Salzburg AG, Obuslinie 9, Errichtung einer Fahrleitungsanlage

Amt der Salzburger Landesregierung – Abteilung 6, Referat 6/10,
Zahl: 20610-VU54/413/19-2016
EDIKT
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags und Anberaumung einer öffentlichen
mündlichen Verhandlung im Großverfahren
Die Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, Bayerhamerstraße 16, 5020
Salzburg hat mit Eingabe vom 13. April 2016, eingelangt am 18. April 2016, ergänzt durch
die Eingabe vom 02.05.2016, um die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung
und Betriebsbewilligung gemäß §§ 31 ff und 34 ff Eisenbahngesetz 1957 – EisbG, BGBl. Nr.
60/1957 idgF für die Errichtung und den Betrieb der Fahrleitungsanlage für die Obuslinie 9
angesucht.
Beschreibung des Vorhabens:
Die Salzburg AG plant im Auftrag der Stadt Salzburg die Obuslinie 9 künftig vom HansSchmid-Platz, über die Siezenheimer Straße, die Otto-von-Lilienthal-Straße, den GrafZeppelin-Platz, über die Etrichstrasse zur Kleßheimer Allee zu führen. Hierfür ist es
erforderlich die Fahrleitungsanlage neu zu errichten. Die Einbindung in das bestehende
Fahrleitungsnetz erfolgt im Bereich des Hans-Schmid-Platzes und der Kleßheimer Allee.
Weiters erfolgt im Zuge des Projekts die Errichtung des für die Stromversorgung der neuen
Fahrleitung notwendigen Unterwerks in einem bestehenden Gebäude der Salzburg AG im
Bereich Siezenheimer Straße/Otto-von-Lilienthalstraße. Die neue Fahrleitungsanlage ist
mittels eines Seiltragwerks ausgebildet, das mit Wandankern an Gebäuden und an Masten
abgespannt bzw. mit Auslegern ausgeführt wird.
Gegen dieses Vorhaben können vom 17.05.2016 bis 28.06.2016 beim Amt der Salzburger
Landesregierung, Abteilung 6, Referat 6/10, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg,
Telefax 0662/8042-3489, E-Mail: [email protected] schriftlich
Einwendungen erhoben werden.
Bei Einbringung mittels technischer Übertragungsmöglichkeiten außerhalb der Amtsstunden
bleibt diese bis zum Wiederbeginn der Amtsstunden unwirksam (Gefahr der
Fristversäumnis). Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart
verbundenen Risiken (zB Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen
erheben, Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert
waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein
minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des
Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens
bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, beim Amt der Salzburger
Landesregierung Einwendungen erheben. Bitte beachten Sie, dass eine längere
Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:
Ort:
Datum und Zeit:
R.k. Pfarramt Taxham, Kleßheimer Allee 93, 5020 Salzburg
29.06.2016, 9:00 Uhr
Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden; dieser muss mit der Sachlage
vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Es steht Ihnen auch frei gemeinsam
mit ihrem Vertreter zu kommen.
Der Antrag und die Projektunterlagen können während der Einwendungsfrist von
jedermann eingesehen werden:
Ort der Einsichtnahme: Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10,
Michael-Pacher-Straße 36, 2. Stock, Zimmer 2034, 5020 Salzburg
Datum:
17.05.2016 bis 28.06.2016
Zeit:
Montag bis Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme im
Magistrat Salzburg, Mirabellplatz 4, 5024 Salzburg
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem
Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen:
§§ 44a bis 44e des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)
Für den Landeshauptmann
Mag. Christine Wessely