Haus & Grund Garagenmietvertrag

Eigentum. Schutz. Gemeinschaft.
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MIETVERTRAG
über Garage / Stellplatz
Zwischen Herrn Volker Vermieter
Vor- und Zuname, Rechtsform bei Gesellschaften
- Seriennummer: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
in Vermieterweg
12, 12345 Vermieterort
SteuernummerVertragsnummer
4711
0815
E-MailTelefon/Handy
[email protected]
010 12345678
und Herrn Max Mieter
Vor- und Zuname, Rechtsform bei Gesellschaften
in Mieterweg 12, 12345 Mieterort
als Mieter
E-MailTelefon/Handy
[email protected]
020 12345687
§ 1 MIETOBJEKT, NUTZUNGSZWECK
Unverändertes Original, wenn dieser Hinweis in BLAUER Schrift erscheint!
als Vermieter
Vermietet wird im Anwesen Objektgasse 23, 12342 Objektort
Garage Nr. ----
Stellplatz Nr. ----
TG-Stellplatz Nr. ----
99
X Carport Nr. zum Abstellen eines Pkw oder Motorrads. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen
­Genehmigung des Vermieters. Die Vermietung erfolgt unabhängig von einer Überlassung anderer Miet­
objekte. Es besteht kein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum.
Das Lagern von Kraftstoffen, Öl und anderen brennbaren Flüssigkeiten ist verboten.
Dem Mieter wurden folgende Schlüssel übergeben:
2
Hofschlüssel, 2 Garagenschlüssel
§ 2 MIETZEIT
Das Mietverhältnis beginnt am 15.05.2016
.
Es kann mit einer Frist von Monat(en) zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden.
1
Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
§ 3 MONATLICHE MIETE
Miete derzeit netto:
45,45
€
Betriebskosten
inklusive oder
X zuzüglich monatlicher Vorauszahlung in Höhe von derzeit
12,12
€
Umsatzsteuer derzeit 19%
Gesamtzahlung derzeit monatlich 10,94
€
68,51 €
860416 ©Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg und Umgebung e.V.
www.hugaugsburg.de
Nachdruck und Vervielfältigung sowie die elektronische Einspeicherung und Verarbeitung sind nicht gestattet.
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1
Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen.
Sämtliche Zahlungen sind lastenfrei an folgende Bankverbindung zu leisten:
Kontoinhaber: Volker Vermieter
IBAN: DE54XXXXXXXXXXXXXXXXXX
BIC: HASPDBXXXXX
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§ 4 BETRIEBSKOSTEN
Soweit Vorauszahlungen vereinbart sind, trägt der Mieter zusätzlich zur Miete die Betriebskosten gemäß der
Betriebskostenverordnung sowie die nachfolgend aufgeführten sonstigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17
Betriebskostenverordnung: Prüfung und Wartung von Feuerlöschern, Blitzableiter-, Brandmelde-, Elektround Gegensprechanlagen und Tiefgarageneinrichtungen, Kosten für Wachdienste, Kosten der Anmietung
von Rauchwarnmeldern sowie weitere sonstige Betriebskosten:
- Seriennummer: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sonstige Betriebskosten als Freitextangabe
Der Umlagemaßstab der Betriebskosten richtet sich bei einer Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaft nach
der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen. Der Mieter hat die Möglichkeit diese
beim Vermieter einzusehen.
§ 5 UNTERVERMIETUNG
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters weder zur Untervermietung des Mietobjektes noch zu einer
sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
§ 6 INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG
1. Die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der innerhalb des Mietobjektes befindlichen Einrichtungen und technischen Anlagen (z.B. die Türen inkl. Türgriffe, Lichtschalter, Lampen (inkl. Leuchtmittel),
Anlagen zum Zutritt (z.B. Zugangskontrolle), Türschließ- und sprechanlagen, brand- und sicherheitstechnischen Einrichtungen (d.h. die Feuerlöscher und Sprinkleranlage, der innen liegende Blendschutz
usw.) ist Sache des Mieters bis zu einer maximalen Kostenobergrenze pro Einzelfall in Höhe von 400 €
und einer maximalen Gesamtkostenobergrenze pro Kalenderjahr in Höhe von 9 % der NettoJahresmiete.
2. Das Mietobjekt sowie gemeinschaftliche Einrichtungen sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Schäden
innerhalb des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht oder
verspätet, haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden.
§ 7 BEENDIGUNG DER MIETZEIT
1. Der Mieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Reinigung des Mietobjektes.
2. Das Mietobjekt ist in ursprünglichem Zustand zurückzugeben. Bauliche Veränderungen sind rückzubauen.
Etwas anderes muss mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
§ 8 GARAGENORDNUNG
1. Auf dem gesamten Anwesen darf nur im Schritttempo gefahren werden. Um Gefährdungen durch Abgase zu vermeiden, darf der Motor eines Fahrzeugs nur zu Fahrzwecken laufen. Ruhestörende Geräusche
(Hupen, Türenschlagen, laute Musik etc.) sind zu vermeiden.
2. Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in der Nähe abgestellter Fahrzeuge ist verboten.
3. Auf dem gesamten Anwesen sind Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Kraftfahrzeugen untersagt.
4. Die Straßenverkehrsordnung gilt sinngemäß. Die polizeilichen Bestimmungen für die Benutzung von
Garagen und Pkw-Stellplätzen sind vom Mieter zu beachten.
§ 9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN (z.B. Räum- und Streupflicht,…)
hier könnten sonstige Vereinbarungen stehen
Vertragsort
, den
(Vermieter)
10.05.2016
(Mieter)
www.hugaugsburg.de
860416 ©Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg und Umgebung e.V.
Nachdruck und Vervielfältigung sowie die elektronische Einspeicherung und Verarbeitung sind nicht gestattet.
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