Informationen und Teilnahmebedingungen zu Hessen Ideen 2016 1. Der Wettbewerb Beim hessenweiten Ideenwettbewerb treten die besten unternehmerischen Ideen aller hessischen Hochschulen im Wettbewerb gegeneinander an. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein. Das Ziel des Wettbewerbs ist es, die Gründungskultur an hessischen Hochschulen auszubauen, die Hochschulen stärker miteinander zu vernetzen und die Ideen der Hochschulmitglieder zu unterstützen sowie über die Grenzen Hessens hinaus bekannt zu machen. Die Koordination des Wettbewerbs erfolgt durch die Universität Kassel, UniKasselTransfer Inkubator. Alle Hochschulen in Hessen können bis zu drei Ideen aus ihrer Hochschule nominieren, die beim hessenweiten Ideenwettbewerb antreten. Wie diese Nominierung vorgenommen wird, ist den jeweiligen Hochschulen überlassen. gefördert durch: 2. Wettbewerbsablauf Terminlicher Ablauf des Wettbewerbs Bis zum 31. Juli 2016 Nominierung der Ideen durch [email protected] die Hochschulen an: Bis zum 31. Aug. 2016 Die TeilnehmerInnen richten ihr Online-Profil ein und laden ihre Ideenskizze hoch 01. Sep. - 01. Okt. 2016 Online-Voting unter www.hessen-ideen.de & Bewertung der Ideenskizze durch die GutachterInnen Okt. 2016 Bekanntgabe der Top 10 Okt. 2016 (vsl.) Workshop für die TeilnehmerInnen 03. Nov. 2016 Jurysitzung und feierliche Preisverleihung im Großraum Frankfurt Anschließend Road-Show der besten Ideen Stufe 1 – Nominierung durch die hessischen Hochschulen Zur Teilnahme am Wettbewerb nominiert jede hessische Hochschule bis zu drei Ideen, die beim hessischen Ideenwettbewerb antreten. Die Kontaktdaten der nominierten TeilnehmerInnen senden die Hochschulen bis zum 31. Juli an [email protected]. Anschließend erhalten die Nominierten detaillierte Informationen zum weiteren Ablauf. gefördert durch: Stufe 2 – Vorauswahl (Online-Profil & Ideenskizze) Um beim hessischen Ideenwettbewerb antreten zu können, müssen die TeilnehmerInnen bis zum 31.08.2016 (23:59 Uhr) ein Profil auf der Onlineplattform www.hessen-ideen.de anlegen und eine Ideenskizze einreichen. Online-Profil Die TeilnehmerInnen des hessischen Ideenwettbewerbs erhalten nach ihrer Nominierung einen Link und LogIn Daten zu einer Onlineplattform um sich über ein Anmeldeformular für den Wettbewerb zu registrieren. Dieser Bereich ist verschlüsselt und nur für die Organisatoren des Wettbewerbs sichtbar. Nach erfolgreicher Anmeldung haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit ihre Ideen anhand eines Kurztextes und Bildern vorzustellen. Bevor die Informationen öffentlich ersichtlich sind, erfolgt eine Prüfung der Angaben durch die Wettbewerbskoordination. Alle TeilnehmerInnen erhalten im Vorfeld der Veröffentlichung die Möglichkeit einer Beratung zum Thema Schutzrechte. Dies stellt sicher, dass keine patentrechtlich relevanten Informationen veröffentlicht werden. Im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 01.10.2016 findet eine Onlineabstimmung der Ideen statt. Die Onlineabstimmung ist ein wichtiger Bestandteil beim Bewertungsverfahren und geht in die Gesamtwertung der Ideen ein. gefördert durch: Ideenskizze Parallel zur Registrierung auf der Onlineplattform muss eine Ideenskizze von den TeilnehmerInnen erstellt werden. Zur Ausarbeitung und Beschreibung der Idee erhalten alle TeilnehmerInnen einen „Leitfaden zur Ideenskizze“, an dem sie sich orientieren können. Für die TeilnehmerInnen aus Hochschulen, die bereits einen internen Ideenwettbewerb ausrichten, gilt eine Sonderregelung. Derzeit betrifft dies die Technische Universität Darmstadt, die Hochschule Fulda und die Universität Kassel. Die TeilnehmerInnen dieser Hochschulen dürfen ihre Ideenskizze, die im Rahmen des internen Wettbewerbs angefertigt wurde, einreichen. Die Ideenskizze wird im geschützten Bereich der Onlineplattform hochgeladen und ist öffentlich nicht einsehbar. Im Zeitraum vom 01.09.16 bis zum 01.10.16 werden die Ideenskizzen von ausgewählten GutachterInnen geprüft und bewertet. Die GutachterInnen sind durch eine Geheimhaltungserklärung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Bewertung der Ideenskizze orientiert sich an den Kriterien: Kundennutzen, Marktchancen, Realisierbarkeit und Innovationsgrad. Das Kriterium Innovationsgrad wird besonders berücksichtigt und doppelt gewichtet. Die Auswahl der GutachterInnen erfolgt auf Empfehlung aller teilnehmenden Hochschulen und wird sich aus GründungsberaterInnen und UnternehmerInnen aller Fachrichtungen zusammensetzen. gefördert durch: Bewertungsverfahren Anhand der Onlineabstimmung und der Prüfung der Ideenskizze durch die GutachterInnen wird ein Ranking erstellt und im Oktober 2016 werden die besten 10 Ideen bekannt gegeben. Die Gesamtbewertung setzt sich aus den Kriterien Kundennutzen, Marktchancen, Realisierbarkeit, Innovationsgrad und aus der Onlineabstimmung zusammen. Wer nicht unter die Top 10 kommt, profitiert dennoch vom inhaltlichen Feedback der GutachterInnen. Zusätzlich können alle TeilnehmerInnen vom Workshop-Angebot profitieren sowie an einzelnen Terminen der Road-Show teilnehmen. Stufe 3 – Finale Im November 2016 wird die Abschlussveranstaltung im Großraum Frankfurt stattfinden. Die besten 10 Ideen werden nachmittags hinter verschlossenen Türen präsentiert und stellen sich den Fragen der Jury. Abends werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung die besten Ideen gekürt. Preise 1. Preis 3.000 Euro 2. Preis 2.000 Euro 3. Preis 1.000 Euro Für alle Top 10 Teams „Road-Show-Paket“ im Wert von 500 Euro gefördert durch: Stufe 4 – Road-Show Die Road-Show wird direkt im Anschluss an die Preisverleihung im November 2016 beginnen und sich aus verschiedenen Terminen zusammensetzen. Es wird eine Auswahl an Veranstaltungen und Terminen geben, aus denen die Teams wählen können. Dadurch werden die Ideen über die hessischen Landesgrenzen hinaus bekannt und die TeilnehmerInnen können wertvolle Kontakte knüpfen. Die Road-Show soll bestmöglich an die Interessen und Schwerpunkte der TeilnehmerInnen angepasst werden. Deshalb werden Veranstaltungsvorschläge der TeilnehmerInnen außerordentlich begrüßt und nach Möglichkeit in das Programm der Road-Show integriert. Konkrete Termine werden auf der Wettbewerbs-Homepage veröffentlicht. Erläuterung „Road-Show-Paket“: Alle Top 10 Teams erhalten ein „Road-Show-Paket“ im Wert von 500 Euro. Ab November 2016 wird es eine offizielle Road-Show des hessenweiten Ideenwettbewerbs geben. Die Road-Show beinhaltet exklusive Veranstaltungen, Netzwerktreffen sowie Pitches mit Terminen u.a. in Hessen, Berlin und Brüssel. Die TeilnehmerInnen, die nach der Vorauswahl unter die Top 10 fallen, erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Ideen auf unterschiedlichen Veranstaltungen zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und Zutritt zu wichtigen Netzwerken zu erhalten. Das „Road-Show-Paket“ beinhaltet einen Kostenzuschuss für Reisen im Rahmen der Road-Show bis zu einem Wert von 500 Euro und wird rückwirkend ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt des „Road-Show-Pakets“ ist die Teilnahme an mindestens zwei Terminen aus der Road-Show. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmerurkunde und ein inhaltliches Feedback zur Idee. Unter Ausschluss des Rechtswegs. gefördert durch: 3. Begleitprogramm Es wird im Herbst/Winter 2016 einen eintägigen Netzwerk-/Arbeits-Workshop für alle WettbewerbsteilnehmerInnen geben. Dort haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit sich kennenzulernen, auszutauschen und mehr über relevante Themen wie Patentrecht, Finanzierung, Businessplan, Präsentationstechnik und Internationalisierung zu erfahren. Das genaue Veranstaltungsdatum und die genauen Workshop Themen werden noch bekanntgegeben. 4. Teilnahmebedingungen Alle hessischen Hochschulen können bis zu drei Ideen nominieren, die im Wettbewerb gegeneinander antreten. Wie die Hochschulen die Nominierung vornehmen, ist ihnen überlassen. Nominiert werden dürfen Ideen von Hochschulmitgliedern der jeweiligen Hochschule. Darunter fallen Studierende, Mitarbeitende, ProfessorInnen, sowie Alumni (die ihren Abschluss vor maximal fünf Jahren absolviert haben). Die nominierten Ideen müssen ein konkretes Gründungsinteresse nachweisen. Die TeilnehmerInnen dürfen in den Kalenderjahren 2015/2016 ein Unternehmen gegründet haben und/oder im Besitz eines Exist-Gründerstipendiums sein. Ausgeschlossen sind somit Gründungen, die vor dem Kalenderjahr 2015 stattgefunden haben. Eine Teilnahme ist sowohl als Einzelperson oder auch als Team möglich. Hierbei ist pro Teilnehmer/Team nur ein Ideenvorschlag zulässig. Berücksichtigt werden alle bis zum 31.08.16 um 23.59 Uhr vollständig hoch geladenen Online-Profile und Ideenskizzen. Die Idee darf bereits von der eigenen Hochschule prämiert worden sein. gefördert durch: Die Ideen müssen von den TeilnehmerInnen bzw. dem Team eigenständig entwickelt worden sein und dürfen die Rechte Dritter nicht verletzen. TeilnehmerInnen, die an einer Hochschule angestellt sind (auch studentische Hilfskräfte), müssen die Freigabe der patentrelevanten Idee mit ihrer Hochschule abklären. Die Urheber- und gesetzlichen Schutzrechte der eigenen Hochschule bleiben unberührt. Die TeilnehmerInnen stellen den Veranstalter von allen denkbaren Ansprüchen Dritter frei, die bei der Verletzung etwaiger Urheberrechte, gesetzlicher Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Rechten durch die eingereichten Unterlagen hergeleitet werden könnten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aussagen von GutachterInnen, JurorInnen und anderen am Wettbewerb beteiligten Personen. Die Teilnahme am Wettbewerb schließt das Einverständnis mit den genannten Bedingungen ein. 5. Schutz der Ideen Der Veranstalter des hessischen Ideenwettbewerbs – UniKasselTransfer Inkubator – sichert die vertrauliche Behandlung der eingereichten Ideen zu. Alle GutachterInnen und Jurymitglieder unterschreiben vor Sichtung der Ideenskizzen eine Geheimhaltungsvereinbarung und sichern nicht nur während des Wettbewerbs, sondern vor allem nach dessen Ablauf, eine vertrauliche Zusammenarbeit zu. Die persönlichen Daten der TeilnehmerInnen werden vom Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. gefördert durch: Es wird den TeilnehmerInnen nahegelegt, ihre Idee patentrechtlich prüfen zu lassen. Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung, ihre Idee patentrechtlich zu schützen und die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Erste Anlaufstelle für eine Beratung ist die jeweilige Hochschule der TeilnehmerInnen. Sollte an der eigenen Hochschule keine Beratung angeboten werden oder offene Fragen bestehen, können sich die TeilnehmerInnen gerne an die Wettbewerbskoordination wenden. 6. Öffentlichkeitsarbeit Die WettbewerbsteilnehmerInnen erklären sich nach vorhergegangener Absprache zur Präsentation der Idee im Rahmen der Abschlussveranstaltung und Pressearbeit bereit. Jede/r TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name und eine Kurzbezeichnung seiner Idee, sowie Bilder bei der Berichterstattung durch die Presse, Medien und Soziale Netzwerke verwendet werden dürfen. 7. Datenschutz Jede/r TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine Daten ausschließlich zum Zweck der Abwicklung und Durchführung des Wettbewerbs gespeichert werden dürfen. gefördert durch: Wettbewerbskoordination Für auftretende Fragen und Hilfestellungen bezüglich des hessischen Ideenwettbewerbs und des gesamten Ablaufes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Annika Wallbach Universität Kassel UniKasselTransfer Inkubator [email protected] +49 561 804 7252 Miriam Cartheret Universität Kassel UniKasselTransfer Inkubator [email protected] +49 561 804 2310 gefördert durch:
© Copyright 2025 ExpyDoc