Sonnensteinstraße 20 4040 Linz A1-15/6-2016 11.05.2016 AUSSCHREIBUNG An der Berufsschule Linz 1 wird folgende Planstelle eines Berufsschullehrers/einer Berufsschullehrerin mit Dienstbeginn 05. September 2016 ausgeschrieben: Lehrperson der Fachgruppe III (fachpraktische Gegenstände) für den Lehrberuf Fitnessbetreuung befristete Einstellung bis 07.04.2017 in Teilbeschäftigung (ca. 12 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung) _ Aufnahmebedingungen: 1) Facheinschlägige Ausbildung, z.B. Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fitnessbetreuung 2) Eine mindestens 3-jährige facheinschlägige Berufspraxis bei Vollbeschäftigung, bei Teilbeschäftigung entsprechend länger 3) Sehr gute Kenntnisse im Trainingsbetreuungsbereich 4) Freude am Umgang mit jungen Menschen Dem ausgefüllten Bewerbungsbogen sind anzuschließen: 1) Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder des uneingeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt 2) Nachweise der schulischen und beruflichen Ausbildung 3) Nachweis von mindestens drei Jahren facheinschlägiger Berufspraxis in Vollbeschäftigung (Dienstzeugnis mit genauer Angabe der ausgeübten Tätigkeit und dem Beschäftigungsausmaß bzw. Nachweis für eine selbständige Tätigkeit) 4) Lebenslauf Die Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der Geschäftszahl bis zum 27.5.2016 an den Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz, zu richten. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail oder persönliche Abgabe) beim Landesschulrat für Oberösterreich einlangt. E-Mail-Adresse: [email protected] Fax: 0732/7071/1290 Verspätet eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Das Monatsentgelt ist abhängig vom zu wählenden Dienstrechtsschema und beträgt für die vorgesehenen 12 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung: 1) Vertragsbedienstete im Lehramt Anstellung mittels Sondervertrag („Altrecht“): Mindestens € 1.592,40 bei 2) Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst („Neurecht“): Mindestens € 1.388,55 Das Monatsentgelt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten der Verwendung verbundene Entlohnungsbestandteile. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht ersetzt werden. Für den Amtsführenden Präsidenten Mag. Birgit Ritzberger Elektronisch gefertigt
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