Jungpferdepruefung & Koerung Stutensee_2016

Hengstkörung für Islandpferde des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg mit
IPZV Jungpferdebeurteilung und Hengstbucheintragung
am 08. Mai 2016 in Stutensee auf dem Vorsenzhof
Geprüft und genehmigt vom Zuchtwart des IPZV LV Baden-Württemberg am 15.03.2016
Termin:
08. Mai 2016, ab 09.00 Uhr.
Genauer Zeitplan und Startreihenfolge wird nach Nennschluss bekanntgegeben.
Ort:
Islandpferdegestüt Vorsenzhof, Vorsenzhof 1, 76297 Stutensee-Friedrichstal
Kontakt:
Islandpferdegestüt Vorsenzhof
Frank Heim (Tel.: 0172/7268621) und Christine Knoll (Tel.: 0177/2178061)
Veranstalter:
IPZV e.V. und Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.
Ausrichter:
Islandpferdegestüt Vorsenzhof, Frank Heim
Richter:
Marlise Grimm, Silke Feuchthofen
Körkommision:
Vorstandsvorsitzende Kleinpferde und ein Rassevertreter Islandpferde
Schauleiter:
Manfred Weber / Alex Conrad
Austragungsort:
Dressurviereck 20 x 40 m, bei schlechten Wetterbedingungen in der Reithalle
Nennschluss:
22.04.2016 (Starterbegrenzung Jungpferdeprüfung: 20 Pferde).
Nachnennungen: auf Anfrage bis zum 30.04.2016 gegen eine zusätzliche Gebühr von
20,00 €
Nennungen:
Für die IPZV Jungpferdebeurteilung:
Nur online unter ipzv.de
Für die Hengstkörung-/bucheintragung:
Die vollständig ausgefüllten Nennungsformularen per Post, Fax oder Email an:
Islandpferdegestüt Vorsenzhof
Vorsenzhof 1
76297 Stutensee-Friedrichstal
Fax: 07249/913626, [email protected]
Dringend angegeben bei Nennung: FEIF-ID Nummer, Name des Pferdes, inkl. Kopie der
Eigentumsurkunde
Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
Nenngelder und
Gebühren:
IPZV:
Jungpferdeprüfung 2-4-jährige Pferde: 60,00 €
Alle Gebühren, die Jungpferdeprüfung betreffend, sind bei Onlinenennung zahlbar.
Pferdezuchtverband Baden-Württemberg:
Körung, Anerkennung Hengstbuch I: 55,00 €
Eintragung Hengstbuch II: 100,00 €
Alle Gebühren, die Hengstkörung-/bucheintragung betreffend, sind vor
Prüfungsbeginn an der Meldestelle in bar zu entrichten.
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Allgemeine
Bestimmungen:
-Die Pferde müssen mit einer gültigen FEIF-ID Nummer in Worldfengur registriert sein.
Dieses ist Voraussetzung für die Teilnahme. Bitte im Vorfeld bei der IPZV-Geschäftsstelle
beantragen.
- Jungpferdeprüfung offen
-Körung und Hengstanerkennung nur für Mitglieder des Pferdezuchtverbandes BadenWürttemberg.
-Hengste, denen die Tasthaare oder die Haare in den Ohrmuscheln entfernt wurden,
werden nicht zur Körung zugelassen.
-Kopfnummern müssen vom Beschicker mitgebracht werden.
Unterbringung der
Pferde:
Platzbenutzung inkl. Paddock zum Selbstaufbau, pauschal 15,00 €/Pferd.
Box pro Pferd: 60,00 €.
Zur Verfügung stehen -> Futter: Heulage / Einstreu: Späne
Für IPZV-Jungpferdeprüfung: Box oder Paddock zahlbar online mit Nennung.
Für Hengstkörung-/bucheintragung: Reservierung der Box und Zahlung Box bzw.
Platzbenutzung/Paddock direkt an Vorsenzhof (Kontodaten siehe unten)
Boxen müssen bis zum Nennschluss schriftlich mit vollständiger Bezahlung reserviert
werden
Sparkasse Kraichgau
Frank Heim
IBAN: DE41663500360010364991
BIC: BRUSDE66XXX
Verwendungszweck: Boxenreservierung
Impfschutz:
Alle Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und laut Reglement geimpft
sein und dies auch mit einem gültigen Impfpass belegen.
Unterbringung der
Teilnehmer:
Camping (Zelt, Wohnwagen/-mobil) ohne Strom, pauschal 20,00 €.
Folgende Unterkünfte befinden sich in unmittelbarer Nähe:
Quartierverzeichnis:
Hotel Ritter, Au in den Buchen 73, 83, 92, 76646 Bruchsal-Büchenau
Telefon: 07257/88-0, E-Mail: [email protected]
Landgasthof Blume, Hauptstr.27, 76297 Stutensee-Blankenloch
Tel. 07244 9740 oder 01716532021
Walk´sches Haus, Marktplatz 7, 76356 Weingarten
Telefon: 07244/70370, , E-Mail: [email protected]
Hotel Schröcker Tor, Mannheimerstr.1 , 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 07247/207490, E-Mail: [email protected]
Landgasthof zum Goldenen Anker, Hauptstr. 18-20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 0721/706029, E-Mail: [email protected]
Hotel „Zum Löwen“, Hauptstraße 51, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 0721/780070, E-Mail: [email protected]
Haftung:
Alle Teilnehmer der Veranstaltung erkennen an, dass die Teilnahme und Unterbringung
der Pferde auf eigene Gefahr geschehen. Während der gesamten Veranstaltung bleiben
der Reiter/Besitzer Tierhüter gem. 834 BGB. Veranstalter, Ausrichter, Turnierleiter und
Chefrichter schließen jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus.
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