Teilnahmebedingungen

Informationen und Teilnahmebedingungen zu
Hessen Ideen 2016
1. Der Wettbewerb
Beim hessenweiten Ideenwettbewerb treten die besten unternehmerischen Ideen
aller hessischen Hochschulen im Wettbewerb gegeneinander an. Der Wettbewerb
steht unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministers für Wissenschaft und
Kunst Boris Rhein. Das Ziel des Wettbewerbs ist es, die Gründungskultur an
hessischen Hochschulen auszubauen, die Hochschulen stärker miteinander zu
vernetzen und die Ideen der Hochschulmitglieder zu unterstützen sowie über die
Grenzen Hessens hinaus bekannt zu machen.
Die
Koordination
des
Wettbewerbs
erfolgt
durch
die
Universität
Kassel,
UniKasselTransfer Inkubator.
Alle Hochschulen in Hessen können bis zu drei Ideen aus ihrer Hochschule
nominieren,
die
beim
hessenweiten
Ideenwettbewerb
antreten.
Wie
diese
Nominierung vorgenommen wird, ist den jeweiligen Hochschulen überlassen.
gefördert durch:
2. Wettbewerbsablauf
Terminlicher Ablauf des Wettbewerbs
Bis zum 31. Juli 2016
Nominierung der Ideen durch
[email protected]
die
Hochschulen
an:
Bis zum 31. Aug. 2016
Die TeilnehmerInnen richten ihr Online-Profil ein und laden
ihre Ideenskizze hoch
01. Sep. - 01. Okt. 2016
Online-Voting unter www.hessen-ideen.de & Bewertung der
Ideenskizze durch die GutachterInnen
Okt. 2016
Bekanntgabe der Top 10
Okt. 2016 (vsl.)
Workshop für die TeilnehmerInnen
03. Nov. 2016
Jurysitzung und feierliche Preisverleihung im Großraum
Frankfurt
Anschließend
Road-Show der besten Ideen
Stufe 1 – Nominierung durch die hessischen Hochschulen
Zur Teilnahme am Wettbewerb nominiert jede hessische Hochschule bis zu drei
Ideen, die beim hessischen Ideenwettbewerb antreten. Die Kontaktdaten der
nominierten TeilnehmerInnen senden die Hochschulen bis zum 31. Juli an [email protected].
Anschließend erhalten die Nominierten detaillierte Informationen zum weiteren
Ablauf.
gefördert durch:
Stufe 2 – Vorauswahl (Online-Profil & Ideenskizze)
Um
beim
hessischen
Ideenwettbewerb
antreten
zu
können,
müssen
die
TeilnehmerInnen bis zum 31.08.2016 (23:59 Uhr) ein Profil auf der Onlineplattform
www.hessen-ideen.de

anlegen und eine Ideenskizze einreichen.
Online-Profil
Die TeilnehmerInnen des hessischen Ideenwettbewerbs erhalten nach ihrer
Nominierung einen Link und LogIn Daten zu einer Onlineplattform um sich über ein
Anmeldeformular für den Wettbewerb zu registrieren. Dieser Bereich ist verschlüsselt
und nur für die Organisatoren des Wettbewerbs sichtbar.
Nach erfolgreicher Anmeldung haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit ihre
Ideen anhand eines Kurztextes und Bildern vorzustellen.
Bevor die Informationen öffentlich ersichtlich sind, erfolgt eine Prüfung der Angaben
durch die Wettbewerbskoordination. Alle TeilnehmerInnen erhalten im Vorfeld der
Veröffentlichung die Möglichkeit einer Beratung zum Thema Schutzrechte. Dies stellt
sicher, dass keine patentrechtlich relevanten Informationen veröffentlicht werden.
Im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 01.10.2016 findet eine Onlineabstimmung der
Ideen
statt.
Die
Onlineabstimmung
ist
ein
wichtiger
Bestandteil
beim
Bewertungsverfahren und geht in die Gesamtwertung der Ideen ein.
gefördert durch:

Ideenskizze
Parallel zur Registrierung auf der Onlineplattform muss eine Ideenskizze von den
TeilnehmerInnen erstellt werden. Zur Ausarbeitung und Beschreibung der Idee
erhalten alle TeilnehmerInnen einen „Leitfaden zur Ideenskizze“, an dem sie sich
orientieren können.
Für
die
TeilnehmerInnen
aus
Hochschulen,
die
bereits
einen
internen
Ideenwettbewerb ausrichten, gilt eine Sonderregelung. Derzeit betrifft dies die
Technische Universität Darmstadt, die Hochschule Fulda und die Universität Kassel.
Die TeilnehmerInnen dieser Hochschulen dürfen ihre Ideenskizze, die im Rahmen
des internen Wettbewerbs angefertigt wurde, einreichen.
Die Ideenskizze wird im geschützten Bereich der Onlineplattform hochgeladen und
ist öffentlich nicht einsehbar.
Im Zeitraum vom 01.09.16 bis zum 01.10.16 werden die Ideenskizzen von
ausgewählten GutachterInnen geprüft und bewertet. Die GutachterInnen sind durch
eine Geheimhaltungserklärung zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Bewertung der Ideenskizze orientiert sich an den Kriterien: Kundennutzen,
Marktchancen, Realisierbarkeit und Innovationsgrad. Das Kriterium Innovationsgrad
wird besonders berücksichtigt und doppelt gewichtet.
Die Auswahl der GutachterInnen erfolgt auf Empfehlung aller teilnehmenden
Hochschulen und wird sich aus GründungsberaterInnen und UnternehmerInnen aller
Fachrichtungen zusammensetzen.
gefördert durch:

Bewertungsverfahren
Anhand der Onlineabstimmung und der Prüfung der Ideenskizze durch die
GutachterInnen wird ein Ranking erstellt und im Oktober 2016 werden die besten 10
Ideen bekannt gegeben.
Die Gesamtbewertung setzt sich aus den Kriterien Kundennutzen, Marktchancen,
Realisierbarkeit, Innovationsgrad und aus der Onlineabstimmung zusammen.
Wer nicht unter die Top 10 kommt, profitiert dennoch vom inhaltlichen Feedback der
GutachterInnen. Zusätzlich können alle TeilnehmerInnen vom Workshop-Angebot
profitieren sowie an einzelnen Terminen der Road-Show teilnehmen.
Stufe 3 – Finale
Im November 2016 wird die Abschlussveranstaltung im Großraum Frankfurt
stattfinden.
Die besten 10 Ideen werden nachmittags hinter verschlossenen Türen präsentiert
und stellen sich den Fragen der Jury.
Abends werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung die besten Ideen
gekürt.
Preise
1. Preis
3.000 Euro
2. Preis
2.000 Euro
3. Preis
1.000 Euro
Für alle Top 10 Teams
„Road-Show-Paket“ im Wert von 500 Euro
gefördert durch:
Stufe 4 – Road-Show
Die Road-Show wird direkt im Anschluss an die Preisverleihung im November 2016
beginnen und sich aus verschiedenen Terminen zusammensetzen. Es wird eine
Auswahl an Veranstaltungen und Terminen geben, aus denen die Teams wählen
können. Dadurch werden die Ideen über die hessischen Landesgrenzen hinaus
bekannt und die TeilnehmerInnen können wertvolle Kontakte knüpfen.
Die Road-Show soll bestmöglich an die Interessen und Schwerpunkte der
TeilnehmerInnen angepasst werden. Deshalb werden Veranstaltungsvorschläge der
TeilnehmerInnen außerordentlich begrüßt und nach Möglichkeit in das Programm der
Road-Show integriert.
Konkrete Termine werden auf der Wettbewerbs-Homepage veröffentlicht.
Erläuterung „Road-Show-Paket“: Alle Top 10 Teams erhalten ein „Road-Show-Paket“
im Wert von 500 Euro. Ab November 2016 wird es eine offizielle Road-Show des
hessenweiten Ideenwettbewerbs geben. Die Road-Show beinhaltet exklusive
Veranstaltungen, Netzwerktreffen sowie Pitches mit Terminen u.a. in Hessen, Berlin
und Brüssel. Die TeilnehmerInnen, die nach der Vorauswahl unter die Top 10 fallen,
erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Ideen auf unterschiedlichen Veranstaltungen
zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und Zutritt zu wichtigen Netzwerken zu
erhalten. Das „Road-Show-Paket“ beinhaltet einen Kostenzuschuss für Reisen im
Rahmen der Road-Show bis zu einem Wert von 500 Euro und wird rückwirkend
ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt des „Road-Show-Pakets“ ist die Teilnahme
an mindestens zwei Terminen aus der Road-Show.
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmerurkunde und ein inhaltliches Feedback zur
Idee. Unter Ausschluss des Rechtswegs.
gefördert durch:
3. Begleitprogramm
Es wird im Herbst/Winter 2016 einen eintägigen Netzwerk-/Arbeits-Workshop für alle
WettbewerbsteilnehmerInnen
geben.
Dort
haben
die
TeilnehmerInnen
die
Möglichkeit sich kennenzulernen, auszutauschen und mehr über relevante Themen
wie
Patentrecht,
Finanzierung,
Businessplan,
Präsentationstechnik
und
Internationalisierung zu erfahren. Das genaue Veranstaltungsdatum und die genauen
Workshop Themen werden noch bekanntgegeben.
4. Teilnahmebedingungen

Alle hessischen Hochschulen können bis zu drei Ideen nominieren, die im
Wettbewerb gegeneinander antreten.

Wie die Hochschulen die Nominierung vornehmen, ist ihnen überlassen.

Nominiert werden dürfen Ideen von Hochschulmitgliedern der jeweiligen
Hochschule. Darunter fallen Studierende, Mitarbeitende, ProfessorInnen, sowie
Alumni (die ihren Abschluss vor maximal fünf Jahren absolviert haben).

Die nominierten Ideen müssen ein konkretes Gründungsinteresse nachweisen.
Die TeilnehmerInnen dürfen in den Kalenderjahren 2015/2016 ein Unternehmen
gegründet haben und/oder im Besitz eines Exist-Gründerstipendiums sein.
Ausgeschlossen sind somit Gründungen, die vor dem Kalenderjahr 2015
stattgefunden haben.

Eine Teilnahme ist sowohl als Einzelperson oder auch als Team möglich. Hierbei
ist pro Teilnehmer/Team nur ein Ideenvorschlag zulässig.

Berücksichtigt werden alle bis zum 31.08.16 um 23.59 Uhr vollständig hoch
geladenen Online-Profile und Ideenskizzen.

Die Idee darf bereits von der eigenen Hochschule prämiert worden sein.
gefördert durch:

Die Ideen müssen von den TeilnehmerInnen bzw. dem Team eigenständig
entwickelt worden sein und dürfen die Rechte Dritter nicht verletzen.

TeilnehmerInnen, die an einer Hochschule angestellt sind (auch studentische
Hilfskräfte), müssen die Freigabe der patentrelevanten Idee mit ihrer Hochschule
abklären.

Die Urheber- und gesetzlichen Schutzrechte der eigenen Hochschule bleiben
unberührt.

Die TeilnehmerInnen stellen den Veranstalter von allen denkbaren Ansprüchen
Dritter frei, die bei der Verletzung etwaiger Urheberrechte, gesetzlicher
Schutzrechte,
Geschäftsgeheimnisse
und
sonstigen
Rechten
durch
die
eingereichten Unterlagen hergeleitet werden könnten.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aussagen von GutachterInnen,
JurorInnen und anderen am Wettbewerb beteiligten Personen.

Die Teilnahme am Wettbewerb schließt das Einverständnis mit den genannten
Bedingungen ein.
5. Schutz der Ideen
Der Veranstalter des hessischen Ideenwettbewerbs – UniKasselTransfer Inkubator –
sichert die vertrauliche Behandlung der eingereichten Ideen zu. Alle GutachterInnen
und
Jurymitglieder
unterschreiben
vor
Sichtung
der
Ideenskizzen
eine
Geheimhaltungsvereinbarung und sichern nicht nur während des Wettbewerbs,
sondern vor allem nach dessen Ablauf, eine vertrauliche Zusammenarbeit zu. Die
persönlichen Daten der TeilnehmerInnen werden vom Veranstalter nicht an
unbefugte Dritte weitergegeben.
gefördert durch:
Es wird den TeilnehmerInnen nahegelegt, ihre Idee patentrechtlich prüfen zu lassen.
Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung, ihre Idee patentrechtlich zu schützen und die
Rechte Dritter nicht zu verletzen. Erste Anlaufstelle für eine Beratung ist die jeweilige
Hochschule der TeilnehmerInnen. Sollte an der eigenen Hochschule keine Beratung
angeboten werden oder offene Fragen bestehen, können sich die TeilnehmerInnen
gerne an die Wettbewerbskoordination wenden.
6. Öffentlichkeitsarbeit
Die WettbewerbsteilnehmerInnen erklären sich nach vorhergegangener Absprache
zur Präsentation der Idee im Rahmen der Abschlussveranstaltung und Pressearbeit
bereit.
Jede/r TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name und eine
Kurzbezeichnung seiner Idee, sowie Bilder bei der Berichterstattung durch die
Presse, Medien und Soziale Netzwerke verwendet werden dürfen.
7. Datenschutz
Jede/r TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine Daten
ausschließlich zum Zweck der Abwicklung und Durchführung des Wettbewerbs
gespeichert werden dürfen.
gefördert durch:
Wettbewerbskoordination
Für
auftretende
Fragen
und
Hilfestellungen
bezüglich
des
hessischen
Ideenwettbewerbs und des gesamten Ablaufes stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Annika Wallbach
Universität Kassel
UniKasselTransfer Inkubator
[email protected]
+49 561 804 7252
Miriam Cartheret
Universität Kassel
UniKasselTransfer Inkubator
[email protected]
+49 561 804 2310
gefördert durch: