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Nr. 16/16 – 13. Mai 2016
Bundesrat bezieht Stellung
zu „Port Package III“
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat
eine Stellungnahme zu den Verhandlungen
um das „Port Package III“, dem Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines
Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste sowie für die finanzielle Transparenz der Häfen, beschlossen.
Der Beschluss der Bundesländer deckt sich in
weiten Teilen mit den Positionen des ZDS.
In der Stellungnahme kritisiert der Bundesrat
die von der Kommission gewählte Rechtsform
und fordert Klärung der Begrifflichkeit „Beihilfe“. Er begrüßt die Herausnahme von Ausbaggerung, Lotsendiensten und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Anwendungsbereich
der Verordnung, den Wegfall der Erweiterung
der Ausschreibungsverfahren von Hafendienstanbietern zu Lasten von Häfen sowie
die Ergänzungen der Vorschriften zur Ausbildung und zum Arbeitsschutz der beschäftigten
Hafenarbeiter und –arbeiterinnen.
Der Bundesrat wendet sich gegen nicht zielführende Einschränkungen des europäischen
Wettbewerbsrechts, insbesondere im Hinblick
auf die Infrastrukturentgelte, gegen die Offenlegung von Gebührenunterschieden aus Einzelverhandlungen und gegen das Einrichten
neuer Gremien.
Darüber hinaus empfiehlt der Bundesrat die
Herausnahme von Häfen in privater Trägerschaft und Häfen außerhalb des TENKernnetzes aus der Verordnung. Er vertritt die
Meinung, dass der Wettbewerb zwischen europäischen Häfen funktioniere und die vorgeschlagene Verordnung keinen Beitrag zur
Stärkung der Häfen leiste. Zudem seien weitergehende Regelungen zu vermeiden. Der
Bundesrat werde die Haltung der Bundesregierung in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen
Parlament unterstützen, falls die vorgenannten Bedenken berücksichtigt würden.
Derzeit verhandeln die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament über den Text der Hafenverordnung. Im laufenden Trilogverfahren
werden die Abänderungen des Europäischen
Parlaments sowie die von der Ratsarbeitsgruppe "Seeverkehr" vorgelegten Änderungsvorschläge diskutiert. „Um die Möglichkeit
einer erneuten Positionierung während des
Trilogverfahrens zu nutzen,“ wurden in mehreren Ausschüssen des Bundesrates (Fragen
der EU, Verkehr sowie Wirtschaft) die Beratungen wieder aufgenommen (siehe Erläuterungen des Bundesrates).