Ausschreibung Berufsschule Ried

Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
A1-15/10-2016
09.05.2016
AUSSCHREIBUNG
An der Berufsschule Ried wird folgende Planstelle eines Berufsschullehrers/einer
Berufsschullehrerin mit Dienstbeginn 05. September 2016 ausgeschrieben:
Lehrperson der Fachgruppe III (fachpraktische Gegenstände)
für den Lehrberuf Bäcker/in
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befristete Einstellung für das Schuljahr 2016/17
in Teilbeschäftigung (ca. 12 - 15 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung)
Aufnahmebedingungen:
1)
2)
Lehrabschluss- und Meisterprüfung im Lehrberuf Bäcker/in
Unternehmerprüfung
3)
Eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufspraxis bei Vollbeschäftigung, bei
Teilbeschäftigung entsprechend länger
4)
Freude am Umgang mit jungen Menschen
Dem ausgefüllten Bewerbungsbogen sind anzuschließen:
1)
Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder des uneingeschränkten
Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt
2)
Nachweise der schulischen und beruflichen Ausbildung
3)
Nachweis von mindestens drei Jahren facheinschlägiger Berufspraxis in
Vollbeschäftigung (Dienstzeugnis mit genauer Angabe der ausgeübten Tätigkeit und
dem Beschäftigungsausmaß bzw. Nachweis für eine selbständige Tätigkeit)
4)
Lebenslauf
Die Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der Geschäftszahl bis zum 27.5.2016 an
den Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz, zu richten. Als
Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail oder
persönliche Abgabe) beim Landesschulrat für Oberösterreich einlangt.
E-Mail-Adresse: [email protected]
Fax: 0732/7071/1290
Verspätet eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Das Monatsentgelt ist abhängig vom zu wählenden Dienstrechtsschema und beträgt für
die vorgesehenen 12 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung:
1) Vertragsbedienstete im Lehramt
Anstellung mittels Sondervertrag
2) Vertragsbedienstete
€ 1.388,55
im
(„Altrecht“):
Pädagogischen
Mindestens
Dienst
€
1.592,40
(„Neurecht“):
bei
Mindestens
Das Monatsentgelt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften
durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der
Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht ersetzt werden.
Für den Amtsführenden Präsidenten
Mag. Birgit Ritzberger
Elektronisch gefertigt