
Wertpapiere
Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der
Durchschnittsmethode. Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde
der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt.
Beteiligungen
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen
auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen
Die Sparkasse hat die im Geschäftsjahr 2015 entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben des IDW- Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Die "Immateriellen Anlagewerte" ab insgesamt 410,00 EUR sind mit den Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.
Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden
linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen
Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in
Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen.
Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für
Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. der kürzeren tatsächlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis
150,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR
sowie Software bis 410,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt,
der über 5 Jahre linear Gewinn mindernd aufzulösen ist.
Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist
und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung,
wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter
Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.
Auf Grund der Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67
Abs. 3 und 4 EGHGB allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen und der daraus resultierenden Beeinflussung des
Steueraufwands, liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss 2015 der Sparkasse etwa fünf Prozent über dem Betrag, der ansonsten auszuweisen gewesen wäre.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Niederstwert zum
Bilanzstichtag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Die
Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten
auf der Aktivseite aufgenommen.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage
der Richttafeln 2005 von Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1,90 % sowie Rentensteigerungen von 1,90 % ermittelt.
Abweichend zum Vorjahr wurde aufgrund des erwarteten weiteren Absinkens des maßgeblichen Rechnungszinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen ein auf das Jahresende 2015 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 3,88 % für eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde
gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 veröffentlichten Zinssatz von 3,89 %
ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen
sind (Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung) und ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und verrechnet.
Die Sparkasse Spree-Neiße ist aufgrund der Anwendung des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes (Altersvorsorge-TV-Kommunal) vom 01. März 2002 verpflichtet,
für die anspruchsberechtigten Beschäftigten und Auszubildenden eine zur
betrieblichen Altersversorgung führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse (Brandenburg) abzuschließen.
Die Sparkasse erfüllt diese Verpflichtung durch die Anmeldung der anspruchsberechtigten Mitarbeiter bei der Zusatzversorgungskasse (Brandenburg). Träger der Zusatzversorgungskasse (Brandenburg) ist der Kommunale
Versorgungsverband Brandenburg – ZVK (KVBbg-ZVK) mit Sitz in Gransee.
Die KVBbg-ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Kombinationsmodell. Bei diesem Modell werden die Ansprüche der Bestandsrentner
und der Versicherten aus dem Gesamtversorgungssystem und ein bestimmter
Anteil der neu entstehenden Anwartschaften aus dem Punktemodell durch
Umlage finanziert. Die Finanzierung übriger, neu entstehender Anwartschaften
aus dem Punktemodell erfolgt durch kapitalgedeckte Zusatzbeiträge. Der
von der Sparkasse alleine zu tragende Umlagesatz beträgt 1,1 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag beträgt derzeit 4 % und wird
jeweils hälftig von der Sparkasse und dem Arbeitnehmer getragen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Versicherten
bis zum Rentenbeginn erworbenen so genannten Versorgungspunkte, die
auf der Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts ermittelt werden.
Neben einer lebenslangen Altersrente werden Rentenleistungen auch im
Fall der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die Hinterbliebenen
erbracht. Die Rentenleistungen werden jährlich um 1 % angehoben.
Die Durchführung der Versorgungszusage über die KVBbg-ZVK begründet
eine mittelbare Versorgungsverpflichtung, die die Sparkasse durch regelmäßige Zahlung der satzungsmäßig geforderten Umlagen und Zusatzbeiträge erfüllt.
Aufgrund der benannten Kombinationsfinanzierung besteht bei der Zusatzversorgungskasse eine (Rechnerische) Unterdeckung, die jährlich vom verantwortlichen Aktuar der Zusatzversorgungskasse festgestellt wird. Hieraus
ergibt sich als Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung der auf den einzelnen Arbeitgeber entfallende Anteil der (rechnerischen) Unterdeckung
durch Multiplikation mit dem für den Arbeitgeber maßgeblichen Anteilsatz.
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Für die Ermittlung des Anteilsatzes wird zunächst für jeden einzelnen bei
der KVBbg-ZVK pflichtversicherten Arbeitnehmer der versicherungsmathematische Barwert seiner vom Bilanzstichtag bis zum Eintritt des Versicherungsfalls für die Umlagebemessung maßgeblichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelte berechnet. Als Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2005 G“ von K. Heubeck und ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % p.a.
verwendet. Das rechnungsmäßige Pensionsalter wird mit dem frühestmöglichen Zeitpunkt des Beginns der vorzeitigen Altersrente nach § 36 i. V. m.
§§ 236 und 237a SGB VI in Ansatz gebracht. Eine Entgeltdynamik wird nicht
berücksichtigt.
Der für den einzelnen Arbeitgeber maßgebliche Anteilsatz ergibt sich als
Verhältnis aus der Summe der für den Teilbestand der über den einzelnen
Arbeitgeber pflichtversicherten Arbeitnehmer ermittelten Barwert zur Summe
der für den Gesamtbestand der Pflichtversicherten der KVBbg-ZVK ermittelten Barwerte. Dabei wird zwar sowohl für den Teilbestand als auch für den
Gesamtbestand von den Verhältnissen am Bilanzstichtag ausgegangen, jedoch von den persönlichen Daten, die in dem Gutachten vom 27.04.2015
über die versicherungstechnische Bilanz für die Pflichtversicherung zum
31. Dezember 2014 erfasst sind.
Der Betrag der (rechnerischen) Unterdeckung zum Bilanzstichtag wurde
aus dem Betrag der im o.g. Gutachten ermittelten Soll-Deckungsrückstellung
und dem Betrag des Vermögens der ZVKBbg-ZVK zum 31. Dezember 2014
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf den 31. Dezember 2015
fortgeschrieben.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 ergibt sich der im Anhang auszuweisende Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht ausgewiesenen mittelbaren
Pensionsverpflichtungen aus der Zusatzversorgung unter Berücksichtigung
des Vermögens der KVBbg-ZVK wie folgt:
Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen.
Für den für die Abrechnungszeiträume 01.01. – 31.12.2015 und 01.01. –
31.12.2016 erwarteten Aufwendungsersatzes werden die im Jahr 2013
gebildeten Rückstellungen in Höhe von 707 TEUR fortgeführt.
Aus der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hatte sich beim
Ostdeutschen Sparkassenverband aufgrund von dauerhaften Wertminderungen ein Bewertungsaufwand ergeben. Die Verbandsgeschäftsführung
hatte in 2013 beschlossen, bei den Mitgliedssparkassen für den Verlustausgleich des OSV eine Sonderumlage zu erheben. Für den im Jahr 2017 noch
zu erwartenden Umlagebetrag besteht die im Jahr 2013 gebildete Rückstellung in Höhe von 914 TEUR. Auf die Ausführungen unter III. Erläuterungen
zur Jahresbilanz, Posten: Passiva unter dem Strich, Eventualverbindlichkeiten
wird verwiesen.
Für die unwiderrufliche Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen
in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes
gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des
Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe wurden Rückstellungen
in Höhe von 2.171 TEUR (Barwert) gebildet. Auf die Ausführungen zu den
künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43
des Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkanntes Einlagensicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe unter Abschnitt „Sonstige finanzielle
Verpflichtungen“ (nach § 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte eine Aufstockung des Fonds für allgemeine
Bankrisiken gemäß § 340 g HGB, der zur Absicherung gegen die besonderen
Risiken des Bankgeschäftes dotiert wurde.
Weiterhin besteht gemäß § 340 e Abs. 4 HGB ein Sonderposten, der dem
„Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340 g HGB zugeordnet ist.
(Rechnerische) Unterdeckung der KVBbg-ZVK
zum 31.12.2015
Maßgeblicher Anteilsatz für den
Arbeitgeber Sparkasse Spree-Neiße
Für mittelbare Pensionsverpflichtungen aus der
Zusatzversorgung auszuweisender Gesamtbetrag
402.000.000,00 EUR
0,71659 %
Strukturierte Produkte
Die Sparkasse hat zum Bilanzstichtag eine festverzinsliche Anleihe mit dem
Nebenrecht einer bonitätsabhängigen Verzinsung im Bestand. Dieses
Papier wurde zum Jahresabschluss ohne Abspaltung der Nebenrechte
bilanziert und bewertet. Die Bewertung erfolgte über veröffentlichte Börsenkurse.
2.880.692,00 EUR
Die Summe der umlagefähigen Gehälter betrug im Jahr 2015 insgesamt
17.765.998,83 EUR.
Für das Jahr 2016 sind voraussichtlich folgende Beiträge an die Zusatzversorgungskasse zu entrichten:
- Umlage
1,1 v. H.
- Zusatzbeitrag 4,0 v. H.
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von
einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Bei
einer Restlaufzeit zwischen 2 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze
zwischen 2,22 % und 3,54 % (Werte November 2015). Aufwendungen aus
der Aufzinsung von Rückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Daneben hat die Sparkasse zum Bilanzstichtag im Bereich des Kundengeschäftes strukturierte Finanzinstrumente in Form von Forward-Darlehen,
Darlehen mit Forward-Zinsvereinbarung, Darlehen mit Sonderkündigungsrechten der Kunden und Spareinlagen mit Sonderkündigungsrechten der
Kunden im Bestand.
Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs
(Zinsbuchs)
Gemäß den Anforderungen des IDW RS BFA 3 hat die Sparkasse im
Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 analysiert, ob ein
Verpflichtungsüberschuss aus der Bewertung sämtlicher bilanzieller Positionen des Zinsbuches besteht. Methodisch hat die Sparkasse hierbei das
barwertige Verfahren gemäß der Umsetzungshilfe des OSV zu „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des
Bankbuches“ angewandt. Im Ergebnis war eine Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 nicht notwendig.
Währungsumrechnung
Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zu den am Jahresende 2015 geltenden Ankaufskursen der Landesbank umgerechnet. Die
Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in der
Gewinn- und Verlust Rechnung berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Jahresbilanz
Aktivseite:
Um nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ein besseres
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, wurden erstmals im Jahresabschluss 2015 das Verfahren zur Ermittlung von Rückstellungen für bestimmte Ratensparverträge mit künftig steigenden Prämien
geändert. Durch die Änderung der Bewertungsmethode ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse.
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG
hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden
Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
Forderungen an die eigene Girozentrale
28.167.892,16 EUR
____________________________________________________________
Posten 4: Forderungen an Kunden
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Bestand am Bilanzstichtag
Bestand am 31.12. des Vorjahres
258.962,50 EUR
258.962,50 EUR
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Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
börsennotiert
2.013.508.698,17 EUR
sowie nicht börsennotiert
0,00 EUR
Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem
Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten oder Anleihen
18.986,25 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres
Der gesamte Wertpapierbestand wurde zum strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
____________________________________________________________
Posten 6a: Handelsbestand
Der Bilanzposten gliedert sich auf in:
- Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0,00 EUR
- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
0,00 EUR
____________________________________________________________
Posten 7: Beteiligungen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben
gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet.
____________________________________________________________
Posten 12: Sachanlagen
Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke
und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von
27.613.394,04 EUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt
4.464.403,03 EUR
____________________________________________________________
25.534,75 EUR
____________________________________________________________
Posten 15: Aktive latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2015 Steuerlatenzen.
Dabei hat die Sparkasse absehbare Steuerentlastungen in Höhe von
17.170.373,53 EUR ermittelt. Diese resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung
sowie bei den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war nicht
erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die
Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes
von 28,87 % (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).
____________________________________________________________
Mehrere Posten betreffende Angaben:
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden
Vermögensgegenstände beträgt
64.370,51 EUR
____________________________________________________________
Anlagenspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens (in Tsd. EUR)
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Immaterielle Anlagewerte
Sachanlagen
Zuschreibungen
Abschreibungen
kumuliert
lfd. Jahr
Buchwerte
01.01.15
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
lfd. Jahr
31.12.15
31.12.14
604
139
0
435
0
209
89
99
49
122.418
1.472
0
3.656
0
71.161
4.327
49.073
52.243
10.988
10.988
5.201
5.160
Veränderungen +/Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
0
Beteiligungen
+41
Die Abschreibungen des laufenden Jahres sind kein rechnerischer Bestandteil des Anlagenspiegels. Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34
Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.
Passivseite:
Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale
0,00 EUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände
beläuft sich auf:
38.875.546,38 EUR
Posten 7: Rückstellungen
In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden zum Bilanzstichtag Vermögensgegenstände mit deren beizulegenden Zeitwert in Höhe
von 70.193,53 EUR einbezogen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
vollständig verrechnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag oder
passivischer Überhang ergab sich hieraus nicht.
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr
Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von
1.255.244,62 EUR
angefallen.
Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen § 10
Abs. 5 a KWG a. F.. Die Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 2,66 %
verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 und 10 Jahren.
Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 16.687.072,10 EUR zur
Rückzahlung fällig.
____________________________________________________________
Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag
bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber
dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von
110.738,29 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres
141.210,30 EUR
Posten 11: Fonds für allgemeine Bankrisiken
Von dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 126.652,37 EUR auf
den Sonderposten gemäß § 340 e Abs. 4 HGB. Die Auflösung aus diesem
Sonderposten wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 7
Nettoaufwand/Nettoertrag des Handelsbestandes ausgewiesen.
____________________________________________________________
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
Bestand am Bilanzstichtag
4.300.000,00 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres
4.300.000,00 EUR
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Passiva unter dem Strich:
Eventualverbindlichkeiten
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner
Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co.
KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen.
In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen,
anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, anteilig für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld
des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen.
Hinsichtlich der Bildung von Rückstellungen wird auf die Ausführungen unter
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Posten: Rückstellungen
verwiesen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig noch greifen kann, ist nicht quantifizierbar.
____________________________________________________________
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale
Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den
Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen
besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur
Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen
und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten
abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche
Einlagen der Kunden.
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen
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das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner
Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8
EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person).
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen
Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem
auch die Anforderungen des EinSiG und wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem anerkannt. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im
Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht
und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das
Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.
Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein
effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie
eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des
Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m.
§ 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
(„Sicherungssystem“) belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.518
TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährlich Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 2.500 TEUR wurden aufgrund einer unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung
von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Posten: Rückstellungen wird verwiesen.
Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Restrukturierungsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
(FMSA) betragen am Bilanzstichtag 21 TEUR.
Restlaufzeitengliederung
Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Posten der Bilanz
Restlaufzeit bis
zu 3 Monaten
mehr als 3 Monate
bis zu 1 Jahr
mehr als 1 Jahr
bis zu 5 Jahren
mehr als 5 Jahre
Angaben in EUR
Aktiva 3 b)
andere Forderungen an Kreditinstitute
3.520,90
6.260,76
6.260,91
0,00
12.288.115,12
36.741.292,53
180.042.302,62
501.787.887,17
881.549,05
2.197.176,20
11.165.669,02
24.630.746,73
Passiva 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten
56.344.886,70
94.245.233,41
56.067.380,12
0,00
Passiva 2 b bb)
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist
182.006.921,50
61.052.597,52
88.517.709,21
18.743.607,04
Aktiva 4
Forderungen an Kunden
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 62.613.926,64 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.
Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden:
EUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
168.997.045,00
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IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2015 wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Den Organen der Sparkasse Spree-Neiße gehören an:
- für Abschlussprüfungsleistungen
112 TEUR
- für andere Bestätigungsleistungen
21 TEUR
____________________________________________________________
Verwaltungsrat
Vorsitzender
Altekrüger, Harald
Landrat des Landkreises Spree-Neiße
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Kelch, Holger
Oberbürgermeister der Stadt Cottbus
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
Drogla, Reinhard
geschäftsführender Gesellschafter,
piccolo-Theater GmbH
Mitglieder:
Giesecke, Christina
Dr. Haidan, Michael
Ruhestand
Ruhestand
Gesellschafter DURÄUMAT-Agrotec
Agrartechnik GmbH
Landow, Andreas
Ruhestand
Loehr, Matthias
Mitglied des Landtages
Schulz-Höpfner, Monika
Ruhestand
Elßner, Lutz
Abteilungsleiter, Sparkasse Spree-Neiße
Konrad, Ursula
Abteilungsleiterin, Sparkasse Spree-Neiße
Müller, André
Sachbearbeiter Revision, Sparkasse Spree-Neiße
Walter, Sven
Geschäftsstellenleiter, Sparkasse Spree-Neiße
____________________________________________________________
Vorstand
Vorsitzender:
Lepsch, Ulrich
Mitglieder:
Braun, Ralf
Heinze, Thomas
____________________________________________________________
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Ulrich Lepsch, ist Mitglied des Verbandsvorstandes des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Aufsichtsratsmitglied
bei der Öffentlichen Leben Versicherung Berlin-Brandenburg AG sowie bei
der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherung AG, Aufsichtsratsmitglied bei der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Aufsichtsratsmitglied bei der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Beiratsmitglied bei der Hauptverwaltung Berlin der Deutschen Bundesbank, Mitglied
des Aufsichtsrates der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH. Er ist Vorstandsmitglied beim Deutschen Fußball-Bund e.V., Aufsichtsratsmitglied bei der DFL
Deutsche Fußball Liga GmbH sowie Aufsichtsratsmitglied bei der DFL
Sports Enterprises GmbH.
Das Vorstandsmitglied, Herr Ralf Braun, ist Vorstandsmitglied der Stiftung
der BTU Cottbus-Senftenberg.
Cottbus, 24. März 2016
Lepsch
Braun
Der Vorstand
Heinze
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht der Sparkasse Spree-Neiße für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der
Sparkasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Das Vorstandsmitglied, Herr Thomas Heinze, ist erster Stellvertreter des
Verwaltungsratsvorsitzenden bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH.
Er ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der e. G. Wohnen 1902 sowie Mitglied
der Vollversammlung der IHK Cottbus und Vorstandsmitglied im Förderverein der BTU Cottbus- Senftenberg e.V..
____________________________________________________________
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses erhielten
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 77 TEUR.
____________________________________________________________
Berlin, 24. März 2016
Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. für deren Hinterbliebene
bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 Rückstellungen für
laufende Pensionen (2.110 TEUR), für Pensionsanwartschaften (4.183 TEUR)
und für ähnliche Verpflichtungen (525 TEUR) in Höhe von insgesamt 6.818
TEUR.
____________________________________________________________
Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen,
und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle Rose
Wirtschaftsprüfer
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 1.323 TEUR
und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 1.684 TEUR
gewährt.
____________________________________________________________
Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse SpreeNeiße in seiner Sitzung am 25.04.2016 festgestellt worden.
Im Jahresdurchschnitt wurden bei der Sparkasse Spree-Neiße beschäftigt:
Cottbus, 26.04.2016
Vollzeitkräfte: 329
Teilzeitkräfte:
54
----Insgesamt:
383
Lepsch
Braun
Der Vorstand
Heinze
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Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße vom 21.04.2016
Präambel
Der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße hat
auf Grund der § 131 und § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr.19 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) i.V.m. § 112
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
vom 02.08.2002 (GVBl. I/02, Nr.08 S. 78) zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25.
Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) in seiner Sitzung
vom 20.04.2016 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Der Landkreis Spree-Neiße ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, im
Nachfolgenden als „Schüler“ bezeichnet, an
Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an
Ersatzschulen, unter den in § 2 geregelten Tatbestandsvoraussetzungen in seinem örtlichen
Zuständigkeitsbereich. Diese Satzung regelt die
Bedingungen für die Erstattung von notwendigen
Schülerfahrtkosten.
§ 2 Anspruchsberechtigte
(1) Anspruchsberechtigt im Sinne dieser Satzung
sind volljährige Schüler sowie die gesetzlichen
Vertreter von minderjährigen Schülern, sofern
diese Schüler im Landkreis Spree-Neiße ihre
Wohnung haben bzw. im Landkreis Spree-Neiße
ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben und
1. eine allgemeinbildende Schule in öffentlicher
Trägerschaft oder
2. eine Ersatzschule besuchen oder
3. Bildungsgänge einer beruflichen Schule besuchen und diese Ausbildung vor der Vollendung
des 21. Lebensjahres begonnen haben.
(2) Als Wohnung gilt die Wohnung im Sinne der
§§ 15 und 16 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg.
§ 3 Ausschluss der Anspruchsberechtigung
(1) Keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Übernahme von Fahrkosten haben:
- Schüler in Ausbildungsstätten des öffentlichen
Dienstes,
- Schüler in Heilberufen und Heilhilfsberufen, sofern sie nicht nach § 10 Abs. 9 einen Anspruch
auf einen pauschalen Zuschuss haben,
- Schüler in Ergänzungsschulen oder entsprechenden Bildungsgängen,
- Schüler an Fachschulen,
- Schüler an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (Kolleg),
- Schüler, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolvieren.
(2) Schüler, die wegen Verstoßes gegen die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) von der
Beförderung zeitweise ausgeschlossen wurden,
verlieren für diesen Zeitraum den Anspruch auf
Erstattung der Schülerfahrkosten.
§ 4 Maßgebende Schule
(1) Für die in § 2 genannten Schüler besteht
grundsätzlich der Anspruch auf Erstattung von
Fahrtkosten für den Weg zwischen der Wohnung
und
1. der nach § 106 BbgSchulG zuständigen bzw.
nächsterreichbaren Schule der gewählten
Schulform im Landkreis Spree-Neiße oder in
Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße,
2. einer Schule mit besonderer Prägung entsprechend § 8a BbgSchulG bzw.
3. der nächsterreichbaren Schule mit Leistungsund Begabungsklassen.
(2) Wenn ein Schüler der besuchten Schule nach
§ 50 Abs.2 und 4 BbgSchulG zugewiesen wurde,
gilt die besuchte Schule als zuständige Schule.
Diese Regelung gilt nicht, wenn die Zuweisung
ausschließlich entsprechend des Elternwahlrechtes erfolgt.
(3) Wird der Schüler an der nächsterreichbaren
Schule wegen ausgeschöpfter Kapazitäten nicht
aufgenommen, gilt die besuchte Schule als zuständige oder nächsterreichbare Schule. In diesem
Fall ist die Ablehnung durch die nächsterreichbare
Schule bei Antragstellung nachzuweisen.
(4) Liegt die besuchte Schule außerhalb des
Landkreises Spree-Neiße, ist für die Berechnung
der Fahrtkosten die Schule maßgebend, die außer der Schule, deren Kapazitäten erschöpft ist,
die nächsterreichbare Schule wäre, die sich im
Landkreis Spree-Neiße oder in Trägerschaft des
Landkreises Spree-Neiße befindet.
(5) Ab der Sekundarstufe I werden Waldorfschulen
der Schulform einer Gesamtschule mit gymnasialer
Oberstufe gleichgestellt.
(6) Schulen, die am Witaj-Projekt teilnehmen,
gelten als nächsterreichbare Grundschule.
(7) Schüler, deren sorgeberechtigte Eltern auf der
Grundlage einer Entscheidung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreises
Spree-Neiße Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB
VIII (Vollzeitpflege) oder nach § 34 SGB VIII
(Heimerziehung bzw. sonstige betreute Wohnform) erhalten, haben ihre Wohnung dort, wo sie
sich tatsächlich überwiegend aufhalten.
Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden,
wenn der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
den Besuch einer anderen Schule für notwendig
hält.
§ 5 Feststellung der Anspruchsberechtigung
(1) Der Antrag auf Fahrkostenerstattung muss
beim Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße gestellt werden. Der Anspruch entsteht am ersten Schultag des jeweiligen Schuljahres, sofern der Antrag vor Beginn
des Schuljahres gestellt wurde. Im Übrigen
besteht der Anspruch ab dem Monatsersten des
Monats, in dem der Antrag beim Landkreis SpreeNeiße eingeht.
(2) Der Landkreis Spree-Neiße entscheidet über
die Anspruchsberechtigung des Schülers durch
Verwaltungsakt. Sofern der Antrag auf Fahrkostenerstattung spätestens 2 Monate vor Beginn
des jeweiligen Schuljahres eingeht, erfolgt die
Bescheiderteilung vor Beginn des Schuljahres.
Später eingehende Anträge werden fortlaufend
bearbeitet.
(3) Die Anspruchsberechtigung gilt für das jeweilige Schuljahr, sofern keine maßgebenden Änderungen in den anspruchsbegründenden Tatbestandsvoraussetzungen eintreten. Sie verlängert
sich jeweils um ein weiteres Schuljahr bis zum
Ende des Bildungsganges, wenn der Träger der
Schülerbeförderung nicht bis spätestens 2 Monate
vor Beginn des nächsten Schuljahres eine neue
Satzung erlässt.
(4) Die nach dieser Satzung anspruchsberechtigten Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter sind
verpflichtet, jede Änderung der Anspruchsberechtigung dem Fachbereich Schule und Kultur des
Landkreises Spree-Neiße unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen die festgelegte Informationspflicht können zur Entziehung der Bewilligung;
vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige, unvollständige Angaben können zur Aufhebung des
Bescheides und zur Rückforderung der Fahrkosten
führen.
(5) Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
haben die Pflicht, das Beförderungsunternehmen
unverzüglich zu informieren, wenn die Beförderungsleistung, zum Beispiel aufgrund der Erkrankung des Schülers, nicht in Anspruch genommen
wird. Gleichfalls ist das Beförderungsunternehmen zu informieren, ab wann die Beförderungsleistung wieder in Anspruch genommen wird. Den
Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die dieser Pflicht
nicht nachkommen, können die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Schulweg
(1) Für die Berechnung der Fahrkostenerstattung
ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen
der Haustür der Wohnung des Schülers und dem
nächstgelegenen Eingang der besuchten Schule
zu Grunde zu legen.
Bei Schulen mit mehreren Standorten ist auf den
Ort des regelmäßigen Unterrichts abzustellen.
Soweit einem Schüler im Rahmen der Schulwegsicherung ein bestimmter Weg empfohlen wird,
gilt dieser als der nächste Weg.
(2) Ausnahmsweise können die Fahrkosten für
einen längeren Schulweg bei der Fahrkostenerstattung zugrunde gelegt werden, wenn der betreffende Schüler die Klassenstufen 6 oder 10
oder die gymnasialen Oberstufe besucht und
während dieser Zeit seinen Wohnsitz innerhalb
des Landkreises Spree-Neiße wechselt
(3) Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung entsteht für Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 6)
ab einer Mindestentfernung von 1 km; für Schüler
der Sekundarstufe I und II (ab Klasse 7) ab einer
Mindestentfernung von 3 km zwischen Wohnung
und Schule.
§ 7 Beförderungsarten
(1) Die Beförderung erfolgt
a) vorrangig durch öffentliche Verkehrsmittel,
sofern deren Nutzung entsprechend § 9 zumutbar ist oder
b) mit, vom Landkreis Spree-Neiße angemieteten
Kraftfahrzeugen im Rahmen des freigestellten
Verkehrs nach der Freistellungsverordnung in
der jeweils geltenden Fassung (Schülerspezialverkehr) oder
c) in begründeten Ausnahmefällen mit sonstigen
Fahrzeugen oder
d) in Sonderfällen durch die Kombination von a)
und b).
(2) Die Schüler haben das vom Fachbereich
Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße
bestimmte Beförderungsmittel zu nutzen. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl eines Beförderungsmittels.
(3) Fahrkosten für Begleitpersonen werden erstattet, wenn die Begleitung wegen der körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
eines Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit
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einer Begleitung ist durch die Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen H) oder im
Einzelfall auf Verlangen durch eine amtsärztliche
Begutachtung des Schülers nachzuweisen. In
diesem Fall gelten für die Fahrkostenerstattung
gegenüber der Begleitperson dieselben Grundsätze, wie sie gegenüber dem anspruchsberechtigten Schüler angewandt werden.
§ 8 Voraussetzungen für die Beförderung mit dem
Schülerspezialverkehr
(1) Ist die Beförderung mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Überschreitung der Fahr- oder Wartezeiten nicht zumutbar
und liegt kein Fall von § 9 Abs.4 vor bzw. ist die
Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus
sonstigen Gründen nicht zumutbar, kann die
Beförderung durch einen Schülerspezialverkehr
erfolgen.
Über die Zumutbarkeit entscheidet der Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises
Spree-Neiße als Träger der Schülerbeförderung
nach entsprechender Antragstellung.
(2) Schülern kann die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund vorhandener dauernder
oder vorübergehender Behinderungen nicht zumutbar sein. Die Unzumutbarkeit ist in diesen
Fällen durch entsprechende Nachweise zu führen.
Ein solcher Nachweis kann durch die Vorlage
eines Schwerbehindertenausweises mit dem
Merkzeichen B (auf ständige Begleitung bei
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder G (erhebliche Gehbehinderung) oder
H (Hilflosigkeit) oder eines amtsärztlichen Attests,
das eine vergleichbare Behinderung bescheinigt,
erbracht werden. Im Falle einer nur vorübergehenden Behinderung ist ein ärztliches Attest des
behandelnden Arztes oder ein amtsärztliches
Gutachten vorzulegen. Die ärztliche Bescheinigung muss Aufschluss über die Dauer und den
Umfang der Behinderung geben, es muss aus ihr
ersichtlich sein, dass die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel unzumutbar ist.
(3) Für den Weg zwischen der Wohnung und dem
Fahrzeug des Schülerspezialverkehrs einschließlich einer erforderlichen Begleitung sind die Schüler
bzw. bei minderjährigen Schülern deren Eltern
zuständig. Ein Anspruch auf Anpassung der Fahrzeiten an familiäre Bedürfnisse besteht nicht.
§ 9 Zumutbare Fahr- und Wartezeiten
(1) Fahrzeiten
Fahrzeit ist die Zeitdifferenz zwischen den
nächstgelegenen Haltestellen am Wohnort des
Schülers und der jeweils nächstgelegenen Haltestelle am Schulort, die in der kürzesten Fahrzeit
vom ÖPNV angefahren werden kann.
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in
der Regel zumutbar, wenn die Fahrzeit (einschließlich Wartezeiten für Umsteigen) in einer
Richtung (Hin- oder Rückfahrt) regelmäßig
- für Schüler der Primarstufe (Klassen 1 – 6) und
in Leistungs- und Begabungsklassen (Klasse 5
45 Minuten
und 6)
- für Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 – 10)
60 Minuten
- für Schüler der Sekundarstufe II an weiterführenden allgemein bildenden Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen Klassen 11 – 13)
90 Minuten
- an Oberstufenzentren und anderen beruflichen
120 Minuten
Schulen
nicht übersteigt.
Die Benutzung des täglich freigestellten Schülerverkehrs (Schülerspezialverkehr) ist unzumutbar,
wenn eine Fahrzeit von 60 Minuten je Richtung
überschritten wird.
(2) Wartezeiten
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
ist zumutbar, wenn von der nach Abs.1 Satz 1
nächstgelegenen Haltestelle
- die Ankunft bei Schülern der Primarstufe (Klassen
1 – 6) innerhalb von 30 Minuten,
- und bei allen anderen Schülern innerhalb von
60 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn (1. Stunde)
erfolgt, sowie
- die Abfahrt nach Schulschluss innerhalb von
60 Minuten erfolgt.
(3) Ist eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel nach Absatz 1 und 2 nicht zumutbar,
kann die Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr oder die Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen beantragt werden. Dieser Bedarf ist zu
begründen. Ein von der Schule bestätigter Stundenplan des Schülers ist diesem Antrag beizufügen.
(4) Das kurzzeitige Überschreiten der Fahr- und
Wartezeiten aufgrund von Baumaßnahmen des
Schienennetzes oder von Straßen begründen in
der Regel keine generelle Unzumutbarkeit im Sinne
von Abs.1 und 2.
(5) Die in Abs.1 und Abs.2 festgelegten Fahr- und
Wartezeiten gelten nicht,
- wenn auf eigenen Wunsch eine andere, als die
nach § 106 BbgSchulG zuständige bzw. nächsterreichbare Schule der gewählten Schulform
im Landkreis Spree-Neiße oder in Trägerschaft
des Landkreises Spree-Neiße besucht wird,
- für anspruchsberechtigte Schüler, die auf eigenen Wunsch eine Schule außerhalb des Landkreises Spree-Neiße besuchen,
- für Schüler, die eine außerhalb des Landkreises
Spree-Neiße liegende Schule mit besonderer
Prägung besuchen,
- für Schüler, die am Witaj-Projekt teilnehmen,
aus Wohnorten, die nicht dem Grundschuleinzugsbezirk dieser Schulen angehören.
§ 10 Höhe der Fahrkostenerstattung
(1) Berücksichtigungsfähig sind die notwendigen
Fahrtkosten. Notwendige Fahrtkosten sind die
Kosten nach § 4 Abs.1, die bei Benutzung des
vom Landkreis Spree-Neiße vorgegebenen Verkehrsmittels unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Zumutbarkeit für den
Schüler anfallen; sie sind begrenzt auf die tatsächlich anfallenden Kosten.
(2) Anspruchsberechtigte Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter erhalten nach Abzug des nach
§ 12 festgelegten Eigenanteils bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die notwendigen Fahrkosten des jeweils günstigsten Tarifes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erstattet.
(3) Ist die Benutzung des öffentlichen Linien- oder
des Schülerspezialverkehrs entsprechend § 9
nicht zumutbar, kann ein Privatfahrzeug genutzt
werden. Erstattet werden dann abzüglich des
Eigenanteils die Kosten für eine Schülerzeitkarte
in Höhe des jeweils günstigsten ÖPNV-Tarifs
nach § 4 zur zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule der gewählten Schulform, die bei der
Nutzung des ÖPNV entstehen würden, und zwar
unabhängig von der Anzahl der beförderten
Schüler.
Werden anlässlich der Benutzung eines Privatfahrzeuges weitere anspruchsberechtigte Schü-
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ler mitbefördert, haben diese keinen Anspruch auf
Fahrkostenerstattung. Mit der Erstattung der Kosten in Höhe der jeweils günstigsten Zeitkarte des
ÖPNV sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatfahrzeuges
abgegolten.
(4) Schülern, denen eine Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel zumutbar ist und die im Außenbereich wohnen, erhalten ab einer Entfernung
von mehr als 2 km Fußweg von der Haustür der
Wohnung bis zur nächsten Haltestelle des ÖPNV
0,20 EUR je km.
Durch den Träger der Schülerbeförderung wird in
der Regel in diesen Fällen keine Beförderung
zwischen Haustür der Wohnung und der nächstgelegenen bzw. regelmäßig angefahrenen
Haltestelle des ÖPNV durchgeführt.
(5) Schülern, die gemäß § 99 Abs.2 BbgSchulG
einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz wahrnehmen, werden die Kosten für eine wöchentliche
Familienheimfahrt nach der für den Landkreis
Spree-Neiße kostengünstigsten Variante, entsprechend den Grundsätzen dieser Satzung,
erstattet.
Bei Nutzung eines Wohnheimplatzes bzw. anderer
auswärtiger Unterbringung im Zusammenhang
mit dem Besuch von Schulen werden keine Kosten für die Fahrt zwischen Wohnheim bzw. Unterbringungsort und Schulort erstattet.
(6) Der Anspruch nach § 2 Abs.1 besteht nur bei
dem Besuch der nach dem Lehr- oder Stundenplan regelmäßig vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen. Hierzu gehören auch Betriebspraktika, wenn diese nach den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie berufsbildenden
Schulen durchgeführt werden.
Fahrtkosten zu sonstigen Veranstaltungen (Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalten,
Studien- oder Theaterfahrten) sind nicht erstattungsfähig.
(7) Wird eine andere als die zuständige bzw.
nächsterreichbare Schule der gewählten Schulform besucht, werden die Aufwendungen erstattet, die für den Besuch der zuständigen Schule
bzw. nächsterreichbaren Schule der gewählten
Schulform im Landkreis Spree-Neiße entsprechend dieser Satzung notwendig wären (fiktive
Fahrkosten). In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf Schülerspezialverkehr.
(8) Liegt die nächste erreichbare Schule bzw. der
nach Absatz 6 maßgebliche Praktikumsort außerhalb des Landkreises Spree-Neiße, beschränkt
sich der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten
auf die notwendigen Aufwendungen für den
Schulweg. Der Anspruch ist der Höhe nach maximal auf die Kosten beschränkt, die der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für eine ermäßigte Zeitkarte des ÖPNV als Tarif für die Tarifstufe „CB+SPN-Karte“ berechnet.
Diese Beschränkung gilt nicht für Schüler an
Schulen mit Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“.
(9) Schüler in einer beruflichen Erstausbildung,
die keine Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsbeihilfe erhalten und nicht die in § 2 genannten Anspruchsberechtigungen erfüllen, können für den Besuch einer Berufsschule einen
pauschalen Zuschuss bis zur Höhe der Fahrkosten, maximal bis zu einem Betrag von bis zu
30 EUR monatlich beantragen.
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(10) Für anspruchsberechtigte Schüler, deren
nächsterreichbare weiterführende Schule außerhalb des Landkreises Spree-Neiße liegt, die aber
dennoch eine Schule im Landkreis Spree-Neiße
oder in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße
besuchen und die öffentliche Verkehrsmittel
nutzen können, werden die Fahrkosten des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch
dann in voller Höhe erstattet, wenn die gewählte
Schule nicht die kostengünstig nächsterreichbare
Schule der jeweiligen Schulform im Land Brandenburg ist.
(5) Bei Verlust der Zeitkarten wird durch den
Landkreis Spree-Neiße kein Ersatz geleistet und
keine zusätzlich entstehenden Kosten übernommen.
§ 12 Eigenanteil
(1) Schüler, die einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung bzw. -übernahme nach dieser Satzung
haben bzw. deren gesetzliche Vertreter müssen
sich grundsätzlich an den Fahrkosten beteiligen
(Eigenanteil).
Der Eigenanteil beträgt für jeden Monat, in dem
eine Fahrkostenabrechnung erfolgt, 10,00 EUR.
§ 11 Erstattungs- und Übernahmeverfahren
(1) Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt ab dem
Zeitpunkt der Feststellung der Anspruchsberechtigung nach § 5 Abs.1. Sie setzt voraus, dass der
anspruchsberechtigte Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Antrag unter Vorlage
der Originalfahrausweise beim Fachbereich
Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße
stellt. (Abrechnungsantrag).
Abgerechnet werden können ermäßigte Zeitkarten
(Jahreskarten, Monatskarten, Wochenkarten).
Schülern, die eine Ausbildungsvergütung oder
Ausbildungsbeihilfe über 300,00 EUR (Brutto)
monatlich erhalten, werden nur 50 % der erstattungsfähigen Fahrkosten erstattet.
Schülern, die eine Ausbildungsvergütung oder
Ausbildungsbeihilfe über 400,00 EUR (Brutto)
monatlich erhalten, werden keine Fahrkosten
erstattet.
(2) Der Abrechnungsantrag soll fortlaufend für
jeweils 3 aufeinander folgende Monate eines
Schuljahres gestellt werden und spätestens
6 Wochen nach Ablauf des letzten Antragsmonats beim Fachbereich Schule und Kultur des
Landkreises Spree-Neiße eingegangen sein.
Verspätet eingegangene Abrechnungsanträge
können ggf. abgelehnt werden.
(2) Schüler, die mit einem Schülerspezialverkehr
zur Schule und zurück befördert werden bzw. deren
gesetzliche Vertreter haben einen Eigenanteil von
10,00 EUR pro Monat, in dem Beförderung erfolgt, auf das vom Landkreis vorgegebene Konto
bzw. bei dem Fahrdienst einzuzahlen. Erst nach
Bestätigung des Zahlungseinganges erfolgt die
Beauftragung des Fahrdienstes.
(3) Die Höhe der Schülerfahrkostenerstattung
wird aufgrund des Abrechnungsantrages durch
Verwaltungsakt festgestellt. Nach Erlass dieses
Bescheides erfolgt die Kostenerstattung unbar
durch Überweisung des Erstattungsbetrages auf
das vom Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter angegebene Konto.
(3) Auf Antrag wird der Eigenanteil von Schülerinnen und Schülern bzw. deren gesetzlichen
Vertretern auf 5,00 EUR pro Monat bzw. für Inhaber
von Jahreskarten, pauschal auf 50,00 EUR ermäßigt, wenn sie:
(4) Beim Abschluss eines Vertrages über eine
ABO-Jahreskarte oder Jahreskarte des VBB
erhalten die anspruchsberechtigten Schüler bzw.
deren gesetzliche Vertreter den Fahrausweis
gegen Vorlage des Bescheides, in dem ihre
Anspruchsberechtigung nach § 5 Abs. 2 festgestellt worden ist, über die Servicebüros der Verkehrsunternehmen.
Die Rechnungslegung erfolgt durch die Verkehrsunternehmen direkt an den Fachbereich Schule
und Kultur des Landkreises Spree-Neiße.
Dieses Verfahren gilt auch, wenn ein ABO-Vertrag für mindestens 6 laufende Monate abgeschlossen wurde.
Inhaber von Jahreskarten, tragen einen Eigenanteil von pauschal 100,00 EUR.
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) oder
- Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten
bzw. einen Anspruch auf Leistungen für Bildung
und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II), § 34 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. § 6 b
Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben.
(4) Wenn mehr als 2 Kinder einer Familie zur gleichen Zeit eine allgemein bildende Schule bis
Jahrgangsstufe 13 besuchen, können die gesetzlichen Vertreter dieser Schüler für das 3. und alle
weiteren Kinder einen Antrag auf Minderung des
Eigenanteils auf 5 EUR je Monat, in dem Beförderungsleistungen in Anspruch genommen werden,
stellen. Als erstes Kind zählt grundsätzlich das
älteste, für das ein Eigenanteil zu erbringen ist.
(5) Ein Nachweis für die Anspruchsberechtigung
ist vom Antragsteller mit dem Antrag auf Minderung des Eigenanteils vorzulegen.
Die Minderung des Eigenanteils gilt nur ab
Antragstellung für das laufende Schuljahr und ist
für jedes Schuljahr neu zu beantragen. Eine auf
frühere Schuljahre rückwirkende Minderung vom
Eigenanteil erfolgt nicht.
(6) Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter können auf Antrag auch dann von der Zahlung des
Eigenanteils entsprechend Abs. 3 teilweise befreit
werden, wenn sie zwar nicht zu dem in Absatz 3
genannten Personenkreis gehören aber nachweisen, dass sie deshalb keine Leistungen nach den
in Absatz 3 genannten Vorschriften erhalten, weil
ihr einzusetzendes Einkommen das nach den
dort genannten Vorschriften maßgebliche Einkommen maximal in der Höhe überschreitet, der
dem in Absatz 1 festgelegten Eigenanteil entspricht.
(7) Die gesetzlichen Vertreter der Schüler und die
volljährigen Schüler, die auf der Grundlage einer
Entscheidung des Fachbereiches Kinder, Jugend
und Familie des Landkreises Spree-Neiße Leistungen nach § 39 SGB VIII erhalten, werden von
der Eigenanteilszahlung befreit.
(8) Schüler, die auf Grund ihrer Behinderung eine
Förderschule oder eine Integrationsklasse an
einer Regelschule besuchen, werden von Eigenanteilszahlungen freigestellt.
§ 13 In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Spree-Neiße vom 09.01.2014 (Kreistagsbeschluss Nr. 310-037/2013 vom 18.12.2013) tritt
mit Ablauf des 31.07.2016 außer Kraft.
Die vorliegende Satzung tritt ab 01.08.2016 in
Kraft.
Forst (Lausitz), den 21.04.2016
Altekrüger
Landrat
SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN
Eintragung von Grundstücken als Bodendenkmal
in die Denkmalliste des Landes Brandenburg
Der Landkreis Spree-Neiße hat als Untere Denkmalschutzbehörde gemäß
§ 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der
Denkmale im Land Brandenburg – Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 215) die Verfügungsberechtigten (Eigentümer, Mieter, Pächter o. ä.) von Denkmalen zu ermitteln
und über die Eintragung oder Löschung zu unterrichten. Wurden mehr als
20 Verfügungsberechtigte für ein Denkmal ermittelt, so können diese über
die Eintragung oder Löschung durch eine Bekanntmachung im amtlichen
Verkündungsblatt, hier: im Amtsblatt des Landkreises Spree-Neiße, unterrichtet werden.
Die Bodendenkmale wurde gemäß § 3 Abs. 1 - 3 BbgDSchG durch das
Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen.
Die als Bodendenkmal geschützten Flurstücke betreffen nach Ermittlungen der
Unteren Denkmalschutzbehörde jeweils mehr als 20 Verfügungsberechtigte.
Bodendenkmal Nr.: 120045
Gemarkung: Klein Kölzig
Bezeichnung: Turmhügel und Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120045 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Klein Kölzig
Flur: 3, Flurstücke: 28/1, 28/3, 28/5, 28/6, 29, 30/2, 30/4, 30/7, 31/2, 31/5,
97, 98, 99, 100, 101, 102
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Gemarkung: Klein Kölzig
Flur: 4, Flurstücke: 4/1, 4/2, 4/3, 5, 6/1, 6/4, 7/1, 7/4, 8, 11/1, 12, 13/1, 13/8,
13/9, 31/1, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 107, 108, 109/1, 109/2, 110/2, 111, 112/1,
112/2, 113, 114, 115, 116/1, 116/2, 117/1, 117/3, 117/4, 117/5, 118, 119,
120, 121, 122, 123/1, 123/2, 135, 136, 358, 359, 376, 377, 402, 416.
Bodendenkmal Nr.: 120051
Gemarkung: Reuthen
Bezeichnung: Dorfkern mit Kirche, Friedhof, Turmhügel und Schloss,
deutsches Mittelalter/Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120051 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Reuthen
Flur: 1, Flurstücke: 3, 4, 5/4, 5/5, 5/2, 5/3, 6/1, 6/2, 7, 8/3, 8/2, 8/1, 9, 10,
11, 13/3, 13/2, 14, 15/2, 15/1, 16, 17, 18, 19, 20, 31, 33, 34, 35, 37/2, 38/1,
38/2, 39/3, 39/4, 39/2, 40, 41/2, 41/1, 42/1, 42/2, 42/3, 43/2, 44/1, 44/3, 45,
46, 47, 48, 49, 50, 85, 107, 112, 144/2, 144/1, 145, 146, 326/1, 449, 450,
453, 454, 455, 456, 494, 495, 537, 538, 539, 540, 541.
Bodendenkmal Nr.: 120068
Gemarkung: Jerischke
Bezeichnung: Turmhügel und Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120068 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Jerischke
Flur: 9, Flurstücke: 10, 11, 13, 16/1, 16/3, 17/1, 18, 20/3, 21/3, 22, 23, 24/1,
26, 27/2, 28, 29, 30, 31, 33, 130, 139.
Bodendenkmal Nr.: 120351
Gemarkung: Jocksdorf
Bezeichnung: Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120351 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Jocksdorf
Flur: 2, Flurstücke: 110/5, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122/1, 122/2,
123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 168, 169.
Gemarkung: Jocksdorf
Flur: 3, Flurstücke: 115, 117/1, 117/2, 118/1, 119, 121, 122, 123, 124, 125,
127/2, 127/3, 127/4, 128/1, 128/2, 129, 131, 132, 133, 134, 140/1, 140/2,
159, 160, 161, 162, 170, 173, 174, 175, 177, 178, 179, 180, 181, 233, 234,
237, 238, 239, 240, 242, 243, 244, 246, 247, 248, 249.
Gemarkung: Jocksdorf
Flur: 4, Flurstücke: 117/3.
Bodendenkmal Nr.: 120436
Gemarkung: Schenkendöbern
Bezeichnung: Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit (Wilschwitz)
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120436 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Schenkendöbern
Flur: 6, Flurstücke: 55, 57/1, 59/1, 59/2, 60/1, 62, 63/2, 64/1, 64/2, 66, 119,
124/1, 132/2, 132/3, 133/2, 134/2, 139, 140/1, 140/2, 141/2, 141/3, 141/4,
142/1, 142/2, 143, 144, 145, 146/1, 146/2, 147/2, 148/3, 148/4, 149, 150,
151, 152, 208, 221, 226, 227, 228, 229, 230, 231/1, 231/2, 232/2, 232/3, 241,
242, 244, 246, 278, 279, 281, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291,
292, 306, 307, 308, 312, 324, 325, 350, 357, 361, 368, 378, 384, 397, 402,
405, 406.
14. Mai 2016 - Seite 13
51/5, 51/2, 53, 55, 56/3, 56/2, 56/4, 57/1, 57/2, 58, 495, 496, 497, 498, 499,
500, 501, 502, 503, 504, 505, 518, 519, 522, 528, 529.
Gemarkung: Klein Loitz
Flur: 2, Flurstück: 13
Bodendenkmal Nr.: 120453
Gemarkung: Schorbus
Bezeichnung: Dorfkern deutsches Mittelalter/Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120453 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Schorbus
Flur: 3, Flurstücke: 1, 4/1, 15, 17, 18, 20, 50/2, 51/54, 51/58, 51/57, 51/56,
51/37, 51/47, 51/43, 51/42, 51/53, 51/51, 51/52, 51/55, 51/38, 103, 104, 108,
109, 110, 111, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 188, 189,
190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 202, 208, 210, 211, 212.
Bodendenkmal Nr.: 120455
Gemarkung: Jämlitz
Bezeichnung: Dorfkern Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120455 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Jämlitz
Flur: 1, Flurstücke: 88, 95, 96, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106,
107, 108, 109, 110, 112, 113, 131, 133, 134, 159, 160, 162, 163, 164, 166
Gemarkung: Jämlitz
Flur: 2, Flurstücke: 15, 16, 17, 18, 19/2, 19/6, 19/7, 21/1, 21/2, 21/3, 22, 23,
24, 35/1, 35/2, 35/3, 36, 37/2, 37/4, 38, 39, 40/1, 40/2, 41, 42, 43, 44, 45,
46, 47, 48, 49/1, 49/2, 50, 51, 52/1, 52/2, 53/1, 53/2, 54, 55/1, 55/2, 56/1,
56/2, 57, 58, 59, 66, 107, 108/10, 108/7, 108/8, 108/9, 109/4, 110/1, 110/2,
111, 113, 115/1, 115/2, 116, 122, 124, 136, 148, 149, 150, 152, 153, 154,
155.
Bodendenkmal Nr.: 120456
Gemarkung: Preschen
Bezeichnung: Dorfkern Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120456 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Preschen
Flur: 9, Flurstücke: 1, 2, 3/1, 5, 6, 8, 21/1, 21/2, 22, 23, 24, 25, 26, 28/1, 28/2,
32/1, 33, 34, 35/3, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 44, 45, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55.
Gemarkung: Preschen
Flur: 10, Flurstücke: 16/1, 16/2, 17, 24, 31.
Bodendenkmal Nr.: 120458
Gemarkung: Jerischke
Bezeichnung: Dorfkern Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120458 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Jerischke
Flur: 2, Flurstücke: 54, 89
Gemarkung: Jerischke
Flur: 4, Flurstücke: 31, 32/1, 33/1, 33/3, 33/4, 34/1, 34/2, 35/1, 35/2, 36/1,
36/2, 37, 38/1, 38/2, 39/1, 39/2, 40/1, 40/2, 41/1, 41/2, 42/1, 42/2, 43, 44,
45, 46/1, 46/2, 47, 48, 49/1, 49/2, 50, 51, 52, 54/1, 55/3, 56/3, 56/5, 57/1,
61/1, 62/1, 62/2, 63/1, 68/1, 68/4, 68/5, 68/6, 69/1, 69/2, 74, 75/1, 75/2, 76/1,
76/2, 77/1, 77/2, 78/1, 78/2, 79, 80 , 84, 86/1, 86/4, 86/5, 87, 144, 146,
147/1, 147/2, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 186, 189,
190, 196, 197, 198, 300, 301.
Bodendenkmal Nr.: 120452
Gemarkung: Klein Loitz
Bezeichnung: Turmhügel deutsches Mittelalter,
Schloss Neuzeit, Dorfkern Neuzeit
Bodendenkmal Nr.: 120459
Gemarkung: Preschen
Bezeichnung: Dorfkern mit Kirche und Friedhof deutsches Mittelalter/Neuzeit
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120452 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Klein Loitz
Flur: 1, Flurstücke: 19, 23, 24/1, 25/8, 25/7, 25/4, 25/3, 25/6, 25/5, 26/2,
26/1, 27, 28, 29, 31, 32, 33, 34/1, 34/2, 35/3, 35/4, 35/2, 36/1, 36/2, 37/6,
37/5, 37/4, 38/2, 38/1, 40, 41, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51/6, 51/1, 51/3, 51/4,
Hiermit werden die Verfügungsberechtigten der Grundstücke über die
Eintragung ihres Grundstücks bzw. ihrer Grundstücke als Bodendenkmal
Nr. 120459 gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 BbgDSchG unterrichtet.
Gemarkung: Preschen
Flur: 3, Flurstücke: 4, 5/1, 5/3, 5/4, 6, 7/1, 7/2, 8, 9, 10/1, 11, 12, 13, 14, 16,
17, 18, 19/1, 19/2, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28/1, 28/2, 29, 31/1, 31/2, 32,
33/2 , 34/2, 35, 36, 37/3, 40/4, 40/6, 44/1, 45/1, 45/2, 46, 47, 48, 52/5, 64/1,
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Seite 14 - 14. Mai 2016
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
64/2, 64/3, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 85, 86, 87, 100, 101, 102, 103, 104, 105,
106, 107, 108, 109, 110, 111.
Gemarkung: Preschen
Flur: 5, Flurstücke: 1/1, 1/2, 2 , 3/1, 3/2, 4, 5 , 6 , 7, 8, 9, 11/1, 11/3, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1,
18/2, 19, 20, 21, 22, 23/2, 24/2, 25/2, 26/2, 27/2, 28/2, 30, 31, 32, 33, 35, 36/1, 36/2, 37,
38, 191, 192, 194, 195, 200, 201, 206, 207.
Die Verfügungsberechtigten haben im Rahmen des Zumutbaren das Denkmal zu erhalten,
zu schützen und zu pflegen und so zu nutzen, dass seine Erhaltung auf Dauer gewährleistet
ist (§ 7 Abs. 1, 2 BbgDSchG). Veränderungen an Denkmalen oder ihrer Umgebung bedürfen
gemäß § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Als Veränderungen an
Bodendenkmalen gelten insbesondere Ausschachtungen oder die Errichtung baulicher
Anlagen.
Es besteht die Möglichkeit, bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises SpreeNeiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz), Einsicht in die Denkmalliste zu
nehmen. Für weitere Auskünfte steht Herr Noack von der Unteren Denkmalschutzbehörde
unter der Rufnummer 03562 986-16152 gern zur Verfügung.
Beschlüsse
des Kreistages Spree-Neiße
Der Kreistag (KT) hat in seiner 13. Sitzung
am 20. April 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
Kreistagsbeschluss-Nr.: 109-13/2016
1. Der KT beschließt nicht erneut den KreistagsbeschlussNr.: 099-12/2016 vom 10.02.2016, Haushaltssatzung des
Landkreises Spree-Neiße für das Haushaltsjahr 2016, der
gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf vom Landrat beanstandet wurde.
2. Der KT hebt den Kreistagsbeschluss-Nr.: 098-12/2016
vom 10.02.2016, Einwendungen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016, auf.
3. Der KT hebt den Kreistagsbeschluss-Nr.: 100-12/2016
vom 10.02.2016, Haushaltssicherungskonzept 2016 –
2019 auf.
Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages
des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald)
zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
für eine Trinkwasserleitung DN 110 einschließlich Absperrschieber
in der Gemarkung Burg
Auf der Grundlage des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993
(BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I
S. 2586) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts – Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Trink- und
Abwasserzweckverband Burg (Spreewald), Hauptstraße 46 in 03096 Burg (Spreewald)
beim Landkreis Spree-Neiße als Untere Wasserbehörde für die oben genannte Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.
Die Bescheinigung begründet eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die genannten
Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, das belastete Grundstück für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung, einschließlich Ersatzneubau der
bereits vorhandenen Trinkwasserleitung zu betreten und zu benutzen, Wasser in der Leitung zu führen sowie die für die Fortleitung auf den jeweiligen Grundstücken eingerichteten
Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instand zu setzen und zu erneuern und von
dem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten zu verlangen, dass er auf dem
Schutzstreifen keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet bzw. errichten lässt und
keine Einwirkungen oder Maßnahmen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Bestand oder
Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann
Dritten übertragen werden.
Die dafür in Anspruch genommenen Flächen befinden sich auf den Grundstücken:
Gemarkung Burg, Flur 10, Flurstücke 75/6, 101, 128, 179.
Gemäß § 7 Abs. 2 der SachenR-DV werden die Antragsunterlagen vier Wochen von dem
Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße, Amtske łopjeno za
Wokrejs Sprjewja-Nysa, im Zeitraum vom 14.05.2016 bis 13.06.2016 beim Landkreis SpreeNeiße, Fachbereich Umwelt, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz), Haus B,
Zimmer 2.21 bzw. 2.35 sowie beim Amt Burg (Spreewald), Bürgerservice, Hauptstraße 46
in 03096 Burg (Spreewald), Zimmer 1.03 während der Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich
ausgelegt.
Ebenso können die Antragsunterlagen auf der Internetseite des Landkreises unter
www.lkspn.de abgerufen werden.
Die entsprechenden Unterlagen sind dort in der Rubrik „Bürgerservice“ im Unterpunkt
„Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Widersprüche können von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten während des Auslegungszeitraumes nur bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises
Spree-Neiße erhoben werden. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Bescheinigung mit
einem entsprechenden Vermerk erteilt.
Harald Altekrüger
Landrat
Kreistagsbeschluss-Nr.: 110-13/2016
Die Einwendungen der Städte Guben, Forst (Lausitz), Drebkau, Spremberg und Welzow, der Gemeinden Kolkwitz,
Schenkendöbern und Neuhausen/Spree sowie der Ämter
Burg (Spreewald), Döbern–Land und Peitz richten sich
gegen die Höhe der Kreisumlage.
Den Einwendungen der Stadt Guben, der Stadt Forst (Lausitz), der Stadt Drebkau, der Stadt Spremberg, der Stadt
Welzow, der Gemeinde Kolkwitz, der Gemeinde Schenkendöbern, der Gemeinde Neuhausen/Spree, des Amtes Burg
(Spreewald), des Amtes Döbern-Land, des Amtes Peitz wird
insoweit entsprochen, als dass der Umlagesatz für die
Kreisumlage auf 43,40 v. H. festgesetzt wird.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 111-13/2016
Der KT beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises
Spree-Neiße für das Haushaltsjahr 2016.einschließlich des
folgenden Änderungsantrages.
1. Absenkung der Haushaltsplanansätze gemäß den in der
Anlage 1 aufgeführten Kürzungsbeträgen in den Budgets/
Teilproduktplänen des Kreishaushaltes 2016 in Höhe vom
insgesamt 1.689 TEUR unter Einbeziehung der neuen Umlagegrundlagen vom 01.04.2016.
2. Begrenzung der ausgebrachten Stellen im Stellenplan
2016 gemäß Anlage 2 auf 697,009 Vollzeiteinheiten mit
den ausgebrachten Befristungen in der Spalte Erläuterungen. Dies betrifft insbesondere die Befristung der
wegen des derzeit hohen Arbeitsumfanges neu zu schaffenden Stellen für Asylaufgaben auf zwei Jahre.
3. Festsetzung des Kreisumlagesatzes auf Grund der zusätzlichen Einsparungen (Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 2)
auf 43,4 v.H., bezogen auf den Absolutbetrag in Höhe
von 54.713,9 TEUR.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 112-13/2016
Der KT beschließt das Haushaltssicherungskonzept für die
Jahre 2016 bis 2019 im Rahmen der Haushaltssatzung
2016.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 113-13/2016
Der KT beschließt die Neufassung der Satzung über die
Schülerbeförderung im Landkreis Spree-Neiße vom
21.04.2016.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 114-13/2016
Der KT beschließt die Richtlinie zur Förderung musealer
Einrichtungen im Landkreis Spree-Neiße vom 22.04.2016.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 115-13/2016
Der KT beschließt die Vergabe von Bauleistungen nach
VOB für die Außenanlagen Teil II an den Bieter Nr. 1, die
ALPINA AG, NL Cottbus,
Am Gewerbepark 3,
03050 Cottbus
zur Angebotssumme von 662.584,46 EUR incl. 1% Nachlass.
Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:34 Seite 15
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Kreistagsbeschluss-Nr.: 116-13/2016
Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Spree-Neiße
die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung der „Serviceeinheit Jugend“ mit den dort genannten
Landkreisen und kreisfreien Städten abzuschließen.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 117-13/2016
Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Spree-Neiße
die als Vereinbarungsmuster beigefügten zusätzlichen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Einrichtung der
„Serviceeinheit Jugend“ (Zusatzvereinbarungen) mit den
Landkreisen/kreisfreien Städten abzuschließen.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 118-13/2016
1. Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, vor dem Abschluss des Anhörungsverfahrens (Öffentlichkeitsbeteiligung) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes
(BVWP) an das Bundesverkehrsministerium die Forderung zu stellen, den zweigleisigen Ausbau der Regionalbahnstrecke 2 zwischen Cottbus und Lübbenau/Spreewald in der höchsten Priorität einzuordnen, indem die
Landesregierung die notwendige Klarstellung und Aufwertung der Maßnahme vertritt.
2. Der KT beschließt folgende Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030:
Stellungnahme des Kreistages Spree-Neiße zu Projektnummer N24 lfd. Nr. 35, Anlage 2 – Projektliste Schiene
(Projekte der Energieregion Lausitz)
Der Kreistag Spree-Neiße nimmt zustimmend zur Kenntnis,
dass im Bundesverkehrswegeplan 2030 der vollständige
zweigleisige Ausbau des Streckenabschnittes Königs
Wusterhausen – Cottbus und die Elektrifizierung des
Abschnittes Cottbus – Görlitz vorgesehen ist. Beide
Projekteile müssen gemeinsam auf einander abgestimmt
geplant und gebaut werden.
Gerade die Lausitz steht durch den im Zusammenhang
mit dem Braunkohlenausstieg bevorstehenden grundlegenden Strukturwandel vor enormen Herausforderungen.
Eine Infrastruktur, die möglichen Investoren Chancen für
erfolgreiches wirtschaftliches Engagement bietet und den
Bürgern der Region das Pendeln in andere Landesteile
in vertretbarem Zeitaufwand ermöglicht, ist dafür ein
bedeutender Schlüssel. Für die Weiterentwicklung des
Tourismus in der Lausitz ist dieser Ausbau ebenfalls von
besonderer Bedeutung.
Mit der bisherigen Eingleisigkeit des Abschnittes Lübbenau – Cottbus und dem unzureichenden Ausbau der
Strecke Cottbus – Görlitz sind erhebliche Nachteile für
die Geschwindigkeit und den Streckendurchsatz festzustellen. Durch den daraus resultierenden zeitweisen
Wegfall von Verkehrshalten sind die Bürger des Landkreises besonders betroffen.
Deshalb ist der zügige und zeitnahe Ausbau dieser
Strecken von höchster Bedeutung für die Lausitz.
Kreistagsbeschluss-Nr.: 119-13/2016
Die CDU-Fraktion beantragt die folgende Neu- bzw. Umbesetzung in den Ausschüssen des Kreistages:
Herr Jörg Patzig scheidet als ordentliches Mitglied aus dem
Kultur- und Bildungsausschuss aus und wird für den
Ausschuss als Stellvertreter benannt. Der Stellvertreter im
Ausschuss Herr Rüdiger Krause wird als neues ordentliches
Mitglied benannt.
Herr Julian Brüning scheidet als sachkundiger Einwohner
aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus. Als neuer
sachkundiger Einwohner wird Herr Paul Priebe aus Drebkau benannt.
Alle Beschlüsse können im Büro des Kreistages in der
Kreisverwaltung, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (L.),
Zimmer A.1.28, eingesehen werden.
Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
ENDE DES AMTLICHEN TEILS
14. Mai 2016 - Seite 15
NICHTAMTLICHER TEIL
ÖFFENTLICHE STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I, Fachbereich Umwelt, ist eine Stelle als
Sachbearbeiter/in
wasserrechtlicher Vollzug/Gewässerbenutzungen
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Vertretung der Stelleninhaberin während der
Mutterschutzzeit und ggf. der anschließenden Elternzeit zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Durchführung von Genehmigungsverfahren für Gewässerbenutzungen,
- Überwachung und Abnahme der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
sowie Prüfung der Einhaltung der Auflagen,
- Zuarbeit bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG und BBG,
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen,
- Erlass und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen,
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Verfahren der Planfeststellung/Plangenehmigung
sowie Vorprüfungen nach dem UVPG,
- Antragsbearbeitung zu Erdaufschlüssen, Gemein- und Anliegergebrauch,
- Bearbeitung von Anträgen zum Setzen oder Verändern von Staumarken,
- Erarbeitung der fachlichen Begründung innerhalb von Widerspruchsverfahren,
- ordnungsbehördliche Tätigkeiten,
- fachliche Mitarbeit in der Trinkwasserschutzzonenkommission,
- Organisation und Führung von Einsatzkräften zur Hochwasserabwehr,
- Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen an Gewässern und Wasserbauwerken,
- Prüfung und Entscheidung zu Indirekteinleiterverfahren,
- Erarbeitung von Kanalnetzgenehmigungen,
- Überprüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten,
- Überwachung und Auswertung der amtlichen Abwasserüberwachung,
- Zuarbeiten für turnusmäßige Berichterstattungen an die EU,
- Festlegungen zur Gewässerunterhaltungspflicht sowie zur Mitbenutzung von Grundstücken und Anlagen,
Folgende Anforderungen werden gestellt:
- abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom-Ingenieur/in (FH)) oder BachelorAbschluss im Bereich Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft oder Wasserbau
bzw. Umwelt- und Verfahrenstechnik,
- umfassende Kenntnisse des Wasser- und Verwaltungsrechts,
- umfassende Kenntnisse in den Bereichen Hydromechanik, Hydrochemie und Hydrobiologie,
- umfassende Kenntnisse in den Bereichen der Siedlungswasserwirtschaft, Wasserbewirtschaftung und Wasserbau,
- umfassende Kenntnisse wasserwirtschaftlicher Kreisläufe sowie über Betriebs- und
Produktionsabläufe in der territorial ansässigen Industrie und der gewerblichen Wirtschaft und deren direkte oder indirekte Auswirkung auf den Wasserhaushalt,
- gründliche Kenntnisse über Verwaltungsabläufe und fachübergreifende Zusammenhänge,
- Führerschein Klasse B,
- Fähigkeit zu ganzheitlichem Denken und Handeln,
- Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft,
- Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit,
- Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit,
- Organisationsvermögen.
Bewertet ist die Stelle nach der Entgeltgruppe 11 TVöD. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum
25.05.2016 an den
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Haupt- und Personalverwaltung
Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen
nur zurück-geschickt werden können, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist.
Bewerbungen per E-Mail können unter der E-Mail-Adresse [email protected] lediglich zur Fristwahrung berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in Papierform nachzureichen.
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Seite 16 - 14. Mai 2016
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG IM FOKUS
Liebe Leserinnen und Leser,
in der heutigen Ausgabe berichten wir über ein gefördertes Projekt aus dem Bereich Umweltbildung in der LEADER-Region Spreewald-Plus.
Naturerlebnis im „Alten Forsthaus“ - Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V.
Die Anfänge des Vereins reichen ins Jahr 1982 zurück. Damals hatte die Gemeinde
Kolkwitz in einer Zeitungsannonce zur Gründung eines „Naturschutzaktivs“ aufgerufen. In
der Bevölkerung gab es große Besorgnis darüber, ob der Kohleabbau auch in unser
Gemeindegebiet kommt und wie sich die zugespitzte Umweltsituation bei Kraftwerksimmisionen, Melioration, Abwasser und wilden Müllablagerungen abändern lässt. Viele
Mitglieder dieses Aktivs organisierten in dieser Zeit Veranstaltungen und Aktivitäten im
Naturschutz. 1994 gründeten sie den gemeinnützigen Verein „Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V.“ und sind seitdem eine Ortsgruppe des NABU Regionalverband
Cottbus.
Dank der großen Unterstützung der Gemeinde Kolkwitz und EU-Fördermitteln konnte das
ehemalige Forsthaus in ein attraktives Natur- und Umweltzentrum umgewandelt werden.
Die feierliche Einweihung des „Alten Forsthauses“ fand im Mai 2003 statt. Das Natur- und
Umweltzentrum erfreut sich großer Beliebtheit und die Besucherzahlen steigen stetig.
Waren es im Jahr 2003 noch 2.490, so konnten im zurückliegenden Jahr über 4.400 Gäste
begrüßt werden. Dreiviertel der Besucher sind Kinder und Schüler. Aber auch
Erwachsenengruppen wie die Seniorenakademie der BTU, Lehrergruppen, Parteien und
Vereine nutzen die Bildungsangebote. Im 1800 Quadratmeter großen Forsthausgarten mit
Backhaus führt ein Rundweg an Heilkräuter- und Bauerngarten, Tastpfad, Insektenhotel
und Nisthilfengalerie vorbei.
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Altes Forsthaus im Sommer
Eine deutschlandweite Besonderheit ist das Freilandformicarium im angrenzenden
Vereinswald. Das Freilandformicarium ist ein spezielles Terrarium für Ameisen. In dem
Formicarium werden Waldameisen unter naturnahen Bedingungen gehalten. Mittels
spezieller Kameratechnik können diese dann hundertfach vergrößert auf einer Bildwand
beobachtet werden. Diese Anlage wurde mit LEADER-Mitteln gefördert.
Im Gebiet der Gemeinde Kollwitz liegen drei Naturschutz- und zwei Landschaftsschutzgebiete sowie Teile des Biosphärenreservats Spreewald. Insgesamt sind über 45% der
Gemeindefläche unter Schutz gestellt. Der Verein organisiert jährliche Erfassungen von
wildwachsenden Orchideen, Amphibien, Fledermäusen, Schwalben, Störchen, Schleiereulen und Turmfalken in ausgewählten Gebieten. Mit dieser systematischen Arbeit wird
das Ziel verfolgt, die Entwicklung zu dokumentieren, um daraus ableitend Landwirten,
Naturschutzmitarbeitern und Interessierten praktische Hilfestellung zu geben.
Die Ergebnisse der jährlichen Erfassung sind im Forsthaus auf Übersichtstafeln nachzulesen.
Auch die Umgebung des Forsthauses mit seinem über 160-jährigen Mischwaldbestand
bietet viele Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene um die Natur hautnah zu
erleben. Dafür stehen drei Lehr- und Erlebnispfade sowie zwei Bodenprofilstationen zur
Verfügung. Auch über den ökologischen Waldumbau eines Kiefernwaldes können sich
Besucher einen Einblick verschaffen.
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Ameisennest am Freilandformicarium
Traditionell findet im Juni der „Tag der offenen Gärten der Lausitz“ und im Oktober der
„Tag der offenen Tür“ statt. Ein Besuch im „Alten Forsthaus“ lohnt sich zu jeder Jahreszeit.
Text und Fotos: Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V.
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Kontaktdaten:
Naturschutzverein Großgemeinde Kolkwitz e.V.
Koschendorfer Straße 35, 03099 Kolkwitz
http://www.naturschutzverein-kolkwitz.de
Tel.: 0355 5298651
Mail: [email protected]
Wartung am Schwalbenhaus
Ansprechpersonen in der
LEADER-Region “Spree-Neiße-Land”
Katrin Lohmann und Manuela Tilch
Raum A1.17, Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 986-16199
Internet: www.spree-neisse-land.de
Ansprechperson in der
LEADER-Region “Spreewald-Plus”
Lutz Habermann
Am Kleinen Hain 3
15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546 8426
Internet: www.spreewaldverein.de
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14. Mai 2016 - Seite 17
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
SPREE-NEISSE-TOUR
Tourentipp vom:
MAI 2016
Amt Peitz
Kultur- und Tourismusamt
Schulstraße 6
03185 Peitz
Der Landkreis Spree-Neiße startet auch in diesem Jahr gemeinsam mit den Touristinformationen von März bis Oktober
mit der “SPREE-NEISSE-TOUR DES MONATS” in die Radlersaison 2016. Das dichte Radwegenetz im Landkreis
Spree-Neiße bietet viele Möglichkeiten für größere und kleinere Touren. Jeder hat die Möglichkeit, die TOUR DES
MONATS individuell zu befahren. Zusätzlich im jeweiligen Monat gibt es aber auch auf derselben Strecke eine geführte
Tour für diejenigen, die nicht allein fahren möchten. Lassen Sie sich überraschen ........
Vom Karpfenteich zur Rodelbahn
Die Familienerlebnistour
Preisfrage Mai
Streckenlänge: ca. 18 km
Wieviel Stufen hat der Aussichtsturm
im Erlebnispark Teichland?
Einen erlebnisreichen Tag für die ganze Familie, das
verspricht die Radtour „Vom Karpfenteich zur Rodelbahn“. Ob Groß oder Klein, jeder kommt an diesem
Tag auf seine Kosten.
Bitte senden Sie die richtige Antwort bis 02.06.2016
an das
Amt Peitz
Kultur- und Tourismusamt
Schulstraße 6, 03185 Peitz
Mail: [email protected]
Start und Ziel ist die historische Altstadt von Peitz.
Einen Katzensprung vom Startpunkt Rathaus
entfernt steht das Wahrzeichen der Stadt, der Festungsturm, oder liebevoll auch der „Dicke“ genannt.
Von seinem Dachreiter aus kann man fast die
gesamte Strecke überblicken.
Viel Glück !!!
Der Gewinner erhält eine 4-Stunden-Flatrate für die Sommerrodelbahn im Erlebnispark Teichland.
Nach dem Aufstieg (ca. 35 Höhenmeter) empfehlen
wir eine kleine Belohnung mit dem weit über die
Stadtgrenzen hinaus beliebten Peitzer Eis im Café
Jacob am Anger. Über die Dammzollstraße radelt
man nun zum historischen Hüttenwerk. Einzigartig in
Deutschland ist hier das Eisenhütten- und Fischereimuseum. Neben der technischen Ausstellung zur
Eisenerzverarbeitung ist für Kinder auch das Fischereimuseum mit Diorama und Aquarium sowie die Mineralien- und Fossilienausstellung interessant. Nur wenige Meter hinter dem Hüttenwerk beginnt Europas größte zusammenhängende Teichlandschaft mit einer beeindruckenden Pflanzen- und Tierwelt. Der Radweg
mitten durch die Teiche zur Maustmühle ist wohl das schönste Stück der Tour. Hier sollte
man tief durchatmen und die Landschaft auf sich wirken lassen. Übrigens befindet man
sich auf dem Schäperclaus-Teichlehrpfad mit viel Wissenswertem zur Fischzucht, Flora
und Fauna. Das idyllische Dorf Maust hinter sich lassend gelangt man nach wenigen
Kilometern zum Mauster Kiessee und weiter nach Teichland-Neuendorf. In Neuendorf lohnt
ein Abstecher zum Aussichtspunkt am Tagebau, dem künftigen Cottbuser Ostsee. Noch
schaut man hier in die gigantische Grube des alten Tagebaues Cottbus-Nord, die in wenigen
Jahren geflutet werden soll. Alternativ kann man auf dem schönen Spielplatz in Neuendorf
eine Rast einlegen und die Kinder toben lassen.
Sommerrodelbahn
Möglichkeiten dazu bietet auch die hinter der Gaststätte Kastanienhof beginnende Seeachse.
Diese führt direkt zum Erlebnispark Teichland mit 18 attraktiven Angeboten für Jung und
Alt. Auch hier sollte man unbedingt den Turm erklimmen und aus dieser Position den weiten
Blick in die Landschaft genießen. Sommerrodelbahn, Sky-Dive, Tubingbahn und Minigolf
garantieren Spaß und gute Laune. Im Slawischen Götterhain und auf dem Pfad der kleinen
Götter erfährt man Wissenswertes und Interessantes aus der Sagenwelt der Lausitz.
Vom Erlebnispark gelangt man über Peitz-Ost zurück zum Ausgangspunkt. Vom Güterbahnhof hat man einen guten Blick auf die Anlagen des
Kraftwerkes Jänschwalde.
Rodelklause mit Spielplatz
Foto: Dubrau
Download-Link GPS-Daten
Auflösung der Preisfrage April
Eine geführte Tour
findet am 28. Mai 2016 um 13:00 Uhr statt.
Ab Peitz am historischen Rathaus, Markt 1 bis zum Erlebnispark Teichland
(Rückfahrt vom Erlebnispark nach Peitz individuell)
An wie vielen Orten in Cottbus haben Radfahrer die Möglichkeit,
Räder und Gepäck sicher abzustellen, um Besichtigungen
vorzunehmen oder eine Erfrischung zu sich zu nehmen?
Die richtige Antwort lautet:
Es gibt drei Standorte (Fahrradboxen am Tierpark, am
Besucherparkplatz in Branitz und hinter der Stadthalle
am Punkthochhaus).
Aus den richtigen Antworten wurde
Teilnahmegebühr: 3,00 EUR (ohne Eintritt in Museen).
Die Teilnahmegebühr wird im Rathaus entrichtet.
Ute Koch aus Cottbus
ermittelt, sie erhält eine Familienfreikarte für zwei Erwachsene
und bis zu zwei Kinder für eine Postkutscher-Abendführung 2016.
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Seite 18 - 14. Mai 2016
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Der Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße informiert:
Fünf Jahre Bildung und Teilhabe
Vor fünf Jahren, im Jahr 2011, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt.
Ziel dieses Pakets ist die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern
und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld
oder Kinderzuschlag erhalten. Es ermöglicht den Kindern mitzumachen,
gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule am Vereinsleben teilzunehmen,
zu musizieren, in Schule, Kita oder Hort Mittag zu essen, oder auch eine
gezielte Lernförderung zu erhalten, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Was kann für Kinder- und Jugendlichen beantragt werden?
1. Eintägige Schul- und Kitaausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
- hier Übernahme der tatsächlichen Kosten, wenn es sich um ein Ereignis
außerhalb von Schule und Kita handelt,
- Klassenfahrt entsprechend der schulrechtlichen Bestimmungen
2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Auszahlung jeweils zum Schulhalbjahr (August i.H.v. 70,00 EUR;
Februar i.H.v. 20,00 EUR)
3. Schülerbeförderung (Hinweis beachten)
4. Lernförderung zur Erreichung des gefährdeten Lernzieles
- Bestätigung der Versetzungsgefährdung durch Schule erforderlich
5. Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
6. Soziale und kulturelle Teilhabe
- Beantragt werden können zehn Euro monatlich für jedes Kind bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres in den Bereichen Sport, Kultur und
Freizeit. - zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit.
- Möglich ist auch eine Ansparung des Betrages für die Teilnahme an
der Jugendweihe.
Wer kann die Leistungen beantragen?
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag
sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eckdaten des Eigenbetriebes im April 2016
Bedarfsgemeinschaften
Standort Forst (Lausitz)
2.209
Standort Spremberg
1.563
Standort Guben
1.484
Standort Cottbus
1.104
Gesamt Landkreis Spree-Neiße
6.360
Veränderung ggü. Vormonat
1
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
Personen
Leistungsempfänger nach dem SGB II gesamt
10.752
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB)
7.981
davon weiblich
3.919
davon männlich
4.062
davon unter 25 Jahre
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)
811
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Als leistungsberechtigter Bürger können Sie bei den Sachbearbeitern
Service an Ihrem zuständigen Standort des Jobcenters Leistungen aus dem
BuT-Paket beantragen, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr bzw. für Leistungen
zur Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten (§ 28 Abs. 7 SGB II),
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu ist ein Antrag notwendig,
in dem Sie darlegen, welche Leistungen Sie für Ihr Kind in Anspruch nehmen
und beantragen möchten. Welche Nachweise eingereicht werden müssen,
wie z. B. Verträge mit dem Sportverein oder der Musikschule, Beitragsrechnungen des Essenanbieters oder Bestätigungen der Schule für Klassenfahrten, erfahren Sie auf der Internetseite www.jobcenter-spree-neisse.de
und bei den Sachbearbeitern Service. Beantragen Sie eine Lernförderung,
haben Sie auch die Möglichkeit einen Anbieter für die Lernförderung zu
benennen. Jeder Anbieter einer Lernförderung wird vor Beginn der Lernförderung durch das Jobcenter auf seine Geeignetheit hin beurteilt, um die
fachliche Eignung einzuschätzen und den Erfordernissen des Kinderschutzes
gerecht zu werden. Empfehlungen zu möglichen Anbietern für Lernförderung
können Sie auch bei den Sachbearbeitern Service am Standort erhalten.
Wie erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrags?
Die Bewilligung der Leistungen erfolgt für die Bereiche Ausflüge und Klassenfahrten durch Ausstellung einer Kostenübernahmeerklärung. Im Bereich
der Lernförderung erhalten Sie einen Gutschein, diesen können Sie bei
Ihrem Anbieter einlösen. Für die Bereiche des Zuschusses zum Mittagessen
und der sozialen und kulturellen Teilhabe erfolgt die Bewilligung durch eine
Direktzahlung an den Anbieter, dieser erhält dazu vom Jobcenter eine
Kostenübernahmeerklärung. Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf
wird an die leistungsberechtigten Bürger gezahlt. Für Schüler, die bereits
das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss eine Schulbescheinigung eingereicht werden.
Hinweis
Die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung erfolgt im Landkreis
Spree-Neiße durch das Schulverwaltungsamt auf der Grundlage der
Satzung zur Schülerbeförderung.
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14. Mai 2016 - Seite 19
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Arbeitslosenzahlen im April 2016 (Anteil der Arbeitslosen an allen zivilen Erwerbspersonen)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Landkreise/
kreisfreie Stadt
gesamt
aktuell
(absolut)
im Bereich
Veränderung
ggü.
Vorjahresmonat
Arbeitslosen
Quote
SGB II
aktuell
(absolut)
Veränderung
ggü.
Vorjahresmonat
SGB III
Arbeitslosen
Quote
(absolut)
aktuell
Veränderung
ggü.
Vorjahresmonat
Arbeitslosen
Quote
Spree-Neiße
5.323
-760
8,3%
3.933
-442
6,1%
1.390
-318
2,2%
Stadt Cottbus
5.019
-285
9,5%
4.151
-284
7,9%
868
-1
1,6%
Elbe-Elster
5.449
-729
9,7%
4.151
-569
7,4%
1.298
-160
2,3%
Oberspreewald-Lausitz
6.690
-712
11,0%
5.475
-403
9,0%
1.215
-309
2,0%
Mit Qualifizierung in den (neuen) Job
Ansprechpartner Jobcenter
Postanschrift
Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz)
Tel.: (03562) 986 155 01
Außenstelle Forst (Lausitz)
Richard-Wagner-Str. 37, 03149 Forst (Lausitz)
(zuständig für die Stadt Forst (L.) und das Amt DöbernLand), Tel.: (03562) 69 81 955 41
Außenstelle Guben,
Bahnhofstraße 4, 03172 Guben
(zuständig für die Stadt Guben, die Gemeinde Schenkendöbern
und den Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde)
Tel.: (03561) 547-655 01
Außenstelle Spremberg,
Gerberstraße 3a, 03130 Spremberg
(zuständig für die Stadt Spremberg und die Stadt Welzow)
Tel.: (03563) 57-255 01
Außenstelle Cottbus,
Makarenkostraße 5, 03050 Cottbus
(zuständig für die Gemeinde Neuhausen/Spree, die Stadt
Drebkau, die Gemeinde Kolkwitz, das Amt Burg (Spreewald)
und das Amt Peitz), Tel.: (0355) 866 94-355 01
Sprechzeiten:
Dienstag
08:00-12:00, 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag
08:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung
Arbeitgeberservice
Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz)
Tel.: (03562) 986 155 75
E-Mail: [email protected]
Vermittlungen seit Januar 2016
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
1. Arbeitsmarkt
618
Ausbildung
17
Ausbildungsvorbereitung
53
Existenzgründung
10
Fort- und Weiterbildung
52
weitere Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt
414
Arbeitsgelegenheiten (2. Arbeitsmarkt)
506
Unter diesem Motto führt das Fallmanagement Guben in diesem Jahr eine Veranstaltungsreihe mit verschiedenen regionalen Bildungsträgern durch, um erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Perspektiven und Chancen aufzuzeigen, die mit einer beruflichen Weiterbildung möglich sind. Qualifizierungsdefizite, Berufsentfremdung auf Grund von (Langzeit-)
Arbeitslosigkeit sowie steigende Anforderungen des Arbeitsmarktes und dessen stetiger
Wandel sind maßgebliche Faktoren, die einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen
können.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eines der wirksamsten Instrumente der
aktiven Arbeitsförderung, weil damit im Vergleich zu anderen Eingliederungsleistungen die
beste Nachhaltigkeit erreicht werden kann (Aufnahme einer Arbeit/Beschäftigung, Verringerung bzw. Wegfall der Hilfebedürftigkeit). In den zurückliegenden drei Jahren war die
Zahl der vom Jobcenter Spree-Neiße geförderten Weiterbildungsmaßnahmen stetig steigend, so auch im Sozialraum Guben. Hier konnten durchschnittlich 75% der Personen, die
eine Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben, eine Beschäftigung
aufnehmen. Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter unter
Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen.
Vor der Aushändigung eines Bildungsgutscheines wird in einem umfassenden Beratungsprozess das optimale Bildungsziel gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
erarbeitet.
Um diesen Prozess noch informativer und transparenter zu gestalten, organisiert das Fallmanagement Guben seit Anfang des Jahres Informationsveranstaltungen mit verschiedenen
regionalen Bildungsträgern. Die Informationsveranstaltungen sollen den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten das breite Spektrum der Bildungsträger und ihrer Angebote eröffnen,
denn sie haben die Wahl, bei welchem Bildungsträger sie ihren Bildungsgutschein einlösen
möchten. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe, die in den Räumlichkeiten der Bildungsträger stattfindet, werden verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote sowie
die sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten vorgestellt. Außerdem wird den
Teilnehmenden der Informationsveranstaltungen die Möglichkeit gegeben, die Schulungsräume zu besichtigen und einen Eignungstest für die gewählte Maßnahme zu absolvieren.
Fragen rund um den Bildungsgutschein, zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen
beantworten die Fallmanager/-innen vor Ort.
Die erste Informationsveranstaltung fand am 10.02.2016 mit 10 Teilnehmenden bei der
Handwerkskammer Cottbus statt. Sowohl gewerkspezifisch als auch übergreifend wurde
die Vielfalt der Tätigkeitsbereiche sowie der Weiterbildungen präsentiert u. a. für Bau und
Ausbau, Elektrotechnik, Holzbe- und -verarbeitung, Metallbearbeitung und Schweißen.
Der Einladung des Fallmanagement
Guben zur zweiten Informationsveranstaltung am 13.04.2016 bei der
Lausitzer Wirtschafts- und Gesundheitsakademie (LWGA) in Cottbus
folgten 26 Interessenten. Vorgestellt
wurden die Dienstleistungsbereiche
Altenpflege und Betreuungsfachkraft, Hauswirtschaft mit Schnittstelle
zur Pflege sowie Tätigkeiten im
Wach- und Sicherheitsdienst.
Foto: Jobcenter Spree-Neiße
Vermittlungen im April 2016
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter Spree-Neiße
1. Arbeitsmarkt
Ausbildung
184
6
Im Jahresverlauf sind vom Fallmanagement Guben weitere Informationsveranstaltungen
geplant. Gute Beschäftigungschancen bieten sich insbesondere im Handwerk, in der
Gesundheits- und Krankenpflege, in der Altenpflege und in der Gastronomie. Wenden Sie
sich vertrauensvoll an Ihre/n Fallmanager/-in, besprechen Sie mit ihr/ihm Ihre berufliche
Perspektive und fragen Sie nach den Möglichkeiten einer Weiterbildungsförderung.
Amtsblatt Mai_Muster SPN-Kurier.qxd 09.05.2016 14:35 Seite 20
Seite 20 - 14. Mai 2016
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße - Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa
Der Landrat des
Landkreises Spree-Neiße
gratuliert ganz herzlich zum
Geburtstag im Monat Mai
Mehr als 150 frei- und nebenberufliche Dozenten unterrichten in sechs Fachbereichen
lernwillige Teilnehmer an der Kreisvolkshochschule Spree-Neiße.
Wenn auch Sie Interesse haben und außer Ihrer fachlichen Qualifikation, didaktisches
Geschick und Kontaktfreudigkeit mitbringen, möchten wir Sie gern kennenlernen.
Bewerben Sie sich als Dozent, gern auch mit neuen Angeboten.
FORST (LAUSITZ)
Tabellenkalkulation mit Excel
ab Dienstag, 17. Mai 2016.
von 17:00 - 19:15 Uhr (7 Termine)
Belastungssituationen für Erzieher im Alltag
– Wie gehe ich damit um?
Gemeinsam wollen wir über Möglichkeiten
der Reduzierung von Belastungsfaktoren im
Arbeitsalltag diskutieren.
Donnerstag, 19. und 26. Mai 2016,
von 17:30 - 19:00 Uhr (2 Termine)
Gänseblümchen, Löwenzahn und Co.
Sammeln von Kräutern für Salat und Tee,
sowie Tipps zur Verarbeitung.
Sonntag, 22. Mai 2016 von 13:00 - 14:30 Uhr,
Teichland, Mauster Dorfstraße 15
Musik und Bewegung - Anforderungen von
der Krippe bis zum Kindergarten
Didaktisch-methodische Unterschiede und
deren Umsetzung im Kita-/Krippen-Alltag.
Donnerstag, 26. Mai und 2. Juni 2016,
von 17:30 - 19:00 Uhr (2 Termine)
Kinderbekleidung und Kreatives
Mit fachlicher Anleitung und Unterstützung,
von der Idee bis zur Ausführung, halten Sie
dann Ihr individuelles Ergebnis in den Händen.
Samstag, 28. Mai 2016 von 9:00 - 12:00 Uhr
GUBEN
Patchwork Workshop
Arbeit mit Sun-Printfarben und experimentieren mit Siebdruck
Samstag, 21. Mai 2016 von 9:30 - 14:30 Uhr
Stempel schnitzen
Unter Anleitung erlernen Sie kleine Tricks
und Kniffe, wie ein Stempel entsteht.
ab Montag, 23. Mai 2016,
von 19:00 - 20:30 Uhr (2 Termine)
Das Betriebssystem Windows 10 für Einund Umsteiger
Montag und Mittwoch, 23. und 25. Mai 2016
von 17:00 - 19:15 Uhr
Meditation
ab Mittwoch, 25. Mai 2016,
von 16:30 - 18:00 Uhr (6 Termine)
Regeln und Rituale im Alltag
Kinder brauchen zur Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit anerzogene Ordnungsmuster. Diese geben ihnen Sicherheit.
Es ist wichtig, an bestimmten Werten, Regeln und Ritualen festzuhalten.
Donnerstag, 9. und 16. Juni 2016,
von 17:30 - 19:00 Uhr
Zeichnen in der Landschaft
Denken Sie bitte an einen Klappstuhl und eine feste Unterlage!
Samstag und Sonntag, 11. und 12. Juni 2016,
von 14:00 - 17:00 Uhr
Erweiterte Nutzung von Tablet und Smartphone
Bringen Sie Ihr Gerät mit, um die Übungen
nachvollziehen zu können.
ab Montag, 13. Juni 2016,
von 17:00 - 19:15 Uhr (3 Termine)
SPREMBERG
Computerschreiben in nur 4 Stunden
ab Donnerstag, 19. Mai 2016,
von 17:00 - 18:00 Uhr (4 Termine)
ab Donnerstag, 19. Mai 2016,
von 18:30 - 19:30 Uhr (4 Termine)
Selbstverteidigung
ab Donnerstag, 19. Mai 2016,
von 17:30 - 19:00 Uhr (6 Termine)
Erleben Sie die Faszination Filzen
Erschaffen Sie mit Ihren Händen aus fluffigen Wollhäufchen stoffliche Objekte.
ab Montag, 23. Mai 2016,
von 17:30 - 19:45 Uhr (5 Termine)
Klasse Filme – Videobearbeitung mit Adobe
Premiere Elements 13
Wie schneidet man störende oder verwackelte Sequenzen heraus, fügt Texte ein
und schafft harmonische Übergänge?
ab Mittwoch, 1. Juni 2016,
von 18:00 - 20:15 Uhr (4 Termine)
Grundlagen der Fotografie
Wochenendworkshop - Außenaufnahmen
Samstag, 4. Juni 2016 von 9:00 - 17:00 Uhr
Sonntag, 5. Juni 2016 von 9:00 - 13:00 Uhr
Glutenfrei Kochen und Backen
In dem Kurs stellen Sie Brot und verschiedene vollwertige Grundgerichte aus glutenfreiem Getreide und biologischen Zutaten her.
Donnerstag, 9. Juni 2016 von 17:00 - 21:00 Uhr
Polnischer Kochabend
Freitag, 1. Juli 2016 von 17:00 - 21:00 Uhr
ANMELDUNGEN, FRAGEN & BERATUNGEN:
für Kurse in FORST (LAUSITZ)
Tel.: (03562) 69 38 16,
E-Mail: [email protected]
für Kurse in GUBEN und PEITZ
Tel.: (03561) 26 48,
E-Mail: [email protected]
für Kurse in SPREMBERG,
Tel.: (03563) 90 647,
E-Mail: [email protected]
90. Geburtstag
Frau Christa Kallnik
Frau Elisabeth Lieske
Frau Erna Schellnack
Frau Edeltraut Kubisch
Frau Erna Brunsch
Frau Waltraud Starus
Herrn Erwin Zerna
Frau Anna Walkiewicz
Frau Waltraud Wahner
Frau Frieda Blinde
Frau Gisela Skrypek
Herrn Hans Berendt
Frau Rosa Koch
Herrn Helmut Adam
Herrn Harry Möbus
Frau Hildegard Niemeyer
Frau Gertrud Völzke
Frau Dora Arentewicz
Frau Marianne Pawel
Frau Hildegard Kieschke
Herrn Werner Krüger
Herrn Rudolf Harke
Herrn Richard Storp
Frau Martha Karraß
Herrn Horst George
95. Geburtstag
Frau Erika Geppert
Herrn Günther Kraske
Frau Gerda Niepraschk
Frau Irmgard Stahn
Herrn Erwin Jahn
in Spremberg
in Guben
in Guben,
Ortsteil Groß Breesen
in Neiße-Malxetal,
Ortsteil Klein Kölzig
in Kolkwitz, Ortsteil Papitz
in Tschernitz,
Ortsteil Wolfshain
in Groß Schacksdorf
in Burg (Spreewald)
in Spremberg
in Tauer
in Neuhausen/Spree
in Forst (Lausitz)
in Spremberg
in Tschernitz,
Ortsteil Wolfshain
in Spremberg,
Ortsteil Schwarze Pumpe
in Schenkendöbern,
Ortsteil Groß Gastrose
in Guben, Orteil Deulowitz
in Guben
in Spremberg,
Ortsteil Trattendorf
in Spremberg
in Neuhausen/Spree
in Forst (Lausitz)
in Spremberg
in Spremberg,
Ortsteil Türkendorf
in Burg (Spreewald)
Frau Irma Kühn
in Guben
in Spremberg
in Forst (Lausitz)
in Spremberg
in Guben,
Ortsteil Groß Breesen
in Spremberg,
Ortsteil Trattendorf
in Spremberg
101. Geburtstag
Frau Wanda Oberknapp
Frau Elfriede Gärtner
in Kolkwitz
in Forst (Lausitz)
104. Geburtstag
Frau Else Schuster
in Spremberg
Frau Anna Schimmang
Alles Gute und vor allem Gesundheit!
Das nächste
Amtsblatt für den Landkreis Spree-Neiße
- Amtske łopjeno za Wokrejs Sprjewja-Nysa -
erscheint am
10. Juni 2016
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Seite 2 - 14. Mai 2016
... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung
.... für den
Landkreis Spree-Neiße
unterwegs
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sicher freuen Sie sich auf das lange Pfingst-Wochenende und genießen die freien Tage
bei herrlichem Wetter im Garten beim Grillen oder bei einer schönen Fahrrad-Tour mit
der Familie.
Ein ereignisreicher Tag steht uns am 28.05.2016 bevor. Dann wird die offizielle Aufnahme des Geopark Muskauer Faltenbogen in den UNESCO –Geoparkstatus durch das
Auswärtige Amt vollzogen. Damit wird ein wichtiger Meilenstein für den Tourismus in
unserer Region gelegt. Wir Lausitzer erhalten ein Alleinstellungsmerkmal, welches für
die Zukunft neue, touristische und wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Als Vorsitzender der Euroregion Spree-Neiße-Bober erfreue ich mich an der stetig wachsenden Entwicklung internationaler Partnerschaften. Die russische Euroregion „Kursker
Oblast“ und die deutsche Euroregion „Spree-Neiße-Bober“ bekundeten im Jahr 2013
Interesse an einer gemeinsamen Zusammenarbeit. Schön, dass die beiden Städte
Spremberg und Schelesnogorsk mit dem in diesen Tagen unterzeichneten Partnerschaftsvertrag offiziell den Traum einer deutsch-russischen Kooperation mit Leben erfüllen.
Ein neues zu Hause hat seit dem 19.April 2016 unser Landkreisarchiv. Erstmalig in der
Geschichte wurden die Akten an einem zentralen Ort zusammengeführt. Platz haben wir
in der Elsässer Straße 2 in Forst (L.) nun für ca. 10.000 laufende Meter Aktenbestand.
Zu den Öffnungszeiten können Sie gern Ihre Recherchen, Ahnenforschungen oder Chroniken mit Hilfe des Bestands vervollständigen.
Ein weiterer Termin führte mich in diesen Tagen nach Guben, in die schöne Stadt an der
Neiße. Dort besuchte ich die Blaulichtmeile und hatte für die ehrenamtlich Tätigen vom
DRK ein großes „Geschenk“ im Gepäck. Der „Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren“
steht ab sofort ein neues, leistungsstarkes Motorrettungsboot für Rettungseinsätze, zur
Beseitigung von Treibgut und bei Hochwassergefahren zur Verfügung.
Überwältigt war ich vom „10. Tag des Tanzes“, welcher wieder von der kreislichen Musikund Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ organisiert wurde. Beeindruckende Tänze,
grandiose Kostüme, Temperament und Lebensfreude pur sorgten für einen neuen Teilnehmerrekord. Da konnte ich es mir natürlich nicht nehmen lassen, selbst das Tanzbein
zu schwingen. Apropos, Freizeitgestaltung im Landkreis Spree-Neiße.
Ein Tipp von mir für das bevorstehende Pfingst-Wochenende! Also ich lasse mir die
Spreewälder Sagennacht nicht entgehen. Vom 13. bis 15. Mai 2016 ist unter dem Titel
„Die List“ eine neue sagenumwobene Geschichte um den Wendenkönig zu erleben. Wo?
Am Bismarckturm in Burg (Spreewald)!
Egal wie Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen ein schönes, langes, erholsames
Wochenende.
Ihr Landrat
Harald Altekrüger
Auch in diesem Jahr freut sich der Landkreis Spree-Neiße gemeinsam
mit dem Landkreis Oberspreewald Lausitz auf die
„16. Internationale Folklorelawine“
... mit freundlicher Unterstützung der Sparkassen Spree-Neiße und Niederlausitz
Nach den eindrucksvollen Darbietungen der unterschiedlichsten Kulturen und den unvergesslichen
Erlebnissen der Folklorelawine 2015 laufen die Vorbereitungen für das diesjährige Folklorewochenende auf Hochtouren. Zahlreiche Bewerbungen aus allen Teilen der Welt sind inzwischen im Forster
Kreishaus wieder eingegangen.
Die „Internationale Folklorelawine“ präsentiert sich:
am 24. Juni 2016 in Senftenberg,
am 25. Juni 2016 in Neuhausen/Spree und am 26. Juni 2016 in Lübbenau
Ein internationales Festival also, das Weltoffenheit und Kulturgenuss vom Feinsten in allen Facetten
verspricht! Und außerdem sind ein farbenfroher Trachtenreigen der verschiedensten Völker und ein
bunter Mix aus Musik, Tanz und Temperament an allen drei Veranstaltungstagen garantiert!
Sie sind herzlich eingeladen, sich davon zu überzeugen!
www.internationale-folklorelawine.de
tritt
Ein i
fre
S tandpunkte – Projekte – N achrichten
Bürgersprechstunde
bei Landrat Altekrüger
Die nächste Bürgersprechstunde findet am Dienstag, dem
17. Mai 2016, in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr im Raum
A.1.10 im Kreishaus, Heinrich-Heine-Straße 1 in Forst (L.)
statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Sorgen in
dieser Zeit direkt an den Landrat wenden oder ihn
telefonisch unter Tel.: (03562) 986-10001 erreichen.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Landrat Altekrüger zum
Vattenfall-Verkauf
des Braunkohlegeschäfts
Zur von der Konzernführung von Vattenfall bekannt gegebenen Verkaufsentscheidung ihrer deutschen Braunkohlesparte an den tschechischen Energiekonzern EPH und die
Investmentgruppe PPF erklärt Spree-Neiße-Landrat Harald
Altekrüger:
„Mit der Verkaufsentscheidung kommt endlich wieder
Bewegung in den für die Lausitz so wichtigen Energie- und
Wirtschaftszweig. Für viele Betriebe, Arbeitnehmer, Lehrlinge
sowie Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis SpreeNeiße endet eine große Zeit der Unsicherheit. Die Fördersignale stehen jetzt wieder auf grün. Und natürlich hegen
wir als Kreisverwaltung auch eine große Erwartungshaltung
an den neuen Eigner EPH, der in Zukunft unserer erster
Ansprechpartner sein wird.
Ein möglichst schneller Vollzug des Verkaufs verspricht
Planungssicherheit für alle Seiten. Mit einem neuen aktiven
Partner können wir den Kurs der Lausitzer Braunkohlewirtschaft zügig wieder aufnehmen. Ich bin überzeugt davon,
dass wir den unabwendbaren Strukturwandel in unserer
Region gemeinsam mit der Braunkohle erfolgreich realisieren
können. Bei aller Kreativität und Leistungswillen sind wir
dabei natürlich auf die Hilfe und Unterstützung der Bundesund Landesebene angewiesen, die uns Lausitzer durch ihre
jüngsten klima- und energiepolitischen Entscheidungen arg
in Zugzwang gesetzt haben.“
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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S tandpunkte – Projekte – N achrichten
... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung
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Flüchtlinge im Landkreis Spree-Neiße – Wie erfolgt die Begleitung und Unterstützung?
Im Jahr 2015 hat der Landkreis Spree-Neiße 1392 Asylbewerber aufgenommen. In unserer Abbildung finden Sie die Anzahl der im Landkreis lebenden Asylbewerber.
Diese Anzahl umfasst nur die geflüchteten Menschen, die noch im Asylverfahren sind und Leistungen über das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie leben in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbunden und Wohnungen im Landkreis.
Für die Begleitung, Betreuung und Beratung gibt es vor Ort Träger, die für die Menschen mit Migrationshintergrund direkte Ansprechpartner sind. Sie arbeiten regional
im Arbeitskreis der Fachdienste für Migranten im Landkreis Spree-Neiße eng mit der Kreisverwaltung zusammen. In den folgenden Ausgaben stellen wir Ihnen diese
Träger vor. In dieser Ausgabe:
Arbeiterwohlfahrt
Regionalverband Brandenburg Süd e.V.
Wer sind wir?
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs
Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege
in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen
Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband
mit besonderer Prägung.
In ihr haben sich Frauen und Männer als Mitglieder und als ehren- und hauptamtlich Tätige
zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme
und Aufgaben mitzuwirken und um den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen.
Die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. erbringt Beratungs-, Bildungs-,
Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen
in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und in der Stadt Cottbus.
Wie unterstützen wir die
zugewanderten Menschen?
Für die zugewanderten, bleiberechtigten erwachsenen Migranten sowie für ihre Familien
bieten wir eine qualifizierte Beratung und Begleitung bei ihrer Integration in unsere Gesellschaft an. Unsere Angebote beinhalten eine
bedarfsorientierte Einzelfallberatung in folgenden Fragen:
- Spracherwerb
- Vermittlung in Integrationskurse
- Schule, Beruf
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Aufenthaltsrecht
- Einbürgerung
- Familiennachzug
- Soziale Leistungen
- Gesundheit, Schwerbehinderung
- Pflegeleistungen
- Ehe, Familie
- Erziehung, Kinderbetreuung
- Wohnen
- Freizeit
- Verbraucherfragen
Darüber hinaus kann eine psychosoziale Beratung in Krisensituationen, Hilfe bei Anträgen,
Formularen und im Umgang mit Behörden
angeboten werden und eine Weiterleitung an
Regeldienste und Unterstützungsangeboten
erfolgen.
Für welchen Bereich
sind wir zuständig?
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. ist zuständig für alle bleiberechtigten erwachsenen Zuwanderer mit dem Wohnsitz in Forst (Lausitz)
und Umgebung im Landkreis Spree-Neiße und
für die Stadt Cottbus.
Welche Angebote
bieten wir an?
In unserer Beratungsstelle in Forst (L.):
- migrationsspezifische soziale Beratung
- psychosoziale Beratung
- Beratung von Mitarbeitern der Regeldienste
und Verwaltungen in interkulturellen Fragen
- Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
Wie sind wir erreichbar?
Unser Hauptstandort für den Landkreis SPN
und für die Stadt Cottbus befindet sich in
Cottbus, in der Straße der Jugend 33, Telefon:
0355 4837394.
Folgenden Standort haben wir im Landkreis:
Standort: Parkstraße 7 in Forst (Lausitz)
Ansprechpartner: Frau Schmidt
Telefon:
0152 54503538
Sprechzeiten:
Dienstag:
13:00 - 15:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.awo-bb-sued.de
Über das Online-Portal HelpTo - www.helpto.de - können sich Organisationen, Initiativen,
Unternehmen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert auf lokaler Ebene über das austauschen, was bei der Betreuung und Integration
von Flüchtlingen benötigt wird. Auch die Flüchtlinge selbst gehören zur Zielgruppe, daher
werden die meisten Informationen ebenfalls auf Englisch
bereitgestellt.
Die Nutzer können in zehn
verschiedenen Kategorien
Angebote und Gesuche in
das Portal einstellen: Sachspenden, Fahrdienste und
Transporte, Familie und
Kinder, Arbeit, Bildung und
Wissenschaft, Arbeit, Begleitung und Beratung, Freizeit,
Sprache, Projekte und Idee
sowie Wohnen. Diese Hauptkategorien sind noch einmal
in weitere Untermenüs aufgefächert. Ein internes Nachrichten-System ermöglicht eine
geschützte Kommunikation zwischen Anbietendem und Interessenten.
Die Nutzung von HelpTo ist kostenfrei. Erforderlich ist lediglich eine Online-Registrierung mit Benutzername und E-Mail-Adresse. www.helpto.de
Verteilung der Asylbewerber auf die Kommunen
(Stand 21.04.2016)
Gemeinde Schenkendöbern
0
Stadt Guben
439
Amt Peitz
74
Amt
Burg (Spreewald)
2
Gemeinde
Kolkwitz
50
Kreisstadt
Forst (Lausitz)
448
Gemeinde
Neuhausen/Spree
0
Amt Döbern-Land
22
Stadt Spremberg
327
Stadt Welzow
Stadt Drebkau
3
14
Ehrenamtliche Initiativen und Netzwerke
zur Unterstützung von FLÜCHTLINGEN
im Landkreis Spree-Neiße
FORST (LAUSITZ)
Flüchtlingsnetzwerk (FlüNet) Forst (Lausitz)
Ansprechpartnerin: Frau M. Kohlbacher
Kontakt: [email protected]
Forster Brücke
Ansprechpartnerin: Ev. Kirchengemeinde Forst (Lausitz)
Kontakt: [email protected]
GUBEN:
Flüchtlingsnetzwerk „Flucht und Migration“ Guben
Ansprechpartnerin: Frau R. Bellack
Kontakt: [email protected]
SPREMBERG:
Netzwerk (NW) „Spremberger Allianz für Toleranz“
Ansprechpartnerin: Frau C. Bieder
Kontakt: [email protected]
Runder Tisch für Ausländer — gegen Gewalt in Spremberg
Ansprechpartnerin: Frau M. Wagschal
Kontakt: [email protected]
Bündnis „Spremberg hilft“
Ansprechpartner: Benny Stobinski
Kontakt: [email protected]
DÖBERN :
Netzwerk für Vielfalt im Amt Döbern-Land
Ansprechpartnerin: Frau I. Lutzens
Kontakt: : [email protected]
WELZOW:
Arbeitskreis Willkommenskultur Welzow (AKWW)
Ansprechpartner: Herr D. Pusch
Kontakt: [email protected]
Im Aufbau befinden sich Netzwerke
in der Gemeinde Kolkwitz und im Amt Burg (Spreewald).
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S tandpunkte – Projekte – N achrichten
... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung
Landrat liest Wilhelm Busch
Eine sehr persönliche Einladung hatten die Schülerinnen
und Schüler der Wiesenwegschule aus
Spremberg an den
Landrat des SpreeNeiße-Kreises gerichtet. Gern folgte
Harald Altekrüger
dieser Bitte am 25.
April 2016 und hatte
als Überraschung
eine Vorlesestunde
im Gepäck. Ganz
gespannt lauschten die Mädchen und Jungen den lustigen
und lehrreichen Geschichten über die Streiche von Max und
Moritz, so dass die Zeit viel zu schnell verging.
Und was die Lausbuben von Wilhelm Busch noch so alles
anstellten, das las Annett Noack, Integrations- und Behindertenbeauftragte des Landkreises, den Kindern am darauffolgen Morgen vor.
Landrat Altekrüger: „Bei dieser Vorleseaktion haben wir viel
gelacht und sehr lebendige Momente miteinander erlebt.
Gemeinsam Geschichten zu entdecken, verbindet Jung und
Alt, Groß und Klein, Menschen mit und ohne Behinderung.
Ein großer Spaß, dem wir in unserem Computer-Alltag
einfach ein Plätzchen einräumen sollten.“
Workshop zum
Bundesmodelvorhaben
Wie bereits in der ersten Ausgabe des Amtsblatts für den
Landkreis Spree-Neiße am 16.01.2016 berichtet wurde,
arbeiten die Landkreise Spree-Neiße und OberspreewaldLausitz im Bundesmodelvorhaben „Langfristige Sicherung
von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ als
Kooperationspartner unter dem Titel „Spree-Neiße + Oberspreewald-Lausitz auch in der Zukunft mobil und gut versorgt!“ eng zusammen.
Ziel des Modellvorhabens:
Im Rahmen des Modellvorhabens sollen Mobilitätsangebote,
die über das Grundangebot hinausgehen, gesichert, weiterentwickelt und mit dem klassischen Personennahverkehr
vernetzt werden. Ein weiteres Ziel ist, Angebote der Daseinsvorsorge mittel- bis langfristig an räumlich möglichst
günstigen Standorten zu bündeln, um damit deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und Erreichbarkeit langfristig
sicherzustellen.
Pflegekind aufnehmen
Welche Kriterien Pflegeeltern erfüllen müssen
Ein Pflegekind aufzunehmen ist eine große Herausforderung und eine Bereicherung
zugleich. Die Pflegeeltern müssen sich auf Unvorhergesehenes einlassen können, dabei
müssen sie aber auch formale Kriterien erfüllen.
Die idealen Pflegeeltern haben Erziehungserfahrung oder einen entsprechenden Beruf, sie
haben ein offenes Herz für das Pflegekind und können es mit allem, was es mit sich bringt,
annehmen, ohne zu große Erwartungen an das Kind zu stellen.
Das Kind bringt eine Vorgeschichte mit und noch andere Personen, die in dem Leben der
Pflegeeltern nun eine Rolle spielen. Wie zum Beispiel: die Herkunftseltern, Geschwister,
andere Verwandte, Sozialarbeiter/Vormund
Die Pflegeeltern müssen bereit sein, sich auf viel Neues einzulassen und eine einschneidende Änderung in Kauf nehmen, die den bisherigen Alltag umgestaltet. Haben die
Pflegeeltern bereits eigene Kinder, müssen die Auswirkungen der Aufnahme des Pflegekindes genau bedacht werden.
Je nachdem, um was für ein Pflegeverhältnis es sich handelt, müssen sich die Pflegeeltern
von Anfang an mit dem Gedanken anfreunden, dass sie eine Trennung verschmerzen
müssen, nachdem sie das Kind in ihr Herz geschlossen haben, weil das Kind wieder in die
Herkunftsfamilie zurückkehrt.
Verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende
jeweils mit oder ohne Kinder können Pflegeeltern werden. Die Pflegeeltern durchlaufen ein
Prüfverfahren und absolvieren eine spezielle Schulung.
Sie müssen über genügend Wohnraum verfügen, ein eigenes Kinderzimmer ist ideal, aber
es darf auch unter Umständen ein Kinderzimmer mit einem leiblichen Kind geteilt werden.
Die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Pflegeeltern muss abgesichert sein. Von
Bewerbern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Die Pflegeeltern müssen ein ärztliches Gutachten vorlegen, ihr Gesundheitszustand muss
erlauben, eine Erziehungsaufgabe wahrzunehmen. Die Religionszugehörigkeit kann dann
eine Rolle spielen, wenn die Herkunftsfamilie diesbezügliche Wünsche hat.
Pflegeeltern brauchen die Bereitschaft mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zu
kooperieren. Für Sonderpflegestellen, zum Beispiel für behinderte Kinder , werden erhöhte Anforderungen gestellt.
Ihre Ansprechpartner:
Für die Stadt Guben, Ämter Peitz und Burg, Gemeinde Schenkendöbern und Kolkwitz
Petra Hirthe, Tel.: 03562 986 15123
[email protected]
Für die Städte Forst und Döbern, Gemeinde Groß Schacksdorf/Simmersdorf,
Neiße-Malxetal, Wiesengrund und Jämlitz/Düben
Katrin Coumont, Tel.: 03562 986 15133
[email protected]
Für die Städte Spremberg, Welzow, Drebkau, Gemeinde Neuhausen, Felixsee, Tschernitz
und Hornow/Wadelsdorf
Nicole Huckauf, Tel.: 03562 986 15132
[email protected]
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Wir laden Sie ein, uns Ihre Erfahrungen, Anregungen und
Ideen aus Ihren Wohnorten mitzuteilen. Denn nur gemeinsam kann es gelingen, Lösungen zu finden.
Die Termine unserer Workshop-Veranstaltungen sind:
Spreehafen-Burg
Natur pur
Donnerstag, 26. Mai, 18:00 Uhr
Im Kleinen Saal der Kreisverwaltung
Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz),
Mittwoch, 1.Juni 2016, 18:00 Uhr
Ausstellungsraum Bibliothek/Musikschule
Gasstraße 4, 03172 Guben
Donnerstag, 2.Juni 2016, 18:00 Uhr,
„Haus der Begegnung“
Am Bahndamm 12 B, 03096 Burg (Spreewald)
Freitag, 3.Juni 2016, 18:00 Uhr,
Freizeitzentrum „Bergschlösschen“
Bergstr. 11, 03130 Spremberg
Kahnfahrten täglich ab 10:00 Uhr
1 bis 5-stündige Touren
Radverleih - Bootsverleih - Gurken vom Fass
Exklusiv
Kahn der Sinne - Kamin-Kahnfahrten - Frühstücks-Kahnfahrten Glühwein-Kahnfahrten - Mondschein-Kahnfahrten
www.spreewald-resort.de
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... zusammengestellt von der Pressestelle der Kreisverwaltung
„Spreewald Kräuterey“
startet in die Saison
14. Mai 2016 - Seite 5
Landräte aus EE, OSL und SPN lehnen
vorliegenden Leitbildentwurf
zur Verwaltungsstrukturreform 2019 entschieden ab
Klare Kante: Brandenburgs Landkreise lehnen den vorliegenden Leitbildentwurf der
Landesregierung zur geplanten Verwaltungsstrukturreform 2019 entschieden ab. Einen
entsprechenden einstimmigen Beschluss fasste der Vorstand des Landkreistages Brandenburg in seiner jüngsten Sitzung am 3. Mai 2016. Auch die Landräte der südbrandenburgischen Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße stehen
geschlossen hinter dem deutlichen Abstimmungsergebnis.
In einem gemeinsamen Statement äußern sich die Landräte Christian Heinrich-Jaschinski
(Elbe-Elster, CDU), Siegurd Heinze (Oberspreewald-Lausitz, parteilos) und Harald Altekrüger (Spree-Neiße, CDU) am Mittwoch, den 4. Mai 2016, wie folgt:
Hand in Hand: feinste Burger Gemüse- und Kräuterprodukte für Ihren Küchentisch präsentieren Spreewald-Koch Peter Franke, Sandra Dobenecker von den Lebenshilfe Werkstätten und Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger.
Die Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand g GmbH sind
neuer Pächter für den Kräutergarten auf dem Schlossberghof Burg (Spreewald), Byhleguhrer Straße 17. Der überregional bekannte Kräutergarten wird seit März dieses Jahres
unter dem Namen „Spreewald Kräuterey“ von den Mitarbeitern der Lebenshilfe nach den Kriterien des ökologischen
Landbaus bewirtschaftet und soll zu neuer Blüte gebracht
werden. Das Inklusionsprojekt will zudem Begegnungen
zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen fördern
und durch allerlei Kreativangebote übers Jahr zum aktiven
Mitmachen einladen.
Die Spreewald Kräuterey hält seit der Saisoneröffnung am
1. Mai allerlei Überraschungen für seine Besucherinnen und
Besucher bereit. Das Angebot im Hofladen und Kräutergarten
umfasst Bio-Samen, frisches Saisongemüse, Teemischungen, Pflanzen für den heimischen Garten und kreative
Produkte der Lebenshilfe Werkstätten Hand in Hand.
Naturfreunde und Neugierige sind herzlich willkommen, mit
dem Fahrrad, zu Fuß oder per Auto einen Zwischenstopp
einzulegen – schauen Sie vorbei!
Musikschulunterricht in Peitz
Die Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des
Landkreises Spree-Neiße erweitert am Unterrichtstandort in
Peitz mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 das Unterrichtsangebot. Dazu finden am Freitag, dem 20. Mai, in der
Zeit von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr und von 16:30 Uhr bis
17:15 Uhr Schnupperstunden im Fachbereich Gitarre für
alle Interessenten statt.
Die Musikpädagogin Cornelia Konzack wird dann auch
Fragen zur Ausbildung an der Musik- und Kunstschule
beantworten und um 16:00 Uhr zu einem kleinen Konzert
zur Einstimmung einladen.
Am Samstag, dem 21. Mai, sind Interessierte für den Fachbereich Klavier herzlich willkommen, wenn die Musikpädagogin Wanning Hu von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr zum
Schnupperunterricht einlädt.
Der Unterricht kann grundsätzlich von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werden und findet in der
Oase 99 in Peitz statt. Auch auf unserer Internetseite sind
unter www.musikschule-spn.de viele weitere wertvolle Informationen aufbereitet. So gewährt die Musik- und Kunstschule zum Beispiel umfassende Sozialermäßigungen,
Ermäßigungen für ein zweites Unterrichtsfach, Geschwisterermäßigungen oder Förderungen bei besonderen musikalischen Leistungen.
Bis zum 18.05.2016 können sich Interessenten telefonisch
unter 03563 593340-12 zu einer der Schnupperstunden anmelden oder sich direkt zur Unterrichtsaufnahme für das
neue Schuljahr vormerken lassen.
Für Fragen zur Unterrichtsdurchführung stehen die Mitarbeiter der Musik- und Kunstschule ebenfalls auch telefonisch gern zur Verfügung.
„Das klare Nein zum vorliegenden Leitbildentwurf setzt ein wichtiges Zeichen in Richtung
Potsdam. Der überarbeitete Entwurf, der bereits im Juni durch den Landtag des Landes
Brandenburg bestätigt werden soll, ist nach wie vor eine Gleichung mit vielen Unbekannten.
Diese gilt es zwingend zu lösen, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen.“
Offen bleiben laut den Verwaltungschefs gleich mehrere wichtige Punkte, unter anderem
im Hinblick auf die Ausfinanzierung der Reform.
Hinzu kommt: Klare und belastbare Aussagen im Hinblick auf die angestrebte vorausgehende Funktionalreform sucht der Leser im Leitbildentwurf vergeblich:
„Die Funktionalreform sieht eine Aufgabenübertragung von höheren hin zu untergeordneten
Verwaltungsebenen vor. Geht es nach dem vorliegenden Leitbildentwurf, so findet eine
solche - durchaus sinnvolle und notwendige - Funktionalreform de facto jedoch nicht statt.
Sowohl Inhalt als auch Umfang stellt der Entwurf unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt. Soll heißen: Wer zukünftig welche Aufgaben abgibt bzw. wahrnimmt und wer letztendlich die Kosten dafür trägt, wird nicht beantwortet.“
Allesamt Themen, die bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden sind.
Im August 2015 formulierte der Vorstand des Landkreistages auf Grundlage umfangreicher
Zuarbeiten aus den Landkreisen sieben Kernthesen mit konkreten Forderungen an einen
vertretbaren Leitbildentwurf. Auch die Finanzierung und Funktionalreform nehmen darin
wichtige Positionen ein.
Im erneut überarbeiteten Leitbildentwurf, der im Sommer beschlossen werden soll, finden
jedoch nur wenige der Forderungen Beachtung.
Der deutliche Beschluss des Vorstandes des Landreistages wird daher im nächsten Schritt
Anfang Juni in der Anhörung im Innenausschuss des Landtages vertreten.
Die Landräte aus Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße erwarten davon,
dass sich die Forderungen und Wünsche der Landkreise im einzig logischen Ergebnis eines
erneut angepassten Leitbildentwurfes widerspiegeln.
„Hervorzuheben bleibt: Niemand verschließt sich notwendigen Strukturveränderungen.
Eine Verwaltungsstrukturreform kann nur gelingen, wenn alle Akteure gemeinsam an einem
Strang ziehen. Eine Reform zu Lasten der Landkreise und damit in der weiteren Folge auch
zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist abzulehnen.“
Die Landräte der Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße
Künftig mehr Frauen im Ehrenamt der HWK Cottbus
Die neue Vollversammlung (VV) der Handwerkskammer Cottbus (HWK) wird weiblicher. 25
Prozent der künftigen VV-Mitglieder und Stellvertreter sind Frauen. Derzeit sind es knapp
14 Prozent. Der Wahlausschuss hatte in seiner öffentlichen Sitzung die Wahlvorschläge
nach eingehender Prüfung einstimmig zugelassen.
Die Arbeitgeber entsenden 21 Frauen (29 Prozent) in die neue Vollversammlung. Bei den
Arbeitnehmern sind es sieben (19 Prozent).
Eine Besonderheit bei den Handwerkskammern im Vergleich zu anderen Wirtschaftskammern ist die Arbeitnehmerbeteiligung in allen Gremien.
Seit Mitte Februar waren die Mitglieder der Handwerkskammer Cottbus aufgerufen, Wahlvorschläge einzureichen. Da nur je ein Vorschlag für die "Vertreter des selbstständigen
Handwerks, des handwerksähnlichen Gewerbes, der Kleingewerbetreibenden sowie für die
Vertreter der Gesellen oder anderer Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung" vorliegt, gelten die Bewerber als gewählt.
Die Legislaturperiode der neuen Vollversammlung geht bis 2021. Am 30. Juni konstituiert
sich das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer Cottbus. Dann werden auch
das Präsidium und der Vorstand neu gewählt.
Handwerkskammer Cottbus
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Rennrollstühle
für die Bauhausschule
S tandpunkte – Projekte – N achrichten
Landrat zu Besuch in Kolkwitz
Ausbildung wird in Kolkwitz groß geschrieben
Am 13. April 2016 führte es Landrat Harald Altekrüger zu einem Arbeitsbesuch in die Gemeinde
Kolkwitz. In einem zweistündigen Verwaltungsgespräch informierte Bürgermeister Fritz Handrow
zunächst über eine geplante Beteiligung an einer Windkraftanlage in Eichow. Die daraus erwirtschafteten Gewinne sollen den Bürgerinnen und Bürgern zukommen. Landrat Harald Altekrüger
zeigte sich beeindruckt von der Idee, die er als sehr zukunftsorientiert und positiv einschätzt. „Ich
bin wirklich gespannt wie sich dieses Projekt weiterentwickeln wird“, so der Landrat.
Auch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Spree-Neiße war ein
Schwerpunkt in der Gesprächsrunde. Bürgermeister Fritz Handrow warb erneut für die Einrichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Kolkwitz. Der Landrat verdeutlichte, dass
eine zukunftsfähige Etablierung nur mit langfristig ausreichenden Schülerzahlen möglich ist.
Allein durch die Gemeinde Kolkwitz ist dies nicht zu realisieren. Ein Lösungsansatz könnte die
Beteiligung durch das Amt Burg (Spreewald) und die Stadt Drebkau sein.
Am Donnerstag, dem 21.04.2016, überreichte stolz Landrat
Harald Altekrüger als Vorsitzender des Fördervereins der
Bauhausschule einen symbolischen Scheck aus der PSLotterie der Sparkasse Spree-Neiße an die Sportlehrerin
Elke Krampitz. Die 2 500 EUR können nun für die Anschaffung von Rennrollstühlen für die Schülerinnen und Schüler
der Bauhausschule in Cottbus verwendet werden.
Foto: Michael Helbig
Bürgermeister und Landrat lobten das aktive Vereinsleben der Gemeinde Kolkwitz insbesondere
die gute Entwicklung in der Kinderbetreuung. Auch die ehrenamtlich Tätigen in der freiwilligen
Feuerwehr sind ein wesentlicher Baustein und gut aufgestellt. Bedauerlich ist jedoch, dass immer
mehr Einsätze der sogenannten „Tragehilfe“ verzeichnet werden. Darunter fallen mittlerweile
10-15 % der Einsätze im Landkreis. Der Landrat teilte mit, dass der Landkreis die Landesregierung aufgefordert hat, diese Art der Einsätze zu prüfen.
Bürgersprechstunde mit der
Kreistagsvorsitzenden fällt aus
Die Bürgersprechstunde der Kreistagsvorsitzenden am
07.06.2016 fällt aus. In dringenden Fällen können Nachrichten
und Anfragen über das Kreistagsbüro unter derRufnummer:
03562 986 10007 bzw. per E-Mail: [email protected] an
Frau Schulz-Höpfner weitergeleitet werden.
Spree-Neiße-Ansichten
in Aquarell
Kunst verbindet – das sagen die beiden Hobbykünstlerinnen
Karin Gollos aus Turnow und Helga Richter aus Taubendorf. Die beiden sympathischen Frauen lernten sich bei
einem Kurs in der Volkshochschule Spree-Neiße kennen
und sind seit dem künstlerisch nicht mehr zu trennen.
Gemeinsam stellen Sie ihre Werke aus und feilen an ihrem
Können. Kunstkurse an der Volkshochschule und der BTU
Cottbus-Senftenberg gehören mittlerweile zum festen
Bestandteil ihrer Freizeit. Einen Einblick in ihr kreatives
Schaffen geben die Künstlerinnen derzeit im Forster Kreishaus. Zur Ausstellungseröffnung kamen viele Freunde und
Wegbegleiter, so auch ihr Mentor Manfred Ewersbach. Die
Ausstellung zeigt 40 Hobbyarbeiten, größtenteils Aquarelle
ergänzt um Ölbilder und Zeichnungen, mit naturalistischen
und verträumten Motiven rund um die Stadt Peitz bis zum
Spreewald. Vor allem Blumen- und Landschaftsmotive sind
den beiden ans Herz gewachsen.
Diese können nun bis 01. Juni 2016 zu den Öffnungszeiten
der Kreisverwaltung bestaunt werden.
Auch bei der enviaM ist das Thema Fachkräftesicherung durch Auszubildende auf der Tagesordnung. Mit
anderen Unternehmen gibt es bereits Kooperationen zur betrieblichen Ausbildung.
Im Anschluss an die Gesprächsrunde besuchten Landrat und Bürgermeister den Energiedienstleister enviaM. Die enviaM-Gruppe ist gemessen am Umsatz und Absatz der führende regionale
Energiedienstleister in Ostdeutschland. Der Unternehmensverbund versorgt rund 1,4 Millionen
Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energie-Dienstleistungen. Zur Unternehmensgruppe mit
rund 3.500 Beschäftigten gehören die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz,
sowie weitere Gesellschaften, an denen enviaM mehrheitlich beteiligt ist. Das Unternehmen ist
regional verankert. Gemeinsam mit der SAG GmbH bieten sie am Standort in Kolkwitz fast 220
Mitarbeitern einen Arbeitsplatz.
Geeignete Fachkräfte zu finden wird bei vielen hiesigen Firmen immer schwieriger. EnviaM bietet
zahlreiche Ausbildungsmöglichkeiten, dazu zählen Kaufmann/-frau für Büromanagement, Industriekaufmann/-frau, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Mechatroniker/-in oder auch Anlagenmechaniker/-in. Abiturienten können auch das duale Studium nutzen, welches mit dem Bachelor in
der Elektrotechnik abschließt.
Die Ausbildung findet je nach Ausbildungsberuf an einem der Standorte in Chemnitz, Cottbus,
Crimmitschau, Falkenberg/Elster, Halle (Saale), Lichtenstein oder Stollberg statt. Das „bildungszentrum energie GmbH“ koordiniert die Ausbildung der enviaM-Gruppe. Interessierte können
sich auf der Internetseite www.enviam.de informieren bzw. ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Nach dem Unternehmensbesuch trafen sich der Landrat und der Bürgermeister mit den ehrenamtlichen Ortsvorstehern. Sie informierten sich über die Kreisgebietsreform, über Baumaßnahmen im Straßen- und Radwegenetz, Geschwindigkeitsbegrenzungen und vieles mehr und danktem dem Landkreis für die Begleitung des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“.
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich ist umgezogen
Die Außenstelle des Fachbereiches Soziales des Landkreises Spree-Neiße in Spremberg ist in die Dresdener Straße 12, 03130 Spremberg umgezogen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erhalten in diesem Zusammenhang neue Telefonnummern. Die Betreuungsbehörde ist dann unter der Rufnummer 03563 57 75032, der Pflegestützpunkt unter der
Rufnummer 03563 57 75040 sowie der Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt/
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter der Rufnummer 03563 57
75040 erreichbar.
Sprechzeiten ändern sich
Der Leistungsbereich Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung des Fachbereiches Soziales ändert die Sprechzeiten. Ab Mai 2016
findet in der Außenstelle Spremberg, Dresdener Straße 12, im Raum 4 nur noch jeden
2. und 4. Mittwoch im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
die Sprechstunde statt.