AGB - Rii-Seez-Net

Elektrizitäts- und Wasserwerk
der Stadt Buchs
Grünaustrasse 31
9471 Buchs
Telefon 081 755 44 99
Telefax 081 755 44 66
[email protected]
www.rii-seez-net.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rii-Seez-Net
Generelle Bedingungen zu den
Rii-Seez-Net Dienstleistungen
Parteien und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen
(nachfolgend «AGB» genannt) bilden Vertragsbestandteil
sämtlicher Rechts-verhältnisse zwischen dem Elektrizitätsund Wasserwerk der Stadt Buchs (nachfolgend «EWB»
genannt) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend
«Kunde») im Zusammenhang mit der Benutzung von RiiSeez-Net Produkten und den damit verbundenen
Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden sind wegbedungen.
Als Kunde wird jede juristische oder natürliche Person
bezeichnet, welche mit dem EWB einen Vertrag
abgeschlossen hat. Dies gilt auch für Personengesellschaften. Eine natürliche Person kann nur Kunde werden,
wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist. Zur Überprüfung der
Identität sowie des Alters kann das EWB eine
Ausweiskontrolle durchführen. Das EWB behält sich vor,
den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Leistungen/Dienstleistungen
Der Umfang und Inhalt der Dienstleistungen sind auf der
Website www.rii-seez-net.ch unter der entsprechenden Produkte-Rubrik ersichtlich und aktuell beschrieben, wie auch
in aktuellen Prospekten exakt wiedergegeben. Ferner wird
der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige
Umfang und Inhalt der Dienstleistung im Vertrag zum
jeweiligen Produkt aufgeführt. Das EWB behält sich das
Recht vor, den Umfang, Inhalt und Preis der Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Der Kunde akzeptiert und
ist sich bewusst, dass die Dienstleistungen nur bezogen
werden können, falls die erforderlichen technischen und
vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere
muss der Kunde über einen abonnierten rückkanalfähigen
Kabelfernsehanschluss oder Glasfasernanschluss des
Kabelnetzbetreibers verfügen.
Sind die technischen Voraussetzungen bei Vertragsschluss
nicht
gegeben,
beispielsweise
verweigert
der
Hauseigentümer
die
Errichtung
der
notwendigen
Tauglichkeit der Hausverteilanlage oder können die
technischen Voraussetzungen aus anderen Gründen nicht
eingehalten/erreicht werden, gilt die Anmeldung des
Kunden als gegenstandslos. Dem Kunden abgegebene
Geräte (Kabelmodem, Voice-Kabelmodem etc.) sind in
diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ans EWB
zurückzusenden und es gelten die einschlägigen
Bestimmungen dieser AGB für Geräterückgaben nach
Beendigung des Vertrages.
Das EWB nimmt auf seiner Hotline Störungsmeldungen
entgegen. Störungen, die in dessen Einflussbereich liegen,
wird das EWB versuchen so rasch wie möglich zu
beheben.
Hausinstallation
Der Kunde anerkennt, dass das EWB keine Haftung für
eine fehlerhafte oder nicht funktionierende Hausinstallation
übernimmt. Das EWB weist darauf hin, dass die Hausinstallation von einem Fachhändler auszuführen ist. Verursacht
eine Hausinstallation Störungen und Schäden in der
Infrastruktur des EWB und/oder Kabelnetzpartners, kann
das EWB umgehend und ohne vorherige Ankündigung die
Dienstleistungen für den Kunden einstellen und Ersatz vom
Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben)
Kunden für den entstandenen Schaden einfordern, insofern
der Kunde nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Leistungen des EWB
Das EWB bietet seinen Kunden Dienstleistungen und Produkte via Kabelnetz oder Glasfasernetz an. Das EWB
erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden unternehmerischen Ressourcen und nach dem
aktuellen Stand der Technik.
Das EWB steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige
und vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistungen
ein, wobei eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit der
Dienstleistungen nicht garantiert werden kann.
Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich 24
Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung.
Störungen technischer Art, die im Verantwortungsbereich
des EWB liegen, werden umgehend lokalisiert und innert
nützlicher Frist behoben.
Das EWB kann jedoch keine Gewähr für ununterbrochene
und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen,
insbesondere wenn Unterbrüche auf übergeordneten Netzen oder Zugängen eintreten.
Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für jede Benützung seines Anschlusses in
Zusammenhang mit den Dienstleistungen verantwortlich,
ebenso für die Benützung durch Dritte. Alle in Rechnung
gestellten
Gebühren
für
die
Benützung
der
Dienstleistungen über seinen Anschluss sind durch den
Kunden zu begleichen. Hat der Kunde Anlass zur
Befürchtung, dass Dritte unbefugt seinen Anschluss
benützen, so hat er dies dem EWB umgehend zu melden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im
Rahmen des Vertrages sowie der anwendbaren Gesetze
und Vorschriften zu benützen.
Das EWB trifft keine Verantwortung bezüglich der
Übermittlungen des Kunden sowie von Dritten. Das EWB
behält sich vor, die Dienstleistungen ohne vorherige
Benachrichtigung
zu
sperren,
falls
diese
nicht
vertragsgemäss oder in Verletzung der anwendbaren
Gesetze und Vorschriften benützt werden oder die Gefahr
dazu besteht. Die Sperrung kann durch Trennung des
Kabelfernsehanschlusses, Plombierung des Anschlusses
oder Einstellung der Dienstleistungen erfolgen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere, aber
nicht abschliessend, die Übermittlung von unerlaubtem
Material
oder
Informationen,
das
Tätigen
von
unerwünschten Werbeanrufen oder das Übermitteln von
unerwünschten
Werbemitteilungen
oder
sonstigen
unverlangten Mitteilungen, die Belästigung von Drittpersonen etc. sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder
anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen,
nicht erlaubt sind und zur fristlosen Kündigung dieses
Vertrags durch das EWB führen können.
Damit bei einem Wohnungswechsel im Versorgungsgebiet
von Rii-Seez-Net die Dienstleistungen nahtlos auch am
neuen Wohnort erbracht werden können, ist ein
Wohnungswechsel mindestens vier Wochen vor dem Umzug dem EWB schriftlich anzuzeigen.
Der Kunde hat Mitarbeitern des EWB oder vom EWB
autorisierten Personen freien Zugang zum Kabelanschluss
für Kontrollmessungen und Kotrollzwecke etc. zu
1
gewähren.
Die Übertragung des Vertrages auf Dritte oder die
Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag
ist seitens des Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher
Zustimmung des EWB möglich.
oder Leistungsstörungen durch und bei Drittlieferanten,
ausgeschlossen. Das EWB haftet zudem nicht für Schäden,
die auf Computerviren zurückzuführen sind. Bei der
Zurverfügungstellung von Applikationen haftet das EWB
weitergehend nicht für Funktionsbeeinträchtigungen des
Endgerätes, welche durch die Installation oder den Betrieb
der Applikation, resp. durch den Bezug der entsprechenden
Dienstleistung auf dem Endgerät hervorgerufen werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen
werden
aufgrund
Nutzungsaufzeichnungen des EWB erstellt.
der
Der Kunde hat die Rechnungen nach Erhalt innert einer
Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen. Der Kunde kann
bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände
gegen die Rechnung erheben. Wird dies unterlassen, gilt
die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen einen
Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, ist der
unbeanstandete Teil der Rechnung zu bezahlen. Werden
ausstehende Beträge innert 14 Tagen nach der ersten
Mahnung nicht beglichen, kann die Dienstleistung ohne
weitere Anzeige gesperrt werden (und das EWB kann den
Vertrag fristlos kündigen). Ab der zweiten Mahnung werden
CHF 15.-- Mahnspesen pro Mahnung verrechnet und es ist
für den ausstehenden Betrag ein Verzugszins von 6%
geschuldet. Wird die Rechnung auch auf die dritte
Mahnung hin nicht beglichen, erfolgt die Betreibung. Erfolgt
das Inkasso durch Dritte, schuldet der Kunde zusätzlich
einen Kostenersatz für deren Inkassoaufwand. Für die
(Wieder-)Freischaltung der Dienstleistung wird jeweils eine
Gebühr von CHF 35.-- erhoben.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die dem EWB durch den
Zahlungsverzug entstehen. Auch während eines technischen Unterbruchs der Dienstleistungen sind die monatlichen Kosten sowie weitere vom Kunden verursachte Kosten zu bezahlen. Der Kunde und das EWB verzichten auf
die gegenseitige Verrechnung von Forderungen.
Das EWB ist berechtigt, über die Zahlungsfähigkeit des
Kunden Nachforschungen vorzunehmen. Das EWB kann
ohne Nennung von Gründen Vorauszahlung, eine Kaution
oder die Anwendung des Lastschriftverfahrens verlangen.
Kündigt der Kunde den Vertrag nicht korrekt und unter
Einhaltung der Kündigungsbestimmungen, so bleibt er für
die Bezahlung der bestellten Dienstleistungen verpflichtet,
auch wenn er nachweislich keine Dienstleistungen mehr
bezogen hat.
Weiterverkauf
Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistungen ist nicht
gestattet. Darin eingeschlossen ist die Aufteilung eines Anschlusses auf mehrere Unter-Parteien (Share-System).
Haftung und Sicherheit
Das EWB haftet ausschliesslich für nachgewiesene
Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder
grobfahrlässige Vertragsverletzung durch das EWB
entstehen. Der Kunde hält alle Vertragsdaten geheim,
namentlich, Passwörter, Benutzeridentifikationen usw. und
ist bei Missachtung dieser Bestimmung für sämtliche
daraus entstehenden Schäden haftbar. Das EWB
unternimmt geeignete Massnahmen, um eine maximale
Sicherheit im eigenen Interesse und im Interesse ihrer
Kunden zu gewährleisten. Das EWB kann jedoch keine
Gewährleistung dafür abgeben, dass Dienstleistungen frei
von Viren, Würmern, Trojanern usw. sind. Der Kunde ist
sich bewusst, dass das Internet nicht sicher ist,
insbesondere, dass unerlaubte Eingriffe auf sein
Computersystem durch Dritte vorkommen können. Der
Kunde
trifft
die notwendigen
Massnahmen
zur
Verhinderung solcher Eingriffe und unterlässt alle
Aktivitäten, welche System- und Netzwerksicherheit
gefährden können. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften
gilt als Vertragsverletzung. Im rechtlich zulässigen Umfang
ist jede weitere Haftung für indirekte Schäden,
Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust etc. und
Schäden, welche durch höhere Gewalt, Verzug oder infolge
rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Dienstleistungen
Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben)
Ergibt sich auf Grund einer Mängelbehebung, dass die
Ursache durch Fehlmanipulation des Kunden, durch die
unsachgemässe Installation von Hardware oder anderen
kundenseitigen Vorkehren hervorgerufen wurde, so
berechtigt dies das EWB, die angefallenen Aufwendungen
dem Kunden in Rechnung zu stellen, insofern dieser nicht
beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Kabelnetze müssen wie alle physikalischen Übertragungsmedien gewartet werden. Dadurch können in einem Teilbereich kurzzeitige Ausfälle entstehen. Vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, zur
Verrichtung von Wartungsarbeiten oder zu Aus- oder Umbau der Leistungsverbesserung notwendig sind, werden soweit wie möglich frühzeitig kommuniziert. Das EWB übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die
Vollständigkeit der publizierten Daten.
Höhere Gewalt
Das EWB haftet nicht, wenn die Dienstleistungen aufgrund
höherer Gewalt und spezieller Ereignisse unterbrochen und
zeitweise unterbrochen, teilweise oder auch nur teilweise
beschränkt und gar unmöglich sind. Zur höheren Gewalt
gehören Naturereignisse von besonderer Intensität (wie
Überschwemmungen, Erdbeben, usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Terrorismus, unvorgesehene Einschränkungen und Restriktionen durch Behörden, Stromausfall, Virenbefall, etc.
Jugendschutz
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die
Dienstleistungen (z.B. Internet, Digital TV etc.) auch Inhalte
übertragen werden können, welche für Kinder und
Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet,
zu verhindern, dass in seinem Haushalt bzw. seiner Unternehmung solche Programme durch Kinder und Jugendliche
genutzt werden.
Dauer und Beendigung
Die vorliegenden AGB treten in Kraft, sobald das EWB den
rechtsgültig vom Kunden unterzeichneten Vertrag erhält
und die Anmeldung des Kunden durch das EWB akzeptiert
wird (in jedem Fall mit der Benutzung der Dienstleistungen
durch den Kunden).
Sofern nicht anders bestimmt oder vereinbart, beträgt die
minimale Vertragsdauer zwölf Monate. Danach kann der
Vertrag von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf ein Monatsende schriftlich
gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der minimalen Vertragsdauer, so ist das Entgelt auch
für die noch nicht abgelaufene Zeit geschuldet. Bezieht der
Kunde mehrere Dienstleistungen vom EWB, muss er angeben, welche davon gekündigt werden soll. Zudem ist das
EWB berechtigt, jederzeit bei Verletzung einer wesentlichen
Bestimmung dieser AGB (oder des Rechtsverhältnisses)
sowie in den genannten Fällen, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen. Der Wegzug des Kunden aus dem
Einzugsgebiet der Dienstleistungen des EWB oder der
Umzug
in
eine
Liegenschaft
innerhalb
des
Einzugsgebietes, die technisch nicht tauglich ist, heben das
Vertragsverhältnis
nicht
automatisch
auf.
Eine
Rückvergütung von bezahlten Gebühren pro rata temporis
ist nur bei ordentlicher Kündigung möglich.
Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation bei Vertragsantritt als nicht tauglich für die Dienstleistung erweisen, kann der Vertrag per sofort aufgelöst und
das dem Kunden zugestellte Material an das EWB retourniert werden.
2
cke weitergegeben.
Vertragsänderung
Das EWB behält sich das Recht vor, diese AGB, die Dienstleistungen sowie die Preise jederzeit zu ändern. Die jeweils
aktuellen und verbindlichen AGB, Dienstleistungen sowie
Preise können auf der Website www.rii-seez-net.ch unter
der entsprechenden Produkte-Rubrik eingesehen oder telefonisch beim EWB nachgefragt werden.
Im Falle von wesentlichen Änderungen der AGB,
Dienstleistungen oder Preise durch das EWB zum Nachteil
des Kunden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne
Kostenfolge innerhalb von 10 Tagen seit Publikation oder
Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich auf Ende des
Monats zu kündigen.
Kundendienst, Internet Support, Störungsbehebung
Für allgemeine Fragen in Zusammenhang mit Verträgen,
Rechnungsstellungen etc. steht das EWB während den
üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Tel. 081 755 44
99, Fax 081 755 44 66, E-Mail: [email protected].
Um den Kunden bei technischen Fragen, Installations- und
Handhabungsproblemen zu unterstützen, betreibt das EWB
einen Telefon-Support. Dieser Support steht werktags von
Montag - Freitag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.15 17.30 Uhr zur Verfügung. Tel. 081 755 44 99, E-Mail:
[email protected].
Ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten, frühestens um
06.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr, steht der
Kommunikations-Pikettdienst unter der Telefonnummer
081 755 44 99 zur Verfügung. Der Pikettdienst ist für
technische Störungen und für Modemstörungen zuständig
(kein Installations- oder EDV-Support).
Ist die Störung auf Mängel oder Handhabungsfehler der
dem Kunden gehörenden Ausrüstungen zurückzuführen,
trägt der Kunde die Kosten für das Eingrenzen bzw. Beheben der Störung.
Rufnummern und weitere Adressierungselemente
Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung
einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen
bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). RiiSeez-Net stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung.
Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und
können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch
sonstwie an Dritte übertragen werden, sofern Rii-Seez-Net
nicht ausdrücklich einwilligt. Rii-Seez-Net kann sie
entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn
behördliche, betriebliche oder technische Gründe es
erfordern oder im Falle von Rufnummerstreitigkeiten unter
Privaten. Unter Vorbehalt der Portierung zu einem andern
Anbieter, fallen die Adressierungselemente bei Beendigung
des
Vertrags
der
entsprechenden
Dienstleistung
entschädigungslos an Rii-Seez-Net zurück und können
anderen Kunden zugeteilt werden.
Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen des Fernmelde-gesetzes und
Datenschutzes.
Nur
Daten,
welche
für
die
Vertragserfüllung, damit auch für die Geschäftsbeziehung
zum Kunden und deren Entwicklung, die Verrechnung und
Rechnungstellung, die Sicherheit von Betrieb und
Infrastruktur
sowie
die
Gewährleistung
einer
angemessenen Dienstleistungsqualität notwendig sind,
werden vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen (insbes.
dem BG betreffend die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs) bearbeitet und gespeichert.
Der Kunde anerkennt, dass das EWB Kundendaten intern
benutzen und bearbeiten darf. Ferner stimmt der Kunde zu,
dass das EWB Kundendaten und Informationen zwecks
Leistungserbringung/
-verbesserung
oder
zur
Fehlerdiagnose oder für Inkassozwecke an ausgewählte
Dritte weitergeben kann. Dazu gehören auch die
technischen Betreuerfirmen des EWB. Hinsichtlich der
Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern ist
die
Informationsweitergabe
an
Dritte
gesetzlich
vorgeschrieben.
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden Dritten KEINE Daten für Verkaufs-, Marketing- oder WerbezweAusgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben)
Geistiges Eigentum und andere Rechte
Der Kunde erhält vom EWB die Gewähr für das Recht zum
vertragsgemässen Gebrauch und zur Nutzung der
bestellten Produkte und Dienstleistungen. Alle übrigen
Rechte, wie insbesondere Eigentums- und Markenrechte,
weitergehende Urheberrechte an und in Zusammenhang
mit den Dienstleistungen etc. verbleiben beim EWB und
den allfällig berechtigten Dritten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Buchs SG, unter
Vorbehalt zwingender Gerichtsstände.
Das EWB ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach
eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden
geltend zu machen.
Besondere Bedingungen zu
Rii-Seez-Net Internet
Benützung, Verantwortung des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung des
Internet-Zuganges eingesetzt werden, sowie die hierzu
eingesetzten oder über das EWB erreichbaren Daten inkl.
Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation
geschützt werden. Insbesondere ist der Kunde dafür
verantwortlich,
dass
anderen
Personen
die
Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt
gemacht werden und dass Informationen darüber nicht
zugänglich sind.
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit dem EWB einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden.
Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner,
über das Netz des EWB keine Informationen mit
rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf
bereitzuhalten, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufrufe zur Gewalt, rassistische Propaganda. Stellt
das EWB ein Fehlverhalten fest, so ist das EWB berechtigt,
den Anschluss unverzüglich und ohne vorangehende
Ankündigung zu sperren.
Der Kunde verpflichtet sich, das EWB umgehend über
Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte Dritte (Hacker) zu
informieren.
Die Rii-Seez-Net Abonnemente gelten für den normalen
Eigengebrauch; der Kunde verpflichtet sich zum „Fair Use“.
Falls Sie durch übermässige Nutzung des Internetzugangs
den Anschluss anderer Kunden massiv beeinträchtigen,
behalten wir uns vor, Ihren Internetzugang nach
Ankündigung vorübergehend zu blockieren.
Die
angegebenen
Internet-Geschwindigkeiten
sind
Maximalwerte. Die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten
sind
u.a.
abhängig
von
der
Hausverkabelung,
der Anzahl Mitbenutzer, den Endgeräten und der Verbindung
(z.B. WLAN).
Kabelmodem / CPE (Glasfaseranschluss)
Das für den Bezug von Internet benötigte Kabelmodem
oder CPE überlässt das EWB dem Kunden während der
Vertragsdauer gegen Entschädigung der Transportkosten
zum vertragsgemässen Gebrauch. Das Modem bleibt
jederzeit im Eigentum des EWB. Der Kunde verpflichtet
3
sich zum sorgsamen Umgang mit dem Gerät und ist für
dessen vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich.
Sollte beim Kabelmodem oder CPE eine Störung auftreten,
wird das Gerät nach freiem Ermessen des EWB repariert
oder ersetzt. Die Reparatur oder der Austausch erfolgt auf
Kosten des EWB, sofern das Modem vertragskonform
behandelt wurde. Portokosten werden nicht ersetzt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen eines kurzfristigen
Ausfalls oder Defekts des Modems.
Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Beendigung des
Vertrages innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden. Falls das Modem innert dieser Frist nicht beim EWB
eintrifft, kann eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.-in Rechnung gestellt werden.
Sollte
das
Modem
Beschädigungen
oder
Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass
hinausgehen,
können
die
anfallenden
Wiederbeschaffungskosten verrechnet werden.
Die Versicherung des Kabelmodems oder CPE ist Sache
des Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (inkl.
Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Der Kunde ist verpflichtet einen Diebstahl des Kabelmodems oder CPE
unverzüglich bei der Hotline zu melden sowie einen
entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an das
EWB zu übermitteln.
Internetzugang und Sicherheit
Das EWB steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige
und vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistungen
ein, wobei eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit der
Dienstleistungen nicht garantiert werden kann. Rii-SeezNet
Abonnemente
sind
grundsätzlich
Best-effort
Übertragungsraten, wofür keine Garantie abgegeben
werden kann.
Für den umfassenden Schutz des eigenen Netzwerkes gegenüber dem offenen Internet-Netzwerk unternimmt der
Kunde eigenverantwortlich die entsprechenden Massnahmen.
Das EWB macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die
Daten bei der Übertragung in der Regel nicht geschützt
sind.
Der Kunde ist sich bewusst, dass dritte
Internetdienstleister ihre Angebote autonom regeln. Der
Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüber dem EWB,
die
Angebote
anderer
Internetdienstleister
nur
bestimmungsgemäss zu nutzen. Wird der Internetzugang
zum Bezug von Waren und Dienstleistungen Dritter
genutzt, ist das EWB nicht Vertragspartner und leistet
deshalb keinerlei Gewähr im Zusammenhang mit den
bezogenen Waren oder Dienstleistungen.
Besondere Bedingungen zu
Rii-Seez-Net DigiPhone
Leistungen
Für den Bezug der Dienstleistungen benötigt der Kunde
mindestens ein geeignetes, analoges oder SIP TelefonEndgerät. Das EWB unterstützt die meisten in der Schweiz
zugelassenen Geräte; für das Nichtfunktionieren von
Endgeräten wird jegliche Verantwortung abgelehnt.
Standorterkennung bei Notrufen
Der Kunde verpflichtet sich, bei Bestellung der
Dienstleistung die exakte Adresse (Standort) zu
bezeichnen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von
Notfallnummern sicherzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl von
Notfallnummern einzig bei der hinterlegten Stammadresse
möglich ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen
Standort in eine Notfallnummer ein, so ist die Standorterkennung nicht gewährleistet.
Voice-Kabelmodem
Das für den Bezug von DigiPhone benötigte VoiceKabelmodem überlässt das EWB dem Kunden während der
Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben)
Vertragsdauer gegen Entschädigung der Transportkosten
zum vertragsgemässen Gebrauch. Das Modem bleibt
jederzeit im Eigentum des EWB. Der Kunde verpflichtet
sich zum sorgsamen Umgang mit dem Gerät und ist für
dessen vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich.
Sollte beim Voice-Kabelmodem eine Störung auftreten, wird
das Gerät nach freiem Ermessen des EWB repariert oder
ersetzt. Die Reparatur oder der Austausch erfolgt auf
Kosten des EWB, sofern das Modem vertragskonform
behandelt wurde. Portokosten werden nicht ersetzt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen eines kurzfristigen
Ausfalls oder Defekts des Modems.
Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Beendigung des
Vertrages innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden. Falls das Modem innert dieser Frist nicht beim EWB
eintrifft, kann eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.-in Rechnung gestellt werden.
Sollte das Modem Beschädigungen oder Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen,
können
die
anfallenden
Wiederbeschaffungskosten
verrechnet werden.
Die Versicherung des Voice-Kabelmodems ist Sache des
Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (inkl. Wasser,
Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Der Kunde ist verpflichtet
einen Diebstahl des Voice-Kabelmodems unverzüglich bei
der Hotline zu melden sowie einen entsprechenden
Polizeirapport innert Wochenfrist an das EWB zu
übermitteln. Wird dem EWB das Voice-Kabelmodem als
gestohlen gemeldet, benötigt das EWB maximal einen
halben Arbeitstag, um den Anschluss zu sperren. Allfällige
Verbindungskosten, welche in dieser Zeit anfallen, gehen
zu Lasten des Kunden.
Die Installation des Voice-Kabelmodems ist Sache des
Kunden. Dies gilt ebenso für die übrige Telefonausrüstung
und allfällige Hausverteilanlage. Das EWB übermittelt dem
Kunden eine Installationsanleitung für den Anschluss eines
analogen Telefons via Voice-Kabelmodem. Für unsachgemässe Installationen, auch wenn diese durch Fachhändler
oder andere Dritte vorgenommen wurde, übernimmt das
EWB keine Gewähr.
Verantwortung des Kunden, Mehrwertdienste etc.
Die Benutzung des Anschlusses liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, auch wenn diese durch unbefugte
Dritte geschieht. Darunter fallen alle Gebühren, welche sich
durch die Benützung des Anschlusses ergeben
insbesondere auch für die Nutzung von kostenpflichtigen
Telefon-Angeboten von Drittanbietern (Mehrwertdienste Nr.
08xx/09xx)). Falls das EWB mit dem Inkasso der
entsprechenden Gebühren und Entgelte beauftragt ist,
werden diese Beträge der Kundenrechnung belastet. Die
Drittanbieter bleiben jedoch direkte und ausschliessliche
Ansprechpartner für Beanstandungen betreffend Waren
oder Dienstleistungen in Bezug auf die kostenpflichtigen
Nummern. Der Kunde hält alle Vertragsdaten geheim,
namentlich, Passwörter, Benutzeridentifikationen usw. und
ist bei Missachtung dieser Bestimmung für sämtliche
daraus entstehenden Schäden haftbar.
Portierung
Eine Nummern-Portierung (Mitnahme der Rufnummer)
kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde anerkennt, dass eine Portierung zwischen vier bis fünf Wochen
dauert. Inaktive Nummern werden nach gesetzlicher Frist
gelöscht.
Telefonie
Die Verbindungen der Telekommunikations-Dienstleistung
Kabeltelefonie in das Festnetz werden durch das EWB sichergestellt. Das EWB steht dem Kunden für die sorgfältige
Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von
Funktionsstörungen
und
Unterbrüchen
sowie
die
4
jederzeitige Verfügbarkeit der Telefonie-Dienstleistung inkl.
der Erreichbarkeit von Notfallnummern kann das EWB
nicht garantieren.
Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation als nicht tauglich für die DigiPhone--Dienstleistung
erweisen, kann der abgeschlossene Vertrag fristlos
aufgelöst werden. Die Kosten für die Portierung und der
Telefonnummer zu einem anderen Anbieter und weitere
damit verbundene Kosten trägt der Kunde.
Rufnummern
Kunden können im Rahmen des Kundenservices „WunschTelefonnummern“ ihre Rufnummer kostenpflichtig auswählen, falls diese noch erhältlich und verfügbar ist. Der Kunde
hat jedoch keinesfalls Anspruch auf eine bereits vergebene
Nummer.
Ein Rufnummernwechsel durch den Kunden ist zu einem
auf der Webseite publizierten Tarif mit Kostenfolge möglich.
Verzeichnisse
Auf Wunsch des Kunden, werden seine Daten in ein
öffentliches Telefonverzeichnis eingetragen. Das EWB kann
Dritte, wie bspw. Swisscom Directories beauftragen, den
Eintrag vorzunehmen. Das EWB leistet keine Gewähr für
die Richtigkeit der eingetragenen Daten.
DigiPhone in Kombiangeboten
Wird DigiPhone in Verbindung mit einem Kombiangebot
von Rii-Seez-Net genutzt, sind Anrufe im gesamten
Schweizer Festnetz bis zu einer bestimmten Dauer gemäss
Produktbeschreibung kostenlos, unabhängig der getätigten
Anzahl Anrufe. Danach werden die Gespräche zu den
normalen Tarifen gemäss der aktuellen Preisliste DigiPhone
verrechnet. Informationen zum aktuellen Gesprächsverbrauchsstatus sind im Rii-Seez-Net Benutzerkonto
ersichtlich. Dauerverbindungen sind verboten.
Besondere Bedingungen zu
Rii-Seez-Net Digital TV
Gegenstand des Vertrages
Mit Digital TV wird die digitale Übertragung von Bild und
Ton über das Kabelnetz verstanden, für deren Empfang
allenfalls der Kauf und die Nutzung einer Empfangsbox
erforderlich ist (nachfolgend als «Box» bezeichnet).
Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie eine kommerzielle Nutzung oder die Weiterleitung an Dritte der mit
dem Digital TV-Service angebotenen Dienstleistungen, ist
nur mit schriftlichem Einverständnis des EWB resp. der
Rechteinhaber gestattet. Ohne eine spezielle Vereinbarung
ist die Nutzung der Dienstleistungen ausdrücklich auf die
privaten Räumlichkeiten des Kunden beschränkt.
Die Mindestbezugsdauer für die Pay-Pakete sowie –Programme beträgt sechs Monate mit einer einmonatigen
Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende.
Programmpalette
Das EWB ist bestrebt, die Programme ohne Unterbrechung
und in hoher Qualität zu übertragen. Ein Ausfall der
Übertragung kann aus technischen Gründen, wegen
Funktionsstörungen der Box, einem Sendeunterbruch des
Programmanbieters oder weiteren Gründen nicht ausgeschlossen werden. Ein Schadenersatz oder eine Minderung
der Gebühren kann deshalb nicht geltend gemacht werden.
Die für den Betrieb von Digital TV notwendige Technik, Geräte und Software gehören in den Zuständigkeitsbereich
des EWB. Es ist denkbar, dass gleichzeitig mehrere verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Standards zur
Datenübertragung eingesetzt werden. Um den technischen
Fortschritt oder einen wirtschaftlichen Betrieb von Digital
TV zu ermöglichen sowie infolge von Vorgaben der
Normung, können technische Änderungen am System
erforderlich sein, welche das Auswechseln der Geräte (Box,
Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben)
Smart-Card), die Änderung von Codierung oder
Frequenzen usw. bedingen. Ein Schadenersatz oder eine
Minderung der Gebühren kann deshalb nicht geltend
gemacht werden.
Eine Anpassung der Programmpalette kann aus
verschiedenen Gründen (mangelndes Kundeninteresse,
Einstellung des Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderungen bezüglich der Rechte, Änderungen der Technik etc.)
notwendig werden. Das EWB ist bestrebt, die entfallenden
Programme zu ersetzen und ihre Kunden rechtzeitig zu informieren.
Das EWB ist berechtigt, ein bestehendes vom Kunden
bestelltes Pay-Paket (mehrere Programme in einem Paket)
oder Pay-Programm (Einzelprogramm) durch ein anderes
Paket oder Programm zu ersetzen. Sie informiert den
Kunden sofort über die erfolgte Änderung. Ist der Kunde mit
dem Wechsel nicht einverstanden, hat er dies innerhalb
von einem Monat zu melden, andernfalls gilt der Wechsel
des Pakets oder Programms als stillschweigend genehmigt.
Aufgrund fehlender Übertragungsrechte des Programmanbieters für das Rii-Seez-Net-Sendegebiet ist es möglich,
dass einzelne Sendungen in den Programmen via Digital
TV nicht übertragen werden können (da diese zeitweise
verschlüsselt sind).
Empfangsbox
Für den Empfang der Digital TV Programme ist ein dem
jeweils aktuellen technischen Stand entsprechendes TV
Gerät oder eine Empfangsbox notwendig. Die Benutzung
einer Box ist ausschliesslich nur im Rahmen der bestellten
Dienstleistungen von Digital TV gestattet.
Die Installation der Box erfolgt durch den Kunden entsprechend den Weisungen des EWB. Der Kunde wird gebeten,
sorgsam mit der Box umzugehen, er ist für deren
vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich.
Eine Umgehung der Decodierung von Pay-Programmen
sowie Versuche, die Decodierung zu umgehen, sind
vertraglich untersagt und ziehen eine unmittelbare
Vertragsauflösung nach sich. Der Kunde haftet für alle
daraus entstehenden Folgeschäden, wie zum Beispiel die
Implementierung einer anderen Codierung).
Der Standort der Box, welcher in der Anmeldung angegeben wird, ist verbindlich und kann durch das EWB
kontrolliert werden.
Beim Einsatz von mehreren Empfangsboxen im gleichen
Haushalt ist das kostenlose Grundangebot bei jeder Box
aufgeschaltet. Die kostenpflichtigen Pay-Programme sind
für jede Box einzeln zu abonnieren und werden separat abgerechnet. In Verbindung mit einem Kombiangebot sind die
kostenpflichtigen Programme „Pay-Selection“ nur bei einem
Gerät inklusive. Bei weiteren Digital TV Geräten im Haushalt müssen die kostenpflichtigen Pay-Programme gemäss
der regulären Preisliste abonniert werden.
Für die einwandfreie Funktion der Geräte mit integriertem
DVB-C Tuner (mit Modul und Smartkarte) kann der
Provider keine Gewährleistung übernehmen.
Kauf-Garantiebestimmungen
Das EWB übernimmt während zwei Jahren seit
Kaufabschluss die Garantie für Mängelfreiheit und
Funktionsfähigkeit der Empfangsboxen. Ein defektes Gerät
ist umgehend an das EWB zu retournieren. Nicht unter
diese Garantie fallen normale Abnützung sowie die Folgen
unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch
den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf
andere äussere Umstände zurückzuführen sind 1). Bei
einem später auftretenden Defekt hat der Kunde den
gekauften Artikel zusammen mit dem Kaufbeleg und dem
Garantieschein umgehend im entsprechenden EWBVerkaufsgeschäft vorzulegen. Abhängig vom Defekt und
nach freiem Ermessen repariert oder ersetzt das EWB das
Gerät. Der Kunde wird gebeten, den Garantieschein
sorgfältig aufzubewahren. Bei Fehlen desselben wird jeder
Garantieanspruch hinfällig.
1) Beispiele (Aufzählung nicht abschliessend):
- ausgelaufene Batterien
- vorgenommene Änderungen am Gegenstand,
5
Bedienungsfehler
- Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag
Besondere Bedingungen zu
Rii-Seez-Net myVision
Der Kunde willigt mit der Vertragsunterzeichnung für myVision
selbständig ein, dass er die permanente Aufzeichnung von
verschiedenen Sendern wünscht. Für die Aktivierung,
Verwendung und Nutzung dieser Aufnahmen ist der Kunde
selbst verantwortlich. Alle Aufnahmen, welche beim
Persönlichen Videorekorder (PVR) über das IPTV gemacht
werden, sind beim Provider gespeichert. Der Provider ist für
eine sorgfältige Datenhaltung und Datenpflege verantwortlich,
jedoch kann nicht garantiert werden, dass Aufnahmen nicht
verloren gehen. Nach Vertragsbeendigung ist das EWB
berechtigt, alle auf dem Server befindlichen Aufnahmen und
Daten des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
Datentransfer und Sicherungskopien sind ausschliesslich
Sache des Kunden und können niemals direkt im Datencenter
via Server durchgeführt werden.
Empfangsbox
Für den Empfang der myVision Dienstleistungen ist eine
Empfangsbox notwendig. Die Box wird dem Kunden während
der Vertragsdauer gegen Entschädigung der Transportkosten
zum vertragsgemässen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die
Empfangsbox bleibt jederzeit im Eigentum des EWB. . Der
Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit der Box
und ist für dessen vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich.
Die Benutzung der Box ist ausschliesslich für die vertraglich
vereinbarte Nutzung der Dienstleistungen myVision gestattet.
Das Öffnen der Box oder Abänderungen jeglicher Art sind nicht
zulässig. Sollte bei der Box eine Störung auftreten, wird das
Gerät nach freiem Ermessen des EWB repariert oder ersetzt.
Die Reparatur oder der Austausch erfolgt auf Kosten des
EWB, sofern die Box vertragskonform behandelt wurde.
Portokosten werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch
auf
Rückvergütung
oder
Anrechnung
von
Abonnementsgebühren wegen eines kurzfristigen Ausfalls
oder Defekt der Box
Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Beendigung des
Vertrages innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden.
Falls die Box innert dieser Frist nicht beim EWB eintrifft, kann
eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.-- in Rechnung
gestellt werden.
Sollte die Box Beschädigungen oder Abnützungsspuren
aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen, können
die
anfallenden
Wiederbeschaffungskosten
verrechnet
werden.
Die Installation der Box erfolgt durch den Kunden entsprechend den Weisungen des EWB.
Die Versicherung der Box ist Sache des Kunden, der für
Verlust oder Beschädigung (inkl. Wasser, Feuer, Blitzschlag
etc.) haftet. Der Kunde ist verpflichtet einen Diebstahl der
Empfangsbox unverzüglich bei der Hotline zu melden sowie
einen entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an das
EWB zu übermitteln.
Eine Weitergabe der Box an Dritte ist nicht zulässig. Der
Standort der Box, welcher in der Anmeldung angegeben
wird, ist verbindlich. Beim Einsatz von mehreren
Empfangsboxen im gleichen Haushalt ist das kostenlose
Grundangebot bei jeder Box aufgeschaltet. Die
kostenpflichtigen Pay-Programme sind für jede Box einzeln
zu abonnieren und werden separat abgerechnet. Im
Übrigen gelten die Konditionen von Rii-Seez-Net Digital TV.
Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben)
Besondere Bedingungen zu
Rii-Seez-Net myVision Mobile TV
Leistung/Verantwortung des Kunden
Das EWB ermöglicht dem Kunden, über eine eigene kostenlose Applikation, welche auf einem Mobiltelefon oder einem
anderen mobilen Endgerät installiert werden kann, den ortsunabhängigen Empfang von ausgewählten und vordefinierten
Fernsehprogrammen als Streaming-Inhalt.
Der Kunde ist für die Beschaffung, Einrichtung und Instandsetzung eines funktionstüchtigen Endgerätes verantwortlich,
welches den vom EWB kommunizierten Systemvoraussetzungen entspricht. Der Kunde hat die für den Bezug der
Dienstleistung notwendige Applikation selbständig auf dem
Endgerät zu installieren. Das EWB empfiehlt ausdrücklich, vor
der Installation der Applikation eine Sicherung der eigenen
Daten durchzuführen.
Gebühren/Kosten
Sowohl der Download der Applikation als auch die Nutzung
der Dienstleistung ist für Kunden, für welche myVision Mobile
TV verfügbar ist, grundsätzlich kostenlos. Das EWB behält
sich das Recht vor, die Applikation als Zusatzservice auch
kostenpflichtig anzubieten.
Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung können Verbindungsgebühren für die Nutzung des mobilen Datenverkehrs
(inklusive Roaming-Gebühren) anfallen. Dem Kunden werden
diese Verbindungsgebühren im Rahmen seines Abonnementsvertrages von seinem Anbieter in Rechnung gestellt. Der
Kunde ist sich bewusst, dass das Streaming eines Fernsehprogramms erheblichen Datenverkehr und je nach Abonnement und gewähltem Netzanbieter erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann.
Gewährleistung
Die Mobile TV Dienstleistung ist insbesondere von der Qualität
der Funkversorgung abhängig, weshalb das EWB keine Gewährleistung für ein störungsfreies Funktionieren der Dienstleistung bieten kann. Das EWB kann für Störungen, Einschränkungen und Unterbrüche nicht verantwortlich gemacht
werden.
Systemvoraussetzungen
Die Systemvoraussetzungen für das Mobile TV Angebot sind
online unter www.rii-seez-net.ch abrufbar. Das EWB behält
sich das Recht vor, die Dienstleistung (oder gewisse Funktionen / Teile davon) von Systemvoraussetzungen abhängig zu
machen. Deshalb ist es möglich, dass die Dienstleistung nicht
für alle Endgeräte verfügbar ist.
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