Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zogg Energy Control, Fliederstrasse 10, 5417 Untersiggenthal
26.02.2016
1.
Vertragsparteien und Zuständigkeiten
I.
Zogg Energy Control ist für die Planung, Konfiguration und Inbetriebnahme der
Software zuständig.
II.
Der Installationspartner ist für die Ausführung der Elektro-Installation nach
geltenden Vorschriften zuständig. Nach Absprache kann auch die Inbetriebnahme
durch den Installationspartner ausgeführt werden.
III.
Der Kunde empfängt die Objekte und Dienstleistungen gemäss Offerte.
2.
Offertwesen und Zustandekommen des Vertrages
I.
Eine Offerte kann von Zogg Energy Control direkt an den Kunden ausgestellt
werden. Akzeptiert der Kunde die Offerte, kommt im Sinne des OR ein Vertrag
zwischen dem Kunden und Zogg Energy Control zustande.
II.
Eine Offerte kann von Zogg Energy Control indirekt an den Installationspartner
ausgestellt werden, welcher als Generalunternehmer auftritt. Akzeptiert der
Installationspartner die Offerte, kommt im Sinne des OR ein Vertrag zwischen dem
Installationspartner und Zogg Energy Control zustande.
III.
In beiden obigen Fällen werden die vorliegenden AGB rechtskräftig.
3.
Lieferbestimmungen
I.
Die Objekte und Dienstleistungen gemäss Offerte werden bis zum vereinbarten
Lieferdatum an den Kunden oder Installationspartner geliefert.
II.
Die Lieferkosten gehen jeweils zu Lasten des Lieferanten.
4.
Installation, Inbetriebnahme und Übergabe
I.
Die Installation wird durch den zuständigen Installationspartner ausgeführt. Sie ist
nicht Bestandteil der Offerte von Zogg Energy Control.
II.
Die Inbetriebnahme wird durch Zogg Energy Control durchgeführt.
Die komplette Hardware und Software wird vor Ort auf Funktion getestet.
III.
Die Übergabe an den Käufer erfolgt vor Ort mit einer kurzen Einschulung in die
Funktionsweise der Software.
5.
Zahlungsbestimmungen
I.
Der Kaufpreis wird vom Kunden oder Installationspartner nach erfolgter Installation
und Inbetriebnahme mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen an Zogg Energy Control
überwiesen.
6.
Support
I.
Zogg Energy Control liefert während 2 Jahren ab Lieferdatum kostenlose SoftwareUpdates. Dies gilt nur für die Grundfunktionalität, nicht für allfällige
Zusatzfunktionalitäten (Optionen).
II.
Zogg Energy Control garantiert während 2 Jahren ab Lieferdatum einen kostenlosen
Support per Email oder Telefon. In dringenden Fällen wird ein Vor-Ort-Service
durchgeführt.
7.
Gewährleistung und Haftpflicht
I.
Die Objekte werden von Zogg Energy Control in einwandfreiem und getestetem
Zustand ausgeliefert.
II.
Die Gewährleistung für die Installation muss vom zuständigen Installationspartner
übernommen werden. Allfällige Installationsmängel können nicht von Zogg Energy
Control übernommen werden.
III.
Es wird die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf die von Zogg Energy
Control gelieferten Komponenten gewährt. Während diesen 2 Jahren werden
fehlerhafte Komponenten kostenlos ersetzt.
IV.
Zogg Energy Control kann keine Haftung gegenüber Folgeschäden an
angeschlossenen Geräten übernehmen (keine Produktehaftpflicht). Folgeschäden
können bei sachgemässer Bedienung und Einstellung jedoch ausgeschlossen
werden, da nur über bestehende Schnittstellen auf die angeschlossenen Geräte
zugegriffen wird.
8.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
I.
Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem
Recht.
II.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht des Kantons Aargau.