Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme des Eisenbahnmaterialherstellers Faiveley durch Wabtec ein Brüssel, 12. Mai 2016 Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante Übernahme des französischen Unternehmens Faiveley Transport of France durch die US-amerikanische Westinghouse Transport Technologies Corporation („ Wabtec“) mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Die Kommission hat Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb bei Systemen und Teilsystemen für Eisenbahnausrüstung im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) verringern könnte. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 20. September 2016, einen Beschluss erlassen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Millionen Europäer pendeln täglich mit der Bahn zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrem Wohnort. Europa ist auch die Heimat vieler Hersteller von Triebfahrzeugen und sonstigem rollendem Material. Die Kommission muss sicherstellen, dass die Übernahme von Faiveley durch Wabtec den wirksamen Wettbewerb nicht einschränkt und nicht zu Innovationseinbußen in diesem technikorientierten Markt oder zu Preiserhöhungen für Hersteller, Betreiber und letztlich auch für Fahrgäste führt.“ Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Die Kommission hat vorläufige Bedenken im Hinblick auf eine Reihe von Märkten für Systeme und Teilsysteme für Eisenbahnausrüstung. Angebotsseitige Wettbewerbsprobleme könnten insbesondere auf den Märkten für vollständige Bremssysteme und verschiedene Bremskomponenten wie Reibmaterialien sowie für Stromabnehmer entstehen. Diese Märkte weisen aufgrund der wichtigen technischen und regulatorischen Anforderungen an sicherheitskritische Zugausrüstung wie Bremssysteme hohe Marktzutrittsschranken auf. Es bedarf daher erheblicher Investitionen in Forschung und die Typgenehmigung für neue Produkte, um auf diesen Märkten Fuß zu fassen oder schnell zu expandieren. Die erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass durch den geplanten Zusammenschluss ein bedeutender Wettbewerber in einem ohnehin schon konzentrierten Markt wegfallen würde. Wabtec und Faiveley zählen gemeinsam mit dem deutschen Unternehmen Knorr-Bremse zu den weltweit größten Herstellern von Systemen und Teilsystemen von Eisenbahnausrüstung wie Bremsen, Türen und Klimaanlagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass die verbleibenden Hersteller nicht in der Lage wären, in ausreichendem Maße mit dem fusionierten Unternehmen zu konkurrieren und Wettbewerbsdruck auszuüben, damit Innovationsfortschritte gewährleistet bleiben und es nicht zu Preiserhöhungen kommt. Die Kommission wird die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen, um festzustellen, ob sich diese Bedenken bestätigen. Die Übernahme wurde am 4. April 2016 bei der Kommission angemeldet. Unternehmen und Produkte Wabtec ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das weltweit Eisenbahnausrüstung wie vollständige Bremssysteme und deren Subsysteme sowie Stromabnehmer herstellt und vertreibt. Das Unternehmen hat im EWR eine Reihe von Tochtergesellschaften, zu denen Poli, MZT, Brecknell Willis und StemmannTechnik zählen. Faveley ist ein in Frankreich ansässiges Unternehmen, das weltweit Zugausrüstung wie vollständige Bremssysteme und deren Subsysteme sowie Stromabnehmer herstellt und vertreibt. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Neben dem hier beschriebenen laufen derzeit drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II) zu - dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen aus den Telekommunikationssparten von Hutchison und VimpelCom in Italien (Frist für den Beschluss: 18. August 2016), - der geplanten Übernahme von Arianespace durch Airbus Safran Launchers (ASL) (Frist für den Beschluss: 10. August 2016) und - der geplanten Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7801 veröffentlicht. IP/16/1722 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Giulia KOMEL (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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