Akut - Coesfeld

AKUT
AKUT
3/2016
Skandal-Erlass
verhindert!
Acht Prozent aller Arbeitstage bei
der Polizei fallen krankheitsbedingt
aus. 4500 Kolleginnen und Kollegen
sind gesundheitlich sogar so stark
eingeschränkt, dass das Innenministerium sie sofort in ein PDU-Verfahren zwingen wollte. Ein Großteil
sollte sogar aus dem Polizeidienst entlassen werden. Dabei
sind es oft die krankmachenden Arbeitsbedingungen bei
der Polizei, die erst zu den ernsthaften Gesundheitsschäden
geführt haben. Aber das Innenministerium wollte noch nicht
einmal bei Polizisten eine Ausnahme machen, die während
ihres Dienstes verletzt worden sind. Das ist schlicht eine
Frechheit!
Der eigentliche Skandal aber ist, dass dieser Plan Wirklichkeit geworden wäre, wenn die GdP nicht massiv beim Innenministerium interveniert hätte. Denn DPolG und BDK hätten
den Skandal-Erlass sang und klanglos durchgewunken.
Schlimmer noch: Die DPolG hat sich anschließend öffentlich
darüber beklagt, dass die GdP das In-Kraft-Treten des Skandal-Erlasses verhindert hat. Eines Erlasses, der das Problem
der Verwendungseinschränkung ausschließlich zu Lasten der
betroffenen Kolleginnen und Kollegen gelöst hätte!
Das Beispiel zeigt, wie wichtig starke Personalräte sind,
die sich nicht beim Innenministerium anbiedern, sondern
den Kolleginnen und Kollegen den notwenigen Schutz geben!
Gerade dann, wenn es schwierig wird. Deshalb ist es wichtig,
dass jede Beschäftige und jeder Beschäftigte vom 6. – 9. Juni
wählen geht. Denn nur starke Personalräte sind gute Personalräte.
Deine Stimme zählt!
Euer
Verwendungseinschränkungen:
Mitgestalten statt abnicken!
V
or ziemlich genau einem Jahr
hat der Landesvorsitzende
der GdP an einer Besprechung zum Thema „PDU-Erlass“ im
Innenministerium teilgenommen, zu
der auch die DPolG und der BDK eingeladen waren. Die dort vorgestellten Pläne hatten es in sich: Jeder Polizist, der länger als 6 Wochen nicht
voll einsetzbar ist, sollte in Zukunft
zwingend in ein PDU Verfahren geschickt werden. Schlimmer noch:
Polizeidienstunfähig sollten bereits
alle sein, die nach einer Erkrankung
oder Verletzung nicht innerhalb von
sechs Monaten wieder voll dienstfähig sind. „Steht im Gesetz nicht was
von zwei Jahren?“, haben wir gefragt. „Ja, aber wir haben da einen
anderen Paragraphen gefunden und
in dem steht sechs Monate“, war die
Antwort des Ministeriums.
Unglaublich? Es wurde noch
toller: Von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung bei der Polizei war
plötzlich nicht mehr die Rede.
Wer nicht mehr uneingeschränkt
verwendungsfähig für die Polizei
ist, sollte in den Laufbahnwechsel
gezwungen werden. Inklusive Lebensarbeitszeitverlängerung und
Wegfall von freier Heilfürsorge und
Polizeizulage. Für die GdP war der
Fall damit klar: Knapp 4 500 Kolleginnen und Kollegen in PDU-Verfahren schicken und den größeren Teil
anschließend aus der Polizei werfen? Einfach nur so? Ex und hopp!
Das macht die GdP nicht mit!
Trotzdem mussten wir mit Entsetzen feststellen, dass wir die
einzigen waren, die den Erlassentwurf nicht für gelungen gehalten
haben und deutlich signalisiert
haben: Das geht nicht! Die Anderen, DPolG und BDK haben ganz
anders reagiert. Sie hätten den
katastrophalen Erlasse am liebsten
durchgewinkt! Und das auf Kosten
der betroffenen Kolleginnen und
Kollegen!
Nicht mit uns! Minister Jäger wurde umgehend mitgeteilt, dass die
GdP diesen Erlass im Polizei-Hauptpersonalrat ablehnen würde. Für
das Innenministerium hieß das: Zurück ans Reißbrett!
Was jetzt, zwölf Monate später, als
neuer Erlassentwurf auf dem Tisch
liegt, trägt die Handschrift der GdP:
→ Eine Untersuchung auf Polizeidienstfähigkeit findet für krankheitsbedingt Abwesende und
Verwendungseingeschränkte
Deine
Stimme
zählt
Arnold Plickert
Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
frühestens nach drei Monaten
statt. Bei Erkrankungen, bei denen unter normalen Umständen mit einer Genesung in weniger als zwei Jahren zu rechnen
ist, muss der PÄD keine Untersuchung durchführen.
→ Polizisten haben ohne Wenn
und Aber 24 Monate Zeit für
ihre Genesung, bevor eine Polizeidienstunfähigkeit in Frage
kommt.
→ Ein Laufbahnwechsel kommt
erst dann in Frage, wenn eine
Weiterverwendung bei der Polizei nicht möglich ist.
→ Wenn die Einschränkung Folge
eines Dienstunfalls ist, kann die
Behörde die Betroffenen in der
Regel nicht in den Laufbahnwechsel zwingen
→ Auch Betroffene, die bereits
über 50 Jahre alt sind müssen
nicht mehr in den Laufbahnwechsel.
Wir finden das gut, weil der Erlass
jetzt den Fürsorgegedanken nach
vorne stellt, statt Angst und Verunsicherung zu verbreiten. Dafür
hat es sich gelohnt, etwas länger zu
warten, bis der neue Erlass in Kraft
treten kann.
Stellenplanobergrenzen erhöhen – Fachkarrieren ausweiten
Die GdP und die GdP-Fraktion im
Polizei-Hauptpersonalrat
setzen
sich seit langem dafür ein, die Stellenplanobergrenzenverordnung zu
verbessern. Zuletzt ist uns das 2009
gelungen, als wir 150 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 13
und 450 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 12 erreicht
haben. Diesen Weg werden wir konsequent weiter gehen, denn ohne
eine erneute Änderung der Stellenplanobergrenzenverordnung gehen
bessere Aufstiegsmöglichkeiten für
Führungsfunktionen bei der Kripo
automatisch zu Lasten der Fachkarrieren. Das ist aber der falsche Weg.
Bei der letzten Änderung der Funk-
tionszuordnung ist bewusst neben
der Möglichkeit, durch die Übernahme von Führungsfunktionen aufzusteigen, auch der Weg der Fachkarriere gestärkt worden. Die Realität
sieht leider anders aus: Durch einen Erlass, der sich sklavisch an die
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hält, hat das Innenministerium die Ausschreibungskriterien für Fachkarrieren derart
verschlechtert, dass das Vertrauen
vieler Kolleginnen und Kollegen in
die Fachkarriere völlig verloren gegangen ist. Um den eigenen Aufstieg
zu betreiben, sehen sich viele Beamte in der Direktion K und in anderen
Direktionen gezwungen, sich auf
eine Führungsfunktion in einer anderen Direktion zu bewerben – mit
dem Nebeneffekt, dass ihr über viele Jahre erworbenes Fachwissen für
die Polizei verloren geht. Vor allem
in den hochspezialisierten Fachkommissariaten sind die dadurch gerissenen Lücken kaum zu füllen.
Deshalb fordert die GdP eine
Ausweitung der Stellen in A 12/A
13. Stellen, die für Fachkarrieren
vorgesehen sind, müssen dabei einen deutlichen Anteil haben! Das
gilt übrigens nicht nur für die Direktion K. Führung muss sich
lohnen, aber auch Spezial- und
Fachwissen muss endlich honoriert werden!
Deshalb müssen die Spielräume,
die die Recht­­sprechung des Bundesverwaltungsgerichts offen gelassen hat, offensiv genutzt werden.
Der Erlass des Innenministeriums
tut das nicht. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bei Stellenausschreibungen ausdrücklich
die Aufnahme fachlicher Kriterien zugelassen. Und zwar immer
dann, wenn „die Wahrnehmung
der Aufgaben eines Dienstpostens
zwingend besondere Kenntnisse
oder Fähigkeiten voraussetzt, die
ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich ohne
zumutbare Beeinträchtigung der
Aufgabenwahrnehmung auch nicht
verschaffen kann.“ Eine Erkenntnis,
die sofort einleuchtet.
NRW
AKUT
Weg mit der Fallbeilgrenze!
Wer schon 20 Jahre Wechselschichtdienst in der Polizei hinter sich hat,
macht besser noch volle fünf Jahre
mehr. Auch wenn es schwer fällt. So
will es die Landesregierung. Denn
sie ist für die Ruhestandsregelung
der Polizisten verantwortlich, die
genau diesen Anreiz setzt: Nur wer
mindestens 25 Jahre im Wechselschichtdienst gearbeitet hat, darf
mit 61 abschlagsfrei in Ruhestand
gehen. Für 24 Jahre und 11 Monate
gibt es einen warmen Händedruck
– zur Pensionierung mit 62.
Was sich für die Betroffenen als reiner Willkürakt darstellt, treibt dem
Arbeitsmediziner die Sorgenfalten
auf die Stirn. Die willkürlich gezogen Fallbeilgrenze ist auch sonst
nicht wirklich nachvollziehbar. Die
Landesregierung könnte das ändern. Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zum Beispiel, das
aktuell im Landtag beraten wird.
Dort könnte man festschreiben,
dass es pro Jahr im Wechselschichtdienst einen Monat früher in Pen-
sion geht. So fordert das auch die
GdP. Uns geht es weniger darum,
ob hinterher maximal weiter ein
Jahr früherer Eintritt in den Ruhestand herauskommt, oder sogar
etwas mehr, sondern es geht uns
darum, dass auch 10 oder 15 Jahre Wechselschichtdienst zu einer
Vorverlegung des Pensionseintritts
führen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit!
Wenn wir das Thema im Landtag
ansprechen, hören wir hinter vorgehaltener Hand meistens Folgendes:
„Eigentlich haben Sie ja recht, aber
wir gehen da jetzt nicht ran.“ Das
haben wir zur Kenntnis genommen
und deshalb bleiben wir dran! Und
wir reden mit den Parteien auch darüber, wie der Landtag die nächste
Ungerechtigkeit beseitigen will: die
Benachteiligung der Beschäftigten,
die z.B. im Einsatztrupp keinen 24/7
Dienstplan haben, aber trotzdem
extrem belastende Arbeitszeiten
aushalten müssen. Auch das muss
geklärt werden.
tengesetz zwingend vorgeschrieben wird. Dort ist nur von „höchstens 41 Stunden“ die Rede. Alles
Weitere ist in einer Verordnung zu
regeln.
Die GdP hat ihre Vorschläge für
eine Neugestaltung des Schichtdienstes längst auf den Tisch gelegt.
Der Kernpunkt unserer Forderung
lautet: Die effektiv im Wechselschichtdienst zu leistenden Stunden
müssen deutlich reduziert werden!
Am besten durch eine Faktorisierung
belastender Dienste, denn Nachtdienste sind nicht nur im Wechselschichtdienst ein Problem.
Arbeitszeitverordnung Polizei:
Runter von der 41-Wochen-Stunde!
„In den industriellen Großbetrieben
wird die wöchentliche Arbeitszeit
von 35 Stunden als maximal mögliche Arbeitszeit im Wechselschichtdienst angesehen.“ Diese Erkenntnis findet sich auch in Forderungen
der GdP für die Polizei. Konkret zu
Papier gebracht hat den Satz in
diesem Fall aber nicht die GdP, sondern eine von Innenminister Jäger
eingesetzte Arbeitsgruppe zur Neu-
Personalratswahlen
Personalratswahlen
gestaltung des Schichtdienstes bei
der Polizei.
„Mit 41 Stunden geht es nicht“
– das ist das Ergebnis der seit 2013
landauf landab laufenden Versuche,
Schichtdienstmodelle zu entwickeln, die nicht nur den rechtlichen,
sondern auch gesundheitlichen
Mindeststandards genügen.
Wem die Meinung der Arbeitsgruppe und der GdP nicht ausreicht,
06. – 09. Juni 2016
Deine
Stimme
zählt!
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GdP. Gemeinsam stark.
Gewerkschaft
der Polizei NRW
Der Countdown läuft! Wer mitentscheiden will, wer in den kommenden
vier Jahren die Interessen der Beschäftigten bei der Polizei gegenüber der
Behördenleitung vor Ort, aber auch gegenüber dem Innenministerium vertreten soll, muss jetzt aktiv werden. Deshalb heißt es jetzt: Entweder die
Briefwahlunterlagen anfordern und beim Wahlvorstand vor Ort abgeben,
oder vom 6. – 9. Juni wählen gehen. Denn deine Stimme zählt!
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der kann auch das Verwaltungsgericht Münster fragen: Das hat jetzt
einem Kollegen Recht gegeben, der
bereits 2014 mit Rechtsschutz der
GdP gegen sein Schichtdienstmodell geklagt hatte. Die Verhandlung
hat noch einmal klar und deutlich
gezeigt, dass es bei der aktuellen
Schichtdienstgestaltung in der Polizei
ein zentrales Problem gibt: die vom
Innenministerium zwingend vorgegebene 41-Stunden-Woche. Wer die
Vorgaben aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen will, scheitert genau an diesem Punkt.
Es wird deshalb Zeit, dass auch
das Innenministerium dieses Ergebnis zur Kenntnis nimmt! Denn es ist
ein Märchen, dass die wöchentliche
Arbeitszeit durch das Landesbeam-
Seminare gegen Stressbewältigung
helfen nicht!
Konstant hoch
Nicht, wenn geleichzeitig die Arbeitsbelastung immer mehr zunimmt. Nicht, solange die meisten Polizistinnen und Polizisten
gesundheitsbelastenden Arbeitszeiten ausgesetzt sind, obwohl es dafür
Alternativen gibt. Auch eine Rückenschule hilft nicht, wenn Ausstattung
und Ausrüstung automatisch zu falschen Körperbewegungen und einer
falschen Sitzhaltung führen.
Kein Wunder, dass sich seit dem
Start des Behördlichen Gesundheitsmanagements vor vier Jahren
bei der Polizei bei Krankheitssymptomen wenig zum Positiven verändert hat. Noch immer gehen fast 20
Prozent aller Ausfalltage auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
zurück. Dicht gefolgt mit 15 Prozent
von Ernährungs- und Stoffwechselproblemen sowie Beeinträchtigungen des Verdauungssystems. Auch
der deutlich zu hohe Anteil von
Verhaltensstörungen gibt Anlass zur
Sorge. Auf sie entfallen gut 5 Prozent
aller Krankentage.
Die GdP fordert deshalb, dass
dem Gesundheitsmanagement bei
der Polizei ein höherer Stellenwert
zukommt. Ihr reicht es nicht, wenn
das Innenministerium im Gesundheitsbericht für 2015 lapidar feststellt, dass die Krankenquote von
7,9 Prozent im Vergleich zu anderen
Landesbehörden relativ hoch ist. Wir
brauchen keine Zustandsbeschreibung, sondern endlich nachhaltige
Verbesserungen! Von der Abschaffung krankmachender Arbeitszeiten
im Schichtdienst bis hin zu Arbeitsplätzen, die ergonomischen Mindeststandards genügen. Und einen
Etat für das Gesundheitsmanagement, mit dem die Behörden vor Ort
auch etwas anfangen können. Und
nicht ein paar Euro pro Beschäftigtem und Jahr – und das war‘s dann!
Krankenquote bei der Polizei n NRW
(in Prozent)
8,0
8,2
8,0
7,9
2011
2012
2013
2014
Quelle:
Gesundheitsbericht 2015
2011, im ersten Jahr des von der
GdP durchgesetzten Behördlichen
Gesundheitsmanagements, lag die
Krankenquote bei der Polizei bei 8
Prozent. 2014 waren es fast unverändert 7,9 Prozent. Weil die Arbeitsbelastung bei der Polizei zu hoch ist.
Und weil die Behörden zu wenig für
den Abbau krankmachender Arbeitsbedingungen tun.
Wir schaffen auch 2000
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1500 Kommissaranwärterinnen und -anwärter, das ist die absolute Obergrenze des Machbaren. Mit dieser Behauptung hatte sich Innenminister Ralf Jäger in der Vergangenheit öfter
zu Wort gemeldet, wenn es darum ging, den massiven Personalabbau bei der Polizei endlich
durch mehr Einstellungen zu stoppen. Bis die GdP ein Positionspapier vorgelegt hat, in dem
sie im Detail belegt hat, dass die Polizei auch 1900 Kommissaranwärterinnen und -anwärter
ausbilden kann, ohne dafür Abstriche an der anerkannt hohen Qualität der Polizeiausbildung
in NRW zu machen. Inzwischen sind sich alle Fachleute einig: Wir schaffen auch 2000! Selbst
Innenminister Jäger wirbt jetzt dafür.
Möglich ist das aber nur, weil alle an der Polizeiausbildung in NRW Beteiligten in den vergangenen Monaten unheimlich viel geleistet haben. Von den Dozenten an der Fachhochschule über die Lehrenden am LAFP bis zu den Tutoren und Prüfern in den Behörden. Und weil
der Bachelorstudiengang Polizei in den vergangenen Monaten mit tatkräftiger Unterstützung
der GdP nochmal modernisiert worden ist. In Zukunft gibt es kürzere Trainingszeiten am LAFP,
dafür aber mehr Praxisanteile in den Behörden. Insbesondere bei K wurden die Praxiszeiten deutlich verlängert, und es gibt einen zusätzlichen Hochschulstandort in Mülheim an der
Ruhr. Um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Richtung stimmt also. Trotzdem bleibt die Weiterentwicklung des Bachelorstudiums
eine Daueraufgabe. Ende April hat die GdP deshalb Experten von allen drei Ausbildungsträgern und die Studierenden zu einem Ausbildungssymposium eingeladen. Eins der wichtigsten
Ergebnisse der Symposiums lautet: Die Tätigkeit der Tutorinnen und Tutoren, die die Hauptlast
der Praxisausbildung der angehenden Kommissaranwärterinnen und -anwärter tragen, muss
besser anerkannt werden, zum Beispiel durch eine Zulage oder Stundenvergütung. Eine andere
Erkenntnis lautet: Die steigende Zahl an Studierenden hat noch nicht in allen Behörden dazu
geführt, dass ausreichend Arbeitsplätze, Spinde und Computer zu Verfügung stehen, damit die
Anwärterinnen und -anwärter während des Praktikums vernünftig arbeiten können. Und die
Studierenden wünschen sich bessere Unterbringungsmöglichkeiten an den LAFP-Standorten.
Forderungen, für deren Umsetzung sich die GdP auch in Zukunft stark machen wird.
Wir lösen auch schwierige Fälle!
Nur starke Personalräte sind gute
Personalräte. Deshalb tritt die GdP
mit einem starken Team an. Für die
örtlichen Personalräte und für den
Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR).
Simone Brünn, 32, erste Berufserfahrung im Wach- und
Wechseldienst, dann sieben Jahre
in der Bereitschaftspolizei:
„Ich hasse herrschaftliches und ungerechtes Verhalten von
Vorgesetzten ihren Mitarbeitern gegenüber! Ich finde es
furchtbar, wenn eine Machtstellung ausgenutzt wird. Geschieht dies, werde ich die Kollegen in ihrem Kampf unterstützen, auch wenn es manchmal gegen Windmühlen geht.“
Wolfgang Spies, 59, Kripobeamter im PP Wuppertal, Mitglied
im örtlichen Personalrat und im
PHPR:
Volker Huß, 56, Kripobeamter,
langjährige Tätigkeit als Ausbildungsleiter im PP Bielefeld, seit
2014 Geschäftsführer des PHPR:
Jutta Jakobs, 48, Chemisch-Technische-Assistentin im KTI des
LKA, von 2008 - 2012 Personalratsvorsitzende im LKA, seit 2012
Vertreterin der Tarifbeschäftigten
im Polizei-Hauptpersonalrat:
„In Zeiten knapper Haushaltsmittel müssen wir darauf achten, dass die in den vergangenen Jahren erreichten Erfolge
wie die von der GdP durchgesetzte zweigeteilte Laufbahn
nicht von anderen mutwillig aufs Spiel gesetzt werden!
Und dass es in allen Arbeitsbereichen der Polizei berufliche
Aufstiegsperspektiven gibt.“
„Wir müssen den Personalabbau endlich stoppen und dafür
zu sorgen, dass alle Mitarbeiter für ihre Leistungen gut bezahlt werden. Auch im Tarifbereich. Deshalb müssen wir die
neuen Stellen für die Tarifbeschäftigten, die jetzt kommen,
über 2020 hinaus sichern. Denn die Aufgaben fallen nach
2020 ja nicht einfach weg! Und wir müssen verhindern,
dass das Personalbudget nicht ausgeschöpft wird, während
gleichzeitig den Tarifbeschäftigten die Übernahme neuer,
höherwertiger Tätigkeiten verwehrt wird.“
Rainer Axer, 45 Jahre, hat sich
als Kripobeamter vor allem mit
Wirtschafts- und IuK-Kriminalität
beschäftigt, bevor er 2011 Personalratsvorsitzender im PP Aachen
wurde:
„Die Arbeitsbelastung in den Kriminalkommissariaten ist
in der Vergangenheit stetig gewachsen. Damit Kriminalität
weiter erfolgreich bekämpft werden kann ist es unerlässlich in Zukunft mehr Personal – und Sachressourcen für die
Ermittlungsdienste bereitzustellen.“
Wilhelm Kleimann, 58, Tätigkeit
als Gruppenführer in einer Ausbildungs-EHu, danach vor seinem
Wechsel in den örtlichen Personalrat in Unna Funktionen als
WDF und DGL in der Leitstelle:
„Kripoarbeit ist kein Randphänomen, sondern die Arbeit in
den Kommissariaten ist zentral für den Erfolg der gesamten
Polizei! Deshalb müssen die Sachbearbeiter in den Kommissariaten wieder die Chance bekommen, Straftaten nicht nur
zu erfassen, sondern sie auch aufzuklären. Gerade bei den
Massendelikten! Dazu brauchen wir nicht nur mehr Beamte
im Ermittlungsdienst, sondern endlich auch eine moderne
DV-Technik, damit nicht ein Großteil der Arbeitszeit durch
umständliche Arbeitsprozesse verloren geht.“
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„Sich kümmern vor Ort und im Land! - das ist die wichtigste
Aufgabe für alle Personalräte. Nicht nur über die Probleme
bei der Polizei reden, sondern aktiv an deren Lösung arbeiten! Dafür werden wir gewählt.“
Markus Robert, 49, langjährige
Erfahrung als DGL, Einsatztrainer
und Alarmzugführer im PP Recklinghausen, seit 2014 freigestelltes Mitglied in der Geschäftsführung des PHPR:
„Die Vorgangsbearbeitung bei der Polizei wird in den kommenden Jahren von Grund neu aufgestellt. Deshalb ist es
wichtig, dass der Polizei-Hauptpersonalrat Projekte wie das
„Verfahren zur integrierten Auskunft und Vorgangsbearbeitung (ViVA)“ und zur „Fortbildung der Polizei NRW (FobiPol)“ intensiv begleitet.“
AKUT
Tanja Klein, 39, Jahre Polizeibeamtin in der Direktion Verkehr/
Autobahnpolizei, seit 2015 freigestelltes Mitglied des Personalrats
im PP Köln::
„Neben dem weltweiten Terror und der Bewältigung der
Flüchtlingskriese gibt es bei der Polizei auch noch das Alltagsgeschäft. Wir dürfen deshalb die Alltagsprobleme der
Kolleginnen und Kollegen nicht aus den Augen verlieren. Es
darf nicht sein, dass Polizisten unverschuldet in PDU-Verfahren geschickt werden, dass Tutoren regelrecht verschlissen
und immer mehr Überstunden erwartet werden!“
Michael Mertens, 52, seit 1979 in
der Polizei, viele Jahre im Wachund Wechseldienst, zuletzt als
DGL im Rhein-Erft-Kreis, seit 2000
örtlicher Personalrat, seit 2012 im
PHPR:
Lorenz Rojahn, 51, Polizeihauptkommissar im PP Gelsenkirchen,
langjährige Tätigkeit im Wachdienst, seit 1995 im örtlichen
Personalrat, seit 2008 im PHPR:
„Der Arbeitsschutz gewinnt für die Beschäftigten immer
mehr an Bedeutung. Der Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefahren muss in allen Arbeitsbereichen der Polizei ausgebaut werden. Dazu brauchen die
örtlichen Personalräte die Unterstützung durch den PHPR.
Mit einer starken Gewerkschaft an ihrer Seite.“
„Polizisten sind massiven Gesundheitsgefahren ausgesetzt.
Nicht nur durch Angriffe des polizeilichen Gegenübers,
sondern auch durch gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen. Deshalb ist die Schaffung einer größtmöglichen
Sicherheit im Dienst eine zentrale Aufgabe für alle Personalräte. Dazu gehören eine gute Ausstattung und eine gezielte
Fortbildung ebenso wie ausreichend Personal. Vor allem im
Schichtdienst.“
Rasen tötet. Auch in Zeiten des Terrors
Rasen tötet. Jeden Tag. 529 Menschen sind im vergangenen Jahr in
NRW bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 158 davon durch zu
schnelles Fahren. 63 000 Menschen
wurden zudem verletzt, mehr als
13 000 davon schwer. Nüchterne
Zahlen, die auf einen Blick verraten, dass die größte Gefahr für Leib
und Leben nicht von islamistischen
Schläfern droht, sondern von den
Schläfern auf der A 3 und anderswo. Und von den Rasern. Ein Rückzug der Polizei aus der Verkehrssicherheitsarbeit hätte deshalb fatale
Folgen. Dabei hat der Teilrückzug
der Polizei längt begonnen.
2015 hat die Polizei in NRW außerhalb geschlossener Ortschaften 139 528 Raser erwischt und
anschließend angehalten. 2014
waren es noch 184 262 Geschwindigkeitskontrollen mit Anhalten.
Ein Rückgang um 32 Prozent. Innerhalb geschlossener Ortschaften
lag der Rückgang sogar bei 42 Prozent. Dabei ist gerade das Anhalten
mit Belehren besonders nachhaltig.
Experten machen den nachlassenden Kontrolldruck der Polizei mit
dafür verantwortlich, dass die Zahl
der Verkehrsopfer nach Jahren des
Rückgangs in der jüngsten Zeit wieder steigt. Aus Sicht der GdP ist das
ein Alarmzeichen. Sie warnt davor,
den Verkehrsdienst der Polizei völlig
zu vernachlässigen – auch in Zeiten
zunehmender Wohnungseinbrüche
und steigender Terrorgefahr nicht.
Wir haben eine kritische Grenze erreicht. Auch wenn es richtig war, den
letzten Blitz-Marathon zum Halbmarathon herabzustufen und dafür
nicht auch noch Kräfte aus anderen
Direktionen abzuziehen, können wir
uns einen Rückgang der täglichen
Kontrollen nicht leisten. Im PHPR
will sich die GdP deshalb dafür einsetzen, dass der Verkehrsdienst so
gestärkt wird, dass die Zahl der Verkehrstoten wieder sinkt.
Schlafen in der Ekel-Kaserne?
GdP setzt andere Unterbringung durch
Blutverschmierte Bettwäsche, mit
Urin- und Spermaspuren behaftete Matratzen, durch Essensreste
und Erbrochenem verschmutzte
Teppichböden, völlig verdreckte
Duschen und Toiletten – so sahen
die Unterkünfte in einer früheren
britischen Kaserne in Hameln aus,
in der drei Hundertschaften aus
NRW während des Obama-Besuchs
in Niedersachsen untergebracht
werden sollten. GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert wurde noch
am späten Abend von den betroffenen Kollegeninnen und Kollegen
um Hilfe gebeten. Durch mehrere
Telefongespräche mit dem Abteilungsführer Bochum und dem Hun-
dertschaftsführer vor Ort konnte
er erreichen, dass die Wuppertaler
Hundertschaft in ein Hotel verlegte
wurde. Am Morgen danach hat sich
der GdP-Vorsitzende telefonisch direkt an Minister Jäger gewandt und
ihm die katastrophalen hygienischen Verhältnisse in der ehemaligen Kaserne geschildert. Jäger wur-
de auch mitgeteilt, dass die GdP
auch die Unterbringung der beiden
anderen Hundertschaften in der
Unterkunft ablehnt. Daraufhin hat
es dann ein persönliches Gespräch
der beiden Innenminister aus NRW
und Niedersachen gegeben. Am
Ende musste kein NRW-Polizist in
der Ekel-Kaserne schlafen. Und
der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat sich
für die Skandal-Unterbringung der
NRW-Kräfte entschuldigt.
Der Skandal nach dem Skandal
Ausgestanden ist der Skandal damit
aber noch nicht, denn in einem Anfang Mai bei der GdP eingegangenen Schreiben behauptet der Landrat des Hameln-Pyrmont-Kreises,
Impressum
Das Personalbudget ist kein Sparkonto!
Über 8 Millionen Euro auf der
hohen Kante – das war die Bilanz
im Personalbudget der Polizei
in NRW am Ende des letzten
Jahres. Man könnte auch sagen:
Die Behörden haben letztes Jahr
die Gelegenheit zur Schaffung
von 123 Stellen für Tarifbeschäftigte im gehobenen Dienst
verpasst. Denn ansparen können
die Polizeibehörden nichts. Das
Geld geht zurück an den Finanzminister. Das ist ein Skandal,
weil der Sparbeitrag auf dem
Rücken überlasteter Beschäftigter erbracht worden ist. Diesen
Skandal hat die GdP aufgedeckt
AKUT 3/2016
und dafür gesorgt, dass die Zahlen auch in Zukunft auf den Tisch
kommen!
Deshalb schauen GdP-Vertreter
in den Personalräten vor Ort ihren
Behördenleitern ganz genau auf
die Finger. Wenn Geld für zusätzliches Personal da ist, muss es auch
ausgegeben werden! Das ist die
klare Marschrichtung der GdP.
Das gilt gerade in diesem und
in den kommenden Jahren ganz
besonders. Die GdP wird alles dafür tun, dass die 350 zusätzlichen
Stellen für Tarifbeschäftigte, die
die Landesregierung im Rahmen
des 15-Punkte-Programms ge-
schaffen hat, auch tatsächlich besetzt werden. Wir haben hart für
diesen Erfolg gekämpft und lassen
ihn uns jetzt nicht durch untätige
Behörden kaputt machen!
Dazu gehört auch, dass die
Politik sich ehrlich machen muss
und die zusätzlich geschaffenen Stellen entfristen muss. Der
Mehrbedarf an Tarifbeschäftigten
besteht nicht erst, seitdem sich
die Sicherheitslage verschärft
hat, sondern er ist die Folge einer
kurzsichtigen Personalpolitik. In
den letzten Jahren wurden immer
mehr Arbeitsraten von Tarifbeschäftigten auf Vollzugsbeam-
Michael Wyrwoll, die skandalösen
Zustände in der Kaserne seien lediglich „normale Gebrauchsspuren
des täglichen Lebens in Gemeinschaftsunterkünften“. Bei einer
nachträglichen Untersuchung der
Zimmer habe man keine Blut- oder
Urinspuren finden können, sondern
nur „Kaffeeflecken, Grantapfelspritzer, Milchflecken“.
Die Fotos und Berichte von Kolleginnen und Kollegen, die der GdP
von der Ekel-Kaserne vorliegen, zeigen eine ganz andere Realität. Für
die GdP steht deshalb fest, dass
sich die nächste Innenministerkonferenz mit der Unterbringung der
NRW-Kräfte befassen muss. Damit
sich dieser Skandal nicht wiederholt.
tinnen und -beamte verlagert.
Dadurch konnten die Behörden
Stellen im Tarifbereich einsparen. Mit der Konsequenz, dass
noch weniger Polizisten auf der
Straße zur Verfügung standen.
Diesen negativen Trend können
wir jetzt durchbrechen. Aber das
darf nicht nur bis nach der Landtagswahl gelten, sondern der Personalabbau im Tarifbereich muss
dauerhaft gestoppt werden! Das
geht nur mit unbefristeten Stellen für Tarifbeschäftigte. Und
mit mehr Einstellungen
auch im Tarifbereich.
AKUT
Aktuelle Informationen der
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