Kommission leitet eingehende Untersuchung der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten
Übernahme des Eisenbahnmaterialherstellers Faiveley durch Wabtec ein
Brüssel, 12. Mai 2016
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen,
ob die geplante Übernahme des französischen Unternehmens Faiveley Transport of France
durch die US-amerikanische Westinghouse Transport Technologies Corporation („ Wabtec“)
mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht.
Die Kommission hat Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb bei Systemen und
Teilsystemen für Eisenbahnausrüstung im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) verringern könnte.
Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Die
Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 20. September 2016, einen
Beschluss erlassen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Millionen
Europäer pendeln täglich mit der Bahn zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Wohnort. Europa ist
auch die Heimat vieler Hersteller von Triebfahrzeugen und sonstigem rollendem Material. Die
Kommission muss sicherstellen, dass die Übernahme von Faiveley durch Wabtec den wirksamen
Wettbewerb nicht einschränkt und nicht zu Innovationseinbußen in diesem technikorientierten Markt
oder zu Preiserhöhungen für Hersteller, Betreiber und letztlich auch für Fahrgäste führt.“
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die Kommission hat vorläufige Bedenken im Hinblick auf eine Reihe von Märkten für Systeme und
Teilsysteme für Eisenbahnausrüstung. Angebotsseitige Wettbewerbsprobleme könnten insbesondere
auf den Märkten für vollständige Bremssysteme und verschiedene Bremskomponenten wie
Reibmaterialien sowie für Stromabnehmer entstehen.
Diese Märkte weisen aufgrund der wichtigen technischen und regulatorischen Anforderungen an
sicherheitskritische Zugausrüstung wie Bremssysteme hohe Marktzutrittsschranken auf. Es bedarf
daher erheblicher Investitionen in Forschung und die Typgenehmigung für neue Produkte, um auf
diesen Märkten Fuß zu fassen oder schnell zu expandieren.
Die erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass durch den geplanten Zusammenschluss ein
bedeutender Wettbewerber in einem ohnehin schon konzentrierten Markt wegfallen würde. Wabtec und
Faiveley zählen gemeinsam mit dem deutschen Unternehmen Knorr-Bremse zu den weltweit größten
Herstellern von Systemen und Teilsystemen von Eisenbahnausrüstung wie Bremsen, Türen und
Klimaanlagen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass die verbleibenden Hersteller nicht in
der Lage wären, in ausreichendem Maße mit dem fusionierten Unternehmen zu konkurrieren und
Wettbewerbsdruck auszuüben, damit Innovationsfortschritte gewährleistet bleiben und es nicht zu
Preiserhöhungen kommt.
Die Kommission wird die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen, um
festzustellen, ob sich diese Bedenken bestätigen.
Die Übernahme wurde am 4. April 2016 bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Wabtec ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das weltweit Eisenbahnausrüstung wie vollständige
Bremssysteme und deren Subsysteme sowie Stromabnehmer herstellt und vertreibt. Das Unternehmen
hat im EWR eine Reihe von Tochtergesellschaften, zu denen Poli, MZT, Brecknell Willis und StemmannTechnik zählen.
Faveley ist ein in Frankreich ansässiges Unternehmen, das weltweit Zugausrüstung wie vollständige
Bremssysteme und deren Subsysteme sowie Stromabnehmer herstellt und vertreibt.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem
wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Neben dem hier beschriebenen laufen derzeit drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II) zu
- dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen aus den Telekommunikationssparten von Hutchison
und VimpelCom in Italien (Frist für den Beschluss: 18. August 2016),
- der geplanten Übernahme von Arianespace durch Airbus Safran Launchers (ASL) (Frist für den
Beschluss: 10. August 2016) und
- der geplanten Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche
aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7801 veröffentlicht.
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