Wichtige Hinweise für den farbsinngestörten Kraftfahrer Aus unseren Untersuchungsunterlagen ergibt sich Ihre Farbenschwäche. Diese ist angeboren und nicht zu ändern. Auch Brillen mit gefärbten oder getönten Gläsern können zu keiner Besserung Ihres Farbenunterscheidungsvermögens führen. Ihre Farbensinnstörung bedeutet nicht, dass Sie gar keine Farben erkennen können. Die Unterscheidung verschiedener Farbtöne ist jedoch unter besonderen Verhältnissen erschwert und zum Teil unmöglich. Auf der Straße herrschen vielfach schwierige Sichtbedingungen und oft bleibt dem Kraftfahrer wenig Zeit, den notwendigen Überblick zu gewinnen. In solchen Lagen erleichtert die volle Farbentüchtigkeit ein rasches und sicheres Handeln. Trotz Ihrer Farbenschwäche wird jedoch Ihre Kraftfahreignung nicht verneint, da wir davon ausgehen, dass Sie durch besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit die Mängel Ihres Sehvermögens ausgleichen. Sollten Sie jedoch einen Unfall verursachen, werden Sie in gleicher Weise wie ein Farbtüchtiger zur Verantwortung gezogen. Farbenschwäche gilt nämlich weder straf- noch versicherungsrechtlich als Entschuldigungsgrund. Sicherlich wollen Sie unnötige Risiken im Straßenverkehr vermeiden. Beachten Sie deshalb bitte immer folgende Punkte: amd-info-02-16-kraftfahrer mit farbsinnstörung.docx 1. Seien Sie sich stets Ihrer Farbenschwäche bewusst, wenn Sie am Steuer Ihres Fahrzeugs sitzen. Die größte Gefahr besteht nämlich darin, dass Sie glauben, die Feststellungen des Arztes seien mehr theoretischer Natur, und Sie könnten sich auf Ihr Farbunterscheidungsvermögen in jeder Lage genügend verlassen. 2. Die Bedeutung farbiger Verkehrszeichen kann in der Regel auch von Farbuntüchtigen erfasst werden. Bei Farbampeln z.B. liegt das rote Licht oben, das grüne unten. Der Farbsinngestörte muss diese Verkehrszeichen besonders sorgfältig beobachten, um ihre Bedeutung sicher herauszufinden. Hierbei können jedoch Schwierigkeiten auftreten, wie bei der Farbampel im Dunkeln, bei der das Gehäuse schwer zu erkennen ist. 3. Eine besondere Gefahr besteht bei den Ampeln an Bahnübergängen, die bekanntlich anders konstruiert sind. In solchen Fällen muss der farbenschwache Kraftfahrer langsam an die Ampel heranfahren. 4. Andere Verkehrszeichen lassen – auch für den Farbenschwachen – ihre Bedeutung leicht aus ihrer Form erkennen. Diese Zeichen sind jedoch farbig angestrichen, um dadurch die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erregen. Bei Ihrer Farbsinnstörung können Sie diese Verkehrszeichen zwar nicht verkennen, aber leichter übersehen als ein Farbtüchtiger. Darum müssen Sie mit besonderer Sorgfalt den Straßenrand und alle Stellen (Kreuzungen, Baustellen etc.) absuchen, an denen ein Verkehrszeichen stehen könnte. [email protected] Tel 42841-2112 Fax 427 31-3643 Version 06.07.2016 Seite 1 5. Die Unterscheidung von Farben ist bei Nebel, Regen, Blendung durch Gegenlicht oder durch die tiefstehende Sonne und in ähnlichen sichtbehindernden Situationen erheblich erschwert. In solchen Fällen ist es für den farbschwachen Kraftfahrer besonders angezeigt, langsam zu fahren, da er z.B. die Schluss- und Bremslichter eines Vorausfahrenden später erkennt als ein Farbtüchtiger, da rote Farbe dunkler wahrgenommen wird. Auch die Verkehrszeichen und Farbampeln sind dann schwerer aufzufinden und in ihrer Bedeutung zu erkennen. 6. In der Großstadt beanspruchen die vielen Lichter und die komplizierten VerkehrsSituationen die Aufmerksamkeit eines Farbenschwachen in erhöhtem Maße, so dass Sie Straßenverkehr, Ampeln und Beschilderung mehr als sonst beobachten müssen, um nichts zu übersehen oder falsch einzuschätzen. Dazu brauchen Sie vor allem Zeit! Also auch hier langsamer fahren! 7. Falls Sie der Meinung sind, Sie hätten trotz Ihrer Farbschwäche noch nie eine Ampel oder ein Verkehrszeichen übersehen, denken Sie bitte daran, dass man so etwas nur dann bemerkt, wenn man darauf aufmerksam gemacht wird oder wenn es dadurch zu einem Unfall beziehungsweise Beinahe-Unfall gekommen ist. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihre Betriebsärztin/ Ihr Betriebsarzt gerne zur Verfügung. [email protected] Tel 42841-2112 Fax 427 31-3643 Version 06.07.2016 Seite 2
© Copyright 2024 ExpyDoc