für ein Zweitstudium

Antrag auf Feststellung der Messzahl
für ein
Zweitstudium
Gültig für alle Bewerber, welche bereits ein Studium an einer deutschen
Hochschule oder Fachhochschule1) abgeschlossen haben und sich an der TU
Dresden für einen grundständigen zulassungsbeschränkten (Nc-) Studiengang/-fach im 1. Fachsemester bewerben.
Anschrift:
Dienstsitz:
Öffnungszeiten und Ansprechpartner:
Technische Universität Dresden, Immatrikulationsamt, 01062 Dresden
Strehlener Str. 24, 6. Etage, Zimmer 601 - 630
http://tu-dresden.de/immaamt
Für Zweitstudienbewerber ist gemäß Sächsischer Studienplatzvergabeverordnung eine Studienplatzkapazität von
3 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze vorgesehen. Die Auswahl innerhalb der Zweitstudienbewerberquote erfolgt nach einer Messzahl, die sich aus der Abschlussnote des Erststudiums und der
Begründung für das Zweitstudium berechnet. Das Formular ist nach erfolgter Online-Bewerbung zusammen mit
der amtlich beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses im Erststudium und der Begründung bis zum 15. Juli
an das Immatrikulationsamt der TU Dresden, 01062 Dresden zu senden. Beachten Sie, dass es sich hierbei um
eine Ausschlussfrist handelt, das heißt, dass nicht der Tag des Poststempels sondern der Tag des Eingangs im
Immatrikulationsamt maßgeblich ist.
Online-Bewerbungsnummer I
I
I
I
I
I
I od. Matrikelnummer der TUD I
I
I
I
I
I
I
I
Name ___________________________________________ Vorname ______________________________________________
1. Angaben zum gewünschten Zweitstudium an der TU Dresden
Studiengang/Abschluss _____________________________________________________________ im I
I. Fachsemester
ggf. 1. Studienfach/Ergänzungsbereich
_____________________________________________ im I
I. Fachsemester
ggf. 2. Studienfach/Ergänzungsbereich
_____________________________________________ im I
I. Fachsemester
2. Abschlussnote des Erststudiums:
(Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses beifügen und Zutreffendes ankreuzen!)




ausgezeichnet, sehr gut (4 Punkte)
gut, voll befriedigend (3 Punkte)
befriedigend (2 Punkte)
ausreichend (1 Punkt)
3. Gründe für die Beantragung des Zweitstudiums
(Formlose Begründung sowie geeignete Belege und Nachweise als Belege zur Begründung beifügen!)
Von jedem Bewerber ist eine Begründung für das Zweitstudium beizufügen. Anhand dieser Begründung wird
eine Bewertung gemäß der Richtlinie (Seite 2) durch das Immatrikulationsamt vorgenommen.
4. Familiäre Gründe
(Geeignete Nachweise zum Nachweis beifügen und Zutreffendes ankreuzen!)
Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann
bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Bonus von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann
in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben
oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten
Berufstätigkeit verzichtet werden musste. (Vorlage entsprechender Nachweise notwendig!)
Ich beantrage außerdem die Anerkennung familiärer Gründe:
 ja (2 Punkte)
________________
________________________________________
Datum
Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Bearbeitungsfeld (Immatrikulationsamt)
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Erfassungsbogen Zweitstudium Version WS2016
 nein
Richtlinie zur Bewertung der Begründung für ein Zweitstudium Informationsblatt
(Diese Seite bitte nicht mit einreichen!)
Fallgruppe
Maßgebliche Gründe
Punktzahl
Zwingende berufliche Gründe
1
Für die Aufnahme des angestrebten Berufes ist der Abschluss
beider Studiengänge - des Abgeschlossenen und des
Angestrebten - zwingend erforderlich:
Bsp.: Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin)
09
Wissenschaftliche Gründe
Das Zweitstudium ist aus wissenschaftlichen Gründen
zu befürworten:
Die Gründe des Bewerbers sind von überragender
wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende
Leistungen des Bewerbers belegt und von besonderem
allgemeinem Interesse.
2
2
2
2
2
2
2
1
1
3
11
Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem
Gewicht und durch bisherige Leistungen des Bewerbers
belegt.
09
11
Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch
den wissenschaftlichen Werdegang des Bewerbers belegt.
07
Besondere berufliche Gründe
Die berufliche Situation des Bewerbers wird dadurch erheblich
verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das
Erststudium sinnvoll ergänzt.
07
Sonstige berufliche Gründe
4
Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum
Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation des
Bewerbers dadurch erheblich verbessert. Dies hat er im
Einzelnen dargelegt.
04
11
Keine der vorgenannten Gründe
5
Dieser Fallgruppe werden alle Bewerbungen zugeordnet,
deren Gründe nicht in den Fallgruppen 1 bis 4 erfasst sind.
01
41
1
Bitte beachten Sie! Es kann nur eine Fallgruppe und eine Punktzahl anerkannt werden, bei mehreren Gründen wird der günstigere
Wert der Entscheidung zugrunde gelegt.
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Erfassungsbogen Zweitstudium Version WS2016