Antrag für Eltern - Hitzefrei nach der 5. Stunde

An alle Eltern
Stand: Juni 2016
Hitzefrei - Regelung
Sehr geehrte Eltern,
die Verordnung über „Hitzefrei“ besagt, dass die Kinder nach der 5. Stunde
Schulschluss haben, wenn es so heiß ist, dass ein Unterrichten in den
Klassenräumen nicht mehr möglich ist.
Alle Kinder werden in den Klassen so lange betreut, wie regulär Unterricht an
diesem Tag wäre.
Sollte ihr Kind bei „Hitzefrei“ nach der 5. Stunde (12.00 Uhr) nach Hause gehen
dürfen, so bitten wir Sie, den unteren Abschnitt ausgefüllt bei der Klassenlehrerin /
dem Klassenlehrer abzugeben.
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Steffen Nagel, Schulleiter
Mein Kind …………………………….………………………………………………, Klasse ……………….
darf bei „Hitzefrei“ nach der 5. Stunde (12 Uhr) an folgenden Tagen nach Hause
gehen:
 Montag
 Dienstag
 Mittwoch
 Donnerstag
 Freitag
Diese Regelung gilt, bis sie persönlich / schriftlich widerrufen wird.
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Datum
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten