Informationen zu Hausaufgaben und Lernzeiten am HMG Liebe Eltern, wie Sie wissen, haben sich in diesem Schuljahr grundlegende Änderungen im Umgang mit den Hausaufgaben ergeben. Im Erlass des Schulministeriums heißt es hierzu: „An Ganztagsschulen (SchulG NRW, § 9, Absätze 1 und 3) treten in der Sekundarstufe I Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen“ 1. Diese Vorgaben haben bei vielen SchülerInnen und Eltern, aber auch bei LehrerInnen zunächst ein Gefühl der Unsicherheit hervorgerufen. Im Folgenden daher einige Erläuterungen zu dem Erlass: Erstens: Der Erlass bezieht sich nur auf die Sekundarstufe I. In der Oberstufe dürfen weiterhin Hausaufgaben gegeben werden, welche „in angemessener Weise die Belastbarkeit von Schülerinnen und Schülern“ berücksichtigen (s.o.). Zweitens: Die Formulierung „in der Regel“ ist eng gefasst, d.h. Ausnahmen können nur sehr begrenzt und mit Begründung auftreten. Wichtig ist aber, dass es sich hier um „schriftliche“ Hausaufgaben handelt. Das Vokabellernen und die individuelle Vorbereitung auf Klassenarbeiten müssen nach wie vor zu Hause erledigt werden. Auch Lern- und Leseaufgaben (z.B. Textauszüge lesen oder Inhalte recherchieren) sind weiterhin als häusliche Aufgaben möglich. Drittens: An die Stelle der Hausaufgaben sollen die „Lernzeiten“ treten. Um den Lernzeiten die erforderliche Effizienz und Bedeutung beizumessen, arbeiten wir derzeit an einem geeigneten Konzept. Im Folgenden finden Sie Informationen und Maßnahmen bezüglich der Lernzeiten am HMG, die seit Kurzem umgesetzt werden und als „Erstmaßnahmen“ zu sehen sind: • Zurzeit haben die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangstufen 5 bis 8 als „Probeexemplar“ ein Logbuch-Lernzeit in Form eines Heftes bekommen. Dieses neu entwickelte Logbuch soll ab dem Schuljahr 2016/2017 in den Schulplaner des HMG eingebunden sein. Es soll Dokumentations-, Reflexions- und Informationszwecken dienen (auch, weil Eltern den Wunsch geäußert haben, weiterhin fortlaufend und angemessen über Lernprozesse und -inhalte informiert zu sein). • Der Schulplaner ist dann ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 verpflichtend von der gesamten Sekundarstufe I zu erwerben. Bisher wird dieser nur von den 5. und 6. Klassen genutzt. • Der Erfolg der SchülerInnen in den klasseninternen Lernzeiten der Jahrgangsstufen 5 bis 9 und in den Förderkursen soll durch Bemerkungen auf dem Zeugnis dokumentiert werden. • Schülerinnen und Schüler, die an zwei Förderkursen teilnehmen, sollen vom kommenden Schuljahr 2016/2017 an verpflichtend eine Lernzeit als Profilkurs wählen. Sollten Sie Fragen zur Lernzeit haben, wenden Sie sich bitte an Frau Nausester-Hahn, Frau Mondaza oder Herrn Unger. Mit freundlichen Grüßen, die Steuergruppe Lernzeit 1 https://www.schulministerium.nrw.de /docs/Schulpolitik/G8/Runderlass-vom-05_05_2015.pdf
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