Werberechtsvertrag Erfurt 2017 – Anlage 7: Lastenheft für Wartehallen

Anlage 7 Lastenheft für Wartehallen in Erfurt
Die Wartehallen müssen allen einschlägigen rechtlichen und technischen Vorschriften, insbesondere sämtlichen
relevanten Euro-Normen (EN) oder DIN- und TÜV-Vorschriften, sowie den besonderen örtlichen Bestimmungen
der Stadt Erfurt entsprechen. Für den Bau und Betrieb von Wartehallen im Stadtbahnbereich müssen darüber
hinaus auch die Anforderungen des PBefG und der BOStrab sowie die daraus resultierenden anerkannten
technischen Regeln erfüllt werden. Hierbei sind insbesondere die erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß § 24
(3) und § 25 (5) i.V.m. Pkt. 6.3 DIN EN 50122-1 (VDE 0115-3) und die nutzbaren Breiten der Haltestellen § 32 (6)
dauerhaft sicher zu stellen. Die Nachweiserbringung ist Auftragnehmerpflicht.
1. Material und Konstruktion:
Gefordert ist eine Stahl-Glas-Konstruktion, feuerverzinkt, alternativ Aluminium-Glas-Konstruktion. Diese soll aus
einzelnen stückverzinkten Bauteilen, stückverzinkt, da nachträgliches Schweißen oder Bohren nicht zulässig ist,
bestehen.
Um den Austausch zu gewährleisten, sollen die Komponenten verschraubt und nicht verschweißt sein.
Farbgebung: Für Wartehallen in der Altstadt ist der DB-Farbton 703 Eisenglimmer vorgesehen, für die übrigen
Wartehallen Pulverlackbeschichtung in RAL-Farbton, der DB 703 entspricht (Anti-Graffiti-Schutzlack). Das
Beschichtungsverfahren ist nach den aktuellen Regeln/Richtlinien der Technik auszurichten.
Die Konstruktion der Wartehalle soll freitragend sein, d. h. die Seitenwände sind jeweils optional und dürfen nicht
zwingender Bestandteil der Konstruktion sein.
Eine Anpassung der Wartehalle an örtliche Gegebenheiten muss gegeben sein. Dies ist sicherzustellen durch
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verschiedene Dachbreiten, Bautiefen,
verschiedene Seitenwandbreiten,
Gefälleanpassung an örtlich vorhandenes Längsgefälle, Anpassung der Stützen und Scheiben sowie der
Sitzbankhöhen,
ein- und doppelzeilige Varianten in einheitlicher Formensprache müssen möglich sein
Dabei sind die örtlichen Schnee- und Windlasten zu berücksichtigen. Eine prüffähige Statik für das angebotene
System ist ebenfalls vorzulegen.
Verglasung:
Die Rück- und Seitenwände sind in Einscheibensicherheitsglas auszuführen. Als Scheibendekor kommt ein
Dekor bzw. Logo nach Vorgabe, Durchlauf- und Vogelschutz, zur Ausführung. Dieses ist im keramischen
Siebdruck aufzubringen (keine Aufkleber).
Die Rückwandverglasung ist als linienförmige Verglasung auszuführen, keine punktuellen Glashalter, um keinen
Spalt zwischen Scheibenkante und Konstruktion entstehen zu lassen. Ein zugfreier Witterungsschutz ist zu
gewährleisten.
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Anlage 7 Soweit die Kanten der Verglasung offen liegen, dürfen diese nicht scharfkantig sein, sondern sind zur
Vermeidung von Verletzungen abzurunden.
Die Dachverglasung soll nicht transparent sein, sondern transluzent, z. B. durch Einsatz farbiger Folien im VSG,
um eine Abschattung des Wartebereiches zu gewährleisten bzw. Verschmutzungen im Dachbereich nicht zu
offensichtlich erscheinen zu lassen. Alternative Dachmaterialien können vorgeschlagen werden.
Entwässerung:
Eine Entwässerung ist durch Dachrinnen zu gewährleisten. Die Wasserabführung soll hierbei durch die
Konstruktion erfolgen (keine sichtbaren, zusätzlichen Fallrohre). Der Wasserauslass soll in einem
Bereich von 50 - 150 mm über OKF erfolgen, optional muss der Anschluss an einen Entwässerungskanal unter
OKF möglich sein.
2. Design:
Ein einheitliches und funktionales Design mit Flach-, Pult- oder Satteldach ist erwünscht. Die Konstruktion erfolgt
als Modulsystem, um eine standortspezifische Anpassung zu ermöglichen, ohne vom durchgängigen Design
abzuweichen.
3. Maße:
Die räumliche Dimensionierung (Raumangebot) soll sich grundsätzlich an dem bisherigen Raumangebot und den
vorliegenden Standortverhältnissen orientieren bzw. den Anforderungen bei höherem Fahrgastaufkommen
angepasst werden.
Höhe: max. 2.800 mm
Länge: ca. 4,50 m bei 3-feldrigen Anlagen und ca. 9,00 m bei 6-feldrigen Anlagen
Bautiefe: max. 2,00 m , Vitrine ca. 1,50 m
4. Sitzbank
Vorgesehen sind Sitze ohne Rückenlehne aus Edelstahl-Lochblech (V2A), alternativ: Stahlblech, farbbeschichtet
mit RAL oder DB Farbton.
Es sind pro Wartehalle 3 Sitze anzubringen (bei 6 Feld Anlagen sind 2 x 3 Sitze vorgesehen). Anbindung der
Sitzkonstruktion an das mittlere Rückwandsegment der Wartehalle, alternativ mit Stützen vor dem mittleren
Rückwandsegment.
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Anlage 7 5. Fahrplan-Vitrinen
Die Fahrplan-Vitrinen sind in zwei verschiedenen Maßen auszuführen. Diese ergeben sich je nach Bedarf und
betragen B 1000 x H 750mm (Typ 1) und B 1000 x H 1050mm (Typ 2). Des Weiteren sind Sicherheitsglas 4 mm,
Entlüftung gegen Beschlagen, eine Farbgebung wie Wartehallen (siehe oben Ziffer 1), ein einheitliches
Sicherheitsschloss, eine dauerelastische Anschlagdichtung sowie Drehflügel (vorzugsweise Links) gefordert. Die
Rückwand soll zur Anbringung von Fahrplänen pulverbeschichtet (weiß) aus magnetischem Material bestehen
oder mit Klemmhalteleisten (mehrreihig im Abstand DIN A4 hoch) versehen werden. Die Bohrungsabmessen
sollen bei beiden Vitrinen gleich sein, um einen Austausch zu ermöglichen.
Die Befestigung erfolgt zwischen den Achsen der Rückwand bei 3-feldrigen Wartehallen im rechten Feld.
Für 6-feldrige Wartehallen sind jeweils zwei Fahrplan-Vitrinen vorzusehen.
Die Art der Befestigung ist so zu wählen, dass diese nicht sichtbar ist bzw. nicht mit handelsüblichem Werkzeug
demontiert werden können (Vandalismus) und ist in Schutzklasse II (SK II) auszuführen.
6. Beleuchtung
Die Beleuchtung erfolgt mit moderner LED-Technik (auf optimale Energie-Effizienz ist zu achten) und soll in die
Konstruktion der Wartehalle integriert sein (kein zusätzliches Gehäuse etc.). Die Kabelführung erfolgt durch eine
nicht wasserführende Rückwandstütze der Wartehalle bis zu den zu versorgenden Bauteilen.
Die Beleuchtung muss die Wartehalle so ausleuchten, dass die Aushänge in der Fahrplan-Vitrine gelesen werden
können.
7. Befestigung
Die aufbaubedingten Aufwendungen für Wartehallen wie Erdaushub und Fundament sowie die damit
verbundenen montagebedingten Pflasterarbeiten hat der Konzessionsnehmer zu tragen.
8. Ersatzteilversorgung
Die Ersatzteilversorgung der Wartehallen muss für die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet sein.
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