Anlage 1 zum Trägerrundschreiben des BAMF vom 15.04.2016 Was ist zu tun? Datenaufbau Die Möglichkeit zur Eingabe der Daten besteht ab dem 18.04.2016. Für die erstmalige Eingabe steht Ihnen der Zeitraum bis 15.5.2016 zur Verfügung. Bitte tragen Sie alle in den nächsten 3 Monaten geplanten (keine bereits laufenden!) Kurse ein. BAMF und BA haben dazu beiliegende Eingabehilfe (Anlage 2) mit Anleitung sowie Screenshots und Hinweisen und Vorgaben zur Eintragung der Integrationskurse sowie der berufsbezogenen Sprachkurse (ESF-BAMF-Kurse) erstellt. Darüber hinaus stehen Ihnen auf dem Portal KURSNET Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung (http://kursnetfinden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungsanbieter.do). Datenpflege Nach der erstmaligen umfassenden Eintragung ist es wichtig, dass Sie Ihre Kursangebote wöchentlich aktualisieren. Dabei pflegen Sie die Daten bei Veränderungen und korrigieren insbesondere die Teilnehmerzahl und die Daten zu den Laufzeiten. Neue Angebote und Kurse tragen Sie fortlaufend entsprechend der Vorgaben neu ein und aktualisieren Sie anschließend. Mit diesen notwendigen Eintragungen stellen Sie eine hohe Datenqualität sicher, besten Dank! Damit wird der Zweck der Maßnahme – die Schaffung einer größtmöglichen Transparenz verfügbarer Kurskapazitäten, die einen schnellen Kursbeginn begünstigen soll - sichergestellt. Was passiert mit Ihren bisherigen Angeboten in KURSNET? Schon bisher wurden teilweise die Angebote für Integrationskurse und / oder berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) in KURSNET veröffentlicht. Die bisherigen, anders eingetragenen Angebote für Integrationskurse werden ab dem 18.04.2016 nicht mehr über die Schnellsuche auffindbar sein. Die Eintragung an dieser Stelle ist aufgrund von Anpassungen in der Systematik nicht mehr möglich und außer in der neuen Form nicht mehr zulässig. Bitte entfernen Sie Ihre bisherigen Angebote für Integrationskurse aus KURSNET im Rahmen des oben beschriebenen Datenaufbaus, sofern Sie (auch) Integrationskurs-Träger sind. Voraussichtlich zum 01.07.2016 werden diese Angebote technisch gelöscht. Auch die bisherigen Angebote für berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) sind in dieser Form nach dem 18.04.2016 nicht mehr zulässig. Entfernen Sie bitte diese Angebote selbsttätig im Rahmen Ihrer Datenaktualisierung. Sofern ein entsprechendes Angebot nach dem 18.04.2016 in der Qualitätssicherung (QS) der BA erkannt wird, wird dieses gesperrt, ab dem 01.07.2016 darf es im Rahmen der QS gelöscht werden. Eine automatisierte Löschung durch die BA erfolgt hier nicht. Wer hilft bei Fragen? Auf den Portalseiten in KURSNET für Bildungsanbieter http://kursnetfinden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungsanbieter.do finden Sie zahlreiche Informationen und Hilfestellungen, insbesondere das allgemeine Redaktionshandbuch sowie Tipps zur Optimierung für die Nutzung von KURSNET. Bei Fragen zur Eintragung und Pflege in KURSNET steht Ihnen wie gewohnt die KURSNET-Hotline zur Verfügung: 0911 / 982 07 742 Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr [email protected] Wenn Sie Fragen zu Integrationskursen und / oder berufsbezogener Sprachförderung (ESF-BAMF) haben, wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner im BAMF.
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