Tempo 30-Zone in Oberbachheim

Tempo 30-Zone in Oberbachheim
Was ist eine Tempo-30-Zone?
Eine Tempo-30-Zone ist ein zusammenhängender Bereich von innerörtlichen Straßen, in
dem nur an den Zufahrten die Höchstgeschwindigkeit für den gesamten Verkehr auf 30 km/h
festgelegt wird.
Der Gemeinderat Oberbachheim hat in seiner Sitzung vom 11.01.2016 beschlossen, die
Gemeindestraßen „Bergstraße, Birkenstraße, In den Krautstückern und Hinterm Graben“ als
„Zone-30“ auszuweisen. Eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung hat die
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten am 02.03.2016 erlassen.
Mittlerweile wurden die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt. In diesem
Zusammenhang möchte ich nochmals verdeutlichen:
Für Fahrzeugführer, die über die Birkenstraße oder Bergstraße an dem Verkehrszeichen
(Beginn Tempo 30-Zone)
vorbei in die 30-Zone einfahren, ist die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten. Dies
gilt für alle nach diesem Verkehrszeichen liegenden Straßen (Bergstraße, Birkenstraße, In
den Krautstückern und Hinterm Graben).
Erst wenn ein Fahrzeugführer zur Einmündung „Waldstraße“ an dem Verkehrszeichen
(Ende Tempo 30-Zone)
vorbei fährt, verlässt er den Zonenbereich 30 und es ist wieder die innerorts allgemein
gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten.
Oberbachheim, 19.05.2016
Manfred Schmidt
Ortsbürgermeister