Landratsamt Freudenstadt – Landwirtschaftsamt Horb

Landratsamt Freudenstadt – Landwirtschaftsamt Horb
Warndienst Nr. 7 vom 13.05.2016
Heute Informationen zu:
1.
2.
3.
4.
Winterraps
Erbsen / Ackerbohnen – Blattrandkäfer
Wintergerste
FAKT – Blühmischung
1. Winterraps
Die Winterrapsbestände im gesamten Landkreis haben sich dieses Jahr in den allermeisten Fällen prächtig entwickelt und befinden sich momentan in der Vollblüte
bzw. bereits am Abblühen. Die notwendigen Blütenbehandlungen wurden abgeschlossen und im Regelfall ein Insektizid zur Eindämmung des Kohlschotenrüsslers
in Verbindung mit der Kohlschotenmücke beigemischt. Der Kohlschotenrüssler richtet durch seinen Befraß zwar keinen direkten Schaden an, allerdings legt dieser Larven in die Rapsschoten ab, welche wiederum die Körner für ihren Reifungsfraß benötigen. Zudem gilt der Kohlschottenrüssler als „Dosenöffner“ für die Kohlschotenmücke, welche ebenfalls ihre Eier durch
die Einstichstelle in die Schote ablegt. Die
Larven ernähren sich unisono von den in
der Kornfüllungsphase gebildeten Samen.
Abb. 1: Kohlschotenrüssler
Weitere indirekte Schäden können Fäulnis,
Auswuchs und vor allem ein vorzeitiges öffnen der Schoten sein (sobald der Randbereich eines Rapsschlages zur Abreife weißlich schimmert kann auf einen Befall geschlossen werden). Der Zuflug des Rapsstängelrüsslers kann im Randbereich beobachtet werden. Sobald mindestens 1 Käfer / 2 Pflanzen gefunden wird, ist die
Schadschwelle überschritten. Eine Nachbehandlung im Randbereich wäre in den
meisten Fällen ausreichend.
2. Erbsen / Ackerbohnen - Blattrandkäfer
Im Vergleich zum vergangenen Jahr tritt dieses
Jahr vermehrt der so genannte Blattrandkäfer
in Körnerleguminosen auf. Dieser wird ab April
und Temperaturen von über 15 °C aktiv. Das
Schadbild kennzeichnet sich durch die „Briefmarkeneinkerbungen“ im Randbereich der noch
jungen Erbsen-/Ackerbohnenpflanzen. Problematisch ist dieser Schädling nur bei sehr langsamem Wachstum (z.B. durch Herbizidstress
oder anhaltende Trockenphase während der
Jugendentwicklung) der Kulturpflanze. In solchen Fällen sollte ein zugelassenes Insektizid,
Abb. 2: „Briefmarkenfras“ des Blattrandkäfers
wie z.B. Karate Zeon, Lambda WG oder Shock
Down eingesetzt werden.
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3. Wintergerste
Wenn nicht bereits erfolgt, sollte jetzt zum Grannenspitzen der Wintergerste (EC 49)
auch die Abschlussbehandlung mit wirksamen Fungiziden eingeplant werden. In der
nachfolgenden Grafik werden die Ergebnisse der Landesversuche Pflanzenschutz –
Möglichkeiten der Krankheitsbekämpfung in Wintergerste – veranschaulicht. Letztendlich wird auch in der Wintergerste, wie auch im Winterweizen, Triticale oder Dinkel auf Azol- Carboxamid oder Azol – Strobilurinkombinationen gesetzt. Wie bereits
in vorigen Warndiensten angesprochen, mehren sich die Resistenzproblematiken
von Carboxamiden gegenüber der Ramulariakrankheit in Wintergerste. Es sei deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein resistenzvermeidendes Kontaktfungizid wie beispielsweise Amistar Opti oder Credo beigemischt
wird. Die Aufwandmengen der eingesetzten Mittel können bei entsprechenden Kombinationen reduziert werden.
Möglichkeiten der Krankheitsbekämpfung in Wintergerste - 2015
83,3
91,7
94,2
95,0
92,2
94,2
93,4
96,8
94,6
95,7
95,5
0
50
100
150
Insbesondere in viehhaltenden Betrieben mit üppiger Stickstoffnachlieferung aus
dem Boden während der Vegetationsperiode, kann eine späte Wachstumsregulierung der Bestände erforderlich machen / gemacht haben. Aufgrund der diesjährigen
Witterung besteht sicherlich ein erhöhtes Risiko zur Lagerneigung gut versorgter Bestände. Möglichkeiten bis zum jetzigen Entwicklungsstadium (EC 49) sind mit Cerone
660 oder Camposan Extra gegeben. Allerdings sind beim Einsatz dieser Etephon –
haltigen Mittel Kulturschäden bzw. Ertragsverluste auf flachgründigen Böden und /
oder trockener Witterung von jetzt bis zur Ernte möglich.
Auch die abschließende Stickstoffgabe sollte zur Steigerung von Ertrag- und im wesentlichen des Rohproteingehaltes nun verabreicht werden. Üblicherweise kann zum
jetzigen Zeitpunkt die Stickstoffmenge auf 50 – 60 kg N/ha eingestellt werden.
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4. FAKT – Blühmischung
Sofern im Gemeinsamen Antrag die Einsaat einer FAKT – Blühmischung (in der Regel M2 – einjährige Brachebegrünung) angegeben wurde, ist diese bis spätestens
zum 15. Mai auszusäen. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben immer wieder
deutlich gemacht, dass späte Saatzeitpunkte die besseren waren (ab Anfang Mai).
Aufgrund der umfangreichen Mischungsarten sind die Ansprüche an die Umwelt- und
Bodenbedingungen extrem unterschiedlich. Generell lässt sich aber festhalten, dass
ein feucht – warmer Boden für beinahe alle Arten ideale Keimbedingungen darstellt.
Diese Voraussetzungen sind in aller Regel im Mai geschaffen. Somit ist zu Beginn
zumindest gewährleistet, dass jeder enthaltenen Pflanzenart die gleichen Chancen
zur Etablierung gewährt werden. Außerdem setzt die Samenreife vieler Arten
dadurch erst später ein, was letztendlich das entstehende Samenpotential im Boden
abschwächt.
Eine erhöhte Schwierigkeit bei der Aussaat stellt sicherlich auch die Saatgutablage
bzw. Saatguttiefe dar. Hier kann folglich nur ein Kompromiss gewählt werden. Dieser
sieht folgendermaßen aus, dass die Saatguttiefe auf die Feinsämerein eingestellt
werden sollte. Sprich die Saatguttiefe sollte ähnlich wie bei der Rapsaussaat sehr
flach erfolgen (eine Bodenbedeckung ist dennoch elementar, da gerade aufliegende
Sonnenblumenkerne gerne von Vögeln gefressen werden).
Gerade der Durchwuchs diverser Arten bei folgendem Wintergetreideanbau kann
sehr erheblich sein. Zur Prüfung der Wirksamkeit gängiger Herbizide wurde hierzu
ein Versuch im Landkreis angelegt. Sobald die Auswertungen abgeschlossen sind,
werden die Ergebnisse veröffentlicht und auch entsprechend vorgestellt.
Abb. 3: Kontrollparzelle Winterweizen Herbizidversuch mit Vorfrucht FAKT - Blühmischung