Landeshauptstadt Mainz Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Abteilung Messen und Märkte Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr) Telefon: 01 76 – 98 26 02 04 Telefax: 06131/12 23 63 E-Mail: [email protected] Antrag zum „Mainzer Künstlermarkt“ anlässlich der Johannisnacht in Mainz vom Freitag, 24. Juni 2016 bis Montag, 27. Juni 2016 (zurück per Post: Stadt Mainz, 80-Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Rathaus/Brückenturm, Rheinstr. 55, 55116 Mainz oder per Email: [email protected] schicken) Antragsteller Firma Name Vorname Straße und Hausnummer Telefon PLZ | Wohnort Homepage E-Mail Kunsthandwerker / Hobbykünstler: ja nein Händler / Gewerbetreibender: ja nein Falls, ja: Hiermit versichere ich, dass die von mir angebotenen Waren aus eigener Produktion stammen oder nach meinen künstlerischen Vorgaben gefertigt wurden. (Unterschrift) Hiermit beantrage ich für den „Mainzer Künstlermarkt 2016“ einen Standplatz mit folgenden Waren: Bitte beachten Sie, dass das Warenangebot beschränkt werden kann und lediglich die in der ggfs. späteren Zulassung bezeichneten Warenarten verkauft werden dürfen. Haben Sie bereits im Vorjahr teilgenommen? nein ja Platz Nr. Sind Vorführungen am Stand geplant? nein ja und zwar Folgende: Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Abteilung Messen und Märkte Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr) Telefon: 01 76 – 98 26 02 04 Telefax: 06131/12 23 63 E-Mail: [email protected] Standgrößen: Der Künstlermarkt wird wegen baulicher Maßnahmen am Rheinufer in den Bereich hinter das Rathaus verlegt. Es stehen dort - wie bisher - zwei Standgrößen zur Verfügung (3,5 m und 4 m). Es dürfen keine Schirme, Ständer und Warenpräsenter vor dem Stand platziert werden. Bitte beachten Sie dies bei der zu beantragenden Standgröße. Benötigte Standgröße: 3,50 m Breite x 3 m Tiefe 4 m Breite x 3 m Tiefe Sondermaß: x Meter (für Begründung bitte separates Blatt verwenden) Die Größe der zugeteilten Verkaufsfläche und des Standortes können erst nach der Planung des Künstlermarktes mitgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Standortes oder einer bestimmten Größe. Standgebühren inkl. Umlagen, Strom-Pauschale und Mehrwertsteuer: • Standgröße bis 3,50 Meter 290,36 € brutto. • Standgröße bis 4,00 Meter 333,20 € brutto. Die Gebühren für Sondermaße werden gesondert ermittelt und bei Zulassung zum Künstlermarkt anlässlich der Mainzer Johannisnacht mitgeteilt. Sonstige Angaben: Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen? nein ja Sind Sie Mitglied in einem Berufsverband? nein ja Sind Sie Unternehmer mit umsatzsteuerfreien Umsätzen? nein ja Sind Sie Kleinunternehmer? nein ja Handeln Sie als Privatperson (kein Gewerbe angemeldet)? nein ja Wenn ja, in welchem: Dem Bewerber ist bekannt, dass die hier abgefragten Daten große Bedeutung für die Besteuerung der Aktivitäten der Stadt haben. Vor diesem Hintergrund sind sehr genaue und detaillierte Angaben erforderlich. Der Bewerber ist zum Ersatz eines möglicherweise bei der Stadt entstehenden finanziellen Schadens verpflichtet, der z. B. aufgrund falscher, unvollständiger, Angaben des Bewerbers entsteht. Sofern sich Änderungen bei den hier aufgeführten Daten ergeben, ist der Bewerber zur Nachmeldung verpflichtet. Sofern von der Stadt Nachweise bezüglich oben abgefragter Daten gegenüber Dritten zu erbringen sind, unterstützt der Bewerber die Stadt im erforderlichen Umfang. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das 20 – Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, Abtg. Steuerverwaltung, Herrn Rolfs (Telefonnummer 0 61 31 / 12-29 55) Die „Allgemeinen Hinweise und Teilnahmebedingungen für 2016“, die unter www.mainz.de eingesehen werden können, werden anerkannt. (Datum) (Unterschrift) Checkliste vor Versendung: • • • Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben Mindestens zwei Fotos von Stand und Warenangebot beigelegt Angabe der Standgröße Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Abteilung Messen und Märkte Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr) Telefon: 01 76 – 98 26 02 04 Telefax: 06131/12 23 63 E-Mail: [email protected] Allgemeine Hinweise, Teilnahmebedingungen und Standplatzmiete zum Johannismarkt der Künstler 2016 Veranstalter: Stadtverwaltung Mainz 1. Ort Der Künstlermarkt wird wegen baulicher Maßnahmen am Rheinufer hinter das Rathaus verlegt. Er findet im Rahmen des traditionellen Volksfestes der „Mainzer Johannisnacht“ statt. 2. Veranstaltungszeitraum Freitag, 24. Juni 2016 bis Montag, 27. Juni 2016: Die täglichen Öffnungszeiten sind für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Künstlermarktes bindend, diese sind Freitag, 24. Juni 2016 Samstag, 25. Juni 2016 Sonntag, 26. Juni 2016 Montag, 27. Juni 2016 von 14:00 von 11:00 von 11:00 von 13:00 bis mind. 23:00 Uhr bis mind. 23:00 Uhr bis mind. 23:00 Uhr bis mind. 23:00 Uhr Die Stände können jedoch auch länger als die vorgegebene Zeit geöffnet haben (max. bis 3:00 Uhr nachts). Ausnahme Montag. Der Aufbau muss am Freitag, 24. Juni 2016 bis 10:00 Uhr abgeschlossen sein. Für den Fall, dass bis 10:00 Uhr noch kein Aufbau sichtbar erfolgt ist, behält sich der Veranstalter eine anderweitige Platzvergabe vor. 3. Teilnehmerkreis Der Künstlermarkt steht bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die selbstgefertigte und künstlerische Unikate ausstellen und anbieten. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen. Des Weiteren sind Händler zulässig, welche kunsthandwerklich gefertigte Waren feilbieten. Unzulässig sind Massenwaren (Waren aus Produktionen von großen Mengen gleicher Produkte unter Verwendung von austauschbaren, standardisierten Einzelteilen). Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Abteilung Messen und Märkte Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr) Telefon: 01 76 – 98 26 02 04 Telefax: 06131/12 23 63 E-Mail: [email protected] 4. Zulassungs- und Zahlungsmodalitäten: Dem Antrag sind 2 Fotografien beizulegen, aus denen der Verkaufsstand sowie Beispiele des künstlerischen Angebotes aussagefähig hervorgehen. Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt sind, können nicht bearbeitet werden. Die Höhe des Standgeldes wird nach dem Platzbedarf des Standes festgesetzt: 3,50 m 190,00 € netto 4,00 m 220,00 € netto Im Bereich hinter dem Rathaus stehen Plätze bis zu 3,50 m sowie bis zu 4,00 m zur Verfügung. Die Tiefe beträgt max. 3 m. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass eine Nutzung/Lagerung vor oder hinter den Ständen verboten ist. Wir bitten daher dringend, in Ihrem Antrag die benötigte Fläche genau anzugeben. Auf die Höhe des Standgeldes wird ein Zuschlag von 20 % Umlagen erhoben. Diese Umlagen dienen insbesondere zur Deckung von Zeitungsanzeigen oder Radiospots für die Mainzer Johannisnacht und den Künstlermarkt. Für Strom wird eine Pauschale von 16,00 € berechnet. Die Pauschale beinhaltet den Anschluss (220V) sowie den Verbrauch. Auf das Standgeld, die Umlagen und die Strom-Pauschale wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Standgröße 3,5 x 3 Meter Standgeld MwSt. Standgeld 19% Standgeld gesamt Umlagen 20 % v. Standgeld MwSt. Umlagen 19% Standgröße 4,0 x 3 Meter 190,00 € 36,10 € 226,10 € 38,00 € 7,22 € Standgeld MwSt. Standgeld 19% Standgeld gesamt Umlagen 20 % v. Standgeld MwSt. Umlagen 19% 220,00 € 41,80 € 261,80 € 44,00 € 8,36 € Umlagen gesamt 45,22 € Umlagen gesamt 52,36 € Stromanschluss Pauschale* 16,00 € Stromanschluss Pauschale* 16,00 € MwSt. Stromanschluß 19% 3,04 € MwSt. Stromanschluß 19% 3,04 € Stromanschluss gesamt Gesamtbetrag 19,04 € 290,36 € Stromanschluss gesamt Gesamtbetrag 19,04 € 333,20 € Der Veranstalter unterrichtet die Ausstellerinnen und Aussteller über die Zulassung und über die Höhe des Standgeldes. Die Zulassung erfolgt erst dann, wenn die Zahlung fristgerecht erfolgt ist, ansonsten hat der Veranstalter das Recht, die Zulassung zu widerrufen. Die Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmer haben keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten oder auf Schadensersatz. Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Abteilung Messen und Märkte Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr) Telefon: 01 76 – 98 26 02 04 Telefax: 06131/12 23 63 E-Mail: [email protected] WICHTIGER HINWEIS: • • • • • Bei der erwarteten Vielzahl an Bewerbungen ist es nicht ausgeschlossen, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden können. Die Verträge werden nicht vor Anfang Mai 2016 verschickt. Auch die Absagen werden erst nach abschließender Planung, in dem Zeitraum erfolgen können. Wir bitten dies zu berücksichtigen und von Rückfragen abzusehen. Das Warenangebot ist im Antrag genau zu nennen, die zugelassenen Waren können durch die Stadt Mainz beschränkt werden und lediglich die in der ggfs. späteren Zulassung bezeichneten Warenarten dürfen verkauft werden. 5. Be- und Entladen und Parken: Fahrzeuge können nicht im engeren Bereich des Marktes abgestellt werden. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre muss damit gerechnet werden, dass nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. 6. Allgemeines: Es wird eine für einen Künstlermarkt übliche Präsentation erwartet. Besondere Aktionen für die Besucher, z.B. die Demonstration von Fertigungs- und Herstellungsprozessen, sind herzlich willkommen. Eine besondere Bewachung des Marktgeländes von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht; der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers. Die Ausstellerin/der Aussteller verpflichtet sich dazu, für das Verpacken der Verkaufsobjekte nach dem Kauf ausschließlich ökologisches Verpackungsmaterial zu verwenden. Das Material muss ökologisch abbaubar oder kompostierbar sein. (Beispiel: Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton, Holz oder Baumwolle) Die Ausstellerinnen und Aussteller haben für Tische, Überdachungen, Verlängerungskabel, Kabelbrücken usw. selbst zu sorgen. Die von der Ausstellerin/dem Aussteller benutzten Elektro-Verbindungen und -geräte müssen den VDE-Bedingungen entsprechen. Alle Kabel und Leitungen, die auf dem Boden verlaufen, sind mit Kabelbrücken abzudecken. Kabelmatten sind nicht zugelassen. Von Seiten des Veranstalters werden Stromanschlüsse (220V) in ausreichender Anzahl im Marktbereich gestellt. Starkstrom kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Es versteht sich von selbst, dass die Ausstellerinnen und Aussteller nach dem Ende des Marktes ihren Platz frei von Gegenständen und Abfällen gesäubert hinterlassen. Die Ausstellerinnen und Aussteller erkennen mit dem Antrag auf Teilnahme bzw. Überweisung des Standgeldes die vorstehenden Teilnahmebedingungen an. Die Anordnungen der Beauftragten des Veranstalters sind zu beachten. Verstöße gegen die o. g. allgemeinen Hinweise oder Anordnungen der Beauftragten der Stadt Mainz können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Weiterhin gelten die Vorschriften der Marktsatzung der Stadt Mainz in der jeweils aktuellen Fassung. Mainz, im Februar 2016 Mainz, im Februar 2016 Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016
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