Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs Grünaustrasse 31 9471 Buchs Telefon 081 755 44 99 Telefax 081 755 44 66 [email protected] www.rii-seez-net.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen Rii-Seez-Net Generelle Bedingungen zu den Rii-Seez-Net Dienstleistungen Parteien und Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) bilden Vertragsbestandteil sämtlicher Rechts-verhältnisse zwischen dem Elektrizitätsund Wasserwerk der Stadt Buchs (nachfolgend «EWB» genannt) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend «Kunde») im Zusammenhang mit der Benutzung von RiiSeez-Net Produkten und den damit verbundenen Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind wegbedungen. Als Kunde wird jede juristische oder natürliche Person bezeichnet, welche mit dem EWB einen Vertrag abgeschlossen hat. Dies gilt auch für Personengesellschaften. Eine natürliche Person kann nur Kunde werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist. Zur Überprüfung der Identität sowie des Alters kann das EWB eine Ausweiskontrolle durchführen. Das EWB behält sich vor, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Leistungen/Dienstleistungen Der Umfang und Inhalt der Dienstleistungen sind auf der Website www.rii-seez-net.ch unter der entsprechenden Produkte-Rubrik ersichtlich und aktuell beschrieben, wie auch in aktuellen Prospekten exakt wiedergegeben. Ferner wird der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Umfang und Inhalt der Dienstleistung im Vertrag zum jeweiligen Produkt aufgeführt. Das EWB behält sich das Recht vor, den Umfang, Inhalt und Preis der Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Der Kunde akzeptiert und ist sich bewusst, dass die Dienstleistungen nur bezogen werden können, falls die erforderlichen technischen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere muss der Kunde über einen abonnierten rückkanalfähigen Kabelfernsehanschluss oder Glasfasernanschluss des Kabelnetzbetreibers verfügen. Sind die technischen Voraussetzungen bei Vertragsschluss nicht gegeben, beispielsweise verweigert der Hauseigentümer die Errichtung der notwendigen Tauglichkeit der Hausverteilanlage oder können die technischen Voraussetzungen aus anderen Gründen nicht eingehalten/erreicht werden, gilt die Anmeldung des Kunden als gegenstandslos. Dem Kunden abgegebene Geräte (Kabelmodem, Voice-Kabelmodem etc.) sind in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden und es gelten die einschlägigen Bestimmungen dieser AGB für Geräterückgaben nach Beendigung des Vertrages. Das EWB nimmt auf seiner Hotline Störungsmeldungen entgegen. Störungen, die in dessen Einflussbereich liegen, wird das EWB versuchen so rasch wie möglich zu beheben. Hausinstallation Der Kunde anerkennt, dass das EWB keine Haftung für eine fehlerhafte oder nicht funktionierende Hausinstallation übernimmt. Das EWB weist darauf hin, dass die Hausinstallation von einem Fachhändler auszuführen ist. Verursacht eine Hausinstallation Störungen und Schäden in der Infrastruktur des EWB und/oder Kabelnetzpartners, kann das EWB umgehend und ohne vorherige Ankündigung die Dienstleistungen für den Kunden einstellen und Ersatz vom Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben) Kunden für den entstandenen Schaden einfordern, insofern der Kunde nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Leistungen des EWB Das EWB bietet seinen Kunden Dienstleistungen und Produkte via Kabelnetz oder Glasfasernetz an. Das EWB erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und nach dem aktuellen Stand der Technik. Das EWB steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistungen ein, wobei eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden kann. Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung. Störungen technischer Art, die im Verantwortungsbereich des EWB liegen, werden umgehend lokalisiert und innert nützlicher Frist behoben. Das EWB kann jedoch keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen, insbesondere wenn Unterbrüche auf übergeordneten Netzen oder Zugängen eintreten. Verantwortung des Kunden Der Kunde ist für jede Benützung seines Anschlusses in Zusammenhang mit den Dienstleistungen verantwortlich, ebenso für die Benützung durch Dritte. Alle in Rechnung gestellten Gebühren für die Benützung der Dienstleistungen über seinen Anschluss sind durch den Kunden zu begleichen. Hat der Kunde Anlass zur Befürchtung, dass Dritte unbefugt seinen Anschluss benützen, so hat er dies dem EWB umgehend zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages sowie der anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu benützen. Das EWB trifft keine Verantwortung bezüglich der Übermittlungen des Kunden sowie von Dritten. Das EWB behält sich vor, die Dienstleistungen ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren, falls diese nicht vertragsgemäss oder in Verletzung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften benützt werden oder die Gefahr dazu besteht. Die Sperrung kann durch Trennung des Kabelfernsehanschlusses, Plombierung des Anschlusses oder Einstellung der Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere, aber nicht abschliessend, die Übermittlung von unerlaubtem Material oder Informationen, das Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen oder das Übermitteln von unerwünschten Werbemitteilungen oder sonstigen unverlangten Mitteilungen, die Belästigung von Drittpersonen etc. sowie alle Tätigkeiten, die diesen Vertrag oder anwendbares Recht potentiell oder tatsächlich verletzen, nicht erlaubt sind und zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags durch das EWB führen können. Damit bei einem Wohnungswechsel im Versorgungsgebiet von Rii-Seez-Net die Dienstleistungen nahtlos auch am neuen Wohnort erbracht werden können, ist ein Wohnungswechsel mindestens vier Wochen vor dem Umzug dem EWB schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat Mitarbeitern des EWB oder vom EWB autorisierten Personen freien Zugang zum Kabelanschluss für Kontrollmessungen und Kotrollzwecke etc. zu 1 gewähren. Die Übertragung des Vertrages auf Dritte oder die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist seitens des Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des EWB möglich. oder Leistungsstörungen durch und bei Drittlieferanten, ausgeschlossen. Das EWB haftet zudem nicht für Schäden, die auf Computerviren zurückzuführen sind. Bei der Zurverfügungstellung von Applikationen haftet das EWB weitergehend nicht für Funktionsbeeinträchtigungen des Endgerätes, welche durch die Installation oder den Betrieb der Applikation, resp. durch den Bezug der entsprechenden Dienstleistung auf dem Endgerät hervorgerufen werden. Preise und Zahlungsbedingungen Die Rechnungen werden aufgrund Nutzungsaufzeichnungen des EWB erstellt. der Der Kunde hat die Rechnungen nach Erhalt innert einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen. Der Kunde kann bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Wird dies unterlassen, gilt die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, ist der unbeanstandete Teil der Rechnung zu bezahlen. Werden ausstehende Beträge innert 14 Tagen nach der ersten Mahnung nicht beglichen, kann die Dienstleistung ohne weitere Anzeige gesperrt werden (und das EWB kann den Vertrag fristlos kündigen). Ab der zweiten Mahnung werden CHF 15.-- Mahnspesen pro Mahnung verrechnet und es ist für den ausstehenden Betrag ein Verzugszins von 6% geschuldet. Wird die Rechnung auch auf die dritte Mahnung hin nicht beglichen, erfolgt die Betreibung. Erfolgt das Inkasso durch Dritte, schuldet der Kunde zusätzlich einen Kostenersatz für deren Inkassoaufwand. Für die (Wieder-)Freischaltung der Dienstleistung wird jeweils eine Gebühr von CHF 35.-- erhoben. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die dem EWB durch den Zahlungsverzug entstehen. Auch während eines technischen Unterbruchs der Dienstleistungen sind die monatlichen Kosten sowie weitere vom Kunden verursachte Kosten zu bezahlen. Der Kunde und das EWB verzichten auf die gegenseitige Verrechnung von Forderungen. Das EWB ist berechtigt, über die Zahlungsfähigkeit des Kunden Nachforschungen vorzunehmen. Das EWB kann ohne Nennung von Gründen Vorauszahlung, eine Kaution oder die Anwendung des Lastschriftverfahrens verlangen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht korrekt und unter Einhaltung der Kündigungsbestimmungen, so bleibt er für die Bezahlung der bestellten Dienstleistungen verpflichtet, auch wenn er nachweislich keine Dienstleistungen mehr bezogen hat. Weiterverkauf Ein Weiterverkauf der bezogenen Dienstleistungen ist nicht gestattet. Darin eingeschlossen ist die Aufteilung eines Anschlusses auf mehrere Unter-Parteien (Share-System). Haftung und Sicherheit Das EWB haftet ausschliesslich für nachgewiesene Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch das EWB entstehen. Der Kunde hält alle Vertragsdaten geheim, namentlich, Passwörter, Benutzeridentifikationen usw. und ist bei Missachtung dieser Bestimmung für sämtliche daraus entstehenden Schäden haftbar. Das EWB unternimmt geeignete Massnahmen, um eine maximale Sicherheit im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden zu gewährleisten. Das EWB kann jedoch keine Gewährleistung dafür abgeben, dass Dienstleistungen frei von Viren, Würmern, Trojanern usw. sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Internet nicht sicher ist, insbesondere, dass unerlaubte Eingriffe auf sein Computersystem durch Dritte vorkommen können. Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung solcher Eingriffe und unterlässt alle Aktivitäten, welche System- und Netzwerksicherheit gefährden können. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften gilt als Vertragsverletzung. Im rechtlich zulässigen Umfang ist jede weitere Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust etc. und Schäden, welche durch höhere Gewalt, Verzug oder infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Dienstleistungen Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben) Ergibt sich auf Grund einer Mängelbehebung, dass die Ursache durch Fehlmanipulation des Kunden, durch die unsachgemässe Installation von Hardware oder anderen kundenseitigen Vorkehren hervorgerufen wurde, so berechtigt dies das EWB, die angefallenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen, insofern dieser nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Kabelnetze müssen wie alle physikalischen Übertragungsmedien gewartet werden. Dadurch können in einem Teilbereich kurzzeitige Ausfälle entstehen. Vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, zur Verrichtung von Wartungsarbeiten oder zu Aus- oder Umbau der Leistungsverbesserung notwendig sind, werden soweit wie möglich frühzeitig kommuniziert. Das EWB übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit der publizierten Daten. Höhere Gewalt Das EWB haftet nicht, wenn die Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt und spezieller Ereignisse unterbrochen und zeitweise unterbrochen, teilweise oder auch nur teilweise beschränkt und gar unmöglich sind. Zur höheren Gewalt gehören Naturereignisse von besonderer Intensität (wie Überschwemmungen, Erdbeben, usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Terrorismus, unvorgesehene Einschränkungen und Restriktionen durch Behörden, Stromausfall, Virenbefall, etc. Jugendschutz Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistungen (z.B. Internet, Digital TV etc.) auch Inhalte übertragen werden können, welche für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet, zu verhindern, dass in seinem Haushalt bzw. seiner Unternehmung solche Programme durch Kinder und Jugendliche genutzt werden. Dauer und Beendigung Die vorliegenden AGB treten in Kraft, sobald das EWB den rechtsgültig vom Kunden unterzeichneten Vertrag erhält und die Anmeldung des Kunden durch das EWB akzeptiert wird (in jedem Fall mit der Benutzung der Dienstleistungen durch den Kunden). Sofern nicht anders bestimmt oder vereinbart, beträgt die minimale Vertragsdauer zwölf Monate. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der minimalen Vertragsdauer, so ist das Entgelt auch für die noch nicht abgelaufene Zeit geschuldet. Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen vom EWB, muss er angeben, welche davon gekündigt werden soll. Zudem ist das EWB berechtigt, jederzeit bei Verletzung einer wesentlichen Bestimmung dieser AGB (oder des Rechtsverhältnisses) sowie in den genannten Fällen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Wegzug des Kunden aus dem Einzugsgebiet der Dienstleistungen des EWB oder der Umzug in eine Liegenschaft innerhalb des Einzugsgebietes, die technisch nicht tauglich ist, heben das Vertragsverhältnis nicht automatisch auf. Eine Rückvergütung von bezahlten Gebühren pro rata temporis ist nur bei ordentlicher Kündigung möglich. Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation bei Vertragsantritt als nicht tauglich für die Dienstleistung erweisen, kann der Vertrag per sofort aufgelöst und das dem Kunden zugestellte Material an das EWB retourniert werden. 2 cke weitergegeben. Vertragsänderung Das EWB behält sich das Recht vor, diese AGB, die Dienstleistungen sowie die Preise jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen und verbindlichen AGB, Dienstleistungen sowie Preise können auf der Website www.rii-seez-net.ch unter der entsprechenden Produkte-Rubrik eingesehen oder telefonisch beim EWB nachgefragt werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen der AGB, Dienstleistungen oder Preise durch das EWB zum Nachteil des Kunden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Kostenfolge innerhalb von 10 Tagen seit Publikation oder Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich auf Ende des Monats zu kündigen. Kundendienst, Internet Support, Störungsbehebung Für allgemeine Fragen in Zusammenhang mit Verträgen, Rechnungsstellungen etc. steht das EWB während den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Tel. 081 755 44 99, Fax 081 755 44 66, E-Mail: [email protected]. Um den Kunden bei technischen Fragen, Installations- und Handhabungsproblemen zu unterstützen, betreibt das EWB einen Telefon-Support. Dieser Support steht werktags von Montag - Freitag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.15 17.30 Uhr zur Verfügung. Tel. 081 755 44 99, E-Mail: [email protected]. Ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten, frühestens um 06.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr, steht der Kommunikations-Pikettdienst unter der Telefonnummer 081 755 44 99 zur Verfügung. Der Pikettdienst ist für technische Störungen und für Modemstörungen zuständig (kein Installations- oder EDV-Support). Ist die Störung auf Mängel oder Handhabungsfehler der dem Kunden gehörenden Ausrüstungen zurückzuführen, trägt der Kunde die Kosten für das Eingrenzen bzw. Beheben der Störung. Rufnummern und weitere Adressierungselemente Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). RiiSeez-Net stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonstwie an Dritte übertragen werden, sofern Rii-Seez-Net nicht ausdrücklich einwilligt. Rii-Seez-Net kann sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe es erfordern oder im Falle von Rufnummerstreitigkeiten unter Privaten. Unter Vorbehalt der Portierung zu einem andern Anbieter, fallen die Adressierungselemente bei Beendigung des Vertrags der entsprechenden Dienstleistung entschädigungslos an Rii-Seez-Net zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden. Datenschutz Es gelten die Bestimmungen des Fernmelde-gesetzes und Datenschutzes. Nur Daten, welche für die Vertragserfüllung, damit auch für die Geschäftsbeziehung zum Kunden und deren Entwicklung, die Verrechnung und Rechnungstellung, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie die Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität notwendig sind, werden vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen (insbes. dem BG betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) bearbeitet und gespeichert. Der Kunde anerkennt, dass das EWB Kundendaten intern benutzen und bearbeiten darf. Ferner stimmt der Kunde zu, dass das EWB Kundendaten und Informationen zwecks Leistungserbringung/ -verbesserung oder zur Fehlerdiagnose oder für Inkassozwecke an ausgewählte Dritte weitergeben kann. Dazu gehören auch die technischen Betreuerfirmen des EWB. Hinsichtlich der Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern ist die Informationsweitergabe an Dritte gesetzlich vorgeschrieben. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden Dritten KEINE Daten für Verkaufs-, Marketing- oder WerbezweAusgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben) Geistiges Eigentum und andere Rechte Der Kunde erhält vom EWB die Gewähr für das Recht zum vertragsgemässen Gebrauch und zur Nutzung der bestellten Produkte und Dienstleistungen. Alle übrigen Rechte, wie insbesondere Eigentums- und Markenrechte, weitergehende Urheberrechte an und in Zusammenhang mit den Dienstleistungen etc. verbleiben beim EWB und den allfällig berechtigten Dritten. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Buchs SG, unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände. Das EWB ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen. Besondere Bedingungen zu Rii-Seez-Net Internet Benützung, Verantwortung des Kunden Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung des Internet-Zuganges eingesetzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder über das EWB erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation geschützt werden. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind. Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit dem EWB einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, über das Netz des EWB keine Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufrufe zur Gewalt, rassistische Propaganda. Stellt das EWB ein Fehlverhalten fest, so ist das EWB berechtigt, den Anschluss unverzüglich und ohne vorangehende Ankündigung zu sperren. Der Kunde verpflichtet sich, das EWB umgehend über Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte Dritte (Hacker) zu informieren. Die Rii-Seez-Net Abonnemente gelten für den normalen Eigengebrauch; der Kunde verpflichtet sich zum „Fair Use“. Falls Sie durch übermässige Nutzung des Internetzugangs den Anschluss anderer Kunden massiv beeinträchtigen, behalten wir uns vor, Ihren Internetzugang nach Ankündigung vorübergehend zu blockieren. Die angegebenen Internet-Geschwindigkeiten sind Maximalwerte. Die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten sind u.a. abhängig von der Hausverkabelung, der Anzahl Mitbenutzer, den Endgeräten und der Verbindung (z.B. WLAN). Kabelmodem / CPE (Glasfaseranschluss) Das für den Bezug von Internet benötigte Kabelmodem oder CPE überlässt das EWB dem Kunden während der Vertragsdauer gegen Entschädigung der Transportkosten zum vertragsgemässen Gebrauch. Das Modem bleibt jederzeit im Eigentum des EWB. Der Kunde verpflichtet 3 sich zum sorgsamen Umgang mit dem Gerät und ist für dessen vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Sollte beim Kabelmodem oder CPE eine Störung auftreten, wird das Gerät nach freiem Ermessen des EWB repariert oder ersetzt. Die Reparatur oder der Austausch erfolgt auf Kosten des EWB, sofern das Modem vertragskonform behandelt wurde. Portokosten werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen eines kurzfristigen Ausfalls oder Defekts des Modems. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden. Falls das Modem innert dieser Frist nicht beim EWB eintrifft, kann eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.-in Rechnung gestellt werden. Sollte das Modem Beschädigungen oder Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen, können die anfallenden Wiederbeschaffungskosten verrechnet werden. Die Versicherung des Kabelmodems oder CPE ist Sache des Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (inkl. Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Der Kunde ist verpflichtet einen Diebstahl des Kabelmodems oder CPE unverzüglich bei der Hotline zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an das EWB zu übermitteln. Internetzugang und Sicherheit Das EWB steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistungen ein, wobei eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Dienstleistungen nicht garantiert werden kann. Rii-SeezNet Abonnemente sind grundsätzlich Best-effort Übertragungsraten, wofür keine Garantie abgegeben werden kann. Für den umfassenden Schutz des eigenen Netzwerkes gegenüber dem offenen Internet-Netzwerk unternimmt der Kunde eigenverantwortlich die entsprechenden Massnahmen. Das EWB macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Daten bei der Übertragung in der Regel nicht geschützt sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass dritte Internetdienstleister ihre Angebote autonom regeln. Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüber dem EWB, die Angebote anderer Internetdienstleister nur bestimmungsgemäss zu nutzen. Wird der Internetzugang zum Bezug von Waren und Dienstleistungen Dritter genutzt, ist das EWB nicht Vertragspartner und leistet deshalb keinerlei Gewähr im Zusammenhang mit den bezogenen Waren oder Dienstleistungen. Besondere Bedingungen zu Rii-Seez-Net DigiPhone Leistungen Für den Bezug der Dienstleistungen benötigt der Kunde mindestens ein geeignetes, analoges oder SIP TelefonEndgerät. Das EWB unterstützt die meisten in der Schweiz zugelassenen Geräte; für das Nichtfunktionieren von Endgeräten wird jegliche Verantwortung abgelehnt. Standorterkennung bei Notrufen Der Kunde verpflichtet sich, bei Bestellung der Dienstleistung die exakte Adresse (Standort) zu bezeichnen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notfallnummern sicherzustellen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standortbestimmung bei der Anwahl von Notfallnummern einzig bei der hinterlegten Stammadresse möglich ist. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notfallnummer ein, so ist die Standorterkennung nicht gewährleistet. Voice-Kabelmodem Das für den Bezug von DigiPhone benötigte VoiceKabelmodem überlässt das EWB dem Kunden während der Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben) Vertragsdauer gegen Entschädigung der Transportkosten zum vertragsgemässen Gebrauch. Das Modem bleibt jederzeit im Eigentum des EWB. Der Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit dem Gerät und ist für dessen vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Sollte beim Voice-Kabelmodem eine Störung auftreten, wird das Gerät nach freiem Ermessen des EWB repariert oder ersetzt. Die Reparatur oder der Austausch erfolgt auf Kosten des EWB, sofern das Modem vertragskonform behandelt wurde. Portokosten werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen eines kurzfristigen Ausfalls oder Defekts des Modems. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden. Falls das Modem innert dieser Frist nicht beim EWB eintrifft, kann eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.-in Rechnung gestellt werden. Sollte das Modem Beschädigungen oder Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen, können die anfallenden Wiederbeschaffungskosten verrechnet werden. Die Versicherung des Voice-Kabelmodems ist Sache des Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (inkl. Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Der Kunde ist verpflichtet einen Diebstahl des Voice-Kabelmodems unverzüglich bei der Hotline zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an das EWB zu übermitteln. Wird dem EWB das Voice-Kabelmodem als gestohlen gemeldet, benötigt das EWB maximal einen halben Arbeitstag, um den Anschluss zu sperren. Allfällige Verbindungskosten, welche in dieser Zeit anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Installation des Voice-Kabelmodems ist Sache des Kunden. Dies gilt ebenso für die übrige Telefonausrüstung und allfällige Hausverteilanlage. Das EWB übermittelt dem Kunden eine Installationsanleitung für den Anschluss eines analogen Telefons via Voice-Kabelmodem. Für unsachgemässe Installationen, auch wenn diese durch Fachhändler oder andere Dritte vorgenommen wurde, übernimmt das EWB keine Gewähr. Verantwortung des Kunden, Mehrwertdienste etc. Die Benutzung des Anschlusses liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, auch wenn diese durch unbefugte Dritte geschieht. Darunter fallen alle Gebühren, welche sich durch die Benützung des Anschlusses ergeben insbesondere auch für die Nutzung von kostenpflichtigen Telefon-Angeboten von Drittanbietern (Mehrwertdienste Nr. 08xx/09xx)). Falls das EWB mit dem Inkasso der entsprechenden Gebühren und Entgelte beauftragt ist, werden diese Beträge der Kundenrechnung belastet. Die Drittanbieter bleiben jedoch direkte und ausschliessliche Ansprechpartner für Beanstandungen betreffend Waren oder Dienstleistungen in Bezug auf die kostenpflichtigen Nummern. Der Kunde hält alle Vertragsdaten geheim, namentlich, Passwörter, Benutzeridentifikationen usw. und ist bei Missachtung dieser Bestimmung für sämtliche daraus entstehenden Schäden haftbar. Portierung Eine Nummern-Portierung (Mitnahme der Rufnummer) kann nur mittels vorangehender schriftlicher Bevollmächtigung des Kunden durchgeführt werden. Der Kunde anerkennt, dass eine Portierung zwischen vier bis fünf Wochen dauert. Inaktive Nummern werden nach gesetzlicher Frist gelöscht. Telefonie Die Verbindungen der Telekommunikations-Dienstleistung Kabeltelefonie in das Festnetz werden durch das EWB sichergestellt. Das EWB steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die 4 jederzeitige Verfügbarkeit der Telefonie-Dienstleistung inkl. der Erreichbarkeit von Notfallnummern kann das EWB nicht garantieren. Sollte sich der Kabelnetzanschluss oder die Hausinstallation als nicht tauglich für die DigiPhone--Dienstleistung erweisen, kann der abgeschlossene Vertrag fristlos aufgelöst werden. Die Kosten für die Portierung und der Telefonnummer zu einem anderen Anbieter und weitere damit verbundene Kosten trägt der Kunde. Rufnummern Kunden können im Rahmen des Kundenservices „WunschTelefonnummern“ ihre Rufnummer kostenpflichtig auswählen, falls diese noch erhältlich und verfügbar ist. Der Kunde hat jedoch keinesfalls Anspruch auf eine bereits vergebene Nummer. Ein Rufnummernwechsel durch den Kunden ist zu einem auf der Webseite publizierten Tarif mit Kostenfolge möglich. Verzeichnisse Auf Wunsch des Kunden, werden seine Daten in ein öffentliches Telefonverzeichnis eingetragen. Das EWB kann Dritte, wie bspw. Swisscom Directories beauftragen, den Eintrag vorzunehmen. Das EWB leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der eingetragenen Daten. DigiPhone in Kombiangeboten Wird DigiPhone in Verbindung mit einem Kombiangebot von Rii-Seez-Net genutzt, sind Anrufe im gesamten Schweizer Festnetz bis zu einer bestimmten Dauer gemäss Produktbeschreibung kostenlos, unabhängig der getätigten Anzahl Anrufe. Danach werden die Gespräche zu den normalen Tarifen gemäss der aktuellen Preisliste DigiPhone verrechnet. Informationen zum aktuellen Gesprächsverbrauchsstatus sind im Rii-Seez-Net Benutzerkonto ersichtlich. Dauerverbindungen sind verboten. Besondere Bedingungen zu Rii-Seez-Net Digital TV Gegenstand des Vertrages Mit Digital TV wird die digitale Übertragung von Bild und Ton über das Kabelnetz verstanden, für deren Empfang allenfalls der Kauf und die Nutzung einer Empfangsbox erforderlich ist (nachfolgend als «Box» bezeichnet). Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie eine kommerzielle Nutzung oder die Weiterleitung an Dritte der mit dem Digital TV-Service angebotenen Dienstleistungen, ist nur mit schriftlichem Einverständnis des EWB resp. der Rechteinhaber gestattet. Ohne eine spezielle Vereinbarung ist die Nutzung der Dienstleistungen ausdrücklich auf die privaten Räumlichkeiten des Kunden beschränkt. Die Mindestbezugsdauer für die Pay-Pakete sowie –Programme beträgt sechs Monate mit einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende. Programmpalette Das EWB ist bestrebt, die Programme ohne Unterbrechung und in hoher Qualität zu übertragen. Ein Ausfall der Übertragung kann aus technischen Gründen, wegen Funktionsstörungen der Box, einem Sendeunterbruch des Programmanbieters oder weiteren Gründen nicht ausgeschlossen werden. Ein Schadenersatz oder eine Minderung der Gebühren kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Die für den Betrieb von Digital TV notwendige Technik, Geräte und Software gehören in den Zuständigkeitsbereich des EWB. Es ist denkbar, dass gleichzeitig mehrere verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Standards zur Datenübertragung eingesetzt werden. Um den technischen Fortschritt oder einen wirtschaftlichen Betrieb von Digital TV zu ermöglichen sowie infolge von Vorgaben der Normung, können technische Änderungen am System erforderlich sein, welche das Auswechseln der Geräte (Box, Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben) Smart-Card), die Änderung von Codierung oder Frequenzen usw. bedingen. Ein Schadenersatz oder eine Minderung der Gebühren kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Eine Anpassung der Programmpalette kann aus verschiedenen Gründen (mangelndes Kundeninteresse, Einstellung des Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderungen bezüglich der Rechte, Änderungen der Technik etc.) notwendig werden. Das EWB ist bestrebt, die entfallenden Programme zu ersetzen und ihre Kunden rechtzeitig zu informieren. Das EWB ist berechtigt, ein bestehendes vom Kunden bestelltes Pay-Paket (mehrere Programme in einem Paket) oder Pay-Programm (Einzelprogramm) durch ein anderes Paket oder Programm zu ersetzen. Sie informiert den Kunden sofort über die erfolgte Änderung. Ist der Kunde mit dem Wechsel nicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einem Monat zu melden, andernfalls gilt der Wechsel des Pakets oder Programms als stillschweigend genehmigt. Aufgrund fehlender Übertragungsrechte des Programmanbieters für das Rii-Seez-Net-Sendegebiet ist es möglich, dass einzelne Sendungen in den Programmen via Digital TV nicht übertragen werden können (da diese zeitweise verschlüsselt sind). Empfangsbox Für den Empfang der Digital TV Programme ist ein dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechendes TV Gerät oder eine Empfangsbox notwendig. Die Benutzung einer Box ist ausschliesslich nur im Rahmen der bestellten Dienstleistungen von Digital TV gestattet. Die Installation der Box erfolgt durch den Kunden entsprechend den Weisungen des EWB. Der Kunde wird gebeten, sorgsam mit der Box umzugehen, er ist für deren vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Eine Umgehung der Decodierung von Pay-Programmen sowie Versuche, die Decodierung zu umgehen, sind vertraglich untersagt und ziehen eine unmittelbare Vertragsauflösung nach sich. Der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Folgeschäden, wie zum Beispiel die Implementierung einer anderen Codierung). Der Standort der Box, welcher in der Anmeldung angegeben wird, ist verbindlich und kann durch das EWB kontrolliert werden. Beim Einsatz von mehreren Empfangsboxen im gleichen Haushalt ist das kostenlose Grundangebot bei jeder Box aufgeschaltet. Die kostenpflichtigen Pay-Programme sind für jede Box einzeln zu abonnieren und werden separat abgerechnet. In Verbindung mit einem Kombiangebot sind die kostenpflichtigen Programme „Pay-Selection“ nur bei einem Gerät inklusive. Bei weiteren Digital TV Geräten im Haushalt müssen die kostenpflichtigen Pay-Programme gemäss der regulären Preisliste abonniert werden. Für die einwandfreie Funktion der Geräte mit integriertem DVB-C Tuner (mit Modul und Smartkarte) kann der Provider keine Gewährleistung übernehmen. Kauf-Garantiebestimmungen Das EWB übernimmt während zwei Jahren seit Kaufabschluss die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der Empfangsboxen. Ein defektes Gerät ist umgehend an das EWB zu retournieren. Nicht unter diese Garantie fallen normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf andere äussere Umstände zurückzuführen sind 1). Bei einem später auftretenden Defekt hat der Kunde den gekauften Artikel zusammen mit dem Kaufbeleg und dem Garantieschein umgehend im entsprechenden EWBVerkaufsgeschäft vorzulegen. Abhängig vom Defekt und nach freiem Ermessen repariert oder ersetzt das EWB das Gerät. Der Kunde wird gebeten, den Garantieschein sorgfältig aufzubewahren. Bei Fehlen desselben wird jeder Garantieanspruch hinfällig. 1) Beispiele (Aufzählung nicht abschliessend): - ausgelaufene Batterien - vorgenommene Änderungen am Gegenstand, 5 Bedienungsfehler - Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag Besondere Bedingungen zu Rii-Seez-Net myVision Der Kunde willigt mit der Vertragsunterzeichnung für myVision selbständig ein, dass er die permanente Aufzeichnung von verschiedenen Sendern wünscht. Für die Aktivierung, Verwendung und Nutzung dieser Aufnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Aufnahmen, welche beim Persönlichen Videorekorder (PVR) über das IPTV gemacht werden, sind beim Provider gespeichert. Der Provider ist für eine sorgfältige Datenhaltung und Datenpflege verantwortlich, jedoch kann nicht garantiert werden, dass Aufnahmen nicht verloren gehen. Nach Vertragsbeendigung ist das EWB berechtigt, alle auf dem Server befindlichen Aufnahmen und Daten des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Datentransfer und Sicherungskopien sind ausschliesslich Sache des Kunden und können niemals direkt im Datencenter via Server durchgeführt werden. Empfangsbox Für den Empfang der myVision Dienstleistungen ist eine Empfangsbox notwendig. Die Box wird dem Kunden während der Vertragsdauer gegen Entschädigung der Transportkosten zum vertragsgemässen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Empfangsbox bleibt jederzeit im Eigentum des EWB. . Der Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit der Box und ist für dessen vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Die Benutzung der Box ist ausschliesslich für die vertraglich vereinbarte Nutzung der Dienstleistungen myVision gestattet. Das Öffnen der Box oder Abänderungen jeglicher Art sind nicht zulässig. Sollte bei der Box eine Störung auftreten, wird das Gerät nach freiem Ermessen des EWB repariert oder ersetzt. Die Reparatur oder der Austausch erfolgt auf Kosten des EWB, sofern die Box vertragskonform behandelt wurde. Portokosten werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen eines kurzfristigen Ausfalls oder Defekt der Box Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 14 Tagen ans EWB zurückzusenden. Falls die Box innert dieser Frist nicht beim EWB eintrifft, kann eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.-- in Rechnung gestellt werden. Sollte die Box Beschädigungen oder Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen, können die anfallenden Wiederbeschaffungskosten verrechnet werden. Die Installation der Box erfolgt durch den Kunden entsprechend den Weisungen des EWB. Die Versicherung der Box ist Sache des Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (inkl. Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Der Kunde ist verpflichtet einen Diebstahl der Empfangsbox unverzüglich bei der Hotline zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport innert Wochenfrist an das EWB zu übermitteln. Eine Weitergabe der Box an Dritte ist nicht zulässig. Der Standort der Box, welcher in der Anmeldung angegeben wird, ist verbindlich. Beim Einsatz von mehreren Empfangsboxen im gleichen Haushalt ist das kostenlose Grundangebot bei jeder Box aufgeschaltet. Die kostenpflichtigen Pay-Programme sind für jede Box einzeln zu abonnieren und werden separat abgerechnet. Im Übrigen gelten die Konditionen von Rii-Seez-Net Digital TV. Ausgabe Mai 2016 (Ersetzt alle vorhergehenden Ausgaben) Besondere Bedingungen zu Rii-Seez-Net myVision Mobile TV Leistung/Verantwortung des Kunden Das EWB ermöglicht dem Kunden, über eine eigene kostenlose Applikation, welche auf einem Mobiltelefon oder einem anderen mobilen Endgerät installiert werden kann, den ortsunabhängigen Empfang von ausgewählten und vordefinierten Fernsehprogrammen als Streaming-Inhalt. Der Kunde ist für die Beschaffung, Einrichtung und Instandsetzung eines funktionstüchtigen Endgerätes verantwortlich, welches den vom EWB kommunizierten Systemvoraussetzungen entspricht. Der Kunde hat die für den Bezug der Dienstleistung notwendige Applikation selbständig auf dem Endgerät zu installieren. Das EWB empfiehlt ausdrücklich, vor der Installation der Applikation eine Sicherung der eigenen Daten durchzuführen. Gebühren/Kosten Sowohl der Download der Applikation als auch die Nutzung der Dienstleistung ist für Kunden, für welche myVision Mobile TV verfügbar ist, grundsätzlich kostenlos. Das EWB behält sich das Recht vor, die Applikation als Zusatzservice auch kostenpflichtig anzubieten. Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung können Verbindungsgebühren für die Nutzung des mobilen Datenverkehrs (inklusive Roaming-Gebühren) anfallen. Dem Kunden werden diese Verbindungsgebühren im Rahmen seines Abonnementsvertrages von seinem Anbieter in Rechnung gestellt. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Streaming eines Fernsehprogramms erheblichen Datenverkehr und je nach Abonnement und gewähltem Netzanbieter erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann. Gewährleistung Die Mobile TV Dienstleistung ist insbesondere von der Qualität der Funkversorgung abhängig, weshalb das EWB keine Gewährleistung für ein störungsfreies Funktionieren der Dienstleistung bieten kann. Das EWB kann für Störungen, Einschränkungen und Unterbrüche nicht verantwortlich gemacht werden. Systemvoraussetzungen Die Systemvoraussetzungen für das Mobile TV Angebot sind online unter www.rii-seez-net.ch abrufbar. Das EWB behält sich das Recht vor, die Dienstleistung (oder gewisse Funktionen / Teile davon) von Systemvoraussetzungen abhängig zu machen. Deshalb ist es möglich, dass die Dienstleistung nicht für alle Endgeräte verfügbar ist. 6
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