Anlage 22 Besondere yertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den Ilo-Kertrarbeitsnormen festgelegten Mitrdeststandards durch Nachutrternehmerinnen bzw. Nachuntemehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- uDd Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgc - NRW) Auftmgnehmerin bzw. Aufuagnehmer und Nachuntemehmerinnen bzw Nachuntemehmer sind verpflichtet, bei der Ausftihrung des Aufoages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kemarbeitsnormen der intemationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in $ 18 Abs. I TVgG NRW genannten Überei[kommen. Maßgeblich sind die Vorschiften des Landes, in dem die Aufuagnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachuntemehmerinnen bzw. Nachuntemehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder meh.ere Kemarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Aufuagnehmerin bzw. Aufoagnehmer und Nachuntemehmerin bzw. Nachuntemehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kemarbeitsnomen einzuhalten. Seite l von 1
© Copyright 2024 ExpyDoc