Erläuterungen zur Bewertung der Produktsicherheit Für eine Bewertung der untersuchten Produkte als zufriedenstellend (unbedenklich) müssen die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sein. Weitere Bewertungsgrundlagen umfassen die Beschränkungen des OEKO-TEX® - Siegels. Als sehr zufriedenstellend werden Artikel bezeichnet, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: die Konzentration an Nonylphenol liegt unter der freiwilligen OEKO-TEX®-Beschränkung von 10 mg/kg die Konzentration an Nonylphenolethoxylaten (Summe) liegt unter der freiwilligen OEKO-TEX®-Beschränkung von 100 mg/kg die Konzentrationen an den zinnorganischen Verbindungen Tributylzinn und Triphenylzinn liegen unter der freiwilligen OEKO-TEX®-Beschränkung von 1 mg/kg und die Verbindungen Dibutylzinn, Dioctylzinn, Diphenylzinn und Tetrabutylzinn unter 2 mg/kg Triclosan und Triclocarban sind nicht enthalten die definierten aromatischen Amine, die durch Spaltung von Azo-Farbstoffen entstehen, sind nicht enthalten Als zufriedenstellend (unbedenklich) werden Artikel bezeichnet, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und damit folgende Kriterien erfüllen: 1 2 die Konzentration an Nonylphenol liegt unter 1.000 mg/kg1 die Konzentration an Nonylphenolethoxylaten liegt unter 1.000 mg/kg2 die Konzentration an bestimmten zinnorganischen Verbindungen (trisubstituierte zinnorganische Verbindungen, Dibutylzinnverbindungen und Dioctylzinnverbindungen) als Zinn liegt unter 1.000 mg/kg Triclosan und Triclocarban sind nicht enthalten die Konzentrationen der definierten aromatischen Amine, die durch Spaltung von Azo-Farbstoffen entstehen, liegen unter 30 mg/kg Schwellenwert für Informationspflicht für SVHC-Stoffe der Kandidatenliste Schwellenwert für Informationspflicht für SVHC-Stoffe der Kandidatenliste
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