Amtsblatt 17. KW 2016 - Amt Schönberger-Land

Jahrgang 19
29. April 2016
Ausgabe 04/16
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Frühling
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Mai 2016..
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!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
Wichtige Informationen der Verwaltung
$IENiCHSTE!USGABE
5NS!MTSBLATT
ERSCHEINTAM
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!NNAHMESCHLUSS
F~RREDAKTIONELLE"EITRiGE
UND!NZEIGENIST
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Mitteilungsblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Gemeinden und
Städte des Amtes Schönberger Land.
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Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.
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BESONDEREæ ™FFNUNGSZEITENæ DERæ 7OHNGELDSTELLEæ DESæ 'EWERBEAMTESæ UNDæ FÔRæ
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Straßenbeleuchtung
Straßenunterhaltung
Tiefbau
Vollstreckung
7AHLEN/RGANISATIONæ
7INTERDIENSTæ
7OHNGELDSTELLEæ
zentrale Dienste
zentraler Sitzungsdienst
330-121, 123 und 171
330-126
330-181
330-150, 157
330-113
330-135
330-133, 134 und 137
330-120 und 128
330-135
330-139
330-147, 150 und 153
330-139
330-154
330-181
330-111
330-116 und 119
330-155 und 156
330-130, 131 und 137
330-114
330-161
330-119
330-151
330-157
330-132 und 142
330-124 und 129
330-152
330-151
330-154
330-182
330-122 und 125
330-117
330-112
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.02.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
322.600 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
417.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
-95.100 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
Rücklagen
-95.100 EUR
die Einstellung der Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-95.100 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
307.600 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
320.000 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-12.400 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo aus außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
4.300 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
3.000 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
1.300 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
47.600 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
36.500 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
11.100 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
30.000 EUR
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A)
250 v. H.
b) für die Grundstücke(Grundsteuer B)
330 v. H.
2. Gewerbesteuer
300 v. H.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres betrug
1.527.357 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
1.598.039 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
1.586.939 EUR
§8
Weitere Vorschriften
7EITEREæ6ORSCHRIFTENæNACHæeææ+6æ-6æ!BSATZææMšGLICH
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.03.2016 erteilt.
Niendorf, 17.03.2016
gez. Bentin
Bürgermeisterin
(Siegel)
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 11.03.2016
durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Nordwestmecklenburg erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02.05.2016 bis 17.05.2016, während der Öffnungszeiten im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus.
Niendorf, den 17.03.2016
gez. Bentin
Bürgermeisterin
Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für
das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung Schönberg vom 17.03.2016 - und mit Genehmigung der
Landrätin des Landkreises - folgende Haushaltssatzung erlassen:
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEæææææ
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§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
4.876.100 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
6.419.300 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
-1.543.200 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung
der Rücklagen
-1.543.200 EUR
die Einstellung der Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-1.543.200 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
4.802.300 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
5.821.600 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-1.019.300 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo aus außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
1.529.100 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
2.647.500 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-1.118.400 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.350.400 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
212.700 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
2.137.700 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
380.000 EUR
1.290.000 EUR
500.000 EUR
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A)
350 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
360 v. H.
2. Gewerbesteuer
355 v. H.
!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
§7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres wurde noch nicht ermittelt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.04.16 erteilt.
Schönberg, 12.04.2016
gez. Götze
Bürgermeister
(L.S.)
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.04.16
durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 02.05.2016
bis 17.05.2016 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich
aus.
gez. Götze
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Gemeinde
Roduchelstorf für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
211.200 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
284.900 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
-73.700 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
Rücklagen
-73.700 EUR
die Einstellung der Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-73.700 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
198.500 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
231.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-33.200 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo aus außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0 EUR
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf
auf
2.900 EUR
für das Haushaltsjahr 2016
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
7.000 EUR
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meder Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus
cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der GemeindeverInvestitionstätigkeit auf
-4.100 EUR
tretung vom 15.03.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufd) die Einzahlungen aus Finanzierungssichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
tätigkeit
50.800 EUR
Haushaltssatzung erlassen:
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
13.500 EUR
§1
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Ergebnis- und Finanzhaushalt
aus Finanzierungstätigkeit
37.300 EUR
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
festgesetzt.
1. im Ergebnishaushalt
§2
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Kredite für Investitionen und
Erträge auf
5.475.100 EUR
Investitionsförderungsmaßnahmen
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und InvestitionsförAufwendungen auf
6.338.900 EUR
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
der Saldo der ordentlichen Erträge und
§3
Aufwendungen auf
-863.800 EUR
Verpflichtungsermächtigungen
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Erträge auf
0 EUR
der
Gesamtbetrag
der
außerordentlichen
§4
Aufwendungen auf
0 EUR
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
der Saldo der außerordentlichen
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
Aufwendungen und Erträge auf
0 EUR
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
70.000 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
§5
Rücklagen
-863.800 EUR
Hebesätze
die
Einstellung
der
Rücklagen
auf
0 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
die
Entnahmen
aus
Rücklagen
auf
0 EUR
1. Grundsteuer
das Jahresergebnis nach Veränderung
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
der Rücklagen auf
-863.800 EUR
(Grundsteuer A)
200 v. H.
2. im Finanzhaushalt
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
300 v. H.
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
5.223.600 EUR
2. Gewerbesteuer
300 v. H.
die ordentlichen Auszahlungen auf
5.508.500 EUR
§6
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Stellen gemäß Stellenplan
Auszahlungen auf
-284.900 EUR
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beb) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
§7
der Saldo aus außerordentlichen EinEigenkapital
und Auszahlungen auf
0 EUR
Der vorläufige Stand des Eigenkapitales
c) die Einzahlungen aus Investitionszum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.033.338 EUR
tätigkeit auf
1.692.000 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
die Auszahlungen aus Investitionszum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
1.046.641 EUR
tätigkeit auf
1.857.900 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
1.009.341 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
§8
aus Investitionstätigkeit auf
-165.900 EUR
Weitere Vorschriften
d) die Einzahlungen aus Finanzierungs7EITEREæ6ORSCHRIFTENæNACHæeææ+6æ-6æ!BSATZææMšGLICH
tätigkeit
765.100 EUR
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.04.2016 erdie Auszahlungen aus Finanzierungsteilt.
tätigkeit
314.300 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Roduchelstorf, den 19.04.2016
aus Finanzierungstätigkeit
450.800 EUR
festgesetzt.
gez. Kassow
(Siegel)
Bürgermeisterin
§2
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 19.04.2016
durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Nordwestmecklenburg erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02.05.2016 bis 17.05.2016 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 29 öffentlich aus.
Roduchelstorf, den 19.04.2016
gez. Kassow
Bürgermeisterin
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
310.000 EUR
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
500.000 EUR
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEæææææ
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A)
292 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
365 v. H.
2. Gewerbesteuer
350 v. H.
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!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) ist nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 15.783.218 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
15.387.518 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
14.523.718 EUR
§8
Weitere Vorschriften
7EITEREæ6ORSCHRIFTENæNACHæeææ+6æ-6æ!BSATZææMšGLICH
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.04.2016 erteilt.
Lüdersdorf, den 19.04.2016
gez. Prof. Dr. Huzel
Bürgermeister
(Siegel)
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 18.04.2016
durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Nordwestmecklenburg erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 02.05.2016 bis 17.05.2016 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 29 öffentlich aus.
Lüdersdorf, den 19.04.2016
gez. Prof. Dr. Huzel
Bürgermeister
Amt Schönberger Land
Stadt Dassow
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Dassow
Betrifft: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit der Motocrossbahn
Dassow (MC Dassow)
hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.
1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
22. September 2015 den Beschluss über die Aufstellung der
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow gefasst.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes
befindet sich westlich von der Ortslage Dassow/Vorwerk und
wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten:
durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Norden:
durch eine Hecke und anschließende
landwirtschaftlich genutzte Flächen,
ææ IMæ7ESTENææ
DURCHæLANDWIRTSCHAFTLICHæGENUTZTEæ&LÜCHEN
- im Süden:
durch den Zufahrtsweg,
- im Osten:
durch die vorhandene Bebauung in Vorwerk.
Die Planungsziele bestehen in der planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung des Standortes der Motocrossbahn, insbesondere folgende Planungsziele werden verfolgt:
- planungsrechtliche Vorbereitung des sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Motocrossbahn nach § 11
(2) BauNVO,
- planungsrechtliche Vorbereitung und Sicherung von Ausgleichsflächen,
- Sicherung der immissionsschutzrechtlichen Belange unter
Berücksichtigung der Schutzansprüche der Umgebung,
- Nachweis der SPA-Verträglichkeit.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Dassow am 15. März 2016
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmte Vorentwurf
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow
südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit
der Motocrossbahn, bestehend aus Planzeichnung und der zugehörigen Begründung, liegt in der Zeit
vom 10. Mai bis zum 14. Juni 2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower
Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923
Schönberg während der Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag: von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr
bis 18:00 Uhr) und darüber hinaus innerhalb der Dienstzeiten nach
vorheriger Terminabstimmung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und
erhält hier gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können
Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift hervorgebracht werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung findet zudem
am 18. Mai 2016, 19:00 Uhr,
in der Dornbuschhalle, Rudolf-Breitscheid-Straße 50 in 23942
Dassow eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Planungszielen und Entwicklungen des Standortes statt.
Dassow, den 19.04. 2016
gez. Jörg Ploen
Bürgermeister
(Siegel)
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Amt Schönberger Land
Gemeinde Lüdersdorf
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æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
Amtliche Bekanntmachung
Betrifft:
Hier:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Lüdersdorf
Bekanntmachung
Die Gemeinde Lüdersdorf ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Bereich
zwischen Herrnburg, von der Stadtgrenze zu Lübeck, bis nach
Lüdersdorf verpflichtet.
Der Untersuchungsbereich ist in den beigefügten Karten dargestellt.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat für die gekennzeichneten Bereiche ihren Lärmaktionsplan aufgestellt. Ebenso wurde der Bereich zwischen Herrnburg und Lüdersdorf betrachtet.
Die Zielsetzungen und Maßnahmen wurden auf Sitzungen der
Gemeindevertretung und des Bauausschusses mehrfach beraten und erörtert. Am 11.01.2016 hatte die Öffentlichkeit Gele-
Abbildung 1: Darstellung des Untersuchungsbereiches an der L 02 auf der Karte des Gemeindegebietes der Gemeinde
Lüdersdorf
genheit im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung geeignete
Maßnahmen für den Lärmaktionsplan vorzuschlagen und zu
diskutieren.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat am
15.03.2016 den Lärmaktionsplan für die dargestellten Bereiche
in Herrnburg und für den westlichen Bereich von Lüdersdorf beschlossen.
Jedermann kann den Lärmaktionsplan der Gemeinde Lüdersdorf ab Bekanntmachung im Amt Schönberger Land, Dassower
Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Lüdersdorf, den 19.04.2016
gez. Dr. Huzel
Bürgermeister
der Gemeinde Lüdersdorf
(Siegel)
Abbildung 2: Darstellung der Untersuchungsbereiche in Herrnburg und Lüdersdorf
für die Abschnitte 3.1 bis 3.4
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Selmsdorf
Betrifft:
Hier:
Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften in dem Ortsteil Teschow
- Gestaltungssatzung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 07.04.2016
gemäß § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der
Neufassung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S.
334) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen und § 5 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des
Gesetzes über die Kommunalverfassung und
zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher
Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V.
S. 777) einschließlich aller rechtskräftigen Än- Lageplan: Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in dem
Ortsteil Teschow (Gestaltungssatzung)
derungen, die Satzung
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEæææææ
æ
über die örtlichen Bauvorschriften in dem Ortsteil Teschow (Gestaltungssatzung) beschlossen.
Die Gemeinde Selmsdorf macht die Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften in dem Ortsteil Teschow (Gestaltungssatz) hiermit
bekannt.
Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung ab diesem Tage
in der Verwaltung des Amtes Schönberger Land, Fachbereich III,
Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V
erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der
Satzung sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten
Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung
der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
!MTæ3CHšNBERGERæ,AND
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Selmsdorf, den 19.04.2016
gez. Kreft
Bürgermeister
(Siegel)
Übersichtsplan:
Selmsdorf, den 19.04.2016
gez. Kreft
Bürgermeister
(Siegel)
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde
Selmsdorf
Betrifft:
hier:
Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
- Wohngebiet „Am Mühlenbruch“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
und der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer
Sitzung am 07.04.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des BeBAUUNGSPLANESæ.RææMITæDERæ'EBIETSBEZEICHNUNGææ7OHNGEBIETæ
„Am Mühlenbruch“ - beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Selmsdorf, in der
Ortslage Selmsdorf, nördlich der Bundesstraße B 105 und östlich
der Kreuzung B 104 und B 105 (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.04.2016
wurde der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
einschließlich Begründung gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird
erforderlich, um unbeabsichtigte Härten und Erschwernisse, die
mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes verbunden sind, zu
beheben. Daher wird die Festsetzung zur Gestaltung der Garagen
und Carports konkretisiert.
Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erarbeitet und dass von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 und
der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 09.05.2016 bis zum 09.06.2016
während der Dienststunden in der Verwaltung des Amtes Schönberger Land, Fachbereich IV Gemeindeentwicklung, 1. OG, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus.
7ÜHRENDæDERæ!USLEGUNGSZEITæKšNNENæVONæJEDERMANNæ3TELLUNGnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde
Selmsdorf
Betrifft:
hier:
Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung
des Bebauungsplanes Nr. 20 „Lebensmittelmarkt Selmsdorf“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
und der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer
Sitzung am 22.10.2015 die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung
„Lebensmittelmarkt Selmsdorf“ beschlossen.
Das rund 2.300 qm Plangebiet befindet sich in der Gemeinde
Selmsdorf, Ortslage Selmsdorf Dorf, gelegen südlich des Lebensmitteldiscounters „Netto“, westlich des Bebauungsplangebietes
u7OHNGEBIETæ!Mæ-ÔHLENBRUCHhæUNDæšSTLICHæDERæ"UNDESSTRA”Eæ"æ
104 (s. Übersichtsplan in der Anlage).
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Öffentliche BekanntmachungTätigkeitsbericht
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.04.2016 wurde der
des Rechnungsprüfungsausschusses des
Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Amtes Schönberger Land
Nr. 20 einschließlich Begründung gebilligt und für die ÖffentlichDer Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
keitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2
hat gegenüber den Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch,
BauGB bestimmt.
Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf und der Stadt
Mit der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20
Schönberg einen Tätigkeitsbericht vorgelegt.
verfolgt die Gemeinde das städtebauliche Ziel, die gemeindliche
Infrastruktur im Bereich der medizinischen Versorgung auszubauen
Die entsprechenden Tätigkeitsberichte wurden v. g. amtsangehöUNDæSOæDENæ7OHNæUNDæ!RBEITSSTANDORTæ3ELMSDORFæNACHHALTIGæZUæ rigen Städten und Gemeinden in der jeweiligen Fassung in der
stärken. Gleichzeitig soll durch die Errichtung eines Gebäudes
jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben.
ein Beitrag geleistet werden, den im Bereich der Kreuzung von B
Die acht Tätigkeitsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses
104 und B 105 nicht abschließend gestalteten Ortsrand qualitativ
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
aufzuwerten.
Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass die Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erarbeitet und dass
von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Nr. 20 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 09.05.2016 bis zum 09.06.2016
während der Dienststunden in der Verwaltung des Amtes Schönberger Land, Fachbereich IV Gemeindeentwicklung, 1. OG, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus.
7ÜHRENDæDERæ!USLEGUNGSZEITæKšNNENæVONæJEDERMANNæ3TELLUNGnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Selmsdorf, den 19.04.2016
gez. Kreft
Bürgermeister
Übersichtsplan:
(Siegel)
Die Tätigkeitsberichte liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
DERæ"EKANNTMACHUNGæANæFÔRæSIEBENæ7ERKTAGEæINæDERæ!MTSVERWALtung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,
Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 22.03.2016
gez. Lenschow
Amtsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnungsbilanz
der Gemeinde Roduchelstorf zum 01.01.2012
und Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes
Schönberger Land vom 15.09.2015
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Roduchelstorf zum 01.01.2012
wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss
des Amtes Schönberger Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
hat in seine Sitzung am 14.09.2015 beschlossen, der Gemeinde
Roduchelstorf die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung Roduchelstorf hat in seiner Sitzung am
17.03.2016 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Roduchelstorf
zum 01.01.2012 beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Roduchelstorf zum 01.01.2012,
sowie der Bestätigungsyermerk und der Prüfbericht werden hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des
Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme
VOMæ:EITPUNKTæDERæ"EKANNTMACHUNGæANæFÔRæSIEBENæ7ERKTAGEæINæ
der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Roduchelstorf, den 22.03.2016
gez. Kassow
Bürgermeisterin
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnungsbilanz der Stadt Schönberg zum 01.01.2012 und Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land vom 01.03.2016
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Schönberg zum 01.01.2012 wurde
durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Schönberger Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
hat in seine Sitzung am 01.03.2016 beschlossen, der Stadt Schönberg die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Die Stadtvertretung Schönberg hat in seiner Sitzung am 17.03.2016
die Eröffnungsbilanz der Stadt Schönberg zum 01.01.2012 beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Schönberg zum 01.01.2012, sowie der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
æ
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des
Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme
VOMæ:EITPUNKTæDERæ"EKANNTMACHUNGæANæFÔRæSIEBENæ7ERKTAGEæINæ
der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 22.03.2016
gez. Götze
Bürgermeister
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Öffentliche Bekanntmachung
Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen „Ortskern“ der Stadt Schönberg
zum 01.01.2012 und Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes
Schönberger Land vom 12.01.2016
Die Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen
„Ortskern“ der Stadt Schönberg zum 01.01.2012 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger
Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung
hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in
seine Sitzung am 12.01.2016 beschlossen, der Stadt Schönberg
die Feststellung der Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen „Ortskern“ zu empfehlen.
Die Stadtvertretung Schönberg hat in seiner Sitzung am 17.03.2016
die Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen der
Stadt Schönberg zum 01.01.2012 beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen
„Ortskern“ der Stadt Schönberg zum 01.01.2012, sowie der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des
Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme
VOMæ:EITPUNKTæDERæ"EKANNTMACHUNGæANæFÔRæSIEBENæ7ERKTAGEæINæ
der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,
Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 22.03.2016
gez. Götze
Bürgermeister
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schönberger Land für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom
10.03.2016 und mit Genehmigung der der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
gegenüber
erhöht
vermindert
nunmehr
bisher
um
um
auf
EUR
EUR
EUR
EUR
________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
3.764.600
0
0
3.764.600
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
3.758.200
0
0
3.758.200
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
6.400
0
0
6.400
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0
0
0
0
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0
0
0
0
der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf
0
0
0
0
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen
6.400
0
0
6.400
die Einstellung der Rücklagen auf
0
0
0
0
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0
0
0
0
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
6.400
0
0
6.400
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
3.734.700
0
0
3.734.700
die ordentlichen Auszahlungen auf
3.730.000
0
0
3.730.000
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
4.700
0
0
4.700
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0
0
0
0
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0
0
0
0
der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0
0
0
0
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0
0
0
0
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0
205.000
0
231.700
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-26.700
-205.000
0
-231.700
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
56.500
205.000
0
261.500
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
34.500
0
0
34.500
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
22.000
205.000
0
227.000
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 205.000 € veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
bleibt unverändert bei 800.000 EUR.
§5
Amtsumlage
Die Amtsumlage bleibt unverändert bei 17,7 v. H. der Umlagegrundlagen.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen
Stellen bleibt unverändert bei 49,50 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
bisher
nunmehr
EUR
EUR
__________________________________________________
Der Stand des Eigenkapitales
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
betrug
1.280.340 1.280.340
Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt
1.132.940 1.132.940
Und zum 31.12. des Haushaltsjahres
1.139.340 1.139.340
*vorläufig ermittelt
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.04.2016 erteilt.
Schönberg, den 14. April 2016
gez. Lenschow
Amtsvorsteher
(Siegel)
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
GEMEINDE LÜDERSDORF
Der Bürgermeister
Bericht des Bürgermeisters der
Gemeinde Lüdersdorf
Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
seit meinem letzten Gruß an dieser Stelle sind schon einige
7OCHENæINSæ,ANDæGEZOGENæDERæ&RÔHLINGæMACHTæSICHæBREITæAUCHæ
wenn die Temperaturen zuweilen noch sehr frisch sind. In einigen Gärten ist der erste Rasenschnitt bereits erfolgt, die ‚Frühblüher‘ erfreuen uns mit ihren frischen Farben und die Sträucher und Bäume treiben aus. Bei Spaziergängen trifft man sich
oder Jogger drehen nun wieder gemeinsam ihre Runden in
unserer schönen Umgebung. Viele haben sich auch bei einem
der schönen Osterfeuer in den Ortsteilen getroffen: sicher vorbereitet und begleitet von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren am Gerätehaus in Boitin-Resdorf, fast zeitgleich in
(ERRNBURGæUNDæDANNæAMæ/STERSAMSTAGæINæ7AHRSOW
5NDæ EINEæ 7OCHEæ SPÜTERæ AMæ ERSTENæ 3AMSTAGæ IMæ !PRILæ GINGæ ESæ
gemeinsam los zum Dorfputz ‚Müllsammelaktion 2016‘. Sehr
gefreut habe ich mich über die breit gefächerte Beteiligung aus
den Ortsteilen: mit dabei waren wieder die Jägerschaften bzw.
Jagdgenossenschaften Herrnburg und Schattin, in diesem Jahr
DANNæAUCHæDIEæAUSæ,ÔDERSDORF7AHRSOWæSOWIEæ.EULEBEN"OITIN
Resdorf, dazu wie schon lange Jahre die Jugendwehren Palingen und Schattin jeweils mit ihren Jugendwarten und weiteren
Kameraden, sehr stark die Herrnburger mit fast 20 jüngeren
Kameraden. Auch der Landwirtschaftsbetrieb hat mitgesammelt
und allein zwei Anhänger voll gesammelt – vom ‚Straßenrand,
AUSæ 7EGEEINFAHRTENæ INæ DIEæ &ELDERæ 5NGLAUBLICHæ WASæ MANCHEæ
‚Mitbürger‘ einfach in die Landschaft schmeißen, zerlegte Küchenmöbel genauso wie ein ausrangiertes Fitness-Lauftrainingsgerät, alte Monitore, etliche Autoreifen und Baumüll wohl
von privater Haussanierung. Und das wo doch die Abholung
von Sperrmüll bequem per Postkarte bestellt werden kann und
MANæ ESæ GARæ NICHTæ ERSTæ MÔHSAMæ AUmADENæ ANæ DENæ 7ALDRANDæ FAhren und dort ausladen muss. So möchte ich auch an dieser
Stelle nochmals ausdrücklich allen Helfern und Unterstützern
danken.
So schön dieses Miteinander ist, gemeinsam aufräumen für eine saubere Umgebung, so erhalte ich leider auch Beschwerden
von Anwohnern im Neubaugebiet in Herrnburg. –nämlich wegen Gartenschnittablagerungen durch Hausbesitzer nach dem
Motto: ‚Grasschnitt einfach übern Zaun‘ am GrundstücksenDEæ ALSOæ tREINæ INæ DENæ ANGRENZENDENæ 7ALDæ ODERæ AUFæ DENæ šFFENTlichen) Grünstreifen. Bisweilen landen aber auch Küchenreste
dort, ‚ausgetopfte‘ Blumen oder die Zimmerpalme, die nicht
mehr gefällt. Einfach weg, aus den Augen, quasi den eigenen
Komposthaufen nicht auf dem eigenen Grundstück haben (wollen), sondern hintendran. Teils liegt dieser Gartenmüll gar noch
in blauen Müllsäcken, so dass gar nichts von selbst verrotten
könnte. Das sieht nicht schön aus, lockt aber – was wohl noch
SCHLIMMERæ ISTæ næ 5NGEZIEFERæ ABERæ MANCHMALæ AUCHæ 7ILDSCHWEIne an, die dann eventuell auch in benachbarte Gärten gehen
und dort ihr ‚Unwesen‘ treiben. Dies wiederum möchte keiner.
All das muss nicht sein. So kann ich nur appellieren: Diese Anwohner sollten lieber, wie viele von uns, die Grünschnittannahme am Container, Standort in Herrnburg am Kreisel Staunsfeld
/ Unteres Staunsfeld, an jedem ersten Mittwoch im Monat nutzen. Und bitte nichts einfach so, selbst wenn man meint ‚das ist
doch nur Grünzeug‘, in die Umgebung schmeißen.
7ASæ SEHRæ %RFREULICHESæ TATæ SICHæ INæ 3ACHENæ +I4A.EUBAUæ &RAUæ
"ALZERæ ALSæ 'ESCHÜFTSFÔHRERINæ DESæ $IAKONISCHENæ 7ERKESæ 'REvesmühlen, konnte nämlich kürzlich einen Bescheid über Fördermittel zum Bau der neuen KiTa mit Krippe in Empfang nehmen. Überbracht hat den Bescheid über die Mittelzuwendung,
immerhin 500.000 € aus einem Programm der Europäischen
Amt Schönberger Land
5NIONæDIEæ,ANDRÜTINæDESæ+REISESæ.7-æ&RAUæ7EISSæ-ITæEINEMæ
kleinen Programm von einigen Kindern mit ihrem Erzieher - ein
Frühlingslied und selbstgemalten Bildern der neuen Kita, aus
dem Blick der Kinder – war es ein schöner Rahmen für diese
wichtige Etappe beim Neubauprojekt. Darüber bin ich für unsere Gemeinde natürlich sehr froh, denn der erste Spatenstich soll
dann im Herbst erfolgen. Zuvor muss natürlich der Bauantrag
gestellt und die Baugenehmigung abgewartet werden.
%INæ "LICKæ NACHæ VORNEæ GEHTæ INæ DENæ t7ONNEMONATæ -AI@æ MITæ SCHšnen Aktivitäten in unserer Gemeinde: Es geht los, noch im April
mit dem Maibaum-stellen, etwa in Schattin auf der Dorfwiese,
wie in all den Vorjahren veranstaltet von den Kameraden der
Feuerwehr mit der Jugendwehr im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung. Und dann können wir uns
wieder auf das Kunstfest Schattin freuen, inzwischen ja gestaltet von dem jungen Verein ‚Unser SchaDuLe‘ e.V. (steht für
‚Schattin Duvennest Lenschow‘). Schön, dass so stets auch an
den ehemaligen Ortsteil Lenschow erinnert wird.
&ÔRæ DASæ 7OHNBAUVORHABENæ t"OOKHORSTKOPPEL@æ INæ (ERRNBURGæ
(nahe des Aldi-Marktes) hat es weitere Abstimmungen mit der
Bahn wegen zu erstellender Lärmschutzmaßnahmen gegeben;
all das braucht Zeit und Geduld der Beteiligten. Das gilt auch
für die Kaufinteressenten, von denen manche wohl am liebsten
noch in diesem Jahr loslegen würden.
In den gemeindlichen Gremien ist als wichtige Entscheidung
der Beschluss über die Haushaltssatzung 2016 nebst Haushaltssicherungskonzept gefasst worden. Die Genehmigung
durch den Landkreis allerdings steht noch aus.
Zunächst also alles Gute - bei schöner Frühlingssonne und
schon jetzt viel Freude bei Ihren nächsten Unternehmungen.
Lassen Sie es sich gut gehen!
Das wünscht Ihnen
Ihr
Erhard Huzel, Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
Haushaltssatzung der Stadt Dassow für das
Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 09.02.2016 - und mit Genehmigung der Landrätin des
Landkreises Nordwestmecklenburg - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
5.019.300 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
5.969.800 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
-950.500 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung
der Rücklagen
-950.500 EUR
die Einstellung der Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-950.500 EUR
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
2. im Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
4.817.800 EUR
für das Haushaltsjahr 2016
die ordentlichen Auszahlungen auf
5.112.600 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes MeckAuszahlungen auf
-294.800 EUR
lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertreb) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
tung vom 18.02.2016 - und mit Genehmigung der Landrätin des
der Saldo aus außerordentlichen EinLandkreises Nordwestmecklenburg folgende Haushaltssatzung
und Auszahlungen auf
0 EUR
erlassen:
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
915.500 EUR
§1
die Auszahlungen aus InvestitionsErgebnis- und Finanzhaushalt
tätigkeit auf
3.032.600 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
aus Investitionstätigkeit auf
-2.117.100 EUR
1. im Ergebnishaushalt
d) die Einzahlungen aus Finanzierungsa) der Gesamtbetrag der ordentlichen
tätigkeit
3.242.600 EUR
Erträge auf
3.424.500 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungsder Gesamtbetrag der ordentlichen
tätigkeit
830.700 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Aufwendungen auf
4.884.700 EUR
aus Finanzierungstätigkeit
2.411.900 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
festgesetzt.
Aufwendungen auf
-1.460.200 EUR
b)
der
Gesamtbetrag
der
außerordentlichen
§2
Erträge auf
0 EUR
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und InvestitionsförAufwendungen auf
0 EUR
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
der Saldo der außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge auf
0 EUR
§3
c)
das
Jahresergebnis
vor
Veränderung
Verpflichtungsermächtigungen
der Rücklagen
-1.460.200 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
248.400 EUR
die Einstellung der Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
§4
das Jahresergebnis nach Veränderung
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
der Rücklagen auf
-1.460.200 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
2. im Finanzhaushalt
der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf
1.800.000 EUR
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
3.403.500 EUR
§5
die ordentlichen Auszahlungen auf
4.146.000 EUR
Hebesätze
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Auszahlungen auf
-742.500 EUR
1. Grundsteuer
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen (Grundsteuer A)
300 v. H.
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
380 v. H.
der Saldo aus außerordentlichen Ein2. Gewerbesteuer
340 v. H.
und Auszahlungen auf
0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
§7
auf
330.400 EUR
Stellen gemäß Stellenplan
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,44. Vollzeitäquivalente (VzÄ).
auf
595.900 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
§8
aus Investitionstätigkeit auf
-265.500 EUR
Eigenkapital
d)
die
Einzahlungen
aus
Finanzierungs*vorläufig ermittelt
tätigkeit
1.008.000 EUR
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres betrug
11.415.759 EUR
die Auszahlungen aus FinanzierungsDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
tätigkeit
0 EUR
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
12.711.470 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
13.306.581 EUR
aus Finanzierungstätigkeit
1.008.000 EUR
festgesetzt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.03.2016 erteilt.
Dassow, 18.03.2016
Ploen
Bürgermeister
Siegel
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
4.000.000 EUR
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A)
400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
380 v. H.
2. Gewerbesteuer
340 v. H.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres betrug
22.613.705,15 EUR*
Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt
22.600.000 EUR*
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
22.600.000 EUR*
Öffentliche Bekanntmachung
Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Dassow
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat gegenüber der Stadt Dassow einen Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Der Tätigkeitsbericht wurde der Stadtvertretung zur Kenntnis
gegeben.
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der
Stadt Dassow wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
"EKANNTMACHUNGæ ANæ FÔRæ SIEBENæ 7ERKTAGEæ INæ DERæ !MTSVERWALtung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,
Vorderhaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Dassow, den 22.03.2016
gez. Ploen
Bürgermeister
Dassower Stadtfest 2016
Das diesjährige Stadtfest wird aufgrund der Einschulung auf das zweite Septemberwochenende
verschoben und somit vom
09.09. bis zum 11.09.2016 stattfinden. Zum 25-jährigen Jubiläum wird es, neben dem alljährlichen Umzug und dem Tag der
Vereine, viele weitere Überraschungen geben.
Ihr Sozialausschuss
VORLÜUlGERæ7ERTæNOCHæNICHTæFESTGESTELLT
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.03.2016 erteilt.
Selmsdorf, 24.03.2016
gez. Kreft
Bürgermeister
(Siegel)
Öffentliche Bekanntmachung
Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger
Land hat gegenüber dem Amt Schönberger Land und der Gemeinde Selmsdorf Tätigkeitsberichte vorgelegt.
Die entsprechenden Tätigkeitsberichte wurden dem Amt und
der Gemeinde in der jeweiligen Fassung im Amtsausschuss
bzw. Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben.
Die beiden Tätigkeitsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Tätigkeitsberichte liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
DERæ "EKANNTMACHUNGæ ANæ FÔRæ SIEBENæ 7ERKTAGEæ INæ DERæ !MTSVERwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt
15, Vorderhaushaus, Zimmer 19 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 22.03.2016
gez. Lenschow
Amtsvorsteher
Einladung Maifeuer Gemeinde Menzendorf
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
7IRæLADENæ3IEæALLEæZUMæ-AIFEUERæAMæ3AMSTAGæDENææ-AIæ
um 18:00 Uhr in die Seestraße ein.
Bei (leckerem) Gegrillten und Getränken für
Jung und Alt wollen wir es uns am Feuer(chen)
gemütlich machen.
Es laden ein die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindevertretung Menzendorf.
Bei Regen oder Sturm fällt die Veranstaltung
leider aus.
Bericht des Bürgermeisters der Stadt
Schönberg
Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
OBWOHLæ UNSERæ 7ETTERæ DEMæ -ONATæ !PRILæ BISHERæ DEMæ SPRICHWšRTlichen Aprilwetter alle Ehre gemacht hat, denke ich doch, dass
nunmehr das Frühjahr Einzug gehalten hat. Vielleicht stimmt
das in diesem Jahr auch für unsere Stadt. Anfang Mai soll die
Richtlinie zur Vergabe von Fördermittel zum Bau von KinderBETREUUNGSEINRICHTUNGENæINæ+RAFTæTRETENæ7IRæHOFFENæDASSæDAMITæ
dann der Bau einer neuen Kita beginnen kann. Sicher haben
Sie alle in den Medien gelesen, gesehen oder gehört, dass die
u3CHWARTAUERæ7ERKEhæAUSæ"ADæ3CHWARTAUæEINENæNEUENæ3TANDORTæ
suchen. Bisher kann ich dazu nur sagen, es stimmt, dass diese
Firma auch eine entsprechende Anfrage zum Erwerb einer Fläche in Schönberg gestellt hat. Über einen zukünftigen Standort
DERæ0RODUKTIONæDERæ3CHWARTAUERæ7ERKEæENTSCHEIDENæEINZIGæUNDæ
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
æ
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
ALLEINæ DERæ )NHABERæ UNDæ DIEæ 'ESCHÜFTSFÔHRUNGæ 7ANNæ DIESEæ %NTGemeindehaus Harkensee
scheidung fällt ist nicht bekannt, aber alles deutet auf den Mai
Die Stadt Dassow
hin. Natürlich würde ich mich für unsere Stadt freuen, wenn die
7AHLæAUFæ3CHšNBERGæFALLENæWÔRDEæABERæDAZUæKšNNENæWIRæNICHTSæ vermietet im Gemeindehaus
Harkensee
weiter dazutun. Allein aus diesen 2 Punkten heraus wird der
gewerbliche Flächen
-AIæ EINæ INTERESSANTERæ -ONATæ FÔRæ 3CHšNBERGæ WERDENæ 7ENNæ DIEæ
in einer Größe von
7ÔRFELæGEFALLENæSINDæWERDEæICHæ3IEæINæEINERæ%INWOHNERVERSAMM134 qm. Es stehen
lung über die Details und über weitere Vorhaben in der Stadt in
ein Verkaufsraum von
Kenntnis setzen.
ca. 34 qm, eine La7ERæAUFMERKSAMæDURCHæ3CHšNBERGæGEHTæBEMERKTæANæEINIGENæ/Rdenfläche von ca. 72
ten Bautätigkeit. So in der Rudolf-Hartmann-Straße, in der Feldqm, Nebenraum 5,98
straße und im Ortsteil Sabow. Künftig wird dies noch vermehrt
qm, Nebenraum/Abins Auge fallen, denn Anfragen nach Bauflächen gibt es und wir
stellraum 2,7 qm und
werden auch in dieser Richtung aktiver. Aber mehr dazu auch
Sanitärräume zur Verfügung.
in der angekündigten Einwohnerversammlung.
Der Mietzins beträgt
Da ich eingangs festgestellt habe, dass das Frühjahr angekom670,00 € zzgl. NK
men ist – haben Sie in den letzten Tagen mal einen SpazierDie Außenflächen und
gang um den Oberteich unternommen? Nein? Dann empfehle
Parkplätze stehen zur
ich Ihnen einen solchen, bei dem Sie dann ganz sicher auch die
æ7ILDGÜNSEPAAREæMITæMEHRæALSææ+ÔKENæBEOBACHTENæKšNNENæ gemeinschaftlichen
Nutzung zur VerfüLohnenswert wird auch wieder ein Besuch des Badeteiches,
gung.
der in den nächsten Tagen die neue Badesaison eröffnet.
Der Strand ist in 15 min zu Fuß zu erreichen.
Übrigens - das Kochsche Haus ist baulich fertig gestellt. Nun
Bei Interesse melden Sie sich gerne beim
beginnt der Umzug des Museums in das neue Domizil. Im SepAmt Schönberger Land
tember ist vorgesehen, das neue Museum zum ersten Mal der
Am Markt 15
Öffentlichkeit zu präsentieren. Bis dahin ist der Umzug noch als
23923 Schönberg
große Herausforderung zu bewältigen, eine Mammutaufgabe
Tel. 038828 330153
für Herrn Both und sein Team.
Eine interessante und hoffentlich aufregende Zeit für die Stadt
Schönberg und für Sie alle wünscht Ihnen und sich
Lutz Götze
Öffentliche Bekanntmachung über das
Nachrücken einer Ersatzperson in die
Gemeindevertretung Lüdersdorf
Amt Schönberger Land - Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - Gemäß § 46 des Landes- und KommunalwahlGESETZESæ ,+7'æ -6æ WIRDæ FESTGESTELLTæ DASSæ DERæ 3ITZæ DESæ MITæ
7IRKUNGæVOMææAUSæDERæ'EMEINDEVERTRETUNGæ,ÔDERSdorf ausgeschiedenen Herrn Frank Sadler (Bürger für Lüdersdorf - BfL) entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der
Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses
in der Gemeinde Lüdersdorf am 25.05.2014 auf Frau Magitta
+OPPEæ ÔBERGEHTæ &RAUæ -AGITTAæ +OPPEæ NAHMæ DIEæ 7AHLæ ANæ $ERæ
Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i. V.
Mæeææ,ANDESæUNDæ+OMMUNALWAHLGESETZæ,+7'æ-6æJEDERæ
7AHLBERECHTIGTEæ DERæ 'EMEINDEæ ,ÔDERSDORFæ BINNENæ EINERæ !USSCHLUSSFRISTæ VONæ ZWEIæ 7OCHENæ NACHæ "EKANNTGABEæ SCHRIFTLICHæ
oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei
der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am
Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.
Schönberg, den 19.04.2016
gez. Lehmann
Gemeindewahlleiter
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 19. April 2016bekannt gemacht.
Veranstaltungskalender der Stadt Schönberg Mai 2016
Datum
01.05.2016
Veranstaltung
Tag der offenen Tür
07.05.2016
geführte Radtour nach
Schlutup/alte und
neue Grenzsteine
Busausflug nach Dorf
Mecklenburg mit
Besuch des Agrarmuseums
21.05.2016
Veranstalter
Freiwillige Feuerwehr
Schönberg
Heimatbundes für das
Fürstentum Ratzeburg
Heimatbundes für das
Fürstentum Ratzeburg
Volkskundemuseum in Schönberg e. V.
Allgemeine Information:
Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich statt. Die Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ist ab
dem 05.10.2015 wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherverkehr geöffnet.
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.
Feldstraße 28, 23923 Schönberg,
Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de
GEFšRDERTæDURCHæ3TADTæ3CHšNBERGæUNDæ,ANDKREISæ.7-æ
Öffnungszeiten:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
1. Samstag im Monat:
14:30 - 18:30 Uhr
09:30 - 13:30 Uhr
14:30 - 18:30 Uhr
11:00 - 15:00 Uhr
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Weitere Veranstaltungen des BRH
Seniorenverband Schönberg
Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen
Ortsverband Schönberg:
Datum
Jeden Donnerstag
Veranstaltung
Veranstalter
14:00 - 15:00 Uhr
BRH
Seniorensport - in
„Rudis Kl. Volkshaus“
Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen!
Montag
17:30 - 18:30 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
19:00 - 22:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Rückentraining
Body-Fitness
Fatburner
Badminton
Rückentraining
Angebote
des Vereins „Jugend und Freizeit“ e. V.
immer montags
nur im Sommer
montags
20:00 - 22:00 Uhr
Volleyball
19:00 - 20:30 Uhr
immer mittwochs
19:00 - 20:30 Uhr
Fußball auf dem
Sportplatz in der
Amtsstraße)
Fußball
(im Sommer auf
dem Sportplatz in
der Amtsstraße)
Badminton
Volleyball
immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr
20:00 - 22:00 Uhr
Veranstaltungen
der DRK-Familienbildungsstätte
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522,
Fax: 03881 2413
Wochentag
montags
Uhrzeit
15:00 16:00
16:30 17:30
18:30 20:00
dienstags
ææ
18:30
18:30 20:00
donnerstags 18:00 19:00
Veranstaltungsort
Schönberg
Gymnastikraum der
Palmberghalle
Schönberg
Gymnastikraum der
Palmberghalle
Schönberg
Gymnastikraum der
Palmberghalle
3CHšNBERGææ
Katharinenhaus
Schönberg
Katharinenhaus
Schönberg
Palmberghalle
Veranstaltung
Osteoporosegymnastik
Osteoporosegymnastik
Hatha-Yoga
7IRBELSÜULEN
gymnastik
Hatha Yoga
Fit ab 40
Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
immer montags
18:00 - 19:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
Schwimmen lernen
für Kinder
Lübeck
Schwimmhalle in
Kücknitz (1 Bahn)
Rettungsschwimmer- Lübeck
training für Kinder
Schwimmhalle in
und Jugendliche
Kücknitz (2 Bahnen)
20:00 Uhr
Rettungsschwimmer- Lübeck
training für
Schwimmhalle in
Erwachsene
Kücknitz (1 Bahn)
immer mittwochs
TÜGLICHæ
$2+*UNIORRETTERæ
17:30 - 19:00 Uhr
INæ7AHRSOWæ
Hauptstr. 20
(an der Schule)
Veranstaltungskalender der Gemeinde
Lüdersdorf im Mai 2016
Sie wissen noch nicht was der Mai für Sie bereit hält?
Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen in Lüdersdorf!
immer dienstags
Treff der Singergruppe „HARMONIE“
7Oæ
3ENIORENKLUBæ(AUPTSTRææ!æINæ(ERRNBURG
7ANNæ
æ5HRæææ5HR
Veranstalter:
Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf
immer mittwochs
Skatnachmittag
7Oæ
3ENIORENKLUBæ(AUPTSTRææ!æINæ(ERRNBURG
7ANNæ
æ5HR
Veranstalter:
Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf
Donnerstag, 12.05. u. 26.05.
Spielenachmittag (auch für Nichtmitglieder des BRH)
7Oæ
3ENIORENKLUBæ(AUPTSTRææ!æINæ(ERRNBURG
7ANNæ
æBISææ5HR
Veranstalter:
Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf
Angebote
des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V.
(Informationen: Klaus Tietze: 01749775630)
Dienstag
Fußball für Erwachsene
Mittwoch
Fußball für Kinder
10 - 14 Jahre
Mittwoch
Fitness und Gymnastik
für Frauen
Mittwoch
Badminton allgemein
Donnerstag
Fußball für Erwachsene
Donnerstag
Volleyball allgemein
19:00 - 21:00 Uhr
ab 17:00 Uhr
19:00 - 20:00 Uhr
20:00 - 21:30 Uhr
19:00 - 21:00 Uhr
20:15 - 21:45 Uhr
Angebote des Bushido Sportverein
Wahrsow e. V.
Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle
7AHRSOW
Judo
Montag
17:00 - 18:00 Uhr
für Kinder vom 5. bis
zum 6. Lebensjahr
Montag
17:00 - 18:30 Uhr
für Kinder vom 7. bis
zum 12. Lebensjahr
Montag
18:30 - 20:00 Uhr
für Jugendliche ab dem
13. Lebensjahr und
Erwachsene
Mittwoch
17:00 - 18:30 Uhr
für Kinder vom 7. bis
zum 12. Lebensjahr
jeweils am
20:00 - 21:30 Uhr
„offene Matte“ für
letzten Freitag
Jugendliche ab 16 Jahre
im Monat
und Erwachsene
Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen
Montag:
16:00 - 17:00 Uhr
für 1- und 2-jährige
Kleinkinder und
17:00 - 18:00 Uhr
für 3- bis 5-jährige Kinder
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
Bodyforming
Montag
18:05 - 18:55 Uhr
Hatha-Yoga
Montag
FACTS
Mittwoch
Taekwondo
Dienstag
Donnerstag
æ
Samstag:
für Jugendliche und
Erwachsene
19:00 - 20:15 Uhr
von 18:00 - 19:00 Uhr
und 19:00 - 20:00 Uhr
18:30 - 19:30 Uhr
19:30 - 20:30 Uhr
18:30 - 19:30 Uhr
19:30 - 20:30 Uhr
für Kinder
für Jugendliche und
Erwachsene
für Kinder
für Jugendliche und
Erwachsene
Turnen, Akrobatik und Zirkus
Donnerstag
16:30 - 18:00 Uhr
Zumba
Donnerstag
18:00 - 19:00 Uhr
für Erwachsene
7EITEREæ)NFORMATIONENæAUFæUNSERERæ(OMEPAGEæ
www.bsv-wahrsow.de
Angebote
des Sport und Freizeit Herrnburg e. V.
Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: [email protected]
Wochentag/
Sporthalle an der Grundschule SFH Vereinsheim
Herrnburg
Gärtnereiweg 9
__________________________________________________
Montag:
15:00 - 18:00 Uhr Zirkus
11:00 - 12:00 Uhr Seniorensport 60+
19:00 - 22:00 Uhr Tischtennis
17:00 - 18:30 Uhr Qigong
19:00 - 20:00 Uhr Balance
Aerobic
Dienstag:
15:00 - 15:45 Uhr Turnen Kinder 09:30 - 10:30 Uhr Turnen
4 - 5 Jahren
mit
Kindern
15:45 - 16:30 Uhr Turnen Kinder
der
2 - 4 Jahren
Tagesmütter
16:30 - 17:15 Uhr Kinderturnen
æææ5HRæ .ORDICæ7ALKING
18:30 - 19:30 Uhr Zumba
20:00 - 22:00 Uhr Freizeitfußball
Mittwoch:
15:00 - 15:45 Uhr Kinderturnen
Kinder 4 - 6
Jahren
15:45 - 16:30 Uhr Eltern-KindTurnen 2 - 4
Jahren
16:30 - 17:15 Uhr Eltern-KindTurnen 2 - 4
Jahren
18:00 - 22:00 Uhr Tischtennis
Donnerstag:
18:00 - 19:30 Uhr Sportmix
19:30 - 22:00 Uhr Badminton
Hobby 30+
Freitag:
17:30 - 19:00 Uhr Just For Fun
Volleyball
19:00 - 22:00 Uhr Volleyball
Jugendliche/
Erwachsene
16:30 - 18:00 Uhr Housedance
18:15 - 19:15 Uhr Sport 40+
19:30 - 20:30 Uhr Fatburner
17:15 - 18:45 Uhr Breakdance
16:00 - 18:00 Uhr Ballett
18:00 - 19:00 Uhr Zumba
Step
Sonntag:
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
11:30 - 12:30 Uhr Step
Aerobic
14:30 - 16:00 Uhr Breakdance
Sportplatz Grundschule Herrnburg
Montag:
16:30 - 18:00 Uhr
E-Jugend
1. F-Jugend
2. F-Jugend
Dienstag:
16:30 - 18:00 Uhr
1. D-Jugend
2. D-Jugend
Mittwoch:
16:30 - 18:00
E-Jugend
Donnerstag:
16:30 - 18:30
1. D-Jugend
2. D-Jugend
Freitag:
16:00 - 17:30 Uhr
G-Jugend
16:30 - 18:00 Uhr
1. F-Jugend
2. F-Jugend
Jahrg. 2006
Jahrg. 2007
Jahrg. 2008
Jahrg. 2003/05
Jahrg. 2004/05
Jahrg. 2006
Jahrg. 2003/05
Jahrg. 2004/05
Jahrg. 2009/10
Jahrg. 2007
Jahrg. 2008
Fragen gerne telefonisch an Lars Junker, Tel.: 0176 56820944
Dassower Jugend-, Kultur und
Freizeitverein e. V.
Träger der Familienbegegnungsstätte Dassow
Die Familienbegegnungsstätte wurde am 11. Januar 2002 eröffnet und ist ein kulturelles Zentrum unserer Stadt Dassow
geworden. Von April bis Dezember 2012 wurde das „Alte Rathaus“ saniert. Gepflegte, helle, freundliche Räume, in denen die
Mitglieder unseres Vereins Sie herzlich willkommen heißen, laden ein die kulturellen Angebote anzunehmen.
7IRæSINDæIMMERæFÔRæ3IEæDAæ
Montag
14:00 - 15:30 Uhr
Gehirnjogging und Gedächtnistraining
14:30 - 17:00 Uhr
Kurse: „Töpfern und Kreatives Gestalten“
19:00 - 20:30 Uhr
Yoga
Dienstag
14:00 - 16:30 Uhr
Seniorenkaffee
15:00 - 17:00 Uhr
Spiel- und Krabbelgruppe ab 6 Monate
Mittwoch
14:00 - 15:00 Uhr
Seniorengymnastik
15:00 - 16:00 Uhr
Vorträge (Pro Senior, etc.)
Donnerstag
14:00 - 16:30 Uhr
Spielenachmittag für Jung und Alt
14:30 - 17:00 Uhr
„Kreatives Gestalten“
Jeden 1. Dienstag im Monat
09:30 Uhr
Frühstück mit prominenten Gästen
Jeden letzten Donnerstag im Monat
15:00 Uhr
Geburtstagsfeier für die Geburtstage des
Monats ab 70 Jahre
Geplant sind in loser Folge:
sæ &ILMVORFÔHRUNGENæ"UCHLESUNGENæ,IEDERABENDEæ
sæ GEMEINSAMEæ+OCHABENDEæ
sæ 'ARTENFESTEæUNDæ'RILLABENDEæ
sæ +URSEæZURæ&šRDERUNGæDERæ'ESUNDHEITæ9OGAæ0RÜVENTIVEæ2Ôckenschule und anderes mit fachlicher Anleitung
Diese Veranstaltungen werden rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben!
Für alle wöchentlichen Angebote nehmen wir Anmeldungen an:
In der Begegnungsstätte von Montag bis Donnerstag ab 13:00
bis 17:00 Uhr persönlich, Telefon: 038826 88313 oder Handy:
015228172605 (Frau Stuppy)
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
und nach Absprache
13:00 bis 17:00 Uhr
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
Heimat- und Tourismusverein Dassow - Tor
zur Ostsee e. V.
Der Heimat- und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmäßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow, Lübecker Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie
bitte unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder
unserem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der
Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfragen unter 038826 80601
(Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176
50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich.
Sportangebote des SV Dassow 24 e. V.:
Training in der Dornbuschhalle
Montag
Volleyball (versch.
Altersgruppen)
Dienstag
Gymnastik (Damen)
Judo (Jugend, danach Sen.)
Mittwoch
Gymnastik „Zappelkrabben“
Gymnastik „RSG Girls“
Badminton
Donnerstag
Judo (Jugend, danach Sen.)
Basketball
Gymnastik (Senioren)
Sparte Radsport Di. + Do.
beim Jugendclub
Fußball auf dem Sportplatz Dassow
F-Jugend
Montag und Mittwoch
E-Jugend
Montag und Do.
(Do. in Kalkhorst)
D-Jugend
Dienstag und Donnerstag
C-Jugend
Dienstag und Donnerstag
1. Herren
Dienstag und Donnerstag
2. Herren
Mittwoch
Oldies
Freitag
16:30 - 20:30 Uhr
19:30 - 20:30 Uhr
17:00 - 19:30 Uhr
15:00 - 16:00 Uhr
15:00 - 17:00 Uhr
19:00 - 20:30 Uhr
17:00 - 19:30 Uhr
17:00 - 18:30 Uhr
18:30 - 19:30 Uhr
ab 15:30 Uhr
16:30 - 18:00 Uhr
16:30 - 18:00 Uhr
16:45 - 18:15 Uhr
17:00 - 18:30 Uhr
19:00 - 21:00 Uhr
18:30 - 20:30 Uhr
ab 18:00 Uhr
Die Selbsthilfegruppe Rheuma (der Rheumaliga Mecklenburg-Vorpommern e. V.) im Amtsbereich Schönberger Land
trifft sich:
monatlich, jeweils am 4. Mittwoch des Monats um 17:00 Uhr
7Oææ
&RIEDENSSTRA”Eæææ$ASSOWæ
Kontakt:
0172 7022903
Homepage: rheuma-dassow.jimdo.com
Alle Rheumatiker und Interessierten sind willkommen.
gez. D. Krämling
Sportangebote
des Selmsdorfer Sportverein ‘94 e. V.
(SSV - 94 e. V.) telefonisch zu erreichen unter 038823 5400-75
oder per E-Mail: [email protected]
Montag:
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
19:30 Uhr - 20:30 Uhr
Dienstag:
15:00 Uhr - 16:30 Uhr
16:30 Uhr - 17:30 Uhr
17:30 Uhr - 19:00 Uhr
19:00 Uhr - 21:30 Uhr
Mittwoch:
16:30 Uhr - 18:30 Uhr
19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Donnerstag:
16:30 Uhr - 18:00 Uhr
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
19:30 Uhr - 21:30 Uhr
Freitag:
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
20:00 Uhr - 22:00 Uhr
Seniorensport
Aerobic
Radsport U11
G-Junioren Fußball
B-Junioren Fußball
Fußball Freizeit
D-Junioren Fußball
Tischtennis und Badminton
Radsport
B-Junioren Fußball
Volleyball
G-Junioren Fußball
Herren-Fußball
Das Amt Schönberger Land gratuliert im
Monat Mai zum Geburtstag
Frau Erika Aewerdieck
Frau Gertrud Akersdotter
Frau Roswitha Batke
Frau Lucie Baum
Frau Lisa Beckmann
Frau Christine Behrens
Herr Ottomar Berg
Frau Gertrud Bernier
Frau Paulina Bill
Frau Dr. Gisela Böhringer
Frau Gisela Breitenbücher
Frau Magdalene Bremer
Herr Bernd Brug
Frau Edith Bück
Frau Erna Budzinski
Herr Ernst Burwitz
Frau Giesela Callies
Herr Hans-Jochen Callies
Herr Erich Carbuhn
Frau Gerda Cermak
Frau
Elisabeth Cordova
De Ramminger
Frau Marianne Dahl
Frau Erika Dahlmann
Frau Erika Falsner
Herr Klaus Frank
&RAUæ2OTRAUTæ&RANZEæ
Frau Annemarie Fuhrmeister
Frau Gertraut Garbe
Frau Hanna Gramkow
Herr Bodo Günther
Frau Gisela Günther
Frau Marita Guttmann
Frau Sofie Haevescher
Frau Erika Hauth
Frau Hildegard Hautke
Frau Rita Hebel
Frau Angelika Hell
Frau Rosemarie Hökendorf
Frau Sigrid Holzapfel
Frau Helga Hönicke
(ERRæ0ETERæ(šPPNERæ
Frau Margot Kasper
Frau Hilma Kern
&RAUæ7ALTRAUTæ+ROLLæ
Frau Inge Kunz
&RAUæ!NNAæ,ANGEæ
Frau Ilse Lechleitner-Masson
&RAUæ-ARIANNEæ,EMBKEæ
Frau Erika Lenschow
Frau Irmgard Liek
Frau Hannelore Maassen
Herr Herbert Mackeprang
Herr Erich Matzke
Herr Gunther Methling
Frau Erika Mews
Herr Hans Mews
Frau Irmgard Möller
Frau Margarete Möller
Frau Rita Müller
Frau Elli Nehls
Herr Gerhard Nitsch
Frau Erika Oldenburg
Schattin
Duvennest
Herrnburg
Johannstorf
Schönberg
Selmsdorf
Selmsdorf
Schönberg
Herrnburg
Lübsee
Schönberg
Dassow
Selmsdorf
Dassow
Zarnewenz
Schönberg
Schönberg
Schönberg
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Niendorf
Herrnburg
Lüdersdorf
Selmsdorf
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Sülsdorf
Dassow
Herrnburg
Dassow
Dassow
Benckendorf
Selmsdorf
Schönberg
Schönberg
Schönberg
Herrnburg
Schönberg
Herrnburg
Lütgenhof
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Selmsdorf
Dassow
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Selmsdorf
7AHRSOWæ
Zehmen
7AHRSOWæ
Sabow
Schönberg
Selmsdorf
Törpt
Groß Siemz
Dassow
Harkensee
Harkensee
Schönberg
Selmsdorf
Herrnburg
Dassow
Schönberg
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87 Jahre
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Frau Erika Pfeifer
Frau Rosa Pietruschka
Frau Ingeborg Pilch
Herr Dr. Hans-Jürgen Prien
Frau Josefine Qualmann
Frau Ella Reithermann
Frau Ruth Rennhack
Frau Rosa Römer
Frau Helga Roocks
Herr Helmut Schack
Herr Heinz Scheel
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Frau Gerda Schlender
Frau Elfriede Schnitter
Frau Helene Schwarz
Frau Helga Selck
Frau Marie Sielaff
Frau Magdalena Standhardt
Frau Ilse Tauber
Herr Jürgen Tralau
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Herr Horst Umling
Herr Fritz Vogt
Herr Horst Völzke
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Selmsdorf
Selmsdorf
Schönberg
Selmsdorf
Lüdersdorf
Dassow
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Sülsdorf
Schönberg
Palingen
Dassow
Dassow
Selmsdorf
Herrnburg
Dassow
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Feldhusen
Schönberg
Schönberg
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70 Jahre
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Goldene Hochzeit feiern
Regina und Ingo Ludwig in Pötenitz
Anke und Heinz Scheel in Lüdersdorf
Hella und Peter Scheunemann in Schönberg
Annemarie und Hermann Seehagen in Klein Voigtshagen
+ARINæUNDæ%CKHARDæ7AGNERæINæ3CHšNBERG
Ursela und Peter Zimmermann in Schönberg
Diamantene Hochzeit feiern
Erika und Hans Mews in Harkensee
Anni und Hans-Jörg Abramowsky in Dassow
News aus der Regionalen Schule
mit Grundschule Dassow
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
Montags ist unsere Bibliothek in beiden Hofpausen für uns gešFFNETæ $IEæ !USLEIHFRISTæ BETRÜGTæ DREIæ 7OCHENæ NATÔRLICHæ ISTæ EINEæ
Verlängerung möglich, wenn man das Buch gerne noch zu Ende lesen möchte. Insgesamt wurden schon 300 Bücher ausgeliehen. Natürlich ist unsere kleine Bücherei auch sehr modern
gestaltet, so dass wir Schüler uns wohl fühlen und unseren Leseinteressen nachgehen können. Freundliche Farben, moderne
Möbel und Sitz- oder Liegesäcke machen das Lesen entspannter. Damit unsere Bibliothek länger als zwei Jahre im guten
Zustand erhalten bleibt, sind einige Regeln zu beachten, z. B.
Achtsamkeit beim Umgang mit allen Lesematerialien, bei Verlust, Beschädigung oder Nichtabgabe eines Buches fällt eine
Gebühr von 0,20 € an.
5NSEREæ3CHULBIBLIOTHEKæWIRDæVONæDENæ3CHÔLERNæDESæ7AHLPmICHTkurses „Schüler helfen Schüler“ der 9. und 10. Klassen betreut.
Manchmal organisieren sie sogar kleine „Highlights“, z. B. ein
,ESEæ7EIHNACHTSPROJEKTæFÔRæDIEææ+LASSENæDASæBEIæALLENæIMMERæ
SEHRæGUTæANKOMMTæ!Mæ4AGæDERæOFFENENæ4ÔRæVERKAUFTEæDERæ7AHLpflichtkurs Bücher, der Erlös daraus wurde für die Anschaffung
neuer Bücher genutzt.
7IRæ HOFFENæ DASSæ UNSEREæ 3CHULBIBLIOTHEKæ INæ :UKUNFTæ NOCHæ MEHRæ
Leser gewinnen kann, denn Lesen bildet und macht auch Spaß.
Schülerredaktion
Liebe Leserinnen und Leser
des Amtsblattes,
die Schüler und Lehrer der Regionalen Schule mit Grundschule
Schönberg möchten Sie auch in dem Schuljahr 2015/2016 über
unsere schulischen Aktivitäten informieren.
7ASæHABENæWIRæUNSæFÔRæDENæ-AIææVORGENOMMEN
Vom 02.05. 2016 - 05.05. 2016 heißt es: „Freundlich lächeln!“
Der Fotograf stattet unserer Schule einen Besuch ab.
Am Freitag, dem 06.05.2016, ist unser dritter beweglicher Ferientag - Erholung - ein MUSS!
$ESæ 7EITERENæ SINDæ VOMæ æ æ æ UNSEREæ
Pfingstferien.
Die Schüler der 4. Klassen absolvieren im Mai einen Lehrgang,
wie man sich ordnungsgemäß mit dem Fahrrad im Straßenverkehr verhält. Die Prüfungen dazu finden für die Schüler der
Klasse 4b am 20.05. 2016 und für die Schüler der Klasse 4a
am 31.05.2016 statt.
Am Mittwoch, dem 25.05.2016, wird das Schulsportfest unserer
Grundschule durchgeführt.
Am Montag, dem 30.05.2016, findet das Schulsportfest statt.
Motto: „Gemeinsam geht es besser...!“
Die Schüler der Klassen 5 - 10 veranstalten Sportwettkämpfe.
Das wird sehr viel Spaß machen, denn es wird ermittelt, wer
der/die schnellste Schüler/-in ist oder wer am weitesten das
Springen beherrscht.
Die Schüler und Lehrer der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg
Unsere Schulbibliothek feiert ihr 2- jähriges Bestehen
Liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Artikel widmen wir uns unserer Schulbibliothek, auf
die wir sehr stolz sind.
Seit zwei Jahren gibt es sie nun schon. Ganz klein fingen wir
an. Nur ein kleiner Teil der Bücher wurde gekauft, viele wurden
von Eltern, Schülern, aber auch von der Bibliothek am Schaalsee gesponsert, so dass bei der Gründung 2014 ca. 100 Bücher zum Bestand gehörten.
Mittlerweile haben wir schon über 600 Bücher.
Die schöngeistige Literatur ist nach Klassenstufen geordnet
(Klassen 3-10). Aber auch Nachschlagewerke, Bücher zu verSCHIEDENENæ 7ISSENSGEBIETENæ UNDæ :EITSCHRIFTENæ STEHENæ UNSæ
Schülern für den Unterricht, aber auch zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.
Veranstaltungen Kirchgemeinde Herrnburg
Gottesdienste
Regelzeit: 10:30 Uhr
01.05., Rogate
10:30
Pastor St. Meyer
mit Abendmahl und
Kindergottesdienstanschl. Kirchencafé
05.05., Christi Himmelfahrt
10:30
Pastor Schmidt Gemeinsamer Gottesdienst mit St.
Christophorus
ææææææææ!PRILææsæ7OCHEææææ
Amt Schönberger Land
08.05., Exaudi
10:30
Pastor Parge
11.05.
Gebetswoche für die Einheit der Christen
19:30
Pastor St. Meyer
Ökumenischer Gottesdienst Liebfrauenkirche,
Eichholz
15.05., Pfingstsonntag
10:00
Pastor St. Meyer
Konfirmation mit
Kindergottesdienst
16.05., Pfingstmontag
10:15
Pastorin Steinbrück Regionalgottesdienst in
Kirch Mummendorf
22.05., Trinitatis
10:30
Pastorin Prien
29.05., 1. Sonntag nachTrinitatis
10:30
Pastor St. Meyer
'OTTESDIENSTæIMæ0mEGEZENTRUMæ7AHRSOW
25. Mai um 15:30 Uhr
Konfirmation am 15. Mai
Michel Momme Diekmann
Vincent Nepomuk Hagelstein
Moritz Irmscher
Finja Sophie Müller-Hagen
Julika Pieper
Amelie Schäfer
Alexandra Schmidt
Nele Schock
Sophia Swidersky
Nina Günther
Tom-Luca Hennig
Sara Kristen
Svea Kristin Müller-Hagen
Laura Römer
Maja Schelewsky
Sophie Charlotte Schneider
Celina Marie Schöning
Regelmäßige Veranstaltungen unserer Kirchengemeinde
Kirche für Kinder
(Kl. 1 - 3)
jeden Montag
15:45 - 17:00 Uhr
Musikensemble
jeden Montag
17:00 - 18:00 Uhr
Nähgruppe
jeden Dienstag
18:00 - 20:30 Uhr
Geburtstagschor
jeden Mittwoch
9:00 Uhr
Kirche für Kinder
(Kl. 4 - 6)
jeden Mittwoch
15:45 - 17:00 Uhr
Krabbelgruppe
jeden Donnerstag ab
9:00 Uhr
Junge Gemeinde
27. Mai
19:00 Uhr
Seniorennachmittag 20. Mai
15:00 Uhr
Sie können unsere Räume mieten
7IRæ VERMIETENæ UNSEREæ 2ÜUMEæ IMæ 'EMEINDEZENTRUMæ FÔRæ &EIERlichkeiten. Der Saal ist für ca. 50 Personen, der große Gruppenraum für ca. 20 Personen geeignet und bietet in Kombination
mit dem Foyer und der Küche ideale Voraussetzungen. Konditionen und Infos: 038821 60029.
Veranstaltungen Kirchgemeinde Selmsdorf
Gottesdienste in Selmsdorf/St. Marienkirche
Sonntag, 1. Mai
10:30 Uhr
Taufgottesdienst,
Sonntag, 8. Mai
10:30 Uhr
Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden,
Sonntag, 15. Mai
10:00 Uhr
Festgottesdienst zur Konfirmation am Pfingstsonntag mit Abendmahlsfeier,
Sonntag, 22. Mai
10:30 Uhr
Gottesdienst für Kinder mit Taufe,
Sonntag, 5. Juni
10:30 Uhr
Gottesdienst in Lauen unter freiem Himmel.
Gruppen (im Gemeindehaus)
Montag
Kirchen-Zwerge (1 - 3 Jahre)
(wöchentlich)
Kirchen-Knirpse I (3 - 6 Jahre)
2. Mai, 23. Mai, 6. Juni
Bastelkreis
(wöchentlich)
9:30 Uhr
15:00 Uhr
17:30 Uhr
Bastel- und Handwerkerkreis
30. Mai
Chor
wöchentlich
Mittwoch
Christenlehre (1. - 3. Klasse)
Christenlehre (4. - 6. Klasse)
Vorkonfirmanden (vierzehntägig)
Hauptkonfirmanden (vierzehntägig)
Donnerstag
Kirchen-Knirpse II (3 - 6 Jahre)
12. Mai, 26. Mai, 9. Juni
Freitag
Seniorentreff
20. Mai
15:00 Uhr
20:00 Uhr
15:00 Uhr
16:00 Uhr
17:00 Uhr
17:00 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
Ev.-luth. Kirchengemeinde Dassow
Lübecker Str. 68
23942 Dassow
Tel.: 038826 80637
Veranstaltungen der Kirchengemeinde Dassow
Gottesdienste
1. Mai
10 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
5. Mai
10 Uhr
Himmelfahrtsgottesdienst unter freiem Himmel
In Volkstorf, anschl. Picknick
8. Mai
10 Uhr
Konfirmationsgottesdienst mit Abendmahl
15. Mai
10 Uhr
Familiengottesdienst mit Taufen zu Pfingsten
16. Mai
10.15 Uhr
Regionalgottesdienst in Kirch Mummendorf
22. Mai
10 Uhr
Gottesdienst
29. Mai
10 Uhr
Gottesdienst
Nach jedem Gottesdienst laden wir herzlich zu einer Tasse Kaffee im Pfarrhaus ein!
Regelmäßige Termine
Gemeindefrühstück
dienstags - 14-täglich um 9 Uhr
Termine: 10. Und 24. Mai
Gemeindeabendbrot mit theologischen Gesprächen
donnerstags - 14-täglich um 19 Uhr
Termine: 12. Und 26. Mai
Kirche mit Kindern
Mittwoch, 11. Mai
Christenlehre
montags um 15 Uhr
Konfirmandenunterricht
Vorkonfirmanden:
Hauptkonfirmanden:
Junge Gemeinde
Dienstag, 24. Mai
donnerstags um 15 Uhr
dienstags um 15:15 Uhr
!MTæ3CHšNBERGERæ,ANDæ
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Der Heimatbund für das Fürstentum
Ratzeburg lädt ein
æ!PRILææsæ7OCHEææææææææææ
Zeitungsleser
wissen mehr!
FLYER
Am Samstag, dem 21.05.2016, um 13:30 Uhr startet der Heimatbund seine diesjährige Frühjahrsausfahrt.
Ziel wird das Kreisagrarmuseum in Dorf Mecklenburg sein, wo
ESæ VIELæ 7ISSENSWERTESæ ZUæ DENæ 4HEMENæ Entstehung Mecklenburgs, Entwicklung der Landwirtschaft im Nordosten Deutschlands, Geschichte des Wallensteingrabens u. v. m. zu besichtigen gibt.
In Bad Kleinen mit Blick auf den Schweriner See ist für uns anschließend die Kaffeetafel gedeckt. Auch ein kleiner Bummel
auf der Uferpromenade wird möglich sein.
Interessierte Mitglieder und Nichtmitglieder, Jung und Alt sind
herzlich zum Mitfahren eingeladen. Die Anmeldungen laufen
über die Buchhandlung Hempel persönlich oder telefonisch
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Kompetenzzentrum für Unfallreparaturen
Am 1.4.2016 wehte beim Bosch Service Lau nach sehr kurzer Bauzeit bereits
die Richtkrone. Kein Aprilscherz.
Denn seit dem 20.1.2016 erweitert die Firma ihre bestehenden Räumlichkeiten
um eine weitere Werkhalle. Diese wird ca. 500 m² groß und beherbergt
eine Auslieferungshalle, ein Öl- und Lösemittellager, Garagen und sehr,
sehr viel Platz zum fachgerechten Instandsetzen von Unfallfahrzeugen bis
5 Tonnen Gesamtgewicht. In dieser neuen Werkhalle (388 m² groß) werden
auf 10 Arbeitsplätzen alle Arbeiten durchgeführt, die nach einem Unfall
nötig sind, um den technischen und optischen Originalzustand der heutigen
hochmodernen Fahrzeuge wieder herzustellen.
„Wir werden alle technisch hoch anspruchsvollen Arbeiten ausführen können
die derzeit am Markt sind“ freut sich Marco Lau Karosseriemeister und
Mitinhaber der Firma. 3D Achsvermessungen, digitale Karosserievermessungen,
aber auch computergestützte Rahmenrichtarbeiten sind nun für uns Standard
geworden. Ebenso sind wir nun in der Lage moderne Fahrerassistenzsysteme
wie Spurwechsel-, Spurhalte-, Bremsassistent und andere originalgetreu zu
justieren. „Das Fahrzeug soll ja nach dem Unfallereignis genauso sicher
funktionieren wie vorher“, so Marco Lau.
Als Eurogarant Fachbetrieb arbeitet der Bosch Service Lau mit dem technischen
Know-how aller Automobilhersteller und kann dadurch alle Fahrzeuge
sach- und fachgerecht reparieren. Derzeit werden hier mehr als 1.000
Unfallfahrzeuge pro Jahr instandgesetzt. Tendenz weiter steigend.
„Diese Investition ist für uns die bisher größte in unserer Firmengeschichte.
Wir investieren hier 777.777,- Euro in die Zukunft, „so Andreas Lau (der
zweite Inhaber der Firma).
Ein so umfangreiches Bauvorhaben bedarf auch seitens der bauausführenden
Firma ein Höchstmaß an Professionalität. Deshalb haben wir auch dieses Mal
wieder der SZ Bau GmbH aus Schönberg vertraut. Es ist schön, ein solches
Projekt in heimische Hände geben zu können (freuen sich die Bauherren).
So können wir absolut sicher sein, dass alles wie immer klappt.
Den Einzug haben Marco und Andreas Lau für Anfang Juni geplant. Dann
gibt es bestimmt wieder eine ordentliche Einweihungs- und Eröffnungsfeier.
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Ein Jubiläum ist immer eine gute Gelegenheit Bilanz zu
ziehen. Als ich vor 25 Jahren mein Geschäft eröffnete,
ahnte ich nicht, wie sehr es mein Leben bestimmen würde
und wie sehr es zum Mittelpunkt in meinem Alltag werden würde.
Liebe Kundinnen und Kunden, mit einem lachenden und
einem weinenden Auge blicke ich in die Zukunft als Rentnerin. Ich danke für die unzähligen schönen Momente
und Begebenheiten, für die Treue und die Zuneigung.
Auch die Geldspenden für den Badeteich sowie alle
anderen Präsente haben mich sehr gefreut und machen
mich stolz. Ich wünsche uns allen viel Gesundheit und
eine schöne Zeit.
Ihre Erika Spitteck
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Frau Spitteck hat den Spendenbetrag für den Badeteich
von 848,77 € auf 1000 € aufgerundet.
Frau Spitteck geht in Rente
- doch der Laden bleibt !
Zukünftig ist Herr Spehr für Sie da.
Am 06. Mai eröffne ich nach einer kleinen Pause
neu.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Lotto
spielen, Zeitungen kaufen und Pakete versenden.
Es bleiben die Textilreinigung, ein Otto-, Bader- und
Westfalia- Bestellservice, 1000 Geschenkideen
und vieles mehr...- und dazu eine leckere Tasse
Kaffee.
Ich freue mich auf Sie!
Torsten Spehr
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Öffnungszeiten: Mo - Fr 08.00 - 13.00 Uhr
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Zur Eröffnung am 06. Mai lade ich
Sie herzlich zu Kaffee, Kuchen
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