Kraftfahrer mit Farbsinnstörung »

Wichtige Hinweise für den farbsinngestörten
Kraftfahrer
 Aus unseren Untersuchungsunterlagen ergibt sich Ihre Farbenschwäche. Diese ist
angeboren und nicht zu ändern. Auch Brillen mit gefärbten oder getönten Gläsern können
zu keiner Besserung Ihres Farbenunterscheidungsvermögens führen.
 Ihre Farbensinnstörung bedeutet nicht, dass Sie gar keine Farben erkennen können. Die
Unterscheidung verschiedener Farbtöne ist jedoch unter besonderen Verhältnissen
erschwert und zum Teil unmöglich. Auf der Straße herrschen vielfach schwierige
Sichtbedingungen und oft bleibt dem Kraftfahrer wenig Zeit, den notwendigen Überblick zu
gewinnen. In solchen Lagen erleichtert die volle Farbentüchtigkeit ein rasches und sicheres
Handeln.
 Trotz Ihrer Farbenschwäche wird jedoch Ihre Kraftfahreignung nicht verneint, da wir davon
ausgehen, dass Sie durch besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit die Mängel Ihres
Sehvermögens ausgleichen. Sollten Sie jedoch einen Unfall verursachen, werden Sie in
gleicher Weise wie ein Farbtüchtiger zur Verantwortung gezogen. Farbenschwäche gilt
nämlich weder straf- noch versicherungsrechtlich als Entschuldigungsgrund.
 Sicherlich wollen Sie unnötige Risiken im Straßenverkehr vermeiden.
Beachten Sie deshalb bitte immer folgende Punkte:
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1. Seien Sie sich stets Ihrer Farbenschwäche bewusst, wenn Sie am Steuer Ihres
Fahrzeugs sitzen. Die größte Gefahr besteht nämlich darin, dass Sie glauben, die
Feststellungen des Arztes seien mehr theoretischer Natur, und Sie könnten sich auf Ihr
Farbunterscheidungsvermögen in jeder Lage genügend verlassen.
2. Die Bedeutung farbiger Verkehrszeichen kann in der Regel auch von Farbuntüchtigen
erfasst werden. Bei Farbampeln z.B. liegt das rote Licht oben, das grüne unten. Der
Farbsinngestörte muss diese Verkehrszeichen besonders sorgfältig beobachten, um
ihre Bedeutung sicher herauszufinden. Hierbei können jedoch Schwierigkeiten auftreten,
wie bei der Farbampel im Dunkeln, bei der das Gehäuse schwer zu erkennen ist.
3. Eine besondere Gefahr besteht bei den Ampeln an Bahnübergängen, die bekanntlich
anders konstruiert sind. In solchen Fällen muss der farbenschwache Kraftfahrer
langsam an die Ampel heranfahren.
4. Andere Verkehrszeichen lassen – auch für den Farbenschwachen – ihre Bedeutung
leicht aus ihrer Form erkennen. Diese Zeichen sind jedoch farbig angestrichen, um
dadurch die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erregen. Bei Ihrer Farbsinnstörung können
Sie diese Verkehrszeichen zwar nicht verkennen, aber leichter übersehen als ein
Farbtüchtiger. Darum müssen Sie mit besonderer Sorgfalt den Straßenrand und alle
Stellen (Kreuzungen, Baustellen etc.) absuchen, an denen ein Verkehrszeichen stehen
könnte.
[email protected]
Tel 42841-2112
Fax 427 31-3643
Version 06.07.2016
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5. Die Unterscheidung von Farben ist bei Nebel, Regen, Blendung durch Gegenlicht oder
durch die tiefstehende Sonne und in ähnlichen sichtbehindernden Situationen erheblich
erschwert. In solchen Fällen ist es für den farbschwachen Kraftfahrer besonders
angezeigt, langsam zu fahren, da er z.B. die Schluss- und Bremslichter eines
Vorausfahrenden später erkennt als ein Farbtüchtiger, da rote Farbe dunkler
wahrgenommen wird. Auch die Verkehrszeichen und Farbampeln sind dann schwerer
aufzufinden und in ihrer Bedeutung zu erkennen.
6. In der Großstadt beanspruchen die vielen Lichter und die komplizierten VerkehrsSituationen die Aufmerksamkeit eines Farbenschwachen in erhöhtem Maße, so dass
Sie Straßenverkehr, Ampeln und Beschilderung mehr als sonst beobachten müssen,
um nichts zu übersehen oder falsch einzuschätzen. Dazu brauchen Sie vor allem Zeit!
Also auch hier langsamer fahren!
7. Falls Sie der Meinung sind, Sie hätten trotz Ihrer Farbschwäche noch nie eine Ampel
oder ein Verkehrszeichen übersehen, denken Sie bitte daran, dass man so etwas nur
dann bemerkt, wenn man darauf aufmerksam gemacht wird oder wenn es dadurch zu
einem Unfall beziehungsweise Beinahe-Unfall gekommen ist.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihre Betriebsärztin/ Ihr Betriebsarzt gerne zur Verfügung.
[email protected]
Tel 42841-2112
Fax 427 31-3643
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