Cruciskirche Sondershausen Foto: Thomas Zelmer Liebe Bürgerinnen und Bürger, Vermeiden, Trennen, Entsorgen, Wiederverwerten – der sorgsame Umgang mit Abfällen ist für uns längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Aus gutem Grund, denn Rohstoffe sind kostbar. Für nahezu alle Wertstoffe, die wir nicht mehr benötigen, gibt es die passenden Entsorgungssysteme. Damit Sie sich mit der Abfallwirtschaft im Kyffhäuserkreis, ihrer Organisation und ihren Angeboten vertraut machen können, hat das Landratsamt diese informative und praktische Fibel zusammengestellt. Darin finden Sie alles Wissenswerte über das korrekte Trennen von Müll sowie viele Informationen, Termine und Adressen rund um die Abfallentsorgung im Kyffhäuserkreis. Ich hoffe, dass die Abfallfibel 2016 auf Ihr Interesse stößt und viele Ihrer Fragen beantwortet. Zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit und Glück, verbunden mit dem Dank für Ihr Vertrauen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Antje Hochwind Landrätin 2 Der Kyffhäuserkreis Inhaltsverzeichnis Gebühren 2016 ………………………...…………………………….. 5 Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte (12 Liter-Verbrauch) 6 Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte (5 Liter-Verbrauch) 7 Restabfalltonne, Biotonne …………………………………………… 8 Kompostierungsanlage, Blaue Tonne ……………………………… 9 Sperrmüll/Schrott, Gelbe Tonne …………..………………………... 10 Elektro-/Elektronikgeräte, Kühlgeräte ……………………………… 11 Glascontainer, Baumischabfälle ................................................... 12 Sonderabfall ……………………..................................................... 13 Abfall-ABC .................................................................................... 14-15 Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung ............................. 16-19 4 Abfallgebühren 2016 HINWEISE Jeder Gebührenschuldner des Kyffhäuserkreises ist verpflichtet, dem Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft jegliche Personenveränderungen wie Zuzug/Wegzug/ Todesfall/Geburt innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen sowie An- bzw. Abmeldungen von Gewerbebetrieben und Wechsel des Grundstückseigentümers. Entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde in Kopie sowie die Angabe der Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sind beizufügen. Versäumen Sie nicht, die unverzügliche Mitteilung dieser Angaben im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft vorzunehmen, da dies nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt erfolgt. Des Weiteren muss die Neuanforderung von Abfallbehältern, Änderungen im Behältervolumen oder die Bestellung neuer/zusätzlicher Behälter schriftlich durch den Eigentümer erfolgen. Wer seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht regelmäßig, nicht vollständig oder unrichtig nachkommt, handelt ordnungswidrig und Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000,- € geahndet werden. 5 Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte 12 Liter pro Person und Woche ohne Biotonnenbenutzung bzw. ohne Betreibung einer Eigenkompostierung Rechenweg bei Benutzung eines 120 Liter Behälters: Personenanzahl x 12 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen Mindestvolumen : 120 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren Beispiele Mindestverbrauch: Rechenweg bei Benutzung eines 240 Liter Behälters: Personenanzahl x 12 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen Mindestvolumen : 240 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren Beispiele Mindestverbrauch: 6 Mindestverbrauch an Abfuhren für Haushalte 5 Liter pro Person und Woche mit Biotonnenbenutzung bzw. Betreibung einer Eigenkompostierung Rechenweg bei Benutzung eines 120 Liter Behälters: Personenanzahl x 5 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen Mindestvolumen : 120 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren Beispiele Mindestverbrauch: Rechenweg bei Benutzung eines 240 Liter Behälters: Personenanzahl x 5 Liter x 52 Wochen = Mindestvolumen Mindestvolumen : 240 Liter = Mindestverbrauch an Abfuhren Beispiele Mindestverbrauch: 7 Restabfalltonne Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die nicht gefährliche Abfälle (Sonderabfall) sind, wie z.B.: • • • • • • • • • Asche (kalt) • Farben/Lacke (eingetrocknet) • Fotos, Fotopapier • Geschenkpapier (beschichtet) • Grillkohle (kalt) • Hygieneartikel • Kehricht • Keramikabfälle • Kerzen • Luftmatratze Lumpen Papiertaschentücher Porzellan Regenschirm Staubsaugerbeutel Tapetenreste Windeln Zigarettenkippen Sollten die Restabfallbehälter einmal nicht ausreichen, können zusätzlich Restabfallsäcke zu einer Gebühr von 2,50 € je Sack im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden. Durch den Kauf dieser Abfallsäcke ist die Entsorgung des Restmülls bereits bezahlt. Biotonne Bioabfälle sind kompostierbare Abfälle. Kompostierbare Abfälle sind neben unbehandeltem Holz auch Grün- und Gartenabfälle sowie organische Küchenabfälle, wie z.B.: • • • Eierschalen Kaffeesatz/Filtertüten Küchenpapier • • • Mehlprodukte Obst- und Gemüsereste Teereste/Teebeutel Verwenden Sie keinesfalls Plastiktüten, um die Küchenabfälle einzupacken. Bei Frostgefahr ist es vorteilhaft, feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier (kein Hochglanz) einzuwickeln, um eine bessere Entleerung zu gewährleisten. Sollte die Biotonne für trockenes Laub einmal nicht ausreichen, können Laubsäcke für die Entsorgung käuflich für 1,00 € im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden. 8 Kompostierungsanlage Die Kompostierungsanlage in Allmenhausen hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Freitag: 07:30 – 16:00 Uhr Kompostierungsanlage Allmenhausen Während der vorgenannten Öffnungszeiten können nachstehende organische Abfälle angeliefert werden: Schreddergut (Holz)........................................................................12,00 €/t Grasschnitt, Laub, Pflanzenabfälle, Baumschnitt, Rinde, Obst- und Gemüseabfälle, Holzabfälle (Kantenlänge max. 2m, Durchmesser max. 300mm).....................24,00 €/t Unbehandeltes Bauholz, Wurzelstöcke, Holzabfälle mit erhöhtem Aufwand....................................................................48,00 €/t Zu den gleichen Öffnungszeiten können Sie auch Kompost gegen Entgelt abholen. Blaue Tonne • • • • • • • Bücher (ohne Umschlag) Faltschachteln Kataloge Kartonagen Papier/Papiertüten Pappe Zeitungen/Zeitschriften 9 Sperrmüll, Schrott Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichts nicht in die bereitgestellten Restabfallbehälter passt und zweimal pro Jahr per Abrufkarte von Haushalten getrennt eingesammelt wird. Grundsätzlich wird kein Sperrmüll aus Haushaltsauflösungen abgefahren. Sperrmüll wird nur bis jeweils 3 m³ und höchstens einer Länge von 2 m abgefahren, wie z.B.: • • • • • • Auslegware Benzinrasenmäher Fahrrad ohne Reifen Gardinenstange Gartenmöbel Kinderwagen • • • • • • Lampen Matratzen Metallzäune Möbel PVC-Blumenkübel Regentonnen Außerdem ist darauf zu achten, dass der Sperrmüll frühestens am Vorabend ab 18.00 Uhr des Abholtages bereitgestellt wird, um eine illegale Ablagerung von weiterem Abfall zu verhindern. Sollte der Sperrmüll ungeachtet des Abholtermins bereitgestellt werden, wird die Abholung und Entsorgung für den Antragsteller eventuell kostenpflichtig. Stellen Sie den Sperrmüll dort bereit, an dem auch ihre Müllbehälter geleert werden, damit die Erreichbarkeit des Müllfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gewährleistet ist. Gelbe Tonne Verpackungen wie Metalle, Verbund- und Kunststoffe, die eindeutig mit dem Grünen Punkt versehen sind, gehören in die Gelbe Tonne. Metalle • Alu-Folien und Alu-Schalen • Konserven und Metalldosen Verbundstoffe • Getränke- und Milchkartons Kunststoffe • Pflegemittelbecher • Plastikflaschen 10 Elektro- und Elektronikgeräte E-Geräte und Kühlgeräte können an der Sammelstelle (Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH mit Sitz in Sondershausen) selbst angeliefert werden. Haushalte können auch die Abrufkarte der Abfallfibel oder das Online-Formular auf der Website www. abfall-kyffhaeuser.de nutzen. Beleuchtungskörper (nur als Direktanlieferung möglich!), wie z.B.: • Energiesparlampen • stabförmige Leuchtstofflampen Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, wie z.B.: • Computer• Laptops • Drucker• Monitore • Fernsehgeräte • Tastaturen Haushaltskleingeräte, wie z.B.: • Haartrockner • Staubsauger • Spielzeug (elektronisch) • Toaster • Sportgeräte (elektrisch) • Werkzeuge (elektrisch) Haushaltsgroßgeräte, wie z.B.: • elektrische Heizgeräte • Waschmaschinen • Herde • Geschirrspüler Kältegeräte, wie z.B.: • Kühlschränke • Klimageräte Elektroverwertung Göllingen GmbH Frankenhäuser Str.64 (Sonlux Gelände) Tel. 03632-770260 FAX 03632-770270 www.elektrogeraeteverwertung.de SAMMELSTELLE FÜR ELEKTROALTGERÄTE im Kyffhäuserkreis kostenlose Annahme von Elektrogeräten Montag bis Mittwoch von: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Donnerstag von: 7.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag von: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr ZERTIFIZIERTER ENTSORGUNGSFACHBETRIEB kostenpflichtige Übernahme und Entsorgung von gewerblichem Elektroschrott VERKAUF VON REGENERIERTEN ELEKTROGERÄTEN Waschvollautomaten, Elektroherde mit Platten und Ceranfeld, Fernsehgeräte 11 Glascontainer Sie stehen vorwiegend an zentralen Sammelplätzen wie Supermärkten oder auch in Wohneinzugsgebieten und sind nach den Farben weiß, braun und grün sortiert. • Einweckgläser • Glasflaschen Glas nach Farben sortiert einwerfen! Andersfarbiges Glas (blau, rot, gelb usw.) gehört in den Grünglascontainer! Verschlüsse von Flaschen und Gläsern sind vorher zu entfernen! Korken sind der Restabfalltonne, Schraubverschlüsse der Gelben Tonne zuzuführen! KEIN FENSTER- ODER SPIEGELGLAS !!! Glas ist ein wertvoller Rohstoff, deshalb hilft Glasrecycling unserer Umwelt und spart zudem noch Energie. Wichtig ist jedoch, dass wirklich nur restentleerte Glasverpackungen in die Sammelbehälter eingeworfen werden. Mehr dazu ist unter www.was-passt-ins-altglas.de zu finden. Baumischabfälle Kleinstmengen unter Beachtung des Gewichtes können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen werden von Containerdiensten Ihrer Wahl abgeholt. Baumischabfälle sind z.B.: • • • • • 12 Badewanne Dachrinne Fassadenverkleidung Fußbodenplatten Holz (behandelt) • • • • • Laminat Paneele Tapete Toilettenbecken Waschbecken Sonderabfall Sonderabfallkleinmengen sind schadstoffhaltige Abfälle, die eine umweltschonende Abfallentsorgung erschweren und gefährden. An die Entsorgung dieser Abfälle werden besondere Anforderungen gestellt, da durch unsachgemäßen Umgang erhebliche Umweltbelastungen auftreten können. Sonderabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll oder in Wasser ableitende Systeme entsorgt werden. Deshalb werden im Kyffhäuserkreis zweimal jährlich Schadstoffkleinmengensammlungen durchgeführt. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden. Standplätze und Standzeiten des Schadstoffmobils entnehmen Sie bitte dem Tourenplan dieser Broschüre. Die Schadstoffe dürfen niemals an den Straßenrand oder an den Standplatz abgestellt werden! Angenommen werden: • Betriebsmittel (ölverunreinigt) • Pflanzenschutzmittel • Fotochemikalien • Quecksilber (Thermometer usw.) •Haushaltsreiniger •Säuren •Kleber•Schädlingsbekämpfungsmittel •Laugen•Spraydosen •Lösemittel •Verdünner Bei der Anlieferung am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen abgegeben werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen! Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen ohne Zusatzkosten. Auch Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis höchstens 100 kg Sonderabfälle abzuliefern. Nicht angenommen werden: •Asbest•Feuerwerksköper •Feuerlöscher •Munition/Sprengstoffe • Behältnisse (defekt und unverschlossen) • Infektiöse Abfälle (wie Einwegspritzen usw.) 13 Das kleine Abfall ABC 14 15 Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung vom 09.05.2016 bis 13.05.2016 16 17 Tourenplan Schadstoffkleinmengensammlung vom 13.09.2016 bis 22.09.2016 18 19 Landratsamt Kyffhäuserkreis Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft Dienststelle Sondershausen: Markt 8, 99706 Sondershausen Dienststelle Artern: An der Promenade 10, 06556 Artern Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail-Adresse: Internetadresse: Öffnungszeiten: (03632) 741 331 (03632) 741 885 [email protected] www.kyffhaeuser.de Dienstag Donnerstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr Kyffhäuser GmbH Schachtstraße 5 - 99706 Sondershausen Telefon: 0 36 32 / 77 05 30 - Telefax: 0 36 32 / 77 05 57 E-Mail: [email protected] ELEKTROGERÄTE VERWERTUNG Tel.: (03632) 77 02 60 Fax: (03632) 77 02 70 eMail:[email protected] Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH Sitz Sondershausen Frankenhäuser-Str. 64 99706 Sondershausen Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 7.30 – 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 – 18.00 Uhr Freitag: 7.30 – 13.00 Uhr GmbH & Co. KG (Region Ost) Brauhausweg 3 - 06556 Ringleben Tel.: 0 34 66 / 32 54 0 - Fax: 0 34 66 / 32 54 63 E-Mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc