Antwort des Ministers

2. Frage von Frau KLINKENBERG (ProDG) an Herrn Minister ANTONIADIS zum
Gemeinschaftszentrum für Krebsfrüherkennung
Laut Protokoll der Regierungssitzung vom 14. April hat die Regierung dem Vertrag mit
dem Gemeinschaftszentrum für Krebsfrüherkennung zugestimmt und ihm eine
Subvention in Höhe von 73.397,46 Euro für die Zeit vom 01/01/2016 bis zum
30/04/2018 zugestanden.
Wofür genau sollen diese Gelder genutzt werden?
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2. Antwort von Herrn Minister Antoniadis auf die Frage von Frau KLINKENBERG
(ProDG) zum Gemeinschaftszentrum für Krebsfrüherkennung
Das Gemeinschaftszentrum für Krebsfrüherkennung (CCR- Centre communautaire de
référence pour le dépistage des cancers) ist der Französischen Gemeinschaft
angeschlossen und führt Programme zur Brust- und Darmkrebsfrüherkennung in den
frankophonen Landesteilen Belgiens durch. Mit dem besagten Regierungsbeschluss wird
das Zentrum für eine Dauer von 2 Jahren und 4 Monaten beauftragt, entsprechende
Programme auch in der DG durchzuführen.
Die Regierung der DG hat dem Zentrum verschiedene Aufgaben zur Durchführung ihres
Auftrages gegeben.
Im Rahmen des Brustkrebsprogramms der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das
Zentrum zuständig für:
-
die Einladungen und Wiedereinladungen aller Frauen im Alter von 50 bis 69
Jahren,
die Doppel- und Drittbefundung der Mammotests sowie die Weiterleitung der
Ergebnisse.
In Zusammenarbeit mit der Französischen Gemeinschaft wurde im April 2009 das
Programm zur Früherkennung von Darmkrebs gestartet. Das Gemeinschaftszentrum ist
auch
hier
mit
der
Durchführung
beauftragt
worden.
Im Rahmen des Darmkrebsprogramms der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das
Zentrum zuständig für:
-
die Einladungen und Wiedereinladungen aller Männer und Frauen im Alter von 50
bis 74 Jahren,
die Verteilung der Entnahmekits für die Tests an die Ärzte und Bürger,
die Auswertung der FOBT-Tests sowie den Versand der Ergebnisse.
Ab Mai 2016 wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft der bisher verwendete „Fecal
Occult Blood Test“, auch Guajak-Stuhlbluttest (gFOBT) genannt, durch den
immunologischen Stuhlbluttest, auch iFOBT genannt, ersetzt.
Dieser Test ist zuverlässiger und einfacher durchzuführen.
Ein immunologischer Stuhlbluttest kostet 4,12 EUR. Verpackungs- und Versandkosten
sind in diesem Betrag enthalten. Für die DG sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2016
bis zum 30. April 2018 insgesamt 1.800 iFOBT vorgesehen.
Der Zuschuss in Höhe von 73.397,46 Euro entspricht dem Betrag des letzten Jahres
zuzüglich der 1,25% Kostenentwicklung sowie dem Ankauf der Tests.
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