Antrag auf Feststellung der Messzahl für ein Zweitstudium Gültig für alle Bewerber, welche bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule1) abgeschlossen haben und sich an der TU Dresden für einen grundständigen zulassungsbeschränkten (Nc-) Studiengang/-fach im 1. Fachsemester bewerben. Anschrift: Dienstsitz: Öffnungszeiten und Ansprechpartner: Technische Universität Dresden, Immatrikulationsamt, 01062 Dresden Strehlener Str. 24, 6. Etage, Zimmer 601 - 630 http://tu-dresden.de/immaamt Für Zweitstudienbewerber ist gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeverordnung eine Studienplatzkapazität von 3 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze vorgesehen. Die Auswahl innerhalb der Zweitstudienbewerberquote erfolgt nach einer Messzahl, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Begründung für das Zweitstudium berechnet. Das Formular ist nach erfolgter Online-Bewerbung zusammen mit der amtlich beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses im Erststudium und der Begründung bis zum 15. Juli an das Immatrikulationsamt der TU Dresden, 01062 Dresden zu senden. Beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, das heißt, dass nicht der Tag des Poststempels sondern der Tag des Eingangs im Immatrikulationsamt maßgeblich ist. Online-Bewerbungsnummer I I I I I I I od. Matrikelnummer der TUD I I I I I I I I Name ___________________________________________ Vorname ______________________________________________ 1. Angaben zum gewünschten Zweitstudium an der TU Dresden Studiengang/Abschluss _____________________________________________________________ im I I. Fachsemester ggf. 1. Studienfach/Ergänzungsbereich _____________________________________________ im I I. Fachsemester ggf. 2. Studienfach/Ergänzungsbereich _____________________________________________ im I I. Fachsemester 2. Abschlussnote des Erststudiums: (Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses beifügen und Zutreffendes ankreuzen!) ausgezeichnet, sehr gut (4 Punkte) gut, voll befriedigend (3 Punkte) befriedigend (2 Punkte) ausreichend (1 Punkt) 3. Gründe für die Beantragung des Zweitstudiums (Formlose Begründung sowie geeignete Belege und Nachweise als Belege zur Begründung beifügen!) Von jedem Bewerber ist eine Begründung für das Zweitstudium beizufügen. Anhand dieser Begründung wird eine Bewertung gemäß der Richtlinie (Seite 2) durch das Immatrikulationsamt vorgenommen. 4. Familiäre Gründe (Geeignete Nachweise zum Nachweis beifügen und Zutreffendes ankreuzen!) Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Bonus von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. (Vorlage entsprechender Nachweise notwendig!) Ich beantrage außerdem die Anerkennung familiärer Gründe: ja (2 Punkte) ________________ ________________________________________ Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Bearbeitungsfeld (Immatrikulationsamt) 1 von 2 Erfassungsbogen Zweitstudium Version WS2016 nein Richtlinie zur Bewertung der Begründung für ein Zweitstudium Informationsblatt (Diese Seite bitte nicht mit einreichen!) Fallgruppe Maßgebliche Gründe Punktzahl Zwingende berufliche Gründe 1 Für die Aufnahme des angestrebten Berufes ist der Abschluss beider Studiengänge - des Abgeschlossenen und des Angestrebten - zwingend erforderlich: Bsp.: Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin) 09 Wissenschaftliche Gründe Das Zweitstudium ist aus wissenschaftlichen Gründen zu befürworten: Die Gründe des Bewerbers sind von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen des Bewerbers belegt und von besonderem allgemeinem Interesse. 2 2 2 2 2 2 2 1 1 3 11 Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem Gewicht und durch bisherige Leistungen des Bewerbers belegt. 09 11 Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang des Bewerbers belegt. 07 Besondere berufliche Gründe Die berufliche Situation des Bewerbers wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. 07 Sonstige berufliche Gründe 4 Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation des Bewerbers dadurch erheblich verbessert. Dies hat er im Einzelnen dargelegt. 04 11 Keine der vorgenannten Gründe 5 Dieser Fallgruppe werden alle Bewerbungen zugeordnet, deren Gründe nicht in den Fallgruppen 1 bis 4 erfasst sind. 01 41 1 Bitte beachten Sie! Es kann nur eine Fallgruppe und eine Punktzahl anerkannt werden, bei mehreren Gründen wird der günstigere Wert der Entscheidung zugrunde gelegt. 2 von 2 Erfassungsbogen Zweitstudium Version WS2016
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