Kinderzeltlager - Dekanatsjugend Plauen

Kinderzeltlager
der katholischen Jugend im Vogtland
02.07. - 09.07.2016
im Waldheim Selbitz in Franken
Informationen zum Kinderzeltlager
Auch dieses Jahr schlägt die katholische Jugend wieder ihre Zelte für alle interessierten
Kinder auf.
Diesmal im Waldheim Selbitz in Franken vom 02.07. - 09.07. 2016.
Wir freuen uns auf eine tolle Woche voller Spiel, Spaß und Erlebnisse in der Natur.
Vorgesehen ist ein Teilnehmeralter der Kinder zwischen 8 und 14 Jahren.
Die Verpflegung besorgen und kochen wir mit den Kindern gemeinsam.
Neben Badespaß und Erholung bei Sport und Spiel bietet die Umgebung viele Ausflugsziele
und Möglichkeiten für Wanderungen. Ebenso gehören zum Programm Lagerfeueridylle,
Grillfest und eine Nachtwanderung.
Die An- und Rückreise wird ab / bis Plauen mit einem Bus erfolgen.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 90,00 € für 1 Kind und 75,00 € für jedes weitere Kind einer
Familie. Darin enthalten sind die An- und Abreise mit dem Bus, Vollverpflegung,
Programmkosten und eine Kompaktversicherung (Kranken-, Unfall- und
Haftpflichtversicherung).
Die Haftpflichtversicherung besteht jedoch nur gegenüber Dritten. Nicht versichert sind
Ansprüche eines Teilnehmers gegenüber einem anderen Teilnehmer innerhalb der
Ferienfreizeit. Der Versicherungsschutz erlischt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführtem Schaden.
Anmeldeschluss ist der 27. Mai 2016. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eintreffens berücksichtigt. Nach dem Anmeldeschluss können Restplätze
angefragt werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Kinder begrenzt.
Ab dem Eingang der schriftlichen Anmeldung (s. Formular) an die
Katholische Jugend, Dekanat Plauen, Friedensstraße 24, 08523 Plauen
- Spätestens nach dem Anmeldeschluss - werden die Teilnahmebestätigungen versandt, wo
die Modalitäten für die Einzahlung und weitere Informationen aufgeführt sein werden.
Wenn Sie eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung wünschen, geben Sie bitte eine EMail-Adresse an.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Tel. - Nr.: 03741 / 22 69 82 oder per
E-Mail – [email protected] - gerne zur Verfügung.
Christoph Marggraf
Jugendreferent
*** Anmeldeformulare bei Bedarf bitte kopieren!! ***
Anmeldung für das Kinderzeltlager der Dekanatsjugend Plauen
vom 02.07. bis 09.07.2016 im Waldheim Selbitz in Franken
Name des Kindes:
_______________________
Vorname: _______________________
Anschrift: __________________________________________________________________
__________________________________________________________________
Geburtsdatum des Kindes: _____________________________
Name der Sorgeberechtigten:
_______________________________________________
___________________________________________________________
Telefon privat: ________________________ dienstlich: ____________________________
Handy: ________________________________
E-Mail: _________________________________________ (wenn Eingangsbestätigung erwünscht)
Für die Teilnehmer/innen dieser Kinderfreizeit besteht eine Kranken-, Unfall-,
Haftpflichtversicherung. Angaben zum Versicherer und Leistungsumfang erfragen Sie bitte
bei Bedarf.
Den Teilnahmebeitrag überweisen wir nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf das Konto
der Katholischen Dekanatsjugend Plauen.
Mit der Anmeldung werden die Reisebedingungen für Freizeiten anerkannt
(umseitig bzw. www.dekanatsjugend-plauen.de/reisebedingungen.pdf)
__________________________ , den ______________
(Ort)
(Datum)
__________________________________
(Unterschrift des/der Sorgeberechtigten)
Katholische Jugend, Dekanat Plauen
Friedensstraße 24
08523 Plauen
Das „Kleingedruckte“:
Reisebedingungen für Freizeiten der Katholischen Jugend im
Vogtland
1. Anmeldung
Wir bitten, die Anmeldung mittels des Anmeldeformulars an folgende Adresse zu richten:
Katholische Jugend, Dekanat Plauen, Friedensstraße 24, 08523 Plauen
Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit unserer
Teilnahmebestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Sollten angeforderte Unterlagen (z.B. Freizeitpass) nicht rechtzeitig eingereicht werden, wird dies als Rücktritt
mit den entsprechenden Folgen gewertet (siehe Punkt 4).
2. Zahlung
Die Zahlungsmodalitäten werden mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
3. Teilnahmebestätigung
Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldung erhält die/der Teilnehmer/in eine Teilnahmebestätigung, in der Regel
spätestens kurz nach dem Anmeldeschluss.
4. Rücktritt
Der/Die Teilnehmer/in ist berechtigt, jederzeit zurück zu treten. Der Rücktritt kann nur durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Anbieter erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten:
Absage bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn: 15% vom Reisepreis
Absage bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn: 30% vom Reisepreis
Bei einer späteren Abmeldung werden Ausfallkosten in Höhe des vollen Teilnahmebeitrages erhoben. Dies
entfällt, wenn eine Ersatzperson benannt wird.
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim
Anbieter der Maßnahme.
5. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt
werden muss, wird nicht übernommen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall erstattet.
6. Versicherung
Alle Teilnehmer/innen sind für die Dauer des Aufenthaltes durch eine Kompaktversicherung (Kranken-, Unfallund Haftpflichtversicherung) versichert. Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer/in bzw.
dessen/deren Eltern.
7. Spielregeln
Den Anweisungen der Gruppenverantwortlichen ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Mitbringen und der Konsum von Drogen aller Art sind nicht gestattet.
Kindern und Jugendlichen unter16 Jahren ist der Verzehr von alkoholischen Getränken nicht gestattet. (vgl.
Jugendschutzgesetz, § 9)
Das Rauchen ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.
(vgl. Jugendschutzgesetz, § 10)
Setzt sich ein/e Teilnehmer/in trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen
Zusammenlebens hinweg oder begeht sie/er sonstige grobe Verstöße, ist für diese/n Teilnehmer/in die
Veranstaltung beendet. In diesem Falle endet die Aufsichtspflicht des Veranstalters und der Teilnehmer/in ist
nach Hause zu schicken. Minderjährige müssen von den Sorgeberechtigten am Veranstaltungsort auf eigene
Kosten abgeholt werden. Anfallende Kosten werden vom Veranstalter nicht übernommen. Ein Anspruch auf
Erstattung des Teilnahmebeitrages besteht nicht.
Die Teilnehmer/innen sind selbst verantwortlich, pünktlich an vereinbarten Treffpunkten zu sein. Bei
verspäteten Teilnehmer/innen garantieren wir nicht die Rückreisemöglichkeit, erstatten keinen
Teilnahmebeitrag, übernehmen keine entstehenden Kosten der individuell erforderlichen Rückreise.