AKUT AKUT 3/2016 Skandal-Erlass verhindert! Acht Prozent aller Arbeitstage bei der Polizei fallen krankheitsbedingt aus. 4500 Kolleginnen und Kollegen sind gesundheitlich sogar so stark eingeschränkt, dass das Innenministerium sie sofort in ein PDU-Verfahren zwingen wollte. Ein Großteil sollte sogar aus dem Polizeidienst entlassen werden. Dabei sind es oft die krankmachenden Arbeitsbedingungen bei der Polizei, die erst zu den ernsthaften Gesundheitsschäden geführt haben. Aber das Innenministerium wollte noch nicht einmal bei Polizisten eine Ausnahme machen, die während ihres Dienstes verletzt worden sind. Das ist schlicht eine Frechheit! Der eigentliche Skandal aber ist, dass dieser Plan Wirklichkeit geworden wäre, wenn die GdP nicht massiv beim Innenministerium interveniert hätte. Denn DPolG und BDK hätten den Skandal-Erlass sang und klanglos durchgewunken. Schlimmer noch: Die DPolG hat sich anschließend öffentlich darüber beklagt, dass die GdP das In-Kraft-Treten des Skandal-Erlasses verhindert hat. Eines Erlasses, der das Problem der Verwendungseinschränkung ausschließlich zu Lasten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen gelöst hätte! Das Beispiel zeigt, wie wichtig starke Personalräte sind, die sich nicht beim Innenministerium anbiedern, sondern den Kolleginnen und Kollegen den notwenigen Schutz geben! Gerade dann, wenn es schwierig wird. Deshalb ist es wichtig, dass jede Beschäftige und jeder Beschäftigte vom 6. – 9. Juni wählen geht. Denn nur starke Personalräte sind gute Personalräte. Deine Stimme zählt! Euer Verwendungseinschränkungen: Mitgestalten statt abnicken! V or ziemlich genau einem Jahr hat der Landesvorsitzende der GdP an einer Besprechung zum Thema „PDU-Erlass“ im Innenministerium teilgenommen, zu der auch die DPolG und der BDK eingeladen waren. Die dort vorgestellten Pläne hatten es in sich: Jeder Polizist, der länger als 6 Wochen nicht voll einsetzbar ist, sollte in Zukunft zwingend in ein PDU Verfahren geschickt werden. Schlimmer noch: Polizeidienstunfähig sollten bereits alle sein, die nach einer Erkrankung oder Verletzung nicht innerhalb von sechs Monaten wieder voll dienstfähig sind. „Steht im Gesetz nicht was von zwei Jahren?“, haben wir gefragt. „Ja, aber wir haben da einen anderen Paragraphen gefunden und in dem steht sechs Monate“, war die Antwort des Ministeriums. Unglaublich? Es wurde noch toller: Von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung bei der Polizei war plötzlich nicht mehr die Rede. Wer nicht mehr uneingeschränkt verwendungsfähig für die Polizei ist, sollte in den Laufbahnwechsel gezwungen werden. Inklusive Lebensarbeitszeitverlängerung und Wegfall von freier Heilfürsorge und Polizeizulage. Für die GdP war der Fall damit klar: Knapp 4 500 Kolleginnen und Kollegen in PDU-Verfahren schicken und den größeren Teil anschließend aus der Polizei werfen? Einfach nur so? Ex und hopp! Das macht die GdP nicht mit! Trotzdem mussten wir mit Entsetzen feststellen, dass wir die einzigen waren, die den Erlassentwurf nicht für gelungen gehalten haben und deutlich signalisiert haben: Das geht nicht! Die Anderen, DPolG und BDK haben ganz anders reagiert. Sie hätten den katastrophalen Erlasse am liebsten durchgewinkt! Und das auf Kosten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen! Nicht mit uns! Minister Jäger wurde umgehend mitgeteilt, dass die GdP diesen Erlass im Polizei-Hauptpersonalrat ablehnen würde. Für das Innenministerium hieß das: Zurück ans Reißbrett! Was jetzt, zwölf Monate später, als neuer Erlassentwurf auf dem Tisch liegt, trägt die Handschrift der GdP: → Eine Untersuchung auf Polizeidienstfähigkeit findet für krankheitsbedingt Abwesende und Verwendungseingeschränkte Deine Stimme zählt Arnold Plickert Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei frühestens nach drei Monaten statt. Bei Erkrankungen, bei denen unter normalen Umständen mit einer Genesung in weniger als zwei Jahren zu rechnen ist, muss der PÄD keine Untersuchung durchführen. → Polizisten haben ohne Wenn und Aber 24 Monate Zeit für ihre Genesung, bevor eine Polizeidienstunfähigkeit in Frage kommt. → Ein Laufbahnwechsel kommt erst dann in Frage, wenn eine Weiterverwendung bei der Polizei nicht möglich ist. → Wenn die Einschränkung Folge eines Dienstunfalls ist, kann die Behörde die Betroffenen in der Regel nicht in den Laufbahnwechsel zwingen → Auch Betroffene, die bereits über 50 Jahre alt sind müssen nicht mehr in den Laufbahnwechsel. Wir finden das gut, weil der Erlass jetzt den Fürsorgegedanken nach vorne stellt, statt Angst und Verunsicherung zu verbreiten. Dafür hat es sich gelohnt, etwas länger zu warten, bis der neue Erlass in Kraft treten kann. Stellenplanobergrenzen erhöhen – Fachkarrieren ausweiten Die GdP und die GdP-Fraktion im Polizei-Hauptpersonalrat setzen sich seit langem dafür ein, die Stellenplanobergrenzenverordnung zu verbessern. Zuletzt ist uns das 2009 gelungen, als wir 150 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 13 und 450 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 12 erreicht haben. Diesen Weg werden wir konsequent weiter gehen, denn ohne eine erneute Änderung der Stellenplanobergrenzenverordnung gehen bessere Aufstiegsmöglichkeiten für Führungsfunktionen bei der Kripo automatisch zu Lasten der Fachkarrieren. Das ist aber der falsche Weg. Bei der letzten Änderung der Funk- tionszuordnung ist bewusst neben der Möglichkeit, durch die Übernahme von Führungsfunktionen aufzusteigen, auch der Weg der Fachkarriere gestärkt worden. Die Realität sieht leider anders aus: Durch einen Erlass, der sich sklavisch an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hält, hat das Innenministerium die Ausschreibungskriterien für Fachkarrieren derart verschlechtert, dass das Vertrauen vieler Kolleginnen und Kollegen in die Fachkarriere völlig verloren gegangen ist. Um den eigenen Aufstieg zu betreiben, sehen sich viele Beamte in der Direktion K und in anderen Direktionen gezwungen, sich auf eine Führungsfunktion in einer anderen Direktion zu bewerben – mit dem Nebeneffekt, dass ihr über viele Jahre erworbenes Fachwissen für die Polizei verloren geht. Vor allem in den hochspezialisierten Fachkommissariaten sind die dadurch gerissenen Lücken kaum zu füllen. Deshalb fordert die GdP eine Ausweitung der Stellen in A 12/A 13. Stellen, die für Fachkarrieren vorgesehen sind, müssen dabei einen deutlichen Anteil haben! Das gilt übrigens nicht nur für die Direktion K. Führung muss sich lohnen, aber auch Spezial- und Fachwissen muss endlich honoriert werden! Deshalb müssen die Spielräume, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offen gelassen hat, offensiv genutzt werden. Der Erlass des Innenministeriums tut das nicht. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bei Stellenausschreibungen ausdrücklich die Aufnahme fachlicher Kriterien zugelassen. Und zwar immer dann, wenn „die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich ohne zumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann.“ Eine Erkenntnis, die sofort einleuchtet. NRW AKUT Weg mit der Fallbeilgrenze! Wer schon 20 Jahre Wechselschichtdienst in der Polizei hinter sich hat, macht besser noch volle fünf Jahre mehr. Auch wenn es schwer fällt. So will es die Landesregierung. Denn sie ist für die Ruhestandsregelung der Polizisten verantwortlich, die genau diesen Anreiz setzt: Nur wer mindestens 25 Jahre im Wechselschichtdienst gearbeitet hat, darf mit 61 abschlagsfrei in Ruhestand gehen. Für 24 Jahre und 11 Monate gibt es einen warmen Händedruck – zur Pensionierung mit 62. Was sich für die Betroffenen als reiner Willkürakt darstellt, treibt dem Arbeitsmediziner die Sorgenfalten auf die Stirn. Die willkürlich gezogen Fallbeilgrenze ist auch sonst nicht wirklich nachvollziehbar. Die Landesregierung könnte das ändern. Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zum Beispiel, das aktuell im Landtag beraten wird. Dort könnte man festschreiben, dass es pro Jahr im Wechselschichtdienst einen Monat früher in Pen- sion geht. So fordert das auch die GdP. Uns geht es weniger darum, ob hinterher maximal weiter ein Jahr früherer Eintritt in den Ruhestand herauskommt, oder sogar etwas mehr, sondern es geht uns darum, dass auch 10 oder 15 Jahre Wechselschichtdienst zu einer Vorverlegung des Pensionseintritts führen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit! Wenn wir das Thema im Landtag ansprechen, hören wir hinter vorgehaltener Hand meistens Folgendes: „Eigentlich haben Sie ja recht, aber wir gehen da jetzt nicht ran.“ Das haben wir zur Kenntnis genommen und deshalb bleiben wir dran! Und wir reden mit den Parteien auch darüber, wie der Landtag die nächste Ungerechtigkeit beseitigen will: die Benachteiligung der Beschäftigten, die z.B. im Einsatztrupp keinen 24/7 Dienstplan haben, aber trotzdem extrem belastende Arbeitszeiten aushalten müssen. Auch das muss geklärt werden. tengesetz zwingend vorgeschrieben wird. Dort ist nur von „höchstens 41 Stunden“ die Rede. Alles Weitere ist in einer Verordnung zu regeln. Die GdP hat ihre Vorschläge für eine Neugestaltung des Schichtdienstes längst auf den Tisch gelegt. Der Kernpunkt unserer Forderung lautet: Die effektiv im Wechselschichtdienst zu leistenden Stunden müssen deutlich reduziert werden! Am besten durch eine Faktorisierung belastender Dienste, denn Nachtdienste sind nicht nur im Wechselschichtdienst ein Problem. Arbeitszeitverordnung Polizei: Runter von der 41-Wochen-Stunde! „In den industriellen Großbetrieben wird die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden als maximal mögliche Arbeitszeit im Wechselschichtdienst angesehen.“ Diese Erkenntnis findet sich auch in Forderungen der GdP für die Polizei. Konkret zu Papier gebracht hat den Satz in diesem Fall aber nicht die GdP, sondern eine von Innenminister Jäger eingesetzte Arbeitsgruppe zur Neu- Personalratswahlen Personalratswahlen gestaltung des Schichtdienstes bei der Polizei. „Mit 41 Stunden geht es nicht“ – das ist das Ergebnis der seit 2013 landauf landab laufenden Versuche, Schichtdienstmodelle zu entwickeln, die nicht nur den rechtlichen, sondern auch gesundheitlichen Mindeststandards genügen. Wem die Meinung der Arbeitsgruppe und der GdP nicht ausreicht, 06. – 09. Juni 2016 Deine Stimme zählt! Persona lratsw 16 ahlen 20 Liste 2lt Stim Deine me zäh GdP. Gemeinsam stark. Gewerkschaft der Polizei NRW Der Countdown läuft! Wer mitentscheiden will, wer in den kommenden vier Jahren die Interessen der Beschäftigten bei der Polizei gegenüber der Behördenleitung vor Ort, aber auch gegenüber dem Innenministerium vertreten soll, muss jetzt aktiv werden. Deshalb heißt es jetzt: Entweder die Briefwahlunterlagen anfordern und beim Wahlvorstand vor Ort abgeben, oder vom 6. – 9. Juni wählen gehen. Denn deine Stimme zählt! AKUT 3/2016 der kann auch das Verwaltungsgericht Münster fragen: Das hat jetzt einem Kollegen Recht gegeben, der bereits 2014 mit Rechtsschutz der GdP gegen sein Schichtdienstmodell geklagt hatte. Die Verhandlung hat noch einmal klar und deutlich gezeigt, dass es bei der aktuellen Schichtdienstgestaltung in der Polizei ein zentrales Problem gibt: die vom Innenministerium zwingend vorgegebene 41-Stunden-Woche. Wer die Vorgaben aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen will, scheitert genau an diesem Punkt. Es wird deshalb Zeit, dass auch das Innenministerium dieses Ergebnis zur Kenntnis nimmt! Denn es ist ein Märchen, dass die wöchentliche Arbeitszeit durch das Landesbeam- Seminare gegen Stressbewältigung helfen nicht! Konstant hoch Nicht, wenn geleichzeitig die Arbeitsbelastung immer mehr zunimmt. Nicht, solange die meisten Polizistinnen und Polizisten gesundheitsbelastenden Arbeitszeiten ausgesetzt sind, obwohl es dafür Alternativen gibt. Auch eine Rückenschule hilft nicht, wenn Ausstattung und Ausrüstung automatisch zu falschen Körperbewegungen und einer falschen Sitzhaltung führen. Kein Wunder, dass sich seit dem Start des Behördlichen Gesundheitsmanagements vor vier Jahren bei der Polizei bei Krankheitssymptomen wenig zum Positiven verändert hat. Noch immer gehen fast 20 Prozent aller Ausfalltage auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems zurück. Dicht gefolgt mit 15 Prozent von Ernährungs- und Stoffwechselproblemen sowie Beeinträchtigungen des Verdauungssystems. Auch der deutlich zu hohe Anteil von Verhaltensstörungen gibt Anlass zur Sorge. Auf sie entfallen gut 5 Prozent aller Krankentage. Die GdP fordert deshalb, dass dem Gesundheitsmanagement bei der Polizei ein höherer Stellenwert zukommt. Ihr reicht es nicht, wenn das Innenministerium im Gesundheitsbericht für 2015 lapidar feststellt, dass die Krankenquote von 7,9 Prozent im Vergleich zu anderen Landesbehörden relativ hoch ist. Wir brauchen keine Zustandsbeschreibung, sondern endlich nachhaltige Verbesserungen! Von der Abschaffung krankmachender Arbeitszeiten im Schichtdienst bis hin zu Arbeitsplätzen, die ergonomischen Mindeststandards genügen. Und einen Etat für das Gesundheitsmanagement, mit dem die Behörden vor Ort auch etwas anfangen können. Und nicht ein paar Euro pro Beschäftigtem und Jahr – und das war‘s dann! Krankenquote bei der Polizei n NRW (in Prozent) 8,0 8,2 8,0 7,9 2011 2012 2013 2014 Quelle: Gesundheitsbericht 2015 2011, im ersten Jahr des von der GdP durchgesetzten Behördlichen Gesundheitsmanagements, lag die Krankenquote bei der Polizei bei 8 Prozent. 2014 waren es fast unverändert 7,9 Prozent. Weil die Arbeitsbelastung bei der Polizei zu hoch ist. Und weil die Behörden zu wenig für den Abbau krankmachender Arbeitsbedingungen tun. Wir schaffen auch 2000 AKUT 1500 Kommissaranwärterinnen und -anwärter, das ist die absolute Obergrenze des Machbaren. Mit dieser Behauptung hatte sich Innenminister Ralf Jäger in der Vergangenheit öfter zu Wort gemeldet, wenn es darum ging, den massiven Personalabbau bei der Polizei endlich durch mehr Einstellungen zu stoppen. Bis die GdP ein Positionspapier vorgelegt hat, in dem sie im Detail belegt hat, dass die Polizei auch 1900 Kommissaranwärterinnen und -anwärter ausbilden kann, ohne dafür Abstriche an der anerkannt hohen Qualität der Polizeiausbildung in NRW zu machen. Inzwischen sind sich alle Fachleute einig: Wir schaffen auch 2000! Selbst Innenminister Jäger wirbt jetzt dafür. Möglich ist das aber nur, weil alle an der Polizeiausbildung in NRW Beteiligten in den vergangenen Monaten unheimlich viel geleistet haben. Von den Dozenten an der Fachhochschule über die Lehrenden am LAFP bis zu den Tutoren und Prüfern in den Behörden. Und weil der Bachelorstudiengang Polizei in den vergangenen Monaten mit tatkräftiger Unterstützung der GdP nochmal modernisiert worden ist. In Zukunft gibt es kürzere Trainingszeiten am LAFP, dafür aber mehr Praxisanteile in den Behörden. Insbesondere bei K wurden die Praxiszeiten deutlich verlängert, und es gibt einen zusätzlichen Hochschulstandort in Mülheim an der Ruhr. Um nur einige Beispiele zu nennen. Die Richtung stimmt also. Trotzdem bleibt die Weiterentwicklung des Bachelorstudiums eine Daueraufgabe. Ende April hat die GdP deshalb Experten von allen drei Ausbildungsträgern und die Studierenden zu einem Ausbildungssymposium eingeladen. Eins der wichtigsten Ergebnisse der Symposiums lautet: Die Tätigkeit der Tutorinnen und Tutoren, die die Hauptlast der Praxisausbildung der angehenden Kommissaranwärterinnen und -anwärter tragen, muss besser anerkannt werden, zum Beispiel durch eine Zulage oder Stundenvergütung. Eine andere Erkenntnis lautet: Die steigende Zahl an Studierenden hat noch nicht in allen Behörden dazu geführt, dass ausreichend Arbeitsplätze, Spinde und Computer zu Verfügung stehen, damit die Anwärterinnen und -anwärter während des Praktikums vernünftig arbeiten können. Und die Studierenden wünschen sich bessere Unterbringungsmöglichkeiten an den LAFP-Standorten. Forderungen, für deren Umsetzung sich die GdP auch in Zukunft stark machen wird. Wir lösen auch schwierige Fälle! Nur starke Personalräte sind gute Personalräte. Deshalb tritt die GdP mit einem starken Team an. Für die örtlichen Personalräte und für den Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR). Simone Brünn, 32, erste Berufserfahrung im Wach- und Wechseldienst, dann sieben Jahre in der Bereitschaftspolizei: „Ich hasse herrschaftliches und ungerechtes Verhalten von Vorgesetzten ihren Mitarbeitern gegenüber! Ich finde es furchtbar, wenn eine Machtstellung ausgenutzt wird. Geschieht dies, werde ich die Kollegen in ihrem Kampf unterstützen, auch wenn es manchmal gegen Windmühlen geht.“ Wolfgang Spies, 59, Kripobeamter im PP Wuppertal, Mitglied im örtlichen Personalrat und im PHPR: Volker Huß, 56, Kripobeamter, langjährige Tätigkeit als Ausbildungsleiter im PP Bielefeld, seit 2014 Geschäftsführer des PHPR: Jutta Jakobs, 48, Chemisch-Technische-Assistentin im KTI des LKA, von 2008 - 2012 Personalratsvorsitzende im LKA, seit 2012 Vertreterin der Tarifbeschäftigten im Polizei-Hauptpersonalrat: „In Zeiten knapper Haushaltsmittel müssen wir darauf achten, dass die in den vergangenen Jahren erreichten Erfolge wie die von der GdP durchgesetzte zweigeteilte Laufbahn nicht von anderen mutwillig aufs Spiel gesetzt werden! Und dass es in allen Arbeitsbereichen der Polizei berufliche Aufstiegsperspektiven gibt.“ „Wir müssen den Personalabbau endlich stoppen und dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter für ihre Leistungen gut bezahlt werden. Auch im Tarifbereich. Deshalb müssen wir die neuen Stellen für die Tarifbeschäftigten, die jetzt kommen, über 2020 hinaus sichern. Denn die Aufgaben fallen nach 2020 ja nicht einfach weg! Und wir müssen verhindern, dass das Personalbudget nicht ausgeschöpft wird, während gleichzeitig den Tarifbeschäftigten die Übernahme neuer, höherwertiger Tätigkeiten verwehrt wird.“ Rainer Axer, 45 Jahre, hat sich als Kripobeamter vor allem mit Wirtschafts- und IuK-Kriminalität beschäftigt, bevor er 2011 Personalratsvorsitzender im PP Aachen wurde: „Die Arbeitsbelastung in den Kriminalkommissariaten ist in der Vergangenheit stetig gewachsen. Damit Kriminalität weiter erfolgreich bekämpft werden kann ist es unerlässlich in Zukunft mehr Personal – und Sachressourcen für die Ermittlungsdienste bereitzustellen.“ Wilhelm Kleimann, 58, Tätigkeit als Gruppenführer in einer Ausbildungs-EHu, danach vor seinem Wechsel in den örtlichen Personalrat in Unna Funktionen als WDF und DGL in der Leitstelle: „Kripoarbeit ist kein Randphänomen, sondern die Arbeit in den Kommissariaten ist zentral für den Erfolg der gesamten Polizei! Deshalb müssen die Sachbearbeiter in den Kommissariaten wieder die Chance bekommen, Straftaten nicht nur zu erfassen, sondern sie auch aufzuklären. Gerade bei den Massendelikten! Dazu brauchen wir nicht nur mehr Beamte im Ermittlungsdienst, sondern endlich auch eine moderne DV-Technik, damit nicht ein Großteil der Arbeitszeit durch umständliche Arbeitsprozesse verloren geht.“ AKUT 3/2016 „Sich kümmern vor Ort und im Land! - das ist die wichtigste Aufgabe für alle Personalräte. Nicht nur über die Probleme bei der Polizei reden, sondern aktiv an deren Lösung arbeiten! Dafür werden wir gewählt.“ Markus Robert, 49, langjährige Erfahrung als DGL, Einsatztrainer und Alarmzugführer im PP Recklinghausen, seit 2014 freigestelltes Mitglied in der Geschäftsführung des PHPR: „Die Vorgangsbearbeitung bei der Polizei wird in den kommenden Jahren von Grund neu aufgestellt. Deshalb ist es wichtig, dass der Polizei-Hauptpersonalrat Projekte wie das „Verfahren zur integrierten Auskunft und Vorgangsbearbeitung (ViVA)“ und zur „Fortbildung der Polizei NRW (FobiPol)“ intensiv begleitet.“ AKUT Tanja Klein, 39, Jahre Polizeibeamtin in der Direktion Verkehr/ Autobahnpolizei, seit 2015 freigestelltes Mitglied des Personalrats im PP Köln:: „Neben dem weltweiten Terror und der Bewältigung der Flüchtlingskriese gibt es bei der Polizei auch noch das Alltagsgeschäft. Wir dürfen deshalb die Alltagsprobleme der Kolleginnen und Kollegen nicht aus den Augen verlieren. Es darf nicht sein, dass Polizisten unverschuldet in PDU-Verfahren geschickt werden, dass Tutoren regelrecht verschlissen und immer mehr Überstunden erwartet werden!“ Michael Mertens, 52, seit 1979 in der Polizei, viele Jahre im Wachund Wechseldienst, zuletzt als DGL im Rhein-Erft-Kreis, seit 2000 örtlicher Personalrat, seit 2012 im PHPR: Lorenz Rojahn, 51, Polizeihauptkommissar im PP Gelsenkirchen, langjährige Tätigkeit im Wachdienst, seit 1995 im örtlichen Personalrat, seit 2008 im PHPR: „Der Arbeitsschutz gewinnt für die Beschäftigten immer mehr an Bedeutung. Der Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefahren muss in allen Arbeitsbereichen der Polizei ausgebaut werden. Dazu brauchen die örtlichen Personalräte die Unterstützung durch den PHPR. Mit einer starken Gewerkschaft an ihrer Seite.“ „Polizisten sind massiven Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Nicht nur durch Angriffe des polizeilichen Gegenübers, sondern auch durch gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen. Deshalb ist die Schaffung einer größtmöglichen Sicherheit im Dienst eine zentrale Aufgabe für alle Personalräte. Dazu gehören eine gute Ausstattung und eine gezielte Fortbildung ebenso wie ausreichend Personal. Vor allem im Schichtdienst.“ Rasen tötet. Auch in Zeiten des Terrors Rasen tötet. Jeden Tag. 529 Menschen sind im vergangenen Jahr in NRW bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 158 davon durch zu schnelles Fahren. 63 000 Menschen wurden zudem verletzt, mehr als 13 000 davon schwer. Nüchterne Zahlen, die auf einen Blick verraten, dass die größte Gefahr für Leib und Leben nicht von islamistischen Schläfern droht, sondern von den Schläfern auf der A 3 und anderswo. Und von den Rasern. Ein Rückzug der Polizei aus der Verkehrssicherheitsarbeit hätte deshalb fatale Folgen. Dabei hat der Teilrückzug der Polizei längt begonnen. 2015 hat die Polizei in NRW außerhalb geschlossener Ortschaften 139 528 Raser erwischt und anschließend angehalten. 2014 waren es noch 184 262 Geschwindigkeitskontrollen mit Anhalten. Ein Rückgang um 32 Prozent. Innerhalb geschlossener Ortschaften lag der Rückgang sogar bei 42 Prozent. Dabei ist gerade das Anhalten mit Belehren besonders nachhaltig. Experten machen den nachlassenden Kontrolldruck der Polizei mit dafür verantwortlich, dass die Zahl der Verkehrsopfer nach Jahren des Rückgangs in der jüngsten Zeit wieder steigt. Aus Sicht der GdP ist das ein Alarmzeichen. Sie warnt davor, den Verkehrsdienst der Polizei völlig zu vernachlässigen – auch in Zeiten zunehmender Wohnungseinbrüche und steigender Terrorgefahr nicht. Wir haben eine kritische Grenze erreicht. Auch wenn es richtig war, den letzten Blitz-Marathon zum Halbmarathon herabzustufen und dafür nicht auch noch Kräfte aus anderen Direktionen abzuziehen, können wir uns einen Rückgang der täglichen Kontrollen nicht leisten. Im PHPR will sich die GdP deshalb dafür einsetzen, dass der Verkehrsdienst so gestärkt wird, dass die Zahl der Verkehrstoten wieder sinkt. Schlafen in der Ekel-Kaserne? GdP setzt andere Unterbringung durch Blutverschmierte Bettwäsche, mit Urin- und Spermaspuren behaftete Matratzen, durch Essensreste und Erbrochenem verschmutzte Teppichböden, völlig verdreckte Duschen und Toiletten – so sahen die Unterkünfte in einer früheren britischen Kaserne in Hameln aus, in der drei Hundertschaften aus NRW während des Obama-Besuchs in Niedersachsen untergebracht werden sollten. GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert wurde noch am späten Abend von den betroffenen Kollegeninnen und Kollegen um Hilfe gebeten. Durch mehrere Telefongespräche mit dem Abteilungsführer Bochum und dem Hun- dertschaftsführer vor Ort konnte er erreichen, dass die Wuppertaler Hundertschaft in ein Hotel verlegte wurde. Am Morgen danach hat sich der GdP-Vorsitzende telefonisch direkt an Minister Jäger gewandt und ihm die katastrophalen hygienischen Verhältnisse in der ehemaligen Kaserne geschildert. Jäger wur- de auch mitgeteilt, dass die GdP auch die Unterbringung der beiden anderen Hundertschaften in der Unterkunft ablehnt. Daraufhin hat es dann ein persönliches Gespräch der beiden Innenminister aus NRW und Niedersachen gegeben. Am Ende musste kein NRW-Polizist in der Ekel-Kaserne schlafen. Und der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat sich für die Skandal-Unterbringung der NRW-Kräfte entschuldigt. Der Skandal nach dem Skandal Ausgestanden ist der Skandal damit aber noch nicht, denn in einem Anfang Mai bei der GdP eingegangenen Schreiben behauptet der Landrat des Hameln-Pyrmont-Kreises, Impressum Das Personalbudget ist kein Sparkonto! Über 8 Millionen Euro auf der hohen Kante – das war die Bilanz im Personalbudget der Polizei in NRW am Ende des letzten Jahres. Man könnte auch sagen: Die Behörden haben letztes Jahr die Gelegenheit zur Schaffung von 123 Stellen für Tarifbeschäftigte im gehobenen Dienst verpasst. Denn ansparen können die Polizeibehörden nichts. Das Geld geht zurück an den Finanzminister. Das ist ein Skandal, weil der Sparbeitrag auf dem Rücken überlasteter Beschäftigter erbracht worden ist. Diesen Skandal hat die GdP aufgedeckt AKUT 3/2016 und dafür gesorgt, dass die Zahlen auch in Zukunft auf den Tisch kommen! Deshalb schauen GdP-Vertreter in den Personalräten vor Ort ihren Behördenleitern ganz genau auf die Finger. Wenn Geld für zusätzliches Personal da ist, muss es auch ausgegeben werden! Das ist die klare Marschrichtung der GdP. Das gilt gerade in diesem und in den kommenden Jahren ganz besonders. Die GdP wird alles dafür tun, dass die 350 zusätzlichen Stellen für Tarifbeschäftigte, die die Landesregierung im Rahmen des 15-Punkte-Programms ge- schaffen hat, auch tatsächlich besetzt werden. Wir haben hart für diesen Erfolg gekämpft und lassen ihn uns jetzt nicht durch untätige Behörden kaputt machen! Dazu gehört auch, dass die Politik sich ehrlich machen muss und die zusätzlich geschaffenen Stellen entfristen muss. Der Mehrbedarf an Tarifbeschäftigten besteht nicht erst, seitdem sich die Sicherheitslage verschärft hat, sondern er ist die Folge einer kurzsichtigen Personalpolitik. In den letzten Jahren wurden immer mehr Arbeitsraten von Tarifbeschäftigten auf Vollzugsbeam- Michael Wyrwoll, die skandalösen Zustände in der Kaserne seien lediglich „normale Gebrauchsspuren des täglichen Lebens in Gemeinschaftsunterkünften“. Bei einer nachträglichen Untersuchung der Zimmer habe man keine Blut- oder Urinspuren finden können, sondern nur „Kaffeeflecken, Grantapfelspritzer, Milchflecken“. Die Fotos und Berichte von Kolleginnen und Kollegen, die der GdP von der Ekel-Kaserne vorliegen, zeigen eine ganz andere Realität. Für die GdP steht deshalb fest, dass sich die nächste Innenministerkonferenz mit der Unterbringung der NRW-Kräfte befassen muss. Damit sich dieser Skandal nicht wiederholt. tinnen und -beamte verlagert. Dadurch konnten die Behörden Stellen im Tarifbereich einsparen. Mit der Konsequenz, dass noch weniger Polizisten auf der Straße zur Verfügung standen. Diesen negativen Trend können wir jetzt durchbrechen. Aber das darf nicht nur bis nach der Landtagswahl gelten, sondern der Personalabbau im Tarifbereich muss dauerhaft gestoppt werden! Das geht nur mit unbefristeten Stellen für Tarifbeschäftigte. Und mit mehr Einstellungen auch im Tarifbereich. AKUT Aktuelle Informationen der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk NRW Gudastraße 5 – 7 40625 Düsseldorf Tel. 0211/29 10 110 [email protected] www.gdp-nrw.de Verantwortlich für den Inhalt: Stephan Hegger Gestaltung: Klaus Niesen Druck: Wölfer-Druck, Haan
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