Stadt Pulheim / Steuerabteilung Tel.: 02238 – 808 440 / Fax: 02238 – 808 479 Hundesteuer-Anmeldung 1. Angaben zum Hundehalter/ zur Hundehalterin Name und Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnr. Telefon 2. E-Mail Angaben zum Hund Rufname des Hundes Rasse (bei Mischlinge sind die vertretenen Rassen anzugeben) Geburtsdatum oder Alter des Hundes 3. Beginn der Hundehaltung Tag der Anschaffung oder Tag des Zuzugs Name und Anschrift des bisherigen Halters oder bisherige Anschrift Werden im gleichen Haushalt bereits Hunde gehalten? nein ja, Anzahl: Hinweis des Ordnungsamtes: Gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier , Bullterrier und deren Kreuzung untereinander bzw. mit anderen Hunden) und Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzung untereinander bzw. mit anderen Hunden) sowie Hunde, bei denen im Einzelfall durch einen Tierarzt die Gefährlichkeit festgestellt wurde, sind auch zwingend beim Ordnungsamt der Stadt Pulheim anzumelden. Dies gilt auch für alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter den Telefonnummern 02238-808497 und -202 zur Verfügung. Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. Der Hinweis des Ordnungsamtes wurde zur Kenntnis genommen. Datum Feststellung der Behörde Kassenzeichen: Beginn der Steuerpflicht: Hundesteuermarke-Nr.: ausgehändigt/ zugesandt am: EDV-Erfassung am: Unterschrift der Hundehalterin/ des Hundehalters
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