Hitzefreiregelung - Schulcampus Lehnin

Grund- und Gesamtschule Lehnin
„Heinrich Julius Bruns“
- Ganztagsschule Goethestr. 13, OT Lehnin, 14797 Kloster Lehnin
Telefon: 03382-70679-110 oder 210
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Fax: 03382-70679-240
Homepage: http://www.schulcampus-lehnin.de
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Auf der Grundlage der VV Schulbetrieb, Punkt 28, Abs. 2 (s. auch Pressemitteilung des
MBJS vom 24. Juni 2016) können Schulleitungen für Grundschulen und die Sekundarstufe I
Unterricht verkürzen oder ausfallen lassen, wenn
um 10 Uhr 25 °C Außentemperatur im Schatten oder
um 11.00 Uhr 25°C in einem repräsentativen Raum gemessen werden.
In diesen Fällen sollte Unterricht nicht länger als 12.00 gehen.
Die Betreuung bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit ist dabei selbstverständlich zu
gewährleisten. Für die Sekundarstufe hat diese Festlegung in der Regel keine
Auswirkungen. Kinder der Primarstufe dürfen nur dann vorzeitig nachhause, wenn sie
abgeholt werden oder die Zustimmung der Eltern vorliegt. Im eigenen Interesse sollte diese
schriftlich vorliegen.
Ganztagsangebote sollen auch bei extremen Temperaturen stattfinden. Die Entscheidung
hierzu trifft die Schulleitung.
Für die Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.
Daraus ergibt sich folgende
Regelung an Tagen mit Hitzefrei
für unsere Schule:
Klassen 1 bis 6:
1. bis 4. Std.
5. und 6. Std.
Unterricht nach Plan
Betreuung durch Lehrer und Erzieher laut Plan;
Schüler mit einer Genehmigung der Eltern
können nachhause gehen;
Schüler können durch ihre Eltern oder andere
legitimierte Personen abgeholt werden.
Klassen 7 bis 10:
1. bis 4. Std.
ab 5. Std.
Unterricht nach Plan
frei
Ganztagskurse, die im Zusammenhang mit den Betreuungsverträgen besucht werden,
finden in der Regel statt. Die Entscheidung hierzu trifft die Leiterin der ITBL.
Dr. Lenius
Schulleiter