Die freiheitliche und demokratische Rechtsordnung als

Die freiheitliche und demokratische
Rechtsordnung als Herausforderung für
die staatliche Planung
17. Mai 2016
Dr. Andreas C. Albrecht
Überblick
A. 
B. 
C. 
D. 
Freiheit und Demokra2e Demokra2e in der Schweizer Raumplanung Stärken und Schwächen der Demokra2e Was ist zu tun? Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
2
A. Freiheit und Demokratie (1)
Freiheitsrechte auferlegen dem staatlichen Handeln inhaltliche Grenzen. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
3
A. Freiheit und Demokratie (2)
Die Demokra2e äussert sich in Zuständigkeits-­‐ und Verfahrensregeln, wie das staatliche Handeln zustande kommen soll. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
4
A. Freiheit und Demokratie (3)
•  Die Eigentumsfreiheit schränkt den Staat darin ein, über den Boden (soweit dieser Privaten gehört) zu verfügen. •  Nicht nur kann der Staat den Privaten ihren Boden nicht einfach wegnehmen. Auch DriQeinwirkungen können nicht beliebig verfügt werden. Die Grundeigentümer können sich dagegen mit RechtsmiQeln wehren. •  Alle individuellen Freiheiten der Bürger sind ein Hindernis für die staatliche Planung. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
5
A. Freiheit und Demokratie (4)
Dasjenige Freiheitsrecht, welches die Raumplanung primär einschränkt, ist die Eigentumsfreiheit. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
6
A. Freiheit und Demokratie (5)
Wäre Planung einfacher, wenn der Staat frei über den Boden verfügen könnte? Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
7
A. Freiheit und Demokratie (6)
Wo der Boden dem Staat (oder staatsnahen Ins2tu2onen) gehört, … Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
8
A. Freiheit und Demokratie (7)
… ist das Mitwirkungsbedürfnis der poli2schen KräWe besonders gross! Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
9
A. Freiheit und Demokratie (8)
Erstes Fazit: •  Typische Planungshindernisse gründen oW nicht in der Demokra2e, sondern in der freiheitlichen Eigentumsordnung unseres Staates. •  Die Planung wird aber nicht einfacher, wenn der Staat Eigentümer des Bodens ist (oder wird) -­‐ im Gegenteil! Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
10
B. Demokratie in der Schweizer Raumplanung (1)
•  Die Schweiz kennt eine besondere (in dieser Ausprägung weltweit einzigar2ge) Form der Demokra2e: Die direkte Demokra2e. Die S2mmberech2gten können nicht nur wählen, sondern auch Sachentscheidungen treffen. •  Gegenstand von Volksabs2mmungen sind meist allgemeine Regeln (Gesetze). In der Raumplanung können aber auch konkrete Anwendungsfälle Gegenstand von Volksabs2mmungen sein. •  Raumplanung findet primär auf Gemeindeebene staQ. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
11
B. Demokratie in der Schweizer Raumplanung (2)
•  Demokra2e funk2oniert oW langsam (die Dinge müssen «erdauert» werden). Manchmal verhindert die Demokra2e jede Entwicklung, weil die involvierten Interessen sich gegensei2g blockieren. •  Ich stelle mir daher die Frage, ob die demokra2sch organisierte Raumplanung in der Schweiz ihre Ziele erreicht. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
12
B. Demokratie in der Schweizer Raumplanung (3)
Ziele der Raumplanung •  Privatpersonen und Unternehmen (und auch der Staat) sollen bedarfsgerecht bauen können. •  Koordina2on der Nutzungsbedürfnisse •  Planungssicherheit •  Nachhal2gkeit (haushälterischer Umgang mit dem Boden) Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
13
C. Stärken und Schwächen der Demokratie (1)
Thesen: •  Die direkte Demokra2e, verbunden mit der weitgehenden Planungsautonomie der Gemeinden, begüns'gt die Realisierung von lokalen Arealentwicklungen und bewirkt punktuell oW eine sehr hohe Dynamik. •  Die direkte Demokra2e macht eine weiträumige, kohärente Planung sehr schwierig (Beispiele: Verhinderung der Zersiedelung, innerstäd2sche Verdichtung). Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
14
C. Stärken und Schwächen der Demokratie (3)
Weshalb begüns2gt die direkte Demokra2e die Realisierung von lokalen Arealentwicklungen? •  Private Bauprojekte werden immer noch überwiegend als wirtschaWlicher Aufschwung gesehen und sind daher meistens mehrheitsfähig. •  Die direkte Demokra2e macht die Behörden mu2g. •  In der direkten Demokra2e ist Willkür akzep2ert. Das vereinfacht konkrete Planungsentscheide. •  Tabu sind aber Grüngebiete innerhalb des Siedlungsgebiets (lokaler Widerstand). Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
15
C. Stärken und Schwächen der Demokratie (2)
Weshalb macht die direkte Demokra2e eine weiträumige, kohärente Planung sehr schwierig? •  Planung erfordert Verbindlichkeit. Verbindlichkeit bedeutet Autonomieverlust. •  Ein Zersiedelungsverbot als abstraktes Gesetz wird als ungeheure Enaaltungsbeschränkung wahrgenommen. •  Ein Verdichtungsgebot losgelöst von einem konkreten Projekt wird als Bedrohung wahrgenommen. Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
16
D. Was ist zu tun?
•  Private Ini2a2ven weiterhin unterstützen und klug begleiten •  Übergeordnete Planungsziele mit Anreizen fördern •  Innova2ve Modelle für die innerstäd2sche Verdichtung finden (z.B. Sondernutzungsplan mit Landumlegung) Dr. Andreas C. Albrecht – 17. Mai 2016
Titel der Veranstaltung >
17
Herzlichen
Dank.
Zürich
Schützengasse 1
Postfach 1230
CH-8021 Zürich
Tel +41 58 211 34 00
Fax +41 58 211 34 10
Basel
Aeschenvorstadt 4
Postfach 526
CH-4010 Basel
Tel +41 58 211 33 00
Fax +41 58 211 33 10