Eigentum. Schutz. Gemeinschaft. Mu ste r MIETVERTRAG über Garage / Stellplatz Zwischen Herrn Volker Vermieter Vor- und Zuname, Rechtsform bei Gesellschaften - Seriennummer: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX in Vermieterweg 12, 12345 Vermieterort SteuernummerVertragsnummer 4711 0815 E-MailTelefon/Handy [email protected] 010 12345678 und Herrn Max Mieter Vor- und Zuname, Rechtsform bei Gesellschaften in Mieterweg 12, 12345 Mieterort als Mieter E-MailTelefon/Handy [email protected] 020 12345687 § 1 MIETOBJEKT, NUTZUNGSZWECK Unverändertes Original, wenn dieser Hinweis in BLAUER Schrift erscheint! als Vermieter Vermietet wird im Anwesen Objektgasse 23, 12342 Objektort Garage Nr. ---- Stellplatz Nr. ---- TG-Stellplatz Nr. ---- 99 X Carport Nr. zum Abstellen eines Pkw oder Motorrads. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die Vermietung erfolgt unabhängig von einer Überlassung anderer Miet objekte. Es besteht kein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum. Das Lagern von Kraftstoffen, Öl und anderen brennbaren Flüssigkeiten ist verboten. Dem Mieter wurden folgende Schlüssel übergeben: 2 Hofschlüssel, 2 Garagenschlüssel § 2 MIETZEIT Das Mietverhältnis beginnt am 15.05.2016 . Es kann mit einer Frist von Monat(en) zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden. 1 Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. § 3 MONATLICHE MIETE Miete derzeit netto: 45,45 € Betriebskosten inklusive oder X zuzüglich monatlicher Vorauszahlung in Höhe von derzeit 12,12 € Umsatzsteuer derzeit 19% Gesamtzahlung derzeit monatlich 10,94 € 68,51 € 860416 ©Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg und Umgebung e.V. www.hugaugsburg.de Nachdruck und Vervielfältigung sowie die elektronische Einspeicherung und Verarbeitung sind nicht gestattet. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX 1 Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen sind lastenfrei an folgende Bankverbindung zu leisten: Kontoinhaber: Volker Vermieter IBAN: DE54XXXXXXXXXXXXXXXXXX BIC: HASPDBXXXXX Mu ste r § 4 BETRIEBSKOSTEN Soweit Vorauszahlungen vereinbart sind, trägt der Mieter zusätzlich zur Miete die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung sowie die nachfolgend aufgeführten sonstigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung: Prüfung und Wartung von Feuerlöschern, Blitzableiter-, Brandmelde-, Elektround Gegensprechanlagen und Tiefgarageneinrichtungen, Kosten für Wachdienste, Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern sowie weitere sonstige Betriebskosten: - Seriennummer: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Sonstige Betriebskosten als Freitextangabe Der Umlagemaßstab der Betriebskosten richtet sich bei einer Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaft nach der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen. Der Mieter hat die Möglichkeit diese beim Vermieter einzusehen. § 5 UNTERVERMIETUNG Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters weder zur Untervermietung des Mietobjektes noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt. § 6 INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG 1. Die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der innerhalb des Mietobjektes befindlichen Einrichtungen und technischen Anlagen (z.B. die Türen inkl. Türgriffe, Lichtschalter, Lampen (inkl. Leuchtmittel), Anlagen zum Zutritt (z.B. Zugangskontrolle), Türschließ- und sprechanlagen, brand- und sicherheitstechnischen Einrichtungen (d.h. die Feuerlöscher und Sprinkleranlage, der innen liegende Blendschutz usw.) ist Sache des Mieters bis zu einer maximalen Kostenobergrenze pro Einzelfall in Höhe von 400 € und einer maximalen Gesamtkostenobergrenze pro Kalenderjahr in Höhe von 9 % der NettoJahresmiete. 2. Das Mietobjekt sowie gemeinschaftliche Einrichtungen sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Schäden innerhalb des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht oder verspätet, haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden. § 7 BEENDIGUNG DER MIETZEIT 1. Der Mieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Reinigung des Mietobjektes. 2. Das Mietobjekt ist in ursprünglichem Zustand zurückzugeben. Bauliche Veränderungen sind rückzubauen. Etwas anderes muss mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. § 8 GARAGENORDNUNG 1. Auf dem gesamten Anwesen darf nur im Schritttempo gefahren werden. Um Gefährdungen durch Abgase zu vermeiden, darf der Motor eines Fahrzeugs nur zu Fahrzwecken laufen. Ruhestörende Geräusche (Hupen, Türenschlagen, laute Musik etc.) sind zu vermeiden. 2. Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in der Nähe abgestellter Fahrzeuge ist verboten. 3. Auf dem gesamten Anwesen sind Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Kraftfahrzeugen untersagt. 4. Die Straßenverkehrsordnung gilt sinngemäß. Die polizeilichen Bestimmungen für die Benutzung von Garagen und Pkw-Stellplätzen sind vom Mieter zu beachten. § 9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN (z.B. Räum- und Streupflicht,…) hier könnten sonstige Vereinbarungen stehen Vertragsort , den (Vermieter) 10.05.2016 (Mieter) www.hugaugsburg.de 860416 ©Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg und Umgebung e.V. Nachdruck und Vervielfältigung sowie die elektronische Einspeicherung und Verarbeitung sind nicht gestattet. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX 2
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