Amt der Salzburger Landesregierung – Abteilung 6, Referat 6/10, Zahl: 20610-VU54/413/19-2016 EDIKT Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren Die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg hat mit Eingabe vom 13. April 2016, eingelangt am 18. April 2016, ergänzt durch die Eingabe vom 02.05.2016, um die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung und Betriebsbewilligung gemäß §§ 31 ff und 34 ff Eisenbahngesetz 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60/1957 idgF für die Errichtung und den Betrieb der Fahrleitungsanlage für die Obuslinie 9 angesucht. Beschreibung des Vorhabens: Die Salzburg AG plant im Auftrag der Stadt Salzburg die Obuslinie 9 künftig vom HansSchmid-Platz, über die Siezenheimer Straße, die Otto-von-Lilienthal-Straße, den GrafZeppelin-Platz, über die Etrichstrasse zur Kleßheimer Allee zu führen. Hierfür ist es erforderlich die Fahrleitungsanlage neu zu errichten. Die Einbindung in das bestehende Fahrleitungsnetz erfolgt im Bereich des Hans-Schmid-Platzes und der Kleßheimer Allee. Weiters erfolgt im Zuge des Projekts die Errichtung des für die Stromversorgung der neuen Fahrleitung notwendigen Unterwerks in einem bestehenden Gebäude der Salzburg AG im Bereich Siezenheimer Straße/Otto-von-Lilienthalstraße. Die neue Fahrleitungsanlage ist mittels eines Seiltragwerks ausgebildet, das mit Wandankern an Gebäuden und an Masten abgespannt bzw. mit Auslegern ausgeführt wird. Gegen dieses Vorhaben können vom 17.05.2016 bis 28.06.2016 beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6, Referat 6/10, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, Telefax 0662/8042-3489, E-Mail: [email protected] schriftlich Einwendungen erhoben werden. Bei Einbringung mittels technischer Übertragungsmöglichkeiten außerhalb der Amtsstunden bleibt diese bis zum Wiederbeginn der Amtsstunden unwirksam (Gefahr der Fristversäumnis). Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, beim Amt der Salzburger Landesregierung Einwendungen erheben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt: Ort: Datum und Zeit: R.k. Pfarramt Taxham, Kleßheimer Allee 93, 5020 Salzburg 29.06.2016, 9:00 Uhr Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden; dieser muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Es steht Ihnen auch frei gemeinsam mit ihrem Vertreter zu kommen. Der Antrag und die Projektunterlagen können während der Einwendungsfrist von jedermann eingesehen werden: Ort der Einsichtnahme: Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10, Michael-Pacher-Straße 36, 2. Stock, Zimmer 2034, 5020 Salzburg Datum: 17.05.2016 bis 28.06.2016 Zeit: Montag bis Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr Außerdem besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Magistrat Salzburg, Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen. Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. Rechtsgrundlagen: §§ 44a bis 44e des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) Für den Landeshauptmann Mag. Christine Wessely
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