Abfallfibel 2016 - im Kyffhäuserkreis

Kyffhäuserdenkmal
Foto: Thomas Zelmer
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Vermeiden, Trennen, Entsorgen, Wiederverwerten – der sorgsame Umgang
mit Abfällen ist für uns längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Aus gutem
Grund, denn Rohstoffe sind kostbar. Für nahezu alle Wertstoffe, die wir nicht
mehr benötigen, gibt es die passenden Entsorgungssysteme.
Damit Sie sich mit der Abfallwirtschaft im Kyffhäuserkreis, ihrer Organisation
und ihren Angeboten vertraut machen können, hat das Landratsamt diese
informative und praktische Fibel zusammengestellt. Darin finden Sie alles
Wissenswerte über das korrekte Trennen von Müll sowie viele Informationen,
Termine und Adressen rund um die Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis.
Ich hoffe, dass die Abfallfibel 2016 auf Ihr Interesse stößt und viele Ihrer
Fragen beantwortet. Zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie
Gesundheit und Glück, verbunden mit dem Dank für Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antje Hochwind
Landrätin
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Der Kyffhäuserkreis
Inhaltsverzeichnis
Gebühren 2016 ………………………...……………………………..
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Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte (12 Liter-Verbrauch) 6
Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte (5 Liter-Verbrauch) 7
Restabfalltonne, Biotonne ……………………………………………
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Kompostierungsanlage, Blaue Tonne ………………………………
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Sperrmüll/Schrott, Gelbe Tonne …………..………………………...
10
Elektro-/Elektronikgeräte, Kühlgeräte ……………………………… 11
Glascontainer, Baumischabfälle ...................................................
12
Sonderabfall …………………….....................................................
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Abfall-ABC ....................................................................................
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Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung .............................
16-19
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Abfallgebühren 2016
HINWEISE
Jeder Gebührenschuldner des Kyffhäuserkreises ist verpflichtet, dem Amt für Umwelt, Natur und
Wasserwirtschaft jegliche Personenveränderungen wie Zuzug/Wegzug/ Todesfall/Geburt innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen sowie An- bzw. Abmeldungen von Gewerbebetrieben
und Wechsel des Grundstückseigentümers. Entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde in Kopie sowie die Angabe der Telefonnummer für eventuelle
Rückfragen sind beizufügen.
Versäumen Sie nicht, die unverzügliche Mitteilung dieser Angaben im Amt für Umwelt, Natur und
Wasserwirtschaft vorzunehmen, da dies nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt erfolgt.
Des Weiteren muss die Neuanforderung von Abfallbehältern, Änderungen im Behältervolumen
oder die Bestellung neuer/zusätzlicher Behälter schriftlich durch den Eigentümer erfolgen.
Wer seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht regelmäßig, nicht vollständig oder unrichtig
nachkommt, handelt ordnungswidrig und Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu
5.000,- € geahndet werden.
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Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte
12 Liter pro Person und Woche ohne Biotonnenbenutzung bzw.
ohne Betreibung einer Eigenkompostierung
Rechenweg bei Benutzung eines 120 Liter Behälters:
Personenanzahl x 12 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen
Mindestvolumen : 120 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren
Beispiele Mindestverbrauch:
Rechenweg bei Benutzung eines 240 Liter Behälters:
Personenanzahl x 12 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen
Mindestvolumen : 240 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren
Beispiele Mindestverbrauch:
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Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte
5 Liter pro Person und Woche mit Biotonnenbenutzung bzw. Betreibung einer Eigenkompostierung
Rechenweg bei Benutzung eines 120 Liter Behälters:
Personenanzahl x 5 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen
Mindestvolumen : 120 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren
Beispiele Mindestverbrauch:
Rechenweg bei Benutzung eines 240 Liter Behälters:
Personenanzahl x 5 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen
Mindestvolumen : 240 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren
Beispiele Mindestverbrauch:
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Restabfalltonne
Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die nicht gefährliche
Abfälle (Sonderabfall) sind, wie z.B.:
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Asche (kalt)
Farben/Lacke (eingetrocknet) Fotos, Fotopapier
Geschenkpapier (beschichtet)
Grillkohle (kalt)
Hygieneartikel
Kehricht
Keramikabfälle
Kerzen
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Luftmatratze
Lumpen
Papiertaschentücher
Porzellan
Regenschirm
Staubsaugerbeutel
Tapetenreste
Windeln
Zigarettenkippen
Sollten die Restabfallbehälter einmal nicht ausreichen, können zusätzlich Restabfallsäcke zu einer Gebühr von 2,50 € je Sack im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden. Durch den Kauf dieser Abfallsäcke ist die Entsorgung des
Restmülls bereits bezahlt.
Biotonne
Bioabfälle sind kompostierbare Abfälle. Kompostierbare
Abfälle sind neben unbehandeltem Holz auch Grün- und
Gartenabfälle sowie organische Küchenabfälle, wie z.B.:
• Eierschalen
•Kaffeesatz/Filtertüten
•Küchenpapier
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•
Mehlprodukte
Obst- und Gemüsereste
Teereste/Teebeutel
Verwenden Sie keinesfalls Plastiktüten, um die Küchenabfälle einzupacken. Bei Frostgefahr ist es vorteilhaft,
feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier (kein Hochglanz)
einzuwickeln, um eine bessere Entleerung zu gewährleisten.
Sollte die Biotonne für trockenes Laub einmal nicht ausreichen, können Laubsäcke
für die Entsorgung käuflich für 1,00 € im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden.
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Kompostierungsanlage
Die Kompostierungsanlage in
Allmenhausen hat zu folgenden
Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag:
07:30
– 16:00 Uhr
Kompostierungsanlage Allmenhausen
Während der vorgenannten Öffnungszeiten können nachstehende organische Abfälle
angeliefert werden:
Schreddergut (Holz)........................................................................12,00 €/t
Grasschnitt, Laub, Pflanzenabfälle, Baumschnitt,
Rinde, Obst- und Gemüseabfälle, Holzabfälle
(Kantenlänge max. 2m, Durchmesser max. 300mm).....................24,00 €/t
Unbehandeltes Bauholz, Wurzelstöcke, Holzabfälle
mit erhöhtem Aufwand....................................................................48,00 €/t
Zu den gleichen Öffnungszeiten können Sie auch Kompost gegen Entgelt abholen.
Blaue Tonne
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Bücher (ohne Umschlag)
Faltschachteln
Kataloge
Kartonagen
Papier/Papiertüten
Pappe
Zeitungen/Zeitschriften
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Sperrmüll, Schrott
Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichts nicht in die
bereitgestellten Restabfallbehälter passt und zweimal pro Jahr per Abrufkarte von
Haushalten getrennt eingesammelt wird.
Grundsätzlich wird kein Sperrmüll aus Haushaltsauflösungen abgefahren.
Sperrmüll wird nur bis jeweils 3 m³ und höchstens einer Länge von 2 m abgefahren,
wie z.B.:
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Auslegware
Benzinrasenmäher
Fahrrad ohne Reifen
Gardinenstange
Gartenmöbel
Kinderwagen
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Lampen
Matratzen
Metallzäune
Möbel
PVC-Blumenkübel
Regentonnen
Außerdem ist darauf zu achten, dass der Sperrmüll frühestens am Vorabend ab 18.00 Uhr des
Abholtages bereitgestellt wird, um eine illegale Ablagerung von weiterem Abfall zu verhindern.
Sollte der Sperrmüll ungeachtet des Abholtermins bereitgestellt werden, wird die Abholung und
Entsorgung für den Antragsteller eventuell kostenpflichtig.
Stellen Sie den Sperrmüll dort bereit, an dem auch ihre Müllbehälter geleert werden, damit die
Erreichbarkeit des Müllfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gewährleistet ist.
Gelbe Tonne
Verpackungen wie Metalle, Verbund- und Kunststoffe,
die eindeutig mit dem Grünen Punkt versehen sind,
gehören in die Gelbe Tonne.
Metalle
• Alu-Folien und Alu-Schalen
• Konserven und Metalldosen
Verbundstoffe
• Getränke- und Milchkartons
Kunststoffe
• Pflegemittelbecher
• Plastikflaschen
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Elektro- und Elektronikgeräte
E-Geräte und Kühlgeräte können an der Sammelstelle (Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH mit Sitz in Sondershausen) selbst angeliefert werden. Haushalte können
auch die Abrufkarte der Abfallfibel oder das Online-Formular auf der Website www.
abfall-kyffhaeuser.de nutzen.
Beleuchtungskörper (nur als Direktanlieferung möglich!), wie z.B.:
• Energiesparlampen
• stabförmige Leuchtstofflampen
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, wie z.B.:
• Computer
• Laptops
• Drucker• Monitore
• Fernsehgeräte
• Tastaturen
Haushaltskleingeräte, wie z.B.: • Haartrockner
• Staubsauger
• Spielzeug (elektronisch) • Toaster
• Sportgeräte (elektrisch) • Werkzeuge (elektrisch)
Haushaltsgroßgeräte, wie z.B.: • elektrische Heizgeräte
• Waschmaschinen • Herde
• Geschirrspüler
Kältegeräte, wie z.B.:
• Kühlschränke
• Klimageräte
Elektroverwertung Göllingen GmbH
Frankenhäuser Str.64 (Sonlux Gelände)
Tel. 03632-770260
FAX 03632-770270
www.elektrogeraeteverwertung.de
SAMMELSTELLE FÜR ELEKTROALTGERÄTE
im Kyffhäuserkreis
kostenlose Annahme von Elektrogeräten
Montag bis Mittwoch von: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von:
7.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von:
7.30 Uhr – 13.00 Uhr
ZERTIFIZIERTER ENTSORGUNGSFACHBETRIEB
kostenpflichtige Übernahme und Entsorgung von gewerblichem Elektroschrott
VERKAUF VON REGENERIERTEN ELEKTROGERÄTEN
Waschvollautomaten, Elektroherde mit Platten und Ceranfeld, Fernsehgeräte
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Glascontainer
Sie stehen vorwiegend an zentralen Sammelplätzen wie Supermärkten oder auch in Wohneinzugsgebieten und sind nach den Farben weiß, braun und grün sortiert.
•
Einweckgläser
•
Glasflaschen
Glas nach Farben sortiert einwerfen! Andersfarbiges Glas (blau, rot, gelb usw.) gehört in den
Grünglascontainer! Verschlüsse von Flaschen und Gläsern sind vorher zu entfernen! Korken sind
der Restabfalltonne, Schraubverschlüsse der Gelben Tonne zuzuführen!
KEIN FENSTER- ODER SPIEGELGLAS !!!
Glas ist ein wertvoller Rohstoff, deshalb hilft Glasrecycling unserer Umwelt und spart zudem noch
Energie. Wichtig ist jedoch, dass wirklich nur restentleerte Glasverpackungen in die Sammelbehälter eingeworfen werden. Mehr dazu ist unter www.was-passt-ins-altglas.de zu finden.
Baumischabfälle
Kleinstmengen unter Beachtung des Gewichtes können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen werden von Containerdiensten Ihrer Wahl abgeholt.
Baumischabfälle sind z.B.:
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Badewanne
Dachrinne
Fassadenverkleidung
Fußbodenplatten
Holz (behandelt)
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Laminat
Paneele
Tapete
Toilettenbecken
Waschbecken
Sonderabfall
Sonderabfallkleinmengen sind schadstoffhaltige Abfälle, die eine umweltschonende
Abfallentsorgung erschweren und gefährden. An die Entsorgung dieser Abfälle werden
besondere Anforderungen gestellt, da durch unsachgemäßen Umgang erhebliche Umweltbelastungen auftreten können. Sonderabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll oder
in Wasser ableitende Systeme entsorgt werden.
Deshalb werden im Kyffhäuserkreis zweimal jährlich Schadstoffkleinmengensammlungen durchgeführt. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die schadstoffhaltigen
Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden. Standplätze
und Standzeiten des Schadstoffmobils entnehmen Sie bitte dem Tourenplan dieser
Broschüre. Die Schadstoffe dürfen niemals an den Straßenrand oder an den
Standplatz abgestellt werden!
Angenommen werden:
•
Betriebsmittel (ölverunreinigt)
•
Pflanzenschutzmittel
•
Fotochemikalien
•
Quecksilber (Thermometer usw.)
•Haushaltsreiniger •Säuren
•Kleber•Schädlingsbekämpfungsmittel
•Laugen•Spraydosen
•Lösemittel •Verdünner
Bei der Anlieferung am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die
Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen abgegeben
werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l
nicht übersteigen! Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen
ohne Zusatzkosten. Auch Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis
höchstens 100 kg Sonderabfälle abzuliefern.
Nicht angenommen werden:
•Asbest•Feuerwerksköper
•Feuerlöscher •Munition/Sprengstoffe
•
Behältnisse (defekt und unverschlossen)
•
Infektiöse Abfälle (wie Einwegspritzen usw.)
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Das kleine Abfall ABC
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Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung
vom 11.05.2016 bis 19.05.2016
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Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung
vom 15.09.2016 bis 21.09.2016
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Kyffhäuserland im Bild
Kirche in Hachelbich
Orangerie Bendeleben
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Badra
Wipperdurchbruch bei Günserode
Fotos: Thomas Zelmer / ZK-MEDIEN
www.zk-medien.de
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Landratsamt Kyffhäuserkreis
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft
Dienststelle Sondershausen: Markt 8, 99706 Sondershausen
Dienststelle Artern:
An der Promenade 10, 06556 Artern
Telefonnummer: Faxnummer:
E-Mail-Adresse:
Internetadresse:
Öffnungszeiten: (03632) 741 331
(03632) 741 885
[email protected]
www.kyffhaeuser.de
Dienstag
Donnerstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Kyffhäuser GmbH
Schachtstraße 5 - 99706 Sondershausen
Telefon: 0 36 32 / 77 05 30 - Telefax: 0 36 32 / 77 05 57
E-Mail: [email protected]
ELEKTROGERÄTE
VERWERTUNG
Tel.: (03632) 77 02 60
Fax: (03632) 77 02 70
eMail:[email protected]
Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH
Sitz Sondershausen
Frankenhäuser-Str. 64
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 7.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag:
7.30 – 18.00 Uhr
Freitag:
7.30 – 13.00 Uhr
GmbH & Co. KG
(Region Ost)
Brauhausweg 3 - 06556 Ringleben
Tel.: 0 34 66 / 32 54 0 - Fax: 0 34 66 / 32 54 63
E-Mail: [email protected]