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Anlage 1 zum Trägerrundschreiben des BAMF vom 15.04.2016
Was ist zu tun?
Datenaufbau
Die Möglichkeit zur Eingabe der Daten besteht ab dem 18.04.2016. Für die
erstmalige Eingabe steht Ihnen der Zeitraum bis 15.5.2016 zur Verfügung.
Bitte tragen Sie alle in den nächsten 3 Monaten geplanten (keine bereits
laufenden!) Kurse ein.
BAMF und BA haben dazu beiliegende Eingabehilfe (Anlage 2) mit Anleitung
sowie Screenshots und Hinweisen und Vorgaben zur Eintragung der
Integrationskurse sowie der berufsbezogenen Sprachkurse (ESF-BAMF-Kurse)
erstellt. Darüber hinaus stehen Ihnen auf dem Portal KURSNET Informationen
und Hilfestellungen zur Verfügung (http://kursnetfinden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungsanbieter.do).
Datenpflege
Nach der erstmaligen umfassenden Eintragung ist es wichtig, dass Sie Ihre
Kursangebote wöchentlich aktualisieren. Dabei pflegen Sie die Daten bei
Veränderungen und korrigieren insbesondere die Teilnehmerzahl und die Daten
zu den Laufzeiten. Neue Angebote und Kurse tragen Sie fortlaufend
entsprechend der Vorgaben neu ein und aktualisieren Sie anschließend.
Mit diesen notwendigen Eintragungen stellen Sie eine hohe Datenqualität sicher,
besten Dank! Damit wird der Zweck der Maßnahme – die Schaffung einer
größtmöglichen Transparenz verfügbarer Kurskapazitäten, die einen schnellen
Kursbeginn begünstigen soll - sichergestellt.
Was passiert mit Ihren bisherigen Angeboten in KURSNET?
Schon bisher wurden teilweise die Angebote für Integrationskurse und / oder
berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) in KURSNET veröffentlicht.
Die bisherigen, anders eingetragenen Angebote für Integrationskurse werden ab
dem 18.04.2016 nicht mehr über die Schnellsuche auffindbar sein. Die
Eintragung an dieser Stelle ist aufgrund von Anpassungen in der Systematik
nicht mehr möglich und außer in der neuen Form nicht mehr zulässig. Bitte
entfernen Sie Ihre bisherigen Angebote für Integrationskurse aus KURSNET im
Rahmen des oben beschriebenen Datenaufbaus, sofern Sie (auch)
Integrationskurs-Träger sind. Voraussichtlich zum 01.07.2016 werden diese
Angebote technisch gelöscht.
Auch die bisherigen Angebote für berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF)
sind in dieser Form nach dem 18.04.2016 nicht mehr zulässig. Entfernen Sie bitte
diese Angebote selbsttätig im Rahmen Ihrer Datenaktualisierung. Sofern ein
entsprechendes Angebot nach dem 18.04.2016 in der Qualitätssicherung (QS)
der BA erkannt wird, wird dieses gesperrt, ab dem 01.07.2016 darf es im
Rahmen der QS gelöscht werden. Eine automatisierte Löschung durch die BA
erfolgt hier nicht.
Wer hilft bei Fragen?
Auf den Portalseiten in KURSNET für Bildungsanbieter http://kursnetfinden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungsanbieter.do finden Sie zahlreiche
Informationen und Hilfestellungen, insbesondere das allgemeine
Redaktionshandbuch sowie Tipps zur Optimierung für die Nutzung von
KURSNET.
Bei Fragen zur Eintragung und Pflege in KURSNET steht Ihnen wie gewohnt
die KURSNET-Hotline zur Verfügung:
0911 / 982 07 742
Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr
[email protected]
Wenn Sie Fragen zu Integrationskursen und / oder berufsbezogener
Sprachförderung (ESF-BAMF) haben, wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten
Ansprechpartner im BAMF.