Hundeanmeldung - Stadt Pulheim

Stadt Pulheim / Steuerabteilung
Tel.: 02238 – 808 440 / Fax: 02238 – 808 479
Hundesteuer-Anmeldung
1.
Angaben zum Hundehalter/ zur Hundehalterin
Name und Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnr.
Telefon
2.
E-Mail
Angaben zum Hund
Rufname des Hundes
Rasse (bei Mischlinge sind die vertretenen Rassen anzugeben)
Geburtsdatum oder Alter des Hundes
3.
Beginn der Hundehaltung
Tag der Anschaffung oder Tag des Zuzugs
Name und Anschrift des bisherigen Halters oder bisherige Anschrift
Werden im gleichen Haushalt bereits Hunde gehalten?
nein
ja, Anzahl:
Hinweis des Ordnungsamtes: Gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier , Bullterrier und
deren Kreuzung untereinander bzw. mit anderen Hunden) und Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff,
Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzung untereinander bzw. mit
anderen Hunden) sowie Hunde, bei denen im Einzelfall durch einen Tierarzt die Gefährlichkeit festgestellt wurde, sind auch zwingend beim
Ordnungsamt der Stadt Pulheim anzumelden. Dies gilt auch für alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm
oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter den Telefonnummern 02238-808497 und -202 zur Verfügung.
Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. Der Hinweis des Ordnungsamtes wurde zur Kenntnis genommen.
Datum
Feststellung der Behörde
Kassenzeichen:
Beginn der Steuerpflicht:
Hundesteuermarke-Nr.:
ausgehändigt/ zugesandt am:
EDV-Erfassung am:
Unterschrift der Hundehalterin/ des Hundehalters