Antrag zum „Mainzer Künstlermarkt“ anlässlich der Johannisnacht in

Landeshauptstadt Mainz
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften
Abteilung Messen und Märkte
Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr)
Telefon: 01 76 – 98 26 02 04
Telefax: 06131/12 23 63
E-Mail: [email protected]
Antrag zum „Mainzer Künstlermarkt“ anlässlich der Johannisnacht in Mainz
vom Freitag, 24. Juni 2016 bis Montag, 27. Juni 2016
(zurück per Post: Stadt Mainz, 80-Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Rathaus/Brückenturm, Rheinstr. 55, 55116 Mainz
oder per Email: [email protected] schicken)
Antragsteller
Firma
Name
Vorname
Straße und Hausnummer
Telefon
PLZ | Wohnort
Homepage
E-Mail
Kunsthandwerker / Hobbykünstler:
ja
nein
Händler / Gewerbetreibender:
ja
nein
Falls, ja:
Hiermit versichere ich, dass die von mir angebotenen
Waren aus eigener Produktion stammen oder nach
meinen künstlerischen Vorgaben gefertigt wurden.
(Unterschrift)
Hiermit beantrage ich für den „Mainzer Künstlermarkt 2016“ einen Standplatz mit folgenden Waren:
Bitte beachten Sie, dass das Warenangebot beschränkt werden kann und lediglich die in der ggfs. späteren Zulassung bezeichneten Warenarten
verkauft werden dürfen.
Haben Sie bereits im Vorjahr teilgenommen?
nein ja
Platz Nr.
Sind Vorführungen am Stand geplant?
nein ja und zwar Folgende:
Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften
Abteilung Messen und Märkte
Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr)
Telefon: 01 76 – 98 26 02 04
Telefax: 06131/12 23 63
E-Mail: [email protected]
Standgrößen:
Der Künstlermarkt wird wegen baulicher Maßnahmen am Rheinufer in den Bereich hinter das Rathaus verlegt. Es
stehen dort - wie bisher - zwei Standgrößen zur Verfügung (3,5 m und 4 m).
Es dürfen keine Schirme, Ständer und Warenpräsenter vor dem Stand platziert werden.
Bitte beachten Sie dies bei der zu beantragenden Standgröße.
Benötigte Standgröße:
3,50 m Breite x 3 m Tiefe
4 m Breite x 3 m Tiefe
Sondermaß:
x
Meter (für Begründung bitte separates Blatt verwenden)
Die Größe der zugeteilten Verkaufsfläche und des Standortes können erst nach der Planung des Künstlermarktes
mitgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Standortes oder einer bestimmten Größe.
Standgebühren inkl. Umlagen, Strom-Pauschale und Mehrwertsteuer:
• Standgröße bis 3,50 Meter 290,36 € brutto.
• Standgröße bis 4,00 Meter 333,20 € brutto.
Die Gebühren für Sondermaße werden gesondert ermittelt und bei Zulassung zum Künstlermarkt anlässlich der
Mainzer Johannisnacht mitgeteilt.
Sonstige Angaben:
Sind Sie in die Handwerksrolle eingetragen?
nein ja
Sind Sie Mitglied in einem Berufsverband?
nein ja
Sind Sie Unternehmer mit umsatzsteuerfreien Umsätzen?
nein ja
Sind Sie Kleinunternehmer?
nein ja
Handeln Sie als Privatperson (kein Gewerbe angemeldet)?
nein ja
Wenn ja, in welchem:
Dem Bewerber ist bekannt, dass die hier abgefragten Daten große Bedeutung für die Besteuerung der Aktivitäten der Stadt haben.
Vor diesem Hintergrund sind sehr genaue und detaillierte Angaben erforderlich. Der Bewerber ist zum Ersatz eines möglicherweise
bei der Stadt entstehenden finanziellen Schadens verpflichtet, der z. B. aufgrund falscher, unvollständiger, Angaben des Bewerbers
entsteht. Sofern sich Änderungen bei den hier aufgeführten Daten ergeben, ist der Bewerber zur Nachmeldung verpflichtet. Sofern
von der Stadt Nachweise bezüglich oben abgefragter Daten gegenüber Dritten zu erbringen sind, unterstützt der Bewerber die Stadt
im erforderlichen Umfang.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das 20 – Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, Abtg. Steuerverwaltung,
Herrn Rolfs (Telefonnummer 0 61 31 / 12-29 55)
Die „Allgemeinen Hinweise und Teilnahmebedingungen für 2016“, die unter www.mainz.de eingesehen werden
können, werden anerkannt.
(Datum) (Unterschrift)
Checkliste vor Versendung:
•
•
•
Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Mindestens zwei Fotos von Stand und Warenangebot beigelegt
Angabe der Standgröße
Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften
Abteilung Messen und Märkte
Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr)
Telefon: 01 76 – 98 26 02 04
Telefax: 06131/12 23 63
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Hinweise, Teilnahmebedingungen und Standplatzmiete zum
Johannismarkt der Künstler 2016
Veranstalter: Stadtverwaltung Mainz
1. Ort
Der Künstlermarkt wird wegen baulicher Maßnahmen am Rheinufer hinter das Rathaus verlegt. Er findet im Rahmen
des traditionellen Volksfestes der „Mainzer Johannisnacht“ statt.
2. Veranstaltungszeitraum
Freitag, 24. Juni 2016 bis Montag, 27. Juni 2016:
Die täglichen Öffnungszeiten sind für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Künstlermarktes bindend, diese sind
Freitag, 24. Juni 2016 Samstag, 25. Juni 2016 Sonntag, 26. Juni 2016 Montag, 27. Juni 2016 von 14:00 von 11:00 von 11:00 von 13:00 bis mind. 23:00 Uhr
bis mind. 23:00 Uhr
bis mind. 23:00 Uhr
bis mind. 23:00 Uhr
Die Stände können jedoch auch länger als die vorgegebene Zeit geöffnet haben (max. bis 3:00 Uhr nachts).
Ausnahme Montag.
Der Aufbau muss am Freitag, 24. Juni 2016 bis 10:00 Uhr abgeschlossen sein. Für den Fall, dass bis 10:00 Uhr noch
kein Aufbau sichtbar erfolgt ist, behält sich der Veranstalter eine anderweitige Platzvergabe vor.
3. Teilnehmerkreis
Der Künstlermarkt steht bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die selbstgefertigte und künstlerische Unikate
ausstellen und anbieten. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen.
Des Weiteren sind Händler zulässig, welche kunsthandwerklich gefertigte Waren feilbieten.
Unzulässig sind Massenwaren (Waren aus Produktionen von großen Mengen gleicher Produkte unter Verwendung von
austauschbaren, standardisierten Einzelteilen).
Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften
Abteilung Messen und Märkte
Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr)
Telefon: 01 76 – 98 26 02 04
Telefax: 06131/12 23 63
E-Mail: [email protected]
4. Zulassungs- und Zahlungsmodalitäten:
Dem Antrag sind 2 Fotografien beizulegen, aus denen der Verkaufsstand sowie Beispiele des künstlerischen
Angebotes aussagefähig hervorgehen.
Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt sind, können nicht bearbeitet werden.
Die Höhe des Standgeldes wird nach dem Platzbedarf des Standes festgesetzt:
3,50 m 190,00 € netto
4,00 m 220,00 € netto
Im Bereich hinter dem Rathaus stehen Plätze bis zu 3,50 m sowie bis zu 4,00 m zur Verfügung.
Die Tiefe beträgt max. 3 m. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass eine Nutzung/Lagerung
vor oder hinter den Ständen verboten ist. Wir bitten daher dringend, in Ihrem Antrag die benötigte Fläche genau
anzugeben.
Auf die Höhe des Standgeldes wird ein Zuschlag von 20 % Umlagen erhoben. Diese Umlagen dienen insbesondere zur
Deckung von Zeitungsanzeigen oder Radiospots für die Mainzer Johannisnacht und den Künstlermarkt. Für Strom wird
eine Pauschale von 16,00 € berechnet. Die Pauschale beinhaltet den Anschluss (220V) sowie den Verbrauch. Auf das
Standgeld, die Umlagen und die Strom-Pauschale wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
Standgröße 3,5 x 3 Meter
Standgeld
MwSt. Standgeld 19%
Standgeld gesamt
Umlagen 20 % v. Standgeld
MwSt. Umlagen 19%
Standgröße 4,0 x 3 Meter
190,00 €
36,10 €
226,10 €
38,00 €
7,22 €
Standgeld
MwSt. Standgeld 19%
Standgeld gesamt
Umlagen 20 % v. Standgeld
MwSt. Umlagen 19%
220,00 €
41,80 €
261,80 €
44,00 €
8,36 €
Umlagen gesamt
45,22 €
Umlagen gesamt
52,36 €
Stromanschluss Pauschale*
16,00 €
Stromanschluss Pauschale*
16,00 €
MwSt. Stromanschluß 19%
3,04 €
MwSt. Stromanschluß 19%
3,04 €
Stromanschluss gesamt
Gesamtbetrag
19,04 €
290,36 €
Stromanschluss gesamt
Gesamtbetrag
19,04 €
333,20 €
Der Veranstalter unterrichtet die Ausstellerinnen und Aussteller über die Zulassung und über die Höhe des Standgeldes.
Die Zulassung erfolgt erst dann, wenn die Zahlung fristgerecht erfolgt ist, ansonsten hat der Veranstalter das Recht, die
Zulassung zu widerrufen.
Die Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmer haben keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten oder auf Schadensersatz.
Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016 Landeshauptstadt Mainz
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften
Abteilung Messen und Märkte
Mobil: 01 76 – 98 26 02 04 (9:00 -12:00 Uhr)
Telefon: 01 76 – 98 26 02 04
Telefax: 06131/12 23 63
E-Mail: [email protected]
WICHTIGER HINWEIS:
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Bei der erwarteten Vielzahl an Bewerbungen ist es nicht ausgeschlossen, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden können.
Die Verträge werden nicht vor Anfang Mai 2016 verschickt.
Auch die Absagen werden erst nach abschließender Planung, in dem Zeitraum erfolgen können.
Wir bitten dies zu berücksichtigen und von Rückfragen abzusehen.
Das Warenangebot ist im Antrag genau zu nennen, die zugelassenen Waren können durch die Stadt Mainz beschränkt werden
und lediglich die in der ggfs. späteren Zulassung bezeichneten Warenarten dürfen verkauft werden.
5. Be- und Entladen und Parken:
Fahrzeuge können nicht im engeren Bereich des Marktes abgestellt werden. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre
muss damit gerechnet werden, dass nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
6. Allgemeines:
Es wird eine für einen Künstlermarkt übliche Präsentation erwartet. Besondere Aktionen für die Besucher, z.B. die Demonstration
von Fertigungs- und Herstellungsprozessen, sind herzlich willkommen.
Eine besondere Bewachung des Marktgeländes von Seiten des Veranstalters erfolgt nicht; der Abschluss einer entsprechenden
Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
Die Ausstellerin/der Aussteller verpflichtet sich dazu, für das Verpacken der Verkaufsobjekte nach dem Kauf ausschließlich ökologisches Verpackungsmaterial zu verwenden. Das Material muss ökologisch abbaubar oder kompostierbar sein. (Beispiel:
Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton, Holz oder Baumwolle)
Die Ausstellerinnen und Aussteller haben für Tische, Überdachungen, Verlängerungskabel, Kabelbrücken usw. selbst zu sorgen. Die
von der Ausstellerin/dem Aussteller benutzten Elektro-Verbindungen und -geräte müssen den VDE-Bedingungen entsprechen. Alle
Kabel und Leitungen, die auf dem Boden verlaufen, sind mit Kabelbrücken abzudecken. Kabelmatten sind nicht zugelassen.
Von Seiten des Veranstalters werden Stromanschlüsse (220V) in ausreichender Anzahl im Marktbereich gestellt. Starkstrom kann
nicht zur Verfügung gestellt werden.
Es versteht sich von selbst, dass die Ausstellerinnen und Aussteller nach dem Ende des Marktes ihren Platz frei von Gegenständen
und Abfällen gesäubert hinterlassen.
Die Ausstellerinnen und Aussteller erkennen mit dem Antrag auf Teilnahme bzw. Überweisung des Standgeldes die vorstehenden
Teilnahmebedingungen an. Die Anordnungen der Beauftragten des Veranstalters sind zu beachten.
Verstöße gegen die o. g. allgemeinen Hinweise oder Anordnungen der Beauftragten der Stadt Mainz können zum Ausschluss von der
Veranstaltung führen.
Weiterhin gelten die Vorschriften der Marktsatzung der Stadt Mainz in der jeweils aktuellen Fassung.
Mainz, im Februar 2016
Mainz, im Februar 2016
Formularnummer: 80_0001 | Stand: 02.2016