Tempo 30-Zone in Oberbachheim Was ist eine Tempo-30-Zone? Eine Tempo-30-Zone ist ein zusammenhängender Bereich von innerörtlichen Straßen, in dem nur an den Zufahrten die Höchstgeschwindigkeit für den gesamten Verkehr auf 30 km/h festgelegt wird. Der Gemeinderat Oberbachheim hat in seiner Sitzung vom 11.01.2016 beschlossen, die Gemeindestraßen „Bergstraße, Birkenstraße, In den Krautstückern und Hinterm Graben“ als „Zone-30“ auszuweisen. Eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung hat die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten am 02.03.2016 erlassen. Mittlerweile wurden die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals verdeutlichen: Für Fahrzeugführer, die über die Birkenstraße oder Bergstraße an dem Verkehrszeichen (Beginn Tempo 30-Zone) vorbei in die 30-Zone einfahren, ist die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten. Dies gilt für alle nach diesem Verkehrszeichen liegenden Straßen (Bergstraße, Birkenstraße, In den Krautstückern und Hinterm Graben). Erst wenn ein Fahrzeugführer zur Einmündung „Waldstraße“ an dem Verkehrszeichen (Ende Tempo 30-Zone) vorbei fährt, verlässt er den Zonenbereich 30 und es ist wieder die innerorts allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten. Oberbachheim, 19.05.2016 Manfred Schmidt Ortsbürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc