46 Das Bundesland Hessen Das Wichtige in Kürze Bundesland Hessen Mit etwa sechs Millionen Einwohnern gehört Hessen zu den mittelgroßen Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Hessen wurde im Jahr 1945 als eigenständiger Staat gegründet und erhielt seine Verfassung per Volksentscheid 1946. Die Landeshauptstadt ist Wiesbaden. Das Landeswappen erinnert an die geschichtlichen Ursprünge des Hessenlandes. Es zeigt im blauen Schilde einen silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schild ruht ein Gebinde aus goldenem Laubwerk. Die hessischen Landesfarben sind rot-weiß. Landeswappen Landesaufgaben Der Zuständigkeitsbereich des Landes umfasst: Schulen, Kultur, Hochschulen, Polizei, Rundfunk, Landesplanung. Entsprechend erlässt das Land auch Gesetze für die Schulen, die Hochschulen, die Polizei. Im kulturellen Sektor finanziert das Land z. B. Staatstheater und -galerien, unterstützt Museen und Volkshochschulen. So sind z. B. Polizisten oder Lehrer Beamte des Landes. Die Gemeinden, Landkreise und Städte werden vom Land bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützt. Gesetzgebung Ein Gesetzentwurf kann per Volksantrag, vom Landtag oder der Landesregierung eingebracht werden. Mindestens zwei Beratungen müssen stattfinden und der zuständige Ausschuss muss sich damit befassen, bevor ein Landesgesetz verabschiedet werden kann. Der Landtagspräsident beurkundet das Gesetz. Der Ministerpräsident fertigt das Gesetz aus. Erst wenn es im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, ist es gültig. Abgeordnete Die Abgeordneten werden vom Volk gewählt und vertreten es im Parlament. Sie sind auf Zeit gewählt und erhalten für ihre Arbeit Diäten. Zu ihrer Arbeit gehört die Betreuung des Wahlkreises, die Tätigkeit im Plenum und in den Arbeitskreisen. Bei ihren Entscheidungen sind sie nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verantwortlich. Landtagswahl Die Landtagswahl in Hessen ist eine Verbindung von Persönlichkeits- und Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Wahlkreisstimme wird ein Wahlkreisabgeordneter oder eine Wahlkreisabgeordnete und mit der Landesstimme die Landesliste einer Partei gewählt. Wer in einem der 55 Wahlkreise die meisten Stimmen erhält, zieht über ein Direktmandat in das Landesparlament ein. Die Landesstimmen entscheiden über die Verteilung der restlichen Abgeordnetensitze im Parlament. Alle fünf Jahre wird der Landtag gewählt. Landesregierung Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt. Er oder sie ernennt die Minister und Ministerinnen, die vom Parlament bestätigt werden müssen. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und ist dem Landtag gegenüber verantwortlich. Die Minister und Ministerinnen leiten ihre Aufgabenbereiche nach diesen Richtlinien eigenverantwortlich.
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