Nr. 16/16 – 13. Mai 2016 Bundesrat bezieht Stellung zu „Port Package III“ In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Stellungnahme zu den Verhandlungen um das „Port Package III“, dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste sowie für die finanzielle Transparenz der Häfen, beschlossen. Der Beschluss der Bundesländer deckt sich in weiten Teilen mit den Positionen des ZDS. In der Stellungnahme kritisiert der Bundesrat die von der Kommission gewählte Rechtsform und fordert Klärung der Begrifflichkeit „Beihilfe“. Er begrüßt die Herausnahme von Ausbaggerung, Lotsendiensten und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung, den Wegfall der Erweiterung der Ausschreibungsverfahren von Hafendienstanbietern zu Lasten von Häfen sowie die Ergänzungen der Vorschriften zur Ausbildung und zum Arbeitsschutz der beschäftigten Hafenarbeiter und –arbeiterinnen. Der Bundesrat wendet sich gegen nicht zielführende Einschränkungen des europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere im Hinblick auf die Infrastrukturentgelte, gegen die Offenlegung von Gebührenunterschieden aus Einzelverhandlungen und gegen das Einrichten neuer Gremien. Darüber hinaus empfiehlt der Bundesrat die Herausnahme von Häfen in privater Trägerschaft und Häfen außerhalb des TENKernnetzes aus der Verordnung. Er vertritt die Meinung, dass der Wettbewerb zwischen europäischen Häfen funktioniere und die vorgeschlagene Verordnung keinen Beitrag zur Stärkung der Häfen leiste. Zudem seien weitergehende Regelungen zu vermeiden. Der Bundesrat werde die Haltung der Bundesregierung in den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament unterstützen, falls die vorgenannten Bedenken berücksichtigt würden. Derzeit verhandeln die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament über den Text der Hafenverordnung. Im laufenden Trilogverfahren werden die Abänderungen des Europäischen Parlaments sowie die von der Ratsarbeitsgruppe "Seeverkehr" vorgelegten Änderungsvorschläge diskutiert. „Um die Möglichkeit einer erneuten Positionierung während des Trilogverfahrens zu nutzen,“ wurden in mehreren Ausschüssen des Bundesrates (Fragen der EU, Verkehr sowie Wirtschaft) die Beratungen wieder aufgenommen (siehe Erläuterungen des Bundesrates).
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