Das Wichtige in Kürze - Schulbuchzentrum Online

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Das Bundesland Hessen
Das Wichtige in Kürze
Bundesland
Hessen
Mit etwa sechs Millionen Einwohnern gehört Hessen
zu den mittelgroßen Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Hessen wurde im Jahr 1945
als eigenständiger Staat gegründet und erhielt seine
Verfassung per Volksentscheid 1946. Die Landeshauptstadt ist Wiesbaden. Das Landeswappen erinnert an
die geschichtlichen Ursprünge des Hessenlandes. Es
zeigt im blauen Schilde einen silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem
Schild ruht ein Gebinde aus goldenem Laubwerk. Die
hessischen Landesfarben sind rot-weiß.
Landeswappen
Landesaufgaben
Der Zuständigkeitsbereich des Landes umfasst: Schulen, Kultur, Hochschulen,
Polizei, Rundfunk, Landesplanung. Entsprechend erlässt das Land auch Gesetze
für die Schulen, die Hochschulen, die Polizei. Im kulturellen Sektor finanziert
das Land z. B. Staatstheater und -galerien, unterstützt Museen und Volkshochschulen. So sind z. B. Polizisten oder Lehrer Beamte des Landes. Die Gemeinden,
Landkreise und Städte werden vom Land bei der Bewältigung ihrer Aufgaben
unterstützt.
Gesetzgebung
Ein Gesetzentwurf kann per Volksantrag, vom Landtag oder der Landesregierung eingebracht werden. Mindestens zwei Beratungen müssen stattfinden und
der zuständige Ausschuss muss sich damit befassen, bevor ein Landesgesetz
verabschiedet werden kann. Der Landtagspräsident beurkundet das Gesetz. Der
Ministerpräsident fertigt das Gesetz aus. Erst wenn es im Hessischen Gesetz- und
Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, ist es gültig.
Abgeordnete
Die Abgeordneten werden vom Volk gewählt und vertreten es im Parlament. Sie
sind auf Zeit gewählt und erhalten für ihre Arbeit Diäten. Zu ihrer Arbeit gehört
die Betreuung des Wahlkreises, die Tätigkeit im Plenum und in den Arbeitskreisen. Bei ihren Entscheidungen sind sie nicht an Aufträge oder Weisungen
gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Landtagswahl
Die Landtagswahl in Hessen ist eine Verbindung von Persönlichkeits- und Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Wahlkreisstimme wird ein Wahlkreisabgeordneter oder eine Wahlkreisabgeordnete
und mit der Landesstimme die Landesliste einer Partei gewählt. Wer in einem
der 55 Wahlkreise die meisten Stimmen erhält, zieht über ein Direktmandat in
das Landesparlament ein. Die Landesstimmen entscheiden über die Verteilung
der restlichen Abgeordnetensitze im Parlament. Alle fünf Jahre wird der Landtag
gewählt.
Landesregierung
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt.
Er oder sie ernennt die Minister und Ministerinnen, die vom Parlament bestätigt
werden müssen. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin bestimmt
die Richtlinien der Landespolitik und ist dem Landtag gegenüber verantwortlich. Die Minister und Ministerinnen leiten ihre Aufgabenbereiche nach diesen
Richtlinien eigenverantwortlich.