Hinweise zu Public Viewing Veranstaltungen für Vereine
Wann braucht man eine Lizenz der UEFA zur Durchführung solcher Veranstaltungen?
- Lizenzgebühr abhängig von Zuschauerzahlen, bei kommerziellen Veranstaltung:
kommerzielle Veranstaltung (Speisen/Getränke-Verkauf, Eintrittsgelder, Sponsoring
durch Dritte)
nichtkommerzielle Veranstaltung (weniger als 300 Zuschauer ohne Eintrittsgelder und
Sponsoren)
- Klärung, ob Lizenzantrag an UEFA immer stellen?
Fallen GEMA-Gebühren an?
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-fs-em-2016/
Wer hat das Urheberrecht auf Logos, Bilder und Embleme der UEFA?
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/RechtSteuern/werbung_em2016_107.pdf
Sonstige Genehmigungen und rechtliche Vorgaben werden durch die örtliche Kommune
geregelt. Informationen dazu erhält man beim zuständigen Ordnungsamt.
Mit sportlichen Grüßen
Simone Eggebrecht
Deutscher Kegler- und Bowlingbund (DKB)
Hämmerlingstraße 80-88
12555 Berlin
Tel.: 030 / 873 12 99
Fax: 030 / 873 73 14